FAQ8
FRAGE:
Warum gehen die Meinungen zur Häufigkeit der Kontrollen von Führerscheinen durch den Halter auseinander?
ANTWORT:
Dies beruht letztlich darauf, dass das Einsehen der Fahrerlaubnis nur unter besonderen Umständen unzumutbar sein kann; so z.B. dann, wenn der Halter bei objektiv ausreichender Sorgfalt einen Sachverhalt annehmen darf, das das Vorhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnis stützt. In der verkehrsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung wird daher die Ansicht vertreten, dass der Halter, der die Fahrerlaubnis des Fahrers kennt, diese (nur) bei begründeten Zweifeln nochmals prüfen muss; und zwar auch dann, wenn zwischen der Kenntnisnahme von der Fahrerlaubnis ein Zeitraum von mehreren Jahren (!!) liegt. Andere sagen, dass man dennoch häufiger kontrollieren muss. Die Differenzen beruhen u.a. darauf, dass jeweils Rechtsprechung zitiert wird, die sich mal auf verkehrsrechtliche Vorschriften (StVG), mal auf zivilrechtliche (Verkehrssicherungspflichten nach BGB) oder versicherungsrechtliche Vorschriften (AKB) beziehen. Je nachdem, um welche Materie es geht, können die Anforderungen an den Halter variieren.

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Ausgabe 3/2025

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FAQ1
<p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(255, 0, 0); ">FRAGE:</span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; "><span style="color: rgb(255, 0, 0); "><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); ">Muss der Fahrer bei Einreise nach Frankreich mit einem auch zur privaten Nutzung überlassenem Firmenfahrzeug ein Schreiben des Halters mitführen, dass er berechtigt ist, dieses Fahrzeug zu führen? Wenn ja, muss dieses Schreiben in französischer Sprache verfasst sein, oder reicht es, dass es in deutscher Sprache ausgefertigt ist.</span></span></span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; "><font class="Apple-style-span" color="#FF0000"><span class="Apple-style-span"><span class="Apple-style-span">ANTWORT:</span></span></font></span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; ">Für die Einreise nach Frankreich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Autofahrer oder der Fahrer eines auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs eine Vollmacht des Halters mitführen muss, dass er hierzu berechtigt ist. Es empfiehlt sich aber aus Gründen der Haftung des Fahrers, eine solche Vollmacht mit sich zu führen. Das Schreiben sollte in deutscher Sprache sowie in der Sprache des bereisten Landes verfasst sein, damit dortige Polizeibeamte sich bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle oder anlässlich eines Unfalls von dieser Vollmacht schnell überzeugen können. Im angefragten Fall sollte das Vollmacht-Schreiben also in Deutsch und in Französisch, zumindest aber in Englisch verfasst sein.</span></span></p>
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FAQ7
<p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">FRAGE:</span></span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Auf Ihrer Internetseite verweisen Sie bzgl. der Häufigkeit der Führerscheinkontrollen (zweimal jährlich) auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VRS 34, 354). Im Urteil steht nirgends, dass zweimal im Jahr oder jedes halbe Jahr zu kontrollieren ist?</span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">ANTWORT:</span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Hier liegt ein Missverständnis vor, das letztlich darauf beruht, dass es zur Häufigkeit der Kontrolle von Führerscheinen gibt es keine klaren konkreten gesetzlichen Vorgaben gibt. Es gibt derzeit kein Gesetz und keine Verordnung, dass die Häufigkeit der Führerscheinkontrollen konkret regelt. Auch der BGH hat in der Entscheidung vom 5.1.1968 hier keine konkrete Zahl für Kontrollen genannt, geschweige denn ein Wort dazu verloren hat, wie häufig denn nun die Kontrollen eigentlich ausfallen müssen.</span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span><span style="font-size:12px;">Die genannte BGH-Entscheidung besagt aber zunächst in ihrem wichtigen Kern, dass der Halter - bzw. der Fuhrparkleiter als der Halterverantwortliche - sich davon überzeugen muss, dass der Fahrer, dem er ein Fahrzeug überlässt, auch die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Hier bestehen strenge Anforderungen, so dass der Halter dem nach der BGH-Entscheidung nur dann zuverlässig nachkommt, wenn er den (Original-) Führerschein einsieht. Aus diesem Grunde wird die Entscheidung auch immer wieder als Leitentscheidung zitiert – und das ist auch der Grund für das Zitat im Formular. Die einschlägige Literatur zum Fuhrparkrecht zitiert den BGH daher so wie im Formular und empfiehlt daraufhin Kontrollen zweimal im Jahr zur Sicherstellung der Vermeidung einer Haftung (wobei zweimal im Jahr nicht zwingend gleichbedeutend ist mit jedes halbe Jahr). Die Thematik ist aber in Rechtsprechung und Literatur durchaus im Fluss und es gibt seit 1968 natürlich zahlreiche Entscheidungen der Instanzgerichte dazu. </span></p>
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FAQ6
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FAQ4
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Ausgewählte Artikel
Aktuelles
Ungeeignetheit zum Führen von Kfz auch bei einmaligem Konsum von Amphetamin
<p> Für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen genügt im Regelfall bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen. Hinsichtlich Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV ist in der Rechtsprechung geklärt, dass bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen, zu denen auch Amphetamine gezählt werden, im Regelfall die Annahme rechtfertigt, dass der Drogenkonsument zum Führen von Kraftfahrtzeugen ungeeignet ist. Hierfür sprechen sowohl der Wortlaut der Nr. 9.1. der Anlage 4 („Einnahme“) als auch die gesamte Systematik der Nr. 9.</p> <p> Die Tatsache, dass lediglich Spuren von Amphetaminen im Urin festgestellt werden können, ist nicht geeignet, den Kraftfahrer zu entlasten. Dies bedeutet lediglich, dass der dadurch belegte Konsum der Droge schon einige Zeit zurückgelegen haben muss. Nach dem vorgelegten ärztlichen Gutachten wies der Amphetaminbefund im Urin auf einen einige Tage zurückliegenden bzw. unbedenklichen Konsum von Amphetamin hin. Das Gericht sieht keinen Anlass, an dem ärztlichen Gutachten zu zweifeln. Die Einwände des Klägers, er könne sich das Ergebnis nicht erklären, weil er keine Drogen genommen habe und es habe sich zudem nur um Spuren von Amphetaminen gehandelt, führen zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.</p> <p> <em>VG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2011, Az. 14 K 8951/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a></strong></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
Artikel
Neuzugang
<p> A+, das Geschäftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erhältlich. Nutzer können mittels Fingerstreich durch sämtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Geschäftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verfügung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verfügung, im Querformat kann er auf zusätzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verfügung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert für den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zusätzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Geschäftsreisemanagement geben; Nutzer können auf Wunsch automatisch über neue Inhalte informiert werden.</p>
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Auf Maß für Gewerbekunden
<ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong><img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/mazda6.jpg" style="width: 250px; height: 145px;" /></strong></span></span></li> </ul> <ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Serienmäßiges Navigationssystem ab Werk nun auch für Basis-Modelle verfügbar </strong> </span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Günstige Einstiegspreise und niedrige Unterhaltskosten </strong></span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Jeweils drei verbrauchsarme Motorvarianten zur Wahl</strong></span></span></li> </ul> <p> <br /> Mazda erweitert seine Produktpalette und bietet ab August „Business-Line“-Modelle für den Mazda6 Kombi und den Mazda5 an. Die neue Modellvariante richtet sich speziell an Flottenmanager mittlerer und größerer Fuhrparks, die nach günstigen Fahrzeugen mit solider Grundausstattung und verbrauchsarmen Motoren suchen, aber dabei auf nützliche Ausstattungsdetails nicht verzichten wollen.<br /> <br /> So gehört beispielsweise das Mazda SD-Navigationssystem mit TomTom®-Technologie, integrierter Bluetooth®-Freisprecheinrichtung und einem 5,8-Zoll großen Touchscreen-Display zum Serienumfang. Da es ab Werk eingebaut wird, ist es rabattierfähig, steigert zugleich den Restwert und beinhaltet daher neben einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis zusätzlich auch steuerliche Vorteile. Ein weiterer Aspekt für Dienstwagen-Nutzer ist der serienmäßige Festeinbau, welcher in der Car Policy vieler Unternehmen verankert ist.<br /> <br /> Die „Business-Line“-Modelle basieren auf dem Niveau „Center-Line“, wodurch je nach Modell wichtige Ausstattungsdetails wie Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und Lederschaltknauf, Lenkradbedienung für das Audio-System, die Gepäckraumabdeckung sowie eine einstellbare Lendenwirbelstütze am Fahrersitz bereits zum Standard gehören — und somit die Grundbedürfnisse eines jeden Vielfahrers bereits abdecken.<br /> <br /> Jeweils drei Motorvarianten stehen den Gewerbekunden zur Wahl. Im Fall des Mittelklassemodells Mazda6 Kombi kann zwischen einem 2,0-Liter-Benziner mit 114 kW/155 PS (6,9 Liter Verbrauch) sowie zwei Selbstzündern gewählt werden, die 95 kW/129 PS (5,2 Liter Verbrauch) beziehungsweise 120 kW/163 PS (5,4 Liter Verbrauch) leisten und alle mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe ausgestattet sind.<br /> <br /> Beim Kompakt-Van Mazda5, ebenfalls mit Sechsgang-Getriebe ausgestattet, stehen zwei Benziner zur Verfügung, ein 1,8-Liter-Aggregat mit 85 kW/115 PS sowie ein 2,0-Liter Triebwerk, das 110 kW/150 PS leistet und auch aufgrund des Start-Stopp-Systems i-stop lediglich 6,9 Liter auf 100 Kilometer verbraucht. Daneben ist ein besonders wirtschaftlicher 1,6-Liter-Common-Rail-Dieselmotor mit 85 kW/115 PS und einem Verbrauch von nur 5,2 Litern auf 100 Kilometer verfügbar.<br /> <br /> Sowohl der Mazda6 als auch der Mazda5 wurden von der Zeitschrift „Flottenmanagement“ im Rahmen eines Kostenvergleichs mit Platz eins und zwei von 16 Wettbewerbern aufgrund ihrer niedrigen Betriebskosten ausgezeichnet.<br /> <br /> Die Preise für die neue „Business-Line“ starten beim Mazda6 Kombi bei 23.353 Euro (exkl. MwSt.), beim Mazda5 mit dem Einstiegsbenziner bei 20.563 Euro (exkl. MwSt.).</p>
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