Recht

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Recht

Betriebliche Nutzung einer betrieblichen Photovoltaik-Anlage

<p>Die Nutzung einer betrieblichen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) stellt sich nicht als betriebliche Nutzung im Sinne des § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG dar, soweit mit der PV-Anlage Strom für den privaten Haushalt produziert wird.</p>

Recht

Fahrerlaubnisverlust wegen Täuschung bei der theoretischen Fahrprüfung

<p>Eine Fahrerlaubnis, die aufgrund einer Täuschung erteilt wurde, obwohl ihr Inhaber die theoretische Prüfung nicht selbst erfolgreich abgelegt hatte, darf in der Regel aufgehoben werden, ohne dass dem Inhaber zuvor Gelegenheit gegeben werden müsste, seine Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Rahmen einer behördlich angeordneten Begutachtung nachzuweisen.&nbsp;</p>

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Keine Räum- und Streupflicht bei vereinzelten Glättestellen auf Betriebsgelände

<p>Ein LKW-Fahrer aus dem Münchner Umland lieferte am 16.01.2024 auf dem&nbsp;Betriebsgelände eines Unternehmens im Münchner Umland Waren an. Beim Öffnen&nbsp;der Plane sei er nach eigenen Angaben auf einer nicht erkennbaren Eisplatte&nbsp;gestürzt, wodurch er einen Bruch des Handgelenks erlitten habe. Er verlangte daher&nbsp;von dem Unternehmen Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.500 €. Da dieses&nbsp;eine Haftung verweigerte, erhob der LKW-Fahrer Klage vor dem Amtsgericht&nbsp;München auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sowie Ersatz&nbsp;vorgerichtlicher Anwaltskosten.</p>

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Aktuelles Magazin

Ausgabe 6/2025

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Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

<p>Der Deutsche Bundestag hat den Weg freigemacht für die weitere Kfz-Steuer-Befreiung von Elektrofahrzeugen. Dafür stimmte der Deutsche Bundestag am 4. Dezember 2025 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung des „Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (BT-Drs. 21/2672, 21/2966) zu. Dem war eine 20-minütige Debatte vorausgegangen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3109) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (BT-Drs. 21/3110) vor.</p>

Recht

Verwaltungsgericht gibt Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide des KBA statt

<p>Die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen<i> </i>Verwaltungsgerichts hat am 27.11.2025 auf eine Klage der Mercedes-Benz AG gegen sogenannte Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die angefochtenen Bescheide aufgehoben.<br>Streitgegenständlich war ursprünglich vor allem die Frage, ob die Verwendung einer sog. Kühlmittelsolltemperaturregelung (KSR) eine unzulässige Abschalteinrichtung in Dieselmotoren des Typs OM651 Euro 5 und OM640 Euro 5 darstellt, weil dadurch die Emissionsminderung von Stickoxiden in einer Weise verringert werde, die nicht mit Gründen des Motorschutzes gerechtfertigt sei. Zur Beantwortung dieser Frage kam die Kammer allerdings inhaltlich nicht mehr, weil sie die Rückrufbescheide des KBA bereits aus anderen Gründen für rechtswidrig hielt.&nbsp;</p>

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Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt

<p>Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden. Mit dieser Auslegung weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH, der anderer Senate oder eigenen früheren Entscheidungen ab.</p>

Recht

Unfälle mit E-Scootern: BMJV legt Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung vor

<p>Bei Unfällen mit E-Scootern sollen es Geschädigten zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Dafür soll insbesondere die Haftung der Halter von E-Scootern verschärft werden, ferner die Haftung von Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern. Halter von E-Scootern sollen künftig für Schäden haften, egal ob sie ein Verschulden trifft oder nicht (Gefährdungshaftung). Halter von E-Scootern sind unter anderem Unternehmen, die E-Scooter in Großstädten vermieten.&nbsp;</p>

Recht

Regelung zur digitalen Bereitstellung von Mobilitätsdaten

<p>Berlin: Verkehrsdaten sollen künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (BT-Drs. <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102999.pdf" target="_blank" rel="nofollow">21/2999</a>) ab, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.</p>

Recht

Baumaßnahmenbedingter Wegfall von Parkmöglichkeiten - Rechte der Betroffenen

<p>Ein von einer Straßenbaumaßnahme Betroffener kann nur verlangen, dass seine materiellen Rechte gewahrt werden; er hat aber keinen Anspruch darauf, dass dies in einem bestimmten Verfahren geschieht. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG vermittelt keine subjektiven Verfahrensrechte.&nbsp;</p>

Recht

Dienstwagenüberlassung - Pflicht zur Beteiligung an Leasingkosten

<p>Die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil sowie Sachbezug dar und ist damit Teil der Arbeitsvergütung. Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Damit ist sie nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss.&nbsp;</p>

Recht

Zustimmung zur Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030

<p>Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu.</p>

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Fahrplan für das Ladenetz der Zukunft

<p>Wer laden will, muss laden können – überall, jederzeit und zu fairen Bedingungen. Das ist das Ziel der Bundesregierung. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 hat das Kabinett nun eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zum Ausbau des Ladenetzes beschlossen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur soll dabei helfen, die Vereinbarkeit von individueller Mobilität mit wirksamem Klimaschutz zu sichern.</p>

Recht

Neue EU-Vorschriften für Führerscheine und Fahrverbote in Kraft

<p>Am 25. November 2025 treten in der gesamten EU modernisierte Vorschriften für Führerscheine und die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten in Kraft. Ziel ist es, die Zahl der Unfälle auf EU-Straßen und den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zu verringern.&nbsp;</p>

Recht

Verbotene Kraftfahrzeugrennen: Urteilsgründe bei „Alleinrennen“

<p>Stützt das Gericht das Merkmal der nicht angepassten Geschwindigkeit allein auf eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, bedarf es der Mitteilung der für den tatrelevanten Streckenabschnitt geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der vom Täter gefahrenen Geschwindigkeit. Dabei kommt es, anders als beim ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht zwingend auf die exakt gefahrene Geschwindigkeit an.&nbsp;</p>

Recht

Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (Cannabismissbrauch)

<p>Von einem die Fahreignung ausschließenden Cannabismissbrauch im Sinne der Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV ist jedenfalls dann auszugehen, wenn eine auf anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen beruhende Prognose ergibt, dass eine Person auch in Zukunft ein Kraftfahrzeug führen wird, obwohl sie 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.</p>

Recht

Klauselauslegung in Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei sog. „Dieselklage“

<p>Lässt sich den vereinbarten Klauseln einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (hier u.a.: § 21 Abs. 2 und Abs. 8, § 23 Abs. 3 Satz 4 VRB 1994) nicht eindeutig entnehmen, dass der versprochene Deckungsschutz auch im Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs auf Versicherungsfälle begrenzt werden soll, die nach Zulassung dieses Fahrzeugs eintreten, sondern ist auch eine Auslegung möglich, dass in diesem Fall Deckungsschutz ebenfalls für Versicherungsfälle gewährt wird, die vor Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer eingetreten sind (hier: Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs), sind die Klauseln unklar (§ 305c Abs. 2 BGB).</p>

Recht

Zustimmung zur Nutzung des Lkw-Mautsystems per App

<p>Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Entwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften der Bundesregierung (21/1861, 21/2454, 21/2669 Nr. 12) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/2785) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (21/2786) vor.</p>

Recht

Motorradhelm gegen Fasan

<p>Nach der ständigen BGH-Rechtsprechung ist das Haftungsmerkmal „bei dem Betrieb“ des Kraftfahrzeugs entsprechend dem umfassenden Schutzzweck der Norm weit auszulegen. Ein Schaden ist demgemäß bereits dann „bei dem Betrieb“ eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist.&nbsp;</p>

Recht

Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf ein Schlagloch?

<p>Ein Autofahrer, der beim Aussteigen in ein Schlagloch tritt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus Amtshaftung wegen der Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht, wenn der schlechte Zustand der Straße offenkundig ist.</p>

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Fahrerlaubnisentziehung: Verringerung des Punktestands – Bedeutung Verwarnung

<p>Für die Verringerung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG sind die im Fahrerlaubnisregister eingetragenen und der Fahrerlaubnisbehörde am Tag des Ausstellens der ergriffenen Ermahnung oder Verwarnung nach § 4 Abs. 8 StVG übermittelten und damit bekannten Zuwiderhandlungen maßgebend. Bezugspunkt der Verringerung ist der Punktestand am Tag des Ausstellens der Verwarnung.</p>

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