Muster einer Car Policy
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CAR POLICY
der Firma YX (genaue Bezeichnung und Zusatz z.B. laut Handelsregister GmbH, AG , usw).
über die dienstliche und private Nutzung von Dienstwagen für Mitarbeiter/innen sämtlicher Niederlassungen in Deutschland.
A Allgemeine Regelungen
Diese Car Policy regelt als Dienstwagenordnung die dienstliche und private Nutzung von Dienstwagen / Geschäftsfahrzeugen der in Deutschland bei der Firma YX angestellten Mitarbeiter/innen (nachfolgend: „Mitarbeiter“).

Aktuelles Magazin
Kompendium 2026

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
I. Anspruch auf einen Dienstwagen
Der Mitarbeiter erhält einen Anspruch auf Nutzung eines Dienstwagens durch eine Nutzungsüberlassungsregelung im Arbeitsvertrag oder durch gesonderte Dienstwagenüberlassungsvereinbarung neben dem Arbeitsvertrag oder eine entsprechende schriftliche Zusage.
II. Fahrzeug-Typen / Referenzfahrzeuge
Die Firma YX wählt jeweils Fabrikat, Typ und Ausstattung der Dienstfahrzeuge aus. Mit dieser Aufgabe wird das Fuhrparkmanagement der Firma YX betraut. Die für die verschiedenen Führungs- und Tätigkeitsbereiche wählbaren Fahrzeuge und Fahrzeugsausstattungen ergeben sich derzeit aus der Anlage A zu dieser Car Policy in der jeweils gültigen Fassung.
III. Sonderausstattung / Zuzahlung
Die Mitarbeiter stimmen ihre Wünsche betreffend die Ausstattung und Sonderausstattung vor der Bestellung eines Neufahrzeugs bzw. in anderen Fällen vor der Übergabe des jeweiligen Fahrzeugs mit dem Fuhrparkmanagement der Firma YX ab. Die Tragung der Kosten für die Grundausstattung richtet sich nach Ziffer B IV 1 dieser Richtlinie; die Kostentragung für die individuellen Ausstattungswünsche (Sonderausstattung) richtet sich nach Ziffer B IV 2 dieser Richtlinie.
B Nutzungsregelungen
Die Nutzung des Dienstfahrzeugs für dienstliche und private Zwecke ist wie folgt geregelt:
I. Dienstliche Nutzung
Die dienstliche Nutzung des überlassenen Geschäftsfahrzeugs hat grundsätzlich Vorrang vor der Nutzung anderer Reisemittel. Die Benutzung anderer Reisemittel muss in jedem Einzelfall vom jeweiligen Vorgesetzten vor Reiseantritt/Fahrtantritt genehmigt werden. Die Kosten der Nutzung eines anderen Kraftfahrzeugs anstelle des überlassenen funktionsfähigen Dienstwagens werden nicht erstattet. Die dienstliche Nutzung des Geschäftsfahrzeugs im Ausland (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) ist jeweils vor Antritt der Dienstreise mit dem Fuhrparkmanagement abzustimmen.
Die Überlassung des Dienstwagens zu dienstlichen Zwecken an einen anderen Mitarbeiter der Firma YX ist zulässig, soweit der andere Mitarbeiter nicht selbst über einen einsatzfähigen Dienstwagen verfügt. Dies ist dem Fuhrparkmanagement anzuzeigen.
II. Regelung der Privatnutzung
Das Dienstfahrzeug wird dem Mitarbeiter auch für private Zwecke überlassen; er darf das Fahrzeug privat und ohne Kilometerbegrenzung nutzen. Dies gilt sowohl für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für sonstige Privatfahrten.
Soweit die dienstliche/geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs nicht eingeschränkt wird, ist die Benutzung des Dienstfahrzeugs durch die im Haushalt des Mitarbeiters lebenden volljährigen Familienangehörigen oder nichteheliche Lebenspartner unter der Voraussetzung erlaubt, dass diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mitarbeiter hat sich stets vor der Fahrzeugüberlassung an diese Personen vom Vorliegen der Fahrerlaubnis und von der Fahrtüchtigkeit dieser Personen zu vergewissern; er haftet gegenüber der Firma YX und sonst für ein unerlaubtes Fahren durch diese Personen.
Eine Überlassung des Dienstwagens an andere als die vorgenannten Personen ist verboten. Sollte der Mitarbeiter entgegen dieser Regelung das Dienstfahrzeug Dritten überlassen, haftet er für alle Schäden, die durch die verbotene Nutzung eintreten.
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs im Ausland (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) ist mit dem Fuhrparkmanagement abzustimmen.
III. Dauer der Nutzung
1. Beginn des Arbeitsverhältnisses, Ausfall des Dienstwagens
Der Mitarbeiter einen Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens mit Abschluss der entsprechenden Vereinbarung (s.O.). Besteht danach bereits ein Anspruch auf einen Dienstwagen und steht das bestellte neue Dienstfahrzeug noch nicht zur Verfügung, erhält der Mitarbeiter für die Wartezeit bis zur Auslieferung des Dienstfahrzeugs ein vergleichbares Ersatzfahrzeug (Interimsfahrzeug). Steht firmenintern kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, wird die entgangene Nutzung in Geld abgegolten.
Für den Fall, dass ein Dienstfahrzeug unfallbedingt ausfällt oder anderweitig aus vergleichbaren Gründen, die der Mitarbeiter nicht zu vertreten hat, nicht einsatzfähig ist, wird dem Mitarbeiter nach Abstimmung mit dem Fuhrparkmanagement entweder die Nutzung des Privatfahrzeugs zu dienstlichen Zwecken gestattet oder ein gemietetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
2. Ende des Arbeitsverhältnisses
Der Anspruch auf die Nutzung des Dienstwagens besteht nur für die Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters bei der Firma YX und endet spätestens mit Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses.
3. Herausgabepflichten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Firma YX berechtigt, die Herausgabe des Dienstwagens in den nachfolgend aufgezählten Fällen vom Mitarbeiter zu verlangen:
* nach einer verhaltensbedingten Kündigung, sofern der Mitarbeiter gleichzeitig von der Verpflichtung zur Arbeitsleitung freigestellt wird;
* nach Ausspruch einer Freistellung, selbst wenn nicht vorher oder gleichzeitig eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wurde;
* in allen übrigen in dieser Richtlinie abschließend aufgezählten Fällen, in denen das Nutzungsrecht zeitweilig oder dauerhaft entfällt.
4. Sonderfälle (Teilzeit; Mutterschutz/ Elternzeit, Krankheit, ruhendes Arbeitsverhältnis)
a) Teilzeit
Teilteilzeitbeschäftigte Mitarbeiter haben Anspruch auf einen Dienstwagen wie vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter. Die anteilige Differenz des geldwerten Vorteils auf der Basis der lohnsteuerrechtlichen 1-%-Methode (ohne den pauschalierten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zwischen Vollzeit und Teilzeit ist vom Mitarbeiter zu tragen. Die Erstattung wird durch Abzug vom Lohn vorgenommen.
b) Mutterschutz/Elternzeit
Unterliegt eine Mitarbeiterin den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes, ist sie verpflichtet, den Dienstwagen für die Dauer der Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung an die Firma YX herauszugeben. Während dieser Zeit besteht jedoch Anspruch auf Nutzungsausfall. Gleiches gilt, wenn ein Mitarbeiter Elternzeit in Anspruch nimmt.
c) Krankheit, ruhendes Arbeitsverhältnis
In Fällen von längerer Krankheit und vergleichbaren Abwesenheitszeiten ist der Mitarbeiter mit Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes verpflichtet, den Dienstwagen herauszugeben. Ein Nutzungsausfall-Anspruch besteht in diesem Fall nicht. Entsprechendes gilt, wenn das Arbeitsverhältnis in sonstigen Fällen ohne den vollen Entgeltanspruch ruht.
5. Fahrzeugwechsel
Die Dauer der Nutzung des überlassenen Dienstfahrzeugs ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp und von den Bestimmungen des Leasingvertrags und ergibt sich aus den Einzelheiten der Anlage A zu dieser Car Policy. Bestehen die Voraussetzungen für eine Dienstwagen-Nutzung weiter fort, ist der Mitarbeiter berechtigt, nach Anstimmung mit dem Fuhrparkmanagement ein anderes neues Fahrzeug zu ordern. Die Bestellung eines solchen Nachfolgefahrzeugs hat mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsdauer des vorherigen Fahrzeugs zu erfolgen.
Beabsichtigt der der Mitarbeiter, das von ihm genutzte Dienstfahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags in sein Privatvermögen zu übernehmen, hat er dies rechtzeitig mit dem Fuhrparkmanagement abzustimmen und im Einzelnen zu regeln. Übernimmt der Mitarbeiter den Dienstwagen nicht, so hat er diesen in verkehrstauglichem und gepflegtem Zustand an das Fuhrparkmanagement der Firma YX zurück zu geben. Über die Fahrzeugrückgabe wird in Anwesenheit des Mitarbeiters ein Rückgabeprotokoll erstellt, von dem der Mitarbeiter eine Abschrift erhält. Die Kosten für Schäden anlässlich der Fahrzeugrückgabe sind wie folgt verteilt: übliche Verschleißerscheinungen wie kleinere Kratzer sind nicht vom Mitarbeiter zu beheben bzw. bezahlen. Darüber hinausgehende stärkere Schäden (Beulen, Dellen, starke Kratzer usw.) sind von einer Vertragswerkstatt beheben zu lassen und vom Mitarbeiter zu bezahlen bzw. zu erstatten.
IV. Kosten der Fahrzeugüberlassung
1. Kostenerstattung durch die Firma YX
Die Firma YX erstattet dem Mitarbeiter gegen Vorlage entsprechender Kostenbelege folgende Kosten, sofern diese Positionen nicht ohnehin bereits von der Firma YX bezahlt worden sind:
* Treibstoff (nur bei Abrechnung über Firmentankkarte);
* Motoröl, Frostschutzmittel und ähnliche Betriebsstoffe (nur bei Abrechnung über Firmentankkarte);
* Kosten der Fahrzeuginnen- und -außenreinigung bis zur Höhe von 25 Euro netto monatlich;
* Reparatur- und Servicekosten in der Vertragswerkstatt;
* GEZ- /Rundfunkgebühren für das im Dienstfahrzeug befindliche Autoradio;
* Kfz-Steuer.
2. Nicht erstattungsfähige Kosten
Kosten für Parkgebühren, Garagenmiete oder anderweitige Stellplatzkosten sowie Verwarnungsgelder, Geldbußen, Geldstrafen, Abschleppkosten und vergleichbare Sanktionsgebühren und –kosten werden nicht erstattet. Ferner werden nicht erstattet Kosten für Treibstoff, Öl, anderweitige Betriebsstoffe und Reinigungskosten, die anlässlich privater Auslandsreisen entstehen.
3. Nutzungsausfall-Anspruch
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Nutzungsausfall in den Fällen, in welchen dem Mitarbeiter nach dieser Car Policy, einer vertraglichen Zusage im Arbeitsvertrag oder separaten Dienstwagenüberlassungsvertrag, zwingenden vorrangigen gesetzlichen Regelungen oder durch rechtskräftiges Urteil einen Geldanspruch als Ersatz für die entgangene private Nutzungsmöglichkeit des Dienstfahrzeugs zusteht.
Dieser berechnet sich wie folgt: für jeden Kalendertag erhält der Mitarbeiter 1/30 (ein Dreißigstel) von 1 % des Bruttolistenpreises des ihm zustehenden Dienstfahrzeugs. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich dieser Nutzungsausfallanspruch entsprechend dem reduzierten Arbeitszeitanteil im Verhältnis zur Vollzeitbeschäftigung.
Der Nutzungsausfall-Anspruch fällt als Bruttoentgeltanspruch unter die gesetzlichen Vorschriften über die Lohnsteuer und die Sozialversicherungspflicht. Der Mitarbeiter hat daher die darauf entfallende Lohnsteuer sowie die anfallenden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen.
V. Versicherung, Haftungsausschluss für nicht versicherte Gegenstände
Die Firma YX versichert das Dienstfahrzeug auf Basis einer Vollkasko-Versicherung. Darüber hinaus schließt die Firma YX eine Insassen-Unfall-Versicherung ab. Die Firma YX trägt im Schadensfalle die Kosten einer eventuellen Selbstbeteiligung bei den vorgenannten Versicherungen.
Die Firma YX haftet nicht für die vom Versicherungsschutz nicht abgedeckten dienstlichen oder privaten Gegenstände im Dienstwagen, falls diese im Falle eines Diebstahls abhanden kommen oder anlässlich eines anderen äußeren Ereignisses beschädigt werden.
VI. Haftung und Verantwortung, Fahrerlaubnis
Mit der Übergabe des Dienstfahrzeugs an den Mitarbeiter geht die Verantwortung für das Fahrzeug auf diesen über. Er ist zum Besitz des Fahrzeugs im Rahmen dieser Car Policy berechtigt. Weitere Pflichten in Bezug auf die Nutzung des Dienstwagens ergeben sich ebenfalls aus dieser Car Policy und darüber hinaus auch aus den jeweils geltenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
Der Mitarbeiter sowie die weiteren Nutzungsberechtigten im Sinne der Ziffer B II. haften als Fahrer gegenüber dritten Personen (z.B. Insassen und sonstige Personen) grundsätzlich uneingeschränkt.
Im Verhältnis zur Firma YX haftet der Mitarbeiter nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung besteht auch im Falle der Duldung des Fahrens durch berechtigte Dritte oder unberechtigte Personen.
Der Mitarbeiter und seine haushaltsangehörigen nutzungsberechtigten Personen müssen bei jeder Fahrt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Selbst ein nur vorübergehender Verlust der Fahrerlaubnis durch den Mitarbeiter berechtigt die Firma YX und das von diesem beauftragte Fuhrparkmanagement zur sofortigen Entziehung des Dienstfahrzeuges. In einem solchen Fall hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Nutzungsausfall-Entschädigung.
VII. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen muss der jeweilige Fahrer des Dienstwagens die Polizei hinzuziehen, wenn und soweit über offensichtliche Bagatellschäden hinaus gehenden Schadensfolgen bestehen oder zu befürchten sind. Dem Mitarbeiter, den berechtigten Dritten und den vom Mitarbeiter geduldeten Fahrern ist es verboten, am Unfallort Schuldanerkenntnisse abzugeben.
Der Mitarbeiter bzw. der berechtigte Fahrer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass anlässlich eines Unfalls von ihm folgende Feststellungen getroffen werden:
* Name, Vorname und Anschrift des Unfallgegners und weiterer Unfallbeteiligter
* Name und Versicherungsnummer der Haftpflichtversicherung der beteiligten Fahrzeuge
* Fahrzeug-Kennzeichen (Nummernschild) des Unfallgegners
* Name, Vorname und Anschrift von Zeugen am Unfallort.
Der Mitarbeiter darf das verunfallte Dienstfahrzeug erforderlichenfalls zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt abschleppen lassen. Dem Mitarbeiter ist es dabei untersagt, eine Abtretung von etwaigen Ersatzansprüchen gegen Dritte an Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Versicherungen oder anderweitige Dritte vorzunehmen.
Der Mitarbeiter hat das Fuhrparkmanagement nach einem Unfall mit dem Dienstfahrzeug unverzüglich, spätestens aber an dem auf den Unfall folgenden Werktag von dem Unfall zu unterrichten. Dem Fuhrparkmanagement sind die von diesem angeforderten Informationen und Unterlagen zu übermitteln. Der Mitarbeiter ist auch im Falle des Diebstahls des Dienstfahrzeugs oder etwaigen Einbrüchen in den Dienstwagen verpflichtet, das Fuhrparkmanagement zu informieren.
VIII. Freihaltung von Rechten Dritter
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den überlassenen Dienstwagen stets von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf das Fahrzeug insbesondere nicht verkaufen, vermieten, verleihen, verpfänden, sicherungsübereignen oder sonst mit Rechten Dritter belasten.
IX. Hinweis auf arbeitsrechtliche Folgen bei Pflichtverstößen
Die Firma YX behält sich vor, Verstöße des Mitarbeiters gegen diese Car Policy mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung, Kündigung, und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu sanktionieren.
Mit Sanktionen ist insbesondere zu rechnen bei Verkehrsverstößen und Verkehrsstraftaten (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch unberechtigte Dritte), Verstößen gegen Halterpflichten (Fahren oder Dulden des Fahrens durch berechtigte Dritte in offenkundig fahruntüchtigem Zustand (Alkoholgenuss, Drogenkonsum, Übermüdung etc.), sowie Verstöße durch die grobe Vernachlässigung des Fahrzeugzustandes (z.B. Unterlassen von Pflege, Wartung und/oder Inspektionen).
C Besteuerung / Lohnsteuer
Die Überlassung des Dienstfahrzeugs wird steuerlich wie folgt behandelt.
I. Versteuerung des geldwerten Vorteils
Der geldwerte Vorteils für die Privatnutzung des Dienstwagens wird nach Pauschalbeträgen versteuert. Diese richten sich nach den jeweils gültigen steuerrechtlichen Bestimmungen.
II. Mitteilungspflichten des Mitarbeiters
Jeder Nutzer eines Dienstwagens ist verpflichtet, steuerrechtlich relevante Änderungen in Bezug auf die Dienstwagennutzung unverzüglich und unaufgefordert dem zuständigen Fuhrparkmanagement mitzuteilen.
Der Mitarbeiter hat insbesondere mitzuteilen:
o die Änderung der Wohnanschrift,
o die Begründung, Änderung oder Aufgabe einer doppelten Haushaltsführung,
o der Verlust des Dienstwagens,
o der Verlust der Fahrerlaubnis.
D Geltungsumfang der Car Policy
I. Verhältnis zum Individual-Arbeitsvertrag
Diese Car Policy ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil aller Arbeitsverträge.
II. Zeitliche Geltungsdauer und Änderungen der Car Policy
Diese Car Policy ist für unbestimmte Dauer gültig.
Die Firma YX ist berechtigt, diese Car Policy jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise zu ändern oder aufzuheben.
Firma YX, Ort, den [DATUM]
Anlage A
zur CAR POLICY der Firma YX (genaue Bezeichnung und Zusatz z.B. laut Handelsregister GmbH, AG , usw) über die dienstliche und private Nutzung von Dienstwagen für Mitarbeiter/innen sämtlicher Niederlassungen in Deutschland vom [DATUM].
Fahrzeug- und Ausstattungsliste für verschiedenen Führungs- und Tätigkeitsbereiche
((Die Fahrzeug- und Ausstattungsliste dieser Anlage müssen Sie für nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens selbst festlegen))

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Innovative Technologien für Kompaktklasse-Modell
<p> - Variable Lenkunterstützung Flex Steer serienmäßig</p> <div> <p> - Adaptives Fahrlicht AFLS optional erhältlich</p> <p> Innovative Technologielösungen kommen in der zweiten Generation des Hyundai i30 zum Einsatz. Das Kompaktklasse-Modell, das am 23. März seinen offiziellen Verkaufsstart feiert, erhält die variable Lenkunterstützung Flex Steer serienmäßig. Über eine Lenkrad-Taste können drei Modi eingestellt werden, die Einfluss auf das Ansprechverhalten der Lenkung haben: Die Standard-Einstellung „Normal“ bietet mittleren Lenkaufwand. Der Modus „Comfort“ erleichtert das Lenken und macht damit Fahrten im Stadtverkehr oder das Parken des Fahrzeugs komfortabler. Möchte der Fahrer sportlich unterwegs sein, bietet sich der „Sport“-Modus an: Dann reagiert das Fahrzeug noch direkter auf Lenkbewegungen. Die Modi können während des Fahrens gewechselt werden. Erreicht das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 45 km/h wird automatisch vom „Comfort“- auf den „Normal“-Modus umgeschaltet.</p> <p> Ebenfalls Premiere feiert im neuen i30 das adaptive Fahrlicht AFLS (Adaptive Front Lighting System), das optional im Lichtpaket zusammen mit Xenon-Scheinwerfern erhältlich ist. Es passt die Ausleuchtung der Straße wechselnden Bedingungen an, leuchtet also weit, wenn es auf der Autobahn zügig vorangeht, und legt den Fokus auf den direkt vor dem Fahrzeug liegenden Bereich, wenn der Wagen auf engen kurvigen Wegen unterwegs ist. Was hinzukommt: Bei Kurvenfahrt leuchten die Scheinwerfer in die Kurve hinein, was vor allem nachts auf Landstraßen die Sicht des Fahrers ganz erheblich verbessert. </p> </div>
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<p> <img alt="" src="/files/UserFiles/suzi.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> <strong>Suzuki Swift-Freunde, die nach Einführung des neuen Modells im Jahr 2010 zunächst eine sportive Ausführung vermisst haben, dürfen schon seit dem Jahreswechsel aufatmen: Der Swift Sport erfreut mit knackigen 136 PS und einem sauber gestuften Sechsgang-Getriebe. Flottenmanagement war bereits unterwegs mit dem quirligen Kleinwagen.</strong></p> <p> Der Swift verdient den Namen Kleinwagen noch – mit deutlich unter vier Längenmetern nämlich passt der Japaner perfekt in die City, ohne zu nerven mit Problemen bei der Parkplatzsuche. Im Gegenzug bietet er ordentliche Raumverhältnisse selbst für großgewachsene Fahrgäste. Wer den 136 PS starken "Sport" ordert, darf aber ruhig auch mal einen Abstecher auf die windungsreiche Landstraße wagen, denn dort macht das wendige Vehikel richtig Spaß. Okay, er ist nicht übermotorisiert und braucht ein bisschen Drehzahl, um in Fahrt zu kommen – aber darauf kann man sich einstellen. Wer möchte, beschleunigt den kleinen Fronttriebler mit den potent aussehenden 17-Zöllern auf knapp 200 km/h – nicht von schlechten Eltern. Ausgeprägte Sportsitze halten die menschliche Fracht bei hoher Querbeschleunigung in der Zange, sie sind hier Standard</p> <p> Der 1,6 Liter große Vierzylinder läuft kultiviert und vibrationsfrei, die Sechsgang-Box lässt sich leichtgängig schalten. Eine recht direkte Servolenkung hilft, den Asiaten schwungvoll ums Eck zu wuchten. Trotz straffer Abstimmung bereitet die Fuhre aber auch auf weiten Strecken Freude – dann am besten mit Tempomat, der zur Serienausstattung gehört. In Sachen Durst hält sich das mit Schaltsaugrohr ausgerüstete, dezent röhrende Triebwerk zurück und glänzt mit 6,4 Litern pro 100 km. Ab 15.537 Euro netto ist der drahtige Swift zu haben, dessen Tradition immerhin bis in die Achtzigerjahre zurückreicht und mit dem einstigen Swift GTI begründet wurde. Das aktuelle Topmodell der Linie kommt mit Klimaautomatik, der vollen Sicherheitsausrüstung inklusive ESP und sogar Bixenon-Scheinwerfern üppig ausgestattet daher.</p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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