GEIG 2026: Unternehmen müssen handeln – Ladeinfrastruktur wird Pflichtbestandteil der Standortplanung

Ab Mai 2026 steht eine Neuregelung bevor, die die gewerbliche Immobilienlandschaft in Deutschland verändern wird. Mit der nationalen Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) soll das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erweitert werden. Es verpflichtet Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden – also Industrie- und Bürogebäude, Handels- und Logistikstandorte – zum Aufbau von Ladeinfrastruktur. 

GEIG 2026: Unternehmen müssen handeln – Ladeinfrastruktur wird Pflichtbestandteil der Standortplanung

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GEIG 2026: Unternehmen müssen handeln – Ladeinfrastruktur wird Pflichtbestandteil der Standortplanung

Damit wird Elektromobilität endgültig zu einem festen Bestandteil unternehmerischer Standortplanung. Die Frage lautet nicht mehr ob, sondern wie Unternehmen Ladeinfrastruktur gesetzeskonform, wirtschaftlich und zukunftssicher umsetzen. 

Neue gesetzliche Anforderungen: Pflicht zur Ladeinfrastruktur in gewerblichen Gebäuden 

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 29. Mai 2026 neue Mindeststandards für Ladeinfrastruktur in nationales Recht zu übertragen. 
Nach aktuellem Entwurfsstand müssen Nichtwohngebäude mit mindestens sechs Stellplätzen künftig bestimmte Anforderungen erfüllen: 

·       Ein Ladepunkt für jeden fünften Stellplatz 

·       bei Bürogebäuden sogar für jeden zweiten Stellplatz 

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·       und zusätzlich eine Vorverkabelung von mindestens 50 Prozent der Stellplätze 

Unter „Vorverkabelung“ ist die bauliche Vorbereitung der Stromversorgung zu verstehen, also das Verlegen von Leitungen, Leerrohren oder Anschlusspunkten, damit Ladepunkte später ohne großen Aufwand nachgerüstet werden können. Der restliche Anteil der Stellplätze soll ebenfalls mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden, um spätere Erweiterungen zu erleichtern. 

Ab 2027 gilt zudem eine Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen: Entweder muss ein Ladepunkt pro zehn Stellplätze installiert oder die Hälfte der Stellplätze vorverkabelt werden. 

Compliance und Standortstrategie 

Für Unternehmen bedeutet die Gesetzesnovelle mehr als nur technische Nachrüstung. Ladeinfrastruktur wird zum Compliance-Thema: 

·       Bei Neubauten oder größeren Renovierungen müssen Ladepunkte in die Bauplanung einfließen. 

·       Im Bestand sind künftig Nachweise zur Ladevorbereitung erforderlich. 

·       Verstöße können je nach Landesrecht bußgeldbewehrt sein. 

Wer frühzeitig handelt, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern kann Ladeinfrastruktur als strategischen Baustein nutzen – für nachhaltiges Gebäudemanagement, zukunftsfähige Mitarbeiterflotten und attraktive Standorte. 

Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte kann eine Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände ein Argument sein – ebenso wie im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD oder beim Energiemanagement nach ISO 50001. 

Chancen für Flotten und Energiemanagement 

Die gesetzliche Verpflichtung fällt in eine Zeit, in der sich die Elektromobilität dynamisch entwickelt. Laut KfW-Energiewendebarometer 2025 ist mittlerweile jeder fünfte neuzugelassene Wagen rein elektrisch (BEV). Gleichzeitig werden Diesel-Fahrzeuge weniger. Zusätzlich sind 29 Prozent aller Fahrzeuge Hybridfahrzeuge.  

Für Unternehmen mit eigenen Fahrzeugflotten ergibt sich daraus ein doppelter Vorteil: Gesetzliche Erfüllung durch Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände und betriebliche Effizienzgewinne durch kontrolliertes, netzdienliches Laden. 

Moderne Systeme ermöglichen es, Ladevorgänge intelligent zu steuern, PV-Strom einzubinden und Lastspitzen zu vermeiden – ein zentraler Faktor angesichts steigender Strompreise und zunehmender Anforderungen an die Netzstabilität. 

Ganzheitliche Lösungen für Unternehmen

Der Elektrogroßhändler Sonepar unterstützt Kunden aus der Industrie mit einem umfassenden Lösungsportfolio bei diesem komplexen Thema: von Systemlösungen und technischer Ausstattung über Weiterbildungsangebote bis hin zu digitalen Tools. 

Ein Beispiel ist das Betreiber-Dashboard, welches Sonepar in Kooperation mit reev entwickelt hat, und das es Unternehmen ermöglicht, ihre Ladepunkte zentral zu verwalten, Lastmanagement zu betreiben und automatisiert abzurechnen, damit der Aufwand für den Betreiber gering bleibt. Unternehmen profitieren so von einer professionellen, zukunftssicheren Betreiberlösung, die den Betrieb von Ladeinfrastruktur vereinfacht und wirtschaftlich optimiert. 

Darauf aufbauend bietet die Produktreihe „Ready to Charge“ eine vorkonfigurierte Kombination aus Hardware und Software, die Projekte effizient umsetzbar macht, etwa bei Produktionsstandorten, Firmenflotten oder Bürogebäuden. Die Lösung kombiniert Ladestationen von Mennekes mit dem Betreiber-Dashboard und ist so konzipiert, dass sie direkt einsatzbereit ist.

Fazit 

Mit der geplanten Novelle des GEIG wird Ladeinfrastruktur für gewerbliche Gebäude zum Standard. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern nicht nur ihre Compliance, sondern schaffen gleichzeitig die Basis für nachhaltige Mobilität und zukunftsfähige Energiekonzepte. 

Ob produzierender Betrieb, Bürostandort oder Logistikzentrum: Ladeinfrastruktur wird zum unverzichtbaren Bestandteil moderner Standortplanung. Wer auf qualifizierte Installationspartner und verlässliche Systemlösungen setzt, verbindet gesetzliche Pflicht mit wirtschaftlichem Nutzen und positioniert Elektromobilität als strategischen Vorteil im eigenen Unternehmen. 

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DIGges Ding

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