Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem vom Abgasskandal betroffenen PKW
Der Käufer eines vom sog. VW-Abgasskandal betroffenen PKW kann ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ihm eine Nachbesserung gem. § 440 BGB unzumutbar ist und es sich bei dem Mangel nicht um eine bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB handelt.
Das Kfz erfüllte die Euro-5-Abgasnorm nicht. Damit fehlte ihm jedenfalls eine Beschaffenheit, wie sie bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die ein Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Der Käufer durfte bei seiner Kaufentscheidung davon ausgehen, dass der erworbene Audi A1 die für ihn geltenden Abgasvorschriften einhält und die dazugehörigen (und auch in der Werbung bzw. den Prospekten zum Fahrzeugtyp angegebenen) Emissionswerte korrekt ermittelt wurden. Tatsächlich wurde die Einhaltung der Euro-5-Norm nur wegen des Einsatzes manipulierender Software und damit nicht vorschriftsgemäß sichergestellt. Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen NOx-Emissionswerte überschritten worden.
Allerdings leugnet der Verkäufer einen Mangel. Er beruft sich darauf, der Motor verfüge nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung des Emissionskontrollsystems, die im Prüfstandmodus geschaltet worden sei.
Dieser Einwand greift jedoch aus mehreren Gründen nicht durch. Zunächst spricht der Hersteller Audi in der von dem Käufer vorgelegten Kundeninformation selbst davon, dass es Ziel der Nachbesserung sei, die Emissionsgrenzwerte einzuhalten, was nur bedeuten kann, dass sie ohne Nachbesserung nicht eingehalten wurden. Weiter hätte sich das KBA kaum veranlasst gesehen, die Nachbesserung für verpflichtend zu erklären, wenn die Emissionen ohnehin den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hätten; und der Hersteller Audi (wie auch der gesamte VW-Konzern) hätte sich ohne Notwendigkeit wohl nicht veranlasst gesehen, eine derart aufwändige und kostspielige Nachbesserung aus reiner Kulanz anzubieten.
Schließlich geht der Vortrag des Verkäufers zur Mangelhaftigkeit schon am Kern des Problems vorbei. Der Mangel wird hierdurch sogar zugestanden, wenn er behauptet, eine unzulässige Abschalteinrichtung sei nicht zum Einsatz gekommen, weil die bisherige Motorsteuerung auf dem Prüfstand in den NOx-optimierten Modus 1 (mit einer erhöhten Abgasrückführungsrate) geschaltet, während sich der Motos im normalen Fahrbetrieb im Partikel-optimierten Modus 0 befunden habe. Denn der Prüfstandmodus gibt zwar nicht den realen Fahrbetrieb wieder, die Motorsteuerung muss aber jedenfalls im Wesentlichen identisch wie dort funktionieren. Nur so wird gewährleistet, dass die Abgas- und Verbrauchswerte, die nicht mit denen des realen Fahrbetriebs übereinstimmen müssen, in einer gewissen Korrelation zueinander stehen und eine Aussage über den realen Fahrbetrieb sowie den Vergleich zu anderen Fahrzeugen zulassen: Niedrige Werte im Prüfstandmodus lassen auch niedrige Werte im realen Fahrbetrieb erwarten und umgekehrt. Die Fahrzeuge müssen die Prüfstandsituation zwar erkennen können und in einen Prüfstandmodus umschalten, damit die Fahrzeugassistenzsysteme nicht falsch reagieren (etwa deshalb, weil sich hier die Hinterräder nicht mitdrehen), der Prüfstandmodus dient aber nicht dazu, das Emissionskontrollsystem anders zu steuern. Letzteres geschah bei dem Motor im Wagen des Käufers, der Motor wurde - nur! - bei der Prüfstandfahrt in einen Modus mit höherer Abgasrückführung und dadurch bedingt geringeren NOx-Werten gebracht, wohingegen der Motor im realen Fahrbetrieb eine geringere Abgasrückführung und damit höhere NOx-Werte aufwies. Da nur die Prüfstandfahrt Grundlage der EG-Typengenehmigung ist und nur dessen Werte öffentlich (in Prospekten und der Werbung) bekannt gemacht werden, werden Kunden (und auch die Genehmigungsbehörde) über die Aussagekraft der Messwerte und die im realen Fahrbetrieb zu erwartenden Emissionswerte getäuscht.
Dem Rücktritt des Käufers steht nicht entgegen, dass er dem Verkäufer keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Denn eine Fristsetzung war wegen Unzumutbarkeit entbehrlich. Die Nachbesserung war schon deshalb unzumutbar, weil der Käufer die begründete Befürchtung hegen durfte, dass das beabsichtigte Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde.
LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, Az. 2 O 83/16

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Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen
<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gestützt werden. Ein Geständnis trägt auch dann zur Überzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. Für einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabwägung zu Lasten des Betroffenen darauf gestützt werden, dass dieser die Ursache für den Verdacht, er sei Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>
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Entziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei 18 Punkten im VZR
<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ausweislich des Auszugs aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts dort zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der streitgegenständlichen Ordnungsverfügung 20 rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße (hier: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG) eingetragen waren, die insgesamt mit 20 Punkten und nach Punktabzug mit 18 Punkten zu bewerten sind. Hat der Kraftfahrzeugführer danach 18 Punkte erreicht, gilt er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Hierbei handelt es sich um eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung der fehlenden Kraftfahreignung. In einem solchen Fall ist für eine Würdigung der Schwere der einzelnen Verkehrsverstöße und die ihnen zugrundeliegenden Umstände der Tatbegehung im Einzelfall kein Raum.</p> <p> Rechtlich unerheblich ist insoweit, dass der Antragsteller eigenen Angaben zufolge - bis zur Verwarnung vom 7. Mai 2009 - keine Kenntnis davon hatte, dass die durch Bußgeldbescheide u.a. geahndeten Parkverstöße zur Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister führen.</p> <p> <em>VG Aachen, Beschluss vom 16.08.2011, Az. 3 L 7/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a></strong></p>
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Weniger ist manchmal mehr
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/astra.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> <strong>Mit dem neuen Astra GTC installiert Opel wieder eine richtig hübsche Offerte für designorientierte Kunden mit sportlicher Ader. Flottenmanagement war bereits mit der starken Dieselversion des im Vergleich zur Limousine sanft weiterentwickelten Coupés unterwegs.</strong></p> <p> Wer den Astra GTC einfach nur als schnöde Variante des Opel-Kompaktklässlers bezeichnet, könnte schiefe Blicke aus Richtung Entwicklungsteam ernten – das nämlich sieht den schicken Zweitürer sehr wohl als eigenständiges Modell an. Es gibt in der Tat Hinweise, die eine solche Aussage bekräftigen: Kein Karosserieteil wurde übernommen, der Radstand fällt geringfügig länger aus, während die Spur wuchs und das gesamte Fahrzeug 15 Millimeter tiefer liegt. Der GTC ist ein Hingucker mit seiner muskulösen Formensprache und den schneidigen Scheinwerfern. Dazu passt der 165 PS starke Spitzen-Selbstzünder ganz gut; das Triebwerk läuft kultiviert, geht als sparsam und gleichermaßen kräftig durch.</p> <p> Opels Fahrwerkspezialisten gelang außerdem ein hervorragender Kompromiss zwischen dynamischer und dennoch kommoder Ausrichtung. Auf kurvigen Landstraßen fühlt sich der quirlige Fronttriebler zu Hause, ohne seine Passagiere über Gebühr durchzurütteln: So gekonnt der Rüsselsheimer um die Ecken wetzt, so genial pariert er auch aggressive Querfugen und scheint sie einfach wegzulächeln. Das Interieur entspricht der markentypischen Architektur mit vielen Tasten, aber dennoch intuitiver Bedienung; darüber hinaus kann sich die Verarbeitungsqualität sehen lassen. Ab 21.054 Euro netto gibt es den Top-Diesel – an Bord findet der Interessent stets Antiblockiersystem, die volle Airbagausrüstung, elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Radio, elektronisches Stabilitätsprogramm sowie Zentralverriegelung inklusive Funkfernbedienung. Ein Muss sind Bluetooth-Freisprechanlage und die Bildschirmnavigation: Beide zusammen kosten netto rund 1.000 Euro.</p>
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Erweitertes Serminarangebot
<p> Die Akademie des GeschäftsreiseVerbands VDR erweitert 2012 das Angebot für Mitarbeiter von Anbietern im Geschäftsreisemarkt. Zusätzlich zum Seminar, das in Kooperation mit dem IFH® Institute For Hospitality angeboten wird, werden ab Februar drei weitere Seminare für Leistungsanbieter zur Angebotspalette gehören, die sich speziell an Hotelmitarbeiter, Sales und Key Account Manager und Verkäufer anderer Branchen richten. Das neue IFH-Seminar hingegen solle auch Geschäftsreiseverantwortliche ansprechen und das Verständnis zwischen Einkäufern und Verkäufern optimieren, um so optimale Ergebnisse in Verhandlungen herausholen zu können, so Volker Huber, zuständig für Aus- und Weiterbildung im VDR-Präsidium. Den Praxis-Workshop zum Einkauf und Verkauf von Hotelleistungen bietet die VDR-Akademie gemeinsam mit dem IFH® Institute For Hospitality an. Dirk Bäcker, Vice President Global Sales & Operations des IFH® Institute For Hospitality Management, und Thomas Ansorge, Travel- Event- und Fleet-Manager im Wella-Konzern, werden Verhandlungstechniken und deren Konsequenzen mithilfe von Praxisbeispielen, gemeinsamen Übungen und Kameratrainings zeigen, um dem Hotelverkäufer so ein Gefühl dafür zu vermitteln, was der Einkäufer / Travel Manager benötigt. Die weiteren Seminare nennen sich „Einführung in das Business Travel Management für Sales und Key Account Manager“, „Customer Retention Management und Hotel-Technologie gewinnbringend einsetzen“ sowie „Kundenbindung und Kundengewinnung in potenziellen Quellmärkten und Vertriebskanälen“. Das erste der neuen Seminare startet am 13. Februar 2012 und kostet ab 290 Euro, Anmeldung ist ab sofort möglich, Infos unter vdr-akademie.de. </p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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