Recht

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Verkehrssicherungspflichten beim Einsatz von elektronischen Ameisen

<p>Unter Verkehrssicherungspflichten versteht man im Allgemeinen die rechtliche Verpflichtung, Gefahrenquellen abzusichern, um andere vor Schäden an Körper, Leben oder Eigentum zu bewahren. Wer in Deutschland eine Gefahrenquelle schafft oder betreibt, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, damit Dritte nicht zu Schaden kommen.</p>

Recht

Kein Schadensersatz bei Dooring mit Wohnmobil

<p>Das Landgericht Lübeck lehnte Ersatzansprüche für eine deformierte Autotür ab, gegen die ein Wohnmobil gefahren war. Ein Autofahrer parkte am Straßenrand im Bereich und öffnete die Fahrertür. Ein Wohnmobil fährt vorbei und reißt die Tür mit. Der Autofahrer verlangt Schadenersatz mit der Begründung, das Wohnmobil sei viel zu schnell (ca. 60 statt erlaubter 30 km/h) und zu geringem seitlichen Abstand vorbeigefahren. Außerdem sei die Tür nur einen kleinen Spalt geöffnet gewesen.</p>

Recht

Abschleppen und Lagern von Elektrofahrzeugen

<p>Welche Besonderheiten sind beim Abschleppen eines verunfallten Fahrzeugs mit Lithium-Ionen-Batterien zu beachten (Stichwort: Quarantänestellplatz)? Welche Maßstäbe sind insbesondere an den Standplatz eines verunfallten Fahrzeugs mit Elektromotor im Hinblick auf die Brandgefahr zu stellen und welche Standgebühr ist angemessen? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.</p>

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Aktuelles Magazin

Ausgabe 3/2026

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Verstoß gegen Begünstigungsverbot durch Dienstwagenüberlassung zur Privatnutzung

<p>In dem Klageverfahren stritt eine angestellte Verkaufsstellenleiterin, die seit mehreren Jahren freigestelltes Betriebsratsmitglied war, mit Ihrem Arbeitgeber über Nutzungsausfallentschädigung für einen auch zur privaten Nutzung überlassen Dienstwagen.</p>

Recht

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, wenn der Beifahrer stirbt?

<p>Der Beifahrer ist kein taugliches Gefährdungsobjekt im Sinne des Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, wenn er als Gehilfe die Tat gefördert hat. Der Umstand, dass der freiverantwortlich handelnde Beifahrer mit angelegtem Gurt nicht gefährdet worden wäre, ist im Rahmen der fahrlässigen Tötung nur für die Rechtsfolgen bedeutsam.</p>

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Recht

Sorgfaltspflicht des Fahrers eines Elektro-Gabelstaplers in einer Betriebshalle

<p>Die Sorgfaltspflicht eines Gabelstaplerfahrers in einer Betriebshalle, in der sich andere Personen aufhalten, ergibt sich zunächst einmal aus § 15 ArbSchG, wonach Beschäftigte verpflichtet sind, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisungen des Arbeitgebers nicht nur für ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.&nbsp;</p>

Recht

Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

<p>Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist grundsätzlich berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzwagen anzumieten. Soweit die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs herangezogen wird, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem Abschlag zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nicht damit in Einklang bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.&nbsp;</p>

Recht

Den Führerschein gibt es bald auch digital

<p>Die Bundesregierung will mit digitalem Führerschein und smarter Parkraumbewirtschaftung den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern erleichtern. Außerdem wird der Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße künftig verboten. Die Bundesregierung will Bürokratie massiv abbauen und Bürgerinnen, Bürger, Verwaltung und Wirtschaft deutlich entlasten. Die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten und eine smarte Parkraumbewirtschaftung sind Teil einer Reihe von Maßnahmen, die den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern spürbar erleichtern sollen.</p>

Recht

Anforderungen an das Medikamentenprivileg in § 24a Abs. 4 StVG

<p>Der Betroffene war bis Februar 2026 als Vertriebsmitarbeiter beschäftigt. Während seiner Tätigkeit stand ihm ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, mit dem er Seither ist er zuletzt etwa 70.000 Kilometer im Jahr zurücklegte. Der Betroffene war mit vier Eintragungen im Fahreignungsregister verkehrsrechtlich nicht unerheblich in Erscheinung getreten. Wegen Migräneattacken und einer Reizdarmerkrankung begann der Betroffene eine Therapiebehandlung mit Cannabis, das nach Rezept als tägliche Höchstdosis von 2 Gramm Cannabis bei Bedarf über Vaporisateur eingenommen wird.&nbsp;</p>

Recht

Medikamentenklausel gilt auch bei ärztlicher Videosprechstunde

<p>Nach der sogenannten Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVG handelt ein Fahrzeugführer, der ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat, ausnahmsweise nicht ordnungswidrig im Sinne von § 24a Abs. 1a) StVG, wenn dies auf der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.</p>

Recht

Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

<p>Die Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nach § 11 Abs. 1 Satz 4 FeV ist eine zusätzliche Eignungsvoraussetzung und stellt verglichen mit der allgemeinen Fahreignung gesteigerte Anforderungen an die charakterliche Eignung. Soweit eine strafrechtliche Verurteilung in die Prognoseentscheidung einbezogen wird, müssen die vorgehaltenen strafrechtlichen Verfahren nicht im Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung begangen worden sein.&nbsp;</p>

Recht

Kündigung eines Außendienst-Mitarbeiters wegen Fahrerlaubnisentziehung und Sperrfrist

<p>Das Arbeitsgericht Nordhausen hat bestätigt, dass einem Außendienst-Mitarbeiter mit Dienst-Kfz das Arbeitsverhältnis aus personenbedingten Gründen wegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt gekündigt werden kann.</p>

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Direktionsrecht versus Pazifismus: Keine berechtigte Verweigerung, eine Tram-Bahn mit Bundeswehr-Werbung zu fahren

<p>Das Arbeitsgericht München hat am 20.05.2026 in einem Rechtsstreit entschieden, dass ein Tram-Bahnfahrer nicht aufgrund einer von ihm angeführten Gewissensnot dazu berechtigt ist, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern.</p>

Recht

Dichtes Auffahren im Straßenverkehr als strafbare Bedrohung und Nötigung?

<p>Wegen Bedrohung gemäß § 241 Abs. 1 StGB macht sich nur derjenige strafbar, der die Begehung einer hinreichend bestimmten rechtswidrigen Tat in Aussicht stellt. Hiervon zu unterscheiden sind auch Ankündigungen, die nicht als objektiv ernst zu nehmende Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat anzusehen sind, sowie bloß situationsbedingte Beschimpfungen und Beleidigungen zu unterscheiden. Ob ein dichtes Auffahren im Straßenverkehr den Tatbestand der Nötigung erfüllt, hängt entscheidend von der Intensität der Einwirkung im Einzelfall ab; notwendig ist hierfür regelmäßig eine Zwangswirkung von gewisser Dauer.&nbsp;</p>

Recht

Fahrt eines Kleintransporters in Fußgängerzone: Halterhaftung versus Aufsichtspflicht

<p>Nach dem strengen Sorgfaltsmaßstab des § 3 Abs. 2a StVO muss eine Gefährdung der besonders geschützten Personen ausgeschlossen sein. Die Fahrt eines Kleintransporters in einer Fußgängerzone genügt trotz Schrittgeschwindigkeit diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe ist und deshalb mit der Anwesenheit weiterer Kinder auf der Fahrbahn gerechnet werden muss. In solchen Fällen ist das Fahrzeug ggf. anzuhalten und zu kontrollieren, ob der Weg wirklich frei und eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist.</p>

Recht

Fehlerhafte Restwertermittlung: Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen Kfz-Gutachter

<p>Ein Haftpflichtversicherer ist in den Schutzbereich des zwischen dem Sachverständigen und der Geschädigten geschlossenen Werkvertrags über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens einbezogen und kann dementsprechend Schadensersatz beanspruchen, wenn der Sachverständige vertragliche Pflichten verletzt hat. Eine korrekte Restwertermittlung setzt grundsätzlich die Einholung dreier verbindlicher Angebote auf dem allgemeinen regionalen Markt voraus, wobei dies nicht ausreicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die eingeholten Angebote offenkundig falsch sind.&nbsp;</p>

Recht

Errichtung einer Fahrradstraße

<p>Die Anwendbarkeit des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO setzt ein tragfähiges städtebauliches Verkehrskonzept der Gemeinde, zumindest im Sinne einer allgemeinen Zielvorgabe voraus. Ein Radverkehrskonzept in Verbindung mit einem Fahrradstraßenkonzept genügt diesen Anforderungen nicht, wenn die Konzepte jede nachvollziehbare Darlegung vermissen lassen, dass sich bei der Konzepterstellung auch mit den möglichen Verlagerungseffekten auseinandergesetzt wurde, die durch die infolge der Umsetzung des Radverkehrsnetzes geänderten Verkehrsführungen auftreten können.</p>

Recht

Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Autofahren

<p>Nach Nr.&nbsp;9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer das Führen von Fahrzeugen und einen Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung nicht hinreichend sicher trennen kann. Nach Nr.&nbsp;9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist die Fahreignung wieder gegeben, wenn der Cannabismissbrauch beendet ist. Es ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen.&nbsp;</p>

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Fehlende Kraftfahreignung bei missbräuchlicher Einnahme von Medizinal-Cannabis

<p>Von einer missbräuchlichen Einnahme von Medizinal-Cannabis im Sinne der Nummer 9.4 der Anlage 4 der FeV ist auszugehen, wenn eine eindeutige, d. h. hinreichend bestimmte und konsistente Verschreibung des Medizinal-Cannabis durch einen Arzt fehlt. Ein Eignungsmangel liegt auch vor, wenn das Medizinal-Cannabis in zu hoher Dosis eingenommen wird oder der Betroffene sich von verschiedenen Ärzten verschiedene psychoaktiv wirkende Arzneimittel verordnen lässt, ohne dass die Ärzte hierüber informiert sind.</p>

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BAG zu Privatnutzung eines Dienst-Pkw und Berechnung des pfändbaren Einkommens

<p>Eine Vereinbarung über die private Nutzungsmöglichkeit eines betrieblichen Fahrzeugs ist nach § 134 BGB in den Monaten - insgesamt - nichtig, in denen der Wert des Sachbezugs entgegen § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigt. Dies hat zur Folge, dass der unteilbare Sachbezug in diesen Monaten die Vergütungsansprüche nicht erfüllen und der Arbeitnehmer eine Geldzahlung in Höhe des Sachbezugswerts - ein Prozent des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung - beanspruchen kann.</p>

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