FAQ5
<p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p>
FRAGE:
In unserem Fuhrpark befinden sich etliche Fahrzeuge mit privater Nutzung. Manche Mitarbeiter fahren privat ein Cabriolet. Dürfen diese Mitarbeiter, wenn sie Ihren Firmenwagen nicht, anstatt dessen aber das private Fahrzeug (z.B. Cabrio im Urlaub) nutzen, mit der zugehörigen Tankkarte das Ersatzfahrzeug (ohne parallele Nutzung des Dienstwagens) tanken oder verstößt das gegen eine Rechtsvorschrift?
ANTWORT:
Ihre Frage lässt sich leider nicht mit einem klaren ja oder nein beantworten. Es kommt vielmehr zunächst ganz darauf an, welche konkreten Vereinbarungen mit den Dienstwagennutzern getroffen worden sind und welche Car Policy Ihr Unternehmen hinsichtlich der Nutzung von Privatfahrzeugen als „Ersatzfahrzeug“ für Dienstwagen verfolgt. Ich gehe davon aus, dass die Frage der Nutzung von privaten Fahrzeugen als Ersatzfahrzeug und die Betankung der Privatfahrzeuge mit der dienstlichen Tankkarte bislang nicht geregelt sind. Es stellt sich daher die Frage, ob Sie dies generell zulassen wollen; jedenfalls sollten sie das regeln. Wenn es den Mitarbeitern freigestellt sein sollte, ein privates Fahrzeug auch dienstlich zu nutzen, dann müsste jedenfalls eine Regelung hinsichtlich der Fahrtkostenerstattung bzw. der Benutzung der dienstlichen Tankkarte noch getroffen werden. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine dienstlich gestellte Tankkarte auch nur für dienstliche Zwecke eingesetzt werden darf, d.h. in erster Linie für die Betankung des dienstlich gestellten Geschäftswagens nach Dienstfahrten. Denn die unerlaubte Betankung des Privatfahrzeugs mit der dienstlichen Tankkarte kann als Diebstahl/Unterschlagung, Untreue oder Betrug strafbar sein.
Im Übrigen hat dies auch Auswirkungen auf Ersatzleistungen, die der Arbeitnehmer beanspruchen darf: wird für die dienstliche Nutzung des Privatwagens ein Kilometergeld gezahlt, sind damit im Zweifel alle Kosten inkl. Versicherung abgegolten; kommt es bei einer Dienstfahrt mit dem Privatfahrzeug zum Unfall, müsste der Eigentümer des privaten Fahrzeugs die Rückstufung in der privaten Kfz-Versicherung selbst zahlen. Bei der erlaubten Nutzung der dienstlichen Tankkarte für private Fahrzeuge ist der Versicherungsaspekt nicht mit abgegolten, so dass ein Mitarbeiter möglicherweise bei einem Unfall mit dem Privatfahrzeug auf einer dienstlich veranlassten Fahrt von Ihrem Unternehmen noch den Ersatz des Rückstufungsschadens verlangen kann. Ferner stellt sich die Frage, ob die Versicherungen für Ihre Dienstwagen auch die Nutzung von privaten Fahrzeugen zu dienstlichen Anlässen mit abdecken.

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Artikel
FAQ1
<p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(255, 0, 0); ">FRAGE:</span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; "><span style="color: rgb(255, 0, 0); "><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); ">Muss der Fahrer bei Einreise nach Frankreich mit einem auch zur privaten Nutzung überlassenem Firmenfahrzeug ein Schreiben des Halters mitführen, dass er berechtigt ist, dieses Fahrzeug zu führen? Wenn ja, muss dieses Schreiben in französischer Sprache verfasst sein, oder reicht es, dass es in deutscher Sprache ausgefertigt ist.</span></span></span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; "><font class="Apple-style-span" color="#FF0000"><span class="Apple-style-span"><span class="Apple-style-span">ANTWORT:</span></span></font></span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; ">Für die Einreise nach Frankreich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Autofahrer oder der Fahrer eines auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs eine Vollmacht des Halters mitführen muss, dass er hierzu berechtigt ist. Es empfiehlt sich aber aus Gründen der Haftung des Fahrers, eine solche Vollmacht mit sich zu führen. Das Schreiben sollte in deutscher Sprache sowie in der Sprache des bereisten Landes verfasst sein, damit dortige Polizeibeamte sich bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle oder anlässlich eines Unfalls von dieser Vollmacht schnell überzeugen können. Im angefragten Fall sollte das Vollmacht-Schreiben also in Deutsch und in Französisch, zumindest aber in Englisch verfasst sein.</span></span></p>
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FAQ8
<p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">FRAGE:</span></span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Warum gehen die Meinungen zur Häufigkeit der Kontrollen von Führerscheinen durch den Halter auseinander?</span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">ANTWORT:</span></span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span><span style="font-size:12px;">Dies beruht letztlich darauf, dass das Einsehen der Fahrerlaubnis nur unter besonderen Umständen unzumutbar sein kann; so z.B. dann, wenn der Halter bei objektiv ausreichender Sorgfalt einen Sachverhalt annehmen darf, das das Vorhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnis stützt. In der verkehrsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung wird daher die Ansicht vertreten, dass der Halter, der die Fahrerlaubnis des Fahrers kennt, diese (nur) bei begründeten Zweifeln nochmals prüfen muss; und zwar auch dann, wenn zwischen der Kenntnisnahme von der Fahrerlaubnis ein Zeitraum von mehreren Jahren (!!) liegt. Andere sagen, dass man dennoch häufiger kontrollieren muss. Die Differenzen beruhen u.a. darauf, dass jeweils Rechtsprechung zitiert wird, die sich mal auf verkehrsrechtliche Vorschriften (StVG), mal auf zivilrechtliche (Verkehrssicherungspflichten nach BGB) oder versicherungsrechtliche Vorschriften (AKB) beziehen. Je nachdem, um welche Materie es geht, können die Anforderungen an den Halter variieren. </span></p>
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FAQ7
<p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">FRAGE:</span></span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Auf Ihrer Internetseite verweisen Sie bzgl. der Häufigkeit der Führerscheinkontrollen (zweimal jährlich) auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VRS 34, 354). Im Urteil steht nirgends, dass zweimal im Jahr oder jedes halbe Jahr zu kontrollieren ist?</span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">ANTWORT:</span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Hier liegt ein Missverständnis vor, das letztlich darauf beruht, dass es zur Häufigkeit der Kontrolle von Führerscheinen gibt es keine klaren konkreten gesetzlichen Vorgaben gibt. Es gibt derzeit kein Gesetz und keine Verordnung, dass die Häufigkeit der Führerscheinkontrollen konkret regelt. Auch der BGH hat in der Entscheidung vom 5.1.1968 hier keine konkrete Zahl für Kontrollen genannt, geschweige denn ein Wort dazu verloren hat, wie häufig denn nun die Kontrollen eigentlich ausfallen müssen.</span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span><span style="font-size:12px;">Die genannte BGH-Entscheidung besagt aber zunächst in ihrem wichtigen Kern, dass der Halter - bzw. der Fuhrparkleiter als der Halterverantwortliche - sich davon überzeugen muss, dass der Fahrer, dem er ein Fahrzeug überlässt, auch die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Hier bestehen strenge Anforderungen, so dass der Halter dem nach der BGH-Entscheidung nur dann zuverlässig nachkommt, wenn er den (Original-) Führerschein einsieht. Aus diesem Grunde wird die Entscheidung auch immer wieder als Leitentscheidung zitiert – und das ist auch der Grund für das Zitat im Formular. Die einschlägige Literatur zum Fuhrparkrecht zitiert den BGH daher so wie im Formular und empfiehlt daraufhin Kontrollen zweimal im Jahr zur Sicherstellung der Vermeidung einer Haftung (wobei zweimal im Jahr nicht zwingend gleichbedeutend ist mit jedes halbe Jahr). Die Thematik ist aber in Rechtsprechung und Literatur durchaus im Fluss und es gibt seit 1968 natürlich zahlreiche Entscheidungen der Instanzgerichte dazu. </span></p>
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FAQ6
<p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p>
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FAQ4
<p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p>
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Vier gewinnt
<p> <strong>Audi passt seine Mittelklasse an – optisch kommt sie den restlichen Mitgliedern der Modellpalette ab sofort deutlich näher, und um den Zeitgeist besser zu treffen, gibt es frische Technik, auf dass der Millionen-Bestseller effizienter und moderner wird. Flottenmanagement war bereits unterwegs mit dem A4, der im Januar in seine zweite Lebenshälfte startet.</strong></p> <p> Ein bisschen A6 steckt ja in jedem A4 – diesen Umstand haben die Verantwortlichen im Zuge der Produktaufwertung nun auch optisch klargestellt. So orientiert sich die Mittelklasse mit ihrer markanter gewordenen Front klar am größeren Bruder. Doch unter dem Blech verstecken sich ebenso Neuerungen; und diese führen erfreulicherweise direkt zu einer handfesten Ersparnis. Rund 11 Prozent weniger Kraftstoff nämlich fließt im Schnitt durch die Leitungen des renovierten Viertürers, was im Portemonnaie schon spürbar ist. Im Gegenzug stiegen Drehmoment sowie Leistung, wie am Beispiel des 2,0 TDI (177 PS / 380 Nm / 120 g CO2 zu 170 PS / 350 Nm / 134 g CO2) sichtbar wird – das freut die Performance-Liebhaber. Optimiert wurde viel in der Peripherie, statt hydraulischer Servolenkung glänzt der neue Jahrgang mit elektromechanischer Unterstützung.</p> <p> Besonders sparsame Naturen greifen indes zum 120 PS starken Selbstzünder, welcher lediglich 112 g CO2 je Kilometer ausstößt – ansehnlich für eine solch ausladende Limousine. Dabei reicht der Punch selbst für autobahnintensive Strecken. Und wenn man es mal übertreibt, mahnt die elektronische Pausenempfehlung zu einem Zwischenstopp. Ab netto 25.126 Euro steht der Einsteiger-Diesel zur Verfügung und bietet neben der vollen Sicherheitsausrüstung auch elektrische Fensterheber, Klimaautomatik wie Radio. Daneben verlässt kein A4 ohne Bremsenergie-Rückgewinnung und Start-Stopp-System die Werkshallen. Für die Bluetooth-Freisprecheinrichtung verlangt der Hersteller dagegen netto 252 Euro. Ab Jahresbeginn rollen die ersten Fahrzeuge zu Händler und Kunden.</p>
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Relevanter Flottenmarkt ungebrochen im Wachstum
<p> Im November 2011 steigerten sich die Neuzulassungen im Relevanten Flottenmarkt gegenüber dem Vorjahresmonat um 6.372 Einheiten bzw. 10,5 Prozent auf 67.271 Pkw.</p> <p> Die Fahrzeugbauer und der Fahrzeughandel brachten im November 2011 mit 27.117 Pkw (+33,7 Prozent) bzw. mit 49.613 Pkw (+3,0 Prozent) mehr Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen als noch im November 2010. Das Zulassungsvolumen der Autovermieter hingegen war gegenüber November 2010 um 10,6 Prozent rückläufig.</p> <p> Die gewerblichen Zulassungen machten mit in Summe 168.844 Pkw einen Anteil von<br /> 62,7 Prozent an den Gesamtzulassungen aus und wuchsen in der Summe um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.</p> <p> Der Privatmarkt war im November 2011 den dritten Monat in Folge rückläufig gegenüber dem Vorjahresmonat. Mit insgesamt 100.300 Pkw ließen Privatkunden 4.832 bzw. 4,6 Prozent weniger Fahrzeuge zu als noch im November 2010.</p> <p> Insgesamt verzeichneten die Zulassungsstellen in Deutschland im November 2011 mit 269.144 Neuzulassungen ein um 2,6 Prozent höheres Gesamtvolumen als im Vorjahresmonat.</p> <p> <b><br /> </b></p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> Quelle: Dataforce</p>
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Bosch und Sortimo gründen Gemeinschaftsunternehmen
<p> - Weiterentwicklung der erfolgreichen „L-Boxx“ </p> <p> - Firmensitz am Sortimo-Standort Zusmarshausen bei Augsburg </p> <p> - Unternehmen soll Anfang 2012 die Arbeit aufnehmen </p> <p> </p> <p> Die Robert Bosch GmbH und die Sortimo International Ausrüstungssysteme für Servicefahrzeuge GmbH haben am 13. Dezember 2011 Verträge zur Gründung eines paritätischen Gemeinschaftsunternehmens unterzeichnet. Sitz des Unternehmens, das unter dem Namen „BS Systems GmbH & Co. KG“ firmiert, wird Zusmarshausen bei Augsburg sein. Die Verträge stehen unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. Nach der Kartellfreigabe soll das Gemeinschaftsunternehmen Anfang 2012 seine Arbeit aufnehmen. Die Joint-Venture-Partner planen, gemeinsam mobile Aufbewahrungs- und Transportsysteme zu entwickeln bzw. vorhandene Systeme weiterzuentwickeln und zu vertreiben. Das Unternehmen wird zu Beginn rund zehn Mitarbeiter haben; deren Zahl soll in den nächsten Jahren auf knapp 20 steigen. </p> <p> Bereits heute gibt es Geschäftsbeziehungen zwischen Bosch Power Tools und Sortimo, einem europaweit führenden Anbieter von Fahrzeugeinrichtungen. Sortimo liefert an Bosch die „L-Boxx“, eine intelligente Lösung für den Transport und die Aufbewahrung von Elektrowerkzeugen, Zubehör sowie Verbrauchsmaterial. Seit der Markteinführung im Jahr 2010 gehört diese L-Boxx bei Bosch zum Lieferumfang der Produktneuheiten aus dem Bereich der professionellen blauen Elektrowerkzeuge. Sie hat im Markt großen Erfolg: Seit ihrer Einführung wurde sie bereits fast 1,5 Millionen Mal verkauft. In dem Joint Venture wollen die Partner die L-Boxx weiterentwickeln. Ziel ist, Werkzeugtransporte noch sicherer zu machen und Transportzeiten weiter zu reduzieren. Zudem sollen die L-Boxxen weitere Funktionen bekommen und zu einer Systemlösung ausgebaut werden. </p> <p> </p> <div> <em><br /> </em></div>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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