Ende der M+S-Kennzeichnung

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Ab dem 1. Januar 2018 ist das sogenannte „Alpine“-Symbol, das dreizackige Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte, Pflicht für alle Winterreifen, die ab diesem Datum hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. In der Übergangszeit, die bis zum 30. September 2024 läuft, erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht, das heißt, Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen. Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde. Unberührt von der Änderung bleibt die Regelung zur situativen Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Neu ist jedoch, dass bei Nichteinhaltung auch Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen müssen, wenn sie bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnen oder zulassen.

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