Magazin auswählen

Aktuell

Archiv

newspaper_img

Magazin

4/2021

Management

Management

Es geht wieder aufwärts

<p>Nach dem Corona-Jahr 2020 kann die Automobilindustrie wieder aufatmen. Und so robust sich der Flottenmarkt in der Pandemie auch erwies – vergleicht man das Aufleben des Gesamtmarkts, legt die Flotte im vergangenen Halbjahr deutlich stärker zu. So stiegen die gewerblichen Zulassungen um knapp 22 Prozent, während die privaten Zulassungen lediglich um 15 Prozent stiegen. Und es tut sich was im Bereich der Elektromobilität – mit Volkswagen ID.3 und Tesla Model 3 haben es zwei rein elektrische Modelle in das Topseller-Gesamtranking der Gewerbezulassungen geschafft. Auch das Importeursranking weist eine Neuplatzierung mit Elektroantrieb aus: den Škoda Enyaq iV.</p>

Management

Mobilitätsbudgets: Der Weg zu mehr Effizienz oder Pandemie-Mode?

<p>Die Pandemie hat nach anderthalb Jahren deutliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, auf unser Miteinander und auf das „Dienst“-Reise- und Mobilitätsverhalten. Manche Themen wurden befeuert und hochgespült wie Homeoffice und digitale Meeting- Formate. Manche – wie die Klima-Diskussion – sind durch die Omnipräsenz der Virologen zwar nicht vergessen worden, aber eher in den Hintergrund geraten. Aber sind das alles Modeerscheinungen? Werden wir in der Nach-Pandemiezeit alle wieder zu den alten Zuständen zurückkehren? Ich denke, nein.</p>

Management

Mehr als nur Sportwagen

<p>Interview mit Alexander Pollich, Vorsitzender der Geschäftsführung, und Reinhold Knott, Leiter Key Account Management bei der Porsche Deutschland GmbH</p>

Management

Einen Schritt voraus

<p>Interview mit Claus Wollnik und Richard Gandlau, Geschäftsführer der DriversCheck GmbH, anlässlich der Umfirmierung zum 1. Juli 2021</p>

Management

Hätten Sie’s gewusst?

<p>Eigentlich kennen wir uns alle gut aus im Straßenverkehr. 90 Prozent der Autofahrer geben in Umfragen regelmäßig an, dass sie sich selbst zu den zehn Prozent der besten Fahrzeuglenker zählen. Die kleinen Gemeinheiten im Verkehrsrecht beleuchten wir regelmäßig in unserer Rubrik.</p>

Management

„Ideenwettbewerb führt zu mehr Innovation als Verbot“

<p>Exklusivinterview mit Christian Lindner, Bundesvorsitzender der Freien Demokratischen Partei (FDP)</p>

Management

Richtschnur

<p>Auto-Abo-Angebote boomen. Viele Leasingbanken, herstellerabhängig und -unabhängig, haben diese in ihr Portfolio aufgenommen. Auch bei herstellerunabhängigen Dienstleistern wie Autovermietern oder diversen Start-ups ist eine Vielzahl von Fabrikaten verfügbar. Doch wie erfährt der Interessent, ob sich die Konditionen in einem im Vergleich zu anderen Angeboten angenmessenen Rahmen bewegen? Wir schlüsseln die Inhalte der Abos auf und erläutern, wie man den Auto-Abo-Faktor vom Center Automotive Research (CAR) für eine bessere Vergleichbarkeit der Raten anwenden kann.</p>

Management

Der Berg groovt

<p>Deutschland liegt mitten in Europa und so locken die vielen Länder ringsherum, einen Kurzurlaub dort zu verbringen. Je nach Wohnort sind es das Meer oder die Berge, die für einen Tapetenwechsel sorgen sollen. Wer im Süden der Republik wohnt, den ruft das Gebirge — die Fahrt nach Österreich ist womöglich nicht weit. Doch Vorsicht, so einig sich Europa in vielen Maßnahmen auch ist, bei den Verkehrsregeln kocht jeder sein eigenes Süppchen. Ein genaues Studium des jeweiligen Bußgeldkataloges kann helfen, bei etwaigen Knöllchen keine böse Überraschung zu erleben. In einer Artikelserie beleuchten wir verschiedene europäische Länder hinsichtlich ihrer Verkehrsregeln und werfen auch einen Blick auf den Flottenmarkt. Diesmal geht es um Österreich.</p>

Räder & Reifen

Räder & Reifen

Eine runde Sache

<p>Obwohl in den letzten Jahrzehnten die Aufmerksamkeit für das Thema Räder und Reifen zugenommen hat, gehört dieses Themenumfeld längst nicht zu den Emotionalsten im Fuhrparkalltag. Der Bedeutung dieses Themenfeldes tut dies jedoch keinen Abbruch: Als einzige Verbindung vom Fahrzeug zum Fahrbahnuntergrund sind sie gerade im Hinblick auf die Sicherheit enorm wichtig. Gleichzeitig garantieren sichere und zuverlässige Räder und Reifen auch einen reibungslosen Ablauf in den Flotten. Für Fuhrparkverantwortliche stehen bei der Beschaffung sowie beim Service von Rädern und Reifen drei Aspekte im Vordergrund: Sicherheit, Kosten und Komfort. Daher ist es nicht verwunderlich, dass damit verbundene Aufgaben häufig von Dienstleistern übernommen werden. Eine Auswahl an Anbietern im Bereich Räder- und Reifenbeschaffung/ -service hat Flottenmanagement für Sie in diesem Artikel zusammengestellt.</p>

Räder & Reifen

Alleskönner?

<p>Wärmere Winter, kaum Schnee und Eis, keine Notwendigkeit zum Wechsel: Vieles spricht in dieser Zeit für die Nutzung von Ganzjahresreifen – auch bei Dienstwagen. Die Zahlen scheinen dies zu bestätigen, ihr Anteil am Gesamtmarkt im Jahr 2020 ist im Vergleich zu 2019 um 4,5 Prozent auf 25 Prozent gestiegen. Wir fassen zusammen, für wen sich Ganzjahresreifen lohnen beziehungsweise rechnen und wie man den richtigen Allwetterprofi für das individuelle Fahrprofil findet.</p>

Räder & Reifen

Reifenmanagement – eine Frage von Ästhetik und Sicherheit

<p>Die Reifen- und Räderfrage ist immer gleichzeitig auch Prestigefrage. Dabei ist es obendrein eine Sicherheitsfrage, welchen Reifen man wählt. Als Fuhrparkmanager sollte man hier keineswegs sparen und vor allem ein Auge darauf haben, dass die Reifen nicht zu alt werden. In der historischen Betrachtung sind die Reifen in den letzten Jahren immer größer geworden – übrigens parallel zur Entwicklung der Motorleistung. Auffällig in der aktuellen Flottenmanagement-Onlineumfrage ist, dass das Reifenthema vor allem Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern am Herzen liegt.</p>

Kolumne

Kolumne

Abgefahren

<p>Natürlich brechen sich dabei vorrangig neue Sachstände über Verfehlungen ranghoher Politiker angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl Bahn. Zumal wenn man wie AB (Annalena Baerbock, zuerst denkt man da wohl jedoch an Anrufbeantworter …) die volle Breitseite bietet und damit das Wahlschiff der Grünen in deutlich sichtbare Schräglage bringt.&nbsp;</p><p>Auch unser Bundesverkehrsminister Andreas Franz „Andi“ Scheuer bietet ständig jede Menge Angriffsfläche. Auch das muss man erst mal schaffen (und dabei im Amt bleiben!). Und er holt dann aber auch gerne mal zum Gegenschlag aus. Auf seinem Niveau fällt dann eine versemmelte Novellierung der StVO gar nicht mehr so sehr ins Gewicht. Man weiß aktuell auch gar nicht so genau, wie es darum eigentlich bestellt ist.</p><p>Bei genauerem Hinsehen stellt man dann fest, dass die VMK (Verkehrsministerkonferenz) sich am 16. April dieses Jahres auf eine überarbeitete Version geeinigt hat, nachdem die ursprüngliche Novelle aufgrund eines „Zitierfehlers“ in juristische Ungnade gefallen war. Sie sollte am 28. April vergangenen Jahres in Kraft treten. „Andi“ sprach nun von einem „Riesendurchbruch“ und die Essenz der neuerlichen Überarbeitung ist, dass teilweise erheblich mehr (sogar doppelt so viel) Bußgeld bezahlt werden muss, der Führerschein aber vor verschärftem staatlichem Zugriff bewahrt werden konnte. Ein Anliegen, das VM Scheuer sowieso von Anfang am Herzen lag.</p><p>Derweil der 2. Untersuchungsausschuss („Pkw- Maut“) am 10. Juni seinen Abschlussbericht (19/30500) an Bundestagspräsident Schäuble ausgehändigt hat. Darin wird auf knapp 700 Seiten der ganze Schlamassel auseinandergepflückt, ohne am Ende jedoch offensichtliche Rechtsverstöße feststellen zu können. Gleichzeitig aber wird konstatiert, dass der Untersuchungsausschuss vergaberechtlich einen Verstoß „mit letzter Sicherheit weder entkräften noch bestätigen“ konnte. Mehr Gummi geht nicht. Die Opposition ist mit dem Ergebnis natürlich nicht zufrieden und reagierte mit zwei Sondervoten. Dabei werden so hässliche Worte wie Ignoranz, Verantwortungslosigkeit, ja sogar Rechtsbruch und politisches Fiasko benutzt.</p><p>Viel mehr wird bei der ganzen Sache wahrscheinlich nicht herauskommen, sondern es werden wohl viele Millionen hineinfließen. Die Forderungen der „geprellten“ Betreiber belaufen sich zusätzlich auf über eine halbe Milliarde Euro. Ein Schiedsverfahren wird extra dazu eingesetzt. Auch an anderer Stelle wird kräftig nachgezahlt. Denn zwischen 2009 und Mai 2021 wurden trotz vereinbarter Festpreise bei elf ÖPP-Projekten Nachzahlungen in Höhe von mehr als 220 Millionen Euro fällig. Dabei wurde früher damit geworben, dass diese öffentlich-private Partnerschaft als Konstruktion „im konkreten Fall wirtschaftlicher sein kann als eine herkömmliche Beschaffung“. Hier zeigt sich mal wieder drastisch die ironische Gemeinheit durch das einfache Wörtchen „kann“.&nbsp;</p><p>Besonders abgefahren erscheint vor diesem Hintergrund, dass das Haus von Herrn Scheuer 2020 einen nicht unerheblichen Geldstau produziert hat. So wurden vom Bundesverkehrsministerium zwar 37 Milliarden Euro verausgabt, gegenüber der Etatplanung aber haben 12 Milliarden das BMVI gar nicht erst verlassen. Kritisiert wird von den Grünen daran, dass überflüssiges Geld für Autobahnen „rausgehauen“ wird, die Schiene, der öffentliche Nahverkehr und die digitale Infrastruktur aber in die Röhre gucken.</p><p>Genau in eine solche möchte die Deutsche Bahn in Frankfurt investieren, Geld scheint ja da zu sein. Nach den äußerst positiven Erfahrungen mit Stuttgart 21 kommt nun das schon vor 25 Jahren geplante Projekt „Frankfurt 21“ auf die Agenda. Um die „21“ nicht auch dort auftauchen zu lassen, nennt sie das Vorhaben für einen unterirdischen Bahnhof für den Durchgangsverkehr einfach „Fernbahntunnel Frankfurt“. Selbst in der nun abgespeckten Version werden nach heutigem Stand 3,6 Milliarden Euro bis 2040 aufgerufen. Lediglich der Verteuerungsfaktor ist noch unklar, bei Stuttgart 21 liegt er aktuell (noch) bei vier …</p><p>Mit den Anschlüssen insgesamt hat es die DB nicht so wirklich. Nur zwölf Prozent der rund 5.400 Haltepunkte sind mit kostenlosem WLAN ausgestattet. Und die Zahl der Gleisanschlüsse von Unternehmen geht seit 1997 kontinuierlich und extrem zurück. War nicht mal die Rede davon, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu bringen wegen Klimazielen? Und selbst eine Großstadt wie Chemnitz hat nicht mal einen Fernbahnanschluss …</p><p>Mit der Autoindustrie („Autolobby“) versteht sich VM Scheuer augenscheinlich ziemlich gut. Die Süddeutsche Zeitung berichtete kürzlich, dass der Minister seit seinem Amtsantritt im März 2018 insgesamt 80 Treffen mit dieser hat stattfinden lassen, während die Umweltverbände nur an einem Gespräch bei einem Parlamentarischen Abend am 28. Januar 2020 (neben anderen) teilnehmen durften.&nbsp;</p><p>Apropos Automobilindustrie: Diese hat (vielleicht deshalb?) eine interessante Wende hingelegt. Eigentlich war sie ja immer vehement gegen ein generelles Tempolimit auf unseren Autobahnen. Doch im Zuge der Annäherung an die Realität rechnet man, insbesondere bei einer absehbaren grünen Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl, mittlerweile mit Tempo 130. Alles nicht so schlimm wird gesagt, denn die Autos würden auch heute schon in Länder mit Tempolimit verkauft, E-Autos könnten sowieso nicht lange schnell fahren und die autonomen Fahrzeuge dürften aufgrund der begrenzten Umwelterfassung durch die Sensorik auch nur mit gedämpfter Geschwindigkeit unterwegs sein. Daher sieht man, wie das Handelsblatt meldete, keine Bedrohung fundamentaler Geschäftsinteressen. Allerdings sei 130 die unterste Schmerzgrenze, weniger gehe nun wirklich nicht.</p><p>Klingt ein wenig nach Zweckoptimismus, zumal der Branchenverband VDA, sozusagen das Schild der Autobauer, „situationsabhängige Tempolimits“ bevorzugt. Realisiert werden kann das durch variable elektronische Schilderbrücken, wie sie an vielen Orten schon in Betrieb sind. Gebetsmühlenartig folgen dann die klassischen Argumente für Tempo 130: mehr Sicherheit, weniger Lärm und Schadstoffe. Mit den Staus ist man anscheinend zurückhaltender geworden. Ihre Bilanz verbessert sich in der Diskussion nur noch über weniger Unfälle und dadurch verursachte Staus, nicht aber über Tempo 130 statt 160.</p><p>Minister Scheuer wartete dann zuletzt mit einer ungeheuerlichen Drohung auf: Er würde gerne nach der Bundestagswahl Verkehrsminister bleiben. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, fügte er vielsagend hinzu: „Mir macht es viel Freude. … Ich habe noch viel vor.“ Bei wem da nicht die Alarmglocken läuten, der ist nicht von dieser Welt. Andererseits muss man schon viel Fantasie haben, um sich ausmalen zu können, was er noch alles anrichten kann …&nbsp;</p><p>Bei Tempolimits ist ja schon vieles diskutiert worden. Auch bei Tempo 30 in Städten entbrennen die Diskussionen. Geht man noch weiter herunter, landet man auf der „Spielstraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) oder direkt bei Tempo 10. Bei den Spielstraßen ist bekanntlich von AUTOR „Schrittgeschwindigkeit“ die Rede, sie reicht von 5 km/h bis 15 km/h oder noch mehr, je nach Gerichtsentscheid. In der Schweiz gilt übrigens in der analogen „Begegnungszone“ 20 km/h, was auch auf dem Verkehrsschild angegeben ist. Interessant ist, das Verhalten in Spielstraßen zu beobachten. Handelt es sich um eine vielbefahrene Hauptstraße (gibt es immer mehr), wird die Schrittgeschwindigkeit weitgehend eingehalten. Jeder beobachtet kritisch den anderen und fährt einer langsam, müssen die dahinter das auch tun. Handelt es sich aber um eine Wohnstraße (wofür das Spielstraßen-Konzept ja eigentlich eingeführt wurde), so ist der Umgang mit der Geschwindigkeit schon deutlich laxer. Kaum Verkehr verleitet einfach zum Gas geben.</p><p>Der neueste Hit sind aber Tempo-10-Zonen. Da ist doch tatsächlich vor Kurzem in Oberhausen eine Frau in einer solchen mit Tempo 16 geblitzt worden. Eigentlich darf es die entsprechenden Verkehrszeichen nicht geben (siehe „Hätten Sie’s gewusst?“), aber sie scheinen trotzdem in Mode zu kommen. Ein Jogger könnte dort schneller sprinten, der Straßenverkehr hat allerdings anders als in der Spielstraße Vorrang. Aber klassische Tachos können eine Geschwindigkeit von 10 km/h sowieso nicht anzeigen!</p><p>Für Elektro- und Hybridautos hat sich in diesen niedrigen Geschwindigkeitsbereichen (bis 20 km/h und beim Rückwärtsfahren) zum 1. Juli etwas geändert. Denn laut der Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates (Nr. 540/2014) vom 16. April 2014 (!) müssen bis spätestens 1. Juli 2019 alle neuen Typen und bis 1. Juli 2021 alle neuen „Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeuge“ ein AVAS eingebaut haben. Diese akustischen Warninstrumente („Acoustic Vehicle Alerting Systems“) sollen dann ein Dauerschallzeichen erzeugen, das nicht abschaltbar ist und beim Neustart automatisch aktiviert sein muss. Ab 20 km/h wird davon ausgegangen, dass die Abrollgeräusche der Reifen den Sound übertönen. Das Signal kann (da ist das Wörtchen wieder!) mit seiner Lautstärke auf unterschiedliche Geschwindigkeiten reagieren.&nbsp;</p><p>Die Art des Geräusches ist ebenfalls eingeschränkt. So muss es zu der Fahrzeugklasse passen, also kein Ferrari-Sound für einen E-Smart. Leider sind auch Musikstücke untersagt (Vorschlag: „Wir fahren, fahren, fahren auf der Autobahn.“). Bleibt aber trotzdem noch viel Spielraum für die konkrete „Komposition“. Und da wollen sich die verschiedenen Automobilhersteller deutlich voneinander absetzen. Der Frequenzbereich soll mittig sein, nicht zu hoch (schlecht für ältere Verkehrsteilnehmer) und nicht zu niedrig (zu große Lautsprecher). Die Lautstärke soll zwischen 56 und 75 Dezibel liegen, am Anfang ansteigend, dann leiser werdend. Da wird sich schon eine akustische Suppe draus rühren lassen. Wer jetzt aber denkt, da wird nur kurz etwas zusammengehackt, der irrt gewaltig. So holte sich beispielsweise BMW den aus Hollywood bekannten Filmkompositionsgiganten Hans Zimmer („Pearl Harbor“, „Last Samurai“, „Interstellar“) ins Studio. Es entstand in Zusammenarbeit mit BMW-Sounddesigner Renzo Vitale „IconicSounds Electric“, wobei es sogar verschiedene Modi gibt (Core bis Sport). Aber auch andere Hersteller haben sich nicht lumpen lassen. Mercedes beispielsweise möchte sich im Normalfall zwar nicht weit vom Geräusch der Verbrenner entfernen, für die AMG-getunten Modelle legt man allerdings beim Sound unter Mithilfe der bekannten Band Linkin Park eine Schippe drauf. Voll abgefahren präsentiert sich VW beim Parademodell ID.3. Mit Leslie Mandoki holt man sich ein Gründungsmitglied der eher älteren bekannten Gruppe „Dschinghis Khan“ ins Boot, die hauptsächlich vor 40 Jahren die Ohren und Augen der Zuhörer mit markigen Gesängen („Dschinghis Khan“, „Moskau“) und Outfit strapazierte.</p><p>Ein richtiger Streit hat sich nun über die CO<sub>2</sub>-Bilanz der Elektrischen entfacht. Da stehen sich zwei Lager diametral gegenüber. Das Gute daran ist, dass die Diskussion damit insgesamt ein höheres Niveau erreicht, jenseits von Plattitüden, Vermutungen und (gezielten) Falschinformationen. Ausgangspunkt war die blasphemische Behauptung von Thomas Koch vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die EU habe sich bei der Berechnung der CO<sub>2</sub>-Belastung durch E-Autos glatt um 100 Prozent vertan. Die wäre in der Realität eben deutlich höher, wollte er mittels mathematischer Beweisführung gezeigt haben. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich wie immer irgendwo in der Mitte.</p><p>Bei aller technischen Diskussion bleibt aber festzuhalten, dass sich die Psyche der Autofahrer in den letzten 30 Jahren nahezu unverändert präsentiert. Das ist dem vergnüglichen Bändchen „Total abgefahren“ von Micha Hilgers aus dem Jahre 1992 zu entnehmen. Man braucht nicht lange zu blättern, um sich selbst wiederzufinden. Denn nichts eignet sich zum Abfahren besser als das Auto!</p>

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2027

Recht

Recht

Dienstwagenüberlassung mit Privatnutzung: Wann fällt kein lohnsteuerbarer geldwerter Vorteil an?

<p>Grundsätzlich stellt die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung einen Sachbezug und damit einen „geldwerten Vorteil“ dar, der zu versteuern ist. Die Privatnutzung ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil der geschuldeten Arbeitsvergütung. Die Gebrauchsüberlassung ist nämlich regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung.</p><p><strong>Privatnutzung als geldwerter Vorteil: Ausnahmen von der Regel&nbsp;</strong><br>Keine Regel ohne Ausnahme. Auch von der vorgenannten Grundregel gibt es Ausnahmen. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). Dieser hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs – hier eines sogenannten Kommandowagens – an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner „ständigen“ Bereitschaftszeiten zu Arbeitslohn führt. Der BFH hat dies im Ergebnis verneint (BFH, Beschluss vom 19.04.2021, Az. VI R 43/18).</p><p>Die Entscheidung hat generell Bedeutung für Dienstfahrzeuge, die der Arbeitgeber einem Mitarbeiter im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse zur Verfügung stellt. Damit ist regelmäßig auch zwangsläufig eine Privatnutzung verbunden. Steht die dienstliche Nutzung jedoch im Vordergrund und ist die Privatnutzung nur eine notwendige Begleiterscheinung der betrieblichen Nutzung, dann führt selbst eine tatsächlich erfolgende Privatnutzung nicht zur Versteuerung eines geldwerten Vorteils.</p><p><strong>Ausnahme: Kommandowagen der Freiwilligen Feuerwe</strong>hr&nbsp;<br>Mit Blick auf die Fahrzeugausstattung des Kommandowagens der Freiwilligen Feuerwehr kam der BFH zu dem Ergebnis, dass insoweit keine private Nutzung vorliege. In den Entscheidungsgründen führte der BFH aus, wie die Ausstattung des Dienstfahrzeugs des Chefs der Freiwilligen Feuerwehr beschaffen war. Bei dem Kommandowagen handelte es sich um einen in den Farben der Feuerwehr – weiß und rot – gehaltenen Pkw, an dem über Fahrer- und Beifahrerseite hinweg der Schriftzug „FEUERWEHR“ sowie die Notrufnummer 112 angebracht war. Das Fahrzeug war außerdem mit einem fest verbauten Digitalfunkgerät, einem fest verbauten Navigationsgerät – gekoppelt mit einem Meldeempfänger – sowie mit einer fest verbauten Sondersignalanlage ausgestattet. Daneben befanden sich in dem Pkw die persönliche Schutzausrüstung, eine Rolle Flatterband, vier Faltleitkegel, Werkzeuge zur Türöffnung, ein Erste-Hilfe-Rucksack sowie Dokumentenmappen und Feuerwehrpläne für verschiedene Objekte in der Gemeinde.</p><p>Vielmehr handele es sich um eine auf der ständigen Einsatzbereitschaft gründende, (feuerwehr-) funktionale Verwendung des Fahrzeugs. Dem stand nicht entgegen, dass der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr den Einsatzwagen tatsächlich (aufgrund der Vorgaben des Feuerschutzträgers) bei privaten Verrichtungen und Wegen ständig mit sich führte. Das Einsatzfahrzeug wurde dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr nämlich nicht personen-, sondern funktionsbezogen und nur während seiner – wenn auch „ständigen“ – Bereitschaftszeiten zur Verfügung gestellt. Damit sollte sichergestellt werden, dass sich der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr von seinem aktuellen Aufenthaltsort unverzüglich und entsprechend ausgestattet zum jeweiligen Einsatzort begeben und dort seine Funktion als Einsatzleiter ausüben konnte, anstatt regelmäßig zeitaufwendig zunächst die Feuerwache aufzusuchen, um dort das Einsatzfahrzeug zu übernehmen. Die (unbeschränkte) Überlassung des Einsatzfahrzeugs war damit dem effektiven Brandschutz, das heißt der durchgreifenden Gefahrenabwehr, geschuldet. Grund: Eine leistungsfähige Feuerwehr bedarf eines ständig einsatzbereiten Wehrführers. Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie im Streitfall – vor Ort keine Berufsfeuerwehr vorhanden ist und der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr jederzeit (hier: mit jährlich immerhin circa 160 Einsätzen) und dementsprechend allzeit mit einer Einsatzfahrt rechnen muss.</p><p><strong>Werkstattwagen &amp; Co.&nbsp;</strong><br>Für bestimmte Typen von Dienstfahrzeugen fällt ebenfalls kein geldwerter Vorteil für eine Privatnutzung an. Kann glaubhaft gemacht werden, dass bestimmte betriebliche Kraftfahrzeuge ausschließlich betrieblich genutzt werden, weil sie für eine private Nutzung gar nicht geeignet sind – wie beispielsweise bei sogenannten Werkstattwagen (BFH, Urteil vom 18.12.2008, VI R 34/07, BStBl II 2009, 381) – ist für diese Kraftfahrzeuge kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln. Zur Bemessung der privaten Kfz-Nutzung bei einem Werkstattwagen hatte der BFH entschieden, dass ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist (= Werkstattwagen), nicht unter die Bewertungsregelung der Pauschalversteuerung (1-Prozent-Regelung) nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG fällt.</p><p>Dies gilt entsprechend für Kraftfahrzeuge, die nach der betrieblichen Nutzungszuweisung (beispielsweise bei einem Verbot der Privatnutzung) nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Hierzu gehören beispielsweise Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers, aber auch zur Vermietung bestimmte Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeuge, deren Nutzer ihre Tätigkeit nicht in einer festen örtlichen Einrichtung ausüben oder die ihre Leistungen nur durch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs erbringen können (siehe hierzu BMF-Schreiben vom 15.11.2012, IV C 6 – S 2177/10/10002). Gleiches gilt für dienstliche Kraftfahrzeuge von Monteuren im Außendienst oder in Bereitschaftsdiensten sowie bei Dienstfahrzeugen von Reisevertretern oder Kundendienstberatern. In allen diesen Fällen kann das dienstliche Kraftfahrzeug als Arbeitsmittel angesehen werden, wenn es ausschließlich oder fast ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt wird. Allein durch die Wegefahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die steuerlich dem privaten Lebensbereich zugeordnet sind, wird ein Pkw allerdings nicht zum Arbeitsmittel.</p><p>Diese Ausnahme von der Regel kam jedoch im Falle des Kommandowagens der Freiwilligen Feuerwehr nicht zur Anwendung. Vielmehr war das überwiegende Einsatzinteresse des Arbeitgebers (in diesem Falle der Freiwilligen Feuerwehr) ausschlaggebend.</p><p><strong>Dienstwagenüberlassung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse?&nbsp;</strong><br>Nach der Rechtsprechung liegt kein Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitgeber Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse leistet. Denn in diesem Falle ist die Zuwendung nicht Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Solche Leistungen, die im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden, werden seitens des Arbeitgebers nicht zur Entlohnung gewährt und vom Arbeitnehmer entsprechend nicht als Vergütung seiner Dienstleistung aufgefasst. Kein Arbeitslohn liegt daher vor, wenn eine Zuwendung dem Arbeitgeber deutlich mehr Vorteile bringt als dem Arbeitnehmer. In diesem Fall muss sich also der zugewendete Vorteil bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht als Entlohnung, sondern zum Beispiel lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen. Mit anderen Worten muss es im Betriebsablauf erforderlich sein, dass sich das Fahrzeug auch bei privaten Verrichtungen direkt beim Mitarbeiter befindet und von dort aus direkt für den Einsatz genutzt werden kann. Ein gutes Beispiel dafür ist der Dienstwagen eines Mitarbeiters eines Energieversorgungsbetriebs, der das Fahrzeug während seiner Einsatzbereitschaft auch am Wochenende permanent mit sich führen muss. Weil es im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt, dass der Mitarbeiter im Falle eines Einsatzes sofort tätig werden kann, ohne über große Umwege und mit erheblichem Zeitverlust das Dienstfahrzeug erst im Betrieb des Arbeitgebers abzuholen, ist es eine zwangsläufige Begleiterscheinung einer solchen Nutzung, dass der Mitarbeiter das Fahrzeug dann eben auch für private Zwecke wie beispielsweise zu Fahrten für Einkäufe im Supermarkt nutzen kann, ohne dass dies dann zu einem zu versteuernden geldwerten Vorteil führt. Geldwerte Vorteile besitzen nämlich keinen Arbeitslohncharakter, wenn sich aus den Begleitumständen ergibt, dass die betriebliche Zielsetzung ganz im Vordergrund steht. In dem aktuell vom BFH entschiedenen Fall stand genau dieser Aspekt im Vordergrund.</p><p>Wenn Dienstfahrzeuge einem Mitarbeiter ganz überwiegend oder ausschließlich funktionsbezogen überlassen werden, steht regelmäßig die betriebliche Zielsetzung im Vordergrund. Dies ist für jeden Einzelfall zu entscheiden. Die Argumente für eine überwiegend betriebsfunktionale Zielsetzung der dienstlichen Fahrzeugverwendung auch während privater Verrichtungen des Mitarbeiters kann aber nur die jeweilige Fachabteilung liefern, welcher der Mitarbeiter angehört. Denn hier werden dessen Aufgaben und Arbeitszeiten definiert. Hier kommt es im Wesentlichen auf eine enge Kommunikation zwischen dem Fuhrparkmanagement, der Fachabteilung und der für die Personalabrechnung zuständigen Abteilung an, wenn es darum geht, eine unnötige Versteuerung geldwerter Vorteile zu vermeiden.</p><p><i><strong>Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, St. Augustin&nbsp;</strong></i><br><i><strong>Kontakt: </strong></i><a href="mailto:kanzlei@fischer.legal "><i><strong>kanzlei@fischer.legal&nbsp;</strong></i></a><br><i><strong>Internet: </strong></i><a href="www.fischer.legal"><i><strong>www.fischer.legal</strong></i></a></p><p>&nbsp;</p><p><strong>RECHTSPRECHUNG&nbsp;</strong></p><p><strong>STRAFRECHT/BUSSGELD/ORDNUNGSWIDRIGKEITEN</strong></p><p><i><strong>Keine standardisierte Geschwindigkeitsmessung bei Messung mit LEIVTEC XV3&nbsp;</strong></i><br>Bei sämtlichen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 liegt derzeit kein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren mehr vor, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Die Richtigkeit des ermittelten Geschwindigkeitswertes ist bei Messungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 derzeit unabhängig davon, ob das sogenannte Messung- Start-Foto, die in der am 14. Dezember 2020 geänderten Gebrauchsanweisung genannten Anforderungen erfüllt und ob es sich um eine Rechts-, Links- oder Geradeausmessung handelt, nicht mehr garantiert. OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2021, Az. 2 Ss (Owi) 69/21</p><p><i><strong>Geschwindigkeitsverstoß eines Polizeibeamten während Dienstfahrt</strong></i>&nbsp;<br>Ein Verkehrsverstoß eines Polizeibeamten während einer Dienstfahrt außerhalb von § 35 StVO (Sonderrechte) rechtfertigt nicht die Annahme eines atypischen Falls, der lediglich mit einem Verwarnungsgeld zu ahnden wäre. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß trotz beidseitig angeordneter, als Geschwindigkeitstrichter ausgestalteter Beschilderung mit zusätzlichen Warnschildern für verkehrsbedingte Besonderheiten ist bei einer Überschreitung von relativen 40% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von wenigstens bedingt vorsätzlichem Verhalten auszugehen. Dies gilt erst recht, wenn der Betroffene sich eingelassen hat, unter Zeitdruck gefahren zu sein und während der Messung ein kurz davor angenommenes dienstlich veranlasstes Telefonat geführt und damit seine Aufmerksamkeit vorsätzlich verringert zu haben. Die Uneinsichtigkeit des Betroffenen sowie die berufliche Stellung als Polizeibeamter sind keine zum Nachteil des Betroffenen heranzuziehenden verkehrsrechtlichen Zumessungsgründe im Sinne des § 17 OWiG. AG Landstuhl, Urteil vom 11.05.2021, Az. 2 OWi 4211 Js 4647/21</p><p><i><strong>Provokation zu einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen&nbsp;</strong></i><br>Das Überholen des vom Beschuldigten – der zuvor dicht auf ein vor ihm fahrendes Kraftfahrzeug aufgefahren war, bevor er dieses überholt hatte – geführten Kraftfahrzeugs durch eine zivile Polizeistreife und das anschließende Fahren dieser Polizeistreife mit einer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitenden Geschwindigkeit vor dem Beschuldigten stellt ebenso wie das weitere Beschleunigen der Polizeistreife, während der Beschuldigte den Abstand zur Polizeistreife verkürzt, ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine rechtsstaatswidrige Provokation des Beschuldigten zu einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 StGB dar. LG Flensburg, Beschluss vom 27.05.2021, Az. V Qs 17/21</p><p><strong>VERWALTUNGSRECHT/FAHRERLAUBNIS</strong></p><p><i><strong>MPU schon nach einmaliger Trunkenheitsfahrt möglich&nbsp;</strong></i><br>Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer BAK von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Bei solchen Anhaltspunkten für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung und eine damit einhergehende erhöhte Wiederholungsgefahr begründen sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch. BVerwG, Urteil vom 17.03.2021, Az. 3 C 3/20</p><p><i><strong>Verstoß gegen das Trennungsgebot bei gelegentlichem Cannabis-Konsum&nbsp;</strong></i><br>Auch ein wiederholter Verstoß gegen das Trennungsgebot genügt für sich genommen regelmäßig nicht, um ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen. Denn § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV sieht vor, dass die Beibringung eines medizinisch- psychologischen Gutachtens […] anzuordnen ist, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a StVG begangen wurden. Darunter können zwar auch zeitlich nacheinander liegende Fahrten unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Einfluss von Alkohol bei der ersten und von Cannabis bei der nächsten Fahrt beziehungsweise den nächsten Fahrten fallen (sogenannte „Mischfälle“); der Wortlaut der Regelung erfasst aber ebenso auch mehrere Fahrten unter einer die Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis. Der Konsum von Cannabis fällt nur dann nicht unter Ziff. 9.2 der Anlage 4 zur FeV, wenn dieses ärztlich verordnet und entsprechend der ärztlichen Verordnung eingenommen wird. Dies darzulegen ist Sache des Fahrerlaubnisinhabers. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2021, Az. 13 S 1800/21</p><p><i><strong>Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums&nbsp;</strong></i><br>Weigert sich ein Betroffener, sich untersuchen zu lassen, oder legt er das von ihm geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so ist der Schluss auf seine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Maßgabe des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV nur dann zulässig, wenn die ergangene Gutachtenanordnung in jeder Hinsicht (formell und materiell) rechtmäßig, namentlich anlassbezogen und verhältnismäßig ist. Die Fragestellung einer Gutachtenanordnung ist zu weit gefasst, wenn sie bei einer Cannabis-Problematik darauf abzielt, ob der Betroffene zukünftig ein Kraftfahrzeug „unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen oder deren Nachwirkungen“ führen wird.</p><p>Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen. Eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum im Bereich eines THC-COOH-Wertes bis zu 100 ng/ ml erscheint aus wissenschaftlicher Sicht bei zeitnah zur Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss genommenen Blutproben grundsätzlich nicht möglich. Bei einem THCCOOH- Wert unter 100 ng/ml oder bei Feststellung von THC im Blut, woraus jedenfalls ein einmaliger Konsum folgt, können sich allerdings aus weiteren aussagekräftigen Tatsachen Anhaltspunkte für wiederholten Konsum von Cannabis ergeben. Dem Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers kommt im Verwaltungsverfahren hierbei nur insofern Bedeutung zu, als von einem gelegentlichen Gebrauch dieses Betäubungsmittels dann ausgegangen werden kann, wenn ein solches Verhalten eingeräumt wird. Ist das nicht der Fall, darf eine Fahrerlaubnis ohne weitere Sachverhaltsaufklärung nur entzogen werden, wenn die Behörde die „Gelegentlichkeit“ des Konsums zweifelsfrei nachweisen kann. Erachtet die Behörde die Einlassung des Fahrzeugführers zum Cannabis-Kkonsumverhalten als unglaubhaft und kommen dazu mehrere Alternativvarianten in Betracht, so sind für die Annahme des gelegentlichen Cannabis-Konsums die dies nicht rechtfertigenden Varianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen. VG Schwerin, Urteil vom 08.06.2021, Az. 6 A 596/20 SN</p><p><i><strong>Inlandsungültigkeit eines EU-Führerscheins</strong></i>&nbsp;<br>Der Europäische Gerichtshof hat durch Urteil vom 28. Oktober 2020 (C-112/19) geklärt, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines umgetauschten Führerscheindokuments ablehnen darf, wenn der Umtausch durch den Ausstellerstaat zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, in welchem der Mitgliedstaat, von dem die materielle Fahrberechtigung herrührt, diese bereits entzogen hatte. Die gegenseitige Anerkennungspflicht der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine gilt unabhängig davon, ob der Führerschein infolge einer bestandenen Prüfung oder infolge eines Umtauschs ausgestellt wurde. Eine Ausnahme von der Anerkennungspflicht eines EU-Führerscheins greift ein, wenn dessen Ausstellung nach Maßgabe des Unionsrechts durch ein betrügerisches oder rechtsmissbräuchliches Verhalten erwirkt worden ist (hier bejaht). VG Aachen, Beschluss vom 21.05.2021, Az. 3 K 4955/17</p><p><i><strong>Streckenverbot für Fahrzeuge bestimmter Länge gilt trotz Lkw-Piktogramm auch für Busse&nbsp;</strong></i><br>Das Zeichen 266 (Streckenverbot für Fahrzeuge, die eine bestimmte tatsächliche Länge überschreiten) gibt der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit, ein Streckenverbot für Fahrzeuge auszusprechen, die die angegebene maximale Länge überschreiten. Dies dient dazu, der im vorliegenden Fall eingetretenen Gefahr vorzubeugen, dass überlange Fahrzeuge in engen Kurven zwangsläufig auf die Gegenfahrbahn geraten und dadurch eine Gefahr für den Gegenverkehr darstellen. Diese Gefahr besteht allein durch die Länge des Fahrzeugs oder Gespanns.</p><p>Das Zeichen 266 der StVO gilt – wie sich aus dem Wortlaut ergibt – gleichermaßen für Lkws wie für Kraftomnibusse und – wie durch den Hinweis auf „Fahrzeugkombinationen“ klargestellt wird – für Pkws, die mit einem Anhänger zusammen die vorgeschriebene Länge überschreiten. Das Verbot gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die die auf dem Zeichen angegebene tatsächliche Länge – hier von 12 Metern – überschreiten. Aus der Verwendung des Symbols eines Lkws in Zeichen 266 ergibt sich nichts anderes. Zeichen 266 ist kein Unterfall von Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen), von dem ausdrücklich „Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“ ausgenommen sind. Während Zeichen 253 auf die „zulässige Gesamtmasse“ abstellt, ist bei Zeichen 266 die tatsächliche Länge maßgeblich, während weder die zulässige noch die tatsächliche Masse (vgl. Zeichen 262) eine Rolle spielen. OLG München, Beschluss vom 26.04.2021, Az. 24 U 111/21</p><p><i><strong>Anordnung zur Beibringung eines MPUGutachtens: zulässige Begutachtungsfragen&nbsp;</strong></i><br>Die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 FeV ist nur dann anlassbezogen und verhältnismäßig, wenn sich Untersuchung und Gutachten auf die Fragen beschränken, die im einzelnen Fall zur Aufklärung der Zweifel der Verwaltungsbehörde an der Eignung des Betroffenen beantwortet werden müssen. Bestehen ausschließlich Hinweise auf einen gelegentlichen Konsum von Cannabis, ist die Frage, ob der Betroffene künftig ein Kfz unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird, nicht anlassbezogen und damit unverhältnismäßig. VG Darmstadt, Beschluss vom 25.02.2021, Az. 2 L 154/21.DA</p><p><i><strong>Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe: Frist zur Teilnahme an Aufbauseminar&nbsp;</strong></i><br>Einem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er einer vollziehbaren Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachkommt. Rechtliche Voraussetzung für diese Entziehung ist es, dass die Straßenverkehrsbehörde dem Fahranfänger eine datumsmäßig bestimmte Frist setzt, bis zu deren Ablauf er am Aufbauseminar teilgenommen haben muss. VG Aachen, Beschluss vom 25.02.2021, Az. 3 L 775/20</p><p>&nbsp;</p>

abo-image

Abo

Digital oder gedruckt

Nachrichten

Nachrichten

Termine

<p><strong>26.08.2021&nbsp;</strong><br><strong>Fahrzeugvermarktung&nbsp;</strong></p><p><strong>07.09.2021, 9–17 Uhr&nbsp;</strong><br><strong>Zertifizierte/r Mobilitätsmanager/in (BVF) – Modul 3 „Change Management“</strong>&nbsp;<br>mit Jochen Stelter&nbsp;</p><p><strong>08.09.2021, 9–13 Uhr&nbsp;</strong><br><strong>Starter-Kit Modul 1 – Fuhrparkmanagement – Grundüberblick und Basiswissen für die Praxis&nbsp;</strong><br>mit Axel Schäfer&nbsp;</p><p><strong>20.09.2021, 10–11 Uhr&nbsp;</strong><br><strong>Effiziente Kostensenkung – Darauf kommt es bei einer Fuhrparksoftware an&nbsp;</strong><br>mit Christian Fuchs, Vimcar&nbsp;</p><p><strong>23.09.2021&nbsp;</strong><br><strong>Wertgutachten und Fahrzeugbewertung&nbsp;</strong></p><p><strong>28.09.2021, 9–16 Uhr&nbsp;</strong><br><strong>Starter-Kit Modul 2 – Car Policy, Nutzungsüberlassung und Dienstwagenmanagement</strong>&nbsp;<br>mit Marc-Oliver Prinzing und RA Roman Kasten&nbsp;</p><p><strong>06.10.2021, 9–17 Uhr&nbsp;</strong><br><strong>Zertifizierte/r Mobilitätsmanager/in (BVF) – Modul 4 „Projektmanagement“&nbsp;</strong><br>mit Jochen Stelter&nbsp;</p><p><strong>13.10.2021, 9–12 Uhr&nbsp;</strong><br><strong>Starter-Kit Modul 3 – Dienstwagensteuer&nbsp;</strong><br>mit Gerhard Nolle&nbsp;</p><p><strong>14.10.2021&nbsp;</strong><br><strong>Rat § Tat</strong> mit Inka Pichler&nbsp;</p><p><strong>30.09.2021&nbsp;</strong><br><strong>Ladezone – Talk &amp; Impulse</strong></p><p>Sämtliche Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu unseren Onlinekursen und Webinaren finden Sie auf <a href="www.fuhrparkverband.de">www.fuhrparkverband.de</a></p>

Nachrichten

Starter-Kit Fuhrparkwissen“: Aller Anfang …

<p>Ab September startet eine neue Online-Kursreihe – das „Starter-Kit Fuhrparkwissen“. Wer neu mit dem Thema beginnt, kann so komprimiert die Grundlagen des Fuhrparkmanagements erlernen. Die sechs Module sind einzeln oder als Paket buchbar. Das Modul Grundüberblick und Basiswissen führt in die Aufgaben und Anforderungen von Fuhrparkmanager:innen ein. Das zweite Modul beinhaltet alles rund um das Thema Car Policy und Dienstwagen. Das Steuerrecht wird in Modul drei vermittelt und geht unter anderem auf die gesetzlichen Grundlagen der Besteuerung sowie Besonderheiten bei E-Fahrzeugen ein. Modul vier setzt sich mit der Kostenrechnung und dem Controlling auseinander. In Modul fünf befassen Sie sich mit der Versicherung und dem Schadenmanagement und werfen unter anderem einen Blick auf Haftungsgrundlagen und Regelungen mit Leasinggesellschaften. Modul sechs behandelt die Themen Finanzierung und Leasing und neben den verschiedenen Vertragsarten geht es auch um Probleme und mögliche Lösungen beim Leasing. Weitere detaillierte Informationen zu den Modulen finden Sie auf der Homepage des Verbandes.</p>

Nachrichten

Politische Positionen zur Bundestagswahl

<p>Als Fachverband mit Expertise für betriebliche Mobilität ist der Fuhrparkverband eine neutrale Plattform und die Interessenvertretung rund um die Themen des Fuhrpark- und Mobilitätsmanagements. Die aktive Gestaltung des Mobilitätswandels muss aus einem Zusammenspiel von Industrie, Politik, Verwaltung, Verbänden und Zivilgesellschaft geschehen. Der Fuhrparkverband möchte von der neuen Bundesregierung die Gestaltung eines Masterplans mit folgenden Aspekten:</p><p><strong>Mobilitätsgesetz&nbsp;</strong><br>Wir wünschen uns ein einheitliches Gesetz, in dem verlässliche und belastbare, rechtlich regulatorische Rahmenbedingungen auch für die betriebliche Mobilität geschaffen werden.</p><p><strong>Ladeinfrastruktur</strong>&nbsp;<br>Wir fordern eine bessere Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und damit einhergehend ein verbindliches Roaming-System für Ladestrom-Tarife. Dazu wäre die Vorgabe eines einheitlichen Zahlungsmittels, das immer an Ladestationen nutzbar sein sollte, sinnvoll.</p><p><strong>Fördermittel&nbsp;</strong><br>Förderungen und Subventionen sollten in einer Marktwirtschaft zurückhaltend eingesetzt werden. Hier bedarf es einer stärkeren Differenzierung der Förderung, da beispielsweise die Förderung von PlugIn-Hybriden nicht zielführend ist. Der Mobilitätswandel muss dennoch weiterhin durch Investitionen und Förderprogramme unterstützt werden. Dazu gehört in erster Linie der Aufbau der Ladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Eine gezielte Förderung sollte unabhängig von der Frage eines Zugangs für die Öffentlichkeit erfolgen.</p><p><strong>Datenschutz&nbsp;</strong><br>Ein weiterer wichtiger Bestandteil eines Masterplans für den Mobilitätswandel ist die Handhabung von Daten. Eine hürdenfreie Bereitstellung von Mobilitätsdaten und das Recht auf die eigenen Daten des Datengebers muss gewährleistet sein. Fahrzeughersteller dürfen nicht Eigentümer und Verfügungsberechtigte über die Daten der Fahrzeugnutzer:innen sein, um eine Einschränkung der Services zur Verbesserung der Mobilität durch Dritte zu verhindern.</p><p><strong>Steuerliche Aspekte&nbsp;</strong><br>Ebenso muss eine Angleichung der steuerlichen Gegebenheiten als Teil des Masterplans verankert sein. Ermöglichen Unternehmen den Mitarbeiter:innen den Zugang zu alternativen Mobilitätsmitteln wie etwa Fahrräder oder zum ÖPNV, sollten diese Mobilitätsangebote nicht durch je nach Bundesland abweichende Regelungen eingeschränkt sein.</p><p>Gemeinsam mit der Kraft all unserer Mitglieder werden wir uns für diese Themen einsetzen.</p>

Nachrichten

Messen öffnen wieder

<p>Dank der zunehmenden Verbesserung der Situation kann am <strong>15. und 16. September 202</strong>1 wieder<strong> der Branchentreff von Flotte</strong> stattfinden. Unter den geltenden Hygienevorschriften werden 260 Aussteller auf rund 15.000 Quadratmetern Fachbesucher:innen aus ganz Deutschland erwarten. Wir haben intensiv an der Planung und Umsetzung des Fachprogramms mitgearbeitet und viele der Referent:innen stehen nach ihrem Auftritt auf unserem Stand für vertiefende Gespräche zur Verfügung. Eine Teilnahme ist ein Muss für alle Mobilitätsverantwortliche! Auf Wunsch erhalten Mitglieder über den Fuhrparkverband einen Gutschein für einen kostenfreien Eintritt. Wir freuen uns auf Sie!</p><p>&nbsp;</p><p>Unser Partner <strong>NUFAM Karlsruhe</strong> öffnet wieder die Tore für Besucher und lädt zur diesjährigen Messe ein. Die siebte NUFAM findet vom <strong>30. September bis 3. Oktober 2021</strong> statt. Der Eintritt ist für ordentliche Mitglieder des Fuhrparkverbandes kostenfrei. Freuen Sie sich auf das gesamte Leistungsspektrum der Branche: von Fahrzeugen aller Gewichtsklassen über alternative Antriebe hin zu Dienstleistungen. Die NUFAM bietet Fachtage zu Telematik, Werkstatt, Kommunalfahrzeugen und Ladungssicherung. Außerdem erwarten Sie Vorträge und Diskussionsrunden zu aktuellen Branchenthemen. Weitere Informationen erhalten Sie unter <a href="www.fuhrparkverband.de">www.fuhrparkverband.de</a>.</p>

Nachrichten

Ladezone zum Thema Mobilitätsbudget

<p>Sehr erfolgreich hat der Fuhrparkverband 2021 das neue Online-Format „Ladezone – Talk &amp; Impulse“ als inspirierende Mittagspause eingeführt. Vor der Sommerpause Ende Juni gab es eine XXL-Version. Zu diesem Anlass hatten wir drei Experten im Gespräch. Das übergeordnete Thema war Mobilitätsbudget. Management- Professor Stephan A. Jansen machte den Auftakt der Veranstaltung mit einer Einführung in das Thema. Kurz gesagt geht es bei Mobilitätsbudgets darum, seinen Mitarbeiter:innen einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, der für die Mobilität frei genutzt werden kann. Damit soll ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit erreicht werden. Die steuerrechtlichen Grundlagen lieferte Steuerexpertin Isabell Schneider und zeigte genau auf, worauf man bei Mobilitätsbudgets achten muss. Die Ladezone rundete Steffen Krautwasser, Head of Mobility von SAP, mit einem Praxisbeispiel ab. SAP befindet sich seit letztem Jahr in einem Pilotprojekt zum Thema flexible Mobilität. Krautwasser lieferte Einblicke in das Projekt und gab Hinweise zur Umsetzung. Wenn Sie die nächste „Ladezone – Talk &amp; Impulse“ nicht verpassen wollen, dann seien Sie am 30.09.2021 mit dabei. Weitere Informationen erhalten Sie unter <a href="www.fuhrparkverband.de">www.fuhrparkverband.de</a>.</p>

Nachrichten

Rückblick: World Sustainable Energy Days

<p>Vom 21.–25. Juni 2021 fanden die World Sustainable Energy Days in Wels, Österreich statt. Auf der Hybrid- Veranstaltung kamen über 650 Teilnehmer:innen, 100 davon in Präsenz, aus 62 Ländern zusammen, um sich auf sechs Konferenzen verschiedenen Energie- und Nachhaltigkeitsthemen zu widmen. Auch der Fuhrparkverband war mit einem Beitrag vertreten. Als Teil der Innovations-Session auf der „Smarte E-Mobilität Konferenz“ präsentierte Axel Schäfer Informationen rund um das Thema „Fuhrparks auf dem Weg zur E-Mobilität“. Die nächsten World Sustainable Energy Days finden vom 2.–4. März 2022 statt.</p>

Nachrichten

Auf ein Wort: Die Ruhe vor dem Sturm

<p><strong>Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,&nbsp;</strong><br>in diesem Jahr war auch die Sommerpause nach wie vor geprägt von Ausnahmesituationen, Planungsunsicherheit und veränderten Arbeitswelten. Viele von uns konnten sich hoffentlich dennoch etwas von den bewegenden und oft belastenden Zeiten erholen.<br>Auch wir haben Energie aufgetankt, doch unsere Arbeit lief im Hintergrund weiterhin auf Hochtouren. Das Herbst- und Winterprogramm steht soweit mit neuen „Ladezonen“, Veranstaltungen und Seminaren. Aber sollten Sie sich vor dem Start nach Weiterbildungen sehnen, nutzen Sie doch gerne unsere Selbstlernkurse, die jederzeit auf unserer Website buchbar sind.&nbsp;<br>Die vielen Pandemie-Ausnahmeregeln und der ständige Alarm über alle Medien haben sich etwas abgeschwächt. Viele wichtige Themen waren im Krisenmodus zu sehr in den Hintergrund geraten. Doch jetzt werden die politischen Parteien sich positionieren und natürlich immer lauter werden, lauter werden müssen. Denn im September starten nicht nur wieder viele unserer Weiterbildungsprogramme, sondern es gibt auch eine Veränderung für ganz Deutschland. Wir blicken gespannt auf die Bundestagswahl. Die neue Bundesregierung wird eine hohe Verantwortung übernehmen, die nicht nur aus ökologischen Gründen viel mit betrieblicher Mobilität zu tun hat. Wir vertreten die Interessen der Fuhrpark- und Mobilitätsmanager:innen und haben ein Positionspapier mit Wünschen an die neue Bundesregierung verfasst. Eine Zusammenfassung finden Sie in diesem Newsletter, das vollständige Dokument auf unserer Website. Viele von Ihnen sind nah dran an Bundestags-, Landtagsabgeordneten, an kommunalen und überregionalen Mandatsträgern. Bitte teilen Sie unser Papier, machen Sie die Bedeutung unserer Profession für Veränderungen deutlich und helfen Sie uns, dass Gehör zu finden, dass Sie und die Branche verdient haben.<br>Veränderungen haben zur Zeit Rückenwind. Wir freuen uns darauf, diese gemeinsam mit Ihnen zu gestalten und vor allem auf persönliche Begegnungen und Gespräche mit Ihnen!</p><p><strong>Axel Schäfer&nbsp;</strong><br>Geschäftsführer&nbsp;<br>Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.</p>

Nachrichten

Übernahmevereinbarung

<p>ChargePoint Holdings gab am 20. Juli die Unterzeichnung einer Übernahmevereinbarung mit dem europäischen Anbieter für Elektromobilitätssoftware has·to·be bekannt. Die Übernahme basiert auf der Tatsache, dass Europa zu den am schnellsten wachsenden E-Mobilitätsmärkten weltweit zählt. Die offizielle Übernahme wird voraussichtlich bis zum Ende des Kalenderjahres 2021, vorbehaltlich aller behördlichen Genehmigungen und anderer üblicher Abschlussbedingungen, stattfinden. Das Team, die Kunden und die Technologie von has·to·be werden Teil der weltweiten Aktivitäten von ChargePoint. has·to·be kann seinen Kunden rund 40.000 direkt angebundene Ladepunkte anbieten. Zudem erhalten die Kunden Zugang zu mehr als 250.000 Ladepunkten im Roaming-Netzwerk. Mehr als 1.000 branchenführende Unternehmen aus der Automobil-, Energie-, Elektro-, Immobilien- und Handelsbranche sowie spezialisierte E-Mobilitätsanbieter und viele mehr vertrauen auf die leistungsstarke Software von has·to·be – darunter Marken wie Aral, Audi, GP Joule, Ionity und Porsche. Die umfassende Softwareplattform von has·to·be ist in der Lage, alle komplexen Anwendungsfälle der E-Mobilität abzudecken und hält Lösungen vor, um der großen Fragmentierung der Ladeinfrastrukturlandschaft entgegenzutreten.</p>

Nachrichten

Innovative Geschäftsmodelle

<p>Die Sieger des ersten Porsche Data Cups haben ihre Projekte auf der Innovationsplattform Startup Autobahn präsentiert: Zu den erfolgreichen Bewerbungen gehören ein digitales Fahrtenbuch, eine Bewertung von Unfallschäden mithilfe künstlicher Intelligenz und eine individuelle Versicherungsabrechnung. Die erfolgreichen Teilnehmer stellten ihre Innovationen am vergangenen Mittwoch beim Expo Day 10 der Startup Autobahn vor. Der Porsche Data Cup ist ein „Open Innovation“-Wettbewerb von Porsche und der Datenplattform High Mobility. Die teilnehmenden Teams hatten seit Mitte Mai neue datengestützte Geschäftsmodelle in den Kategorien E-Mobility, Smart Home sowie Versicherungen und Fintech entwickelt. Dabei konnten sie über den Porsche Car Emulator, das digitale Ebenbild eines Fahrzeugs, reale Anwendungen simulieren und unter Realbedingungen testen. Die Grundlage dafür bilden nachgestellte Fahrzeugdaten, die über mehr als 140 Programmierschnittstellen angesteuert werden können. Die Jury kürte die Teams AutoLogg, SwissRe und HDI zu den Siegern. Sie stellten beim virtuellen Expo Day 10 von Startup Autobahn ihre Projekte vor 120 Gästen in Stuttgart und 2.500 Online-Teilnehmern vor.</p>

Nachrichten

Erweiterte Anbindung

<p>Die Flottenladelösung von coneva ermöglicht intelligentes Energiemanagement und effiziente administrative Prozesse in einem Ökosystem. Basis ist die coneva Smart Box als zentraler Hub für intelligentes Lademanagement mit einheitlichen Standards (OCPP) und selbst entwickelten Schnittstellen. In Bezug auf Charge-Point-Operations (CPO)—Services wird die Erweiterung der Kompatibilität kontinuierlich vorangetrieben. Im Backend angebunden und verfügbar sind bereits Partner, wie chargecloud, Grid &amp; Co. und in Kürze auch SAP. Damit können B2B-Kunden ihre bestehende oder geplante E-Ladeinfrastruktur mit den Energiemanagementservices von coneva und weiteren Diensten verbinden, zum Beispiel in Bezug auf Abrechnungsprozesse. „Wir bieten unsere Lösung herstellerunabhängig an, um unseren Kunden ein maximal flexibles und vernetztes Produkt anzubieten“, so Jochen Schneider, Geschäftsführer coneva. Das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, private und gewerbliche Energieverbraucher sowie -erzeuger zu verbinden. Neben den Lösungen zur E-Ladeinfrastruktur inklusive eines dynamischen Lastmanagements kann mit einem Energiemonitoring und -management langfristig ein ganzheitlicher Ansatz umgesetzt werden.</p>

Nachrichten

Elektromobilitätsstrategie

<p>Der Volkswagen Konzern plant, Spanien zu einer strategischen Säule seines Elektrifizierungsplans zu machen. Beim „New Auto Strategy Day“ gab das Unternehmen seine Roadmap bis 2030 bekannt: Im Rahmen des Projekts „Future: Fast Forward“ strebt der Volkswagen Konzern an, eine Batteriezellenfabrik in Spanien zu bauen. Nach Schweden und Deutschland könnte Spanien damit der dritte Standort für eine von sechs Gigafabriken in Europa werden. „Abhängig von den allgemeinen Rahmenbedingungen und der staatlichen Unterstützung könnte ab 2025 die Small-BEV-Familie in Spanien gebaut werden“, so Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender des Volkswagen Konzerns. Der Small- BEV-Familie wird eine Schlüsselrolle bei der Demokratisierung der Elektromobilität in Europa zukommen, da sie klimaneutrale E-Mobilität für mehr Kunden zugänglich machen wird.</p>

Nachrichten

Europäische Marke

<p>Statkraft, Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energie, gab Anfang Juli die Allianz von eeMobility und E-WALD unter der europäischen Marke Mer bekannt. Die damit realisierten Synergieeffekte sollen eine nachhaltige Energie- und Verkehrswende in Europa unterstützen. Das norwegische Energieunternehmen ist international führend in Wasserkraft, Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energie und aus Überzeugung bereits seit vielen Jahren im Markt für EV-Ladelösungen aktiv. Allein in Deutschland betreibt Statkraft beispielsweise zehn Wasserkraftwerke, einen Solarpark und zwei Biomassekraftwerke. Basis für die Mer-Gruppe waren gezielte Zukäufe in verschiedenen Ländern Europas, die nach Norwegen, Schweden und UK nun abschließend auch in Deutschland unter der neuen Marke Mer firmieren. Die Mer Solutions GmbH (ehemals eeMobility) wird dabei als Spezialist für 360°-Ladelösungen bei Flottenkunden besonders die Bedürfnisse von Firmen wie Dienstwagenberechtigten in den Blick nehmen und innerhalb der Mer-Gruppe den Bereich des nichtöffentlichen Ladens betreuen. Die Mer Germany GmbH (ehemals E-WALD) wird als Dienstleister und Betreiber eines öffentlichen wie auch halböffentlichen Ladenetzes sowie eines elektrischen Carsharings die Elektromobilität für Privat- und Businesskunden abdecken.</p>

Nachrichten

Ladepunkte an Servicefilialen

<p>Die Reifen- und Werkstattkette Euromaster, Tochter des Reifenkonzerns Michelin, will in den kommenden Jahren ihr Leistungsangebot rund um Elektromobilität massiv erweitern. Bis 2025 will Euromaster seine mehr als 300 Servicefilialen in Deutschland bundesweit mit rund 1.000 Ladepunkten ausstatten. Den Startschuss für die E-Mobilitäts-Offensive gab Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, gemeinsam mit Anish K. Taneja, Präsident Michelin Europe North, und Euromaster-Geschäftsführer Dr. David Gabrysch am 19. Juli 2021 in einer Münchener Euromaster-Niederlassung, welche über die ersten zwei Ladesäulen für vier Kundenparkplätze verfügt. „Es ist uns eine große Ehre, dass der Bundeverkehrsminister mit uns gemeinsam die ersten Ladepunkte in Betrieb nimmt. Damit starten wir offiziell in das Zeitalter der E-Mobilität, auf das wir uns in den vergangenen Jahren bereits vollumfänglich vorbereitet haben. Unsere Mitarbeiter sind erstklassig ausgebildet, um Elektrofahrzeuge umfassend zu warten und zu reparieren. Nicht umsonst sind wir exklusiver Servicepartner der E-Fahrzeuganbieter Tesla und seit wenigen Monaten auch Elaris, der in diesem Jahr schon vier Fahrzeugmodelle in Deutschland anbietet“, sagte Euromaster-Geschäftsführer Dr. David Gabrysch.</p>

Nachrichten

Erweitertes Ladeangebot

<p>Elli, der Mobility Charging Provider des Volkswagen Konzerns, kooperiert seit Anfang Mai mit der LogPay Transport Services GmbH. Durch die Zusammenarbeit soll vor allem das Angebot des Volkswagen-Ladedienstes „Charge&amp;Fuel“ international weiter ausgebaut und das Ladeangebot innerhalb des Volkswagen Konzerns gebündelt werden. „Mit Elli haben wir uns auf die Fahnen geschrieben, das Laden für unsere Kunden einfach zu machen. Die Zusammenarbeit mit LogPay ist hierbei ein wichtiger Schritt, denn so haben unsere Kund*innen mit ihrer Charge&amp;Fuel-Card Zugriff auf über 230.000 Ladepunkte in Europa. Ein wesentlicher Beitrag zum Erfolg der E-Mobilität“, erklärt Elke Temme, Geschäftsführerin von Elli. „Die Zusammenarbeit mit Elli erlaubt es uns, unseren Flottenkunden ein Mobilitätsangebot aus einer Hand anzubieten – denn die Charge&amp;Fuel-Card ermöglicht ihnen den Zugriff auf ein großes Tankstellenakzeptanznetz und gleichzeitig auf E-Charging-Services“, ergänzt Jens Thorwarth, Geschäftsführer der LogPay. Gemeinsames Ziel der Zusammenarbeit ist es, Autofahrern einen möglichst nahtlosen und komfortablen Zugang zu Energie zu ermöglichen – und einen weiteren Schritt in Richtung flächendeckender Akzeptanz von Elektromobilität zu gehen.</p>

Nachrichten

Mehr als 800 Kilometer

<p>Reichweitenrekord für ein vollelektrisches Serienfahrzeug: Der neue Ford Mustang Mach-E mit der größeren der beiden lieferbaren Batterie-Packs („Extended Range“) und Heckantrieb ist seit Mitte Juli ein „GUINNESS WORLD RECORDS“-Halter, nachdem er seine Effizienz bei einer Langstreckenfahrt vom Nordosten in den Südwesten der britischen Insel demonstriert hat. Dabei zeigte eine unabhängige Auswertung der Daten, dass der Ford Mustang Mach-E pro Kilowattstunde elektrischer Energie rund 6,5 Meilen zurückgelegt hat. Bezogen auf die tatsächlich nutzbare (= netto) Batteriekapazität von 88 Kilowattstunden spiegelt die erreichte Effizienz des Rekord-Fahrzeugs eine Reichweite von über 500 Meilen wider – dies entspricht etwas mehr als 800 Kilometern mit einer einzigen Akkuladung und übertrifft damit die Werksangabe von 610 Kilometern (WLTP, kombiniert) für diese Version des Mustang Mach-E (Extended Range/Heckantrieb) um satte 200 Kilometer. Die insgesamt 840 Meilen (1.351 Kilometer) vom Nordosten in den Südwesten der Insel – die größte Distanz, die man in Großbritannien auf der Straße zurücklegen kann – erforderten unterwegs nur zwei kurze Ladestopps mit einer Gesamtdauer von weniger als 45 Minuten.</p>

Nachrichten

Vollelektrische Zukunft

<p>Für Volvo ist Elektrifizierung weit mehr als eine neue Antriebstechnik – sie steht auch für einen Paradigmenwechsel im Automobildesign. Das Volvo Concept Recharge zeigt nun die Richtung für die neue Generation vollelektrischer Fahrzeuge der schwedischen Marke. Dabei folgt das Konzeptfahrzeug der Tradition des skandinavischen Designs und soll den Ansatz „weniger, aber besser“ verfolgen. Der Wegfall des Verbrennungsmotors gab den Designern dabei die Chance, die Proportionen der zukünftigen Volvo-Modelle neu zu definieren und damit sowohl das Platzangebot im Innenraum als auch die Aerodynamik deutlich zu verbessern. Das Ergebnis ist ein Fahrzeug, das viele neue und bessere Lösungen bieten soll, die es einfacher machen, das Familienleben nachhaltig zu gestalten. Mit einem SUV, das auf einer neuen, ausschließlich auf Elektroantrieb ausgelegten Technikplattform basiert, wird die nächste Generation vollelektrischer Volvo-Fahrzeuge eingeläutet: Beim Volvo Concept Recharge haben die Designer die Möglichkeiten der neuen Plattform genutzt, die Sitze neu anzuordnen, die Dachlinie zu optimieren und die Motorhaube abzusenken. Im Vergleich zu einem typischen SUV verbessert sich so die Aerodynamik, was wiederum die Antriebseffizienz sowie die Reichweite erhöht.</p>

Nachrichten

Neue Unternehmensstrategie

<p>Mit der neuen „NEXT LEVEL – ŠKODA STRATEGY 2030“ möchte ŠKODA AUTO erfolgreich durch dieses Jahrzehnt steuern. Die Strategie beinhaltet ambitionierte Ziele in den Bereichen Internationalisierung, Elektrifizierung und Digitalisierung. So soll sich der tschechische Automobilhersteller bis 2030 zu den fünf absatzstärksten Marken Europas entwickeln. In den Wachstumsregionen Indien, Russland und Nordafrika will das Unternehmen zur führenden europäischen Marke werden. Gemeinsam mit Partnern aus Politik und Wirtschaft und dem Volkswagen Konzern zielt ŠKODA AUTO zudem darauf ab, das Heimatland Tschechien zum Elektromobilitäts-Hub auszubauen, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Auch konkrete Ziele für Nachhaltigkeit und Diversität sind fest in der neuen Strategie verankert. Der Fokus bei der Umsetzung liegt auf den beiden Leitmotiven Effizienz und Einfachheit. Die neue Unternehmensstrategie baut auf den Erfolgen der bisherigen Strategie 2025 auf, aber formuliert für den Weg in die Zukunft eine neue Vision und Mission. Die neue Vision lautet: „We will help the world live smarter“, die neue Mission heißt: „Modern accessible mobility with everything you need and surprises you love“. Gleichzeitig hält ŠKODA AUTO an seinen bewährten Markenwerten simplifying, human und surprising fest.</p>

Nachrichten

Grüner Wasserstoff

<p>Die Hyundai Motor Company und die Kia Corporation verstärken ihre Anstrengungen, einer globalen Wasserstoffgesellschaft den Weg zu ebnen durch die kostengünstige Produktion von sauberem Wasserstoff. Dazu haben die beiden Mobilitätsunternehmen Anfang Juli eine Absichtserklärung zur Kooperation mit der Next Hydrogen Corporation unterzeichnet. Das kanadische Unternehmen, eine Tochtergesellschaft von Next Hydrogen Solutions Inc., ist auf die Wasserelektrolysetechnologie spezialisiert. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Partner gemeinsam ein alkalisches Wasserelektrolysesystem und den zugehörigen Stack, das zentrale Element des Systems, entwickeln, um den sogenannten grünen Wasserstoff wirtschaftlich zu erzeugen. Derzeit ist es teuer und zeitaufwendig, Wasserstoff sauber oder grün herzustellen – ohne dass dabei CO<sub>2</sub>-Emissionen entstehen. Hyundai Motor, Kia und Next Hydrogen wollen daher die preisliche Wettbewerbsfähigkeit von grünem Wasserstoff unter Berücksichtigung regionaler Klima- und Umweltbesonderheiten verbessern. Bei der alkalischen Wasserelektrolyse wird Wasser unter Verwendung eines alkalischen Elektrolyten wie Kalium- oder Natriumhydroxid elektrolysiert. Mithilfe dieser Methode kann gleichzeitig Wasserstoff in großem Maßstab erzeugt werden, was die Anlagenkosten niedrig hält. Zudem sind die verwendeten Katalysatoren relativ preiswert.</p>

Nachrichten

Schadenmanagement digital

<p>Der Connected-Car-Spezialist Vimcar erweitert seine Software zur Fuhrparkverwaltung um eine Anbindung zur Plattform für digitales Schaden- und Wartungsmanagement von RepairFix. Das digitale Schadenmanagement von RepairFix wird künftig per Schnittstelle in die All-in-one-Fuhrparklösung Vimcar Fleet integriert. Fuhrparkverwalter erhalten damit erstmals digitale Tools für den kompletten Prozess der Schadenabwicklung. Im Durchschnitt nimmt das Schadenmanagement 30 Prozent der Zeit eines Fuhrparkmanagers in Anspruch. Mit der neuen Lösung von Vimcar in Kooperation mit RepairFix läuft der Prozess zentral und komplett digitalisiert über eine Web-Lösung ab. Dies soll zahlreiche Vorteile gegenüber einer Schadensteuerung in Eigenregie oder der Auslagerung an externe Schadensteuerer haben: Fuhrparkleiter behalten jederzeit die volle Transparenz über Status und Fortschritt der Reparatur. Das Schadenmanagement wird übersichtlicher, günstiger und spart deutlich Zeit. Durch die Einbindung in Vimcar Fleet erhalten Fuhrparkmanager innerhalb einer Lösung Zugriff auf auswertbare Kostenübersichten und lückenlose Schadenakten für ihre gesamte Flotte sowie direkte Kommunikationskanäle mit Fahrern, Kollegen und Servicepartnern. Damit sollen Fuhrparkverantwortliche auch an dieser Stelle Kosten und Zeitaufwand reduzieren können.</p>

Nachrichten

Verlängerung

<p>Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) begrüßt die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bekannt gegebene Verlängerung der Innovationsprämie für E-Fahrzeuge. Mit der Veröffentlichung der bis zum 31. Dezember 2025 verlängerten Förderrichtlinie sei noch im Juli beziehungsweise spätestens im August zu rechnen, so der Minister. Die aktuell gültige Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2021. „Es war höchste Zeit, die Verunsicherung sowohl im Automobilhandel als auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auszuräumen“, betont ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Der ZDK habe bereits im Frühjahr sowohl beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das für die Beantragung der Innovationsprämie zuständig ist, als auch beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) immer wieder auf die Dringlichkeit einer zeitnahen Verlängerung hingewiesen. Denn wer heute ein E-Fahrzeug bestelle, müsse mit Lieferfristen rechnen, die bis ins Jahr 2022 reichen. Bisher gab es keine Rechtssicherheit, ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Innovationsprämie weitergezahlt werden würde.</p>

Nachrichten

KONA elektrisiert Coca-Cola-Flotte

<p>Schritt für Schritt wird ein Teil des Fuhrparks der Coca-Cola European Partners Deutschland GmbH (CCEP) mit der Unterstützung der Hyundai Motor Deutschland GmbH auf Elektrofahrzeuge umgestellt. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Coca-Cola European Partners Deutschland einen wichtigen Neukunden und Image-Träger für die Marke Hyundai gewinnen konnten. Vor allem mit Blick auf die Wahl des KONA Elektro sehen wir uns in unserer starken Marktposition als führender Anbieter attraktiver Elektrofahrzeuge mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis und einer hervorragenden Qualität auch für den Flottenbereich bestätigt“, kommentiert Tobias Krumnikl, Abteilungsleiter Gewerbekunden &amp; Gebrauchtwagenstrategie von Hyundai Motor Deutschland. Bis zu 200 Hyundai KONA Elektro sollen jährlich an Coca- Cola-Mitarbeiter übergeben werden, die Vereinbarung läuft zunächst bis 2024. „Wir haben derzeit verfügbare E-Modelle auf Reichweiten, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit geprüft. Dabei sind wir zu der Entscheidung gekommen, dass zum jetzigen Zeitpunkt der Hyundai KONA Elektro zu den besten Angeboten gehört. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der KONA mit der großen Batterie Reichweiten von bis zu 484 Kilometer erzielen kann“, erklärt Hans-Jürgen Tost, Nationaler Fuhrparkleiter bei Coca-Cola European Partners Deutschland die Zusammenarbeit mit Hyundai.</p>

Nachrichten

E-Auto-Remarketing

<p>Das gestiegene Angebot an Elektrofahrzeugen, der Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Kombination aus staatlicher Subvention und hohen Herstellerrabatten bei einem Großteil der elektrisch betriebenen Autos hat den Absatz dieser stark angekurbelt. Für den Handel mit gebrauchten Elektrofahrzeugen ergibt sich daraus aber ein nicht zu unterschätzendes Restwertproblem, was sich gerade bei Leasingrückläufern bereits bemerkbar macht. Der Fahrzeugvermarkter BCA, der sich schon früh der Vermarktung von Elektrofahrzeugen gewidmet hat, weist auf weitere Verkaufsmöglichkeiten hin: Da es die staatlichen Subventionen und die Herstellerrabatte auf anderen europäischen Märkten in dieser Höhe nicht gibt, bewegen sich auch dort die Preise für gebrauchte E-Mobile auf einem höheren Niveau. Hinzu kommt, dass nicht in allen Ländern der Verkauf von neuen Elektroautos einen derartigen Boom erlebt wie in Deutschland. Das höhere Preisniveau, eine stärkere Marktdurchdringung und das begrenzte Angebot auf einigen Märkten im europäischen Ausland machen den Export der E-Autos dorthin zu einer interessanten Alternative, um das Restwertrisiko auf diese Weise zu minimieren. Bereits nach einer Haltedauer von sechs Monaten steht dem Verkauf eines E-Autos ohne den Verlust der Förderprämie nichts mehr im Wege. Eine große Stärke von BCA liegt im Remarketing von E-Autos über den eigenen internationalen B2B-Gebrauchtwagen-Marktplatz. „Mit unserem EV-Marktplatz und seinen wöchentlichen EV-Days bieten wir eine starke Vermarktungsplattform für gebrauchte Elektrofahrzeuge im B2B-Bereich und ermöglichen einen einfachen grenzübergreifenden Handel“, so Maximilian Ebert, Head of Marketing &amp; Business Development bei BCA.</p>

Nachrichten

Neue (Räder-)Welt

<p>Der Räderhersteller Wheelworld positioniert sich neu am Markt. Überarbeitet wurden dafür Logo, Unternehmens-Claim, das Markenportfolio mit eigenen Markenwelten sowie die Website <a href="wheelworld.de">wheelworld.de</a>. Die einzige Konstante bleibt zunächst das Sortiment. Endkunden können ihre Fahrzeuge weiterhin mit den bekannten Rädern aus dem bisherigen Wheelworld- oder Axxion- Portfolio ausstatten. Dennoch zeigen sich bereits dabei die ersten Ausprägungen der „neuen Wheelworld“: Während der Name Wheelworld künftig als Dachmarke über sämtlichen darunter positionierten Produktmarken fungiert, kommen die bisher unter der Marke Wheelworld vertriebenen Felgen nun unter der Bezeichnung 2DRV® auf den Markt. Um die Veränderung auch optisch zu unterstreichen, werden die Räder künftig mit einem neuen Nabendeckel angeboten. Aber auch unter dem neuen Namen 2DRV® will das Unternehmen die Marke weiterhin im Bereich der klassischen Designs und preisgünstigen Felgen ansiedeln. Bereits für das Wintergeschäft 2021 sollen die ersten Räder mit den neuen Nabendeckeln bereitstehen.</p>

Nachrichten

Erweiterung

<p>Die Sixt Mobility Consulting GmbH (SMC) hat ihre Smartphone-App „The Companion“ mit der elektronischen Führerscheinkontrolle „DriversCheck“ ausgestattet. Damit können die Dienstwagenfahrer der Fuhrparkkunden ihren Führerschein nun ganz in Eigenregie und in Echtzeit kontrollieren – jederzeit und überall. Fahrer und Fuhrparkleiter werden automatisch vom „DriversCheck“ benachrichtigt, wenn eine Kontrolle ansteht. Und auch alle weiteren Kontrollprozesse werden automatisch und zuverlässig im Hintergrund erfasst. Dadurch entfallen die lästige Terminplanung und aufwendige Dokumentation. Fuhrparkleiter können die Daten über das „DriversCheck“-Portal einsehen und behalten somit alle Kontrollen immer im Auge. Zudem haben sie die Möglichkeit, Berichte zu erstellen. Der „DriversCheck“ überzeugt laut Anbieter mit einfacher Einrichtung und Bedienung und erfüllt – auch in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz – alle gesetzlichen Anforderungen an die Führerscheinkontrolle.</p>

Nachrichten

Neuausrichtung

<p>Die Auto Fleet Control (AFC) hat ihr Geschäftsmodell neu ausgerichtet. Im Zentrum des neuen Branding des Schaden- und Risikomanagers von Fahrzeugflotten steht die strategische Neuausrichtung sämtlicher Unternehmensbereiche. Neben dem geschärften Fokus auf die Kundenzentrierung im Schadenmanagement will sich der Dienstleister verstärkt als Plattform positionieren, welche mit einem modularen Angebot aus Versicherungslösung, Schaden-, Reparatur- und individuellem Risikomanagement Einsparungen entlang der Wertschöpfungsketten ihrer Kunden verspricht. Visueller Ankerpunkt soll die blaue Farbgebung – unter anderem sichtbar im neugestalteten Logo – sein, welche die digitale Identität von AFC unterstreicht. Neben den definierten Unternehmenswerten Innovation und Exzellenz ist die Kundenzentrierung damit erstmalig fester Teil der Markenstrategie. Insbesondere die steigende Nachfrage der Kunden nach neuen Lösungen im Bereich Flottenversicherung sei ein Impulsgeber für die neue Ausrichtung gewesen, so Geschäftsführer Daniele Baldino</p>

Nachrichten

Wachstum

<p>Fixico, Europas wachsende Plattform für Kfz-Schadensabwicklung, setzt seine Expansion im deutschen Markt fort. Das Unternehmen baut sein Werkstattnetz mit mittlerweile mehr als 650 zertifizierten Karosseriewerkstätten bundesweit zügig aus und hat bereits 40 deutsche Partner, die von lokalen Vermietungsunternehmen bis hin zu großen europäischen Fuhrpark-, Leasing- und Versicherungsgruppen reichen. “Fixico setzt sein exponentielles Wachstum in Deutschland fort, da Fuhrpark-, Miet-, Leasingund Versicherungsunternehmen die Effizienzvorteile nutzen, die seine Plattform bietet. Es liegen große Chancen vor uns, denn bahnbrechende Markttrends und ein erhöhter Bedarf an Zentralisierung und Digitalisierung schaffen die perfekten Voraussetzungen für Fixico, um den automobilen Servicemarkt weiter umzugestalten.” – Derk Roodhuyzen de Vries, CEO und Mitgründer von Fixico.</p>

Nachrichten

Etabliert

<p>Die Plattform driviva von PS Team hat sich mittlerweile als effizientes Vergabetool für Fahrzeugüberführungen sowohl bei Vermietern und Flottenbetreibern als auch im Autohandel etabliert. Dazu trägt unter anderem ein vereinfachtes Onboarding bei. Auftraggeber können sich mit wenigen Klicks selbst registrieren und dabei Qualitätskriterien für Fahrer und Transportdienstleister festlegen. Im Profil können Transporthinweise hinterlegt und Anforderungen definiert werden. Aufträge lassen sich automatisiert als Sammeleingabe oder manuell über eine Maske jeweils mit geringem Aufwand einstellen. Kunden haben die Wahl zwischen einem Preisangebots- und einem Niedriggebotsverfahren: Das Preisangebotsverfahren erhöht die Flexibilität beider Seiten, da auch Kriterien wie Termin und Ort eine Rolle spielen und der Auftraggeber das Angebot letztlich auswählt. Beim zweiten Verfahren wird, gemessen am Startpreis, automatisch das günstigste Angebot ausgewählt.</p>

Nachrichten

Firmenkunden-Plus

<p>Das Toyota Gewerbekundengeschäft verzeichnet im ersten Halbjahr 2021 deutschlandweit mit insgesamt 9.346 Zulassungen von gewerblich genutzten Pkw sowie leichten Nutzfahrzeugen eine Steigerung von 46,3 Prozent, der deutsche Flottenmarkt wuchs im gleichen Zeitraum um 22,7 Prozent. Allein im Juni 2021 hat der Geschäftskundenbereich ein Plus von 94,3 Prozent eingefahren. Damit erzielt der Importeur einen zuvor noch nie erreichten Marktanteil von 2,9 Prozent. Die gewerblichen Zulassungen zeichnen damit für 28,5 Prozent des Gesamtabsatzes von Toyota verantwortlich. Auch im Markt der Mietfahrzeuge steigerte sich Toyota deutlich – um 220 Prozent auf fast 3.400 Einheiten im ersten Halbjahr, mit Zuwachsraten von mehr als 700 Prozent im Juni. Neben speziellen Gewerbeangeboten wie Business Leasing KINTO One erweisen sich die LCV-Modelle sowie das elektrifizierte Modellportfolio als Wachstumstreiber.</p>

Nachrichten

Zeitersparnis

<p>Fahrzeugbörsen haben sich als wichtiger Remarketingkanal etabliert, eine hohe Datenqualität ist jedoch erfolgsentscheidend. Händler und Flottenbetreiber können aufwändige Arbeitsschritte bei der Fahrzeugeinstellung mit der Implementierung des Autorola Solutions Fleet Monitors einsparen. Die Kernprozesse lassen sich mit dem Tool für eine agilere, zeiteffizientere Vertriebssteuerung automatisieren, denn das Tool übernimmt alle anfallenden Arbeitsschritte. Damit werden sämtliche Upload-Aktivitäten auf die B2C-Börsen von einer Schnittstelle aus gelenkt. Die Steuerung über Fleet Monitor beinhaltet eine plattformspezifische Datenstruktur, sodass die Integration bestehender Systeme, beispielsweise kundeneigener ERP-Systeme, gewährleistet ist. Dank der digitalen DATAbfrage können die Daten der sich im Bestand befindenden Fahrzeuge in Sekundenschnelle für den Börsen-Upload vorbereitet werden. Fleet Monitor kategorisiert anschließend alle Informationen zu den Ausstattungsmerkmalen und ordnet die wertrelevanten Merkmale ein. Durch den Einsatz des Softwaretools erfolgt dieser Prozess selbsttätig. Letztlich benötigen Händler nicht mehr als fünf Klicks für den Upload ihres Gesamtbestandes auf die B2C-Fahrzeugbörsen, verspricht Autorola.</p>

Nachrichten

Ergänzung

<p>claimini. will mit dem neu entwickelten Tool eCase für maximale Transparenz bei der Abwicklung von Kfz-Schäden sorgen. Das Tool ermöglicht dem Kunden, jeden abgewickelten Schaden live mit allen Bearbeitungsschritten nachzuverfolgen. Dem Kunden stehen gleichzeitig sämtliche Dokumente aus der Abwicklung in übersichtlicher Form zur Verfügung. Das Besondere am Tool: Der eCase weist sofort und dynamisch durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz auf Besonderheiten beim Schaden hin, sodass der Fuhrparkverantwortliche umgehend über vorhandene Auffälligkeiten informiert ist und bei Notwendigkeit gezielte Maßnahmen ergreifen kann. Der eCase ist Teil einer Reihe von innovativen Neuentwicklungen des Anbieters, die im Laufe der nächsten Monate gelauncht werden. claimini. konzentriert sich als unabhängiger Dienstleister auf die Abwicklung von Kfz-Schäden für Flotten jeder Art. Nach Gründung im Jahr 2020 ist claimini. gemäß eigenen Angaben der aktuell am schnellsten wachsende Schadenmanagement-Dienstleister am Markt. claimini. verwaltet aktuell bereits einen Bestand von über 8.000 Fahrzeugen.</p>

Nachrichten

E-Auto Vermietung

<p>Das Elektroportfolio der Pkw-Marken des Volkswagen Konzerns wächst sukzessive. Ab sofort können die Kunden der EURO-Leasing GmbH in Deutschland auf die laut Anbieter marktweit größte Rental- Flotte elektrischer Pkw zurückgreifen. Dank der flächendeckenden Verfügbarkeit sowie der breiten Modellauswahl vom elektrifizierten Cityflitzer bis zur komfortablen Langstreckenlimousine schafft das Unternehmen unter der Marke VW FS | Rent-a-Car so einen niederschwelligen Einstieg in die Welt der lokal emissionsfreien Mobilität: Anwender können unkompliziert und ohne langfristige finanzielle Verpflichtung testen, inwieweit sich ihre individuellen Mobilitätsbedürfnisse mit einem E-Fahrzeug abdecken lassen. Neben den klassischen Vermietformen wie der Kurz- und Langzeitmiete kann auch im VW FS | Auto Abo der elektrische Antrieb risikofrei mit verschiedenen Laufzeiten ausprobiert werden.</p>

Nachrichten

Umbenennung

<p>Die in Deutschland bisher als Maske Fleet GmbH firmierende Tochtergesellschaft der Mitsubishi HC Capital Inc. sowie alle anderen europäischen Töchter werden ab sofort unter dem Namen MHC Mobility geführt. Maske Fleet heißt nun MHC Mobility Germany. MHC Mobility tritt damit als paneuropäisches Unternehmen für Unternehmensmobilität auf. Da nachhaltigem Reisen in der Zeit nach der Pandemie eine größere Bedeutung zukommen wird, hält MHC Mobility Lösungen zur Reduktion des CO<sub>2</sub>-Fußabdrucks oder Erreichen einer Netto-null-Bilanz mit voll integrierten, innovativen Mobilitätsdienstleistungen bereit – sowohl lokal als auch grenzüberschreitend. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Einführung von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark. Diese Lösungen umfassen vielfältige Dienstleistungen und sind markenunabhängig. Im Mittelpunkt steht die Beratung, basierend auf datengestützten Erkenntnissen und langjährigen Beziehungen. Innovative Dienstleistungen und flexiblere Mobilitätslösungen werden ständig weiterentwickelt und im Portfolio ergänzt. MHC Mobility ist in ganz Europa tätig und kann so auf die Bedürfnisse der lokalen Märkte reagieren.</p>

Nachrichten

Elektromobilitätsstrategie

<p>Im Rahmen der Veranstaltung „Renault eWays“ hat die Renault Group am 30. Juni die Beschleunigung ihrer Elektromobilitätsstrategie angekündigt. Wichtigster Pfeiler der E-Strategie ist eine umfassende Modelloffensive, bei der bis 2025 zehn neue vollelektrische Modelle auf den Markt kommen sollen. Damit will das Unternehmen die nachhaltigste Modellpalette in Europa anbieten mit einem E-Anteil von über 65 Prozent. Hierzu zählen auch der neue Renault 5 sowie ein aktuell als „4ever“ bezeichnetes ikonisches Modell, eine weitere Neuauflage eines Renault-Klassikers. Ab 2024 folgt eine vollelektrische Alpine. Bis 2030 sollen bis zu 90 Prozent der verkauften Renault-Modelle über einen vollelektrischen Antrieb verfügen. Weitere Meilensteine sollen unter anderem der neue Elektro-Industriepol „Renault ElectriCity“ in Nordfrankreich bilden, die E-Powertrain MegaFactory in der Normandie sowie die strategische Partnerschaft mit Envision AESC zum Bau einer Batterie-Gigafactory in Douai. Hinzu kommen neue Entwicklungen im Bereich E-Powertrain und ein umfassendes Batterie-Lifecycle-Management.</p>

Nachrichten

Partnerschaft II

<p>Fleetpool und Shell erleichtern mit einer Kooperation den Einstieg in die Elektromobilität. Dafür bündeln beide Unternehmen ihre Kompetenzen: Ab sofort können Kunden von maßgeschneiderten Angeboten profitieren und ohne Risiken Alltagserfahrungen mit vollelektrischen Fahrzeugen sammeln. Wer das neue Angebot nutzen möchte, schließt im Webshop für das Shell Recharge Auto Abo einen Vertrag für das gewünschte Fahrzeug mit Fleetpool ab und zahlt dafür eine monatliche Allinclusive- Rate, die sämtliche Kosten außer den Stromkosten beinhaltet. Die Fleetpool Group verantwortet die gesamte Abwicklung: von der Bestellung im eigens entwickelten Webshop über die Kundenbetreuung, die Fahrzeuglogistik inklusive Zulassung und Auslieferung bis hin zum Schadenmanagement. So besitzt das Unternehmen beispielsweise sechs Logistikstandorte, darunter ein eigenes Logistik-Zentrum mit bis zu 1.500 Stellplätzen. Zum Stromtanken erhalten alle Kunden die „Shell Recharge“ Ladekarte, mit der im größten Ladenetz Europas über 200.000 Ladepunkte genutzt werden können.</p>

Nachrichten

Zertifiziert

<p>Webfleet Solutions hat die Zertifizierung nach ISO 14001:2015 erhalten. Diese von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelte Umweltmanagementnorm bietet einen internationalen Rahmen, der Organisationen dabei hilft, schädliche Einflüsse auf die Umwelt zu minimieren und die geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten. „Als Teil unserer grünen Mission streben wir eine nachhaltigere Zukunft der Mobilität an, indem wir unseren eigenen CO<sub>2</sub>-Fußabdruck verringern und unseren Kunden helfen, ihre CO<sub>2</sub>- Emissionen ebenfalls zu senken“, sagt Jan-Maarten de Vries, CEO von Webfleet Solutions und Bridgestone. Diverse Initiativen von Webfleet Solutions sollen helfen, die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens zu erreichen, zum Beispiel die, mit der die Verwendung von Plastik in Verpackungen bestimmter Hardware- Produkte um bis zu 96 Prozent reduziert werden konnte. Oder die Zusammenarbeit mit der internationalen NGO Justdiggit, um CO<sub>2</sub>-Emissionen aus seinen Lieferketten und Betriebsstätten durch die Unterstützung von Aufforstungsprojekten in Afrika auszugleichen, wie die Wiederbegrünung einer Fläche in Tansania mit über 130.000 Bäumen zur Bindung von rund 51.800 Tonnen CO<sub>2</sub>. Mit der kürzlich gestarteten Plattform „Green Your Fleet“ ermöglicht Webfleet Solutions auch seinen Kunden, zum Wiederaufforstungsprogramm beizutragen.</p>

Nachrichten

Partnerschaft I

<p>Als neue Kooperationspartner bieten NewMotion und LeasePlan ihren Kunden nun Zugang zu einem der größten Ladenetzwerke Europas mit mehr als 200.000 Ladepunkten in 35 Ländern. Zum Netzwerk gehören außerdem mehrere Hundert – und in naher Zukunft bereits mehrere Tausend – Ultraschnellladepunkte an Shell-Tankstellen und weiteren Ladestandorten in ganz Europa. LeasePlan-Kunden können darüber hinaus die Online-Tools nutzen, um Echtzeitinformationen zur Verfügbarkeit und zu Ladegeschwindigkeiten an öffentlichen Ladepunkten zu erhalten. Alle Lösungen lassen sich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kunden zuschneiden. Als zusätzlichen Bonus bekommen Leasingfahrer automatisch die gesamten Kosten für alle Ladevorgänge mit NewMotion von LeasePlan erstattet. Für das Laden unterwegs erhalten LeasePlan-Kunden eine gemeinsame Ladekarte und App von LeasePlan und NewMotion. Damit haben Fahrer Zugang zum kompletten NewMotion-Ladenetz. Im Rahmen der Kooperation stellt NewMotion LeasePlan-Kunden Ladelösungen für Elektrofahrzeuge für zu Hause, am Arbeitsplatz und unterwegs zur Verfügung.</p>

Nachrichten

Erweiterung

<p>Das Servicenetz von Polestar wächst um weitere Premiumpartner an. Nach dem ersten Ausbau um 61 Servicepunkte im Frühjahr dieses Jahres erfolgt bereits die nächste Expansionswelle. Bis spätestens September sollen insgesamt 125 Servicepunkte in Deutschland Polestar-Kunden ihre Dienstleistungen anbieten. Mit dem Netzwerk will Polestar die Unterstützung seiner Kunden in naher Reichweite sicherstellen. Regionen mit hoher Kundendichte wurden dabei besonders berücksichtigt und mit zusätzlichen Servicepunkten ausgestattet, die Wartungsund Reparaturarbeiten oder Software-Updates durchführen und an denen ausschließlich original Ersatzteile zum Einsatz kommen. Im Falle einer Panne ist über eine Taste im Fahrzeug Hilfe Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Damit Kunden im Falle eines Defekts der Prozess so einfach wie möglich gemacht wird, kann das Fahrzeug mithilfe des Hol- und Bringservices kostenfrei abgeholt und nach der Reparatur wieder zurückgebracht werden. Falls gewünscht, wird für die gesamte Servicedauer zudem ein alternatives Transportmittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies gilt für die ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss für einen Neuwagen.</p>

Nachrichten

Leasingrechner

<p>Einen professionellen Leasingrechner bietet Vimcar Fuhrparkbetreibern auf der Unternehmensseite <a href="www.vimcar.de">www.vimcar.de</a> kostenlos zum Download an. Nutzer können damit für alle Fahrzeuge im Fuhrpark die Gesamtkosten (TCO) im Auge behalten und vergleichen. Ein übersichtliches Diagramm setzt diese ins Verhältnis zueinander. So lässt sich schnell das am besten geeignete Fahrzeug ermitteln. Für Fuhrparkleiter ist es essenziell, alle anfallenden Kosten für ein Fahrzeug über den kompletten Leasingzeitraum im Auge zu behalten. Insbesondere der Vergleich von Elektrofahrzeugen und Verbrennern gestaltet sich dabei aufgrund steuerlicher Vorteile und möglicher Subventionen häufig knifflig. Der Rechner kann den Nutzern dabei helfen, die Entscheidung für oder gegen ein E-Auto- Leasing zu treffen.</p>

Nachrichten

Freigabe für Kompaktklasse

<p>NEXEN TIRE gab Mitte Juni bekannt, dass der N’FERA Sport in der Erstausrüstung auf der achten „VW Golf“-Generation und der vierten Generation des SEAT Leon in der Größe 225/45 R17 91W verbaut wird. Damit konnte der südkoreanische Reifenhersteller seine OE-Aktivitäten um Produkte für zwei Verkaufsschlager ausweiten: Der Golf ist eines der bekanntesten Modelle von Volkswagen und wurde seit seiner Markteinführung 1979 über 35 Millionen Mal verkauft. Der SEAT Leon mit über zwei Millionen verkauften Einheiten ist ein repräsentatives Fließheckmodell des spanischen Automobilkonzerns SEAT − seit Markteinführung 1999. Der Ultra-High-Performance-Reifen N’FERA Sport wurde für europäische Fahrzeuge entwickelt und soll maximalen Grip sowie Sicherheit auch bei hohen Geschwindigkeiten bieten. Der Sommerreifen überzeugt besonders durch hervorragendes Fahr- und Bremsverhalten auf nasser und trockener Fahrbahn. Aktuell zeichnete das deutsche Automobilmagazin ACE Lenkrad (Auto Club Europa) den N’FERA Sport als Sieger im Reifentest 2021 aus. Dieser Testsieg reiht sich damit nahtlos in die Reihe vieler sehr guter Bewertungen bekannter Automagazine ein.</p>

Nachrichten

Reifen für e-tron Modelle

<p>Neben dem Audi e-tron beliefert Hankook jetzt ein weiteres vollelektrisches Fahrzeug von Audi, den High-Performance Gran Turismo Audi e-tron GT quattro, mit seinen eigens entwickelten EV-Reifen Ventus S1 evo 3 ev. Ab Werk ist dieser speziell für die Bedürfnisse von Elektrofahrzeugen entwickelte Pneu auf dem Ingolstädter Sportcoupé vertreten: In der Größe 225/55 R19 XL 103Y auf der Vorderachse und 275/45 R19 XL 108Y auf der Hinterachse verbirgt sich im Ventus S1 evo 3 ev eine Menge an technischen Finessen, die dazu beitragen, die Leistung elektrisch angetriebener Sportwagen optimal und effizient auf die Straße zu bringen. So wurde das Laufflächenprofil des Pneus in der ev-Version für den Audi e-tron GT quattro so angepasst, dass es insbesondere solche Reifengeräusche um circa drei Dezibel reduziert, die im Fahrzeuginneren aufgrund fehlender Motorengeräusche als störend empfunden werden könnten. Um der starken Beanspruchung durch die hohe Leistung von Elektro-Sportwagen gerecht zu werden, verfügt der Reifen unter anderem über eine mit sogenannter Bead-Packing-Technology verstärkte Reifenwulst sowie eine hohe Seitensteifigkeit für ein besonders präzises Fahrverhalten auch bei hohen Geschwindigkeiten.</p>

Nachrichten

Runderneuerte Reifen

<p>Ressourcenschonung, Wiederverwertung und ein nachhaltiger Lebensstil stehen heutzutage hoch im Kurs. Auch runderneuerte Reifen sind dabei eine Möglichkeit, Abfälle zu vermeiden und Rohstoffe zu erhalten. Daher hat A.T.U ab sofort neue Modelle der französischen Reifenmarke Black-Star im Sortiment, die bei der CO<sub>2</sub>-Bilanz punkten. „Unsere Reifen der französischen Marke Black-Star bestehen zu 80 Prozent aus recycelten Materialien. Mit der Entscheidung für ein runderneuertes Reifenmodell spart man 35 kg CO<sub>2</sub> bei der Produktion ein – bei gleichzeitiger Reduktion des Energieverbrauchs bei der Herstellung um 60 Prozent. Zudem sind die Reifen preislich attraktiv positioniert und werden komplett in Frankreich hergestellt“, fasst Sebastian Scharnagl, Reifenexperte von A.T.U, die Produkteigenschaften zusammen. Selbstverständlich überzeugen die Reifen nicht nur bei der Umweltfreundlichkeit, sondern auch bei der Performance auf der Straße: „Die Black-Star-Reifen bieten genau wie herkömmliche Reifen Sicherheit und Fahrkomfort und unterliegen denselben europäischen Normen und Vorschriften. Bei Tests konnten sie eine schnelle und kraftvolle Bremsleistung sowie eine optimale Bodenhaftung bei Nässe und Trockenheit nachweisen“, verdeutlicht Scharnagl.</p>

Nachrichten

Premium Winterreifen für SUV

<p>Bereits Ende Juni gab Goodyear die Markteinführung des UltraGrip Performance+ SUV bekannt. Diese neue Reifenserie soll den wachsenden Markt der Sports Utility Vehicles (SUV) sowie Crossover abdecken und den Verbrauchern einen innovativen Winterreifen bieten, der die Vielseitigkeit und Sicherheit ihrer Fahrzeuge erhöht. So hat der SUV-Markt laut Europool ein Wachstum von acht Prozent in den letzten zehn Jahren verzeichnen können. In einem „Auto Bild“-Vergleichstest von elf Winterreifenmarken wurde die Pkw-Produktvariante des Goodyear UltraGrip Performance+ SUV bereits als Testsieger ausgezeichnet. Der UltraGrip Performance+ SUV basiert auf diesem preisgekrönten Produkt und wurde speziell für den immer wichtiger werdenden SUV-Markt entwickelt. So verfügt dieser über eine 13 Prozent höhere Laufleistung als sein Vorgänger und ein verbessertes Fahrverhalten bei allen winterlichen Bedingungen. Erreicht wurde dies unter anderem durch eine hohe Elastizität der Lauffläche (Mileage-Plus- Technology), welche weniger Verschleiß bewirkt und somit die Haltbarkeit wie auch die Laufleistung verbessert.</p>

Nachrichten

Erstausrüstung für Elektrofahrzeuge

<p>Continental baute 2020 seinen Marktanteil im Segment der Reifen für vollelektrische Fahrzeuge weiter aus: Sechs der zehn volumenstärksten Hersteller von Elektrofahrzeugen weltweit vertrauten in der Erstausrüstung auf die hohe Technologiekompetenz des Premium-Reifenherstellers. Hierzu gehörten unter anderem Tesla mit seinem Model 3 und Model S sowie der Volkswagen mit dem ID.3. Das Vertrauen der Elektrofahrzeughersteller bestätigt damit die Produktstrategie und Qualität der Produkte des Unternehmens im Elektromobilitätssegment: „Inzwischen sind vollelektrische Modelle aus nahezu allen Pkw- Segmenten erhältlich, die Auswahl reicht vom Kabinenroller, Klein- und Mittelklassewagen über SUV bis hin zum High-Performance-Sportwagen. Für jeden Fahrzeugtyp sind individuelle Reifenkonfigurationen nötig“, sagt Andreas Schlenke, Reifenentwickler bei Continental. „Entsprechend gibt es nicht den einen Reifen für alle vollelektrischen Fahrzeuge. Wir arbeiten deshalb bereits seit mehr als einem Jahrzehnt daran, unser bestehendes Portfolio so weiterzuentwickeln, dass die Reifen die Anforderungen aller EFahrzeuge erfüllen und gleichzeitig in der Lage sind, auch die Emissionen von Verbrennerfahrzeugen nachhaltig zu senken.“</p>

Nachrichten

Preiserhöhungen erwartet

<p>Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V. (BRV) geht trotz der Preisanpassung vieler Reifenhersteller in der ersten Jahreshälfte 2021 davon aus, dass es auch in den kommenden Monaten, speziell zur Winterumrüstsaison, zu weiteren spürbaren Preiserhöhungen in allen Reifensegmenten kommen wird. Laut des Bundesverbandes resultieren diese aus den folgenden Entwicklungen: Anstieg der Kosten für Naturkautschuk, aktuelle Ölpreissteigerung, welche den Preis des petrochemisch hergestellten Synthesekautschuks in die Höhe treibt, und nicht zuletzt die Verteuerung der Energiekosten. „Der Reifenfachhandel muss die von den Reifenherstellern im ersten Halbjahr 2021 schon realisierten und die für den weiteren Verlauf des Jahres angekündigten Preissteigerungen voll an den privaten wie auch gewerblichen Verbraucher weitergeben“, sagt Stephan Helm, Vorsitzender des BRV. „Auch wenn der Reifenhandel im Vergleich zu anderen Branchen nicht so starke Rückgänge während der Corona-Pandemie verzeichnen musste, steht die Reifenfachhandelsbranche extrem im Wettbewerb. Preiserhöhungen können in der aktuellen Situation nicht mehr durch Margenverzicht aufgefangen werden!“</p>

Nachrichten

Neue Generation

<p>Volkswagen Nutzfahrzeuge stellte Anfang Juni in einer Weltpremiere eine vollständig neue Generation des Multivan vor. Konzeptionell macht der Van einen riesigen Sprung: Erstmals gehört ein Plug-in-Hybrid zum Antriebsprogramm. Darüber hinaus ist eine neue Evolutionsstufe vernetzter Assistenz-, Bedien- und Infotainmentsysteme an Bord. Ein neues Interieurkonzept macht den Multivan noch vielseitiger. Evolutionär weiterentwickelt wurde das ikonische Design: „Der neue Multivan trägt unverkennbar die Gene des bekanntesten Van- Designs der Welt in sich“, erklärte Chefdesigner Albert Kirzinger. Gleichzeitig leitet der neue Multivan den Aufbruch in eine neue Epoche der Marke und der Mobilität ein. Dabei fächert sich das Bulli-Spektrum künftig in drei Säulen auf: die Baureihen Multivan, Transporter 6.1 und den 2022 startenden ID. BUZZ. Der „T6.1“ bleibt der Spezialist für den gewerblichen Einsatz und die Basis der Reisemobil-Ikone California. Mit dem Lifestyle-Van ID. BUZZ und dem urbanen Transporter ID. BUZZ Cargo werden zwei rein elektrische Modelle neue Segmente erobern. Der neue, bis zu siebensitzige Multivan übernimmt indes mehr denn je die Schlüsselfunktion des variablen Allrounders, welcher in der verlängerten Version sogar ein Gepäckraumvolumen von bis zu 4.053 Liter bietet.</p>

Nachrichten

Smarter Daily

<p>Mit der neuen Daily-Air-Pro-Reihe möchte IVECO neue Wege beschreiten: Mit einer einzigartigen intelligenten pneumatischen Luftfederung mit einer elektronischen Steuerung – ein Novum in der Branche – soll nicht nur der Fahrkomfort erhöht werden, sondern sie soll Insassen wie auch die Ladung schützen und sich dabei an die Anforderungen des Einsatzes anpassen. Daneben stellt der neue Daily die Konnektivität und Zusammenarbeit auf die nächste Stufe: Der neue Sprachbegleiter IVECO Driver Pal ermöglicht es dem Fahrer, über Amazon Alexa mit dem Fahrzeug und mit der Fahrer-Community zu interagieren und so ein sicheres, stressfreies und komfortables Fahrerlebnis zu genießen. Die hochmoderne Motorentechnologie und das Abgasnachbehandlungssystem gewährleisten die vollständige Einhaltung von Euro 6/D final und Euro VI/E unter realen Bedingungen. Dabei spart der optimierte 2,3-Liter-Motor bis zu sechs Prozent Kraftstoff im Vergleich zum Vorgängermodell ein und steigert die Einsatzflexibilität des Daily mit bis zu 15 Prozent mehr Drehmoment für anspruchsvolle Einsätze.</p>

Nachrichten

Telematik-Tool

<p>Ford erweitert für europäische Gewerbekunden das „FORDLiive“-Produktivitäts-Tool um die neue Funktion „Ford Telematics Essentials“. Die kostenlose „Ford Telematics Essentials“-Software liefert den Flottenbetreibern seit Anfang Juli Echtzeitinformationen zum aktuellen Wartungsstatus ihrer Fahrzeuge der Marke Ford. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Ford-Nutzfahrzeugen. Einzige technische Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Fahrzeuge mit Ford vernetzt sind. Das heißt, dass die Fahrzeuge das FordPass Connect-Modem, mit dem Ford mittlerweile fast alle Baureihen serienmäßig ausstattet, an Bord haben und dass das Modem aktiviert ist. Für die Fuhrparkbetreiber bedeutet diese smarte Diagnosefunktion: weniger vermeidbare Pannen, weniger Werkstattbesuche und schnellere Reparaturen – und damit eine Reduzierung der servicebedingten, aber unproduktiven Ausfall- und Standzeiten oder anders ausgedrückt: eine Produktivitätssteigerung der in dieses Managementsystem eingebundenen Ford-Fahrzeuge. „Ford Telematics Essentials“ steht Gewerbekunden in Deutschland, die vernetzte Fahrzeuge von Ford besitzen, nach der Anmeldung auf der Website von Ford Commercial Solutions kostenfrei zur Verfügung: <a href="www.commercialsolutions.ford.de/kontakt">www.commercialsolutions.ford.de/kontakt</a>.</p>

Nachrichten

Modelljahr 2021

<p>Mit dem New Ducato knüpft Fiat Professional an 40 Jahre Tradition und Markterfahrung sowie an eine Erfolgs-Story als Marktführer an, die ihn 2020 mit etwa 150.000 verkauften Einheiten zum meistverkauften leichten Nutzfahrzeug in Europa werden ließ (Quelle: Dataforce). Das Design des New Ducato bleibt dabei so vertraut und beruhigend wie eh und je, profitiert jedoch von einer Weiterentwicklung seines dynamischen Stils, die sich schon auf den ersten Blick mit neuen Scheinwerfern in leistungsstarker Voll-LED-Technologie zeigt. Der Innenraum zielt auf verbesserte Lebensqualität an Bord und Benutzerfreundlichkeit ab: Keyless Entry and Go zum Ver- und Entriegeln der Kabinen- und Laderaumtüren und zum Starten des Motors ohne Schlüssel; elektrische Feststellbremse für mehr Platz und Bewegungsfreiheit in der Kabine; Eat-and-Work-Beifahrersitz für einen bequemen Platz zum Arbeiten oder für einen Snack; ein Fach zum kabellosen Aufladen von kompatiblen Mobiltelefonen; zwei USB-A- und USB-C-Anschlüsse; eine 230-Volt-Steckdose sowie eine beheizte Windschutzscheibe mit elektrischem Innenwiderstand für schnelles Entfrosten. Nicht zuletzt soll auch das neue, volldigitale Kombi-Instrument ein hohes Maß an Flexibilität mit der Möglichkeit der individuellen Konfiguration und Interaktion mit den Fahrerassistenzsystemen bieten.</p>

Nachrichten

Rollende PV-Anlage

<p>In einem innovativen Pilotprojekt testet Tropos Motors Europe fahrzeugintegrierte Photovoltaik an seinen Kofferaufbauten: Dank dieser zukunftsweisenden Technologie sollen die „Tropos ABLE“-Modelle bald nahezu unabhängig von externen Stromquellen genutzt und die Reichweite damit noch einmal deutlich erhöht werden können. Das Pilotprojekt startete Ende Juni und hat eine Laufzeit von zunächst vier Monaten. Das Zukunftsweisende an der neuen Technologie ist die Art der Integration in die Konstruktion, denn die Photovoltaikelemente ersetzen bestehende Aufbauelemente und sind damit vollintegriert in die Aufbauten des Tropos ABLE, ohne das Gewicht zu erhöhen. Erwartet wird, dass die Eigenversorgung per Sonnenenergie die Reichweite der Elektrotransporter noch einmal deutlich steigert. Schließlich tankt der Tropos ABLE mit reiner Sonnenkraft permanent nach. Dies senkt die Ladekosten, macht unabhängig von Stromquellen und verbessert den Carbon-Footprint, da CO<sub>2</sub>-Emissionen, die bei der Nutzung eines herkömmlichen Strom-Mixes entstehen, vermieden werden.</p>

Nachrichten

Kohlenstofffreie Mobilität

<p>Das neu gegründete Joint Venture HYVIA der Renault Group und von Plug Power Inc., einem der Weltmarktführer für schlüsselfertige Wasserstofflösungen, soll einen neuen Weg zur kohlenstofffreien Mobilität ebnen, mit einem einzigartigen und vollständigen Ökosystem. HYVIA wird dabei alle Bereiche von der Produktion und Speicherung bis zur Verteilung von grünem Wasserstoff komplett abdecken. Ergänzend dazu wird das Joint Venture bis Ende 2021 drei leichte Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb auf Basis des Renault Master anbieten. Zum HYVIA-Ökosystem zählt außerdem eine Reihe von Finanzierungs- und Wartungsdienstleistungen. „Um die Herausforderungen der Wasserstoffmobilität zu meistern, müssen wir Brennstoffzellenfahrzeuge für alle intensiven Nutzungen anbieten, aber auch das gesamte Ökosystem berücksichtigen. HYVIA bietet schlüsselfertige Mobilitätslösungen, die die Produktion, die Speicherung und den Vertrieb von grünem Wasserstoff sowie eine breite Palette von leichten Nutzfahrzeugen umfassen. Lösungen, die die neuen Bedürfnisse von Unternehmen, Großkunden, Flotten und Kommunen erfüllen, um die Energiewende als Ganzes voranzutreiben“, sagte David Holderbach, Präsident von HYVIA, anlässlich einer digitalen Präsentation der Aktivitäten des Joint Ventures.</p>

Personalien

Personalien

Dr. Achim Sauer

<p><strong>Dr. Achim Sauer</strong>, aktuell Verkaufsleiter Pkw und Mitglied der Geschäftsleitung der Vertriebsdirektion Pkw/ Van Württemberg, übernimmt zum 1. September 2021 die Verantwortung für die Vertriebsnetze Pkw/Vans und wird Mitglied der Geschäftsleitung des Mercedes-Benz Vertriebs Deutschland (MBVD). Er tritt damit die Nachfolge von Joachim Ersing an, der Ende März 2021 das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat. Seit 2004 ist Sauer in verschiedenen Leitungsfunktionen im Konzern tätig.</p>

Personalien

Kai Vogler

<p>Zum 1. Oktober wird <strong>Kai Vogler</strong> als neuer Vorstand Sales and Marketing der SEAT S.A. antreten. Vogler, der Wayne Griffiths ablöst, ist Fachmann für neue Geschäfts- und Vertriebsmodelle und verfügt über einen umfassenden internationalen Hintergrund. Seit 2019 ist er Regionalleiter Europa der Volkswagen Financial Services AG mit Schwerpunkt Sales und Marketing und mit Gesamtverantwortung für alle europäischen Länder außer Deutschland.</p>

Personalien

Wang Chul Shin

<p><strong>Wang Chul Shin</strong> wurde am 1. Juli zum neuen Präsidenten von Hyundai Motor Deutschland ernannt. Seit 2004 ist er in verschiedenen führenden Positionen bei Hyundai in Europa tätig, zuletzt als Präsident der Vertriebsorganisation Hyundai Motor France. Wang Chul Shin folgt auf Sukwon Kim, der eine neue Aufgabe in der Hyundai Motor Company wahrnimmt.</p>

Personalien

Matthias Heußner und Marco Heistermann

<p>Seit dem 01. August 2021 verstärkt Auto Fleet Control seine vertriebliche Ausrichtung mit der Berufung von <strong>Matthias Heußner</strong> als weiteren Geschäftsführer. Als Chief Revenue Officer (CRO) verantwortet er zudem die Vertriebs- und Marketingaktivitäten aller Unternehmenseinheiten. Heußner blickt auf langjährige Erfahrungen im Bereich Sales und Digitalisierung zurück. Zuletzt verantwortete er die Bankenkooperationen der Kreditplattform <a href="Finanzcheck.de">Finanzcheck.de</a>. Ebenfalls seit dem 1. August ist <strong>Marco Heistermann</strong> in der Position des Sales Director bei der Auto Fleet Control tätig. Gemeinsam mit Matthias Heußner baut er deren Neukundengeschäft aus. Zuletzt war Heistermann als Head of Sales und New Business Development bei Carglass Deutschland tätig.</p>

Personalien

Thomas Schmall

<p><strong>Thomas Schmall</strong>, Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Geschäftsbereich Technik, und Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen Group Components, ist Anfang Juni zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der SEAT S.A. ernannt worden. Er löst damit den bisherigen Vorsitzenden, Dr. Herbert Diess, an der Spitze des Aufsichtsrats ab. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der SEAT S.A., Wayne Griffiths, wird er die Transformation des Unternehmens und seiner Marken in Richtung Elektromobilität leiten.</p>

Personalien

Uwe Hochgeschurtz

<p>Zum 1. September übernimmt <strong>Uwe Hochgeschurtz</strong> von Michael Lohscheller den Posten des CEO bei Opel. Aktuell ist er als CEO von Renault Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig. Der gebürtige Kölner startete seine Karriere in der Automobilindustrie 1990 bei Ford, bevor er 2001 zu Volkswagen und 2004 zu Renault wechselte.</p>

Personalien

Matthias Wittenberg

<p>Bereits seit 2019 verantwortet <strong>Matthias Wittenberg</strong> das Key- Account-Management für die Versicherungspartner von Carglass®. Zukünftig steuert er auch den Vertrieb für alle gewerblichen Kunden aus dem Leasing-, Flotten- und Vermietungsgeschäft. Mit der Erweiterung der Führungsverantwortung für Matthias Wittenberg geht eine Verschmelzung der beiden Vertriebsbereiche Versicherungen und gewerbliche Kunden einher. Wie bisher berichtet er als Head of Key Account Management an Galina Herzig, Director of Sales &amp; Marketing.</p>

Personalien

Stephan Maleszka

<p><strong>Stephan Maleszka</strong> ist seit dem 1. Juli neuer Geschäftsführer der Car Professional Fuhrparkmanagement und Beratungsgesellschaft mbH &amp; Co. KG (CPM). Er folgt damit auf Mattes Decker, der sich einer neuen Herausforderung widmet. Maleszka verfügt über einen Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre und langjährige Erfahrung in der Automobil- und Finanzbranche. Zuletzt war er als Leiter Vertrieb Germany bei einer Servicegesellschaft im Automotive- Bereich tätig.</p>

Personalien

Anthony Bandmann

<p><strong>Anthony Bandmann</strong>, derzeit President und CEO der VW Credit Inc. (VCI) mit Sitz in Herndon (USA), wechselt zum 1. Oktober 2021 in den Vorstand der Volkswagen Financial Services AG und übernimmt dort das Vertriebsressort. Dieses wurde seit Oktober 2018 vom Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen Financial Services AG, Lars Henner Santelmann, in Personalunion geführt. Bandmann war bereits zwischen 2012 und 2019 in unterschiedlichen Führungsrollen bei der Volkswagen Bank und der Volkswagen Leasing tätig.</p>

Personalien

Frank Krol

<p><strong>Frank Krol</strong> ist seit 1. Juli 2021 neuer Präsident und CEO von Mitsubishi Motors Europe (MME). Der Niederländer, bislang Vertriebsdirektor, folgt damit auf Eric Wepierre, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, um sich neuen Aufgaben zu widmen. Frank Krol arbeitet seit über 20 Jahren für Mitsubishi in Europa.</p>

Personalien

Thomas Djuren

<p><strong>Thomas Djuren</strong> ist seit dem 1. Juli neuer Geschäftsführer und Chief Operating Officer (COO) von Kia Deutschland. Der Automobilmanager komplettiert neben CEO und Präsident Jong Kook Lee sowie CFO Sung Tae Cho das deutsche Kia-Führungstrio. Zuvor verantwortete er die Vertriebsaktivitäten des Importeurs als Director Sales. Sein Vorgänger Steffen Cost wechselt in die Kia-Europazentrale, wo er künftig als Vice President Operations unter anderem für Vertrieb, Händlernetzentwicklung und After Sales verantwortlich zeichnet.</p>

Personalien

Dennis Müller

<p>Seit 1. Juli 2021 leitet Dennis Müller als Senior Manager, Fleet &amp; Business &amp; SME (Subject Matter Expert), Europe &amp; Germany den Geschäftsbereich Firmenkunden bei der Jaguar Land Rover Deutschland GmbH. Er folgt auf Thomas Schmidt, der das Unternehmen verlassen hat. Müller ist seit 2017 bei Jaguar Land Rover beschäftigt, zuvor konnte der studierte Betriebswirt Führungs- und Branchenerfahrung in leitenden Positionen unter anderem bei verschiedenen Leasinggesellschaften sammeln.</p>

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2027

Innovation & Technik

Innovation & Technik

Gläserner Autofahrer

<p>Auch wenn lokal emissionsfreie Fahrzeuge ohnehin die Zukunft sind – strenge gesetzliche Regelwerke sorgen zusammen mit geballter Ingenieurskunst dafür, dass moderne Verbrenner ziemlich sauber sind. Und nicht zuletzt das WLTP-Verfahren darf als Treiber verstanden werden, die Autos sparsamer zu machen. Heikel: Im letzten Schritt sollen die Verbrauchsdaten jedes einzelnen Fahrzeugs an die Europäische Union übermittelt werden. Flottenmanagement erläutert die wichtigsten Gegebenheiten in der Abgasgesetzgebung.</p>

Innovation & Technik

Nutzwert hoch e

<p>Peugeot hat ein gutes Angebot, wenn man ein kompaktes Fahrzeug mit hohem Nutzwert erwerben möchte, das auch noch rein elektrisch fährt und ein bisschen höher liegt. Die Antwort lautet: e-2008. Flottenmanagement war mit dem Franzosen unterwegs.</p>

Innovation & Technik

Auf leisen Sohlen

<p>Mit dem Q4 e-tron zündet Audi die nächste Stufe seines BEV-Feuerwerks. Das mittlere Elektroauto soll breitere Zielgruppen erreichen. Flottenmanagement war mit der 204 PS-Version unterwegs.</p>

Innovation & Technik

Elektrisierend schnell

<p>Der Kia e-Niro ist ein praktischer Alleskönner mit durchaus beachtlichen Fahrleistungen. Flottenmanagement hat den Koreaner getestet.</p>

Innovation & Technik

Lieber mal den Stau umfahren

<p>Seit der Elektroniklotse sich Mitte der Neunziger so langsam seinen Weg bahnte und zunächst nur für Technikfreaks mit hohem Budget interessant war, ist viel passiert. Heute ist das Navigationssystem ein leistungsstarker Allrounder, der so manchen Frust ersparen kann. Wie? Flottenmanagement erklärt es.</p>

Editorial

Editorial

Endlich wieder Menschen treffen!

<p>Die Impfquote steigt, die Krankenhäuser sind entlastet und trotz leicht steigender Inzidenzen sagte sogar der sonst chronisch negative Mediziner und SPD-Gesundheitsökonom Karl Lauterbach: Es wird keinen weiteren Lockdown mehr geben. Denn mit steigender Durchimpfung der Bevölkerung wird es zwar nach wie vor Ansteckungen und Erkrankungen geben, diese werden aber weit überwiegend nicht mehr tödlich ausgehen. Damit nähern wir uns nun dem, was der ein oder andere – fälschlicherweise – schon immer behauptet hat: Corona wäre dann in etwa wie eine Grippe. Allerdings wäre Corona für Geimpfte dann eher vergleichbar mit einer Grippe für Ungeimpfte. Impfen tut also nach wie vor not.</p><p>Und die Durchimpfung schreitet voran: Mit Erscheinen dieser Ausgabe des Flottenmanagement sollten rund 75 Prozent der über 18-jährigen Deutschen mindestens einmal und knapp 65 Prozent sogar vollständig geimpft sein. Noch zu wenig für die viel zitierte „Herdenimmunität“, aber genug, um weitere Entspannungsschritte einzuleiten. Und die Menschen möchten sich wieder treffen. Das sieht man allerorten in den Restaurants der Stadt, gleich ob drinnen oder draußen.</p><p>Auch wir von Flottenmanagement wollen wieder einen Raum schaffen, wo Fuhrparkverantwortliche sich treffen und untereinander austauschen können, und natürlich auch mit ihren alten sowie potenziell neuen Lieferanten ins Gespräch kommen: Am 15. + 16. September in Düsseldorf gibt es wieder die Leitmesse der Fuhrparkbranche, „Flotte! Der Branchentreff“.</p><p>Und es gibt viel zu erleben: Mit über 260 Ausstellern auf rund 15.000 Quadratmetern ist das nächste Branchentreffen die größte Veranstaltung, die wir je organisiert haben. Ein umfangreiches Fachprogramm mit Vorträgen, Workshops und Round Tables sorgt für qualitativ hochwertigen Input. Nicht fehlen darf natürlich der große Netzwerkabend am ersten Tag, bei dem die Gespräche entspannter werden und die ein oder andere Kennzahl den Besitzer wechselt – gerade auch am Abend wird für den Fuhrparkentscheider echter Mehrwert geschaffen. Mehr Informationen zum Programm finden Sie unter <a href="www.derbranchentreff.de">www.derbranchentreff.de</a>.</p><p>Natürlich halten wir uns an alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften: Denn die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Fachbesucher und Aussteller hat für uns höchste Priorität.</p><p>Seien auch Sie mit dabei, wenn es am 15. + 16. September wieder heißt: willkommen bei „Flotte! Der Branchentreff“.</p><p>Ralph Wuttke<br>Chefredakteur</p>