Hymer B-Klasse
<p> Mehr Komfort, mehr Sicherheit, mehr Multimedia: Auch bei Wohnmobilen werden die Kunden immer anspruchsvoller. Hymer musste darum bei der neuen Generation seiner B-Klasse kämpfen, um trotz mehr beim Gewicht erfolgreich unter der magischen Grenze von 3,5 Tonnen zu bleiben. Aber manchmal muss der Verkäufer doch zu Verzicht mahnen.</p>
Was zeichnet eine B-Klasse aus? Nun: Kompakte sechs Meter lang, keine drei Meter hoch, vom kräftigen Fiat-Diesel angetrieben - und vor allem mit weniger als 3,5 Tonnen Gewicht. Der Verfasser sitzt nicht in der B-Klasse von Mercedes, sondern in dessen Namensvetter vom Hersteller Hymer. Und beim Wohnmobil-Hersteller sieht der kompakte Anspruch eben etwas anders aus.
Nämlich so, wie es der Normal-Reisende verlangt, wenn er schon mindestens 76.990 Euro ausgibt. Was sich Camper aus der Generation 55-Plus heute so wünschen, das hat Thomas Buschle ganz schön ins Schwitzen gebracht. Vier Jahre lang hat der Projektleiter mit seinem Team an der zehnten Auflage getüftelt. Und die Schwaben haben dabei vor allem um Eines gekämpft: “jedes Gramm Gewicht”.
Beim Start der B-Klasse hatten es Buschles Vorgänger da noch einfacher: Anfang der Achtziger Jahre, da war der Reisende im Wohnmobil noch ein Abenteurer, der rustikal und vergleichsweise bescheiden lebte. Im ersten B auf Mercedes-Basis war selbst die Servolenkung noch ein Extra - und die Toilette noch ein Plastik-Kasten, den der Camper zum Ausleeren durch die Natur schleppen musste. In der neuesten Generation steckt optional eine Kamera für den Unterboden - mit der kann der Camper seinen Abwasserausgang über den Ablauf auf dem Platz navigieren und dann alle unaussprechlichen Flüssigkeiten vollautomatisch vom Fahrersitz aus loswerden. Das hätte sich der B-Klasse-Kunde sicher auch schon vor drei Jahrzehnten erträumt.
Was der ausgebaute Kastenwagen wiegt, das interessierte damals dagegen kaum. Denn 1981 konnte jeder normale Führerschein-Inhaber ja auch noch ein Fahrzeug von bis zu 7,5 Tonnen bewegen. Inzwischen muss sich die Generation Ü-30 mit 3,5 Tonnen maximal bescheiden. “Und anders als im Pkw zählen bei Reisemobilen zum Gesamtgewicht auch Wasser und Gas in den Tanks, 75 Kilo pro erlaubtem Passagier und noch mal zehn Kilo pro Meter Länge”, sagt Buschle.
Beim Gewicht bedeutet das Askese - denn schließlich gehen die Ttrends der mobilen Menschen auch am Hymer-Kunden nicht vorbei. ESP, Hill-Holder, oder Multimedia-Anbindung und eben campingtypisch Dusche und Toilette, die aktuelle B-Klasse “Dynamic-Line” soll Standards halten - und setzen.

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LED-Scheinwerfer etwa hat in dieser Klasse noch kein Wettbewerber zu bieten. Und auch bei der Multimedia-Ausstattung haben die Schwaben zugelegt.
Android-Auto oder Apple Car-Play sind laut Komfort-Teamleiter Hansi Wiest bei den Wohnmobilisten zwar noch nicht so ersehnt. Und W-Lan gibt es auf den meisten besseren Camping-Plätzen ohnehin. Da ist es wichtiger, dass die beiden optionalen Fernseher unabhängig voneinander anzusteuern sind - und auch ihre jeweils eigenen unter den sechs Lautsprechern im Wohnraum nutzen. Oder, dass sich per Bluetooth das Internet-Radio vom Handy in den Hymer streamen lässt.
Handfestes müssen die Multifunktions-Wagen aber immer leisten. In der Regel mit einem 130 bis 180 PS starken Fiat-Diesel mit 2,3 Litern (Euro 6) angetrieben, auf Wunsch auch automatisch geschaltet. Den Zweiliter-Diesel mit 115 PS werden sich dagegen kaum deutsche Kunden leisten - denn es muss ja immer noch reichlich Gewicht geschleppt werden. Vor allem in der Top-Variante bei rund 7,50 Meter Außenlänge kommt die B-Klasse der magischen Grenze bedrohlich nahe; auch wenn Buschle und sein Team allein beim Chassis durch optimierte Materialstärke und Profilhöhe der Rahmen rund 55 Prozent Gewicht einsparen konnten. Das Fahrgestell plus Motor allein wiegt immer noch 1,5 Tonnen.
Darum wurde etwa bei den Schrankwänden oder Türgriffen jedes Gramm unter die Lupe genommen. Und manches eingespart; zum Beispiel, weil die Griffe nun nicht mehr aus Zinkdruckguss sondern Alu sind.
Dem B-Klasse-Fahrer kommt diese schwäbische Sparsamkeit zugute, kann er doch je nach Variante bis zu 630 Kilo zuladen - etwa in die Garage im Heck, wo bei 1,22 Meter Höhe mehrere Fahrräder spielend Platz finden. Das im Fahrzeug selbst auch Hochgewachsene aufrecht stehen und bei 2,22 Meter Breite sich auch strecken können, das bleibt aber klassisch B-Klasse.
Ganz klassisch bleibt auch ein Wunsch, den jeder Wohnmobil-Fahrer hat: schön und kuschelig wohnen. Trotz Gewichts-Diät bei den Möbeln um 12 Prozent schließen Türen und Schubladen darum noch satter als zuvor. Die Hubbetten sind mit Federrost versehen, der ganze Raum stufenfrei. Und auch bei 15 Grad Minus und mit offenen Türen ausgekühlt ist das Mobil in weniger als drei Stunden wieder auf 20 Grad.
Wer will, kann natürlich auch beim Wohnmobil der B-Klasse noch in der Optionsliste wühlen, bis die 90.000-Euro-Grenze erreicht ist - oder eine ganz andere: In der schwersten Variante und mit Sonderausstattung gestopft muss der Verkäufer dann doch einmal den warnenden Finger heben. Dann sind nämlich die 3,5 Tonnen nicht mehr zu halten.

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Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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