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6/2017

Fahrtelegramm

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Der Roc-t

Noch ein SUV von Volkswagen, ja, aber auch ein cooles Auto: der T-Roc. Flottenmanagement hat den flippigen Wolfsburger bereits testgefahren – mit Diesel und Allrad.

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Der sieht anders aus

Toyota differenziert auch optisch zwischen dem Prius und jenem Prius mit größerer Batterie zwecks rein elektrischer Fahrt. Flottenmanagement hat die längere Version mit 8,8 kW-Batterie gefahren.

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Komfortabel, sportlich und ökologisch wertvoll

Mit den Panamera Hybrid-Modellen wird das Fahren ein bisschen ökologischer – kann es jedenfalls werden, wenn man ein paar Spielregeln beachtet. Flottenmanagement war mit dem 462 PS-Boliden unterwegs.

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Klein, aber SUV

Seat startet mit dem ersten Kleinwagen- SUV des Volkswagen-Konzerns. Das Ergebnis ist ein gelungener City-Allrounder mit einer satten Portion Lifestyle-Faktor. Flottenmanagement hat den kleinen Arona bereits gefahren.

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Solides Stück

Mit europäischem Design und properer Qualität haben die Koreaner längst die Herzen auch der deutschen Autofahrer erobert. Flottenmanagement war noch einmal mit dem neuen Kia Rio unterwegs – diesmal in der 100 PS-Turboversion.

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SUV auf tschechische Art

Die Tschechen legen ein kompaktes SUV nach – eines, das Wert auf Fahrkomfort und vor allem Flexibilität legt. Flottenmanagement war mit der mittleren Dieselversion unterwegs.

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Einfach cool

Citroëns Coolness-Offensive geht weiter. Jüngstes Projekt der neuen Flippigen: C3 Aircross. Flottenmanagement war mit dem Hingucker bereits unterwegs.

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Ein Hauch von Italien

Fiats 500L ist eine coole Alternative, wenn einem ein Kombi zu schnöde, ein SUV zu mainstreamig und ein Van zu bieder erscheint. Denn er ist irgendwie eine pfiffige Mischung aus alledem.

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Die Zukunft ist hier

Audis neue Oberklasse A8 kommt im smarten Kleid daher mit filigraner Illumination, hohem Vernetzungsgrad, automatischen Fahrfunktionen, die moderner sind als derzeitige Gesetze, und am Ende klassischem Maschinenbau. Flottenmanagement hat den automobilen Riesen bereits gefahren.

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Nüchtern, sachlich und gut

Škoda Octavia geht immer, wenn Preis und Leistung stimmen sollen, wenn viel in den Kofferraum passen soll, und wenn das Auto auch weite Strecken bequem zurücklegen soll. Flottenmanagement hat es noch einmal probiert.

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Einzigartig

Land Rover ist derzeit der einzige Hersteller mit einem Geländewagen- Cabrio. Spielzeug oder ernsthaftes Nutzen-Fahrzeug? Zumindest hat das Evoque Cabrio Coolness-Faktor, und das ist für den erfolgreichen Verkauf eines Produkts ja keine schlechte Voraussetzung.

Special

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Zeiten des Umbruchs

Laut Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), rufen die Deutschen pro Tag etwa 1,2 Millionen Mal ein Taxi – rund 430 Millionen Taxifahrten gebe es jährlich. Beeindruckende Zahlen, doch die Branche steht vor einem Wandel. Drohende Dieselfahrverbote, Apps oder neue Geschäftsmodelle, wie das Taxi zum Teilen, bestimmen mittlerweile die Debatten.

Special

Auf den ersten Blick gewöhnlich …

Optisch fallen sie meist durch ihre getönten Scheiben und besonderen Kennzeichen auf – die Rede ist von Diplomatenfahrzeugen. Im Rahmen unseres Specials Sonderfahrzeuge haben wir uns mit ihnen näher auseinandergesetzt. Was macht sie besonders, wie ist die rechtliche Lage bei Unfällen oder Ordnungswidrigkeiten (Stichwort: Immunität) und welches Kennzeichen hat welche Bedeutung? Flottenmanagement gibt Antworten auf diese und weitere Fragen …

Special

Vorausschauend

Nicht nur die Eigenschaften und Funktionalitäten von Sonderfahrzeugen weichen von der Norm ab – so es denn eine gibt. Auch bei der Beschaffung und Verwaltung gilt es, bestimmte Aspekte zu beachten. Schließlich sollen auch außergewöhnliche Fahrzeuge ein gewisses Preis-Leistungs- Verhältnis aufweisen und bei den TCO die Kostenstellenbilanz nicht enorm belasten. Wir haben wichtige Punkte in Sachen Beschaffung und Verwaltung abgefragt.

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Umbau nach Maß

Individuelle Sonderlösungen sind im Nutzfahrzeugbereich immer öfters gefragt. Daher haben wir uns näher mit dem Thema befasst und stellen in einer Übersicht eine Auswahl von Unternehmen vor, die solche Umbauten anbieten. Zudem beleuchten wir unter anderem, welche Auswirkungen die Digitalisierung und die anhaltende Dieseldiskussion auf dieses Thema haben.

Special

Immer im Einsatz

Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr erfüllen zweifelsohne eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Ebenso wichtig sind die dazu passenden Fahrzeuge. Sie stellen sicher, dass Einsatzkräfte schnell und sicher das Ziel erreichen und ihrer Tätigkeit nachgehen können. Damit dies gelingt, müssen die für den Einsatz ausgerüsteten Fahrzeuge spezielle Eigenschaften aufweisen. Die Besonderheiten liegen laut Volkswagen in den Anforderungen an die Fahrzeuge in Bezug auf Raum, Technik und Fahrleistung im Arbeitsalltag. Flottenmanagement hat Einsatzfahrzeuge genauer unter die Lupe genommen.

Special

„Sonder“-Verkauf

Wenn wir klein sind, begeistern sie uns besonders und auch im Alter finden sich noch einige Liebhaber, falls man nicht schon aufgrund des Berufes mit ihnen zu tun hat. Die Rede ist hier von Sonder- beziehungsweise Einsatzfahrzeugen und damit einem Teil der Nutzfahrzeuge. Diese reichen vom Krankenwagen über das Polizeiauto, Feuerwehrauto bis hin zum Gabelstapler, Kipper, Diplomatenfahrzeug, Behindertentransporter oder kleinen Bagger. Doch ist man als Firma, Kommune, Privatperson oder auch Fuhrparkmanager einmal im Besitz eines solchen Fahrzeugs, ist auch dieses, wie jeder andere Gebrauchsgegenstand, irgendwann nicht mehr zu benutzen. Doch wohin mit den Fahrzeugen, wenn man sie im Fuhrpark hat? Flottenmanagement hat sich genau mit dieser Frage beschäftigt und wird im Folgenden beleuchten, wie die Wiedervermarktung von Sonder- und Einsatzfahrzeugen funktioniert und welche Besonderheiten es gibt.

Special

Special: Fahrzeuge

An unserer aktuellen Flottenmanagement-Onlineumfrage zum Thema Vernetzung (Seite 82) nahmen etwa 500 Fuhrparkentscheider teil. Die Flotten, die diese verwalten, setzen sich zu 75 Prozent aus Pkw, zu 15 Prozent aus Transportern und zu zehn Prozent aus Sonderfahrzeugen zusammen. Dies bedeutet, ein nicht unerheblicher Teil unserer Leser hat neben Pkw auch Nutz- und Sonderfahrzeuge wie zum Beispiel Flurförderfahrzeuge oder Kipper auf dem Hof stehen. Da diese Fahrzeuge nicht nur besonderen Zwecken dienen, sondern auch andere Herausforderungen an die Verwaltung stellen, widmet sich unser aktuelles Special diesem Thema.

Special

Learning by driving

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied erst im Frühjahr 2017, dass Rettungsfahrzeuge nur dann Sonderrechte haben, wenn sie sowohl mit Blaulicht als auch mit Martinshorn unterwegs sind. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Rettungsfahrzeug allein mit Blaulicht bei roter Ampel über eine Kreuzung gefahren ist, haftet der Halter des Rettungswagens mit. Zum Glück kommt es nur selten zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen. Trotzdem sind Schulungen und Trainings für die Fahrer unumgänglich, damit solche Unfälle, die Menschenleben gefährden, vermieden werden können. Doch nicht nur bei Fahrern von Einsatzfahrzeugen ist eine regelmäßige Schulung vonnöten, auch bei Fahrern anderer Sonderfahrzeuge können eine richtige Schulung und ein richtiges Training für die richtigen Rahmenbedingungen der Fahrer, Verkehrsteilnehmer und Arbeitskollegen beitragen. Flottenmanagement hat sich für das aktuelle Special mit dem Thema Schulungen und Trainings für Fahrer von Sonderfahrzeugen beschäftigt und zeigt auf, welche Möglichkeiten Fuhrparkleiter haben, damit ihre Fahrer fit für die Straße sind.

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Die Gewichtheber

Ameisen werden enorme Kräfte im Verhältnis zu ihrer Körpergröße nachgesagt. Auch Stapler können große Lasten bewegen und sind in vielen Arbeitsbereichen nicht mehr wegzudenken. Passenderweise nennt man die Kleinsten unter ihnen auch Ameisen.

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Wiedererkennungswert

Lieferfahrzeuge, Krankenwagen, Taxis und Handwerkerautos haben eine Gemeinsamkeit: Sie sind mit Spezialfolien beklebt, die so für einen hohen Wiedererkennungswert sorgen. Bei Einsatzfahrzeugen der Polizei oder der Feuerwehr dienen Signalfarben der Sicherheit bei der schnellen Fahrt zum Einsatzort, in anderen Branchen soll die Beklebung einen Werbeeffekt erfüllen. In beiden Fällen jedoch kümmern sich Spezialisten um die Folierung der Fahrzeuge.

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Flotte! Der Branchentreff

Flottenmesse 2018 wieder in Düsseldorf

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Vernetzung: jetzt Mitglied werden

<p> Seit sieben Jahren gibt es den Bundesverband Fuhrparkmanagement, der als Initiative von Fuhrparkverantwortlichen gegr&uuml;ndet wurde. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder, die Fuhrparks ab f&uuml;nf Fahrzeugen betreiben. Mitglieder sind unter anderem Unternehmen wie Axel Springer Services &amp; Immobilien GmbH, Bankhaus B. Metzler seel. Sohn &amp; Co. KGaA, KPMG AG, CANCOM IT, KAEFER Isoliertechnik, FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V., SEG Sparkassen Einkaufs-Gesellschaft mbH, SAP, Deutsche Bahn Fuhrparkservice oder Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH.</p> <p> Die Gr&uuml;nder sahen den Bedarf an einer neutralen, hersteller- und anbieterunabh&auml;ngigen Plattform f&uuml;r Fuhrparkverantwortliche, die zur Aufgabe haben muss, die komplexen fachlichen Anforderungen besser bew&auml;ltigen zu helfen. Und die eine M&ouml;glichkeit der Wissensvermittlung und des Erfahrungsaustauschs &uuml;ber vielf&auml;ltige Formate gerade auch bei kritischen Themen bieten muss. Au&szlig;erdem wurde erkannt, dass Fuhrparks keine Lobby haben. Politische &Auml;nderungen (Beispiel Maut, Subventionen, Reisekosten, Kfz-Steuer) haben teilweise massive Auswirkungen auf den Aufwand der Unternehmen im Fuhrpark. Hier ist es mehr als sinnvoll, Entscheidungen nicht schweigend abzuwarten, sondern als Stimme dieser stark betroffenen Branche bereits im Vorfeld mit zu diskutieren und in Berlin pr&auml;sent zu sein. Der Verband agiert neutral und ist kein &bdquo;Einkaufsverband&ldquo;. Nat&uuml;rlich arbeitet der Verband auf fachlicher Ebene mit Anbietern zusammen. Doch werbliche Aktivit&auml;ten erfolgen in von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Grenzen. Dies hat sich bew&auml;hrt. So gibt es einige Veranstaltungen, bei denen&nbsp;Anbieter nicht zugelassen sind. Es kam schon mehrfach vor, dass Mitgliedschaften mit Anbietern seitens des Verbandes beendet wurden, da der Begriff Kooperation und F&ouml;rderung des Verbandes offenbar falsch verstanden wurde.</p> <p> Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Axel Sch&auml;fer: &bdquo;Alles in allem f&uuml;hlen wir uns unserem Motto verpflichtet: Begleiten &ndash; Verbinden &ndash; F&ouml;rdern. Wir unterst&uuml;tzen unsere Mitglieder mit aktuellem Know-how f&uuml;r den Fuhrpark. Wir bieten Zugriff auf direkt nutzbare Dokumente und Checklisten, helfen bei Fragen und vermitteln bei Bedarf eine Rechts- oder Steuerauskunft. Au&szlig;erdem unterst&uuml;tzen wir einen qualitativ vom Verband begleiteten Ausbildungsabschluss zum/ zur zertifizierten Fuhrparkmanager/-in (DEKRA). Je mehr Fuhrparkbetreiber sich uns anschlie&szlig;en, desto mehr wird unsere Stimme an Gewicht gewinnen. Sprechen Sie uns an.&ldquo;</p>

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Neu im Fuhrparkcockpit und Fuhrparkradio

<p> Im Fuhrparkcockpit gibt es exklusiv f&uuml;r Mitglieder eine Reihe neuer Beitr&auml;ge in den verschiedenen Rubriken. Eine spannende Anleitung &bdquo;Qualifizierung f&uuml;r Quereinsteiger: So &uuml;berleben Sie die ersten 100 Tage als Fuhrparkmanager&ldquo;, Tipps wie &bdquo;Augen auf an der Zapfpistole&ldquo;, ein Wissensimpuls &uuml;ber die &bdquo;Total Cost of Ownership (TCO)&ldquo; oder eine Markt&uuml;bersicht zum Thema &bdquo;Alternative Antriebe&ldquo; mit Einsch&auml;tzung zum Nutzwert.</p> <p> Fuhrparkradio wartet regelm&auml;&szlig;ig mit Audiobeitr&auml;gen wie zum Beispiel Interviews, Berichten und Kommentaren auf, die &uuml;ber die Verbandshomepage zu erreichen sind. Ab sofort sind die Podcasts auch &uuml;ber die entsprechenden Apps (Android oder iOS) kostenlos f&uuml;r alle Interessierten abonnierbar und stehen zum Download oder zum Abspielen f&uuml;r unterwegs bereit.</p> <p> Aktuell h&ouml;ren Sie Interviews mit Sebastian Johanning und Dieter Gr&uuml;n zu Nutzfahrzeugthemen, Tipps zu Dienstwagen&uuml;berlassungsvertr&auml;gen von Rechtsanwalt und Verbandsjurist Peter Rindsfus und in K&uuml;rze ein Interview mit Amir Roughani, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der VISPIRON CARSYNC GmbH, zum Thema: &bdquo;Telematik, Digitalisierung, Elektrifizierung &ndash; Perspektiven f&uuml;r Flottenmanager und Businessflotten&ldquo;.</p>

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Erfolgreicher Auftakt: RegioTreff am Bodensee

<p> Etwa 20 Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, &Ouml;sterreich und der Schweiz haben sich auf Einladung von Roland Wiggenhauser zum ersten RegioTreff des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF) am Bodensee getroffen. Alle waren sich einig: Fortsetzung folgt. &bdquo;Viele Kollegen hatten den Wunsch, im Bodenseeraum endlich die M&ouml;glichkeit eines neutralen und anbieterfreien Netzwerktreffens zu haben. So lag es nahe, auf der Plattform des Fuhrparkverbandes auch f&uuml;r den Bodenseeraum einen RegioTreff ins Leben zu rufen&ldquo;, sagt Roland Wiggenhauser, der den RegioTreff am Bodensee leitet. Wiggenhauser ist Teamleiter Corporate Fleetmanagement der MTU Friedrichshafen GmbH in Friedrichshafen und Gr&uuml;ndungsmitglied des Fuhrparkverbandes. Gemeinsam mit Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Axel Sch&auml;fer begr&uuml;&szlig;te er die G&auml;ste. In der Regel geht jeder Teilnehmer nicht nur mit spannendem Input von Kolleginnen und Kollegen, sondern auch mit vielen neuen Ideen und Kontakten nach Hause.</p>

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Fleetinstruct: Unterweisung nach UVV

<p> Alle Unternehmen haben die Pflicht, ihre Dienstwagenfahrer und Fahrzeugnutzer mindestens einmal j&auml;hrlich, bei Bedarf &ouml;fter, zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.</p> <p> Der Fuhrparkverband unterst&uuml;tzt Fuhrparkverantwortliche mit einem eigens entwickelten Onlinekurs bei der professionellen und vor allem systematischen Umsetzung, denn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Dienstwagen dauerhaft oder aus dem Fahrzeugpool nutzen, sind gem&auml;&szlig; UVV-Vorschrif ten zu unterweisen. Dies ist in der Praxis oft schwer, da der Aufwand, Mitarbeiter zu konventionellen Schulungen einzuladen, zu gro&szlig; ist. Um eine Unterweisung einfach und pr&auml;zise umzusetzen und nachhalten zu k&ouml;nnen, ist vom Verband unter Mitwirkung von Michael Schulz (Fachkraft f&uuml;r Arbeitssicherheit und Fuhrparkmanager der WSW Wuppertaler Stadtwerke) der Unterweisungskurs entwickelt worden, der auf der &bdquo;Fleetinstruct&ldquo;-Lernplattform des Fuhrparkverbandes angeboten wird. Das Online-Tool inklusive der Fragen und Themen zur Fahrzeugnutzung dient der grundlegenden Unterweisung auf Basis der Vorschrift Nummer 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ist kurz und kompakt gehalten. Zu den Inhalten geh&ouml;ren eine Lernlektion, Checklisten und ein Abschlusstest als Pflichtbestandteile. Jeder Teilnehmer erh&auml;lt auf Wunsch ein downloadbares Teilnahmezertifikat. Individuelle, auf das eigene Unternehmen abgestimmte Anpassungen der Inhalte sind m&ouml;glich. Bei Mitarbeitern, die nicht oder nur wenig deutsch sprechen, kann auch eine englischsprachige Version eingesetzt werden.</p> <div id="cke_pastebin"> <strong>Weitere Informationen und die M&ouml;glichkeit der Kursbestellung unter:</strong></div> <div id="cke_pastebin"> <a href="http://www.fuhrparkverband.de/weiterbildung/fleetinstruct-onlinekurse.html">www.fuhrparkverband.de/weiterbildung/fleetinstruct-onlinekurse.html</a></div>

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Auf ein Wort

<p> Der Winter hat so seine Eigenheiten. Autofahren in der Winterzeit stellt ganz besondere Anspr&uuml;che an Mensch und Material. Rutschige Stra&szlig;en, schlechtes Wetter, ung&uuml;nstige Lichtverh&auml;ltnisse &ndash; die Unfallgefahr ist in dieser Zeit hoch. Es ereignen sich zwar insgesamt mehr Unf&auml;lle auf trockener als auf glatter Fahrbahn &ndash; die auch deutlich seltener vorkommt &ndash;, doch im Winter liegt der Anteil der witterungsbedingten Unf&auml;lle mit 20 Prozent deutlich h&ouml;her als im Sommer. Die winterglatten Stra&szlig;enzust&auml;nde verursachen regelm&auml;&szlig;ig Tausende Unf&auml;lle mit Personenschaden. Dabei scheint es sich auch noch nicht herumgesprochen zu haben, dass es zwar keine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt, dass Fahrzeuge mit Sommerbereifung bei Schnee und Eis aber nicht bewegt werden d&uuml;rfen. Nicht nur, dass es ein Bu&szlig;geld von 60 Euro geben kann, Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer werden auch unn&ouml;tig gef&auml;hrdet.</p> <p> Eine Studie von kanadischen Versicherern hat auch noch herausgefunden, dass durch die Umstellung auf Winterzeit der Biorhythmus durcheinander ger&auml;t. Auf den Stra&szlig;enverkehr h&auml;tte das gravierende Auswirkungen, denn in den ersten zwei Wochen nach der Umstellung der Uhren &ndash; so die Auswertung von Unfallzahlen aus f&uuml;nf Jahren &ndash; sei die Zahl der Unf&auml;lle im Schnitt um 16 Prozent gestiegen. Die Autofahrer seien offensichtlich unkonzentrierter und m&uuml;der. Also: Technik gecheckt, Winterreifen gesteckt, nicht zu fr&uuml;h geweckt? Dann w&uuml;nschen wir eine gute Fahrt und eine sch&ouml;ne Weihnachtszeit!</p> <div id="cke_pastebin"> <em><strong>Ihr Axel Sch&auml;fer, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer</strong></em></div> <div id="cke_pastebin"> <em><strong>Bundesverband Fuhrparkmanagemen</strong></em>t</div>

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Leichtmetallräder für den Winter

<p> Das Herbst-/Winter-Programm 2017 von BORBET macht neben einer gro&szlig;en Auswahl f&uuml;r viele Fahrzeugtypen vor allem mit Neuheiten aus der Kategorie &bdquo;Classic&ldquo; auf sich aufmerksam. So ist das BORBET VT-Rad in &bdquo;mistral anthracite glossy&ldquo; und &bdquo;crystal silver&ldquo; in der Gr&ouml;&szlig;e 7,5 &times; 17 Zoll verf&uuml;gbar, wobei die ET 52 sogar als ECE-Rad speziell f&uuml;r den BMW X1 erh&auml;ltlich ist, ein Hingucker auf Schnee wie auch Eis. Das VT-Rad ist zudem f&uuml;r viele g&auml;ngige Fahrzeuge mit ECE-Freigabe verf&uuml;gbar. Auch das doppelspeichige XR-Rad, das bereits f&uuml;r viele Audi- und Mercedes-Benz- Modelle erh&auml;ltlich war, ist nun in den neuen Zollgr&ouml;&szlig;en 7,5 &times; 17 und 8,0 &times; 18 f&uuml;r den neuen 5er und den 7er BMW verf&uuml;gbar. Und damit auch mit den etwas kleineren R&auml;dern das dynamische Fahrerlebnis nicht zu kurz kommt, gibt es jetzt das BORBET TL-Rad als Winterrad f&uuml;r den MINI, den neuen Polo und den neuen SEAT Ibiza. In der Radgr&ouml;&szlig;e 5,5 &times; 15 Zoll ist das F&uuml;nfspeichenrad in K&uuml;rze als ECE-Rad f&uuml;r g&auml;ngige Fahrzeuge in den Farben &bdquo;brilliant silver&ldquo; und &bdquo;black glossy&ldquo; erh&auml;ltlich.</p>

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Nicht nur für Nordamerika

<p> Ende Oktober pr&auml;sentierte NEXEN Tire auf der SEMA Show in Las Vegas die Highlights der aktuellen Produktlinien. An vielen unterschiedlichen Pl&auml;tzen des Messeareals zeigte der koreanische Reifenhersteller in diesem Jahr die aktuellen Motorsporthighlights und pr&auml;sentierte an 25 verschiedenen Fahrzeugen die aktuellen Produkte. So wurde anShowcars wie dem aktuellen Land Rover Defender beispielsweise der neue Roadian MTX Mud Terrain vorgestellt. Absoluter Eyecatcher und beliebtes Fotoobjekt war der aktuelle UHPSommerreifen N&rsquo;Fera SU1 auf einem von Austin Philipps gebauten 1968 Camaro. Dieser ist auch in Deutschland f&uuml;r Fahrzeuge der Kompakt- und Oberklasse erh&auml;ltlich und soll vor allem mit seinem hervorragenden Grip bei N&auml;sse und einer gro&szlig;en Fahrstabilit&auml;t bei hohen Geschwindigkeiten gl&auml;nzen. Zugleich erhielt der N&rsquo;Fera SU1 bereits f&uuml;r sein auff&auml;lliges und markantes Design einen renommierten IF Design Award.</p>

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Ganzjahresreifen

<p> Im Auftrag des koreanischen Reifenherstellers Kumho hat das Marktforschungsinstitut GfK die Bedeutung von Ganzjahresreifen in Europa untersucht. Dabei zeigte sich, dass 14 Prozent aller deutschen Reifenk&auml;ufer sich 2016 f&uuml;r den Ganzjahresreifen entschieden haben. Dies ist doppelt so viel wie der europ&auml;ische Durchschnitt. Genauso h&auml;ufig kaufen nur die niederl&auml;ndischen Kunden Ganzjahresreifen. Hohe Traktion und ausgezeichnetes Handling bei nahezu jedem Wetter seien vor allem f&uuml;r Autofahrer Argumente, die in schneearmen Gegenden zu Hause sind. &bdquo;In Deutschland sieht das Gesetz vor, dass die Ausr&uuml;stung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverh&auml;ltnisse angepasst werden muss. Dies hei&szlig;t aber nicht zwangsl&auml;ufig, dass auf Winterreifen gewechselt werden muss&ldquo;, so Dietmar Damm, Reifenentwickler bei Kumho. &bdquo;In Regionen mit einem milderen Klima k&ouml;nnen Ganzjahresreifen durchaus Sinn machen.&ldquo;</p>

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Urbane Mobilitätsrevolution

<p> Der Reifenhersteller Goodyear hat im Rahmen seines Handelskongresses die Zukunft der st&auml;dtischen Mobilit&auml;t diskutiert. Das Fazit lautet: Der Bedarf an intelligenten Mobilit&auml;tsl&ouml;sungen und Services wird in den St&auml;dten von morgen steigen. Zentral ist, dass sich die Unternehmen am Markt auf die digital vernetzten Kunden und ihre Mobilit&auml;tsgewohnheiten einstellen, neue Gesch&auml;ftspartnerschaften eingehen und Ver&auml;nderungen auch bei den eigenen Gesch&auml;ftsmodellen positiv gegen&uuml;berstehen. Dabei m&uuml;sse man sich auch darauf einstellen, dass wenn auf der einen Seite die Zahl der selbst fahrenden Mobilit&auml;tsteilnehmer in unseren St&auml;dten sinkt, auf der anderen Seite immer mehr kommerziell und &ouml;ffentlich betriebene Flotten f&uuml;r Mobilit&auml;tsdienstleistungen auf den Markt dr&auml;ngen. Laut David Anckaert, General Director Entwicklung bei Goodyear in Deutschland, sei der Reifen von morgen ein wichtiger Knotenpunkt im Netzwerk von autonomen Fahrzeugen, der Infrastruktur und dem Internet der Dinge: &bdquo;Er ist die einzige physische Verbindung des autonomen Fahrzeugs zur Stra&szlig;e und kann an dieser Schnittstelle Informationen bereitstellen, die entscheidend zur Fahrsicherheit beitragen.&ldquo;</p>

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Technologiekonzepte

<p> Mit zwei innovativen Reifentechnologie- Konzepten m&ouml;chte Continental k&uuml;nftig f&uuml;r noch mehr Verkehrssicherheit und Komfort sorgen. Die beiden Systeme, die in Verbindung mit einer Reifenstudie erstmals auf der IAA 2017 vorgestellt wurden, sollen die kontinuierliche &Uuml;berwachung des Reifenzustands sowie eine individuelle Anpassung der Leistungseigenschaften der Reifen an aktuelle Fahrbedingungen erm&ouml;glichen. ContiSense basiert dabei auf der Entwicklung leitf&auml;higer Gummimischungen, die den Austausch elektrischer Signale zwischen einem Sensor im Reifen und einem Empf&auml;nger im Auto erlauben. Gummibasierte Sensoren messen kontinuierlich Profiltiefe wie Temperatur und informieren den Fahrer &uuml;ber Unregelm&auml;&szlig;igkeiten. ContiAdapt kombiniert hingegen im Rad integrierte Mikro-Kompressoren zur &Auml;nderung des Reifenf&uuml;lldrucks mit einer in der Breite einstellbaren Felge. Dadurch ver&auml;ndert sich die Reifenaufstandsfl&auml;che, die bei unterschiedlichen Stra&szlig;enbedingungen entscheidend f&uuml;r Sicherheit und Komfort ist.</p>

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Ende der M+S-Kennzeichnung

<p> Ab dem 1. Januar 2018 ist das sogenannte &bdquo;Alpine&ldquo;-Symbol, das dreizackige Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte, Pflicht f&uuml;r alle Winterreifen, die ab diesem Datum hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann f&uuml;r neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. In der &Uuml;bergangszeit, die bis zum 30. September 2024 l&auml;uft, erf&uuml;llen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht, das hei&szlig;t, Verbraucher m&uuml;ssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen. Dem neuen Symbol liegt ein h&ouml;herer Qualit&auml;tsanspruch zugrunde. Unber&uuml;hrt von der &Auml;nderung bleibt die Regelung zur situativen Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisgl&auml;tte, Schnee und Schneematsch m&uuml;ssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Neu ist jedoch, dass bei Nichteinhaltung auch Fahrzeughalter mit einer Geldbu&szlig;e und einem Punkt rechnen m&uuml;ssen, wenn sie bei den genannten winterlichen Stra&szlig;enverh&auml;ltnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnen oder zulassen.</p>

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Auswirkungen des Dieselskandals

<p> In Eltville referierte Florian F. Stumm, Sales Director Fleet &amp; Buyer bei Audatex AUTOonline, in einem 45-min&uuml;tigen Vortrag vor den Vorst&auml;nden und Executive-Mitgliedern des Verbandes der markenunabh&auml;ngigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V. (VMF) &uuml;ber die negative Restwertentwicklung von Dieselfahrzeugen und die zu erwartenden Ver&auml;nderungen im relevanten Flottenmarkt. So sanken laut einer Marktanalyse die Diesel-Neuzulassungen im September 2017 im Vergleich zu den Zahlen vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 um 21 Prozent. Im Segment der Flottenfahrzeuge, wo nach wie vor die Total Cost of Ownership (TCO) im Vordergrund steht, sei hingegen nur ein schwacher R&uuml;ckgang zu verzeichnen. Dennoch sorgen steigende Standtage im Handel, verunsicherte Privatkunden sowie drohende Fahrverbote f&uuml;r einen Nachfrage&uuml;berhang bei Dieselfahrzeugen und erschweren aktuell die Wiedervermarktung. Daneben pr&auml;sentierte Florian F. Stumm Prognosen f&uuml;r den Fahrzeugbestand k&uuml;nftiger Flotten und die Entwicklung der Diesel-Alternativen unter Zuhilfenahme interner Analysen von AUTOonline &uuml;ber Restwerte von Flotten- als auch Unfallfahrzeugen. Nicht zuletzt skizzierte er die zuk&uuml;nftige Positionierung von Audatex AUTOonline im digitalen Schadens- und Remarketingprozess anhand einer Exclusiv-Vorstellung des Solera GoTime Drivers.</p>

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Vito auf Streife

<p> Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat im Oktober elf Mercedes-Benz-Vans von NRW-Innenminister Herbert Reul in Duisburg &uuml;bergeben bekommen. Die elf Vans wurden an die Standorte Gelsenkirchen, K&ouml;ln, Wesel, Bielefeld, Viersen, Mettmann, M&uuml;nster, D&uuml;sseldorf und Dortmund verteilt. Bis zum Ende dieses Jahres sollen noch 63 Mercedes-Vans folgen; 2018 sind mindestens 100 weitere Fahrzeuge geplant. Der Mercedes- Benz Vito soll als Einsatzfahrzeug im Streifendienst dienen. Der 163 PS starke Van wurde so gebaut, dass er sich den Bed&uuml;rfnissen der Polizei anpassen kann. Somit vergr&ouml;&szlig;erte Mercedes zum Beispiel die LED-Warntafel, sodass mehr als nur &bdquo;Stopp Polizei&ldquo; darauf passt, und Fahrer- und Beifahrersitz sind breiter, damit die Polizeibeamtinnen und -beamten auch mit einer dicken Ausr&uuml;stung Platz finden. &bdquo;Es ist doch klar, dass &uuml;berlebenswichtige Dinge wie Schutzweste und Waffe nicht einfach irgendwo reingequetscht werden k&ouml;nnen, sondern sinnvoll untergebracht werden m&uuml;ssen&ldquo;, so Reul.</p>

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VIP-Flotte

<p> Die Deutsche Bahn m&ouml;chte ihren Chauffeurservice in Berlin weiter ausbauen und hat f&uuml;r die Deutsche Bahn Connect f&uuml;nf S-Klasse-Fahrzeuge und zehn E-Klasse-Limousinen von Mercedes-Benz mit in die Chauffeurservice-Flotte aufgenommen. Die Fahrzeuge sind insbesondere f&uuml;r den Fahrdienst von VIP-G&auml;sten gedacht. &bdquo;Sowohl die neue S-Klasse als auch die E-Klasse stehen mehr denn je f&uuml;r Fahrkomfort und Eleganz. Daneben sind die Modelle mit zahlreichen technischen Neuerungen sowie Motoren der neuesten Generation, die noch effizienter arbeiten, ausgestattet. Dass die Mobilit&auml;tsexperten der Deutschen Bahn Connect mit unseren Business- und Luxuslimousinen ihre Flotte neu aufstellen, unterstreicht die Qualit&auml;t unserer Produkte&ldquo;, erkl&auml;rt Falk Jertz, Leiter Direktgesch&auml;fte Verkauf Beh&ouml;rden, Diplomaten, Sonderfahrzeuge im Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland. Den k&uuml;nftigen VIP-G&auml;sten soll es dabei in den Limousinen an nichts fehlen. Interieur und Exterieur sind mit schwarzem Leder im Innenraum und einer exklusiven Lackierung in Obsidianschwarz-metallic perfekt aufeinander abgestimmt.</p>

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Clever in Hamburg

<p> Der Ridesharing-Fahrdienst CleverShuttle hat in Hamburg 20 neue Toyota Mirai erhalten. Der Toyota Mirai ist die erste in Gro&szlig;serie gefertigte Limousine mit einem Brennstoffzellenantrieb. Mit dieser &Uuml;bergabe verf&uuml;gt CleverShuttle nun nach eigenen Angaben &uuml;ber die weltweit gr&ouml;&szlig;te mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeugflotte. Hinter dem Ridesharing-Fahrdienst steckt ein Kooperationspartner der Deutschen Bahn. Mithilfe von CleverShuttle k&ouml;nnen sich Bahnkunden vom Bahnhof nach Hause bringen oder von dort zum Bahnhof fahren lassen. Ein Auto kann &uuml;ber eine App gebucht werden und die Fahrt soll preislich unter einer Taxifahrt liegen, weil die Route der Autos so verl&auml;uft, dass mehrere Fahrg&auml;ste gleichzeitig bedient werden k&ouml;nnen und jeder zum Bahnhof, nach Hause oder zu einem Termin kommt. Gestartet ist die Wasserstoff-Flotte zun&auml;chst mit zehn Fahrzeugen und soll bis Ende Dezember auf 20 aufgestockt werden. Tanken k&ouml;nnen die Fahrer den Mirai an Wasserstofftankstellen von H2 MOBILITY, einem Kooperationspartner von CleverShuttle. Bundesweit sind die Fahrdienstanbieter bereits in Berlin, Leipzig und M&uuml;nchen unterwegs.</p>

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Sauber unterwegs

<p> Die Kurstadt Aachen macht ihrem Namen alle Ehre, denn dort wird jetzt nicht mehr nur f&uuml;r saubere Stra&szlig;en gesorgt, sondern auch f&uuml;r eine saubere und gesunde Luft. Zwei emissionsfreie M&uuml;llkipper von Nissan sind ab sofort in Aachen unterwegs. Bei den Nissan E-NV200 handelt es sich um Spezialumbauten extra f&uuml;r die Stadtreinigung. Der Aachener Stadtbetrieb m&ouml;chte damit f&uuml;r geringe Betriebskosten, null Emissionen und keine Pannen sorgen. Die Elektrotransporter erhalten bei der Stadtreinigung die Nummern neun und zehn und sollen den Mitarbeitern dabei behilflich sein, M&uuml;lls&auml;cke in Parks und an den Stra&szlig;en einzusammeln. Durch die Kippfunktion des Nissan E-NV200 kann die gesammelte Fracht bei der M&uuml;llsammelstelle leicht entladen werden. Stauraum f&uuml;r Besen, Schaufeln und andere Ger&auml;tschaften, die bei der Stadtreinigung n&ouml;tig sind, finden in einer Vorrichtung unter dem Fahrzeug Platz.</p>

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Austausch

<p> Zusammen geht eben doch alles besser &ndash; das dachten sich auch drei Fuhrparkverb&auml;nde aus der DACHRegion. Zum gemeinsamen Austausch trafen sich im September Vertreter des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF), des Schweizerischen Fahrzeugflottenbesitzer-Verbandes (sffv) und des in diesem Jahr gegr&uuml;ndeten Fuhrparkverbandes Austria (FVA) . &Auml;hnlich wie in den einzelnen Verb&auml;nden selbst ging es auch bei dem Treffen der drei Fuhrparkverb&auml;nde in Stuttgart darum, sich auszutauschen. &bdquo;Das ist ein Grund, warum die Zusammenarbeit so wichtig ist. Hier k&ouml;nnen wir uns ideal erg&auml;nzen und austauschen, denn unsere Mitglieder haben oft Fahrzeuge, die auch grenz&uuml;berschreitend eingesetzt werden&ldquo;, sagt Ralf K&auml;ser, Vorstandsmitglied des sffv. Zwar sind einige Rahmenbedingungen, wie Gesetze, unterschiedlich, doch geht es immer um die gleichen Themen im Fuhrpark. Marc-Oliver Prinzing zeigt sich f&uuml;r die Zukunft optimistisch: &bdquo;Auch zu Flottenbetreibern in &Ouml;sterreich und der Schweiz gab es bereits zahlreiche Kontakte, doch das soll zuk&uuml;nftig deutlich intensiviert werden.&ldquo;</p>

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Richtig temperiert

<p> Kunden der Winter Fahrzeugtechnik GmbH haben die M&ouml;glichkeit, unterschiedliche Fahrzeuge f&uuml;r den temperaturgef&uuml;hrten Transport, beispielsweise von Lebensmitteln, Blumen und pharmazeutischen Produkten, zu beziehen. Insbesondere bei Lebensmittel- und Pharmatransporten bestehen spezielle Anforderungen. Ein durch Winter patentiertes L&uuml;ftersystem garantiert nach Angaben des Unternehmens eine gleichbleibende Ladetemperatur bei Au&szlig;entemperaturen von &ndash;20 &deg;C bis +40 &deg;C &ndash; selbst bei T&uuml;r&ouml;ffnungen zum Be- und Entladen. In der Ausstattungsvariante PLUS werden laut Winter Temperaturbereiche von +2 &deg;C bis +8 &deg;C und +15 &deg;C bis +25 &deg;C abgedeckt. Die Grundausstattung der Fahrzeuge besteht unter anderem aus isolierten T&uuml;ren oder einer Airline-Schiene mit Zurr- und Spanngurten. Ein Isolations-Spezialhartschaum ohne den sch&auml;dlichen Stoff FCKW soll eine l&uuml;ckenlose K&uuml;hlkette erm&ouml;glichen. Auch individuelle Kundenw&uuml;nsche zu Sonderumbauten, beispielsweise Auffahrrampen oder h&ouml;henverstellbare Zwischenbodensysteme, sind nach Angaben des Unternehmens m&ouml;glich. &Uuml;ber &bdquo;Winter-Rent&ldquo; k&ouml;nnen die Fahrzeuge auch gemietet werden.</p>

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Netz erweitert

<p> &nbsp;Durch die Integration des Akzeptanznetzes der LogPay Transport Services GmbH hat die Volkswagen Financial Services AG den Leistungsumfang der MAN Card weiter ausgebaut. K&uuml;nftig kann &uuml;ber die Karte somit an 6.500 weiteren Tankstellen bezahlt werden. Das gesamte europ&auml;ische Netzwerk umfasst dann rund 53.000 Tankstellen in 18 L&auml;ndern. LogPay bietet Inhabern der MAN Card k&uuml;nftig auch einen Mautservice an, der &uuml;ber die Karte abgerechnet werden kann. &bdquo;Mit der Anbindung des LogPay-Netzes setzen wir unsere Strategie im Bereich der Tank- und Servicekarten konsequent fort. Tank- und Servicekarten sind f&uuml;r uns ein wichtiges Wachstumsfeld. Bis 2020 wollen wir einer der gr&ouml;&szlig;ten Kraftstoffversorger in Europa werden und mehr als eine Milliarde Liter Kraftstoff f&uuml;r unsere Kunden umsetzen&ldquo;, sagt Gerhard K&uuml;nne, Leiter der neu geschaffenen Mobility Unit bei der Volkswagen Financial Services AG. Das Ziel des Unternehmens sei es, mit der Tank- und Servicekarte etwa 80 Prozent des deutschen Tankstellennetzes abzudecken. Das Angebot der MAN Card richtet sich auch an Kunden mit Mischflotten verschiedener Marken und Fahrzeugklassen.</p>

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Neuer Marktplatz

<p> Auf der Webseite www.vansales.de k&ouml;nnen sich Kunden k&uuml;nftig &uuml;ber umgebaute leichte Nutzfahrzeuge und solche mit Aufbauten informieren und ein passendes Modell heraussuchen. Mit dem Onlinemarktplatz hat das Unternehmen &bdquo;VanSelect&ldquo; sein Angebot erweitert. Seit 2015 bietet &bdquo;VanSelect&ldquo; ein Informationsportal rund um das Thema Nutzfahrzeuge an, das sich an Verkaufsberater, Aufbauhersteller und branchennahe Dienstleister richtet. &bdquo;Ziel ist es, den Fahrzeugpool in Zukunft weiter zu vergr&ouml;&szlig;ern, sodass jeder Kunde ein passendes Fahrzeug online bei uns findet&ldquo;, erkl&auml;rt Matthias Born, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer des Hollenstedter Start-ups. Teilnehmende Autoh&auml;user k&ouml;nnen entsprechende Fahrzeuge anbieten und verkaufen. Alle angebotenen Fahrzeuge werden mit einem Onlinedatenblatt beschrieben und dem Kunden mit Bildern pr&auml;sentiert. Die Vorteile liegen laut Matthias Born in der kurzen Bestell- sowie schnellen Lieferzeit. So sollen Kunden schnell wieder mobil sein. Der Kauf wird letztendlich &uuml;ber ein Autohaus abgewickelt, mit dem bereits Service- und Wartungsvertr&auml;ge bestehen.</p>

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E-Transporter

<p> bott stattet f&uuml;r den Verteilnetzbetreiber Netze BW einen vollelektrischen StreetScooter mit Kofferaufbau der Post-Tochter StreetScooter GmbH mit einem bott vario-System aus. Das Unternehmen aus dem schw&auml;bischen Gaildorf installiert am Heck des Unterflurmoduls eine Schwerlastschublade, die unter der Ladefl&auml;che Stauraum bietet, sowie sechs weitere Schubladen, die von den Seitent&uuml;ren zug&auml;nglich sind. Je nach Einsatzart k&ouml;nnen die Monteure den StreetScooter individuell best&uuml;cken und ihre Werkzeuge &ndash; von der Schaltstange bis zum Hochspannungspr&uuml;fger&auml;t &ndash; ordentlich und gut zug&auml;nglich verstauen. An den im bott vario-Fu&szlig;boden integrierten Zurrschienen lassen sich gro&szlig;e Gegenst&auml;nde einfach f&uuml;r den Transport sichern. So soll der StreetScooter ein hohes Ma&szlig; an Flexibilit&auml;t und Vielfalt bieten. Die Transporter werden bei Netze BW im Tagesgesch&auml;ft haupts&auml;chlich von Monteuren im Stadtgebiet genutzt. Die Reichweite und die Wendigkeit des Fahrzeugs sind ideal, um die bei Kunden oder auf Baustellen anfallenden Arbeiten reibungslos und p&uuml;nktlich ausf&uuml;hren zu k&ouml;nnen.</p>

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Sonderlösung

<p> Fahrzeugeinrichtungen nehmen in der Regel Werkzeuge, Maschinen und Verbrauchsmaterialien auf. Wenn das Ladegut von den gewohnten Normen abweicht, sto&szlig;en Standardeinrichtungen an ihre Grenzen. Mit Sonderbauteilen des Fahrzeugeinrichters ALUCA sollen auch spezielle Ladeg&uuml;ter wie lange Werkzeuge oder schwere Aggregate und Ersatzteile sicher transportiert werden. Auch der Transport von Bohrh&auml;mmern oder Winkelschleifer, die in der Regel auf Baustellen eingesetzt werden, ist m&ouml;glich. Beispielweise passen die weit &uuml;ber einen Meter langen Werkzeuge von Energieversorgern zum Ausmessen von Starkstromleitungen in keine Standardschublade. Um auch hierf&uuml;r einen sicheren Transport sowie schnellen Zugriff auf das Werkzeug zu erm&ouml;glichen, bietet der schw&auml;bische Fahrzeugeinrichter einen ma&szlig;geschneiderten K&ouml;cher am Fahrzeugheck an. F&uuml;r besonders schwere Lasten hat ALUCA den Schwerlastauszug im Portfolio. Er dient als ausziehbare Ladefl&auml;che f&uuml;r Gegenst&auml;nde bis zu einem Gewicht von 1.000 Kilogramm. Der Auszug wird individuell nach Fahrzeugtyp, gew&uuml;nschter Dimension und Verwendungszweck statisch bemessen und gefertigt.</p>

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Fliegender Kurier

<p> Gemeinsam mit dem amerikanischen Drohnensystementwickler Matternet und dem Schweizer Onlinemarktplatz siroop hat Mercedes-Benz Vans im September ein dreiw&ouml;chiges Pilotprojekt zur effizienten On-Demand-Lieferung absolviert. In Z&uuml;rich konnten E-Commerce-Produkte bei siroop bestellt und per Drohne geliefert werden. Zu den Produkten geh&ouml;rten beispielsweise Kaffee oder Elektronikartikel bis maximal zwei Kilogramm, um f&uuml;r einen Transport mit der Drohne geeignet zu sein. Die vom H&auml;ndler best&uuml;ckte Drohne flog anschlie&szlig;end zu einem von zwei Mercedes-Benz Vito mit Drohnen-Landeplattform. Die Auslieferung an den Kunden erfolgte noch am selben Tag. Nach Angaben der Unternehmen haben im Zuge der Zusammenarbeit erstmals umfangreiche Drohneneins&auml;tze autonom und ohne Sichtkontakt mit Transportern als Landeplattformen in einem urbanen Umfeld stattgefunden, um ein vollautomatisiertes E-Commerce-Drohnensystem zu testen. Das Projekt wurde vom Schweizer Bundesamt f&uuml;r Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigt.</p>

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Halbzeit

<p> Anfang November pr&auml;sentierten die 17 Projektpartner von PEGASUS, das f&uuml;r &bdquo;Projekt zur Etablierung von generell akzeptierten G&uuml;tekriterien, Werkzeugen und Methoden sowie Szenarien und Situationen zur Freigabe hochautomatisierter Fahrfunktionen&ldquo; steht, in Aachen erste Ergebnisse zur Bewertung hochautomatisierter Fahrfunktionen. &bdquo;Die Entwicklung hochautomatisierter Fahrzeuge ist schon weit fortgeschritten. Industrie und Forschung gehen mit PEGASUS jetzt einen Schritt weiter. Mit der Entwicklung von Standards und Werkzeugen zur Absicherung dieser Zukunftstechnologie ebnen wir den Weg zur Zulassung automatisierter Fahrzeuge auf den Stra&szlig;en&ldquo;, erkl&auml;rte Prof. Dr. Karsten Lemmer, DLR-Vorstand f&uuml;r Verkehr und Energie, anl&auml;sslich der PEGASUS-Halbzeitveranstaltung. Daneben wurden in Aachen zentrale Elemente einer Werkzeugkette, die zur Absicherung automatisierter Fahrzeuge konzipiert wurden, demonstriert. Die Wissenschaftler und Entwickler boten die M&ouml;glichkeit, den Methodenprozess des Projekts anhand aufgebauter Stationen Schritt f&uuml;r Schritt nachzuvollziehen.</p>

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Kooperation

<p> Seit Ende Oktober kooperiert die DKV Group mit ihrer Marktgesellschaft DKV Euro Service mit dem Ladeinfrastrukturbetreiber Freshmile Services. Dadurch k&ouml;nnen Kunden des Tank- und Servicekartenanbieters erstmals an bis zu 2.500 Ladepunkten in Frankreich ihre Elektrofahrzeuge aufladen. Die Ladepunkte sind sowohl entlang der deutschfranz&ouml;sischen Grenze als auch in Paris und weiteren franz&ouml;sischen Ballungszentren angesiedelt. &bdquo;Wir freuen uns, dass wir mit Freshmile einen der gr&ouml;&szlig;ten franz&ouml;sischen Ladeinfrastrukturbetreiber f&uuml;r eine Kooperation gewinnen konnten&ldquo;, sagt Bernhard Wolters, Expert eMobility Services bei der DKV Group. &bdquo;Der Markteintritt in Frankreich ist im Rahmen unserer Internationalisierungsstrategie ein wichtiger Meilenstein.&ldquo; Mit dem Aufbau eines europaweiten Versorgungsnetzes an Ladepunkten tr&auml;gt der DKV dem steigenden Anteil an Elektrofahrzeugen und dem dadurch erh&ouml;hten Bedarf an grenz&uuml;berschreitenden Versorgungsm&ouml;glichkeiten Rechnung. Abrufbar sind die Ladepunkte &uuml;ber die DKV-App und den Routenplaner DKV MAPS.</p>

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Connected Car

<p> &nbsp;TomTom Telematics, ein weltweit f&uuml;hrender Anbieter von Fahrzeugtelematik und Connected-Car- Services, und LeasePlan, einer der weltweit gr&ouml;&szlig;ten Anbieter im Bereich Fuhrparkmanagement, haben eine Partnerschaft f&uuml;r cloudbasiertes Flottenmanagement angek&uuml;ndigt. Dabei sollen LeasePlan- Kunden Zugriff auf die Flottenmanagement- und Connected-Car-L&ouml;sungen von TomTom, einschlie&szlig;lich WEBFLEET, erhalten. Diese L&ouml;sungen, welche durch neueste Datenschutzvorschriften konform mit Kunden-Compliance-Richtlinien sind, helfen dem Flotten- und Mobilit&auml;tsmanager die Leistung zu verbessern, indem sie Echtzeitdaten zu wichtigen Fuhrparkkennzahlen bereitstellen. Fahrer wiederum profitieren von intelligenteren L&ouml;sungen, die das Fahrerlebnis insgesamt sowie ihre Mobilit&auml;t auf der Stra&szlig;e verbessern und das Leben erleichtern k&ouml;nnen. LeasePlan will au&szlig;erdem mit der cloudbasierten Service-Plattform von TomTom Telematics die Performance der Flottenmanagementaktivit&auml;ten in Schl&uuml;sselbereichen wie Fahrzeugwartung und Vertragsmanagement weiter optimieren.</p>

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Wasserstoffstation

<p> Der bundesweite Ausbau des Wasserstoff-Tankstellennetzes f&uuml;r umweltfreundliche Brennstoffzellenfahrzeuge kommt weiter voran. Linde und Total haben am Flughafen K&ouml;ln/Bonn gemeinsam eine neue &ouml;ffentliche Wasserstofftankstelle in Betrieb genommen. Die Station ist ein wichtiger Baustein f&uuml;r weitere Wasserstoffprojekte in Nordrhein-Westfalen, sowohl f&uuml;r den Betrieb von Pkw-Flotten als auch zuk&uuml;nftig f&uuml;r Busse. Die neue H<sub>2</sub>-Station in K&ouml;ln ist eine der 50 ersten Wasserstofftankstellen, die im Rahmen der Clean Energy Partnership (CEP) entstehen und vom Bundesministerium f&uuml;r Verkehr und digitale Infrastruktur durch das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NIP) gef&ouml;rdert werden. Der Ausbau des bundesweiten H<sub>2</sub>-Netzes schreitet gut voran, im Oktober wurden gleich mehrere Standorte feierlich er&ouml;ffnet: Am 16. Oktober die H<sub>2</sub>-Stationen in Bad Rappenau und Bremen, am 17. Oktober folgte die Einweihung des Standorts K&ouml;ln/Bonn und am 18. Oktober haben die Partner der CEP zur Er&ouml;ffnung nach M&uuml;nchen eingeladen. Insgesamt wuchs das deutsche H<sub>2</sub>-Netz damit auf 41 Tankstellen.</p>

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Schnellladenetz

<p> Mit der Gr&uuml;ndung des Gemeinschaftsunternehmens IONITY stellen die BMW Group, Daimler AG, Ford Motor Company und der Volkswagen Konzern mit Audi und Porsche die Weichen f&uuml;r den Aufbau des leistungsst&auml;rksten Schnellladenetzes f&uuml;r Elektrofahrzeuge in Europa. Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt rund 400 Schnellladestationen bis 2020 sind wichtige Schritte, um Elektromobilit&auml;t auch auf Langstrecken zu gew&auml;hrleisten und sie damit im Markt zu etablieren. Das neue Joint-Venture-Unternehmen IONITY mit Sitz in M&uuml;nchen wird von Michael Hajesch (CEO) sowie Marcus Groll (COO) gef&uuml;hrt und soll bereits Anfang 2018 rund 50 Mitarbeitern Arbeit bieten. &bdquo;Die Verf&uuml;gbarkeit eines fl&auml;chendeckenden High- Power-Charging-Netzwerks ist f&uuml;r die Marktdurchdringung der Elektromobilit&auml;t unabdingbar. Die Gr&uuml;ndung von IONITY ist ein wichtiger Meilenstein, der zeigt, dass die Automobilhersteller ihre Kr&auml;fte daf&uuml;r b&uuml;ndeln. &bdquo;Mit der Schaffung des ersten paneurop&auml;ischen HPC-Netzes machen wir die Elektromobilit&auml;t langstreckentauglich. Wir haben dabei insbesondere den Kunden im Blick. Schnelle, komfortable und digital bezahlbare Ladevorg&auml;nge sind unser Ziel&ldquo;, so Michael Hajesch.</p>

Nachrichten

Elektro-Offensive

<p> Auf dem Weg zum lokal emissionsfreien Fahren vertraut Daimler auf eine Koexistenz unterschiedlicher Antriebstechnologien wie Elektro- und Verbrennungsmotoren sowie dem Hybridantrieb. Die Elektrifizierung wird dabei ganzheitlich in Form einer modular aufgebauten Fahrzeugfamilie und eines umfangreichen &Ouml;kosystems, welches unter anderem die n&ouml;tige Ladeinfrastruktur umfasst, entwickelt. Diese Anstrengungen bei der Elektrifizierung laufen unter der neuen Technologie- und Produktmarke EQ. &bdquo;Alle Ampeln stehen jetzt auf Gr&uuml;n. Allein in den Ausbau unseres EQ-Fahrzeugportfolios investieren wir mehr als zehn Milliarden Euro&ldquo;, so Ola K&auml;llenius, seit Jahresanfang verantwortlich f&uuml;r die Konzernforschung der Daimler AG und die Entwicklung von Mercedes-Benz Cars. &bdquo;Bis 2022 werden wir insgesamt mehr als zehn rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge auf den Markt bringen. Dar&uuml;ber hinaus werden wir das gesamte Mercedes-Benz-Portfolio elektrifizieren und unseren Kunden so in jeder Mercedes-Benz-Baureihe mindestens eine elektrifizierte Alternative anbieten, insgesamt &uuml;ber 50.&ldquo;</p>

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Kurznachrichten

<p> <strong>Angebot </strong><br /> Fiat Chrysler Automobiles (FCA) bietet in Zusammenarbeit mit der FCA Bank noch bis zum 31. Dezember eine besondere Finanzierung an. Dabei m&uuml;ssen Gewerbekunden die erste Rate erst nach neun Monaten zahlen. In der Aktion ist die 4-Jahre-Professional-Garantie inklusive.</p>

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Trio

<p> Die EUROPA SERVICE Autovermietung hat drei neue Mitarbeiter von der CARO Autovermietung f&uuml;r sich gewinnen k&ouml;nnen. Frank Horn ist seit dem 1. September Leiter Fuhrpark f&uuml;r die EUROPA SERVICE Autovermietung. Dabei leitet er die Bereiche Einkauf, Operation und Schadenmanagement und berichtet an den Vorstand Vertrieb und Flotte Markus Hoff. Zum gleichen Zeitpunkt haben Birgit Subirge und Volker Hartmann f&uuml;r den Gesch&auml;ftsbereich Vertrieb &amp; Mobilit&auml;t Gro&szlig;kunden bei der EUROPA SERVICE ihre T&auml;tigkeit aufgenommen. Beide waren zuvor als Key-Account- Manager t&auml;tig. &bdquo;Wir freuen uns sehr, dass wir eine erfahrene Mannschaft und absolute Kenner der Branche f&uuml;r unser Unternehmen gewinnen konnten, und sind uns sicher, mit ihnen ein enormes Wachstum im Bereich des Firmenkundengesch&auml;fts realisieren zu k&ouml;nnen&ldquo;, erkl&auml;rt Jens E. Hilgerloh, Vorstandsvorsitzender der EUROPA SERVICE Autovermietung AG.</p>

Nachrichten

Für mehr Elektromobilität

<p> innogy SE wurden F&ouml;rdermittel f&uuml;r den Ausbau von 1.245 neuen Lades&auml;ulen im Rahmen des &bdquo;Bundesprogramms Ladeinfrastruktur&ldquo; des Bundesministeriums f&uuml;r Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bewilligt. Die F&ouml;rdermittel wurden am 14. September in Berlin von Norbert Barthle, damals noch Parlamentarischer Staatssekret&auml;r beim Bundesminister f&uuml;r Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), &uuml;berreicht. Innogy betreibt bereits 4.600 Ladepunkte in 635 St&auml;dten und Gemeinden. Die neuen Lades&auml;ulen sollen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz Platz finden und kosten insgesamt 7,8 Millionen Euro, wovon 3,1 Millionen Euro durch F&ouml;rdermittel &uuml;bernommen werden. F&uuml;r eine gute Servicedienstleistung und einfache Abrechnungsmodelle sorgt dabei das IT-Backend von innogy, das die Lades&auml;ulen bundesweit miteinander vernetzt.</p>

Nachrichten

Zusatz

<p> Dank der Kooperation zwischen Shell und NewMotion, die bereits am 15. Mai dieses Jahres beschlossen wurde, haben Gesch&auml;ftskunden mit einer Shell Card nun auch die M&ouml;glichkeit, Ladestationen f&uuml;r Elektrofahrzeuge zu benutzen. Daf&uuml;r m&uuml;ssen die Kunden ein zus&auml;tzliches &bdquo;Profi Paket&ldquo; dazu buchen. &bdquo;Bei der Umstellung der Flotte auf moderne Antriebstechnologien ist neben den Anschaffungskosten die Ladeinfrastruktur ein wichtiges Entscheidungskriterium. Shell erkennt diese Herausforderung und bietet neben effizienten Kraftstoffen sowie einem nachhaltigen Gas- und Wasserstoffangebot nun auch Zugriff auf eines der gr&ouml;&szlig;ten Netze zum Strombezug. Zus&auml;tzlich bietet Shell station&auml;re L&ouml;sungen f&uuml;r Unternehmen an, um Fahrzeuge auf dem Firmengel&auml;nde oder an festen Ladepunkten versorgen zu k&ouml;nnen&ldquo;, so Rainer Kl&ouml;pfer, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer euroShell Deutschland GmbH &amp; Co. KG. Um das Angebot wahrnehmen zu k&ouml;nnen, brauchen die Kunden zudem eine Shell Card mit RFID-Chip. Bestellt werden kann der Service online, die Transaktionen laufen jedoch wie gewohnt analog ab.</p>

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Gewinner

<p> Die auf Soft- und Hardwarel&ouml;sungen f&uuml;r die Logistikbranche spezialisierte Arealcontrol GmbH ist Gewinner des Deutschen Telematik Preises 2018. Mit der L&ouml;sung Arealcontrol GT3850 Teamy iQ landete der deutsche Mittelst&auml;ndler in der Kategorie &bdquo;Telematik f&uuml;r Service Pkw&ldquo; auf Rang Eins. Drei weitere Auszeichnungen kassierte das Unternehmen im Bereich &bdquo;Nachr&uuml;st- Lkw-Telematik&ldquo;. Die L&ouml;sung Arealpilot 720 MDT mit eigenem Telematikportal belegte in den Kategorien &bdquo;Komplett-/Teilladung&ldquo;, &bdquo;Tank- und Silotransporte&ldquo; sowie &bdquo;St&uuml;ckguttransporte&ldquo; den zweiten Platz. Damit konnten sich die Stuttgarter in vier von neun Kategorien gegen den internationalen Wettbewerb durchsetzen.</p>

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Sportlich

<p> Der neue Audi A7 Sportback ist Coup&eacute; und Gran Turismo zugleich und in 15 Farben erh&auml;ltlich. Das Interieur des Viert&uuml;rers ist sportlich und futuristisch und kann durch ein optionales Ambiente-Lichtpaket unterstrichen werden. Das Display hat 10,1 Zoll und ist so in das Armaturenbrett integriert, dass es kaum auff&auml;llt. Es ist mit dem &bdquo;MMI touch response&ldquo;-Bedienkonzept ausgestattet, das aus zwei Touch- Displays besteht: das obere f&uuml;r das Infotainment und das untere f&uuml;r die Klimatisierung, die Komfortfunktionen oder die Texteingaben. Wem das haptische Erlebnis nicht reicht, der kann das Auto verbal bedienen. Auch die Vernetzung wird hier gro&szlig;geschrieben, gleich sieben Fahrer k&ouml;nnen eigene Benutzerprofile speichern und sich verbinden. Neu ist die Verkehrszeichen- und Gefahreninformation, die sogenannten Car-to-XDienste, die mithilfe von Schwarmintelligenz arbeiten. Man kann bis zu 39 Fahrerassistenzsysteme nutzen und ist mit einem Mild-Hybrid-System unterwegs. Der A7 Sportback kommt Ende Februar 2018 auf den deutschen Markt und ist im Grundpreis als 55 TFSI quattro S tronic f&uuml;r 56.975 Euro (netto) erh&auml;ltlich.</p>

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Auto-Abo

<p> Volvo bietet mit dem Kompakt-SUV Volvo XC40 das neue Abonnement-Produkt &bdquo;Care by Volvo&ldquo; mit an. Dabei l&auml;uft der Autokauf wie ein Kauf eines neuen Handys oder eines Handyvertrags. Damit soll der Fahrzeugerwerb so angenehm, transparent und einfach wie m&ouml;glich gestaltet werden. Der Kunde erh&auml;lt zu einer fixen Monatsrate 24 Monate einen neuen Volvo, ohne dass zus&auml;tzliche Anzahlungen, Steuern, Versicherungen, Kosten f&uuml;r Wartung oder R&auml;derwechsel hinzukommen. Optional lassen sich Dienstleistungen wie ein Tankservice, ein Waschservice oder eine Pannenhilfe hinzubuchen. Der Volvo XC40 verf&uuml;gt zudem &uuml;ber einen digitalen Autoschl&uuml;ssel, den man mit Familie und Freunden teilen kann. Nach und nach sollen zu dem XC40 noch weitere Modelle hinzukommen. H&aring;kan Samuelsson, Pr&auml;sident und CEO der Volvo Car Group, zeigt sich &uuml;berzeugt: &bdquo;Mit &sbquo;Care by Volvo&lsquo; pr&auml;sentiert Volvo Cars das Mobilit&auml;tsmodell f&uuml;r die heutige Zeit. W&auml;hrend Kunden Flatrates und All-inclusive-Abos f&uuml;r unterschiedlichste Dienstleistungen bereits gewohnt sind, ist der Autokauf bislang noch recht kompliziert. &sbquo;Care by Volvo&lsquo; &auml;ndert das.&ldquo;</p>

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Neues durch Kooperation

<p> Die Kooperation der Groupe PSA und ChangAn nimmt neue Formen an. Durch die Zusammenarbeit haben die beiden Unternehmen sich dazu entschieden, eine neue Fahrzeugplattform f&uuml;r Nutzfahrzeuge zu erstellen und einen neuen Pick-up zu entwickeln, der bis 2020 auf den Markt kommen soll. Der Pick-up soll weltweit hohen Anspr&uuml;chen an die Qualit&auml;t und Langlebigkeit gerecht werden, damit das Fahrzeug so viele Kunden wie m&ouml;glich anspricht. Zun&auml;chst soll das Modell f&uuml;r chinesische Kunden und den au&szlig;ereurop&auml;ischen Export der Groupe PSA angeboten werden. &bdquo;Dieses neue Produkt, das den k&uuml;rzlich in Afrika eingef&uuml;hrten Peugeot Pick-up erg&auml;nzt, ist Teil der ,Core Model Strategy&lsquo; der Groupe PSA und steht f&uuml;r unser Comeback in diesem wachstumstr&auml;chtigen Segment. Es tr&auml;gt dazu bei, die Ziele des Plans &sbquo;Push to Pass&lsquo; f&uuml;r Nutzfahrzeuge sowie unser Ziel eines Anstiegs der Verkaufszahlen um 30 Prozent bis 2018 und eine Verdreifachung der Verkaufszahlen weltweit bis 2021 zu erreichen&ldquo;, erkl&auml;rt Patrice Lucas, EVP f&uuml;r Programme und Strategie der Groupe PSA.</p>

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Neu

<p> Volkswagen Financial Services hat ein eigenes Start-up f&uuml;r eine Online-Gebrauchtwagenplattform gegr&uuml;ndet. Die hundertprozentige Tochter Mobility Trader GmbH m&ouml;chte unter dem Namen &bdquo;Hey- Car&ldquo; den gro&szlig;en Plattformen, wie mobile.de oder Autoscout24.de, die Stirn bieten. CEO von Mobility Trader ist Markus Kr&ouml;ger, der unter anderem schon in hohen Positionen bei PayPal und Delivery Hero besch&auml;ftigt war. Es sollen mit qualifizierten H&auml;ndlern, Anbietern und K&auml;ufern besonders hohe Qualit&auml;tsstandards gesetzt werden; bereits Ende des Jahres m&ouml;chte HeyCar mit &uuml;ber 100 H&auml;ndlern zusammenarbeiten und mindestens 70.000 Fahrzeuge gelistet haben. &bdquo;Mit unserer Strategie ROUTE 2025 wollen wir bis 2025 rund 30 Millionen Vertr&auml;ge im Bestand haben. Mit HeyCar haben wir ein wesentliches Instrument, um die Gebrauchtwagenpotenziale des Marktes zu erschlie&szlig;en. Unsere bestehenden Initiativen wie die Unterst&uuml;tzung des station&auml;ren Handels mit Schulungen und Produkten setzen wir nat&uuml;rlich fort&ldquo;, erkl&auml;rt Dr. Christian Dahlheim, Vertriebsvorstand der Volkswagen Financial Services AG.</p>

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Alles in einem

<p> Audi entwickelt eine Online-Gebrauchtwagenplattform. Momentan befindet diese sich noch in der Pilotphase und soll Anfang 2018 komplett durchstarten. Nach eigenen Aussagen ist das Besondere, dass mithilfe der Audi H&auml;ndler und der Audi Bank ein kompletter Autokauf online abgeschlossen werden kann. Das Auto kann online bei den Gebrauchtwagen :plus-Partnern ausgesucht werden, unabh&auml;ngig vom Standort des Fahrzeugs wird es an einem Wunschdatum an einen Wunschort geliefert, die Zulassung inklusive Wunschkennzeichen wird veranlasst und bei Bedarf kann die Finanzierung &uuml;ber die Audi Bank erfolgen. Das Finanzierungsangebot umfasst eine Bonit&auml;tspr&uuml;fung, eine Kreditentscheidung und einen Finanzierungsvertrag in Echtzeit. Ist die Laufzeit des Fahrzeugs vorbei, kann der Kunde dieses zu einem festen Restwert entweder zur&uuml;ckgeben oder weiterfinanzieren. Au&szlig;erdem erh&auml;lt jeder K&auml;ufer eine Garantie von f&uuml;nf Jahren. Die Bezahlung l&auml;uft selbstverst&auml;ndlich auch digital &uuml;ber die Plattform.</p>

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Einfach digital

<p> Die Technology Content Services GmbH (TCS) hat nicht nur ihre Dokumentationssoftware &bdquo;e-planner&ldquo; &uuml;berarbeitet, sondern direkt eine dazu passende App programmiert. Vorteil dieser App soll es sein, auch ohne Internetverbindung auf alle n&ouml;tigen Unterlagen zugreifen zu k&ouml;nnen. Denn die wichtigsten Unterlagen wie Produktinformationen, Angebote und Vertr&auml;ge k&ouml;nnen in der App in einer individuell eingerichteten Struktur mit Zugangsdaten hinterlegt und auch offline abgerufen werden. Auch auf die Smartphone- Kontakte kann die App problemlos zugreifen, damit man stets die neuesten Informationen erh&auml;lt. &bdquo;Entscheidungen k&ouml;nnen schneller herbeigef&uuml;hrt werden. Au&szlig;erdem sind wir unseren Zielen &ndash; digitale Services bereitzustellen und dabei etwas f&uuml;r die Umwelt zu tun &ndash; wieder einen entscheidenden Schritt n&auml;her gekommen. Die e-planner-App spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch eine gro&szlig;e Menge Papier&ldquo;, so Niels Kr&uuml;ger, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der TCS GmbH.</p>

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Rundum-sorglos-Paket

<p> Die EnBW Energie Baden-W&uuml;rttemberg AG bietet ihren Kunden demn&auml;chst alles, was diese f&uuml;r den Besitz eines Elektrofahrzeugs ben&ouml;tigen. Damit m&ouml;chte sie Fuhrparkbetreiber motivieren, auf eine elektrifizierte Flotte umzusteigen, und ihnen dabei helfen. Marc Burgstahler, neuer Leiter Produktmanagement f&uuml;r den neuen Bereich Elektromobilit&auml;t, unterst&uuml;tzt das Vorhaben tatkr&auml;ftig. Die EnBW bietet beispielsweise in Kooperation mit Hyundai Deutschland den H&auml;ndlern ein Komplettangebot f&uuml;r deren Kunden an, die sich f&uuml;r ein E-Fahrzeug entschieden haben. Sie erhalten eine Ladebox f&uuml;r die eigene Garage, einen &Ouml;kostrom-Tarif und eine Bezahlkarte im Hyundai-Design f&uuml;r das Laden an der Lades&auml;ule unterwegs. Das Ladenetz soll in den kommenden drei Jahren noch auf 1.000 Schnellladem&ouml;glichkeiten ausgebaut werden. Auch allein f&uuml;r das Aufladen bietet die EnBW eine Ladekarte namens &bdquo;mobility+&ldquo; an, mit der man in Deutschland, &Ouml;sterreich und der Schweiz immer zum gleichen Tarif laden kann. Zudem wird die App &bdquo;mobility+&ldquo; angeboten. Damit kann man Fahrten mit einem Verbrennerfahrzeug aufzeichnen und auf ein E-Fahrzeug &uuml;bertragen. Daraufhin rechnet die App aus, ob man die gleiche Strecke auch mit einem Elektroauto h&auml;tte fahren k&ouml;nnen und wie oft man h&auml;tte laden m&uuml;ssen, um das Ziel zu erreichen. Damit kann auch ein Fuhrparkverantwortlicher testen, ob ein E-Fahrzeug sinnvoll ist.</p>

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Herr Ihrer Daten

<p> Der Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD) engagiert sich in der Kampagne &bdquo;My Car My Data&ldquo; und fordert zusammen mit dem globalen Dachverband F&eacute;d&eacute;ration Internationale de l&rsquo;Automobile (FIA), dass Halter und Fahrer Herr ihrer Daten sein m&uuml;ssen. Mit dem Kooperationspartner CarPass Deutschland soll genau das umgesetzt werden. Das Produkt namens &bdquo;CarPass&ldquo; bietet &uuml;ber die STX3-DATA-Plattform die M&ouml;glichkeit, bereits archivierte und neu generierte Daten zu sichern, vor unautorisierten Zugriffen zu sch&uuml;tzen und zu verarbeiten. Der Umgang mit diesen sensiblen Daten gem&auml;&szlig; Bundesdatenschutz ist T&Uuml;V-gepr&uuml;ft. Der AvD und CarPass arbeiten f&uuml;r eine einwandfreie Sicherheitsgarantie ebenfalls mit der &bdquo;Initiative gegen Tachomanipulation e. V.&ldquo; zusammen, um dem Tachobetrug beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen Einhalt zu gebieten. Der CarPass ist wie eine Art Datenausweis f&uuml;r Kfz zu verstehen und erf&uuml;llt die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) und die EU-Direktive 2014/45 zur Vermeidung von Tachomanipulationen. Verschl&uuml;sselt werden die Daten mithilfe von Blockchains. Nur der Fahrzeuginhaber hat die M&ouml;glichkeit festzulegen, welche Personen Zugriff auf die Daten haben oder wer Daten hinzuf&uuml;gen darf. Weitere Informationen erhalten Sie &uuml;ber <a href="http://www.mycarmydata.org">www.mycarmydata.org</a>.</p>

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Radpolitische Ziele

<p> Der neu gegründete Arbeitskreis &bdquo;Fahrrad&ldquo; unter dem Dach der Organisation &bdquo;Netzwerk intelligente Mobilit&auml;t e. V.&ldquo; (NiMo) legt einen Katalog mit zw&ouml;lf Zielen zur Fahrradf&ouml;rderung für den neuen Koalitionsvertrag vor. Nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer sollen zukünftig für Fahrr&auml;der erhoben werden, da es sich um ein Nahverkehrsmittel handelt. Mit weiteren Forderungen wollen die Mobilit&auml;tsexperten die Rolle des Radverkehrs als wichtigen Baustein eines intelligenten Mobilit&auml;tsmix st&auml;rken. In den R&auml;umen der DB Mindbox in Berlin trafen sich Ende Oktober 14 Experten, Manager und Verbandsvertreter und diskutierten Zielsetzungen und Ausrichtung des Arbeitskreises. Anbieter und Nachfrager der Fahrradbranche sollen zusammengebracht und der Austausch gef&ouml;rdert werden. Alle Beteiligten wollen eine Politik für ein integriertes, intelligentes Verkehrskonzept voranbringen. Neben verbesserten Produkten und Dienstleistungen sollen sichere, attraktive Radinfrastrukturen auf das Fahrrad locken. &bdquo;Intelligent w&auml;re es, wenn zum Beispiel Fahrverbote durch mehr Radinfrastrukturen vermieden werden k&ouml;nnten. NiMo will dazu einen Beitrag leisten&ldquo;, erkl&auml;rt NiMo-Vorsitzender Michael Schramek eine Zielsetzung des neu gegründeten Arbeitskreises.</p>

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Buchungsentgelte

<p> Die Befürchtungen des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) haben sich best&auml;tigt: Die vielfach kritisierte DCC (Distribution Cost Charge) der Lufthansa findet weitere Nachahmer. Air France-KLM plant Berichten zufolge nun ebenfalls die Einführung einer GDS-Gebühr. Ab April 2018 sollen zw&ouml;lf Euro f&auml;llig werden, wenn die Flugbuchung über ein globales Reservierungssystem und nicht bei den Airlines direkt erfolgt. Auch British Airways und Iberia sind dem Beispiel der Lufthansa gefolgt. Sie erheben bereits seit Anfang des Monats einen GDS-Aufschlag von 9,50 Euro pro Flugticket. Der VDR hatte die Einführung des zus&auml;tzlichen Buchungsentgelts von 16 Euro pro Ticket durch die Lufthansa im September 2015 bereits deutlich kritisiert und auf die negativen Folgen für Gesch&auml;ftskunden hingewiesen. Aus Sicht des Verbands stellt jede Form einer GDS-Zusatzgebühr einen massiven Eingriff in die hocheffektiven Buchungs- und Abwicklungsprozesse der Unternehmen dar. &bdquo;Ob der Preistreiber GDS-Gebühr noch zu stoppen ist, liegt nun in den H&auml;nden von EU-Kommissarin Violeta Bulc&ldquo;, so VDR-Pr&auml;sidiumsmitglied Christoph Carnier. Bulc l&auml;sst derzeit unter anderem Verst&ouml;&szlig;e durch die Fluggesellschaften gegen das EU-Wettbewerbsrecht und die Vorschriften zur Preistransparenz prüfen. Ergebnisse sollen aber erst Mitte 2018 vorliegen.</p>

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Travelmanagement-Studie

<p> Corporate-Travel-Programme werden mit der Zeit immer komplexer und umfassen eine Vielzahl von Suppliern, Tools, Prozessen und L&ouml;sungen, um sich dem technischen Wandel und den Erwartungen der Gesch&auml;ftsreisenden anzupassen. Wie eine aktuelle Untersuchung der Association of Corporate Travel Executives (ACTE) zeigt, wird es für Travelmanager immer schwieriger, die komplexen und mehrschichtigen Reiseprogramme zu verwalten. In der neuen Studie mit dem Titel &bdquo;Simplifying Managed Travel&ldquo; gaben die befragten Unternehmen an, dass die Sicherheit der Reisenden für sie die h&ouml;chste Priorit&auml;t hat: So stufen die meisten Travelmanager (94 Prozent) die Sorgfaltspflicht als essenziell ein, w&auml;hrend sie für 82 Prozent sogar oberste Priorit&auml;t hat. Mit einem Ergebnis von 72 Prozent wird die Vereinfachung von Gesch&auml;ftsreiseprogrammen auf den ersten Blick eine geringere Priorit&auml;t beigemessen als der Kostensenkung (88 Prozent), der Datensicherheit (84 Prozent) und der Verbesserung der Zufriedenheit der Reisenden (75 Prozent). Travelmanager erkennen jedoch an, dass Vereinfachungsinitiativen ihre anderen strategischen Priorit&auml;ten unterstützen k&ouml;nnen. So gaben zum Beispiel 47 Prozent der befragten Travelmanager an, dass eine Vereinfachung zu einer verbesserten Erfüllung der Sorgfaltspflicht führen würde, w&auml;hrend 39 Prozent der Ansicht sind, dass dies die Gesamtkosten, die im Rahmen der vorgegebenen Reiserichtlinien anfallen, senkt.</p>

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30. Geburtstag

<p> 2017 feiert der Autovermieter STARCAR seinen 30. Geburtstag und blickt dabei optimistisch in die Zukunft. Die Flotte von über 3.000 Fahrzeugen und das Filialnetz sollen in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Berlin-Spandau wird dabei der n&auml;chste neue Standort sein. Neben Pkw und Transportern aller Gr&ouml;&szlig;en mieten Kunden vorzugsweise auch Spezialfahrzeuge wie Kühllaster bei dem mittelst&auml;ndischen Unternehmen an. Rund 70 Prozent des STARCAR-Umsatzes stammt aus dem Verleihgesch&auml;ft mit B2B-Kunden, 30 Prozent entfallen auf den B2CBereich. Insgesamt z&auml;hlt der Autoverleiher rund 200.000 Kunden im Jahr. Mit SHARE A STARCAR betreibt der Autovermieter bereits seit 2014 ein eigenes Carsharing-Angebot. Die Erkenntnisse des Carsharings m&ouml;chte STARCAR zukünftig auch in das klassische Mietgesch&auml;ft einflie&szlig;en lassen. So soll es bereits ab dem kommenden Jahr m&ouml;glich sein, an einigen STARCAR-Stationen verschiedenste Mietwagen rund um die Uhr per App anzumieten. &bdquo;Gerade für Gesch&auml;ftskunden, die oftmals unter Zeitdruck stehen, kann dieser Ablauf sehr attraktiv sein&ldquo;, sagt Gründer Tobias H&ouml;pfner. Kerngesch&auml;ft bleibt aber der deutschlandweite Filialausbau. &bdquo;Wir konzentrieren uns vor allem auf gut frequentierte Lagen in den Gro&szlig;st&auml;dten&ldquo;, so H&ouml;pfner.</p>

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Übernahme

<p> Die Daimler AG hat die CINTEO GmbH übernommen, die am 30. M&auml;rz 2015 als Tochter der diconium group gegründet wurde. Mittlerweile entwickeln mehr als 100 Mitarbeiter an den Standorten Stuttgart und Berlin exklusiv für Mercedes-Benz digitale Produkte und Services. Nach der &Uuml;bernahme hat Daimler die CINTEO GmbH in Mercedes- Benz.io GmbH umfirmiert. Als weiterer Standort kommt Lissabon hinzu. Mit der neuen Tochter entsteht ein konzerneigener Full-Service-Digital-Partner, der Daimler auf dem Weg zum vernetzten Mobilit&auml;tsdienstleister unterstützen soll. Teams aus Experten der Mercedes- Benz.io und der Daimler AG arbeiten mit End-to-End-Verantwortung zusammen. Arbeitsschwerpunkt des neuen Tochterunternehmens ist die optimierte Kundenansprache auf allen digitalen Kan&auml;len. &bdquo;Mercedes-Benz.io ist ein wichtiges Fundament, um schnell auf internationale Kundenanforderungen zu reagieren und eine digitale Erlebniswelt für unsere Kunden zu schaffen. Hierzu setzen wir gezielt auf agile Teams aus Experten der Bereiche Marketing &amp; Sales, IT und der Mercedes-Benz.io&ldquo;, so Britta Seeger, Vorstandsmitglied Daimler AG für Mercedes-Benz Cars Vertrieb. Die neue Tochtergesellschaft soll mittelfristig insgesamt auf rund 300 Digitalexperten wachsen.</p>

Nachrichten

Baustein für Mobilitätsstrategie

<p> Die rund 18.000 Besch&auml;ftigten der Ford-Werke am Standort K&ouml;ln k&ouml;nnen seit November das JobTicket der K&ouml;lner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Anspruch nehmen. Das JobTicket ist damit ein weiterer Baustein im Mobilit&auml;tskonzept von Ford, mit dem der K&ouml;lner Hersteller einen Beitrag zu einer m&ouml;glichst effizienten Nutzung aller Verkehrsmittel leisten will. KVB, Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Ford sehen das JobTicket als gezielte Ma&szlig;nahme, die angespannte Verkehrssituation in und um K&ouml;ln zu entlasten und zu einer besseren Luftqualit&auml;t beizutragen. &bdquo;Ford hat sich neben der Entwicklung und Fertigung von Fahrzeugen zum Ziel gesetzt, sinnvolle und intelligente Mobilit&auml;tsl&ouml;sungen zu schaffen und anzubieten. Wir wollen zudem einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Luftqualit&auml;t und der Entlastung des Verkehrs in den St&auml;dten und Ballungsr&auml;umen leisten. Vor diesem Hintergrund hat der co-modale Ansatz von Carsharing und Bikesharing sowie die Einbindung des &ouml;ffentlichen Personennahverkehrs potenziellen Modellcharakter für Gro&szlig;st&auml;dte über K&ouml;ln hinaus&ldquo;, sagte Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Gesch&auml;ftsführung der Ford-Werke GmbH.</p>

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Recht

Recht

Automatisiertes Fahren – das bringt die aktuelle StVG-Novelle 2017

<p> &nbsp;Mit der bereits zum 21. Juni 2017 in Kraft getretenen aktuellen &Auml;nderung des Stra&szlig;enverkehrsgesetzes (StVG) durch das Gesetz vom 16. Juni 2017 wurden die nationalen Rahmenbedingungen f&uuml;r die Aussch&ouml;pfung der Potenziale hoch- und vollautomatisierten Fahrens geschaffen. Mitgeregelt wurde auch die Zul&auml;ssigkeit des Betriebs entsprechender Kraftfahrzeuge bei bestimmungsgem&auml;&szlig;er Verwendung. Damit wurde auf der nationalen &ndash; bundesdeutschen &ndash; Ebene das hoch- und vollautomatisierte Fahren legalisiert. Das autonome &ndash; also das v&ouml;llig fahrerlose Fahren &ndash; ist jedoch hierzulande nach wie vor unzul&auml;ssig. Bereits im Gesetzgebungsverfahren stellten sich die Regelungsfelder der Zulassung, der Fahrerhaftung und des Datenschutzes als besonders problematisch heraus.</p> <p> Als Grundvoraussetzung hierf&uuml;r hatte der deutsche Gesetzgeber zuvor durch das Gesetz vom 07. Dezember 2016 die bereits im Jahre 2014 bei den Vereinten Nationen vorgenommenen &Auml;nderungen des Wiener &Uuml;bereinkommens &uuml;ber den Stra&szlig;enverkehr aus dem Jahre 1968 zum 13. Dezember 2016 &ndash; teils sogar mit R&uuml;ckwirkung zum 23. M&auml;rz 2016 &ndash; in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Damit wurden erstmals Fahrzeugsysteme mit Einfluss auf das F&uuml;hren eines Fahrzeugs erlaubt und legalisiert, die auch hierzulande schon seit L&auml;ngerem im Einsatz waren, wie Fahrerassistenzsysteme und (teil-)automatisierte Fahrfunktionen. Zur weiteren Umsetzung bedurfte es jedoch der aktuellen &Auml;nderungen des StVG.</p> <p> <strong>&nbsp;Die Neuregelungen im Schnell&uuml;berblick: </strong><br /> Die Neuregelungen betreffen<br /> &bull; die Zulassung (&sect; 1a StVG)<br /> &bull; das Zusammenwirken zwischen Fahrzeugf&uuml;hrer und Kfz mit automatisierten Fahrfunktionen (&sect; 1b StVG)<br /> &bull; das normkonforme Fahrverhalten und die Haftung<br /> &bull; die Datenverarbeitung, -&uuml;bermittlung und Datenschutz (&sect; 63a StVG)<br /> &bull; die Beseitigung rechtlicher H&uuml;rden der technischen Weiterentwicklung der Fahrzeugsteuerung und ihres Einsatzes<br /> &bull; die Klarstellung der Unterschiede zum autonomen Fahren<br /> &bull; die Evaluierung der Neuregelungen (auf wissenschaftlicher Grundlage) nach Ablauf des Jahres 2019 (&sect; 1c StVG)</p> <p> <strong>Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion </strong><br /> Nach dem neuen &sect; 1a Abs. 1 StVG sind hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktionen zul&auml;ssig, wenn die entsprechende Funktion gewisse Voraussetzungen erf&uuml;llt und bestimmungsgem&auml;&szlig; verwendet wird. Voraussetzung ist, dass nach Abs. 2 der&nbsp;Vorschrift ihre technische Ausr&uuml;stung gewisse Voraussetzungen erf&uuml;llt, n&auml;mlich<br /> &bull; die Fahrzeugsteuerung (L&auml;ngs- und Querf&uuml;hrung) erm&ouml;glicht<br /> &bull; diese den Verkehrsvorschriften f&uuml;r das F&uuml;hren eines Fahrzeugs entspricht<br /> &bull; jederzeit manuell &uuml;bersteuerbar oder deaktivierbar ist<br /> &bull; die Erforderlichkeit der eigenh&auml;ndigen Steuerung durch den F&uuml;hrer erkennt<br /> &bull; dem F&uuml;hrer mit ausreichender Zeitreserve das Erfordernis der eigenh&auml;ndigen Steuerung wahrnehmbar anzeigen kann, und<br /> &bull; auf eine dem System zuwiderlaufende Verwendung hinweist &bull; und bestimmungsgem&auml;&szlig; verwendet wird</p> <p> &nbsp;Damit hat die Rechtsentwicklung den technischen Fortschritt insoweit eingeholt, als dass insoweit die erforderliche Legalisierung von Fahrzeugfunktionen erfolgte, die schon seit Jahren ohne eine eindeutige Rechtsgrundlage verwendet worden sind (beispielsweise Spurhalte- und Stauassistenten).</p> <p> Zugleich wird allerdings in &sect; 1a Abs. 3 StVG klargestellt, dass bei hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen &ndash; im Gegensatz zum autonomen Fahren &ndash; auf einen Fahrzeugf&uuml;hrer nicht ganz verzichtet werden kann. Jedoch gibt es Fahrphasen,&nbsp;&nbsp;in denen das System das Fahrzeug steuert. Ferner wird in &sect; 1a Abs. 4 StVG klargestellt, dass der Nutzer automatisierter Fahrfunktionen Fahrzeugf&uuml;hrer bleibt. Wer also hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen aktiviert und zur Fahrzeugsteuerung verwendet, ist Fahrzeugf&uuml;hrer (im Sinne von &sect; 18 StVG), auch wenn er das Fahrzeug im Rahmen der bestimmungsgem&auml;&szlig;en Verwendung der Funktion nicht selbst steuert.</p> <p> <strong>Problempunkt &bdquo;bestimmungsgem&auml;&szlig;e Verwendung&ldquo;? </strong><br /> Die bestimmungsgem&auml;&szlig;e Verwendung der hochoder vollautomatisierten Fahrfunktion ist dabei abh&auml;ngig vom vorgesehenen Einsatz und vom Grad der Automatisierung. Zum Beispiel darf ein Kfz nicht mittels einer automatisierten Fahrfunktion auf Landstra&szlig;en betrieben werden, wenn das System nur f&uuml;r den Einsatz auf Autobahnen vorgesehen ist. Die Systembeschreibung des Fahrzeugs muss &uuml;ber die Art der Ausstattung mit automatisierter Fahrfunktion und &uuml;ber den Grad der Automatisierung unmissverst&auml;ndlich Auskunft geben, um den Fahrer &uuml;ber den Rahmen der bestimmungsgem&auml;&szlig;en Verwendung zu informieren.</p> <p> Die Gretchenfrage ist allerdings hierbei: Wer definiert eigentlich den &bdquo;bestimmungsgem&auml;&szlig;en Gebrauch&ldquo;? Genau genommen ist dies zwangsl&auml;ufig der Hersteller, denn die Definition setzt entsprechende Detailkenntnis der automatisierten Funktionen voraus. Faktisch wird der Hersteller damit in die Rolle des Normgebers ger&uuml;ckt, denn mit den (tats&auml;chlichen) Grenzen des bestimmungsgem&auml;&szlig;en Gebrauchs werden zugleich auch die (rechtlichen) Grenzen der Zul&auml;ssigkeit des Systems gesetzt. F&uuml;r die Zul&auml;ssigkeit der Verwendung einer Funktion oder eines Systems im Stra&szlig;enverkehr kommt es deshalb nicht mehr ausschlie&szlig;lich auf objektivierte gesetzliche Vorgaben an.</p> <p> <strong>Rechtssicherheit oder Folgeprobleme? </strong><br /> Fraglich ist allerdings, wie es um die Allgemeing&uuml;ltigkeit der Hersteller-Definition des &bdquo;bestimmungsgem&auml;&szlig;en Gebrauchs&ldquo; und die Ma&szlig;st&auml;be der Definition bestellt ist. Dies kann n&auml;mlich von Hersteller zu Hersteller variieren und f&uuml;hrt soweit&nbsp;zwangsl&auml;ufig zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Das Gleiche gilt f&uuml;r Importfahrzeuge ausl&auml;ndischer Hersteller. Insoweit bleibt aber festzuhalten: Die Definition des &bdquo;bestimmungsgem&auml;&szlig;en Gebrauchs&ldquo; f&uuml;hrt zwangsl&auml;ufig unmittelbar zur Mitbestimmung der Haftung des Fahrzeugf&uuml;hrers und -halters im Schadenfall. Die Konsequenzen im Fuhrparkmanagement sind insoweit klar: Dem Nutzer einer hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion kann nur angeraten werden, sich die Beschreibung des Herstellers genauestens zu verinnerlichen.</p> <p> <strong>Rechte und Pflichten des Fahrzeugf&uuml;hrers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen </strong><br /> Der neue &sect; 1b Abs. K StVG konkretisiert die Rechte und Pflichten des Fahrzeugf&uuml;hrers. Der Fahrer darf sich bei Nutzung der automatischen Funktion zwar vom Stra&szlig;enverkehr abwenden, muss aber wahrnehmungsbereit bleiben (&sect; 1b Abs. 1 StVG ). Dabei ist nach aktueller Rechtslage immer noch unsicher, ob er sich dabei auch ganz anderen T&auml;tigkeiten zuwenden darf: Zu bejahen d&uuml;rfte sein, dass der Fahrer die H&auml;nde vom Lenkrad nehmen und den Blick von der Stra&szlig;e abwenden darf, wenn die automatisierte Fahrfunktion das Fahrzeug dabei weiterhin in der Spur h&auml;lt. Andere Dinge sind aber noch Zukunftsvision. So kommt es wohl zurzeit noch nicht in Betracht, E-Mails zu bearbeiten, im Internet zu surfen oder Zeitung zu lesen, geschweige denn Filme auf dem Tablet- PC anzusehen. Absolut unm&ouml;glich sind v&ouml;llig fahrfremde T&auml;tigkeiten wie das Schlafen auf dem Fahrersitz oder den Fahrersitz in Liegeposition zu bringen oder diesen sogar v&ouml;llig zu verlassen.</p> <p> <strong>Verpflichtung zur unverz&uuml;glichen &Uuml;bernahme der Fahrzeugsteuerung </strong><br /> Gem&auml;&szlig; &sect; 1b Abs. 2 StVG wird vom Fahrer erwartet, dass er die Fahrzeugsteuerung &bdquo;unverz&uuml;glich&ldquo; wieder &uuml;bernimmt, wenn er vom System hierzu aufgefordert oder es f&uuml;r ihn erkennbar notwendig wird. &bdquo;Unverz&uuml;glich&ldquo; d&uuml;rfte insoweit wie herk&ouml;mmlich auch bedeuten &bdquo;ohne schuldhaftes Z&ouml;gern&ldquo; im Sinne von &sect; 121 Abs. 1 S.1 BGB, was also praktisch zumindest einen Fahrl&auml;ssigkeitsvorwurf&nbsp;erfordert. Die Pflicht zur unverz&uuml;glichen &Uuml;bernahme der Fahrzeugsteuerung trifft den Fahrzeugf&uuml;hrer also dann, wenn er erkennt oder wenn er aufgrund offensichtlicher Umst&auml;nde erkennen muss, dass die Voraussetzungen f&uuml;r eine bestimmungsgem&auml;&szlig;e Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr gegeben sind.</p> <p> Der Fahrzeugf&uuml;hrer muss daf&uuml;r insbesondere die in der Systembeschreibung aufgezeigten Grenzen f&uuml;r den Einsatz des hoch- oder vollautomatisierten Fahrsystems beherrschen und beachten, um bei Vorliegen entsprechender offensichtlicher Umst&auml;nde zu entscheiden, ob er die Fahrzeugsteuerung selbst &uuml;bernimmt, auch wenn ihn das Fahrzeug dazu nicht auffordert. Dies wird k&uuml;nftig besonders praktische Bedeutung f&uuml;r die Fahrerunterweisung haben. Ferner greift dies au&szlig;erdem ein bei technischen St&ouml;rungen (fahrzeugseitige Warnungen jenseits der Aufforderung nach Nr. 1) und sonstigen St&ouml;rungen im Betrieb des Fahrzeugs (wie Reifenplatzer), die klar erkennbar sind. Auch bei Unregelm&auml;&szlig;igkeiten im Fahrverhalten muss der Fahrzeugf&uuml;hrer von sich aus reagieren.</p> <p> &nbsp;Kernfrage ist auch hier, welche T&auml;tigkeiten als ablenkend aufzufassen sind, dass sie einen Fahrl&auml;ssigkeitsvorwurf zu begr&uuml;nden verm&ouml;gen, und welche zul&auml;ssig sind. Diese Differenzierung, obliegt &ndash; Stand jetzt &ndash; der Rechtsprechung. Eine solche Rechtsprechung wird sich deshalb &uuml;ber die n&auml;chsten Jahre erst noch herausbilden m&uuml;ssen. Als Folge bedeutet dies f&uuml;r das Fuhrparkmanagement und die Dienstwagennutzer praktisch eine zus&auml;tzliche Rechtsunsicherheit, die im krassen Gegensatz zum erkl&auml;rten Ziel der StVG-Novelle steht, Rechtssicherheit im Bereich automatisiertes Fahren zu schaffen und die Basis f&uuml;r autonome Systeme zu legen. Hier darf also die Frage gestellt werden, ob insoweit eine Weichenstellung f&uuml;r einen zuk&uuml;nftigen Bedeutungsverlust der Fahrerhaftung unternommen wird.</p> <p> <strong>Auswirkungen auf die Halter- und Herstellerhaftung </strong><br /> Eine geringere Relevanz der Fahrerhaftung bedeutet automatisch eine h&ouml;here Relevanz der Halter- sowie der Herstellerhaftung. F&uuml;r die Halterhaftung nach &sect; 7 StVG im Sinne einer verschuldensunabh&auml;ngigen Gef&auml;hrdungshaftung wurde der Haftungsh&ouml;chstbetrag bei Personensch&auml;den von f&uuml;nf auf zehn Millionen Euro und bei Sachsch&auml;den von einer auf zwei Millionen Euro angehoben (&sect; 12 Abs. 1 StVG). Daneben steht die Haftung des Herstellers insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz. Um hier zu einer unmittelbar gerechteren Verteilung des Haftungsrisikos zwischen Fahrzeughalter und Fahrzeughersteller zu kommen, w&auml;re ein eigener Haftungstatbestand im StVG erforderlich, der die besondere Stellung des Herstellers in Bezug auf den bestimmungsgem&auml;&szlig;en Gebrauch und die Bedeutung des verwendeten Produktes bedenkt, beispielsweise mittels Quotelung der Haftung. Eine solche Regelung der Haftungsverteilung zwischen Halter und Hersteller gibt es aber zurzeit (noch) nicht.</p> <p> <strong>Datenverarbeitung bei Kfz mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion </strong><br /> Neu geschaffen wurde die Datenschutzregelung des &sect; 63a StVG. So regelt &sect; 63a Abs. 1 StVG bei Kfz nach &sect; 1a StVG die Speicherung der durch Satellitennavigationssystem ermittelten Positions- und Zeitangaben, wenn ein Wechsel der Fahrzeugsteuerung zwischen Fahrzeugf&uuml;hrer und dem hochoder vollautomatisierten System erfolgt. Eine derartige Speicherung erfolgt auch bei Aufforderung zur &Uuml;bernahme der Steuerung durch das System oder bei technischer St&ouml;rung. Dies bedeutet, dass sich der Fahrzeugf&uuml;hrer k&uuml;nftig bei Unf&auml;llen im Zusammenhang mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann. Grunds&auml;tzlich besteht nach bisheriger Rechtslage die M&ouml;glichkeit f&uuml;r den Fahrer, sich in F&auml;llen der Gef&auml;hrdungshaftung nach &sect; 18 StVG zu exkulpieren, das hei&szlig;t den Schuldvorwurf zu entkr&auml;ften, wenn ein Unfall ausschlie&szlig;lich auf Systemversagen zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist. Die Beweislast liegt insoweit wie bisher beim Fahrer. Allerdings kann die Speicherung der entsprechenden Daten auch positiv betrachtet werden: So k&ouml;nnen n&auml;mlich die Daten auch dabei helfen, den Schuldvorwurf gegen den Fahrer zu entkr&auml;ften, wenn mit den bezeichneten Daten eindeutig ein Maschinenversagen nachgewiesen wird.</p> <p> &sect; 63a Abs. 2 StVG regelt die Daten&uuml;bermittlung an zust&auml;ndige Beh&ouml;rden bei Ahndung von Verkehrsverst&ouml;&szlig;en (auf Verlangen) und begr&uuml;ndet&nbsp;ein Recht zur Speicherung und Nutzung. Das Zugangsregime nach anderen Vorschriften, wie beispielsweise der Strafprozessordnung (StPO), bleibt davon aber unber&uuml;hrt. Die Verpflichtung zur Daten&uuml;bermittlung trifft dabei den Datenverantwortlichen, der k&uuml;nftig im Fuhrpark wohl festzulegen sein wird. Dabei ist der Umfang der Daten&uuml;bermittlung auf das notwendige Ma&szlig; zu beschr&auml;nken. Unber&uuml;hrt bleiben hiervon jedoch die allgemeinen Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (wie die Verarbeitung von Daten der Dienstwagennutzer durch den Arbeitgeber) nach dem BDSG und den L&auml;nder-Datenschutzgesetzen.</p> <p> Nach &sect; 63a Abs. 2 StVG werden die nach Absatz 1 aufgezeichneten Daten gesondert aufgezeichnet und nur bei Erforderlichkeit den zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden zug&auml;nglich gemacht. Nicht statthaft wird es also sein, zur Kl&auml;rung der Verantwortung im Stra&szlig;enverkehr einfach schlicht alle gespeicherten Daten oder beispielsweise bei allgemeinen verdachtsfreien Verkehrskontrollen &uuml;berhaupt die gem&auml;&szlig; &sect; 63a Abs. 1 StVG aufgezeichneten Daten zu &uuml;bermitteln. Dabei handelt es sich also um Folgen des datenschutzrechtlichen Bestimmtheitsgebots und um eine Zweckfestlegung: Nur die gem&auml;&szlig; Absatz 1 aufgezeichneten Daten d&uuml;rfen an die zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden &uuml;bermittelt, von diesen gespeichert und genutzt werden, die in zeitlicher Hinsicht im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Kontrolle oder &Uuml;berpr&uuml;fung stehen.</p> <p> &nbsp;Der neue &sect; 63a Abs. 3 StVG gibt Beteiligten an einem Unfall (Dritte), in den potenziell Fahrzeuge mit automatisierten Systemen verwickelt sind, k&uuml;nftig die M&ouml;glichkeit, die aufgezeichneten Daten zu erhalten. Der Fahrzeughalter hat n&auml;mlich die &Uuml;bermittlung der gem&auml;&szlig; Absatz 1 gespeicherten Daten an Dritte zu veranlassen, wenn zum einen die Daten zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsanspr&uuml;chen im Zusammenhang mit einem in &sect; 7 Absatz 1 geregelten Ereignis erforderlich sind und zum anderen das entsprechende Kraftfahrzeug mit automatisierter Fahrfunktion an diesem Ereignis beteiligt war.</p> <p> Eine wichtige Bestimmung ist insoweit auch der neue &sect; 63a Abs. 4 StVG zur L&ouml;schung der gespeicherten Daten. Grunds&auml;tzlich erfolgt die Datenl&ouml;schung nach sechs Monaten, nach einem Unfall jedoch erst nach drei Jahren. Dies h&auml;ngt mit der allgemeinen Regelung zur Verj&auml;hrung von Schadenersatzanspr&uuml;chen (&sect; 195 BGB, &sect; 14 StVG) zusammen.</p> <p> &nbsp;Bislang nicht geregelt ist jedoch, wie der entsprechende Datenspeicher &uuml;berhaupt technisch ausgepr&auml;gt sein soll. Detaillierte Regelungen zum Datenspeicher, unter anderem zur technischen Auspr&auml;gung, werden deshalb erst noch in entsprechenden Rechtsverordnungen vorgenommen (&sect; 63 Abs. 4a StVG).</p> <p> Die neue Datenschutzregelung im StVG steht durchaus im praktischen Kontext mit der Datenschutz- Folgenabsch&auml;tzung nach Art. 35 EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO), die ihrerseits ab dem 25. Mai 2018 in Deutschland als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden sein wird.</p> <p> &nbsp;Das Fuhrparkmanagement muss deshalb zuk&uuml;nftig auch Compliance betreiben und die Entwicklung der Gesetzgebung ebenso im Auge behalten wie die Entwicklung der Rechtsprechung.</p> <p> <em><strong>Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, St. Augustin<br /> Kontakt: kanzlei@fischer.legal<br /> Internet: <a href="http://www.fischer.legal">www.fischer.legal</a></strong></em></p> <p> &nbsp;</p> <p> <strong>AUTOR</strong></p> <p> <strong>RECHTSANWALT LUTZ D. FISCHER</strong> aus St. Augustin ber&auml;t und vertritt mittelst&auml;ndische Unternehmen, Unternehmerpers&ouml;nlichkeiten sowie Privatpersonen im Wirtschafts-, Zivil-, Arbeits- und Verkehrsrecht, ist seit 2017 Verbandsjurist beim Bundesverband Fuhrparkmanagement und bundesweit als juristischer Dienstleister t&auml;tig. Ein besonderer Kompetenzbereich liegt im Bereich des Dienstwagen- und Fuhrparkrechts. Rechtsanwalt Fischer ist Mitglied der ARGE (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein) und Autor zahlreicher Publikationen zum Dienstwagen- und Verkehrsrecht. Als freiberuflicher Dozent ist er f&uuml;r das Goethe-Institut in Bonn t&auml;tig und h&auml;lt bundesweit Seminare zu &bdquo;Dienstwagen&uuml;berlassung und Arbeitsrecht&ldquo; sowie zu &bdquo;Professionelles Schadensmanagement im Fuhrpark&ldquo; f&uuml;r das Weiterbildungsinstitut CompendiumPlus aus Osnabr&uuml;ck.</p>

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Update Straßenverkehrs-Ordnung 2017

Wichtige Änderungen und Neuregelungen, die Fuhrparkmanager kennen sollten

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2018: die Erlösung?

Schon wieder ist ein Jahr vorüber, und das in atemberaubender Geschwindigkeit, so scheint es zumindest. Doch lässt man das Jahr vor seinem inneren Auge Revue passieren, fallen einem allerhand Ereignisse ein, die 2017 geprägt haben. Aber das Ende eines Jahres bedeutet nicht nur in die Vergangenheit zu schauen, sondern auch einen Blick in die Zukunft zu wagen. Daher haben wir bei Branchenexperten nachgefragt, welchen Innovationen, Neuerungen und Herausforderungen sich der Fuhrparkentscheider im kommenden Jahr gegenübersieht.

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„Flotte! Der Branchentreff!“ - das Netzwerk-Event des Jahres

Am 21. und 22. März 2018 geht das erste große Netzwerk- Event des Jahres in die dritte Runde, wieder in der Messehalle 8a in Düsseldorf.

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Die bessere Alternative

Interview mit Majk Strika, Managing Director Europe ARI Fleet, und Henning Schick, Director Sales Europe ARI Fleet

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Produktoffensive

Interview mit Michael Martensen (General Manager Fleet & Remarketing, Strategy and Projects) bei der Kia Motors Deutschland GmbH

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Exzellente Ausgangslage

Schwerpunktinterview mit Carsten Schopf, Direktor Flotten, bei der Renault Deutschland AG in Brühl

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Auf Nummer sicher

Rund 90 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden werden laut eines Berichts des Auto Club Europa von Menschen verursacht. Unwägbare Wetterverhältnisse spielen bei acht Prozent eine Rolle, während nur ein Prozent der Unfälle durch technische Defekte zustande kommt. Neben Assistenzsystemen können auch gezielte Maßnahmen eines Unternehmens die Risiken, die vom Faktor Mensch ausgehen, senken. Unternehmen müssen die Dienstwagenfahrer im Umgang mit dem Fahrzeug unter Einsatz der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) schulen.

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Alles in Ordnung!

Interview mit Wouter Engelbertink (Geschäftsführer der ALUCA GmbH) in der Firmenzentrale in Rosengarten

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Optimale Prozesse

Interview mit Dr. Mirko Dobberstein (Geschäftsführer der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH) und Florian Giday (Geschäftsführer der Kroschke Digital GmbH und Prokurist/ Bereichsleiter Business Solutions beim DAD) in Ahrensburg

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Neuer Kurs

Interview mit Gunnar Herrmann (Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH)

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20 auf einen Streich!

2.640 Minuten Gespräche – und das an einem einzigen Nachmittag! Das ist nur beim Netzwerk-Event FleetDating! zu schaffen. Zum insgesamt achten Mal fand die Veranstaltung statt, Treffpunkt war wie in den Jahren zuvor das Kölner Brauhaus Früh am Dom. Flottenmanagement war auch in diesem Jahr wieder exklusiv dabei.

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Fuhrparkleiter: Führung übernehmen und kommunizieren

Wissen und Sachkenntnis zu haben, ist im Fuhrparkmanagement Voraussetzung. Doch wenn sie oder er erfolgreich einen Fuhrpark verantworten will, muss auch professionell kommuniziert werden, um das Knowhow mit den Vorgesetzten und Fahrzeugnutzern zu teilen. Die Transparenz ist wichtig, damit alle wissen, worauf es ankommt.

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Das Leiden eines Fuhrparkleiters

Aus dem Tagebuch eines Fuhrparkleiters (Fortsetzung)

Management

Hätten Sie’s gewusst?

Eigentlich kennen wir uns alle gut aus im Straßenverkehr. 90 Prozent der Autofahrer geben in Umfragen regelmäßig an, dass sie sich selbst zu den zehn Prozent der besten Fahrzeuglenker zählen. Mathematisch ist das problematisch, außerdem ändern sich gelegentlich Verkehrsregelungen und die theoretische Prüfung ist ohnehin lange her. Die kleinen Gemeinheiten im Verkehrsrecht beleuchten wir regelmäßig in unserer Rubrik.

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Sicherheitshinweis(e)

Schnell mal den heißen Kaffee über die Hose gekippt, lange Zeit gar nichts getrunken oder einfach übermüdet. Es gibt viele Möglichkeiten, sich die Autofahrt zu erschweren und unnötig in Gefahr zu begeben. Flottenmanagement zeigt auf, worauf man achten sollte und wie man Vorsorge treffen kann.

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Flottentag, der Fünfte!

Nach fünf Jahren feiert man das erste kleine Jubiläum. Denn während einer solchen Zeitspanne hat man Qualität und Durchhaltevermögen bewiesen. Daher konnten die Veranstalter um Markus Schäffler zu Recht Stolz auf das Zustandekommen des fünften SIGNal Reklame Flottentags sein. Die im jährlichen Turnus in Schwäbisch Hall stattfindende Netzwerkveranstaltung hat auch 2017 wieder den richtigen Ton getroffen.

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Fahrberichte & Tests

Fahrberichte & Tests

Nützliche Schönheit

Mit der zweiten Generation des Koleos hat Renault einen richtigen Beau auf die Räder gestellt. Außerdem kann der Allrounder Komfort, Sicherheit und sogar ein bisschen Allrad. Flottenmanagement hat den feinen Franzosen getestet.

Fahrberichte & Tests

Goldstück

Ford hat seinen Fiesta inzwischen zu einem richtig erwachsenen Auto entwickelt, der dem Kleinwagen- Segment schon fast entwachsen ist. Das macht ihn zum vollwertigen Allrounder. Zum Glück wirken die bunten Farben ein bisschen verspielt.

Fahrberichte & Tests

Ein bisschen Kunst

Der Volkswagen Arteon ist der Passat für die Feingeister unter den Autofahrern. Wenn man das Unkonventionelle liebt, wird einem der Beau gefallen, der das Schöne mit dem Nützlichen sowie dem Perfekten verbindet. Dieser Wolfsburger rangiert irgendwo auf einem hohen Level der Mittelklasse, daher hat Flottenmanagement auch die 240 PS starke Diesel-Variante unter die Lupe genommen.

Fahrberichte & Tests

Transportation auf schicke Art

Dass Hyundai den neuen i30 wieder als Kombi herausbringen würde, war ja zu erwarten. Schließlich ist diese Karosserieform in Europa, allen voran in Deutschland, ziemlich beliebt. Flottenmanagement war mit einem Diesel unterwegs.

Fahrberichte & Tests

Form & Funktion

Mazda ist stark im SUV-Segment, und die Designer der Schmiede aus Hiroshima haben ein Händchen für attraktive Formen. Grund genug für Flottenmanagement, dem CX-3 einmal auf den Zahn zu fühlen.

Fahrberichte & Tests

Oben angekommen

Komfortabler als mit der S-Klasse kann man kaum unterwegs sein. Flottenmanagement hat dem S 400d mit neuem Reihen-Sechszylinder auf den Zahn gefühlt.

Fahrberichte & Tests

Ganz schön erwachsen

Der neue Nissan Micra ist weder klein noch langweilig im Design. Flottenmanagement war mit dem properen Allrounder unterwegs, der die Bezeichnung Kleinwagen eigentlich nicht mehr verdient.

Personalien

Personalien

Heinz-Jürgen Löw

<p> Heinz-J&uuml;rgen L&ouml;w (53) wird ab dem 1. Januar neuer Vorstand Vertrieb und Marketing bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover. Zuvor war er als Vorstand Sales und Marketing der MAN Truck &amp; Bus AG M&uuml;nchen t&auml;tig. L&ouml;w kann &uuml;ber 15 Jahre Erfahrung in dem Bereich Vertrieb und Marketing vorweisen. In seiner neuen Position soll er die strategische Orientierung der Marke als Nutzfahrzeughersteller vorantreiben.</p>

Personalien

André Girnus

<p> Andr&eacute; Girnus wurde von Athlon Deutschland zum neuen Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer ernannt. Girnus war zuvor als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Mercedes-Benz Vans Mobility GmbH besch&auml;ftigt. In seiner neuen Position soll er den deutschen Markt verantworten wie auch die Integration von Athlon und Daimler Fleet Management weiter vorantreiben. Seit 1999 ist er bereits in der Automobilindustrie t&auml;tig und sammelte dabei reichlich Erfahrung.</p>

Personalien

Tanja Ebert

<p> &nbsp;Am 1. Oktober wechselte Tanja Ebert als Managerin in den Vertrieb in allen Bereichen zu PS-Team. Zuvor war sie als Key-Account-Managerin bei der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH t&auml;tig. In ihrer neuen Position wird sie mithilfe ihres gro&szlig;en Netzwerks und ihrer ausgepr&auml;gten Branchenerfahrung den internationalen Vertrieb verst&auml;rken und digitale Prozesse des Unternehmens noch weiter vorantreiben.</p>

Personalien

Steffen Raschig

<p> Steffen Raschig (48) ist seit dem 17. November der neue Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer von Peugeot Deutschland. Zuvor war der studierte Betriebswirt seit 2014 als Direktor des Nutzfahrzeug- Gesch&auml;ft der Marken Opel und Vauxhall t&auml;tig. Mit seiner internationalen Erfahrung aus der Automobilbranche soll Raschig die Entwicklung von Peugeot Deutschland vorantreiben.</p>

Personalien

Markus Stumpp

<p> Seit dem 1. Oktober ist Markus Stumpp (45) neuer Director Fleet bei der Innovation Group. Dort unterst&uuml;tzt er das F&uuml;hrungsteam des Schadenmanagers Innovation Group im Bereich Flotte. Zuvor war der 45-J&auml;hrige im operativen Gesch&auml;ft f&uuml;r Zentral- und Osteuropa bei der Fleet Logistics Group besch&auml;ftigt. In seiner neuen Position verantwortet er das Schadenmanagement und die Schadensteuerung f&uuml;r &uuml;ber 150 Firmenflotten.</p>

Personalien

Judith Habermann und Matteo Carlesso

<p> Die VW-Tochter CarMobility hat im September die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung neu besetzt. <strong>Judith Habermann</strong> (48) hat die Position der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin des Gesch&auml;ftsfelds Tank- und Servicekarten &uuml;bernommen, in dem sie zuvor den Vertrieb leitete. Sie ist bereits seit 2012 bei der Volkswagen Financial Services t&auml;tig und konnte bereits viele Erfahrungen im Fuhrparkbereich sammeln. <strong>Matteo Carlesso</strong> (40) ist nun der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Front Office Fleet Management. Der studierte Betriebswirt ist bereits seit 2008 bei Volkswagen Financial Services besch&auml;ftigt und war zuvor f&uuml;r die Leitung des Fleet Managements verantwortlich.</p>

Personalien

Chan Uk Jun und Florian Binner

<p> Maserati verst&auml;rkt das Team im eigenen Flottenbereich um zwei neue Mitarbeiter. Seit November sind <strong>Chan Uk Jun</strong> (45) und<strong> Florian Binner</strong> (29) Ansprechpartner f&uuml;r Flottenkunden. Jun wird als Fleet Sales Manager Central Europe f&uuml;r gro&szlig;e Flotten, Leasing und RAC verantwortlich sein. Er war zuvor bereits als Flottenverantwortlicher bei Hyundai und Kia t&auml;tig. Binner wird sich ebenfalls als Fleet Sales Manager Central Europe um kleine und mittlere Flotten sowie um das Remarketing k&uuml;mmern. Er war zuvor Key-Account-Manager bei Peugeot und kann damit, aber auch mit seiner Berufserfahrung bei DEKRA Automotive Solutions reichlich Erfahrung im Flottengesch&auml;ft vorweisen.</p>

Personalien

Achim Schaible

<p> Seit dem 1. November vertritt Achim Schaible (49) die Leitung Vertrieb International der Marke Volkswagen. Zuletzt war der Diplom-Betriebswirt seit 2014 als Managing Director der Volkswagen Group Polska t&auml;tig. Seine vorherigen Erfahrungen im Bereich Vertrieb konnte er unter anderem bei Renault sowie General Motors sammeln.</p>

Personalien

Manfred Kantner

<p> Manfred Kantner (51) ist seit dem 1. November als neuer Leiter des Vertriebs Europa der Marke Volkswagen besch&auml;ftigt. Zuvor war er als Leiter Vertrieb International der Marke Volkswagen t&auml;tig. Bereits im Jahr 2011 trat der Vertriebsexperte als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer von SEAT Deutschland in den Volkswagen Konzern ein.</p>

Personalien

Marc Burgstahler

<p> Die EnBW Energie Baden-W&uuml;rttemberg AG hat am 1. Oktober Marc Burgstahler (42) als Leiter Produktmanagement f&uuml;r den neuen Bereich Elektromobilit&auml;t berufen. Ihn zeichnet eine langj&auml;hrige F&uuml;hrungserfahrung im EnBW-Konzern aus. Zuvor war er dort als Leiter Einkauf f&uuml;r die Shared-Services-Bereiche besch&auml;ftigt.</p>

Personalien

Volker Varol

<p> Volker Varol (49) verst&auml;rkt seit 1. November den Vertrieb der Mercedes- Benz Vans Mobility GmbH als Key- Account-Manager. Zuvor war Varol unter anderem bei Wollnikom und Volkswagen Leasing in verschiedenen Vertriebspositionen t&auml;tig.</p>

Editorial

Editorial

Auf die richtige Information kommt es an

<p> Da haben die Ministerialen mal wieder ein Eigentor geschossen, und das ein oder andere Medium greift es gierig auf, ohne die Details zu hinterfragen: Nachdem aus einigen Ministerien Kritik am deutlich über dem Normverbrauch liegenden Kraftstoffkonsum von Plug-in-Hybridfahrzeugen kommt, wird gleich die gesamte F&ouml;rderung infrage gestellt oder gar die Sinnhaftigkeit des Antriebskonzepts an sich. Das ist natürlich Quatsch.</p> <p> Man h&auml;tte sich einfach nur mal richtig informieren müssen (jenseits des Datenblattes), denn gerade bei Plug-in-Hybridfahrzeugen h&auml;ngt es vom Einsatzzweck ab, ob sie eine sinnvolle Alternative darstellen oder nicht. Fahre ich h&auml;ufig kurze Strecken und kann regelm&auml;&szlig;ig nachladen und m&ouml;chte dies auch, lohnt ein Plug-in-Hybrid oftmals. Auf der Langstrecke ist und bleibt der Diesel ungeschlagen. Das bleibt auch noch eine Weile so. Vielleicht h&auml;tte man einfach mal jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt. Die &bdquo;Gelben Seiten&ldquo; gibt es ja noch, und das inzwischen sogar digital.</p> <p> Die meisten Informationen zur Flottenbranche gibt es übrigens auch n&auml;chstes Jahr wieder bei unserem gro&szlig;en Netzwerk-Event &bdquo;Flotte! Der Branchentreff&ldquo; am 21. und 22. M&auml;rz in der Messe Düsseldorf. Auch im nunmehr dritten Jahr des Bestehens erwarten wir eine ungeschlagen gro&szlig;e Anzahl von Ausstellern und qualifizierten Fachbesuchern rund um das gesamte Thema &bdquo;Flottenmanagement&ldquo;. Neu ist der Qualifikationsnachweis für die Teilnahme an Workshops und Round Tables für Fuhrparkentscheider, der dann alle Aktivit&auml;ten zur Weiterbildung in einer Urkunde bescheinigt. Au&szlig;erdem ist ein interaktiver Trendmonitor zum Thema &bdquo;Investitionssicherheit bei Antriebsarten&ldquo; geplant. Rund 30 Vortr&auml;ge von Flottenexperten sind ebenfalls wie gewohnt gesetzt, genauso wie das schon legend&auml;re Full-Service-Catering und der gro&szlig;e Netzwerk- Abend. Also am besten gleich den Termin vormerken!</p> <p> Ralph Wuttke<br /> Chefredakteur</p>