Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots: sukzessive Anordnung unzulässig
Das gesetzliche Mindestmaß des bußgeldrechtlichen Fahrverbots beträgt einen Monat. Wird es angeordnet, darf die Mindestdauer weder aus Gründen des Übermaßverbotes oder des Zeitablaufs noch wegen des Vorliegens einer privilegierenden Fallkonstellation, aufgrund derer von einem Fahrverbot gänzlich abgesehen oder ein an sich über der Mindestdauer von einem Monat festgesetztes Regelfahrverbot auf dieses abgekürzt werden dürfte, unterschritten werden. Aus der gesetzlichen Mindestdauer für das bußgeldrechtliche Fahrverbot folgt weiterhin, dass dieses auch nicht sukzessive, d.h. unterteilt in Etappen angeordnet werden darf.
BayObLG, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 201 ObOWi 569/19

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Aktuelles
Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen
<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gestützt werden. Ein Geständnis trägt auch dann zur Überzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. Für einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabwägung zu Lasten des Betroffenen darauf gestützt werden, dass dieser die Ursache für den Verdacht, er sei Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>
Aktuelles
Arbeitsvergütung für Wegezeiten bei der Personenbeförderung
<p> Bei Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer außerhalb des Betriebs zu erfüllen hat, gehören die Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen zu den vertragliche Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darauf ausgerichtet ist, dort die Personenbeförderung als Dienstleistung zu erbringen. Damit gehört auch die Fahrt zu den jeweiligen Auftragnehmern des Arbeitgebers und wieder zurück für den damit betrauten Arbeitnehmer zu seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Dienstleistung, und zwar unabhängig davon, ob der Fahrtantritt oder dessen Ende am Betriebssitz des Arbeitgebers oder aber von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgt, was insbesondere dann gilt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit sich führen muss, um Arbeitsmittel vor Ort zu haben. Das gilt erst recht, wenn das Fahrzeug für sich gesehen das Arbeitsmittel ist, das benötigt wird, um die Arbeiten - hier die Personenbeförderung - auszuführen.</p> <p> <em>LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 06.09.2019, Az. 1 Sa 922/19 </em></p>
Aktuelles
EuGH: Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport
<p> Das Berufungsgericht in Sachen der sozialen Sicherheit und des öffentlichen Dienstes (Niederlande) hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, wer „Arbeitgeber“ der Fahrer ist – die in den Niederlanden ansässigen Transportunternehmen oder AFMB, eine in 2011 in Zypern gegründete Gesellschaft, die Verträge mit Transportunternehmen und Fahrern, die in den Niederlanden ansässig sind, geschlossen hat.</p> <p> Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig beschäftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tatsächliche Weisungsbefugnis gegenüber ihnen ausübt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat</p> <p> …</p> <p> In seinen Schlussanträgen … weist Generalanwalt Pikamäe darauf hin, dass die Union ein vollständiges und einheitliches System von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit errichtet habe, dessen Ziel es sei, die Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und abwanderten, dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats zu unterstellen.</p> <p> … </p> <p> Der Begriff „Arbeitgeber“ sei durch das Unionsrecht nicht definiert. Die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verwiesen zur Ermittlung des Sinns und der Bedeutung dieses Begriffs auch nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten.</p> <p> …</p> <p> Die betreffenden Fahrer seien … als Fahrer im internationalen Straßentransport abhängig beschäftigt gewesen und ausschließlich Lastkraftwagen auf Rechnung und Risiko von Transportunternehmen gefahren, die in den Niederlanden ansässig gewesen seien. Was die Gehaltskosten betreffe, habe zwar AFMB Gehalt unmittelbar an die Fahrer gezahlt, dieses sei aber offenbar von den in den Niederlanden ansässigen Unternehmen finanziert worden, die gemäß den Vereinbarungen, die sie mit AFMB geschlossen hätten, bestimmte Beträge an diese zu leisten gehabt hätten.</p> <p> Als Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport sei folglich das Transportunternehmen anzusehen, das den Betreffenden eingestellt habe, dem der Betreffende tatsächlich auf unbestimmte Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehe, das eine tatsächliche Weisungsbefugnis gegenüber dem Betreffenden ausübe und das faktisch die Gehaltskosten zu tragen habe, vorbehaltlich der tatsächlichen Überprüfungen, die das vorlegende Gericht vorzunehmen habe.</p> <p> …</p> <p> Die Umsetzung dieser rechtlichen Konstruktion habe zu einer Verschlechterung des Sozialversicherungsschutzes der Fahrer geführt, während die früheren Arbeitgeber daraus offenbar Vorteile bei den Gehaltskosten gezogen hätten. Der Generalanwalt gelangt zu dem Schluss, dass … ein Rechtsmissbrauch vorliege, der es AFMB verbiete, sich auf ihre angebliche Arbeitgebereigenschaft zu berufen, um beim RSVB zu beantragen, die zyprischen Rechtsvorschriften für auf die betreffenden Fahrer anwendbar zu erklären.</p> <p> <em>Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-610/18 AFMB Ltd u. a. / Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank, Pressemitteilung des EuGH Nr. 146/19 vom 26.11.2019 </em></p> <p> <strong>LINK zur Pressemitteilung des EuGH: </strong></p> <p> <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf"><strong>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf</strong></a></p>
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Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren
<p> Der Rhein-Kreis Neuss hat die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch ein am 24.10.2019 verkündetes Urteil entschieden und der gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde gerichteten Klage des Medizinal-Cannabis-Patient stattgegeben.</p>
Aktuelles
Erlöschen der Kfz-Betriebserlaubnis bei Scheibenfolien ohne Bauartgenehmigung?
<p> Das Amtsgericht ist rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass das Anbringen einer Folie an den vorderen Seitenscheiben eines Fahrzeugs grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wenn der Betroffene keine Bauartzulassung dafür vorweisen kann. Der Schluss, die Anbringung jeglicher getönter Folie an den vorderen Seitenscheiben führe zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs, ist rechtlich unzutreffend.</p>
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Aktuelles
Umsatzsteuer für neuen Leasing-Pkw als Schadensersatz nach Verkehrsunfall
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hatte nach einem Unfall ein Neufahrzeug geleast; die Umsatzsteuer belief sich dabei auf 2.629,45 €, wobei der Leasingvertrag eindeutig auch den Mehrwertsteueranteil enthielt, der darin gesondert ausgewiesen ist.</p> <p> Der Schädiger muss bei der Bemessung des Schadensersatzes nach § 287 ZPO auch die in Rede stehende Umsatzsteuer ersetzen. Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl.</p> <p> Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Daher ist nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer gegeben, soweit sie schon angefallen ist. Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall auch nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Geschädigten zu entrichten war.</p> <p> Der Geschädigte kann demnach im Wege der konkreten Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Bruttowiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Fahrzeugs unter Abzug des Restwerts ersetzt verlangen.</p> <p> Für die bereits abgelaufene Zeit seit Abschluss des Leasingvertrags steht dem Geschädigten die aus dem Vertrag entrichtete anteilige Mehrwertsteuer von monatlich 35,34 € für 15 Raten mit einem Betrag von 530,10 € zu. Dazu kommt die einmalige Leasingsonderzahlung, die einen - ebenfalls gesondert ausgewiesenen - Mehrwertsteueranteil in Höhe von 319,33 € enthielt. Die Beträge ergeben zusammen 849,43 €, die der Geschädigte von dem Schädiger als bereits gezahlte Umsatzsteuer (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB) erstattet verlangen kann.</p> <p> Für die Zukunft hat der Geschädigte überdies Anspruch auf Feststellung der weiteren Ersatzverpflichtung des Schädigers betreffend die noch aus dem Leasingvertrag entstehende Mehrwertsteuer. Dies betrifft für die festgesetzte Laufzeit von 48 Monatsraten nach Abzug der bereits bezifferten 15 Raten noch restliche 33 Monate zu je 35,34 € (was rechnerisch einer Summe von 1.166,22 € entspricht). Insgesamt hat der Kläger damit Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer aus dem Leasingvertrag von 2.015,65 €.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil v. 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p> <p> </p>
Artikel
Führendes Businesshotel
<p> Das Radisson Royal Hotel, Moskau hat einen der renommierten World Travel Awards 2011 erhalten und wurde als weltweit führendes Luxus-Businesshotel ausgezeichnet. Damit erhält das Haus, das sich unter anderem bereits als “Europas führendes Luxury Business Hotel 2011“ bezeichnen darf, eine weitere Auszeichnung im Rahmen der World Travel Awards, die 1993 als Anerkennung und zur Förderung herausragender Leistungen in der weltweiten Reise- und Tourismusbranche eingeführt wurden. Über 213.000 Reiseprofis wie Reisebüros, Tourenveranstalter, Transportunternehmen und Tourismusorganisationen in über 260 Ländern stimmen über die Auszeichnung ab. Das Radisson Royal Hotel, Moskau ist eine der legendären „Sieben Schwestern“, das nach einer umfangreichen dreijährigen Renovierung im Jahr 2010 neu eröffnet wurde. Business-Reisende kommen in 497 Gästezimmern und Suiten sowie 38 Apartments mit Service unter; auch eine exklusive Executive-Etage mit persönlichem Service steht zur Verfügung. Meetings können in den 13 Besprechungsräumen des Hauses stattfinden, zusätzlich bieten zwei Konferenz- und Festsäle auf 450 Quadratmetern Platz für bis zu 280 Gäste. Das Geschäftszentrum verfügt über hochmoderne technische Anlagen, Mitarbeiter, die die Geschäftskunden unterstützen, Zugang zu schnellen Internet-Verbindungen sowie eine hoteleigene Bibliothek. </p>
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Opel Meriva jetzt auch mit Autogas-Technik ab Werk
<p> - Neuer 1.4 Liter LPG ecoFLEX Turbomotor leistet 88 kW/120 PS</p> <p> - Rund 40 % niedrigere Spritkosten und bis zu 15 % weniger Emissionen als Benziner</p> <p> </p> <p> Opels kompakter Verwandlungskünstler Meriva ist nun mit einem neuen, kräftigen und wirtschaftlichen 1.4 Liter LPG ecoFLEX Turbomotor erhältlich. Das 88 kW / 120 PS starke Triebwerk verbraucht im Gasbetrieb im kombinierten Zyklus nur7,6 Litern/100 km, das entspricht 124 Gramm CO<sub>2</sub> pro Kilometer.</p> <p> Mit dem Meriva LPG erweitert und stärkt Opel sein Angebot an Fahrzeugen, die für den alternativen Kraftstoff LPG (Liquefied Petroleum Gas) – auch bekannt als Autogas – ausgelegt sind. Zusammen mit dem Corsa LPG, den Erdgas-(CNG)-Versionen von Zafira/Zafira Tourer und Combo sowie dem Elektroauto Ampera ist der Meriva LPG ein wichtiger Bestandteil von Opels Strategie zur nachhaltigen Mobilität.</p> <p> <strong>LPG schont die Umwelt und spart Geld</strong></p> <p> Der Einstiegspreis für den Meriva LPG beträgt 22.240 Euro. Er ist nach dem im Juni 2011 gestarteten Corsa LPG 1.2 ecoFLEX der zweite Vertreter einer neuen Generation von Opel-LPG-Fahrzeugen. Der dreitürige Corsa LPG emittiert bei einer Leistung von 61 kW/83 PS im Gasbetrieb nur 110 Gramm CO<sub>2</sub> pro Kilometer. Mit seinen neuen ecoFLEX-Modellen trägt Opel der wachsenden Popularität des Kraftstoffs LPG in Europa Rechnung, die von umwelt­bewussten und preissensiblen Kunden getragen wird.</p> <p> LPG-Nutzer können im Vergleich zu einem Benziner an der Zapfsäule bis zu 40 Prozent an Kraftstoffkosten sparen. Zudem liegen die CO<sub>2</sub>-Emissionen von LPG-Autos im Gasbetrieb etwa 15 Prozent unter dem Niveau vergleichbarer Benziner. Opel bietet mit seinen neuen, Euro-5-tauglichen-Modellen zudem eine LPG-Komplettlösung ab Werk an, mit der gewohnt hohen Opel-Qualität und der Opelherstellergarantie. Bei der jüngsten, umfassend optimierten Generation von LPG-Triebwerken wurde die Kommunikation zwischen der Software des Motormanagements und die LPG-Sofware wesentlich optimiert. Auf diese Weise kann sich der Motor direkt auf den jeweils genutzten Kraftstoff einstellen. Das führt zu verbesserter Effizienz und geringen CO<sub>2</sub>-Emissionen.</p> <p> <strong>Clevere LPG-Tanktechnologie</strong></p> <p> Ein neuer Schalter im Meriva-Cockpit macht den Wechsel zwischen beiden Betriebsarten leichter denn je. Er befindet sich in gut erreichbarer Position im zentralen Bedienfeld.</p> <p> Eine integrierte LED-Anzeige signalisiert, wenn sich das Fahrzeug im LPG-Modus befindet. Sie erlischt, sobald auf den Benzin-Modus umgeschaltet wird. Das Opel LPG-System beinhaltet auch die bewährte praktische Lösung für den 48 Liter großen Gastank mit einem LPG Fassungsvermögen von 38,4 Liter bei 80 Prozent Befüllung . Der Tank ist in der Reserveradmulde untergebracht und schränkt so weder den Platz im Passagierabteil noch die Kapazität des großzügigen Gepäckraums ein. Reifenreparatursets sind Standard in allen LPG-Fahrzeugen.</p> <p> <strong>Gut ausgebaute LPG-Infrastruktur in Europa</strong></p> <p> Besitzer von Opel LPG-Fahrzeugen profitieren von einem dichten Tankstellennetz. Bei etwa 30.000 Stationen in Europa arten Reisen nicht zur Suche nach geeigneten Zapfsäulen aus. Deutschland hat mit 6.400 Tankstellen die beste LPG-Infrastruktur. Auch andere Länder verfügen über eine gut ausgebaute LPG-Versorgung. Italien beispielsweise hat weit über 2.800 LPG-Tankstellen, Frankreich über 1.800, die Niederlande über 1.500 und Belgien über 550. In Ungarn liegt die Zahl der LPG-Tankstellen bei zirka 250 und in Polen bei rund 140. </p> <p> <strong>Meister der Flexibilität</strong></p> <p> Der elegant gestylte Opel Meriva besticht durch eine Reihe innovativer Features, die die Flexibilität des Innenraums steigern und seine Nutzbarkeit erleichtern. Mit gegenläufig angeschlagenen hinteren Türen und einem hochvariablen Sitzsystem wird er zum Meister des ergonomischen Designs. Außerdem überträgt er Opels neue, dynamisch-elegante Designsprache in die Klasse der kompakten Vans.</p> <p> </p> <div> </div>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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