Verlängerung

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) begrüßt die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bekannt gegebene Verlängerung der Innovationsprämie für E-Fahrzeuge. Mit der Veröffentlichung der bis zum 31. Dezember 2025 verlängerten Förderrichtlinie sei noch im Juli beziehungsweise spätestens im August zu rechnen, so der Minister. Die aktuell gültige Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2021. „Es war höchste Zeit, die Verunsicherung sowohl im Automobilhandel als auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auszuräumen“, betont ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Der ZDK habe bereits im Frühjahr sowohl beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das für die Beantragung der Innovationsprämie zuständig ist, als auch beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) immer wieder auf die Dringlichkeit einer zeitnahen Verlängerung hingewiesen. Denn wer heute ein E-Fahrzeug bestelle, müsse mit Lieferfristen rechnen, die bis ins Jahr 2022 reichen. Bisher gab es keine Rechtssicherheit, ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Innovationsprämie weitergezahlt werden würde.

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