Politische Positionen zur Bundestagswahl

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Als Fachverband mit Expertise für betriebliche Mobilität ist der Fuhrparkverband eine neutrale Plattform und die Interessenvertretung rund um die Themen des Fuhrpark- und Mobilitätsmanagements. Die aktive Gestaltung des Mobilitätswandels muss aus einem Zusammenspiel von Industrie, Politik, Verwaltung, Verbänden und Zivilgesellschaft geschehen. Der Fuhrparkverband möchte von der neuen Bundesregierung die Gestaltung eines Masterplans mit folgenden Aspekten:
Mobilitätsgesetz
Wir wünschen uns ein einheitliches Gesetz, in dem verlässliche und belastbare, rechtlich regulatorische Rahmenbedingungen auch für die betriebliche Mobilität geschaffen werden.
Ladeinfrastruktur
Wir fordern eine bessere Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und damit einhergehend ein verbindliches Roaming-System für Ladestrom-Tarife. Dazu wäre die Vorgabe eines einheitlichen Zahlungsmittels, das immer an Ladestationen nutzbar sein sollte, sinnvoll.
Fördermittel
Förderungen und Subventionen sollten in einer Marktwirtschaft zurückhaltend eingesetzt werden. Hier bedarf es einer stärkeren Differenzierung der Förderung, da beispielsweise die Förderung von PlugIn-Hybriden nicht zielführend ist. Der Mobilitätswandel muss dennoch weiterhin durch Investitionen und Förderprogramme unterstützt werden. Dazu gehört in erster Linie der Aufbau der Ladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Eine gezielte Förderung sollte unabhängig von der Frage eines Zugangs für die Öffentlichkeit erfolgen.
Datenschutz
Ein weiterer wichtiger Bestandteil eines Masterplans für den Mobilitätswandel ist die Handhabung von Daten. Eine hürdenfreie Bereitstellung von Mobilitätsdaten und das Recht auf die eigenen Daten des Datengebers muss gewährleistet sein. Fahrzeughersteller dürfen nicht Eigentümer und Verfügungsberechtigte über die Daten der Fahrzeugnutzer:innen sein, um eine Einschränkung der Services zur Verbesserung der Mobilität durch Dritte zu verhindern.

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Ausgabe 4/2021

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Steuerliche Aspekte
Ebenso muss eine Angleichung der steuerlichen Gegebenheiten als Teil des Masterplans verankert sein. Ermöglichen Unternehmen den Mitarbeiter:innen den Zugang zu alternativen Mobilitätsmitteln wie etwa Fahrräder oder zum ÖPNV, sollten diese Mobilitätsangebote nicht durch je nach Bundesland abweichende Regelungen eingeschränkt sein.
Gemeinsam mit der Kraft all unserer Mitglieder werden wir uns für diese Themen einsetzen.

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