AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertrag
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag zwi-
schen der Flotte Medien GmbH – nachfolgend
Auftragnehmer oder Verlag genannt – und dem Besteller
bzw. Auftraggeber kommt erst durch unsere schriftliche
Bestätigung zustande.
1.2 Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach diesen Be-
dingungen, die durch Auftrag oder Annahme der Lieferung
vom Auftraggeber anerkannt werden. Andere Bedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Der Besteller erklärt, vom Inhalt
dieser Bedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit
ihnen einverstanden zu sein. Die Bedingungen werden dann
nicht Vertragsinhalt, wenn der Besteller unverzüglich nach
der ersten Möglichkeit, von diesen Bedingungen Kenntnis
zu nehmen, schriftlich widersprochen hat.
1.3 Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform
und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch
den Verlag.
2. Preise
2.1 Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Anzeigen-
preisliste. Wird die Anzeigenpreisliste geändert, so treten die
neuen Bedingungen auch bei laufenden Anzeigenaufträgen
sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Verein-
barung getroffen wurde.
2.2 Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer,
die in jeweils gültiger Höhe zuzüglich berechnet wird.
3. Auftragsabwicklung
3.1 „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder
sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck
der Verbreitung.
3.2 Aufträge sind im Zweifel ab dem für den Verlag nächst-
möglichen Termin nach Vertragsschluss abzuwickeln, spä-
testens aber ein Jahr nach Vertragsabschluss.
3.3 Ein Auftrag wird in bestimmten Ausgaben und an be-
stimmten Plätzen nur ausgeführt, wenn der Auftragnehmer
dies schriftlich bestätigt hat.
3.4 Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Umständen nicht
erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so mindert sich
der Entgeltanspruch des Verlages um 25%. Der Nachweis,
dass ein höherer oder geringerer Abzug gerechtfertigt ist,
bleibt den Vertragsparteien offen. Der Anspruch des Verlages
auf etwaigen Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
4. Auflagenminderung
4.1 Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preis-
minderung hergeleitet werden, wenn die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage
um mehr als 20 v. H. unterschritten wird. Darüber hinaus sind
bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,
wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der
Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann.
5. Ablehnung von Aufträgen
5.1 Der Verlag behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzu-
mutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Besteller
unverzüglich mitgeteilt.
6. Vorlagen
6.1 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, der
Anzeigenvorlagen sowie eventuell vereinbarter Inhaltsteile
und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für seine Druckwerke übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gege-
benen Möglichkeiten.
6.2 Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung
an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf-
bewahrung endet drei Monate nach Ablauf des jeweiligen
Einzelauftrages.
7. Drucksachen
7.1 Bei Drucksachen ist der Verlag berechtigt bis zu 10%
Über- oder Mindermengen zu liefern und entsprechend
abzurechnen.
8. Probeabzüge
8.1 Werden Probeabzüge geliefert, trägt der Auftraggeber
die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten
Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig
übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten
Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
8.2 Bei Übermittlung der Anzeigenvorlagen per Mailbox oder
auf Datenträgerbestehen für eine Abweichung vom Original
nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn dem Verlag
gleichzeitig eine Vorlage als Ausdruck auf dem Postweg oder
per Telefax zugeht.
9. Gewährleistung, Haftung
9.1 Für Fehler jeder Art aus ausschließlich telefonischer
Übermittlung wird nicht gehaftet.
9.2 Gewährleistungsansprüche kann der Besteller bei offen-
sichtlichen Mängeln nur geltend machen, wenn innerhalb von
drei Wochen nach Erscheinen der jeweiligen Ausgabe eine
schriftliche Mängelrüge erfolgt.
9.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren
können geringe Abweichungen vom Original nicht beanstan-
det werden. Das gleiche gilt für Proofs und Auflagendruck.
9.4 Mängel, die lediglich einen Teil des jeweiligen Auftrages
betreffen, berechtigen nicht zur Wandlung (Rückgängigma-
chung des Vertrages), sondern zur Minderung (Herabsetzung
der Vergütung), es sei denn, dass durch den fehlenden Teil
der gesamte Auftrag für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
9.5 Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsver-
letzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche bei
vom Verlag zu vertretender Unmöglichkeit sind beschränkt
auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
entsprechende Ausgabe zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines
gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine
Haftung des Verlages für das Fehlen von zugesicherten
Eigenschaften bleibt hiervon unberührt.
9.6 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüberhinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfül-
lungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten
die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf
den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe der für die ent-
sprechende Ausgabe geltende Auftragssumme beschränkt.
10. Höhere Gewalt
10.1 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur
Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz.
11. Zahlung
11.1 Rechnungen sind 14 Tage nach Erscheinungstag der
jeweiligen Ausgabe des Druckwerkes, in der die Anzeige
veröffentlicht wird, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der
Verlag erstellt hierzu eine Rechnung, die mit einem festen
Zahlungsziel datiert ist.
11.2 Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der
Zeitpunkt des Zahlungseingangs bar oder auf dem Konto
des Auftragnehmers. Schecks oder Wechsel werden erfül-
lungshalber angenommen. Die Kosten der Einzahlung oder
Diskontierung gehen zu Lasten des Bestellers.
11.3 Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, kommt
der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug.
11.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Verlag be-
rechtigt, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz zu verlangen sowie die Einziehungskosten zu
berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber
hinaus gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
12. Beiträge, Urheberrecht
12.1 Der Auftraggeber haftet für die von ihm eingebrachten
Anzeigen und Textteile sowohl wettbewerbs- als auch
strafrechtlich. Darüber hinaus ist er auch für die urheber-
rechtliche Prüfung und die des Rechts auf Vervielfältigung
aller Reproduktionsvorlagen verantwortlich.
12.2 Das Urheberrecht für alle seitens des Verlages er-
brachten Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Leistungen
verbleiben bei dem Verlag, auch wenn diese Leistungen
gesondert berechnet worden sind.
13. Datenschutz
13.1 Gem. §33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen
der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und
Lieferdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung
gespeichert werden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
14.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu
erheben, das für den Hauptsitz oder die den Auftrag ausfüh-
rende Zweigniederlassung des Auftragnehmers zuständig ist.
Der Auftragnehmer ist daneben auch berechtigt, am Hauptsitz
des Auftraggebers zu klagen. Soweit Ansprüche des Verlages
nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand für Nicht-Kaufleute nach deren Wohn-
sitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auf-
traggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder
hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich
der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz
des Auftragnehmers vereinbart.
15. Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen
unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirk-
samen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung,
welche dem Sinn und Zweck der Bestimmung entspricht,
was vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man
die Angelegenheit von Anfang an bedacht.