Recht

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Recht

Charakterliche Eignungsvoraussetzung bei der Fahrerlaubniserteilung der Klasse D

<p>Ein Fahrzeugführer bietet nicht die Gewähr dafür, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird, wenn nach umfassender Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit anhand aller Umstände des Falls ernsthaft zu befürchten ist, dass er die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung von Fahrgästen obliegen, zukünftig missachten wird.&nbsp;</p>

Recht

Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage

<p>Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass an die Begründung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind. Die Auflage soll als Mittel der Gefahrenabwehr gewährleisten, dass zumindest für die Dauer ihrer Anordnung mit dem „Tatfahrzeug“ begangene Verstöße geahndet und der Fahrer ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann.&nbsp;</p>

Recht

Unabwendbarkeit eines Unfalls bei Überschreiten der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

<p>Soweit derjenige, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit eines Unfalls geltend machen will, sich wie ein „Idealfahrer“ verhalten haben muss, gehört dazu auch die Berücksichtigung der Erkenntnisse, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden. Daran fehlt es grundsätzlich bei Überschreiten der Autobahn-Richtgeschwindigkeit.</p><p><i>OLG Celle, Urteil vom 05.11.2025, Az. 14 U 66/25</i></p>

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Regelungen zum e-Learning für Berufskraftfahrer beschlossen

<p>Das <strong>Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz </strong>wird um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von&nbsp;e-Learning&nbsp;in Form des digitalen Unterrichts in der Weiterbildung ergänzt. Das beschloss der Bundestag am&nbsp;<strong>Donnerstag, 18.12.2025</strong>, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (21/1862, 21/2456, 21/2669 Nr. 14) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/3353) annahm. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke. Die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich</p>

Recht

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung (neues Reisekostenrecht)

<p>Entsendet der ausländische Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum von nicht mehr als 48 Monaten an seine inländische Betriebsstätte, ohne hierzu einen lokalen Arbeitsvertrag abzuschließen, begründet der Arbeitnehmer an dieser betrieblichen Einrichtung für die Dauer der Entsendung keine erste Tätigkeitsstätte.</p>

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Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokain-Konsum

<p>Aus einer Anmerkung im toxikologischen Befundbericht zu einem festgestellten Wert von Benzoylecgonin in Höhe von &lt; 10 ng/ml, in der es heißt „sicher nachgewiesen“, ergibt sich, dass der toxikologische Sachverständige den Nachweis von Benzoylecgonin im Ergebnis als hinreichend sicher bewertet hat. Ein behaupteter unwissentlicher Drogenkonsum stellt sich als ein Ausnahmetatbestand dar, zu dem nur der Betreffende als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beisteuern kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss.&nbsp;</p>

Recht

Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann Mitverschulden begründen

<p>Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden. Im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG müssen sich die jeweiligen unstreitigen oder nachgewiesenen Tatbeiträge auf den Unfall ausgewirkt haben (Kausalität). Dies ist auch dann der Fall, wenn es zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Schäden/Verletzungen gekommen wäre.&nbsp;</p>

Recht

Entziehung der Fahrerlaubnis: mangelndes Trennungsvermögen

<p>Bei einer einmalig gebliebenen Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss setzt die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13a Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV voraus, dass zusätzliche aussagekräftige Umstände für die Annahme einer Wiederholungsgefahr ("Zusatztatsachen") vorliegen. Zusatztatsachen können sich beispielsweise aus der Verkehrsvorgeschichte, aufgrund besonderer Bedingungen der Verkehrsteilnahme, aus Umständen des Tatgeschehens oder aus Hinweisen zur fehlenden Trennungsbereitschaft ergeben.&nbsp;</p>

Recht

Betriebliche Nutzung einer betrieblichen Photovoltaik-Anlage

<p>Die Nutzung einer betrieblichen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) stellt sich nicht als betriebliche Nutzung im Sinne des § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG dar, soweit mit der PV-Anlage Strom für den privaten Haushalt produziert wird.</p>

Recht

Fahrerlaubnisverlust wegen Täuschung bei der theoretischen Fahrprüfung

<p>Eine Fahrerlaubnis, die aufgrund einer Täuschung erteilt wurde, obwohl ihr Inhaber die theoretische Prüfung nicht selbst erfolgreich abgelegt hatte, darf in der Regel aufgehoben werden, ohne dass dem Inhaber zuvor Gelegenheit gegeben werden müsste, seine Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Rahmen einer behördlich angeordneten Begutachtung nachzuweisen.&nbsp;</p>

Recht

Keine Räum- und Streupflicht bei vereinzelten Glättestellen auf Betriebsgelände

<p>Ein LKW-Fahrer aus dem Münchner Umland lieferte am 16.01.2024 auf dem&nbsp;Betriebsgelände eines Unternehmens im Münchner Umland Waren an. Beim Öffnen&nbsp;der Plane sei er nach eigenen Angaben auf einer nicht erkennbaren Eisplatte&nbsp;gestürzt, wodurch er einen Bruch des Handgelenks erlitten habe. Er verlangte daher&nbsp;von dem Unternehmen Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.500 €. Da dieses&nbsp;eine Haftung verweigerte, erhob der LKW-Fahrer Klage vor dem Amtsgericht&nbsp;München auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sowie Ersatz&nbsp;vorgerichtlicher Anwaltskosten.</p>

Recht

Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

<p>Der Deutsche Bundestag hat den Weg freigemacht für die weitere Kfz-Steuer-Befreiung von Elektrofahrzeugen. Dafür stimmte der Deutsche Bundestag am 4. Dezember 2025 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung des „Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (BT-Drs. 21/2672, 21/2966) zu. Dem war eine 20-minütige Debatte vorausgegangen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3109) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (BT-Drs. 21/3110) vor.</p>

Recht

Verwaltungsgericht gibt Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide des KBA statt

<p>Die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen<i> </i>Verwaltungsgerichts hat am 27.11.2025 auf eine Klage der Mercedes-Benz AG gegen sogenannte Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die angefochtenen Bescheide aufgehoben.<br>Streitgegenständlich war ursprünglich vor allem die Frage, ob die Verwendung einer sog. Kühlmittelsolltemperaturregelung (KSR) eine unzulässige Abschalteinrichtung in Dieselmotoren des Typs OM651 Euro 5 und OM640 Euro 5 darstellt, weil dadurch die Emissionsminderung von Stickoxiden in einer Weise verringert werde, die nicht mit Gründen des Motorschutzes gerechtfertigt sei. Zur Beantwortung dieser Frage kam die Kammer allerdings inhaltlich nicht mehr, weil sie die Rückrufbescheide des KBA bereits aus anderen Gründen für rechtswidrig hielt.&nbsp;</p>

Recht

Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt

<p>Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden. Mit dieser Auslegung weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH, der anderer Senate oder eigenen früheren Entscheidungen ab.</p>

Recht

Unfälle mit E-Scootern: BMJV legt Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung vor

<p>Bei Unfällen mit E-Scootern sollen es Geschädigten zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Dafür soll insbesondere die Haftung der Halter von E-Scootern verschärft werden, ferner die Haftung von Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern. Halter von E-Scootern sollen künftig für Schäden haften, egal ob sie ein Verschulden trifft oder nicht (Gefährdungshaftung). Halter von E-Scootern sind unter anderem Unternehmen, die E-Scooter in Großstädten vermieten.&nbsp;</p>

Recht

Regelung zur digitalen Bereitstellung von Mobilitätsdaten

<p>Berlin: Verkehrsdaten sollen künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (BT-Drs. <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102999.pdf" target="_blank" rel="nofollow">21/2999</a>) ab, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.</p>

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Baumaßnahmenbedingter Wegfall von Parkmöglichkeiten - Rechte der Betroffenen

<p>Ein von einer Straßenbaumaßnahme Betroffener kann nur verlangen, dass seine materiellen Rechte gewahrt werden; er hat aber keinen Anspruch darauf, dass dies in einem bestimmten Verfahren geschieht. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG vermittelt keine subjektiven Verfahrensrechte.&nbsp;</p>

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Dienstwagenüberlassung - Pflicht zur Beteiligung an Leasingkosten

<p>Die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil sowie Sachbezug dar und ist damit Teil der Arbeitsvergütung. Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Damit ist sie nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss.&nbsp;</p>

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Zustimmung zur Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030

<p>Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu.</p>

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Fahrplan für das Ladenetz der Zukunft

<p>Wer laden will, muss laden können – überall, jederzeit und zu fairen Bedingungen. Das ist das Ziel der Bundesregierung. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 hat das Kabinett nun eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zum Ausbau des Ladenetzes beschlossen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur soll dabei helfen, die Vereinbarkeit von individueller Mobilität mit wirksamem Klimaschutz zu sichern.</p>

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