IAA Transportation: Ford Pro stellt neuen E-Transit Custom und digitale Lösungen zur Steigerung der Produktivität vor
<p><span style="color:hsl(0,0%,0%);">Ford Pro präsentiert seinen Geschäftskunden auf der IAA Transportation in Hannover ein ganzheitliches Eco-System, bestehend aus fünf </span><br><span style="color:hsl(0,0%,0%);">Kernelementen: Produkte (Nutzfahrzeuge), Service, Charging, Software und Financing.</span></p>
Ziel dieses Angebotes aus einer Hand ist es, die gewerblichen Kunden bei der Senkung ihrer Betriebskosten sowie beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge bestmöglich zu unterstützen. Das Highlight auf dem Ford Pro-Messestand ist daher der neue, im 1-Tonnen-Nutzlastsegment angesiedelte vollelektrische E-Transit Custom, der auf der IAA seine Publikumspremiere feiert. Ford Pro stellt über diese vollelektrische Version hinaus auch Transit Custom-Varianten mit Plug-in-Hybrid (PHEV)- und mit EcoBlue-Dieselantrieb vor. Die Auslieferung der ersten Transit Custom-Fahrzeuge ist ab der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgesehen. Ein weiterer Anziehungspunkt auf dem Ford Pro-Stand ist die neue Generation des Pick-ups Ford Ranger, der in Europa und Deutschland seit vielen Jahren die Nummer 1 in seinem Segment ist.
Zu den produktivitätssteigernden Angeboten von Ford, Europas Marktführer im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge, gehört außerdem das neue Ford Pro Upfit-System. Es wird mit der neuen Transit Custom-Generation eingeführt, richtet sich an die Ausbau- und Umbau-Unternehmen und soll ihnen die Integration von Zusatzfunktionen in die digitale Architektur der Kundenfahrzeuge erleichtern.
Ford Pro ist eine neue Fahrzeugdienstleistungs- und Vertriebs-Einheit
Ford Pro, das „Pro“ steht für „Produktivität“, ist der Name einer 2021 unter dem Dach der Ford Motor Company gegründeten Fahrzeugdienstleistungs- und Vertriebs-Einheit, die weltweit agiert. „Ford Pro“ ist zugleich aber auch der Sammelbegriff – das „Eco-System“ – für ein modernes, ganzheitliches Vertriebs- und Servicekonzept, das sich mit einem breiten Angebot an Produkten (Nutzfahrzeugen) und praxisrelevanten Dienstleistungen aus einer Hand an Gewerbekunden aller Branchen und Größen richtet und bereits mit der Auslieferung des Ford-Nutzfahrzeuges an den Kunden beginnt.
Neuer Ranger Raptor und Ranger Wildtrak
Aktuelles Magazin
Ausgabe 1/2024
Mit der neuen Generation des Ranger Raptor und des Ranger Wildtrak untermauert Ford Pro seine Führungsposition im europäischen Pick-up-Segment – beide Ranger-Versionen werden auf dem Ford Pro-Stand in Hannover vorgestellt.
„Steigende Kosten setzen unsere europäischen Geschäftskunden enorm unter Druck, und der Bedarf an Produktivitätslösungen war noch nie so groß wie heute“, sagt Ted Cannis, CEO von Ford Pro. „Die Ford Pro-Plattform wurde entwickelt, um unseren Kunden dabei zu helfen, ihre Kosten zu senken und ihre Abläufe zu rationalisieren, insbesondere wenn sie auf E-Fahrzeuge umsteigen“.
Neue Versionen des Ford Transit Custom – Europas Topseller im 1-Tonnen-Segment
Die Ford Pro-Produktpalette wird auf der IAA Transportation vom vollelektrischen E-Transit Custom angeführt. Mit seiner Batterie-Technologie der nächsten Generation, die eine WLTP-Reichweite von bis zu 380 Kilometern und 125 kW-Schnell-Laden ermöglicht, stellt das leichte Nutzfahrzeug ein attraktives Angebot für unterschiedliche Kundengruppen dar. Der noch aktuelle Ford Transit Custom ist Europas meistverkauftes Nutzfahrzeug im 1-Tonnen-Segment.
Zum künftig umfassendsten Transit Custom-Angebot aller Zeiten zählt auch eine neue Plug-in-Hybrid (PHEV)-Modellvariante. Der Antriebsstrang verbindet den Reichweitenvorteil und die Flexibilität eines konventionellen Benziners mit der hohen Energie-Effizienz und der Laufkultur eines Elektromotors. Das Plug-in-Hybrid-System des neuen Transit Custom setzt sich zusammen aus einem 2,5 Liter großen Vierzylinder-Benziner, der nach dem Atkinson-Zyklus arbeitet, einem Elektromotor sowie einer Lithium-Ionen-Hochvolt-Batterie mit einer nutzbaren Kapazität von 11,8 Kilowattstunden. Rein elektrisch, und damit lokal emissionsfrei, kann der Transit Custom PHEV voraussichtlich bis zu 57 Kilometer fahren.
Das „ProPower Onboard“-System
Wie für den E-Transit Custom und den E-Transit wird auch für den Transit Custom PHEV auf Wunsch das „ProPower Onboard“-System lieferbar sein. Es handelt sich hierbei um Steckdosen im Fahrzeugheck, die zum Beispiel für den Betrieb elektrischer Werkzeuge, für den Anschluss externer Lichtquellen oder für andere Geräte mit Stecker und einer Leistungsaufnahme von bis zu 2,3 kW genutzt werden können. Der Strom stammt dabei aus der Hochvolt-Batterie des Fahrzeugs. Das „ProPower Onboard“-System erweitert somit zum Beispiel den Aktionsradius von Handwerkern, die auf Baustellen ohne stationäre Stromquelle arbeiten.
Transit Custom auch mit EcoBlue-Dieselmotoren und Allradantrieb lieferbar
Auch der neue Transit Custom wird wieder mit Dieselmotor bestellbar sein. Es sind vier Leistungsstufen der neuesten Ford EcoBlue-2,0-Liter-Dieselmotoren-Generation verfügbar: 81 kW (110 PS), 100 kW (136 PS), 110 kW (150 PS) und 125 kW (170 PS).
Zur Wahl steht ein 6-Gang-Schaltgetriebe, das für mehr Traktion auf Wunsch mit einem mechanischen Sperrdifferenzial kombiniert werden kann. Darüber hinaus wird ein hocheffizientes 8-Gang-Automatikgetriebe eingeführt, das eine maximale Anhängelast von 2.500 Kilogramm ermöglicht und in Kombination mit einem neuen Allradantrieb erhältlich ist, der erstmals für Transit Custom-Fahrzeuge verfügbar sein wird.
Die wichtigsten Merkmale der neuen Transit Custom-Generation auf einen Blick
Alle Modellvarianten des neuen Transit Custom zeichnen sich durch ein weiter verbessertes Produkterlebnis aus – etwa durch das auf Wunsch verfügbare „Mobile Office“-Paket mit innovativem Lenkrad, das sich in der Neigung bis in die Waagrechte verstellen lässt und somit zum Beispiel als Frühstücks-Tisch genutzt werden kann.
Die wichtigsten Merkmale der neuen Transit Custom-Generation auf einen Blick:
- Neue Plattform mit niedrigerer Ladebodenhöhe, je nach gewählter Fahrzeugvariante unter zwei Meter Gesamthöhe sowie Einzelrad-Aufhängung hinten
- Erhältlich als Kastenwagen (Einzel- oder Doppelkabine) und als Kombi
- Zwei Radstände (kurz / lang), zwei Dachhöhen (flach / hoch)
- Fünf Ausstattungslinien: Basis, Trend, Limited, Trail und Sport
- Neue Variante mit L-förmiger Trennwand, die bis zu fünf Sitzplätze (drei vorne, zwei in der zweiten Reihe) vom Laderaum separiert, so dass auch maximal drei Meter lange Gegenstände wie zum Beispiel Kajaks problemlos transportiert werden können
- Serienmäßiges 5G-Modem und 13-Zoll-SYNC 4-Touchscreen7
In das Ford Pro „Eco System“ integriert
Alle Transit Custom-Fahrzeuge der neuen Generation sind dank des serienmäßigen FordPass Connect-Modems vollständig in das Ford Pro „Eco System“ integriert – und damit, bei aktiviertem Modem, digital mit Ford vernetzt. Auf Wunsch steht dem Ford Transit Custom-Nutzer das komplette Service- und Dienstleistungsangebot von Ford Pro mit den Bausteinen Service, Charging, Software und Financing zur Verfügung.
„Der neue, batterieelektrische E-Transit Custom wird vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge helfen. Und für jene Gewerbetreibenden, die noch nicht zur E-Mobilität wechseln wollen oder können, haben wir künftig die neuen Transit Custom Plug-in Hybrid- und EcoBlue-Dieselvarianten im Programm“, so Hans Schep, General Manager, Ford Pro Europa. „Für welche Motorisierungen und Varianten sich unsere Kunden auch immer entscheiden: sie profitieren von einer neuen Generation moderner Fahrzeuge, optimiert für eine vernetzte Welt“.
Der neue E-Transit Custom wird, wie die gesamte neue Ford Custom-Generation, im türkischen Ford Otosan-Werk Kocaeli (Türkei) vom Band laufen.
Upfit Integration System für Umbauten unter Einbeziehung digitaler Technologien
Etwa 50 Prozent aller in Europa verkauften Ford Transit-Nutzfahrzeuge werden nach Kundenwünschen individualisiert, das heißt: zu Fahrzeugen für spezielle Einsatzzwecke um- oder ausgebaut – was sich auf die zunehmend digitalen Bordnetze der Fahrzeuge auswirkt, zum Beispiel wenn es um die Integration zusätzlicher Funktionen in die Fahrzeug-Architektur und um deren Steuerung geht. Dies kann für die entsprechenden Umbau-Unternehmen eine technische Herausforderung sein.
Um diesen Integrations-Prozess zu rationalisieren und zu professionalisieren, hat Ford Pro ein sogenanntes Upfit Integration System entwickelt (to upfit: nachrüsten/umbauen). Es handelt sich dabei um die erste digitale Lösung ihrer Art. Sie wird in Europa mit dem neuen Transit Custom eingeführt.
Kernelement ist ein Schnittstellenmodul, das den Umbau-Unternehmen einen problemlosen Zugang zum Bordnetz des neuen Transit Custom ermöglicht und zudem die Integration und die Bedienung der zusätzlichen Features über den 13-Zoll-Touchscreen des Fahrzeugs ermöglicht – statt über Schalter und Knöpfe. Dadurch können die Fahrzeug-Umbauten beziehungsweise die Integration der neuen Funktionalitäten schneller und effizienter realisiert werden. Zugleich wird auch die Zuverlässigkeit und die Sicherheit verbessert, da die Werksverkabelung nicht modifiziert werden muss, um Steuerungselemente anzupassen.
Die Kunden können nach Bedarf spezifische Funktionen für den Betrieb ihrer Umbauten vorgeben. So lässt sich beispielsweise verhindern, dass eine Rampe für Rollstühle bei nicht-angezogener Handbremse abgesenkt werden kann. Die vom Kunden gewünschten Funktionen können auch mit Ford Pro-Software zur Fernüberwachung verknüpft werden – etwa um die Temperatur in Kühlfahrzeugen zu steuern, bei denen eine geschlossene Kühlkette unerlässlich ist. Zusätzliche Hilfe und technische Unterstützung bei der digitalen Integration neuer Features in das Kundenfahrzeug erhalten die Umbau-Unternehmen von den Spezialisten des Digital Solutions-Teams von Ford Pro Special Vehicles.
Ford Pro „Mobiler Service“ wird bundesweit ausgerollt
Ford Pro gab bekannt, das Angebot „Mobiler Service“ in Deutschland flächendeckend auszuweiten. Das bedeutet: Der Ford Pro „Mobiler Service“ wird bis Ende 2022 in Deutschland mehr als 80 Service-Fahrzeuge im Einsatz haben. Dieser bundeweiten Expansion war eine im März 2022 erfolgreich abgeschlossene Pilotphase mit fünf Händlerbetrieben vorausgegangen. Dabei hatte sich gezeigt: Mit den vollausgestatteten Werkstatt-Servicefahrzeugen auf Basis des Ford Transit können bis zu 70 Prozent der Leistungen einer stationären Ford Händler-Werkstatt erledigt werden: von Software-Updates, über Inspektions- und Wartungsarbeiten bis hin zu Verschleißreparaturen – und dies grundsätzlich zu den bekannten Teile- und Lohnpreisen des jeweiligen Händlers. Die mobilen Werkstatt-Teams können dabei online auf alle Daten sowie technischen Informationen aus den Ford-Systemen zugreifen, die sie zu den jeweiligen Fahrzeugen benötigen, vorausgesetzt, das entsprechende Nutzfahrzeug hat ein vom Kunden aktiviertes FordPass Connect-Modem an Bord.
In Großbritannien – der erste Markt in Europa, der diesen Service anbietet –, deckt eine Flotte von 115 Fahrzeugen mittlerweile 90 Prozent des Landes ab und wird bis Jahresende aller Voraussicht nach mehr als 75.000 Service- und Reparaturarbeiten realisiert haben.
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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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