Neuer Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid: Top-Design und hochwertige Ausstattungen

Mit dynamikbetontem Design, anspruchsvollen Komfortmerkmalen, einem nochmals erweiterten Raumangebot sowie einer Plug-in-Hybridtechnologie der neuesten Generation setzt die vierte Generation des Mitsubishi Outlander ein starkes Zeichen im gehobenen SUV-Segment. Sein überarbeiteter Antriebsstrang bietet nicht nur eine auf bis zu 86 km (WLPT/EAER) deutlich vergrößerte elektrische Reichweite, er überzeugt auch mit ausgeprägter Fahrdynamik und einem äußerst komfortablen Geräuschniveau.

Neuer Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid: Top-Design und hochwertige Ausstattungen

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Neuer Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid: Top-Design und hochwertige Ausstattungen

Vier hochwertige Ausstattungslinien, die zur Markteinführung des neuen Outlander Plug-in Hybrid zur Wahl stehen, machen deutlich: das neue Flaggschiff von Mitsubishi erfüllt höchste Ansprüche an Sicherheit, Komfort und Qualität. Modernste Fahrer-Assistenzsysteme, Digitalisierungsmerkmale und Multimedia-Optionen unterstreichen dies ebenso deutlich wie die typischen Merkmale japanischer Handwerkskunst. Bei der Entwicklung eines Premium-Soundsystems für den neuen Outlander Plug-in Hybrid hat Mitsubishi mit dem Audiopionier Yamaha intensiv zusammengearbeitet. Gemeinsames Ziel dabei war, den Passagieren beeindruckende Klangerlebnisse zu bieten.

Der neue Outlander Plug-in Hybrid baut auf der starken Basis und dem internationalen Erfolg dreier Generationen auf. Sein Vorgänger war der Pionier des "PHEV-plus-SUV"-Formats. Über 200.000 Einheiten wurden in Europa seit seiner Markteinführung im Jahr 2013 verkauft, er erhielt zahlreiche Auszeichnungen und war anerkannt für seine hohe Wertigkeit. Nun ist die vierte Modellgeneration bereit, dieses Plug-in-Hybridkonzept auf dem Fundament des Vorgängers fortzuführen und europäischen Kunden ein neues Maß an Innovation zu bieten.

Das Design des Outlander Plug-in Hybrid vermittelt einen kühnen, eigenständigen Charakter, sein unverwechselbarer Auftritt mit der markanten "Dynamic Shield"-Frontpartie strahlt Abenteuerlust aus. In der Seitenansicht unterstreicht die stark horizontale Karosseriestruktur und muskulöse Linien den Eindruck von Stabilität. An der Heckpartie wiederum drückt das skulptural ausgeformte Sechseck Stärke aus, während horizontal angeordnete Rückleuchten ebenfalls Stabilität signalisieren und die Breite des Fahrzeugs betonen. Im SUV D-Segment ist der Einklang von Fahrzeuggröße und luxuriösem Fahrerlebnis von entscheidender Bedeutung. Mit 1.750 Millimeter Höhe, 4.719 Millimeter Länge, 1.862 Millimeter Breite und einem Radstand von 2.704 Millimeter verbindet der neue Outlander PHEV praktische Alltagseigenschaften mit Komfort und hoher Fahrsicherheit.

Zu den inneren Werten des neuen Outlander Plug-in Hybrid gehört eine neue Dimension der Elektrifizierung. Sein Plug-in-Hybrid-Antriebsstrang neuester Generation ist in diesem Segment führend und bietet eine noch größere Reichweite im reinen Elektromodus. Die weiter optimierte Effizienz und Praxisfreundlichkeit des Systems kombiniert nahtloses Beschleunigen mit ruhigem, dynamischem Laufverhalten.

Das System kombiniert einen effizienten Vierzylinder-Benzinmotor mit zwei leistungsstarken Elektromotoren und einem vergrößerten Lithium-Ionen-Batteriepaket - verbunden mit einem Shift-by-Wire-Getriebe, das die Leistung gegenüber dem Vorgängermodell um etwa 40 Prozent anhebt. Die neue Antriebsbatterie besitzt eine Gesamtkapazität von 22,7 kWh, wodurch der Outlander Plug-in Hybrid noch weiter im Elektromodus ohne Einsatz des Verbrennungsmotor fahren kann. Gemäß dem WLTP-Prüfverfahren sind so bis zu 86 Kilometer im reinen E-Betrieb möglich.

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Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Der vorn montierte Elektromotor liefert eine Leistung von 85 kW und ein Drehmoment von 255 Newtonmetern, das hintere Aggregat generiert 100 kW beziehungsweise 195 Nm. Dank einer integrierten Motorsteuerung ist die hintere Antriebseinheit in einem kompakteren Gehäuse untergebracht, was ein schlankeres Packaging des Antriebsstrangs ermöglicht.

Auch hinsichtlich seiner Effizienz wurde der japanische D-SUV weiter verbessert. Dank verringertem Innenwiderstand kann das größere Akkupaket nun eine Dauerleistung generieren, die um 108% höher liegt als bei der vorherigen Generation. Eine neue Flüssigkeitskühlung trägt ebenfalls dazu bei, das volle Akku-Potenzial jederzeit ausschöpfen zu können. Das bedeutet: kraftvolle Beschleunigung und geräuscharme Fahrt unter allen Bedingungen

Obwohl der Verbrennungsmotor in seinen Basisdaten (2.360 cm³ Hubraum, zwei obenliegende Nockenwellen, 16 Ventile) weitgehend dem der Vorgängergeneration entspricht, haben die Entwickler zur Steigerung von Kraftstoffeffizienz und Leistung das System um eine Abgasrückführung, erweiterte Kühlkanäle und einen integrierten Abgaskrümmer ergänzt. Die 100 kW / 203 Nm starke Einheit arbeitet nahtlos mit den elektrifizierten Komponenten zusammen und bietet ein durchgängig dynamisches Fahrerlebnis. Mit einer Systemleistung von 225 kW / 306 PS und dem auf 53 Liter vergrößerten Tankvolumen konnte damit der Aktionsradius bei kombinierter Nutzung von Elektro- und Hybridantrieb nochmals erhöht werden. Im offiziellen WLTP-Testzyklus liegen der Kraftstoffverbrauch bei 0,8 l/100 km, die CO2-Emissionen bei 18 g/km (18" Felgen), bzw. 19 g/km (20" Felgen) und die Gesamtreichweite bei bis zu 844 km. Die Beschleunigung von 0 auf 100 km/h beispielsweise erfolgt nun in deutlich schnelleren 7,9 Sekunden.

Drei Fahrmodi (EV-, serieller- und Parallel-Hybridmodus) helfen zudem dabei, Effizienz, Leistung und das Fahrverhalten des Fahrzeugs unterschiedlichen Gegebenheiten flexibel anzupassen. Der optimierte Plug-in-Hybrid-Antriebsstrang sorgt dafür, dass der neue Outlander selbst bei sportlicher Fahrweise mit Geschwindigkeiten bis zu 135 km/h im reinen Elektromodus verbleiben kann. Auf eine ausreichende Reichweitereserve ist auch bei eingeschalteter Klimatisierung Verlass, was zugleich die Häufigkeit der Ladevorgänge reduziert.

Über diese Kernfähigkeiten hinaus kommt eine Reihe hochmoderner passiver und aktiver Sicherheitssysteme zum Einsatz. Dazu gehören neue Ansätze beim Karosseriekonzept, innovative Fahrerassistenzsysteme, elektronische Komfortsysteme im Innenraum zur Unterstützung des Fahrers und eine umfassende Fahrzeugüberwachung.

Abgerundet wird dieses starke Gesamtpaket durch eine fünfjährige Werksgarantie - ein Markenkernwert, der für Mitsubishi-Kunden inzwischen selbstverständlich ist. In der fünfjährigen Garantie bis 100.000 Kilometer zeigt sich das Engagement des Unternehmens für eine Servicequalität, die Kunden Sicherheit bietet und den neuen Outlander Plug-in Hybrid aus dem Feld seiner Mitbewerber heraushebt. Sie unterstreicht die Strategie der Marke, in einem hart umkämpften Markt außergewöhnliche Produkte anzubieten.

Gebaut wird der neue Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid ab Ende 2024 im japanischen Werk Okazaki. Nach den kürzlich neu vorgestellten Modellen ASX und COLT reiht er sich damit in die erneuerte Produktpalette der Marke ein.

Schon die Basisversion BASIS (UPE 49.990 Euro) umfasst u.a. folgende Design- und Komfortmerkmale

  • Smart-Key-System,
  • Digitale Instrumentierung mit 12,3-Zoll-Farbdisplay,
  • Infotainment-System mit 12,3-Zoll-Touchscreen,
  • Klimaautomatik (2-Zonen),
  • Warmwasser-Standheizungssystem,
  • Elektrische Lendenwirbelstütze (Fahrerseite),
  • Dynamic Sound Yamaha Premium (8 Lautsprecher)
  • und 18-Zoll-Leichtmetallfelgen.

Das Fahrerassistenz- und Sicherheitsequipment beinhaltet u.a. Features und Funktionen wie

  • 360-Grad-Umgebungskameras,
  • elektrisch anklappbare Außenspiegel,
  • Auffahrwarnsystem (FCM) mit Notbrems- und Kreuzungsassistent,
  • Einparkhilfe vorn und hinten,
  • LED-Scheinwerfer und LED-Tagfahrlicht,
  • Licht- und Regensensor,
  • Adaptive Tempoautomatik (ACC),
  • Totwinkelassistent (BSW),
  • Ausparkassistent (RCTA),
  • Allradantrieb (S-AWC)
  • und Schnellladefähig nach CHAdeMO-Standard.

Die Ausführung PLUS (UPE 51.990 Euro) bietet darüber hinaus u.a. die Elemente

  • Sitze in Mikrofaser-Kunstleder,
  • elektrisch einstellbarer Fahrersitz (8-fach),
  • Sitzheizung vorn,
  • beheizbares Lenkrad,
  • dunkel getönte Privacy-Verglasung,
  • induktive Smartphone-Ladefunktion
  • sowie 230-V-Steckdosen in Fond und Kofferraum.

Zusätzlich zu den Inhalten von PLUS bietet die Ausführung INTRO EDITION u.a. (UPE 54.990 Euro) die Styling- und Komfort-Features

  • 20-Zoll-Leichtmetallfelgen,
  • Adaptive LED-Scheinwerfer mit dynamischen Blinkern vorn,
  • Head-up-Display (HUD),
  • Elektrische Heckklappe, sensorgesteuert
  • und eine Dachreling in Silber.

An der Spitze der Outlander PHEV-Palette rangiert die Variante TOP (UPE 59.490 Euro). Zum Ausstattungsumfang gehören hier - über die vorher genannten Umfänge hinaus - die Komfortmerkmale

  • Klimaautomatik (3-Zonen),
  • Ledersitze,
  • Vordersitze mit Memory- und Klimatisierungsfunktion,
  • Elektrisch einstellbarer Beifahrersitz (8-fach),
  • Sitzheizung hinten,
  • Digitaler Innenspiegel (rahmenlos),
  • Außenspiegel mit Memory-Funktion, automatisch absenkbar (rückwärts),
  • Panoramaschiebedach mit elektrischem Sonnenschutz,
  • Hochziehbare Sonnenblenden hinten
  • sowie Dynamic Sound Yamaha Ultimate (12 Lautsprecher).

Für den neuen Outlander Plug-in Hybrid in TOP-Ausführung ist außerdem ein Luxury-Paket (Aufpreis 2.000 Euro) erhältlich. Es beinhaltet Premium-Ledersitze in Kombination mit hochwertiger Ledernachbildung sowie Vordersitze mit Massagefunktion - und rundet so den beeindruckenden Auftritt des Mitsubishi Flaggschiffs stilvoll ab.

Mit einer Auswahl von insgesamt 11 Außenfarben (5 Zweifarb-, 6 Uni-Varianten) lassen sich Auftritt und Erscheinungsbild des neuen Outlander Plug-in Hybrid an individuelle Vorlieben weiter flexibel anpassen. Ein optisches Highlight setzt dabei die Metallicvariante "Mondstein-Grau", die mit einem kräftigen Blauschimmer besondere Akzente setzt.

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Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe

<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich f&uuml;r die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit R&auml;umarbeiten beauftragten Unternehmer als Erf&uuml;llungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Gesch&auml;digte muss sich unter Umst&auml;nden ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gr&uuml;nden:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Gesch&auml;digten vor Glatteisunf&auml;llen zu sch&uuml;tzen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der R&auml;um- und Streupflicht nicht Gen&uuml;ge getan wurde. Bei winterlichen Stra&szlig;enverh&auml;ltnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche R&auml;um- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die R&auml;um- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Ma&szlig;nahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf &ouml;ffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem &ouml;ffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigent&uuml;mer einen allgemeinen Verkehr er&ouml;ffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Wintergl&auml;tte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug &uuml;berhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr m&uuml;ssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden k&ouml;nnen, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Gl&auml;ttebildung und nicht nur vereinzelte Gl&auml;ttestellen voraus. F&uuml;r die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht tr&auml;gt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der R&auml;um- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen &uuml;blicher Benutzung zu ber&uuml;cksichtigen sind. Ansonsten sind f&uuml;r den Umfang der R&auml;um- und Streupflicht die Umst&auml;nde des Einzelfalls ma&szlig;geblich, wobei nicht prim&auml;r auf die Intensit&auml;t der Niederschl&auml;ge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Gl&auml;ttebildung. Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Gl&auml;tteverh&auml;ltnisse erfordern besondere Sicherungsma&szlig;nahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben &ouml;ffentlichen Parkpl&auml;tzen auch auf G&auml;ste- und Kundenparkpl&auml;tzen. Dies gilt bei Kundenparkpl&auml;tzen vor Lebensmittelm&auml;rkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Gesch&auml;ftser&ouml;ffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenst&auml;ndlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht g&auml;nzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgel&auml;nde in der N&auml;he eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Gesch&auml;digte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fu&szlig; betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen &uuml;berfroren war, wodurch sich Gl&auml;tte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung &uuml;berfrierender N&auml;sse im Bereich der Rinne durch entsprechende Streuma&szlig;nahmen &ndash; mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen &ndash; Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Gl&auml;tte handelt es sich n&auml;mlich um eine au&szlig;ergew&ouml;hnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauff&auml;lliger Witterungslage unbedarfte Fu&szlig;g&auml;nger von einem erh&ouml;hten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu st&uuml;rzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzma&szlig;nahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls w&auml;hrend der &uuml;blichen Gesch&auml;ftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, f&uuml;r den Gefahren auftreten k&ouml;nnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Gl&auml;tte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsma&szlig;nahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbr&uuml;cken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> &nbsp;</p>

Aktuelles

Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote

<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverst&auml;ndigengutachtens nehmen an der f&uuml;r das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gr&uuml;nden:</u></p> <p> Der Gesch&auml;digte hat &uuml;ber den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus &sect;&sect; 7, 17, 18 StVG i.V.m. &sect; 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Gesch&auml;digten im Rahmen der Abw&auml;gung nach &sect; 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Stra&szlig;e befand, auf der er der das Fahrzeug des Gesch&auml;digten die Vorfahrt h&auml;tte gew&auml;hren m&uuml;ssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverst&auml;ndigenkosten waren nicht etwa in G&auml;nze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der st&auml;ndigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverst&auml;ndigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach &sect; 17 Abs. 1 StVG teil. In &sect; 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverst&auml;ndigenkosten nur ungeschm&auml;lert&nbsp;fortbestehen kann, wenn sich &bdquo;aus den Umst&auml;nden&ldquo;, insbesondere nach dem Verh&auml;ltnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen l&auml;sst. Die Kosten des Sachverst&auml;ndigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Gesch&auml;digten dieser auch f&uuml;r die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Gesch&auml;digten w&auml;re es auch zur Beauftragung des Sachverst&auml;ndigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Sch&auml;diger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsl&auml;ufig auch immer dem Interesse des Gesch&auml;digten, weil es ihm Gewissheit &uuml;ber das Ausma&szlig; des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den &sect;&sect; 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverst&auml;ndigenkosten &ndash; die dem R&uuml;ckstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> &nbsp;</p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> &nbsp;</p>

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Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition

<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Ma&szlig;nahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (&sect; 249 BGB). Der Gesch&auml;digte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbesch&auml;digten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gr&uuml;nden: </u></p> <p> Gem&auml;&szlig; &sect; 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen w&uuml;rde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten w&auml;re. Der Gesch&auml;digte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden h&auml;tte. Dabei sind grunds&auml;tzlich zwei Wege m&ouml;glich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Gesch&auml;digte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist f&uuml;r die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings gen&uuml;gen, dass der Gesch&auml;digte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Ma&szlig;nahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anf&auml;llt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. &auml;.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Gesch&auml;digte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Gesch&auml;digte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbesch&auml;digten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Gesch&auml;digten. Es w&auml;re eine von Rechts wegen nicht begr&uuml;ndbare Einschr&auml;nkung, dem Gesch&auml;digten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Gesch&auml;digte verst&ouml;&szlig;t insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden m&ouml;glichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer &uuml;bersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem urspr&uuml;nglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Kl&auml;gers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>