FAQ8

FRAGE:

 

Warum gehen die Meinungen zur Häufigkeit der Kontrollen von Führerscheinen durch den Halter auseinander?

ANTWORT:

 Dies beruht letztlich darauf, dass das Einsehen der Fahrerlaubnis nur unter besonderen Umständen unzumutbar sein kann; so z.B. dann, wenn der Halter bei objektiv ausreichender Sorgfalt einen Sachverhalt annehmen darf, das das Vorhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnis stützt. In der verkehrsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung wird daher die Ansicht vertreten, dass der Halter, der die Fahrerlaubnis des Fahrers kennt, diese (nur) bei begründeten Zweifeln nochmals prüfen muss; und zwar auch dann, wenn zwischen der Kenntnisnahme von der Fahrerlaubnis ein Zeitraum von mehreren Jahren (!!) liegt. Andere sagen, dass man dennoch häufiger kontrollieren muss. Die Differenzen beruhen u.a. darauf, dass jeweils Rechtsprechung zitiert wird, die sich mal auf verkehrsrechtliche Vorschriften (StVG), mal auf zivilrechtliche (Verkehrssicherungspflichten nach BGB) oder versicherungsrechtliche Vorschriften (AKB) beziehen. Je nachdem, um welche Materie es geht, können die Anforderungen an den Halter variieren.   

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FAQ1

<p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(255, 0, 0); ">FRAGE:</span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; "><span style="color: rgb(255, 0, 0); "><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); ">Muss der Fahrer bei Einreise nach Frankreich mit einem auch zur privaten Nutzung &uuml;berlassenem Firmenfahrzeug ein Schreiben des Halters mitf&uuml;hren, dass er berechtigt ist, dieses Fahrzeug zu f&uuml;hren? Wenn ja, muss dieses Schreiben in franz&ouml;sischer Sprache verfasst sein, oder reicht es, dass es in deutscher Sprache ausgefertigt ist.</span></span></span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; "><font class="Apple-style-span" color="#FF0000"><span class="Apple-style-span"><span class="Apple-style-span">ANTWORT:</span></span></font></span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span class="Apple-style-span" style="color: rgb(34, 34, 34); font-family: Arial, Verdana, sans-serif; ">F&uuml;r die Einreise nach Frankreich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Autofahrer oder der Fahrer eines auch zur privaten Nutzung &uuml;berlassenen Firmenfahrzeugs eine Vollmacht des Halters mitf&uuml;hren muss, dass er hierzu berechtigt ist. Es empfiehlt sich aber aus Gr&uuml;nden der Haftung des Fahrers, eine solche Vollmacht mit sich zu f&uuml;hren. Das Schreiben sollte in deutscher Sprache sowie in der Sprache des bereisten Landes verfasst sein, damit dortige Polizeibeamte sich bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle oder anl&auml;sslich eines Unfalls von dieser Vollmacht schnell &uuml;berzeugen k&ouml;nnen. Im angefragten Fall sollte das Vollmacht-Schreiben also in Deutsch und in Franz&ouml;sisch, zumindest aber in Englisch verfasst sein.</span></span></p>

Artikel

FAQ7

<p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">FRAGE:</span></span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;">&nbsp;</span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Auf Ihrer Internetseite verweisen Sie bzgl. der H&auml;ufigkeit der F&uuml;hrerscheinkontrollen (zweimal j&auml;hrlich) auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VRS 34, 354). Im Urteil steht nirgends, dass zweimal im Jahr oder jedes halbe Jahr zu kontrollieren ist?</span></p> <p> <span style="font-size:12px;"><span style="color: rgb(255, 0, 0);">ANTWORT:</span></span></p> <p> <span style="font-size:12px;">Hier liegt ein Missverst&auml;ndnis vor, das letztlich darauf beruht, dass es zur H&auml;ufigkeit der Kontrolle von F&uuml;hrerscheinen gibt es keine klaren konkreten gesetzlichen Vorgaben gibt. Es gibt derzeit kein Gesetz und keine Verordnung, dass die H&auml;ufigkeit der F&uuml;hrerscheinkontrollen konkret regelt. Auch der BGH hat in der Entscheidung vom 5.1.1968 hier keine konkrete Zahl f&uuml;r Kontrollen genannt, geschweige denn ein Wort dazu verloren hat, wie h&auml;ufig denn nun die Kontrollen eigentlich ausfallen m&uuml;ssen.</span></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;">&nbsp;</span><span style="font-size:12px;">Die genannte BGH-Entscheidung besagt aber zun&auml;chst in ihrem wichtigen Kern, dass der Halter&nbsp; - bzw. der Fuhrparkleiter als der Halterverantwortliche - sich davon &uuml;berzeugen muss, dass der Fahrer, dem er ein Fahrzeug &uuml;berl&auml;sst, auch die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Hier bestehen strenge Anforderungen, so dass der Halter dem nach der BGH-Entscheidung nur dann zuverl&auml;ssig nachkommt, wenn er den (Original-) F&uuml;hrerschein einsieht. Aus diesem Grunde wird die Entscheidung auch immer wieder als Leitentscheidung zitiert &ndash; und das ist auch der Grund f&uuml;r das Zitat im Formular. Die einschl&auml;gige Literatur zum Fuhrparkrecht zitiert den BGH daher so wie im Formular und empfiehlt daraufhin Kontrollen zweimal im Jahr zur Sicherstellung der Vermeidung einer Haftung (wobei zweimal im Jahr nicht zwingend gleichbedeutend ist mit jedes halbe Jahr). Die Thematik ist aber in Rechtsprechung und Literatur durchaus im Fluss und es gibt seit 1968 nat&uuml;rlich zahlreiche Entscheidungen der Instanzgerichte dazu.&nbsp;&nbsp;</span></p>

Artikel

FAQ6

<p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;">&nbsp;</span></p>

Artikel

FAQ5

<p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;">&nbsp;</span></p>

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FAQ4

<p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none;">&nbsp;</span></p>

Ausgewählte Artikel

Aktuelles

Entziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei 18 Punkten im VZR

<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtm&auml;&szlig;ig, wenn ausweislich des Auszugs aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts dort zum ma&szlig;geblichen Zeitpunkt des Erlasses der streitgegenst&auml;ndlichen Ordnungsverf&uuml;gung 20 rechtskr&auml;ftige Entscheidungen &uuml;ber Verkehrsverst&ouml;&szlig;e (hier: Ordnungswidrigkeiten nach &sect; 24 StVG) eingetragen waren, die insgesamt mit 20 Punkten und nach Punktabzug mit 18 Punkten zu bewerten sind. Hat der Kraftfahrzeugf&uuml;hrer danach 18 Punkte erreicht, gilt er als ungeeignet zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen. Hierbei handelt es sich um eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung der fehlenden Kraftfahreignung. In einem solchen Fall ist f&uuml;r eine W&uuml;rdigung der Schwere der einzelnen Verkehrsverst&ouml;&szlig;e und die ihnen zugrundeliegenden Umst&auml;nde der Tatbegehung im Einzelfall kein Raum.</p> <p> Rechtlich unerheblich ist insoweit, dass der Antragsteller eigenen Angaben zufolge - bis zur Verwarnung vom 7. Mai 2009 - keine Kenntnis davon hatte, dass die durch Bu&szlig;geldbescheide u.a. geahndeten Parkverst&ouml;&szlig;e zur Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister f&uuml;hren.</p> <p> <em>VG Aachen, Beschluss vom 16.08.2011, Az. 3 L 7/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a></strong></p>

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Weniger ist manchmal mehr

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/astra.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> <strong>Mit dem neuen Astra GTC installiert Opel wieder eine richtig h&uuml;bsche Offerte f&uuml;r designorientierte Kunden mit sportlicher Ader. Flottenmanagement war bereits mit der starken Dieselversion des im Vergleich zur Limousine sanft weiterentwickelten Coup&eacute;s unterwegs.</strong></p> <p> Wer den Astra GTC einfach nur als schn&ouml;de Variante des Opel-Kompaktkl&auml;sslers bezeichnet, k&ouml;nnte schiefe Blicke aus Richtung Entwicklungsteam ernten &ndash; das n&auml;mlich sieht den schicken Zweit&uuml;rer sehr wohl als eigenst&auml;ndiges Modell an. Es gibt in der Tat Hinweise, die eine solche Aussage bekr&auml;ftigen: Kein Karosserieteil wurde &uuml;bernommen, der Radstand f&auml;llt geringf&uuml;gig l&auml;nger aus, w&auml;hrend die Spur wuchs und das gesamte Fahrzeug 15 Millimeter tiefer liegt. Der GTC ist ein Hingucker mit seiner muskul&ouml;sen Formensprache und den schneidigen Scheinwerfern. Dazu passt der 165 PS starke Spitzen-Selbstz&uuml;nder ganz gut; das Triebwerk l&auml;uft kultiviert, geht als sparsam und gleicherma&szlig;en kr&auml;ftig durch.</p> <p> Opels Fahrwerkspezialisten gelang au&szlig;erdem ein hervorragender Kompromiss zwischen dynamischer und dennoch kommoder Ausrichtung. Auf kurvigen Landstra&szlig;en f&uuml;hlt sich der quirlige Fronttriebler zu Hause, ohne seine Passagiere &uuml;ber Geb&uuml;hr durchzur&uuml;tteln: So gekonnt der R&uuml;sselsheimer um die Ecken wetzt, so genial pariert er auch aggressive Querfugen und scheint sie einfach wegzul&auml;cheln. Das Interieur entspricht der markentypischen Architektur mit vielen Tasten, aber dennoch intuitiver Bedienung; dar&uuml;ber hinaus kann sich die Verarbeitungsqualit&auml;t sehen lassen. Ab 21.054 Euro netto gibt es den Top-Diesel &ndash; an Bord findet der Interessent stets Antiblockiersystem, die volle Airbagausr&uuml;stung, elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Radio, elektronisches Stabilit&auml;tsprogramm sowie Zentralverriegelung inklusive Funkfernbedienung. Ein Muss sind Bluetooth-Freisprechanlage und die Bildschirmnavigation: Beide zusammen kosten netto rund 1.000 Euro.</p>

Artikel

Erweitertes Serminarangebot

<p> Die Akademie des Gesch&auml;ftsreiseVerbands VDR erweitert 2012 das Angebot f&uuml;r Mitarbeiter von Anbietern im Gesch&auml;ftsreisemarkt. Zus&auml;tzlich zum Seminar, das in Kooperation mit dem IFH&reg; Institute For Hospitality angeboten wird, werden ab Februar drei weitere Seminare f&uuml;r Leistungsanbieter zur Angebotspalette geh&ouml;ren, die sich speziell an Hotelmitarbeiter, Sales und Key Account Manager und Verk&auml;ufer anderer Branchen richten. Das neue IFH-Seminar hingegen solle auch Gesch&auml;ftsreiseverantwortliche ansprechen und das Verst&auml;ndnis zwischen Eink&auml;ufern und Verk&auml;ufern optimieren, um so optimale Ergebnisse in Verhandlungen herausholen zu k&ouml;nnen, so Volker Huber, zust&auml;ndig f&uuml;r Aus- und Weiterbildung im VDR-Pr&auml;sidium. Den Praxis-Workshop zum Einkauf und Verkauf von Hotelleistungen bietet die VDR-Akademie gemeinsam mit dem IFH&reg; Institute For Hospitality an. Dirk B&auml;cker, Vice President Global Sales &amp; Operations des IFH&reg; Institute For Hospitality Management, und Thomas Ansorge, Travel- Event- und Fleet-Manager im Wella-Konzern, werden Verhandlungstechniken und deren Konsequenzen mithilfe von Praxisbeispielen, gemeinsamen &Uuml;bungen und Kameratrainings zeigen, um dem Hotelverk&auml;ufer so ein Gef&uuml;hl daf&uuml;r zu vermitteln, was der Eink&auml;ufer / Travel Manager ben&ouml;tigt. Die weiteren Seminare nennen sich &bdquo;Einf&uuml;hrung in das Business Travel Management f&uuml;r Sales und Key Account Manager&ldquo;, &bdquo;Customer Retention Management und Hotel-Technologie gewinnbringend einsetzen&ldquo; sowie &bdquo;Kundenbindung und Kundengewinnung in potenziellen Quellm&auml;rkten und Vertriebskan&auml;len&ldquo;. Das erste der neuen Seminare startet am 13. Februar 2012 und kostet ab 290 Euro, Anmeldung ist ab sofort m&ouml;glich, Infos unter vdr-akademie.de.&nbsp;</p>

Home

Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>