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6/2017
Fahrtelegramm
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Der Roc-t
Noch ein SUV von Volkswagen, ja, aber auch ein cooles Auto: der T-Roc. Flottenmanagement hat den flippigen Wolfsburger bereits testgefahren – mit Diesel und Allrad.
Fahrtelegramm
Der sieht anders aus
Toyota differenziert auch optisch zwischen dem Prius und jenem Prius mit größerer Batterie zwecks rein elektrischer Fahrt. Flottenmanagement hat die längere Version mit 8,8 kW-Batterie gefahren.
Fahrtelegramm
Komfortabel, sportlich und ökologisch wertvoll
Mit den Panamera Hybrid-Modellen wird das Fahren ein bisschen ökologischer – kann es jedenfalls werden, wenn man ein paar Spielregeln beachtet. Flottenmanagement war mit dem 462 PS-Boliden unterwegs.
Fahrtelegramm
Klein, aber SUV
Seat startet mit dem ersten Kleinwagen- SUV des Volkswagen-Konzerns. Das Ergebnis ist ein gelungener City-Allrounder mit einer satten Portion Lifestyle-Faktor. Flottenmanagement hat den kleinen Arona bereits gefahren.
Fahrtelegramm
Solides Stück
Mit europäischem Design und properer Qualität haben die Koreaner längst die Herzen auch der deutschen Autofahrer erobert. Flottenmanagement war noch einmal mit dem neuen Kia Rio unterwegs – diesmal in der 100 PS-Turboversion.
Fahrtelegramm
SUV auf tschechische Art
Die Tschechen legen ein kompaktes SUV nach – eines, das Wert auf Fahrkomfort und vor allem Flexibilität legt. Flottenmanagement war mit der mittleren Dieselversion unterwegs.
Fahrtelegramm
Einfach cool
Citroëns Coolness-Offensive geht weiter. Jüngstes Projekt der neuen Flippigen: C3 Aircross. Flottenmanagement war mit dem Hingucker bereits unterwegs.
Fahrtelegramm
Ein Hauch von Italien
Fiats 500L ist eine coole Alternative, wenn einem ein Kombi zu schnöde, ein SUV zu mainstreamig und ein Van zu bieder erscheint. Denn er ist irgendwie eine pfiffige Mischung aus alledem.
Fahrtelegramm
Die Zukunft ist hier
Audis neue Oberklasse A8 kommt im smarten Kleid daher mit filigraner Illumination, hohem Vernetzungsgrad, automatischen Fahrfunktionen, die moderner sind als derzeitige Gesetze, und am Ende klassischem Maschinenbau. Flottenmanagement hat den automobilen Riesen bereits gefahren.
Fahrtelegramm
Nüchtern, sachlich und gut
Škoda Octavia geht immer, wenn Preis und Leistung stimmen sollen, wenn viel in den Kofferraum passen soll, und wenn das Auto auch weite Strecken bequem zurücklegen soll. Flottenmanagement hat es noch einmal probiert.
Fahrtelegramm
Einzigartig
Land Rover ist derzeit der einzige Hersteller mit einem Geländewagen- Cabrio. Spielzeug oder ernsthaftes Nutzen-Fahrzeug? Zumindest hat das Evoque Cabrio Coolness-Faktor, und das ist für den erfolgreichen Verkauf eines Produkts ja keine schlechte Voraussetzung.
Special
Special
Zeiten des Umbruchs
Laut Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), rufen die Deutschen pro Tag etwa 1,2 Millionen Mal ein Taxi – rund 430 Millionen Taxifahrten gebe es jährlich. Beeindruckende Zahlen, doch die Branche steht vor einem Wandel. Drohende Dieselfahrverbote, Apps oder neue Geschäftsmodelle, wie das Taxi zum Teilen, bestimmen mittlerweile die Debatten.
Special
Auf den ersten Blick gewöhnlich …
Optisch fallen sie meist durch ihre getönten Scheiben und besonderen Kennzeichen auf – die Rede ist von Diplomatenfahrzeugen. Im Rahmen unseres Specials Sonderfahrzeuge haben wir uns mit ihnen näher auseinandergesetzt. Was macht sie besonders, wie ist die rechtliche Lage bei Unfällen oder Ordnungswidrigkeiten (Stichwort: Immunität) und welches Kennzeichen hat welche Bedeutung? Flottenmanagement gibt Antworten auf diese und weitere Fragen …
Special
Vorausschauend
Nicht nur die Eigenschaften und Funktionalitäten von Sonderfahrzeugen weichen von der Norm ab – so es denn eine gibt. Auch bei der Beschaffung und Verwaltung gilt es, bestimmte Aspekte zu beachten. Schließlich sollen auch außergewöhnliche Fahrzeuge ein gewisses Preis-Leistungs- Verhältnis aufweisen und bei den TCO die Kostenstellenbilanz nicht enorm belasten. Wir haben wichtige Punkte in Sachen Beschaffung und Verwaltung abgefragt.
Special
Umbau nach Maß
Individuelle Sonderlösungen sind im Nutzfahrzeugbereich immer öfters gefragt. Daher haben wir uns näher mit dem Thema befasst und stellen in einer Übersicht eine Auswahl von Unternehmen vor, die solche Umbauten anbieten. Zudem beleuchten wir unter anderem, welche Auswirkungen die Digitalisierung und die anhaltende Dieseldiskussion auf dieses Thema haben.
Special
Immer im Einsatz
Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr erfüllen zweifelsohne eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Ebenso wichtig sind die dazu passenden Fahrzeuge. Sie stellen sicher, dass Einsatzkräfte schnell und sicher das Ziel erreichen und ihrer Tätigkeit nachgehen können. Damit dies gelingt, müssen die für den Einsatz ausgerüsteten Fahrzeuge spezielle Eigenschaften aufweisen. Die Besonderheiten liegen laut Volkswagen in den Anforderungen an die Fahrzeuge in Bezug auf Raum, Technik und Fahrleistung im Arbeitsalltag. Flottenmanagement hat Einsatzfahrzeuge genauer unter die Lupe genommen.
Special
„Sonder“-Verkauf
Wenn wir klein sind, begeistern sie uns besonders und auch im Alter finden sich noch einige Liebhaber, falls man nicht schon aufgrund des Berufes mit ihnen zu tun hat. Die Rede ist hier von Sonder- beziehungsweise Einsatzfahrzeugen und damit einem Teil der Nutzfahrzeuge. Diese reichen vom Krankenwagen über das Polizeiauto, Feuerwehrauto bis hin zum Gabelstapler, Kipper, Diplomatenfahrzeug, Behindertentransporter oder kleinen Bagger. Doch ist man als Firma, Kommune, Privatperson oder auch Fuhrparkmanager einmal im Besitz eines solchen Fahrzeugs, ist auch dieses, wie jeder andere Gebrauchsgegenstand, irgendwann nicht mehr zu benutzen. Doch wohin mit den Fahrzeugen, wenn man sie im Fuhrpark hat? Flottenmanagement hat sich genau mit dieser Frage beschäftigt und wird im Folgenden beleuchten, wie die Wiedervermarktung von Sonder- und Einsatzfahrzeugen funktioniert und welche Besonderheiten es gibt.
Special
Special: Fahrzeuge
An unserer aktuellen Flottenmanagement-Onlineumfrage zum Thema Vernetzung (Seite 82) nahmen etwa 500 Fuhrparkentscheider teil. Die Flotten, die diese verwalten, setzen sich zu 75 Prozent aus Pkw, zu 15 Prozent aus Transportern und zu zehn Prozent aus Sonderfahrzeugen zusammen. Dies bedeutet, ein nicht unerheblicher Teil unserer Leser hat neben Pkw auch Nutz- und Sonderfahrzeuge wie zum Beispiel Flurförderfahrzeuge oder Kipper auf dem Hof stehen. Da diese Fahrzeuge nicht nur besonderen Zwecken dienen, sondern auch andere Herausforderungen an die Verwaltung stellen, widmet sich unser aktuelles Special diesem Thema.
Special
Learning by driving
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied erst im Frühjahr 2017, dass Rettungsfahrzeuge nur dann Sonderrechte haben, wenn sie sowohl mit Blaulicht als auch mit Martinshorn unterwegs sind. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Rettungsfahrzeug allein mit Blaulicht bei roter Ampel über eine Kreuzung gefahren ist, haftet der Halter des Rettungswagens mit. Zum Glück kommt es nur selten zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen. Trotzdem sind Schulungen und Trainings für die Fahrer unumgänglich, damit solche Unfälle, die Menschenleben gefährden, vermieden werden können. Doch nicht nur bei Fahrern von Einsatzfahrzeugen ist eine regelmäßige Schulung vonnöten, auch bei Fahrern anderer Sonderfahrzeuge können eine richtige Schulung und ein richtiges Training für die richtigen Rahmenbedingungen der Fahrer, Verkehrsteilnehmer und Arbeitskollegen beitragen. Flottenmanagement hat sich für das aktuelle Special mit dem Thema Schulungen und Trainings für Fahrer von Sonderfahrzeugen beschäftigt und zeigt auf, welche Möglichkeiten Fuhrparkleiter haben, damit ihre Fahrer fit für die Straße sind.
Special
Die Gewichtheber
Ameisen werden enorme Kräfte im Verhältnis zu ihrer Körpergröße nachgesagt. Auch Stapler können große Lasten bewegen und sind in vielen Arbeitsbereichen nicht mehr wegzudenken. Passenderweise nennt man die Kleinsten unter ihnen auch Ameisen.
Special
Wiedererkennungswert
Lieferfahrzeuge, Krankenwagen, Taxis und Handwerkerautos haben eine Gemeinsamkeit: Sie sind mit Spezialfolien beklebt, die so für einen hohen Wiedererkennungswert sorgen. Bei Einsatzfahrzeugen der Polizei oder der Feuerwehr dienen Signalfarben der Sicherheit bei der schnellen Fahrt zum Einsatzort, in anderen Branchen soll die Beklebung einen Werbeeffekt erfüllen. In beiden Fällen jedoch kümmern sich Spezialisten um die Folierung der Fahrzeuge.
Nachrichten
Nachrichten
Flotte! Der Branchentreff
Flottenmesse 2018 wieder in Düsseldorf
Nachrichten
Vernetzung: jetzt Mitglied werden
<p> Seit sieben Jahren gibt es den Bundesverband Fuhrparkmanagement, der als Initiative von Fuhrparkverantwortlichen gegründet wurde. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder, die Fuhrparks ab fünf Fahrzeugen betreiben. Mitglieder sind unter anderem Unternehmen wie Axel Springer Services & Immobilien GmbH, Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, KPMG AG, CANCOM IT, KAEFER Isoliertechnik, FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V., SEG Sparkassen Einkaufs-Gesellschaft mbH, SAP, Deutsche Bahn Fuhrparkservice oder Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH.</p> <p> Die Gründer sahen den Bedarf an einer neutralen, hersteller- und anbieterunabhängigen Plattform für Fuhrparkverantwortliche, die zur Aufgabe haben muss, die komplexen fachlichen Anforderungen besser bewältigen zu helfen. Und die eine Möglichkeit der Wissensvermittlung und des Erfahrungsaustauschs über vielfältige Formate gerade auch bei kritischen Themen bieten muss. Außerdem wurde erkannt, dass Fuhrparks keine Lobby haben. Politische Änderungen (Beispiel Maut, Subventionen, Reisekosten, Kfz-Steuer) haben teilweise massive Auswirkungen auf den Aufwand der Unternehmen im Fuhrpark. Hier ist es mehr als sinnvoll, Entscheidungen nicht schweigend abzuwarten, sondern als Stimme dieser stark betroffenen Branche bereits im Vorfeld mit zu diskutieren und in Berlin präsent zu sein. Der Verband agiert neutral und ist kein „Einkaufsverband“. Natürlich arbeitet der Verband auf fachlicher Ebene mit Anbietern zusammen. Doch werbliche Aktivitäten erfolgen in von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Grenzen. Dies hat sich bewährt. So gibt es einige Veranstaltungen, bei denen Anbieter nicht zugelassen sind. Es kam schon mehrfach vor, dass Mitgliedschaften mit Anbietern seitens des Verbandes beendet wurden, da der Begriff Kooperation und Förderung des Verbandes offenbar falsch verstanden wurde.</p> <p> Geschäftsführer Axel Schäfer: „Alles in allem fühlen wir uns unserem Motto verpflichtet: Begleiten – Verbinden – Fördern. Wir unterstützen unsere Mitglieder mit aktuellem Know-how für den Fuhrpark. Wir bieten Zugriff auf direkt nutzbare Dokumente und Checklisten, helfen bei Fragen und vermitteln bei Bedarf eine Rechts- oder Steuerauskunft. Außerdem unterstützen wir einen qualitativ vom Verband begleiteten Ausbildungsabschluss zum/ zur zertifizierten Fuhrparkmanager/-in (DEKRA). Je mehr Fuhrparkbetreiber sich uns anschließen, desto mehr wird unsere Stimme an Gewicht gewinnen. Sprechen Sie uns an.“</p>
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Neu im Fuhrparkcockpit und Fuhrparkradio
<p> Im Fuhrparkcockpit gibt es exklusiv für Mitglieder eine Reihe neuer Beiträge in den verschiedenen Rubriken. Eine spannende Anleitung „Qualifizierung für Quereinsteiger: So überleben Sie die ersten 100 Tage als Fuhrparkmanager“, Tipps wie „Augen auf an der Zapfpistole“, ein Wissensimpuls über die „Total Cost of Ownership (TCO)“ oder eine Marktübersicht zum Thema „Alternative Antriebe“ mit Einschätzung zum Nutzwert.</p> <p> Fuhrparkradio wartet regelmäßig mit Audiobeiträgen wie zum Beispiel Interviews, Berichten und Kommentaren auf, die über die Verbandshomepage zu erreichen sind. Ab sofort sind die Podcasts auch über die entsprechenden Apps (Android oder iOS) kostenlos für alle Interessierten abonnierbar und stehen zum Download oder zum Abspielen für unterwegs bereit.</p> <p> Aktuell hören Sie Interviews mit Sebastian Johanning und Dieter Grün zu Nutzfahrzeugthemen, Tipps zu Dienstwagenüberlassungsverträgen von Rechtsanwalt und Verbandsjurist Peter Rindsfus und in Kürze ein Interview mit Amir Roughani, Geschäftsführer der VISPIRON CARSYNC GmbH, zum Thema: „Telematik, Digitalisierung, Elektrifizierung – Perspektiven für Flottenmanager und Businessflotten“.</p>
Nachrichten
Erfolgreicher Auftakt: RegioTreff am Bodensee
<p> Etwa 20 Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich auf Einladung von Roland Wiggenhauser zum ersten RegioTreff des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF) am Bodensee getroffen. Alle waren sich einig: Fortsetzung folgt. „Viele Kollegen hatten den Wunsch, im Bodenseeraum endlich die Möglichkeit eines neutralen und anbieterfreien Netzwerktreffens zu haben. So lag es nahe, auf der Plattform des Fuhrparkverbandes auch für den Bodenseeraum einen RegioTreff ins Leben zu rufen“, sagt Roland Wiggenhauser, der den RegioTreff am Bodensee leitet. Wiggenhauser ist Teamleiter Corporate Fleetmanagement der MTU Friedrichshafen GmbH in Friedrichshafen und Gründungsmitglied des Fuhrparkverbandes. Gemeinsam mit Geschäftsführer Axel Schäfer begrüßte er die Gäste. In der Regel geht jeder Teilnehmer nicht nur mit spannendem Input von Kolleginnen und Kollegen, sondern auch mit vielen neuen Ideen und Kontakten nach Hause.</p>
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Fleetinstruct: Unterweisung nach UVV
<p> Alle Unternehmen haben die Pflicht, ihre Dienstwagenfahrer und Fahrzeugnutzer mindestens einmal jährlich, bei Bedarf öfter, zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.</p> <p> Der Fuhrparkverband unterstützt Fuhrparkverantwortliche mit einem eigens entwickelten Onlinekurs bei der professionellen und vor allem systematischen Umsetzung, denn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Dienstwagen dauerhaft oder aus dem Fahrzeugpool nutzen, sind gemäß UVV-Vorschrif ten zu unterweisen. Dies ist in der Praxis oft schwer, da der Aufwand, Mitarbeiter zu konventionellen Schulungen einzuladen, zu groß ist. Um eine Unterweisung einfach und präzise umzusetzen und nachhalten zu können, ist vom Verband unter Mitwirkung von Michael Schulz (Fachkraft für Arbeitssicherheit und Fuhrparkmanager der WSW Wuppertaler Stadtwerke) der Unterweisungskurs entwickelt worden, der auf der „Fleetinstruct“-Lernplattform des Fuhrparkverbandes angeboten wird. Das Online-Tool inklusive der Fragen und Themen zur Fahrzeugnutzung dient der grundlegenden Unterweisung auf Basis der Vorschrift Nummer 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ist kurz und kompakt gehalten. Zu den Inhalten gehören eine Lernlektion, Checklisten und ein Abschlusstest als Pflichtbestandteile. Jeder Teilnehmer erhält auf Wunsch ein downloadbares Teilnahmezertifikat. Individuelle, auf das eigene Unternehmen abgestimmte Anpassungen der Inhalte sind möglich. Bei Mitarbeitern, die nicht oder nur wenig deutsch sprechen, kann auch eine englischsprachige Version eingesetzt werden.</p> <div id="cke_pastebin"> <strong>Weitere Informationen und die Möglichkeit der Kursbestellung unter:</strong></div> <div id="cke_pastebin"> <a href="http://www.fuhrparkverband.de/weiterbildung/fleetinstruct-onlinekurse.html">www.fuhrparkverband.de/weiterbildung/fleetinstruct-onlinekurse.html</a></div>
Nachrichten
Auf ein Wort
<p> Der Winter hat so seine Eigenheiten. Autofahren in der Winterzeit stellt ganz besondere Ansprüche an Mensch und Material. Rutschige Straßen, schlechtes Wetter, ungünstige Lichtverhältnisse – die Unfallgefahr ist in dieser Zeit hoch. Es ereignen sich zwar insgesamt mehr Unfälle auf trockener als auf glatter Fahrbahn – die auch deutlich seltener vorkommt –, doch im Winter liegt der Anteil der witterungsbedingten Unfälle mit 20 Prozent deutlich höher als im Sommer. Die winterglatten Straßenzustände verursachen regelmäßig Tausende Unfälle mit Personenschaden. Dabei scheint es sich auch noch nicht herumgesprochen zu haben, dass es zwar keine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt, dass Fahrzeuge mit Sommerbereifung bei Schnee und Eis aber nicht bewegt werden dürfen. Nicht nur, dass es ein Bußgeld von 60 Euro geben kann, Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer werden auch unnötig gefährdet.</p> <p> Eine Studie von kanadischen Versicherern hat auch noch herausgefunden, dass durch die Umstellung auf Winterzeit der Biorhythmus durcheinander gerät. Auf den Straßenverkehr hätte das gravierende Auswirkungen, denn in den ersten zwei Wochen nach der Umstellung der Uhren – so die Auswertung von Unfallzahlen aus fünf Jahren – sei die Zahl der Unfälle im Schnitt um 16 Prozent gestiegen. Die Autofahrer seien offensichtlich unkonzentrierter und müder. Also: Technik gecheckt, Winterreifen gesteckt, nicht zu früh geweckt? Dann wünschen wir eine gute Fahrt und eine schöne Weihnachtszeit!</p> <div id="cke_pastebin"> <em><strong>Ihr Axel Schäfer, Geschäftsführer</strong></em></div> <div id="cke_pastebin"> <em><strong>Bundesverband Fuhrparkmanagemen</strong></em>t</div>
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Leichtmetallräder für den Winter
<p> Das Herbst-/Winter-Programm 2017 von BORBET macht neben einer großen Auswahl für viele Fahrzeugtypen vor allem mit Neuheiten aus der Kategorie „Classic“ auf sich aufmerksam. So ist das BORBET VT-Rad in „mistral anthracite glossy“ und „crystal silver“ in der Größe 7,5 × 17 Zoll verfügbar, wobei die ET 52 sogar als ECE-Rad speziell für den BMW X1 erhältlich ist, ein Hingucker auf Schnee wie auch Eis. Das VT-Rad ist zudem für viele gängige Fahrzeuge mit ECE-Freigabe verfügbar. Auch das doppelspeichige XR-Rad, das bereits für viele Audi- und Mercedes-Benz- Modelle erhältlich war, ist nun in den neuen Zollgrößen 7,5 × 17 und 8,0 × 18 für den neuen 5er und den 7er BMW verfügbar. Und damit auch mit den etwas kleineren Rädern das dynamische Fahrerlebnis nicht zu kurz kommt, gibt es jetzt das BORBET TL-Rad als Winterrad für den MINI, den neuen Polo und den neuen SEAT Ibiza. In der Radgröße 5,5 × 15 Zoll ist das Fünfspeichenrad in Kürze als ECE-Rad für gängige Fahrzeuge in den Farben „brilliant silver“ und „black glossy“ erhältlich.</p>
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Nicht nur für Nordamerika
<p> Ende Oktober präsentierte NEXEN Tire auf der SEMA Show in Las Vegas die Highlights der aktuellen Produktlinien. An vielen unterschiedlichen Plätzen des Messeareals zeigte der koreanische Reifenhersteller in diesem Jahr die aktuellen Motorsporthighlights und präsentierte an 25 verschiedenen Fahrzeugen die aktuellen Produkte. So wurde anShowcars wie dem aktuellen Land Rover Defender beispielsweise der neue Roadian MTX Mud Terrain vorgestellt. Absoluter Eyecatcher und beliebtes Fotoobjekt war der aktuelle UHPSommerreifen N’Fera SU1 auf einem von Austin Philipps gebauten 1968 Camaro. Dieser ist auch in Deutschland für Fahrzeuge der Kompakt- und Oberklasse erhältlich und soll vor allem mit seinem hervorragenden Grip bei Nässe und einer großen Fahrstabilität bei hohen Geschwindigkeiten glänzen. Zugleich erhielt der N’Fera SU1 bereits für sein auffälliges und markantes Design einen renommierten IF Design Award.</p>
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Ganzjahresreifen
<p> Im Auftrag des koreanischen Reifenherstellers Kumho hat das Marktforschungsinstitut GfK die Bedeutung von Ganzjahresreifen in Europa untersucht. Dabei zeigte sich, dass 14 Prozent aller deutschen Reifenkäufer sich 2016 für den Ganzjahresreifen entschieden haben. Dies ist doppelt so viel wie der europäische Durchschnitt. Genauso häufig kaufen nur die niederländischen Kunden Ganzjahresreifen. Hohe Traktion und ausgezeichnetes Handling bei nahezu jedem Wetter seien vor allem für Autofahrer Argumente, die in schneearmen Gegenden zu Hause sind. „In Deutschland sieht das Gesetz vor, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse angepasst werden muss. Dies heißt aber nicht zwangsläufig, dass auf Winterreifen gewechselt werden muss“, so Dietmar Damm, Reifenentwickler bei Kumho. „In Regionen mit einem milderen Klima können Ganzjahresreifen durchaus Sinn machen.“</p>
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Urbane Mobilitätsrevolution
<p> Der Reifenhersteller Goodyear hat im Rahmen seines Handelskongresses die Zukunft der städtischen Mobilität diskutiert. Das Fazit lautet: Der Bedarf an intelligenten Mobilitätslösungen und Services wird in den Städten von morgen steigen. Zentral ist, dass sich die Unternehmen am Markt auf die digital vernetzten Kunden und ihre Mobilitätsgewohnheiten einstellen, neue Geschäftspartnerschaften eingehen und Veränderungen auch bei den eigenen Geschäftsmodellen positiv gegenüberstehen. Dabei müsse man sich auch darauf einstellen, dass wenn auf der einen Seite die Zahl der selbst fahrenden Mobilitätsteilnehmer in unseren Städten sinkt, auf der anderen Seite immer mehr kommerziell und öffentlich betriebene Flotten für Mobilitätsdienstleistungen auf den Markt drängen. Laut David Anckaert, General Director Entwicklung bei Goodyear in Deutschland, sei der Reifen von morgen ein wichtiger Knotenpunkt im Netzwerk von autonomen Fahrzeugen, der Infrastruktur und dem Internet der Dinge: „Er ist die einzige physische Verbindung des autonomen Fahrzeugs zur Straße und kann an dieser Schnittstelle Informationen bereitstellen, die entscheidend zur Fahrsicherheit beitragen.“</p>
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Technologiekonzepte
<p> Mit zwei innovativen Reifentechnologie- Konzepten möchte Continental künftig für noch mehr Verkehrssicherheit und Komfort sorgen. Die beiden Systeme, die in Verbindung mit einer Reifenstudie erstmals auf der IAA 2017 vorgestellt wurden, sollen die kontinuierliche Überwachung des Reifenzustands sowie eine individuelle Anpassung der Leistungseigenschaften der Reifen an aktuelle Fahrbedingungen ermöglichen. ContiSense basiert dabei auf der Entwicklung leitfähiger Gummimischungen, die den Austausch elektrischer Signale zwischen einem Sensor im Reifen und einem Empfänger im Auto erlauben. Gummibasierte Sensoren messen kontinuierlich Profiltiefe wie Temperatur und informieren den Fahrer über Unregelmäßigkeiten. ContiAdapt kombiniert hingegen im Rad integrierte Mikro-Kompressoren zur Änderung des Reifenfülldrucks mit einer in der Breite einstellbaren Felge. Dadurch verändert sich die Reifenaufstandsfläche, die bei unterschiedlichen Straßenbedingungen entscheidend für Sicherheit und Komfort ist.</p>
Nachrichten
Ende der M+S-Kennzeichnung
<p> Ab dem 1. Januar 2018 ist das sogenannte „Alpine“-Symbol, das dreizackige Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte, Pflicht für alle Winterreifen, die ab diesem Datum hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. In der Übergangszeit, die bis zum 30. September 2024 läuft, erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht, das heißt, Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen. Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde. Unberührt von der Änderung bleibt die Regelung zur situativen Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Neu ist jedoch, dass bei Nichteinhaltung auch Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen müssen, wenn sie bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnen oder zulassen.</p>
Nachrichten
Auswirkungen des Dieselskandals
<p> In Eltville referierte Florian F. Stumm, Sales Director Fleet & Buyer bei Audatex AUTOonline, in einem 45-minütigen Vortrag vor den Vorständen und Executive-Mitgliedern des Verbandes der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V. (VMF) über die negative Restwertentwicklung von Dieselfahrzeugen und die zu erwartenden Veränderungen im relevanten Flottenmarkt. So sanken laut einer Marktanalyse die Diesel-Neuzulassungen im September 2017 im Vergleich zu den Zahlen vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 um 21 Prozent. Im Segment der Flottenfahrzeuge, wo nach wie vor die Total Cost of Ownership (TCO) im Vordergrund steht, sei hingegen nur ein schwacher Rückgang zu verzeichnen. Dennoch sorgen steigende Standtage im Handel, verunsicherte Privatkunden sowie drohende Fahrverbote für einen Nachfrageüberhang bei Dieselfahrzeugen und erschweren aktuell die Wiedervermarktung. Daneben präsentierte Florian F. Stumm Prognosen für den Fahrzeugbestand künftiger Flotten und die Entwicklung der Diesel-Alternativen unter Zuhilfenahme interner Analysen von AUTOonline über Restwerte von Flotten- als auch Unfallfahrzeugen. Nicht zuletzt skizzierte er die zukünftige Positionierung von Audatex AUTOonline im digitalen Schadens- und Remarketingprozess anhand einer Exclusiv-Vorstellung des Solera GoTime Drivers.</p>
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Vito auf Streife
<p> Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat im Oktober elf Mercedes-Benz-Vans von NRW-Innenminister Herbert Reul in Duisburg übergeben bekommen. Die elf Vans wurden an die Standorte Gelsenkirchen, Köln, Wesel, Bielefeld, Viersen, Mettmann, Münster, Düsseldorf und Dortmund verteilt. Bis zum Ende dieses Jahres sollen noch 63 Mercedes-Vans folgen; 2018 sind mindestens 100 weitere Fahrzeuge geplant. Der Mercedes- Benz Vito soll als Einsatzfahrzeug im Streifendienst dienen. Der 163 PS starke Van wurde so gebaut, dass er sich den Bedürfnissen der Polizei anpassen kann. Somit vergrößerte Mercedes zum Beispiel die LED-Warntafel, sodass mehr als nur „Stopp Polizei“ darauf passt, und Fahrer- und Beifahrersitz sind breiter, damit die Polizeibeamtinnen und -beamten auch mit einer dicken Ausrüstung Platz finden. „Es ist doch klar, dass überlebenswichtige Dinge wie Schutzweste und Waffe nicht einfach irgendwo reingequetscht werden können, sondern sinnvoll untergebracht werden müssen“, so Reul.</p>
Nachrichten
VIP-Flotte
<p> Die Deutsche Bahn möchte ihren Chauffeurservice in Berlin weiter ausbauen und hat für die Deutsche Bahn Connect fünf S-Klasse-Fahrzeuge und zehn E-Klasse-Limousinen von Mercedes-Benz mit in die Chauffeurservice-Flotte aufgenommen. Die Fahrzeuge sind insbesondere für den Fahrdienst von VIP-Gästen gedacht. „Sowohl die neue S-Klasse als auch die E-Klasse stehen mehr denn je für Fahrkomfort und Eleganz. Daneben sind die Modelle mit zahlreichen technischen Neuerungen sowie Motoren der neuesten Generation, die noch effizienter arbeiten, ausgestattet. Dass die Mobilitätsexperten der Deutschen Bahn Connect mit unseren Business- und Luxuslimousinen ihre Flotte neu aufstellen, unterstreicht die Qualität unserer Produkte“, erklärt Falk Jertz, Leiter Direktgeschäfte Verkauf Behörden, Diplomaten, Sonderfahrzeuge im Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland. Den künftigen VIP-Gästen soll es dabei in den Limousinen an nichts fehlen. Interieur und Exterieur sind mit schwarzem Leder im Innenraum und einer exklusiven Lackierung in Obsidianschwarz-metallic perfekt aufeinander abgestimmt.</p>
Nachrichten
Clever in Hamburg
<p> Der Ridesharing-Fahrdienst CleverShuttle hat in Hamburg 20 neue Toyota Mirai erhalten. Der Toyota Mirai ist die erste in Großserie gefertigte Limousine mit einem Brennstoffzellenantrieb. Mit dieser Übergabe verfügt CleverShuttle nun nach eigenen Angaben über die weltweit größte mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeugflotte. Hinter dem Ridesharing-Fahrdienst steckt ein Kooperationspartner der Deutschen Bahn. Mithilfe von CleverShuttle können sich Bahnkunden vom Bahnhof nach Hause bringen oder von dort zum Bahnhof fahren lassen. Ein Auto kann über eine App gebucht werden und die Fahrt soll preislich unter einer Taxifahrt liegen, weil die Route der Autos so verläuft, dass mehrere Fahrgäste gleichzeitig bedient werden können und jeder zum Bahnhof, nach Hause oder zu einem Termin kommt. Gestartet ist die Wasserstoff-Flotte zunächst mit zehn Fahrzeugen und soll bis Ende Dezember auf 20 aufgestockt werden. Tanken können die Fahrer den Mirai an Wasserstofftankstellen von H2 MOBILITY, einem Kooperationspartner von CleverShuttle. Bundesweit sind die Fahrdienstanbieter bereits in Berlin, Leipzig und München unterwegs.</p>
Nachrichten
Sauber unterwegs
<p> Die Kurstadt Aachen macht ihrem Namen alle Ehre, denn dort wird jetzt nicht mehr nur für saubere Straßen gesorgt, sondern auch für eine saubere und gesunde Luft. Zwei emissionsfreie Müllkipper von Nissan sind ab sofort in Aachen unterwegs. Bei den Nissan E-NV200 handelt es sich um Spezialumbauten extra für die Stadtreinigung. Der Aachener Stadtbetrieb möchte damit für geringe Betriebskosten, null Emissionen und keine Pannen sorgen. Die Elektrotransporter erhalten bei der Stadtreinigung die Nummern neun und zehn und sollen den Mitarbeitern dabei behilflich sein, Müllsäcke in Parks und an den Straßen einzusammeln. Durch die Kippfunktion des Nissan E-NV200 kann die gesammelte Fracht bei der Müllsammelstelle leicht entladen werden. Stauraum für Besen, Schaufeln und andere Gerätschaften, die bei der Stadtreinigung nötig sind, finden in einer Vorrichtung unter dem Fahrzeug Platz.</p>
Nachrichten
Austausch
<p> Zusammen geht eben doch alles besser – das dachten sich auch drei Fuhrparkverbände aus der DACHRegion. Zum gemeinsamen Austausch trafen sich im September Vertreter des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF), des Schweizerischen Fahrzeugflottenbesitzer-Verbandes (sffv) und des in diesem Jahr gegründeten Fuhrparkverbandes Austria (FVA) . Ähnlich wie in den einzelnen Verbänden selbst ging es auch bei dem Treffen der drei Fuhrparkverbände in Stuttgart darum, sich auszutauschen. „Das ist ein Grund, warum die Zusammenarbeit so wichtig ist. Hier können wir uns ideal ergänzen und austauschen, denn unsere Mitglieder haben oft Fahrzeuge, die auch grenzüberschreitend eingesetzt werden“, sagt Ralf Käser, Vorstandsmitglied des sffv. Zwar sind einige Rahmenbedingungen, wie Gesetze, unterschiedlich, doch geht es immer um die gleichen Themen im Fuhrpark. Marc-Oliver Prinzing zeigt sich für die Zukunft optimistisch: „Auch zu Flottenbetreibern in Österreich und der Schweiz gab es bereits zahlreiche Kontakte, doch das soll zukünftig deutlich intensiviert werden.“</p>
Nachrichten
Richtig temperiert
<p> Kunden der Winter Fahrzeugtechnik GmbH haben die Möglichkeit, unterschiedliche Fahrzeuge für den temperaturgeführten Transport, beispielsweise von Lebensmitteln, Blumen und pharmazeutischen Produkten, zu beziehen. Insbesondere bei Lebensmittel- und Pharmatransporten bestehen spezielle Anforderungen. Ein durch Winter patentiertes Lüftersystem garantiert nach Angaben des Unternehmens eine gleichbleibende Ladetemperatur bei Außentemperaturen von –20 °C bis +40 °C – selbst bei Türöffnungen zum Be- und Entladen. In der Ausstattungsvariante PLUS werden laut Winter Temperaturbereiche von +2 °C bis +8 °C und +15 °C bis +25 °C abgedeckt. Die Grundausstattung der Fahrzeuge besteht unter anderem aus isolierten Türen oder einer Airline-Schiene mit Zurr- und Spanngurten. Ein Isolations-Spezialhartschaum ohne den schädlichen Stoff FCKW soll eine lückenlose Kühlkette ermöglichen. Auch individuelle Kundenwünsche zu Sonderumbauten, beispielsweise Auffahrrampen oder höhenverstellbare Zwischenbodensysteme, sind nach Angaben des Unternehmens möglich. Über „Winter-Rent“ können die Fahrzeuge auch gemietet werden.</p>
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Netz erweitert
<p> Durch die Integration des Akzeptanznetzes der LogPay Transport Services GmbH hat die Volkswagen Financial Services AG den Leistungsumfang der MAN Card weiter ausgebaut. Künftig kann über die Karte somit an 6.500 weiteren Tankstellen bezahlt werden. Das gesamte europäische Netzwerk umfasst dann rund 53.000 Tankstellen in 18 Ländern. LogPay bietet Inhabern der MAN Card künftig auch einen Mautservice an, der über die Karte abgerechnet werden kann. „Mit der Anbindung des LogPay-Netzes setzen wir unsere Strategie im Bereich der Tank- und Servicekarten konsequent fort. Tank- und Servicekarten sind für uns ein wichtiges Wachstumsfeld. Bis 2020 wollen wir einer der größten Kraftstoffversorger in Europa werden und mehr als eine Milliarde Liter Kraftstoff für unsere Kunden umsetzen“, sagt Gerhard Künne, Leiter der neu geschaffenen Mobility Unit bei der Volkswagen Financial Services AG. Das Ziel des Unternehmens sei es, mit der Tank- und Servicekarte etwa 80 Prozent des deutschen Tankstellennetzes abzudecken. Das Angebot der MAN Card richtet sich auch an Kunden mit Mischflotten verschiedener Marken und Fahrzeugklassen.</p>
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Neuer Marktplatz
<p> Auf der Webseite www.vansales.de können sich Kunden künftig über umgebaute leichte Nutzfahrzeuge und solche mit Aufbauten informieren und ein passendes Modell heraussuchen. Mit dem Onlinemarktplatz hat das Unternehmen „VanSelect“ sein Angebot erweitert. Seit 2015 bietet „VanSelect“ ein Informationsportal rund um das Thema Nutzfahrzeuge an, das sich an Verkaufsberater, Aufbauhersteller und branchennahe Dienstleister richtet. „Ziel ist es, den Fahrzeugpool in Zukunft weiter zu vergrößern, sodass jeder Kunde ein passendes Fahrzeug online bei uns findet“, erklärt Matthias Born, Geschäftsführer des Hollenstedter Start-ups. Teilnehmende Autohäuser können entsprechende Fahrzeuge anbieten und verkaufen. Alle angebotenen Fahrzeuge werden mit einem Onlinedatenblatt beschrieben und dem Kunden mit Bildern präsentiert. Die Vorteile liegen laut Matthias Born in der kurzen Bestell- sowie schnellen Lieferzeit. So sollen Kunden schnell wieder mobil sein. Der Kauf wird letztendlich über ein Autohaus abgewickelt, mit dem bereits Service- und Wartungsverträge bestehen.</p>
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E-Transporter
<p> bott stattet für den Verteilnetzbetreiber Netze BW einen vollelektrischen StreetScooter mit Kofferaufbau der Post-Tochter StreetScooter GmbH mit einem bott vario-System aus. Das Unternehmen aus dem schwäbischen Gaildorf installiert am Heck des Unterflurmoduls eine Schwerlastschublade, die unter der Ladefläche Stauraum bietet, sowie sechs weitere Schubladen, die von den Seitentüren zugänglich sind. Je nach Einsatzart können die Monteure den StreetScooter individuell bestücken und ihre Werkzeuge – von der Schaltstange bis zum Hochspannungsprüfgerät – ordentlich und gut zugänglich verstauen. An den im bott vario-Fußboden integrierten Zurrschienen lassen sich große Gegenstände einfach für den Transport sichern. So soll der StreetScooter ein hohes Maß an Flexibilität und Vielfalt bieten. Die Transporter werden bei Netze BW im Tagesgeschäft hauptsächlich von Monteuren im Stadtgebiet genutzt. Die Reichweite und die Wendigkeit des Fahrzeugs sind ideal, um die bei Kunden oder auf Baustellen anfallenden Arbeiten reibungslos und pünktlich ausführen zu können.</p>
Nachrichten
Sonderlösung
<p> Fahrzeugeinrichtungen nehmen in der Regel Werkzeuge, Maschinen und Verbrauchsmaterialien auf. Wenn das Ladegut von den gewohnten Normen abweicht, stoßen Standardeinrichtungen an ihre Grenzen. Mit Sonderbauteilen des Fahrzeugeinrichters ALUCA sollen auch spezielle Ladegüter wie lange Werkzeuge oder schwere Aggregate und Ersatzteile sicher transportiert werden. Auch der Transport von Bohrhämmern oder Winkelschleifer, die in der Regel auf Baustellen eingesetzt werden, ist möglich. Beispielweise passen die weit über einen Meter langen Werkzeuge von Energieversorgern zum Ausmessen von Starkstromleitungen in keine Standardschublade. Um auch hierfür einen sicheren Transport sowie schnellen Zugriff auf das Werkzeug zu ermöglichen, bietet der schwäbische Fahrzeugeinrichter einen maßgeschneiderten Köcher am Fahrzeugheck an. Für besonders schwere Lasten hat ALUCA den Schwerlastauszug im Portfolio. Er dient als ausziehbare Ladefläche für Gegenstände bis zu einem Gewicht von 1.000 Kilogramm. Der Auszug wird individuell nach Fahrzeugtyp, gewünschter Dimension und Verwendungszweck statisch bemessen und gefertigt.</p>
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Fliegender Kurier
<p> Gemeinsam mit dem amerikanischen Drohnensystementwickler Matternet und dem Schweizer Onlinemarktplatz siroop hat Mercedes-Benz Vans im September ein dreiwöchiges Pilotprojekt zur effizienten On-Demand-Lieferung absolviert. In Zürich konnten E-Commerce-Produkte bei siroop bestellt und per Drohne geliefert werden. Zu den Produkten gehörten beispielsweise Kaffee oder Elektronikartikel bis maximal zwei Kilogramm, um für einen Transport mit der Drohne geeignet zu sein. Die vom Händler bestückte Drohne flog anschließend zu einem von zwei Mercedes-Benz Vito mit Drohnen-Landeplattform. Die Auslieferung an den Kunden erfolgte noch am selben Tag. Nach Angaben der Unternehmen haben im Zuge der Zusammenarbeit erstmals umfangreiche Drohneneinsätze autonom und ohne Sichtkontakt mit Transportern als Landeplattformen in einem urbanen Umfeld stattgefunden, um ein vollautomatisiertes E-Commerce-Drohnensystem zu testen. Das Projekt wurde vom Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigt.</p>
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Halbzeit
<p> Anfang November präsentierten die 17 Projektpartner von PEGASUS, das für „Projekt zur Etablierung von generell akzeptierten Gütekriterien, Werkzeugen und Methoden sowie Szenarien und Situationen zur Freigabe hochautomatisierter Fahrfunktionen“ steht, in Aachen erste Ergebnisse zur Bewertung hochautomatisierter Fahrfunktionen. „Die Entwicklung hochautomatisierter Fahrzeuge ist schon weit fortgeschritten. Industrie und Forschung gehen mit PEGASUS jetzt einen Schritt weiter. Mit der Entwicklung von Standards und Werkzeugen zur Absicherung dieser Zukunftstechnologie ebnen wir den Weg zur Zulassung automatisierter Fahrzeuge auf den Straßen“, erklärte Prof. Dr. Karsten Lemmer, DLR-Vorstand für Verkehr und Energie, anlässlich der PEGASUS-Halbzeitveranstaltung. Daneben wurden in Aachen zentrale Elemente einer Werkzeugkette, die zur Absicherung automatisierter Fahrzeuge konzipiert wurden, demonstriert. Die Wissenschaftler und Entwickler boten die Möglichkeit, den Methodenprozess des Projekts anhand aufgebauter Stationen Schritt für Schritt nachzuvollziehen.</p>
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Kooperation
<p> Seit Ende Oktober kooperiert die DKV Group mit ihrer Marktgesellschaft DKV Euro Service mit dem Ladeinfrastrukturbetreiber Freshmile Services. Dadurch können Kunden des Tank- und Servicekartenanbieters erstmals an bis zu 2.500 Ladepunkten in Frankreich ihre Elektrofahrzeuge aufladen. Die Ladepunkte sind sowohl entlang der deutschfranzösischen Grenze als auch in Paris und weiteren französischen Ballungszentren angesiedelt. „Wir freuen uns, dass wir mit Freshmile einen der größten französischen Ladeinfrastrukturbetreiber für eine Kooperation gewinnen konnten“, sagt Bernhard Wolters, Expert eMobility Services bei der DKV Group. „Der Markteintritt in Frankreich ist im Rahmen unserer Internationalisierungsstrategie ein wichtiger Meilenstein.“ Mit dem Aufbau eines europaweiten Versorgungsnetzes an Ladepunkten trägt der DKV dem steigenden Anteil an Elektrofahrzeugen und dem dadurch erhöhten Bedarf an grenzüberschreitenden Versorgungsmöglichkeiten Rechnung. Abrufbar sind die Ladepunkte über die DKV-App und den Routenplaner DKV MAPS.</p>
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Connected Car
<p> TomTom Telematics, ein weltweit führender Anbieter von Fahrzeugtelematik und Connected-Car- Services, und LeasePlan, einer der weltweit größten Anbieter im Bereich Fuhrparkmanagement, haben eine Partnerschaft für cloudbasiertes Flottenmanagement angekündigt. Dabei sollen LeasePlan- Kunden Zugriff auf die Flottenmanagement- und Connected-Car-Lösungen von TomTom, einschließlich WEBFLEET, erhalten. Diese Lösungen, welche durch neueste Datenschutzvorschriften konform mit Kunden-Compliance-Richtlinien sind, helfen dem Flotten- und Mobilitätsmanager die Leistung zu verbessern, indem sie Echtzeitdaten zu wichtigen Fuhrparkkennzahlen bereitstellen. Fahrer wiederum profitieren von intelligenteren Lösungen, die das Fahrerlebnis insgesamt sowie ihre Mobilität auf der Straße verbessern und das Leben erleichtern können. LeasePlan will außerdem mit der cloudbasierten Service-Plattform von TomTom Telematics die Performance der Flottenmanagementaktivitäten in Schlüsselbereichen wie Fahrzeugwartung und Vertragsmanagement weiter optimieren.</p>
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Wasserstoffstation
<p> Der bundesweite Ausbau des Wasserstoff-Tankstellennetzes für umweltfreundliche Brennstoffzellenfahrzeuge kommt weiter voran. Linde und Total haben am Flughafen Köln/Bonn gemeinsam eine neue öffentliche Wasserstofftankstelle in Betrieb genommen. Die Station ist ein wichtiger Baustein für weitere Wasserstoffprojekte in Nordrhein-Westfalen, sowohl für den Betrieb von Pkw-Flotten als auch zukünftig für Busse. Die neue H<sub>2</sub>-Station in Köln ist eine der 50 ersten Wasserstofftankstellen, die im Rahmen der Clean Energy Partnership (CEP) entstehen und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NIP) gefördert werden. Der Ausbau des bundesweiten H<sub>2</sub>-Netzes schreitet gut voran, im Oktober wurden gleich mehrere Standorte feierlich eröffnet: Am 16. Oktober die H<sub>2</sub>-Stationen in Bad Rappenau und Bremen, am 17. Oktober folgte die Einweihung des Standorts Köln/Bonn und am 18. Oktober haben die Partner der CEP zur Eröffnung nach München eingeladen. Insgesamt wuchs das deutsche H<sub>2</sub>-Netz damit auf 41 Tankstellen.</p>
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Schnellladenetz
<p> Mit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens IONITY stellen die BMW Group, Daimler AG, Ford Motor Company und der Volkswagen Konzern mit Audi und Porsche die Weichen für den Aufbau des leistungsstärksten Schnellladenetzes für Elektrofahrzeuge in Europa. Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt rund 400 Schnellladestationen bis 2020 sind wichtige Schritte, um Elektromobilität auch auf Langstrecken zu gewährleisten und sie damit im Markt zu etablieren. Das neue Joint-Venture-Unternehmen IONITY mit Sitz in München wird von Michael Hajesch (CEO) sowie Marcus Groll (COO) geführt und soll bereits Anfang 2018 rund 50 Mitarbeitern Arbeit bieten. „Die Verfügbarkeit eines flächendeckenden High- Power-Charging-Netzwerks ist für die Marktdurchdringung der Elektromobilität unabdingbar. Die Gründung von IONITY ist ein wichtiger Meilenstein, der zeigt, dass die Automobilhersteller ihre Kräfte dafür bündeln. „Mit der Schaffung des ersten paneuropäischen HPC-Netzes machen wir die Elektromobilität langstreckentauglich. Wir haben dabei insbesondere den Kunden im Blick. Schnelle, komfortable und digital bezahlbare Ladevorgänge sind unser Ziel“, so Michael Hajesch.</p>
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Elektro-Offensive
<p> Auf dem Weg zum lokal emissionsfreien Fahren vertraut Daimler auf eine Koexistenz unterschiedlicher Antriebstechnologien wie Elektro- und Verbrennungsmotoren sowie dem Hybridantrieb. Die Elektrifizierung wird dabei ganzheitlich in Form einer modular aufgebauten Fahrzeugfamilie und eines umfangreichen Ökosystems, welches unter anderem die nötige Ladeinfrastruktur umfasst, entwickelt. Diese Anstrengungen bei der Elektrifizierung laufen unter der neuen Technologie- und Produktmarke EQ. „Alle Ampeln stehen jetzt auf Grün. Allein in den Ausbau unseres EQ-Fahrzeugportfolios investieren wir mehr als zehn Milliarden Euro“, so Ola Källenius, seit Jahresanfang verantwortlich für die Konzernforschung der Daimler AG und die Entwicklung von Mercedes-Benz Cars. „Bis 2022 werden wir insgesamt mehr als zehn rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge auf den Markt bringen. Darüber hinaus werden wir das gesamte Mercedes-Benz-Portfolio elektrifizieren und unseren Kunden so in jeder Mercedes-Benz-Baureihe mindestens eine elektrifizierte Alternative anbieten, insgesamt über 50.“</p>
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Kurznachrichten
<p> <strong>Angebot </strong><br /> Fiat Chrysler Automobiles (FCA) bietet in Zusammenarbeit mit der FCA Bank noch bis zum 31. Dezember eine besondere Finanzierung an. Dabei müssen Gewerbekunden die erste Rate erst nach neun Monaten zahlen. In der Aktion ist die 4-Jahre-Professional-Garantie inklusive.</p>
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Trio
<p> Die EUROPA SERVICE Autovermietung hat drei neue Mitarbeiter von der CARO Autovermietung für sich gewinnen können. Frank Horn ist seit dem 1. September Leiter Fuhrpark für die EUROPA SERVICE Autovermietung. Dabei leitet er die Bereiche Einkauf, Operation und Schadenmanagement und berichtet an den Vorstand Vertrieb und Flotte Markus Hoff. Zum gleichen Zeitpunkt haben Birgit Subirge und Volker Hartmann für den Geschäftsbereich Vertrieb & Mobilität Großkunden bei der EUROPA SERVICE ihre Tätigkeit aufgenommen. Beide waren zuvor als Key-Account- Manager tätig. „Wir freuen uns sehr, dass wir eine erfahrene Mannschaft und absolute Kenner der Branche für unser Unternehmen gewinnen konnten, und sind uns sicher, mit ihnen ein enormes Wachstum im Bereich des Firmenkundengeschäfts realisieren zu können“, erklärt Jens E. Hilgerloh, Vorstandsvorsitzender der EUROPA SERVICE Autovermietung AG.</p>
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Für mehr Elektromobilität
<p> innogy SE wurden Fördermittel für den Ausbau von 1.245 neuen Ladesäulen im Rahmen des „Bundesprogramms Ladeinfrastruktur“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bewilligt. Die Fördermittel wurden am 14. September in Berlin von Norbert Barthle, damals noch Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), überreicht. Innogy betreibt bereits 4.600 Ladepunkte in 635 Städten und Gemeinden. Die neuen Ladesäulen sollen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz Platz finden und kosten insgesamt 7,8 Millionen Euro, wovon 3,1 Millionen Euro durch Fördermittel übernommen werden. Für eine gute Servicedienstleistung und einfache Abrechnungsmodelle sorgt dabei das IT-Backend von innogy, das die Ladesäulen bundesweit miteinander vernetzt.</p>
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Zusatz
<p> Dank der Kooperation zwischen Shell und NewMotion, die bereits am 15. Mai dieses Jahres beschlossen wurde, haben Geschäftskunden mit einer Shell Card nun auch die Möglichkeit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu benutzen. Dafür müssen die Kunden ein zusätzliches „Profi Paket“ dazu buchen. „Bei der Umstellung der Flotte auf moderne Antriebstechnologien ist neben den Anschaffungskosten die Ladeinfrastruktur ein wichtiges Entscheidungskriterium. Shell erkennt diese Herausforderung und bietet neben effizienten Kraftstoffen sowie einem nachhaltigen Gas- und Wasserstoffangebot nun auch Zugriff auf eines der größten Netze zum Strombezug. Zusätzlich bietet Shell stationäre Lösungen für Unternehmen an, um Fahrzeuge auf dem Firmengelände oder an festen Ladepunkten versorgen zu können“, so Rainer Klöpfer, Geschäftsführer euroShell Deutschland GmbH & Co. KG. Um das Angebot wahrnehmen zu können, brauchen die Kunden zudem eine Shell Card mit RFID-Chip. Bestellt werden kann der Service online, die Transaktionen laufen jedoch wie gewohnt analog ab.</p>
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Gewinner
<p> Die auf Soft- und Hardwarelösungen für die Logistikbranche spezialisierte Arealcontrol GmbH ist Gewinner des Deutschen Telematik Preises 2018. Mit der Lösung Arealcontrol GT3850 Teamy iQ landete der deutsche Mittelständler in der Kategorie „Telematik für Service Pkw“ auf Rang Eins. Drei weitere Auszeichnungen kassierte das Unternehmen im Bereich „Nachrüst- Lkw-Telematik“. Die Lösung Arealpilot 720 MDT mit eigenem Telematikportal belegte in den Kategorien „Komplett-/Teilladung“, „Tank- und Silotransporte“ sowie „Stückguttransporte“ den zweiten Platz. Damit konnten sich die Stuttgarter in vier von neun Kategorien gegen den internationalen Wettbewerb durchsetzen.</p>
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Sportlich
<p> Der neue Audi A7 Sportback ist Coupé und Gran Turismo zugleich und in 15 Farben erhältlich. Das Interieur des Viertürers ist sportlich und futuristisch und kann durch ein optionales Ambiente-Lichtpaket unterstrichen werden. Das Display hat 10,1 Zoll und ist so in das Armaturenbrett integriert, dass es kaum auffällt. Es ist mit dem „MMI touch response“-Bedienkonzept ausgestattet, das aus zwei Touch- Displays besteht: das obere für das Infotainment und das untere für die Klimatisierung, die Komfortfunktionen oder die Texteingaben. Wem das haptische Erlebnis nicht reicht, der kann das Auto verbal bedienen. Auch die Vernetzung wird hier großgeschrieben, gleich sieben Fahrer können eigene Benutzerprofile speichern und sich verbinden. Neu ist die Verkehrszeichen- und Gefahreninformation, die sogenannten Car-to-XDienste, die mithilfe von Schwarmintelligenz arbeiten. Man kann bis zu 39 Fahrerassistenzsysteme nutzen und ist mit einem Mild-Hybrid-System unterwegs. Der A7 Sportback kommt Ende Februar 2018 auf den deutschen Markt und ist im Grundpreis als 55 TFSI quattro S tronic für 56.975 Euro (netto) erhältlich.</p>
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Auto-Abo
<p> Volvo bietet mit dem Kompakt-SUV Volvo XC40 das neue Abonnement-Produkt „Care by Volvo“ mit an. Dabei läuft der Autokauf wie ein Kauf eines neuen Handys oder eines Handyvertrags. Damit soll der Fahrzeugerwerb so angenehm, transparent und einfach wie möglich gestaltet werden. Der Kunde erhält zu einer fixen Monatsrate 24 Monate einen neuen Volvo, ohne dass zusätzliche Anzahlungen, Steuern, Versicherungen, Kosten für Wartung oder Räderwechsel hinzukommen. Optional lassen sich Dienstleistungen wie ein Tankservice, ein Waschservice oder eine Pannenhilfe hinzubuchen. Der Volvo XC40 verfügt zudem über einen digitalen Autoschlüssel, den man mit Familie und Freunden teilen kann. Nach und nach sollen zu dem XC40 noch weitere Modelle hinzukommen. Håkan Samuelsson, Präsident und CEO der Volvo Car Group, zeigt sich überzeugt: „Mit ‚Care by Volvo‘ präsentiert Volvo Cars das Mobilitätsmodell für die heutige Zeit. Während Kunden Flatrates und All-inclusive-Abos für unterschiedlichste Dienstleistungen bereits gewohnt sind, ist der Autokauf bislang noch recht kompliziert. ‚Care by Volvo‘ ändert das.“</p>
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Neues durch Kooperation
<p> Die Kooperation der Groupe PSA und ChangAn nimmt neue Formen an. Durch die Zusammenarbeit haben die beiden Unternehmen sich dazu entschieden, eine neue Fahrzeugplattform für Nutzfahrzeuge zu erstellen und einen neuen Pick-up zu entwickeln, der bis 2020 auf den Markt kommen soll. Der Pick-up soll weltweit hohen Ansprüchen an die Qualität und Langlebigkeit gerecht werden, damit das Fahrzeug so viele Kunden wie möglich anspricht. Zunächst soll das Modell für chinesische Kunden und den außereuropäischen Export der Groupe PSA angeboten werden. „Dieses neue Produkt, das den kürzlich in Afrika eingeführten Peugeot Pick-up ergänzt, ist Teil der ,Core Model Strategy‘ der Groupe PSA und steht für unser Comeback in diesem wachstumsträchtigen Segment. Es trägt dazu bei, die Ziele des Plans ‚Push to Pass‘ für Nutzfahrzeuge sowie unser Ziel eines Anstiegs der Verkaufszahlen um 30 Prozent bis 2018 und eine Verdreifachung der Verkaufszahlen weltweit bis 2021 zu erreichen“, erklärt Patrice Lucas, EVP für Programme und Strategie der Groupe PSA.</p>
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Neu
<p> Volkswagen Financial Services hat ein eigenes Start-up für eine Online-Gebrauchtwagenplattform gegründet. Die hundertprozentige Tochter Mobility Trader GmbH möchte unter dem Namen „Hey- Car“ den großen Plattformen, wie mobile.de oder Autoscout24.de, die Stirn bieten. CEO von Mobility Trader ist Markus Kröger, der unter anderem schon in hohen Positionen bei PayPal und Delivery Hero beschäftigt war. Es sollen mit qualifizierten Händlern, Anbietern und Käufern besonders hohe Qualitätsstandards gesetzt werden; bereits Ende des Jahres möchte HeyCar mit über 100 Händlern zusammenarbeiten und mindestens 70.000 Fahrzeuge gelistet haben. „Mit unserer Strategie ROUTE 2025 wollen wir bis 2025 rund 30 Millionen Verträge im Bestand haben. Mit HeyCar haben wir ein wesentliches Instrument, um die Gebrauchtwagenpotenziale des Marktes zu erschließen. Unsere bestehenden Initiativen wie die Unterstützung des stationären Handels mit Schulungen und Produkten setzen wir natürlich fort“, erklärt Dr. Christian Dahlheim, Vertriebsvorstand der Volkswagen Financial Services AG.</p>
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Alles in einem
<p> Audi entwickelt eine Online-Gebrauchtwagenplattform. Momentan befindet diese sich noch in der Pilotphase und soll Anfang 2018 komplett durchstarten. Nach eigenen Aussagen ist das Besondere, dass mithilfe der Audi Händler und der Audi Bank ein kompletter Autokauf online abgeschlossen werden kann. Das Auto kann online bei den Gebrauchtwagen :plus-Partnern ausgesucht werden, unabhängig vom Standort des Fahrzeugs wird es an einem Wunschdatum an einen Wunschort geliefert, die Zulassung inklusive Wunschkennzeichen wird veranlasst und bei Bedarf kann die Finanzierung über die Audi Bank erfolgen. Das Finanzierungsangebot umfasst eine Bonitätsprüfung, eine Kreditentscheidung und einen Finanzierungsvertrag in Echtzeit. Ist die Laufzeit des Fahrzeugs vorbei, kann der Kunde dieses zu einem festen Restwert entweder zurückgeben oder weiterfinanzieren. Außerdem erhält jeder Käufer eine Garantie von fünf Jahren. Die Bezahlung läuft selbstverständlich auch digital über die Plattform.</p>
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Einfach digital
<p> Die Technology Content Services GmbH (TCS) hat nicht nur ihre Dokumentationssoftware „e-planner“ überarbeitet, sondern direkt eine dazu passende App programmiert. Vorteil dieser App soll es sein, auch ohne Internetverbindung auf alle nötigen Unterlagen zugreifen zu können. Denn die wichtigsten Unterlagen wie Produktinformationen, Angebote und Verträge können in der App in einer individuell eingerichteten Struktur mit Zugangsdaten hinterlegt und auch offline abgerufen werden. Auch auf die Smartphone- Kontakte kann die App problemlos zugreifen, damit man stets die neuesten Informationen erhält. „Entscheidungen können schneller herbeigeführt werden. Außerdem sind wir unseren Zielen – digitale Services bereitzustellen und dabei etwas für die Umwelt zu tun – wieder einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Die e-planner-App spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch eine große Menge Papier“, so Niels Krüger, Geschäftsführer der TCS GmbH.</p>
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Rundum-sorglos-Paket
<p> Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG bietet ihren Kunden demnächst alles, was diese für den Besitz eines Elektrofahrzeugs benötigen. Damit möchte sie Fuhrparkbetreiber motivieren, auf eine elektrifizierte Flotte umzusteigen, und ihnen dabei helfen. Marc Burgstahler, neuer Leiter Produktmanagement für den neuen Bereich Elektromobilität, unterstützt das Vorhaben tatkräftig. Die EnBW bietet beispielsweise in Kooperation mit Hyundai Deutschland den Händlern ein Komplettangebot für deren Kunden an, die sich für ein E-Fahrzeug entschieden haben. Sie erhalten eine Ladebox für die eigene Garage, einen Ökostrom-Tarif und eine Bezahlkarte im Hyundai-Design für das Laden an der Ladesäule unterwegs. Das Ladenetz soll in den kommenden drei Jahren noch auf 1.000 Schnelllademöglichkeiten ausgebaut werden. Auch allein für das Aufladen bietet die EnBW eine Ladekarte namens „mobility+“ an, mit der man in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer zum gleichen Tarif laden kann. Zudem wird die App „mobility+“ angeboten. Damit kann man Fahrten mit einem Verbrennerfahrzeug aufzeichnen und auf ein E-Fahrzeug übertragen. Daraufhin rechnet die App aus, ob man die gleiche Strecke auch mit einem Elektroauto hätte fahren können und wie oft man hätte laden müssen, um das Ziel zu erreichen. Damit kann auch ein Fuhrparkverantwortlicher testen, ob ein E-Fahrzeug sinnvoll ist.</p>
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Herr Ihrer Daten
<p> Der Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD) engagiert sich in der Kampagne „My Car My Data“ und fordert zusammen mit dem globalen Dachverband Fédération Internationale de l’Automobile (FIA), dass Halter und Fahrer Herr ihrer Daten sein müssen. Mit dem Kooperationspartner CarPass Deutschland soll genau das umgesetzt werden. Das Produkt namens „CarPass“ bietet über die STX3-DATA-Plattform die Möglichkeit, bereits archivierte und neu generierte Daten zu sichern, vor unautorisierten Zugriffen zu schützen und zu verarbeiten. Der Umgang mit diesen sensiblen Daten gemäß Bundesdatenschutz ist TÜV-geprüft. Der AvD und CarPass arbeiten für eine einwandfreie Sicherheitsgarantie ebenfalls mit der „Initiative gegen Tachomanipulation e. V.“ zusammen, um dem Tachobetrug beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen Einhalt zu gebieten. Der CarPass ist wie eine Art Datenausweis für Kfz zu verstehen und erfüllt die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) und die EU-Direktive 2014/45 zur Vermeidung von Tachomanipulationen. Verschlüsselt werden die Daten mithilfe von Blockchains. Nur der Fahrzeuginhaber hat die Möglichkeit festzulegen, welche Personen Zugriff auf die Daten haben oder wer Daten hinzufügen darf. Weitere Informationen erhalten Sie über <a href="http://www.mycarmydata.org">www.mycarmydata.org</a>.</p>
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Radpolitische Ziele
<p> Der neu gegründete Arbeitskreis „Fahrrad“ unter dem Dach der Organisation „Netzwerk intelligente Mobilität e. V.“ (NiMo) legt einen Katalog mit zwölf Zielen zur Fahrradförderung für den neuen Koalitionsvertrag vor. Nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer sollen zukünftig für Fahrräder erhoben werden, da es sich um ein Nahverkehrsmittel handelt. Mit weiteren Forderungen wollen die Mobilitätsexperten die Rolle des Radverkehrs als wichtigen Baustein eines intelligenten Mobilitätsmix stärken. In den Räumen der DB Mindbox in Berlin trafen sich Ende Oktober 14 Experten, Manager und Verbandsvertreter und diskutierten Zielsetzungen und Ausrichtung des Arbeitskreises. Anbieter und Nachfrager der Fahrradbranche sollen zusammengebracht und der Austausch gefördert werden. Alle Beteiligten wollen eine Politik für ein integriertes, intelligentes Verkehrskonzept voranbringen. Neben verbesserten Produkten und Dienstleistungen sollen sichere, attraktive Radinfrastrukturen auf das Fahrrad locken. „Intelligent wäre es, wenn zum Beispiel Fahrverbote durch mehr Radinfrastrukturen vermieden werden könnten. NiMo will dazu einen Beitrag leisten“, erklärt NiMo-Vorsitzender Michael Schramek eine Zielsetzung des neu gegründeten Arbeitskreises.</p>
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Buchungsentgelte
<p> Die Befürchtungen des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) haben sich bestätigt: Die vielfach kritisierte DCC (Distribution Cost Charge) der Lufthansa findet weitere Nachahmer. Air France-KLM plant Berichten zufolge nun ebenfalls die Einführung einer GDS-Gebühr. Ab April 2018 sollen zwölf Euro fällig werden, wenn die Flugbuchung über ein globales Reservierungssystem und nicht bei den Airlines direkt erfolgt. Auch British Airways und Iberia sind dem Beispiel der Lufthansa gefolgt. Sie erheben bereits seit Anfang des Monats einen GDS-Aufschlag von 9,50 Euro pro Flugticket. Der VDR hatte die Einführung des zusätzlichen Buchungsentgelts von 16 Euro pro Ticket durch die Lufthansa im September 2015 bereits deutlich kritisiert und auf die negativen Folgen für Geschäftskunden hingewiesen. Aus Sicht des Verbands stellt jede Form einer GDS-Zusatzgebühr einen massiven Eingriff in die hocheffektiven Buchungs- und Abwicklungsprozesse der Unternehmen dar. „Ob der Preistreiber GDS-Gebühr noch zu stoppen ist, liegt nun in den Händen von EU-Kommissarin Violeta Bulc“, so VDR-Präsidiumsmitglied Christoph Carnier. Bulc lässt derzeit unter anderem Verstöße durch die Fluggesellschaften gegen das EU-Wettbewerbsrecht und die Vorschriften zur Preistransparenz prüfen. Ergebnisse sollen aber erst Mitte 2018 vorliegen.</p>
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Travelmanagement-Studie
<p> Corporate-Travel-Programme werden mit der Zeit immer komplexer und umfassen eine Vielzahl von Suppliern, Tools, Prozessen und Lösungen, um sich dem technischen Wandel und den Erwartungen der Geschäftsreisenden anzupassen. Wie eine aktuelle Untersuchung der Association of Corporate Travel Executives (ACTE) zeigt, wird es für Travelmanager immer schwieriger, die komplexen und mehrschichtigen Reiseprogramme zu verwalten. In der neuen Studie mit dem Titel „Simplifying Managed Travel“ gaben die befragten Unternehmen an, dass die Sicherheit der Reisenden für sie die höchste Priorität hat: So stufen die meisten Travelmanager (94 Prozent) die Sorgfaltspflicht als essenziell ein, während sie für 82 Prozent sogar oberste Priorität hat. Mit einem Ergebnis von 72 Prozent wird die Vereinfachung von Geschäftsreiseprogrammen auf den ersten Blick eine geringere Priorität beigemessen als der Kostensenkung (88 Prozent), der Datensicherheit (84 Prozent) und der Verbesserung der Zufriedenheit der Reisenden (75 Prozent). Travelmanager erkennen jedoch an, dass Vereinfachungsinitiativen ihre anderen strategischen Prioritäten unterstützen können. So gaben zum Beispiel 47 Prozent der befragten Travelmanager an, dass eine Vereinfachung zu einer verbesserten Erfüllung der Sorgfaltspflicht führen würde, während 39 Prozent der Ansicht sind, dass dies die Gesamtkosten, die im Rahmen der vorgegebenen Reiserichtlinien anfallen, senkt.</p>
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30. Geburtstag
<p> 2017 feiert der Autovermieter STARCAR seinen 30. Geburtstag und blickt dabei optimistisch in die Zukunft. Die Flotte von über 3.000 Fahrzeugen und das Filialnetz sollen in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Berlin-Spandau wird dabei der nächste neue Standort sein. Neben Pkw und Transportern aller Größen mieten Kunden vorzugsweise auch Spezialfahrzeuge wie Kühllaster bei dem mittelständischen Unternehmen an. Rund 70 Prozent des STARCAR-Umsatzes stammt aus dem Verleihgeschäft mit B2B-Kunden, 30 Prozent entfallen auf den B2CBereich. Insgesamt zählt der Autoverleiher rund 200.000 Kunden im Jahr. Mit SHARE A STARCAR betreibt der Autovermieter bereits seit 2014 ein eigenes Carsharing-Angebot. Die Erkenntnisse des Carsharings möchte STARCAR zukünftig auch in das klassische Mietgeschäft einfließen lassen. So soll es bereits ab dem kommenden Jahr möglich sein, an einigen STARCAR-Stationen verschiedenste Mietwagen rund um die Uhr per App anzumieten. „Gerade für Geschäftskunden, die oftmals unter Zeitdruck stehen, kann dieser Ablauf sehr attraktiv sein“, sagt Gründer Tobias Höpfner. Kerngeschäft bleibt aber der deutschlandweite Filialausbau. „Wir konzentrieren uns vor allem auf gut frequentierte Lagen in den Großstädten“, so Höpfner.</p>
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Übernahme
<p> Die Daimler AG hat die CINTEO GmbH übernommen, die am 30. März 2015 als Tochter der diconium group gegründet wurde. Mittlerweile entwickeln mehr als 100 Mitarbeiter an den Standorten Stuttgart und Berlin exklusiv für Mercedes-Benz digitale Produkte und Services. Nach der Übernahme hat Daimler die CINTEO GmbH in Mercedes- Benz.io GmbH umfirmiert. Als weiterer Standort kommt Lissabon hinzu. Mit der neuen Tochter entsteht ein konzerneigener Full-Service-Digital-Partner, der Daimler auf dem Weg zum vernetzten Mobilitätsdienstleister unterstützen soll. Teams aus Experten der Mercedes- Benz.io und der Daimler AG arbeiten mit End-to-End-Verantwortung zusammen. Arbeitsschwerpunkt des neuen Tochterunternehmens ist die optimierte Kundenansprache auf allen digitalen Kanälen. „Mercedes-Benz.io ist ein wichtiges Fundament, um schnell auf internationale Kundenanforderungen zu reagieren und eine digitale Erlebniswelt für unsere Kunden zu schaffen. Hierzu setzen wir gezielt auf agile Teams aus Experten der Bereiche Marketing & Sales, IT und der Mercedes-Benz.io“, so Britta Seeger, Vorstandsmitglied Daimler AG für Mercedes-Benz Cars Vertrieb. Die neue Tochtergesellschaft soll mittelfristig insgesamt auf rund 300 Digitalexperten wachsen.</p>
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Baustein für Mobilitätsstrategie
<p> Die rund 18.000 Beschäftigten der Ford-Werke am Standort Köln können seit November das JobTicket der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Anspruch nehmen. Das JobTicket ist damit ein weiterer Baustein im Mobilitätskonzept von Ford, mit dem der Kölner Hersteller einen Beitrag zu einer möglichst effizienten Nutzung aller Verkehrsmittel leisten will. KVB, Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Ford sehen das JobTicket als gezielte Maßnahme, die angespannte Verkehrssituation in und um Köln zu entlasten und zu einer besseren Luftqualität beizutragen. „Ford hat sich neben der Entwicklung und Fertigung von Fahrzeugen zum Ziel gesetzt, sinnvolle und intelligente Mobilitätslösungen zu schaffen und anzubieten. Wir wollen zudem einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und der Entlastung des Verkehrs in den Städten und Ballungsräumen leisten. Vor diesem Hintergrund hat der co-modale Ansatz von Carsharing und Bikesharing sowie die Einbindung des öffentlichen Personennahverkehrs potenziellen Modellcharakter für Großstädte über Köln hinaus“, sagte Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH.</p>
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
Recht
Recht
Automatisiertes Fahren – das bringt die aktuelle StVG-Novelle 2017
<p> Mit der bereits zum 21. Juni 2017 in Kraft getretenen aktuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch das Gesetz vom 16. Juni 2017 wurden die nationalen Rahmenbedingungen für die Ausschöpfung der Potenziale hoch- und vollautomatisierten Fahrens geschaffen. Mitgeregelt wurde auch die Zulässigkeit des Betriebs entsprechender Kraftfahrzeuge bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Damit wurde auf der nationalen – bundesdeutschen – Ebene das hoch- und vollautomatisierte Fahren legalisiert. Das autonome – also das völlig fahrerlose Fahren – ist jedoch hierzulande nach wie vor unzulässig. Bereits im Gesetzgebungsverfahren stellten sich die Regelungsfelder der Zulassung, der Fahrerhaftung und des Datenschutzes als besonders problematisch heraus.</p> <p> Als Grundvoraussetzung hierfür hatte der deutsche Gesetzgeber zuvor durch das Gesetz vom 07. Dezember 2016 die bereits im Jahre 2014 bei den Vereinten Nationen vorgenommenen Änderungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr aus dem Jahre 1968 zum 13. Dezember 2016 – teils sogar mit Rückwirkung zum 23. März 2016 – in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Damit wurden erstmals Fahrzeugsysteme mit Einfluss auf das Führen eines Fahrzeugs erlaubt und legalisiert, die auch hierzulande schon seit Längerem im Einsatz waren, wie Fahrerassistenzsysteme und (teil-)automatisierte Fahrfunktionen. Zur weiteren Umsetzung bedurfte es jedoch der aktuellen Änderungen des StVG.</p> <p> <strong> Die Neuregelungen im Schnellüberblick: </strong><br /> Die Neuregelungen betreffen<br /> • die Zulassung (§ 1a StVG)<br /> • das Zusammenwirken zwischen Fahrzeugführer und Kfz mit automatisierten Fahrfunktionen (§ 1b StVG)<br /> • das normkonforme Fahrverhalten und die Haftung<br /> • die Datenverarbeitung, -übermittlung und Datenschutz (§ 63a StVG)<br /> • die Beseitigung rechtlicher Hürden der technischen Weiterentwicklung der Fahrzeugsteuerung und ihres Einsatzes<br /> • die Klarstellung der Unterschiede zum autonomen Fahren<br /> • die Evaluierung der Neuregelungen (auf wissenschaftlicher Grundlage) nach Ablauf des Jahres 2019 (§ 1c StVG)</p> <p> <strong>Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion </strong><br /> Nach dem neuen § 1a Abs. 1 StVG sind hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktionen zulässig, wenn die entsprechende Funktion gewisse Voraussetzungen erfüllt und bestimmungsgemäß verwendet wird. Voraussetzung ist, dass nach Abs. 2 der Vorschrift ihre technische Ausrüstung gewisse Voraussetzungen erfüllt, nämlich<br /> • die Fahrzeugsteuerung (Längs- und Querführung) ermöglicht<br /> • diese den Verkehrsvorschriften für das Führen eines Fahrzeugs entspricht<br /> • jederzeit manuell übersteuerbar oder deaktivierbar ist<br /> • die Erforderlichkeit der eigenhändigen Steuerung durch den Führer erkennt<br /> • dem Führer mit ausreichender Zeitreserve das Erfordernis der eigenhändigen Steuerung wahrnehmbar anzeigen kann, und<br /> • auf eine dem System zuwiderlaufende Verwendung hinweist • und bestimmungsgemäß verwendet wird</p> <p> Damit hat die Rechtsentwicklung den technischen Fortschritt insoweit eingeholt, als dass insoweit die erforderliche Legalisierung von Fahrzeugfunktionen erfolgte, die schon seit Jahren ohne eine eindeutige Rechtsgrundlage verwendet worden sind (beispielsweise Spurhalte- und Stauassistenten).</p> <p> Zugleich wird allerdings in § 1a Abs. 3 StVG klargestellt, dass bei hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen – im Gegensatz zum autonomen Fahren – auf einen Fahrzeugführer nicht ganz verzichtet werden kann. Jedoch gibt es Fahrphasen, in denen das System das Fahrzeug steuert. Ferner wird in § 1a Abs. 4 StVG klargestellt, dass der Nutzer automatisierter Fahrfunktionen Fahrzeugführer bleibt. Wer also hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen aktiviert und zur Fahrzeugsteuerung verwendet, ist Fahrzeugführer (im Sinne von § 18 StVG), auch wenn er das Fahrzeug im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung der Funktion nicht selbst steuert.</p> <p> <strong>Problempunkt „bestimmungsgemäße Verwendung“? </strong><br /> Die bestimmungsgemäße Verwendung der hochoder vollautomatisierten Fahrfunktion ist dabei abhängig vom vorgesehenen Einsatz und vom Grad der Automatisierung. Zum Beispiel darf ein Kfz nicht mittels einer automatisierten Fahrfunktion auf Landstraßen betrieben werden, wenn das System nur für den Einsatz auf Autobahnen vorgesehen ist. Die Systembeschreibung des Fahrzeugs muss über die Art der Ausstattung mit automatisierter Fahrfunktion und über den Grad der Automatisierung unmissverständlich Auskunft geben, um den Fahrer über den Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung zu informieren.</p> <p> Die Gretchenfrage ist allerdings hierbei: Wer definiert eigentlich den „bestimmungsgemäßen Gebrauch“? Genau genommen ist dies zwangsläufig der Hersteller, denn die Definition setzt entsprechende Detailkenntnis der automatisierten Funktionen voraus. Faktisch wird der Hersteller damit in die Rolle des Normgebers gerückt, denn mit den (tatsächlichen) Grenzen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs werden zugleich auch die (rechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit des Systems gesetzt. Für die Zulässigkeit der Verwendung einer Funktion oder eines Systems im Straßenverkehr kommt es deshalb nicht mehr ausschließlich auf objektivierte gesetzliche Vorgaben an.</p> <p> <strong>Rechtssicherheit oder Folgeprobleme? </strong><br /> Fraglich ist allerdings, wie es um die Allgemeingültigkeit der Hersteller-Definition des „bestimmungsgemäßen Gebrauchs“ und die Maßstäbe der Definition bestellt ist. Dies kann nämlich von Hersteller zu Hersteller variieren und führt soweit zwangsläufig zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Das Gleiche gilt für Importfahrzeuge ausländischer Hersteller. Insoweit bleibt aber festzuhalten: Die Definition des „bestimmungsgemäßen Gebrauchs“ führt zwangsläufig unmittelbar zur Mitbestimmung der Haftung des Fahrzeugführers und -halters im Schadenfall. Die Konsequenzen im Fuhrparkmanagement sind insoweit klar: Dem Nutzer einer hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion kann nur angeraten werden, sich die Beschreibung des Herstellers genauestens zu verinnerlichen.</p> <p> <strong>Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen </strong><br /> Der neue § 1b Abs. K StVG konkretisiert die Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers. Der Fahrer darf sich bei Nutzung der automatischen Funktion zwar vom Straßenverkehr abwenden, muss aber wahrnehmungsbereit bleiben (§ 1b Abs. 1 StVG ). Dabei ist nach aktueller Rechtslage immer noch unsicher, ob er sich dabei auch ganz anderen Tätigkeiten zuwenden darf: Zu bejahen dürfte sein, dass der Fahrer die Hände vom Lenkrad nehmen und den Blick von der Straße abwenden darf, wenn die automatisierte Fahrfunktion das Fahrzeug dabei weiterhin in der Spur hält. Andere Dinge sind aber noch Zukunftsvision. So kommt es wohl zurzeit noch nicht in Betracht, E-Mails zu bearbeiten, im Internet zu surfen oder Zeitung zu lesen, geschweige denn Filme auf dem Tablet- PC anzusehen. Absolut unmöglich sind völlig fahrfremde Tätigkeiten wie das Schlafen auf dem Fahrersitz oder den Fahrersitz in Liegeposition zu bringen oder diesen sogar völlig zu verlassen.</p> <p> <strong>Verpflichtung zur unverzüglichen Übernahme der Fahrzeugsteuerung </strong><br /> Gemäß § 1b Abs. 2 StVG wird vom Fahrer erwartet, dass er die Fahrzeugsteuerung „unverzüglich“ wieder übernimmt, wenn er vom System hierzu aufgefordert oder es für ihn erkennbar notwendig wird. „Unverzüglich“ dürfte insoweit wie herkömmlich auch bedeuten „ohne schuldhaftes Zögern“ im Sinne von § 121 Abs. 1 S.1 BGB, was also praktisch zumindest einen Fahrlässigkeitsvorwurf erfordert. Die Pflicht zur unverzüglichen Übernahme der Fahrzeugsteuerung trifft den Fahrzeugführer also dann, wenn er erkennt oder wenn er aufgrund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr gegeben sind.</p> <p> Der Fahrzeugführer muss dafür insbesondere die in der Systembeschreibung aufgezeigten Grenzen für den Einsatz des hoch- oder vollautomatisierten Fahrsystems beherrschen und beachten, um bei Vorliegen entsprechender offensichtlicher Umstände zu entscheiden, ob er die Fahrzeugsteuerung selbst übernimmt, auch wenn ihn das Fahrzeug dazu nicht auffordert. Dies wird künftig besonders praktische Bedeutung für die Fahrerunterweisung haben. Ferner greift dies außerdem ein bei technischen Störungen (fahrzeugseitige Warnungen jenseits der Aufforderung nach Nr. 1) und sonstigen Störungen im Betrieb des Fahrzeugs (wie Reifenplatzer), die klar erkennbar sind. Auch bei Unregelmäßigkeiten im Fahrverhalten muss der Fahrzeugführer von sich aus reagieren.</p> <p> Kernfrage ist auch hier, welche Tätigkeiten als ablenkend aufzufassen sind, dass sie einen Fahrlässigkeitsvorwurf zu begründen vermögen, und welche zulässig sind. Diese Differenzierung, obliegt – Stand jetzt – der Rechtsprechung. Eine solche Rechtsprechung wird sich deshalb über die nächsten Jahre erst noch herausbilden müssen. Als Folge bedeutet dies für das Fuhrparkmanagement und die Dienstwagennutzer praktisch eine zusätzliche Rechtsunsicherheit, die im krassen Gegensatz zum erklärten Ziel der StVG-Novelle steht, Rechtssicherheit im Bereich automatisiertes Fahren zu schaffen und die Basis für autonome Systeme zu legen. Hier darf also die Frage gestellt werden, ob insoweit eine Weichenstellung für einen zukünftigen Bedeutungsverlust der Fahrerhaftung unternommen wird.</p> <p> <strong>Auswirkungen auf die Halter- und Herstellerhaftung </strong><br /> Eine geringere Relevanz der Fahrerhaftung bedeutet automatisch eine höhere Relevanz der Halter- sowie der Herstellerhaftung. Für die Halterhaftung nach § 7 StVG im Sinne einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung wurde der Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden von fünf auf zehn Millionen Euro und bei Sachschäden von einer auf zwei Millionen Euro angehoben (§ 12 Abs. 1 StVG). Daneben steht die Haftung des Herstellers insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz. Um hier zu einer unmittelbar gerechteren Verteilung des Haftungsrisikos zwischen Fahrzeughalter und Fahrzeughersteller zu kommen, wäre ein eigener Haftungstatbestand im StVG erforderlich, der die besondere Stellung des Herstellers in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Bedeutung des verwendeten Produktes bedenkt, beispielsweise mittels Quotelung der Haftung. Eine solche Regelung der Haftungsverteilung zwischen Halter und Hersteller gibt es aber zurzeit (noch) nicht.</p> <p> <strong>Datenverarbeitung bei Kfz mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion </strong><br /> Neu geschaffen wurde die Datenschutzregelung des § 63a StVG. So regelt § 63a Abs. 1 StVG bei Kfz nach § 1a StVG die Speicherung der durch Satellitennavigationssystem ermittelten Positions- und Zeitangaben, wenn ein Wechsel der Fahrzeugsteuerung zwischen Fahrzeugführer und dem hochoder vollautomatisierten System erfolgt. Eine derartige Speicherung erfolgt auch bei Aufforderung zur Übernahme der Steuerung durch das System oder bei technischer Störung. Dies bedeutet, dass sich der Fahrzeugführer künftig bei Unfällen im Zusammenhang mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann. Grundsätzlich besteht nach bisheriger Rechtslage die Möglichkeit für den Fahrer, sich in Fällen der Gefährdungshaftung nach § 18 StVG zu exkulpieren, das heißt den Schuldvorwurf zu entkräften, wenn ein Unfall ausschließlich auf Systemversagen zurückzuführen ist. Die Beweislast liegt insoweit wie bisher beim Fahrer. Allerdings kann die Speicherung der entsprechenden Daten auch positiv betrachtet werden: So können nämlich die Daten auch dabei helfen, den Schuldvorwurf gegen den Fahrer zu entkräften, wenn mit den bezeichneten Daten eindeutig ein Maschinenversagen nachgewiesen wird.</p> <p> § 63a Abs. 2 StVG regelt die Datenübermittlung an zuständige Behörden bei Ahndung von Verkehrsverstößen (auf Verlangen) und begründet ein Recht zur Speicherung und Nutzung. Das Zugangsregime nach anderen Vorschriften, wie beispielsweise der Strafprozessordnung (StPO), bleibt davon aber unberührt. Die Verpflichtung zur Datenübermittlung trifft dabei den Datenverantwortlichen, der künftig im Fuhrpark wohl festzulegen sein wird. Dabei ist der Umfang der Datenübermittlung auf das notwendige Maß zu beschränken. Unberührt bleiben hiervon jedoch die allgemeinen Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (wie die Verarbeitung von Daten der Dienstwagennutzer durch den Arbeitgeber) nach dem BDSG und den Länder-Datenschutzgesetzen.</p> <p> Nach § 63a Abs. 2 StVG werden die nach Absatz 1 aufgezeichneten Daten gesondert aufgezeichnet und nur bei Erforderlichkeit den zuständigen Behörden zugänglich gemacht. Nicht statthaft wird es also sein, zur Klärung der Verantwortung im Straßenverkehr einfach schlicht alle gespeicherten Daten oder beispielsweise bei allgemeinen verdachtsfreien Verkehrskontrollen überhaupt die gemäß § 63a Abs. 1 StVG aufgezeichneten Daten zu übermitteln. Dabei handelt es sich also um Folgen des datenschutzrechtlichen Bestimmtheitsgebots und um eine Zweckfestlegung: Nur die gemäß Absatz 1 aufgezeichneten Daten dürfen an die zuständigen Behörden übermittelt, von diesen gespeichert und genutzt werden, die in zeitlicher Hinsicht im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Kontrolle oder Überprüfung stehen.</p> <p> Der neue § 63a Abs. 3 StVG gibt Beteiligten an einem Unfall (Dritte), in den potenziell Fahrzeuge mit automatisierten Systemen verwickelt sind, künftig die Möglichkeit, die aufgezeichneten Daten zu erhalten. Der Fahrzeughalter hat nämlich die Übermittlung der gemäß Absatz 1 gespeicherten Daten an Dritte zu veranlassen, wenn zum einen die Daten zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit einem in § 7 Absatz 1 geregelten Ereignis erforderlich sind und zum anderen das entsprechende Kraftfahrzeug mit automatisierter Fahrfunktion an diesem Ereignis beteiligt war.</p> <p> Eine wichtige Bestimmung ist insoweit auch der neue § 63a Abs. 4 StVG zur Löschung der gespeicherten Daten. Grundsätzlich erfolgt die Datenlöschung nach sechs Monaten, nach einem Unfall jedoch erst nach drei Jahren. Dies hängt mit der allgemeinen Regelung zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen (§ 195 BGB, § 14 StVG) zusammen.</p> <p> Bislang nicht geregelt ist jedoch, wie der entsprechende Datenspeicher überhaupt technisch ausgeprägt sein soll. Detaillierte Regelungen zum Datenspeicher, unter anderem zur technischen Ausprägung, werden deshalb erst noch in entsprechenden Rechtsverordnungen vorgenommen (§ 63 Abs. 4a StVG).</p> <p> Die neue Datenschutzregelung im StVG steht durchaus im praktischen Kontext mit der Datenschutz- Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO), die ihrerseits ab dem 25. Mai 2018 in Deutschland als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden sein wird.</p> <p> Das Fuhrparkmanagement muss deshalb zukünftig auch Compliance betreiben und die Entwicklung der Gesetzgebung ebenso im Auge behalten wie die Entwicklung der Rechtsprechung.</p> <p> <em><strong>Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, St. Augustin<br /> Kontakt: kanzlei@fischer.legal<br /> Internet: <a href="http://www.fischer.legal">www.fischer.legal</a></strong></em></p> <p> </p> <p> <strong>AUTOR</strong></p> <p> <strong>RECHTSANWALT LUTZ D. FISCHER</strong> aus St. Augustin berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Unternehmerpersönlichkeiten sowie Privatpersonen im Wirtschafts-, Zivil-, Arbeits- und Verkehrsrecht, ist seit 2017 Verbandsjurist beim Bundesverband Fuhrparkmanagement und bundesweit als juristischer Dienstleister tätig. Ein besonderer Kompetenzbereich liegt im Bereich des Dienstwagen- und Fuhrparkrechts. Rechtsanwalt Fischer ist Mitglied der ARGE (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein) und Autor zahlreicher Publikationen zum Dienstwagen- und Verkehrsrecht. Als freiberuflicher Dozent ist er für das Goethe-Institut in Bonn tätig und hält bundesweit Seminare zu „Dienstwagenüberlassung und Arbeitsrecht“ sowie zu „Professionelles Schadensmanagement im Fuhrpark“ für das Weiterbildungsinstitut CompendiumPlus aus Osnabrück.</p>
Recht
Update Straßenverkehrs-Ordnung 2017
Wichtige Änderungen und Neuregelungen, die Fuhrparkmanager kennen sollten
Management
Management
2018: die Erlösung?
Schon wieder ist ein Jahr vorüber, und das in atemberaubender Geschwindigkeit, so scheint es zumindest. Doch lässt man das Jahr vor seinem inneren Auge Revue passieren, fallen einem allerhand Ereignisse ein, die 2017 geprägt haben. Aber das Ende eines Jahres bedeutet nicht nur in die Vergangenheit zu schauen, sondern auch einen Blick in die Zukunft zu wagen. Daher haben wir bei Branchenexperten nachgefragt, welchen Innovationen, Neuerungen und Herausforderungen sich der Fuhrparkentscheider im kommenden Jahr gegenübersieht.
Management
„Flotte! Der Branchentreff!“ - das Netzwerk-Event des Jahres
Am 21. und 22. März 2018 geht das erste große Netzwerk- Event des Jahres in die dritte Runde, wieder in der Messehalle 8a in Düsseldorf.
Management
Die bessere Alternative
Interview mit Majk Strika, Managing Director Europe ARI Fleet, und Henning Schick, Director Sales Europe ARI Fleet
Management
Produktoffensive
Interview mit Michael Martensen (General Manager Fleet & Remarketing, Strategy and Projects) bei der Kia Motors Deutschland GmbH
Management
Exzellente Ausgangslage
Schwerpunktinterview mit Carsten Schopf, Direktor Flotten, bei der Renault Deutschland AG in Brühl
Management
Auf Nummer sicher
Rund 90 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden werden laut eines Berichts des Auto Club Europa von Menschen verursacht. Unwägbare Wetterverhältnisse spielen bei acht Prozent eine Rolle, während nur ein Prozent der Unfälle durch technische Defekte zustande kommt. Neben Assistenzsystemen können auch gezielte Maßnahmen eines Unternehmens die Risiken, die vom Faktor Mensch ausgehen, senken. Unternehmen müssen die Dienstwagenfahrer im Umgang mit dem Fahrzeug unter Einsatz der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) schulen.
Management
Alles in Ordnung!
Interview mit Wouter Engelbertink (Geschäftsführer der ALUCA GmbH) in der Firmenzentrale in Rosengarten
Management
Optimale Prozesse
Interview mit Dr. Mirko Dobberstein (Geschäftsführer der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH) und Florian Giday (Geschäftsführer der Kroschke Digital GmbH und Prokurist/ Bereichsleiter Business Solutions beim DAD) in Ahrensburg
Management
Neuer Kurs
Interview mit Gunnar Herrmann (Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH)
Management
20 auf einen Streich!
2.640 Minuten Gespräche – und das an einem einzigen Nachmittag! Das ist nur beim Netzwerk-Event FleetDating! zu schaffen. Zum insgesamt achten Mal fand die Veranstaltung statt, Treffpunkt war wie in den Jahren zuvor das Kölner Brauhaus Früh am Dom. Flottenmanagement war auch in diesem Jahr wieder exklusiv dabei.
Management
Fuhrparkleiter: Führung übernehmen und kommunizieren
Wissen und Sachkenntnis zu haben, ist im Fuhrparkmanagement Voraussetzung. Doch wenn sie oder er erfolgreich einen Fuhrpark verantworten will, muss auch professionell kommuniziert werden, um das Knowhow mit den Vorgesetzten und Fahrzeugnutzern zu teilen. Die Transparenz ist wichtig, damit alle wissen, worauf es ankommt.
Management
Das Leiden eines Fuhrparkleiters
Aus dem Tagebuch eines Fuhrparkleiters (Fortsetzung)
Management
Hätten Sie’s gewusst?
Eigentlich kennen wir uns alle gut aus im Straßenverkehr. 90 Prozent der Autofahrer geben in Umfragen regelmäßig an, dass sie sich selbst zu den zehn Prozent der besten Fahrzeuglenker zählen. Mathematisch ist das problematisch, außerdem ändern sich gelegentlich Verkehrsregelungen und die theoretische Prüfung ist ohnehin lange her. Die kleinen Gemeinheiten im Verkehrsrecht beleuchten wir regelmäßig in unserer Rubrik.
Management
Sicherheitshinweis(e)
Schnell mal den heißen Kaffee über die Hose gekippt, lange Zeit gar nichts getrunken oder einfach übermüdet. Es gibt viele Möglichkeiten, sich die Autofahrt zu erschweren und unnötig in Gefahr zu begeben. Flottenmanagement zeigt auf, worauf man achten sollte und wie man Vorsorge treffen kann.
Management
Flottentag, der Fünfte!
Nach fünf Jahren feiert man das erste kleine Jubiläum. Denn während einer solchen Zeitspanne hat man Qualität und Durchhaltevermögen bewiesen. Daher konnten die Veranstalter um Markus Schäffler zu Recht Stolz auf das Zustandekommen des fünften SIGNal Reklame Flottentags sein. Die im jährlichen Turnus in Schwäbisch Hall stattfindende Netzwerkveranstaltung hat auch 2017 wieder den richtigen Ton getroffen.
Innovation & Technik
Innovation & Technik
Die Vernetzung der Welt
Eine Grundvoraussetzung für das autonome Fahren ist die Vernetzung des Fahrzeugs. Dieser Prozess hat schon heute begonnen. Telematik ist ein Beispiel, das in diesem Zusammenhang zu nennen ist. Die Automobilindustrie verspricht durch die Vernetzung den Komfort und die Sicherheit der Fahrzeuge zu erhöhen. Doch wie viel von dieser Technologie ist schon heute in den Flottenfahrzeugen zu finden? Welche Entwicklungen sind sinnvoll? Wir haben die Flottenbranche in unserer aktuellen Onlineumfrage befragt.
Innovation & Technik
Die Ohren gespitzt
Sie heißen Alexa, Bixby, Cortana, Google, Siri oder Viv, um nur einige Vertreter zu nennen, und wollen die Welt um uns herum revolutionieren. In Zukunft soll sich eine Vielzahl von Geräten per Sprache steuern lassen, und das nicht nur im Nahfeldbereich, sondern auch aus der Ferne. Das Auto bleibt derzeit bei dieser Entwicklung noch außen vor, jedoch gingen die Unternehmen, die hinter den Sprachassistenten stecken, in den letzten Monaten erste Kooperationen mit Fahrzeugherstellern zur Integration ihrer Technologien ein. Was der aktuelle Stand der Dinge ist und worauf sich auch Dienstwagennutzer in Zukunft freuen könnten, erklären wir in diesem Artikel.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
Transporter
Transporter
Mehr als nur ein Lückenbüßer
Der kurzfristige Ausfall eines Transporters ist für Fuhrparkleiter häufig besonders schwer zu kompensieren. Insbesondere dann, wenn für einen Auftrag ein Nutzfahrzeug, möglicherweise sogar in einer besonderen Spezifikation, benötigt wird. Für den Fuhrparkleiter muss ein Ausfall jedoch nicht das Ende der Welt bedeuten, denn über eine Fahrzeugmiete kann Ersatz beschafft werden, um die Lücke im Fuhrpark zu füllen und schnell wieder mobil zu sein. Flottenmanagement hat sich das Angebot einiger Dienstleister genauer angesehen.
Transporter
Ein bisschen Pkw
MAN erweitert die TGE-Baureihe um eine Variante mit Heckantrieb. Flottenmanagement war mit einer entsprechenden Pritsche unterwegs.
Transporter
Volle Kraft nach hinten
Kaum ist der neue Volkswagen Crafter auf dem Markt, starten auch schon zahlreiche Derivate zu den konventionellen Versionen. Flottenmanagement war mit einem heckangetriebenen Kasten unterwegs, der je nach Anwendungsbereich Vorteile gegenüber dem Fronttriebler bietet.
Fahrberichte & Tests
Fahrberichte & Tests
Nützliche Schönheit
Mit der zweiten Generation des Koleos hat Renault einen richtigen Beau auf die Räder gestellt. Außerdem kann der Allrounder Komfort, Sicherheit und sogar ein bisschen Allrad. Flottenmanagement hat den feinen Franzosen getestet.
Fahrberichte & Tests
Goldstück
Ford hat seinen Fiesta inzwischen zu einem richtig erwachsenen Auto entwickelt, der dem Kleinwagen- Segment schon fast entwachsen ist. Das macht ihn zum vollwertigen Allrounder. Zum Glück wirken die bunten Farben ein bisschen verspielt.
Fahrberichte & Tests
Ein bisschen Kunst
Der Volkswagen Arteon ist der Passat für die Feingeister unter den Autofahrern. Wenn man das Unkonventionelle liebt, wird einem der Beau gefallen, der das Schöne mit dem Nützlichen sowie dem Perfekten verbindet. Dieser Wolfsburger rangiert irgendwo auf einem hohen Level der Mittelklasse, daher hat Flottenmanagement auch die 240 PS starke Diesel-Variante unter die Lupe genommen.
Fahrberichte & Tests
Transportation auf schicke Art
Dass Hyundai den neuen i30 wieder als Kombi herausbringen würde, war ja zu erwarten. Schließlich ist diese Karosserieform in Europa, allen voran in Deutschland, ziemlich beliebt. Flottenmanagement war mit einem Diesel unterwegs.
Fahrberichte & Tests
Form & Funktion
Mazda ist stark im SUV-Segment, und die Designer der Schmiede aus Hiroshima haben ein Händchen für attraktive Formen. Grund genug für Flottenmanagement, dem CX-3 einmal auf den Zahn zu fühlen.
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Oben angekommen
Komfortabler als mit der S-Klasse kann man kaum unterwegs sein. Flottenmanagement hat dem S 400d mit neuem Reihen-Sechszylinder auf den Zahn gefühlt.
Fahrberichte & Tests
Ganz schön erwachsen
Der neue Nissan Micra ist weder klein noch langweilig im Design. Flottenmanagement war mit dem properen Allrounder unterwegs, der die Bezeichnung Kleinwagen eigentlich nicht mehr verdient.
Personalien
Personalien
Heinz-Jürgen Löw
<p> Heinz-Jürgen Löw (53) wird ab dem 1. Januar neuer Vorstand Vertrieb und Marketing bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover. Zuvor war er als Vorstand Sales und Marketing der MAN Truck & Bus AG München tätig. Löw kann über 15 Jahre Erfahrung in dem Bereich Vertrieb und Marketing vorweisen. In seiner neuen Position soll er die strategische Orientierung der Marke als Nutzfahrzeughersteller vorantreiben.</p>
Personalien
André Girnus
<p> André Girnus wurde von Athlon Deutschland zum neuen Geschäftsführer ernannt. Girnus war zuvor als Geschäftsführer der Mercedes-Benz Vans Mobility GmbH beschäftigt. In seiner neuen Position soll er den deutschen Markt verantworten wie auch die Integration von Athlon und Daimler Fleet Management weiter vorantreiben. Seit 1999 ist er bereits in der Automobilindustrie tätig und sammelte dabei reichlich Erfahrung.</p>
Personalien
Tanja Ebert
<p> Am 1. Oktober wechselte Tanja Ebert als Managerin in den Vertrieb in allen Bereichen zu PS-Team. Zuvor war sie als Key-Account-Managerin bei der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH tätig. In ihrer neuen Position wird sie mithilfe ihres großen Netzwerks und ihrer ausgeprägten Branchenerfahrung den internationalen Vertrieb verstärken und digitale Prozesse des Unternehmens noch weiter vorantreiben.</p>
Personalien
Steffen Raschig
<p> Steffen Raschig (48) ist seit dem 17. November der neue Geschäftsführer von Peugeot Deutschland. Zuvor war der studierte Betriebswirt seit 2014 als Direktor des Nutzfahrzeug- Geschäft der Marken Opel und Vauxhall tätig. Mit seiner internationalen Erfahrung aus der Automobilbranche soll Raschig die Entwicklung von Peugeot Deutschland vorantreiben.</p>
Personalien
Markus Stumpp
<p> Seit dem 1. Oktober ist Markus Stumpp (45) neuer Director Fleet bei der Innovation Group. Dort unterstützt er das Führungsteam des Schadenmanagers Innovation Group im Bereich Flotte. Zuvor war der 45-Jährige im operativen Geschäft für Zentral- und Osteuropa bei der Fleet Logistics Group beschäftigt. In seiner neuen Position verantwortet er das Schadenmanagement und die Schadensteuerung für über 150 Firmenflotten.</p>
Personalien
Judith Habermann und Matteo Carlesso
<p> Die VW-Tochter CarMobility hat im September die Geschäftsführung neu besetzt. <strong>Judith Habermann</strong> (48) hat die Position der Geschäftsführerin des Geschäftsfelds Tank- und Servicekarten übernommen, in dem sie zuvor den Vertrieb leitete. Sie ist bereits seit 2012 bei der Volkswagen Financial Services tätig und konnte bereits viele Erfahrungen im Fuhrparkbereich sammeln. <strong>Matteo Carlesso</strong> (40) ist nun der Geschäftsführer Front Office Fleet Management. Der studierte Betriebswirt ist bereits seit 2008 bei Volkswagen Financial Services beschäftigt und war zuvor für die Leitung des Fleet Managements verantwortlich.</p>
Personalien
Chan Uk Jun und Florian Binner
<p> Maserati verstärkt das Team im eigenen Flottenbereich um zwei neue Mitarbeiter. Seit November sind <strong>Chan Uk Jun</strong> (45) und<strong> Florian Binner</strong> (29) Ansprechpartner für Flottenkunden. Jun wird als Fleet Sales Manager Central Europe für große Flotten, Leasing und RAC verantwortlich sein. Er war zuvor bereits als Flottenverantwortlicher bei Hyundai und Kia tätig. Binner wird sich ebenfalls als Fleet Sales Manager Central Europe um kleine und mittlere Flotten sowie um das Remarketing kümmern. Er war zuvor Key-Account-Manager bei Peugeot und kann damit, aber auch mit seiner Berufserfahrung bei DEKRA Automotive Solutions reichlich Erfahrung im Flottengeschäft vorweisen.</p>
Personalien
Achim Schaible
<p> Seit dem 1. November vertritt Achim Schaible (49) die Leitung Vertrieb International der Marke Volkswagen. Zuletzt war der Diplom-Betriebswirt seit 2014 als Managing Director der Volkswagen Group Polska tätig. Seine vorherigen Erfahrungen im Bereich Vertrieb konnte er unter anderem bei Renault sowie General Motors sammeln.</p>
Personalien
Manfred Kantner
<p> Manfred Kantner (51) ist seit dem 1. November als neuer Leiter des Vertriebs Europa der Marke Volkswagen beschäftigt. Zuvor war er als Leiter Vertrieb International der Marke Volkswagen tätig. Bereits im Jahr 2011 trat der Vertriebsexperte als Geschäftsführer von SEAT Deutschland in den Volkswagen Konzern ein.</p>
Personalien
Marc Burgstahler
<p> Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat am 1. Oktober Marc Burgstahler (42) als Leiter Produktmanagement für den neuen Bereich Elektromobilität berufen. Ihn zeichnet eine langjährige Führungserfahrung im EnBW-Konzern aus. Zuvor war er dort als Leiter Einkauf für die Shared-Services-Bereiche beschäftigt.</p>
Personalien
Volker Varol
<p> Volker Varol (49) verstärkt seit 1. November den Vertrieb der Mercedes- Benz Vans Mobility GmbH als Key- Account-Manager. Zuvor war Varol unter anderem bei Wollnikom und Volkswagen Leasing in verschiedenen Vertriebspositionen tätig.</p>