FAQ6
<p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p>
FRAGE:
Kann ein Privatfahrzeug auch ein Dienstwagen sein?
ANTWORT:
Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei den Privatfahrzeugen nur dann um ein Dienstfahrzeug, wenn der Arbeitgeber die dienstliche Benutzung des Privatfahrzeugs anordnet. D.h. Sie können in dem Fall, dass ein Dienstwagen defekt ist und ein anderweitiges Firmenfahrzeug nicht als Ersatz zur Verfügung steht, die Anordnung treffen, dass der Mitarbeiter sein privates Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken einsetzt.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

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FAQ1
<p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(255, 0, 0); ">FRAGE:</span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; "><span style="color: rgb(255, 0, 0); "><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); ">Muss der Fahrer bei Einreise nach Frankreich mit einem auch zur privaten Nutzung überlassenem Firmenfahrzeug ein Schreiben des Halters mitführen, dass er berechtigt ist, dieses Fahrzeug zu führen? Wenn ja, muss dieses Schreiben in französischer Sprache verfasst sein, oder reicht es, dass es in deutscher Sprache ausgefertigt ist.</span></span></span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; "><font class="Apple-style-span" color="#FF0000"><span class="Apple-style-span"><span class="Apple-style-span">ANTWORT:</span></span></font></span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; ">Für die Einreise nach Frankreich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Autofahrer oder der Fahrer eines auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs eine Vollmacht des Halters mitführen muss, dass er hierzu berechtigt ist. Es empfiehlt sich aber aus Gründen der Haftung des Fahrers, eine solche Vollmacht mit sich zu führen. Das Schreiben sollte in deutscher Sprache sowie in der Sprache des bereisten Landes verfasst sein, damit dortige Polizeibeamte sich bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle oder anlässlich eines Unfalls von dieser Vollmacht schnell überzeugen können. Im angefragten Fall sollte das Vollmacht-Schreiben also in Deutsch und in Französisch, zumindest aber in Englisch verfasst sein.</span></span></p>
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FAQ8
<p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">FRAGE:</span></span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Warum gehen die Meinungen zur Häufigkeit der Kontrollen von Führerscheinen durch den Halter auseinander?</span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">ANTWORT:</span></span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span><span style="font-size:12px;">Dies beruht letztlich darauf, dass das Einsehen der Fahrerlaubnis nur unter besonderen Umständen unzumutbar sein kann; so z.B. dann, wenn der Halter bei objektiv ausreichender Sorgfalt einen Sachverhalt annehmen darf, das das Vorhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnis stützt. In der verkehrsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung wird daher die Ansicht vertreten, dass der Halter, der die Fahrerlaubnis des Fahrers kennt, diese (nur) bei begründeten Zweifeln nochmals prüfen muss; und zwar auch dann, wenn zwischen der Kenntnisnahme von der Fahrerlaubnis ein Zeitraum von mehreren Jahren (!!) liegt. Andere sagen, dass man dennoch häufiger kontrollieren muss. Die Differenzen beruhen u.a. darauf, dass jeweils Rechtsprechung zitiert wird, die sich mal auf verkehrsrechtliche Vorschriften (StVG), mal auf zivilrechtliche (Verkehrssicherungspflichten nach BGB) oder versicherungsrechtliche Vorschriften (AKB) beziehen. Je nachdem, um welche Materie es geht, können die Anforderungen an den Halter variieren. </span></p>
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FAQ7
<p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">FRAGE:</span></span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Auf Ihrer Internetseite verweisen Sie bzgl. der Häufigkeit der Führerscheinkontrollen (zweimal jährlich) auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VRS 34, 354). Im Urteil steht nirgends, dass zweimal im Jahr oder jedes halbe Jahr zu kontrollieren ist?</span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">ANTWORT:</span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Hier liegt ein Missverständnis vor, das letztlich darauf beruht, dass es zur Häufigkeit der Kontrolle von Führerscheinen gibt es keine klaren konkreten gesetzlichen Vorgaben gibt. Es gibt derzeit kein Gesetz und keine Verordnung, dass die Häufigkeit der Führerscheinkontrollen konkret regelt. Auch der BGH hat in der Entscheidung vom 5.1.1968 hier keine konkrete Zahl für Kontrollen genannt, geschweige denn ein Wort dazu verloren hat, wie häufig denn nun die Kontrollen eigentlich ausfallen müssen.</span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span><span style="font-size:12px;">Die genannte BGH-Entscheidung besagt aber zunächst in ihrem wichtigen Kern, dass der Halter - bzw. der Fuhrparkleiter als der Halterverantwortliche - sich davon überzeugen muss, dass der Fahrer, dem er ein Fahrzeug überlässt, auch die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Hier bestehen strenge Anforderungen, so dass der Halter dem nach der BGH-Entscheidung nur dann zuverlässig nachkommt, wenn er den (Original-) Führerschein einsieht. Aus diesem Grunde wird die Entscheidung auch immer wieder als Leitentscheidung zitiert – und das ist auch der Grund für das Zitat im Formular. Die einschlägige Literatur zum Fuhrparkrecht zitiert den BGH daher so wie im Formular und empfiehlt daraufhin Kontrollen zweimal im Jahr zur Sicherstellung der Vermeidung einer Haftung (wobei zweimal im Jahr nicht zwingend gleichbedeutend ist mit jedes halbe Jahr). Die Thematik ist aber in Rechtsprechung und Literatur durchaus im Fluss und es gibt seit 1968 natürlich zahlreiche Entscheidungen der Instanzgerichte dazu. </span></p>
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FAQ5
<p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p>
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FAQ4
<p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;"> </span></p>
Ausgewählte Artikel
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Wird die neue Winterreifen-Verordnung in der Praxis eingehalten?
<p> Die im Vorjahr verschärfte Winterreifen-Verordnung lässt für die Fahrer von Sommerreifen nach wie vor ein Hintertürchen offen. Bei Firmenfahrzeugen werden allerdings fast immer Winter- oder Ganzjahresreifen genutzt. Die empfohlene Mindest-Profiltiefe wird jedoch größtenteils unterschritten.</p> <div id="content-container"> <div id="content"> <div id="c28"> <div> <p> TEMA-Q hat 1184 Unternehmen zum Thema Winterreifen bei Firmenfahrzeugen befragt.</p> <p> <strong>Winterreifen-Verordnung<br /> </strong>Der Gesetzgeber hat vor gut einem Jahr die Winterreifen-Verordnung verschärft und gleichzeitig die Strafen bei Missachtung erhöht. In der alten Verordnung war nur schwammig von „winterlichen Wetterverhältnissen“ die Rede, nun gilt seit dem 4. Dezember 2010 eine präzisierte Pflicht zur Winterbereifung für denjenigen, der mit dem Fahrzeug bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist.<br /> Diese Pflicht erfüllen alle Winter- und auch Ganzjahresreifen mit dem Kürzel „M+S“. Nur wer Fahrten bei derartigen Straßenverhältnissen zuverlässig vermeiden kann, darf auch in Zukunft im Winter mit Sommerreifen fahren.</p> <p> <strong>Wechsel auf Winterreifen<br /> </strong>Drei Viertel der Befragten wechseln bei Ihren Firmenfahrzeugen von Sommer- auf Winterreifen (Folie 3). Bei diesen Firmen führt die Minderheit von 27 % den Reifenwechsel selbst durch, allerdings lagert die Mehrheit von 69 % die Reifen selbst ein.<br /> Die übrigen Firmen, die nicht auf Winterreifen wechseln, fahren überwiegend mit Ganzjahresreifen. Nur bei 1 % der Firmen wird durchgängig mit Sommerreifen gefahren - wie erwähnt, ist dies nicht grundsätzlich verboten.</p> <p> <strong>Kaufkriterien<br /> </strong>Bezogen auf alle befragten Firmen ist die Fahrsicherheit das insgesamt wichtigste Kaufkriterium für Winterreifen, gefolgt von den Kosten und dem Fahrkomfort (Folie 9). Bei der konkreten Auswahl des Reifensatzes vertrauen drei Viertel der Firmen auf die Empfehlung ihres Händlers. Eher selten geben Tests, Erfahrungsberichte von Dritten oder Werbung den Ausschlag.</p> <p> <strong>Profiltiefe<br /> </strong>Die StVO schreibt bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm vor. Der ADAC empfiehlt jedoch, eine Profiltiefe von 4 mm nicht zu unterschreiten, um einen ausreichenden Grip der Reifen zu gewährleisten.<br /> Die Umfrage belegt, dass nur gut ein Viertel der Firmen diese Empfehlung befolgen, die Mehrheit unterschreitet die vom ADAC empfohlene 4 mm-Marke zum Teil deutlich</p> </div> </div> </div> </div>
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Peugeot Deutschland - Personelle Veränderungen im Bereich Businesskundengeschäft
<p> </p> <ul> <li> <strong>Stefan Moldaner stellt sich neuen Herausforderungen in China</strong></li> <li> <strong>Thomas Luxenburger übernimmt kommissarisch die Nachfolge </strong></li> <li> <strong>Mario Manns ist neuer Leiter Key Account Management</strong></li> </ul> <p> Stefan Moldaner (42), Direktor Vertrieb Businesskunden, Nutzfahrzeuge und Gebrauchtwagen, verlässt zum 31. Dezember 2011 aus persönlichen Gründen die Peugeot Deutschland GmbH, um sich neuen Herausforderungen in China zu stellen. Unter seiner Regie wurde die Marke „Peugeot Professional“ eingeführt. Er hat damit maßgeblich zu den seit 2010 kontinuierlich erreichten, zweistelligen Wachstumsraten im relevanten Flotten- und Nutzfahrzeuggeschäft der Löwenmarke beigetragen. </p> <p> Ab dem 1. Januar 2012 übernimmt Thomas Luxenburger (40) kommissarisch die Aufgaben von Stefan Moldaner bis zur offiziellen Benennung eines Nachfolgers. Thomas Luxenburger ist seit 13 Jahren bei Peugeot Deutschland tätig, davon 9 Jahre im Businesskundengeschäft. Er bleibt in seiner neuen Funktion weiterhin auch direkt für den Vertrieb Kleinflotten und Nutzfahrzeuge verantwortlich. </p> <p> Als Leiter des Bereichs Key Account Management hat zudem am 1. Oktober 2011 Mario Manns (43) seinen Vorgänger Timo Strack (36) abgelöst, der nun Vertriebsleiter der Peugeot Schwaben GmbH ist. Mario Manns ist seit über 15 Jahren in der Automobilbranche aktiv und war zuletzt als Vertriebsleiter der Sixt AG tätig. Sechs Key Account Manager mit regionalen Schwerpunkten unterstützen ihn bei der professionellen Beratung der Flottenkunden vor Ort. </p> <p> Der Bereich Vertrieb Gebrauchtwagen steht unverändert unter der Leitung von Jörn Sebening (40).</p>
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Neue Audi connect Dienste
<p> - Mit der neuen App „Audi music stream“ über 4000 Internet- Radiosender aus der ganzen Welt im Auto empfangen </p> <p> - Über WLAN Zugriff auf die Musikbibliothek des Smartphones erhalten </p> <p> - Audi connect und Google Street View bieten eine neue Navigation anhand realitätsgetreuer Straßenansichten </p> <p> </p> <p> Mit der neuen Applikation „Audi music stream“ können internationale Radiosender über das Internet im Auto empfangen werden. Bereits im Auto ein Bild davon haben, wie es am Zielort aussieht? Auch das ist kein Problem: Einfach mittels Street View die Straßenansichten aufrufen. </p> <p> Mit „Audi music stream“ startet ein neuer Dienst von Audi connect. Mit der Smartphone-App kann der Fahrer Radiosender über das Internet empfangen und diese in das Audi Infotainment integrieren. Via WLAN wird das eigene Smartphone mit der MMI Navigation plus verknüpft. Wenn nichts Interessantes im UKW-Radio läuft: Einfach über das MMI drahtlos auf die Musikbibliothek des Telefons zugreifen und die gewünschte Datei abspielen oder aus dem weltweiten Internet-Radio- Angebot den gewünschten Sender wählen. </p> <p> Dank der Navigation mit Google Earth-Bildern und Street View können hochauflösende Luft- und Satellitenbilder, Fotos, Geländeformationen, Straßen und ihre Bezeichnungen und Geschäftseinträge betrachtet werden. Das System greift im Voraus auf die Daten der ausgewählten Strecke zu und kombiniert diese mit den Informationen der MMI Navigation plus. Über das UMTS-Modul des Bluetooth- Autotelefons online werden realitätsgetreue 360°-Panoramabilder aus der Fußgängerperspektive im Auto dargestellt. </p> <p> Der Begriff Audi connect steht für vernetzte Mobilität und bündelt alle Anwendungen und Entwicklungen, die heutige und künftige Audi-Modelle mit dem Internet, dem Besitzer und der Infrastruktur verbinden. Über ein integriertes UMTS- Modul und eine SIM-Karte des Kunden im Fahrzeug werden Online-Informationen, wie Navigation mit Point-of-Interest-Suche, Google Earth-Bildern und Street View, Wetter, Nachrichten, Audi Verkehrsinformationen online oder der Audi music stream, direkt in die optionale Audi MMI Navigation plus integriert. Dank eines WLAN-Hotspots kann während der Fahrt im Fond oder im Stand über ein mobiles Endgerät auf das Internet zugegriffen werden. Audi connect steht also für herausragende Infotainment- und Entertainmentfunktionen und hebt den Komfort sowie den Spaß am Auto auf ein neues Niveau. </p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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