Kraftfahrteignung: Verwertbarkeit eines Vorfalls trotz Verfahrenseinstellung

Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Anordnungsanspruch hinsichtlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren voraussetzt, dass zumindest eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen der Fahreignung vorliegen muss. Nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung liegen hier unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens Eignungszweifel vor, die noch nicht geklärt sind, und die die Behörde grundsätzlich berechtigen, vom Betroffenen die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr.2 b, c FeV zu fordern.
Streitig ist hier ohnehin nur, ob der Betroffene am 10. Januar 2013 in alkoholisiertem Zustand das Fahrrad geführt hat. An diesem Tag wurde der Betroffene als Radfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, wobei eine Blutentnahme eine Blutalkoholkonzentration von 2,41 Promille ergab. Nach Einspruch des Betroffenen gegen den ergangenen Strafbefehl stellte das Amtsgericht das Verfahren gemäß § 153a Abs.2 StPO vorläufig ein mit der Auflage, 300 Euro an ein Tierheim zu bezahlen.
Entgegen der Auffassung des Betroffenen bedeutet die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153a Abs.2 StPO nicht, dass davon auszugehen ist, dass die Straftat nicht begangen wurde. Zwar trifft es zu, dass die Unschuldsvermutung bei der Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO nicht widerlegt wird. Auch darf allein aus der Verfahrenseinstellung auf dieser Rechtsgrundlage nicht auf die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der angeklagten Straftaten geschlossen werden. Das verbietet jedoch nicht, in Verfahren mit anderer Zielsetzung Feststellungen über Tatsachen, die einen Straftatbestand erfüllen, in dem für die dortige Entscheidung erforderlichen Umfang als Grundlage für die daran anknüpfenden außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen zu verwerten.
Die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO bringt keineswegs zum Ausdruck, dass der Tatverdacht gegen den Betroffenen ausgeräumt wäre. Vielmehr wird darauf abgestellt, ob von der Strafverfolgung unter Auflagen und Weisungen abgesehen werden kann, weil die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Die Verwaltungsbehörde kann sich dabei auf dieselben Beweismittel stützen, wie das Strafgericht und ist an dessen Bewertung nicht gebunden.
Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.03.2014, Az. 11 CE 14.11

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Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen

<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gest&uuml;tzt werden. Ein Gest&auml;ndnis tr&auml;gt auch dann zur &Uuml;berzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. F&uuml;r einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabw&auml;gung zu Lasten des Betroffenen darauf gest&uuml;tzt werden, dass dieser die Ursache f&uuml;r den Verdacht, er sei Ungeeignet zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>

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Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots: sukzessive Anordnung unzulässig

<p> Das gesetzliche Mindestma&szlig; des bu&szlig;geldrechtlichen Fahrverbots betr&auml;gt einen Monat. Wird es angeordnet, darf die Mindestdauer weder aus Gr&uuml;nden des &Uuml;berma&szlig;verbotes oder des Zeitablaufs noch wegen des Vorliegens einer privilegierenden Fallkonstellation, aufgrund derer von einem Fahrverbot g&auml;nzlich abgesehen oder ein an sich &uuml;ber der Mindestdauer von einem Monat festgesetztes Regelfahrverbot auf dieses abgek&uuml;rzt werden d&uuml;rfte, unterschritten werden. Aus der gesetzlichen Mindestdauer f&uuml;r das bu&szlig;geldrechtliche Fahrverbot folgt weiterhin, dass dieses auch nicht sukzessive, d.h. unterteilt in Etappen angeordnet werden darf.</p> <p> <em>BayObLG, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 201 ObOWi 569/19 </em></p>

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Arbeitsvergütung für Wegezeiten bei der Personenbeförderung

<p> Bei T&auml;tigkeiten, die ein Arbeitnehmer au&szlig;erhalb des Betriebs zu erf&uuml;llen hat, geh&ouml;ren die Fahrten zu ausw&auml;rtigen Arbeitsstellen zu den vertragliche Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamtt&auml;tigkeit darauf ausgerichtet ist, dort die Personenbef&ouml;rderung als Dienstleistung zu erbringen. Damit geh&ouml;rt auch die Fahrt zu den jeweiligen Auftragnehmern des Arbeitgebers und wieder zur&uuml;ck f&uuml;r den damit betrauten Arbeitnehmer zu seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Dienstleistung, und zwar unabh&auml;ngig davon, ob der Fahrtantritt oder dessen Ende am Betriebssitz des Arbeitgebers oder aber von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgt, was insbesondere dann gilt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit sich f&uuml;hren muss, um Arbeitsmittel vor Ort zu haben. Das gilt erst recht, wenn das Fahrzeug f&uuml;r sich gesehen das Arbeitsmittel ist, das ben&ouml;tigt wird, um die Arbeiten - hier die Personenbef&ouml;rderung - auszuf&uuml;hren.</p> <p> <em>LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 06.09.2019, Az. 1 Sa 922/19 </em></p>

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EuGH: Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport

<p> Das Berufungsgericht in Sachen der sozialen Sicherheit und des &ouml;ffentlichen Dienstes (Niederlande) hat dem Europ&auml;ischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, wer &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; der Fahrer ist &ndash; die in den Niederlanden ans&auml;ssigen Transportunternehmen oder AFMB, eine in 2011 in Zypern gegr&uuml;ndete Gesellschaft, die Vertr&auml;ge mit Transportunternehmen und Fahrern, die in den Niederlanden ans&auml;ssig sind, geschlossen hat.</p> <p> Nach Auffassung von Generalanwalt Pikam&auml;e ist Arbeitgeber von abh&auml;ngig besch&auml;ftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber ihnen aus&uuml;bt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat</p> <p> &hellip;</p> <p> In seinen Schlussantr&auml;gen &hellip; weist Generalanwalt Pikam&auml;e darauf hin, dass die Union ein vollst&auml;ndiges und einheitliches System von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit errichtet habe, dessen Ziel es sei, die Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und abwanderten, dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats zu unterstellen.</p> <p> &hellip; &nbsp;</p> <p> Der Begriff &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; sei durch das Unionsrecht nicht definiert. Die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verwiesen zur Ermittlung des Sinns und der Bedeutung dieses Begriffs auch nicht ausdr&uuml;cklich auf das Recht der Mitgliedstaaten.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die betreffenden Fahrer seien &hellip; als Fahrer im internationalen Stra&szlig;entransport abh&auml;ngig besch&auml;ftigt gewesen und ausschlie&szlig;lich Lastkraftwagen auf Rechnung und Risiko von Transportunternehmen gefahren, die in den Niederlanden ans&auml;ssig gewesen seien. Was die Gehaltskosten betreffe, habe zwar AFMB Gehalt unmittelbar an die Fahrer gezahlt, dieses sei aber offenbar von den in den Niederlanden ans&auml;ssigen Unternehmen finanziert worden, die gem&auml;&szlig; den Vereinbarungen, die sie mit AFMB geschlossen h&auml;tten, bestimmte Betr&auml;ge an diese zu leisten gehabt h&auml;tten.</p> <p> Als Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport sei folglich das Transportunternehmen anzusehen, das den Betreffenden eingestellt habe, dem der Betreffende tats&auml;chlich auf unbestimmte Zeit uneingeschr&auml;nkt zur Verf&uuml;gung stehe, das eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber dem Betreffenden aus&uuml;be und das faktisch die Gehaltskosten zu tragen habe, vorbehaltlich der tats&auml;chlichen &Uuml;berpr&uuml;fungen, die das vorlegende Gericht vorzunehmen habe.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die Umsetzung dieser rechtlichen Konstruktion habe zu einer Verschlechterung des Sozialversicherungsschutzes der Fahrer gef&uuml;hrt, w&auml;hrend die fr&uuml;heren Arbeitgeber daraus offenbar Vorteile bei den Gehaltskosten gezogen h&auml;tten. Der Generalanwalt gelangt zu dem Schluss, dass &hellip; ein Rechtsmissbrauch vorliege, der es AFMB verbiete, sich auf ihre angebliche Arbeitgebereigenschaft zu berufen, um beim RSVB zu beantragen, die zyprischen Rechtsvorschriften f&uuml;r auf die betreffenden Fahrer anwendbar zu erkl&auml;ren.</p> <p> <em>Schlussantr&auml;ge des Generalanwalts in der Rechtssache C-610/18 AFMB Ltd u. a. / Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank, Pressemitteilung des EuGH Nr. 146/19 vom 26.11.2019 </em></p> <p> <strong>LINK zur Pressemitteilung des EuGH: </strong></p> <p> <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf"><strong>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf</strong></a></p>

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Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren

<p> Der Rhein-Kreis Neuss hat die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts D&uuml;sseldorf durch ein am 24.10.2019 verk&uuml;ndetes Urteil entschieden und der gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde gerichteten Klage des Medizinal-Cannabis-Patient stattgegeben.</p>

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Aus DigiCore wird Ctrack

<p> Mit frischem Wind ins neue Jahr: Ab 01.01.2012 &auml;ndert die DigiCore Deutschland GmbH ihren Namen in Ctrack Deutschland GmbH. Der Name DigiCore wird in Europa k&uuml;nftig nicht mehr&nbsp;verwendet. Zeitgleich f&uuml;hrt der Hersteller des Fuhrparkmanagementsystems Ctrack weltweit ein einheitliches&nbsp;Logo ein und pr&auml;sentiert sich in neuem Corporate Design. Mit der internationalen Vereinheitlichung unterstreicht das Unternehmen seine f&uuml;hrende Position in der Telematik Branche. &nbsp;</p> <p> Seit einem halben Jahr leitet Barny Esterhuyzen als Vorstandsvorsitzender den Mutterkonzern von Ctrack, die&nbsp;in S&uuml;dafrika ans&auml;ssige DigiCore Holdings. Esterhuyzen l&ouml;ste Nick Vlok ab, der auch in seinem Ruhestand weiterhin im Aufsichtsrat des Unternehmens t&auml;tig sein wird.&nbsp;</p> <p> Um Ctrack als Marke weltweit noch st&auml;rker zu profilieren, entwickelte das Unternehmen unter Esterhuyzen ein&nbsp;neues Logo und ein neues Corporate Design. In &uuml;ber 50 L&auml;ndern wird der einheitliche Look von jetzt an pr&auml;sent&nbsp;sein und die Wahrnehmung von Ctrack erh&ouml;hen. In Deutschland ist dar&uuml;ber hinaus die Umbenennung in Ctrack&nbsp;Deutschland GmbH eine logische Konsequenz, damit das Fuhrparkmanagementsystem in allen europ&auml;ischen&nbsp;L&auml;ndern unter dem gleichem Namen Ctrack vermarktet wird. An den firmeninternen Strukturen von Ctrack&nbsp;&auml;ndert sich nichts. Allen Ctrack Kunden steht wie gewohnt der prompte Service mit den gleichen Ansprechpartnern zur Verf&uuml;gung.&nbsp;</p> <p> Das Design des neuen Logos steht f&uuml;r den best&auml;ndigen technologischen Fortschritt des Unternehmens und die&nbsp;zukunftsf&auml;hige L&ouml;sungen zum modernen Flottenmanagement mit Ctrack. Es spiegelt die Flexibilit&auml;t, Funktiona-&nbsp;lit&auml;t und Zuverl&auml;ssigkeit des Systems wider &ndash; eine runde Sache.&nbsp;</p>

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Hankook: In Ungarn rollt der 25 Millionste Reifen vom Band

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/20111221Hankook-Tire-25millionth-tyre-rolling-off-the-production-line-in-Europelr.jpg" style="width: 250px; height: 240px; " /></p> <p> -&nbsp;<strong>Europ&auml;ischer Produktionsst&auml;tte l&auml;uft auf Hochtouren</strong></p> <p> -&nbsp;<strong>Hankook Tires &bdquo;Made in Europe&ldquo; UHP- und OE-Produktportfolio feiert gro&szlig;e Erfolge auf den europ&auml;ischen M&auml;rkten</strong></p> <p> -&nbsp;<strong>Soziales Engagement wird bei Hankook gro&szlig;geschrieben</strong></p> <p> Nachdem Premium-Reifenhersteller Hankook Mitte des Jahres erfolgreich die 2. Produktionseinheit seiner europ&auml;ischen Fabrik in Ungarn fertiggestellt hat, gibt das Unternehmen heute bekannt, dass der 25 Millionste Reifen im November in der Fabrik vom Band gerollt ist. Das kontinuierliche und dynamische Wachstum des Unternehmens wird durch die steigende Nachfrage nach Hankook Reifen in ganz Europa sowie durch die Ausweitung der OE-Lieferungen an f&uuml;hrende Automobilhersteller getragen.</p> <p> Hankook hat bislang 550 Millionen Euro in den Bau seiner hochmodernen europ&auml;ischen Produktionsst&auml;tte in Ungarn investiert, die vor Kurzem ihre volle Produktionskapazit&auml;t erreicht hat. Dort stellen derzeit 2.000 Besch&auml;ftigte bis zu 12 Millionen Reifen pro Jahr her.</p> <p> Seit der ersten Inbetriebnahme der Fabrik 2007 ist die Kapazit&auml;t kontinuierlich und dynamisch gewachsen: Wurden 2010 noch 6 Millionen Reifen hergestellt wurden, wird die Gesamtproduktion f&uuml;r dieses Jahr bereits auf &uuml;ber 9 Millionen Reifen gesch&auml;tzt und soll sich 2012 weiter auf 12 Millionen Reifen steigern.</p> <p> Am europ&auml;ischen Produktionsstandort werden Reifen f&uuml;r Pkws, SUVs und Leicht-Lkws in &uuml;ber 500 verschiedenen Ausf&uuml;hrungen hergestellt. Aufgrund der wachsenden Anerkennung Hankooks hoher Produktqualit&auml;t in ganz Europa, nimmt die Herstellung von UHP-Reifen einen immer gr&ouml;&szlig;eren Anteil an der Gesamtproduktion ein. Auch die OE-Belieferung des Reifenherstellers gl&auml;nzt mit best&auml;ndigem Wachstum und stellt so den ausgezeichneten Produktionsstandard des Unternehmens unter Beweis. Der Hersteller beliefert direkt ab Werk die europ&auml;ischen Produktionsst&auml;tten von Volkswagen, Hyundai und KIA. Die Produktionsrate von Hankooks OE-Reifen macht gegenw&auml;rtig einen zweistelligen Prozentbetrag an der Gesamtproduktion aus und soll 2012 noch erh&ouml;ht werden.</p> <p> Als verantwortungsbewusstes Unternehmen hat sich Hankook zu Investitionen verpflichtet, die nahhaltig zur zuk&uuml;nftigen Entwicklung des Unternehmens und seiner Produktionsstandorte beitragen. Von Beginn an hat Hankook die Investition in Bildungs- und Sozialeinrichtungen an seiner europ&auml;ischen Produktionsst&auml;tte als eine seiner obersten Priorit&auml;ten betrachtet. Gemeinsam mit dem Duna&uacute;jv&aacute;ros College wurde im Februar 2009 ein Programm f&uuml;r graduierte Ingenieure in der Reifen- und Gummiindustrie eingerichtet. Im gleichen Jahr wurde in Zusammenarbeit mit der &ouml;rtlichen Mittelschule und regionalen Arbeits&auml;mtern ein berufliches Aus- und Weiterbildungsprogramm des Reifenherstellers f&uuml;r gemeldete Arbeitslose ins Leben gerufen.</p> <p> 2010 hat Hankook zudem als Unterst&uuml;tzung f&uuml;r seine Mitarbeiter eine moderne Wohnanlage errichtet, die Unterk&uuml;nfte sowie Sport- und Erholungsm&ouml;glichkeiten bietet. Das Hankook House wurde mit einer Investition im Wert von 6 Millionen Euro gebaut und bietet nun 3-Sterne Unterk&uuml;nfte f&uuml;r 500 Mitarbeiter.</p> <p> &bdquo;Unsere moderne europ&auml;ische Fabrik ist das Herzst&uuml;ck unseres Betriebs in Europa und nimmt eine Schl&uuml;sselrolle in unserer Gesch&auml;ftsstrategie ein, da Europa einer der wichtigsten M&auml;rkte f&uuml;r Hankook ist,&ldquo; erkl&auml;rt Jin-Wook Choi, Europachef von Hankook Tire.</p> <p> &bdquo;Der Bau unseres 25 Millionsten Reifens in unserer europ&auml;ischen Fabrik stellt einen weiteren bedeutenden Meilenstein in unserer Firmengeschichte dar. Wir sind sehr stolz auf diese Leistung und froh, dass sich unsere Bem&uuml;hung und das Engagement unserer hoch motivierten Mitarbeiter auszahlen, wie die steigende Anerkennung unserer hohen Produktqualit&auml;t auf dem vielleicht anspruchvollsten Reifenmarkt Europa beweist&ldquo;, f&uuml;gt Sang Il Lee, Managing Director Hankook Tire Hungary, hinzu.</p>

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MPU-Anordnung nur bei begründeter Annahme von Alkoholmissbrauch

<p> Der Antragsteller ist nicht deshalb als ungeeignet zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen anzusehen, weil er sich geweigert hat, der Aufforderung des Antragsgegners zur Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Begutachtungsstelle f&uuml;r Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten, vgl. &sect; 11 Abs. 3 Satz 1 FeV) Folge zu leisten. Die Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde darf zwar gem&auml;&szlig; &sect; 46 Abs. 3 i.V.m. &sect; 11 Abs. 8 Satz 1 FeV dann auf die Nichteignung des Betroffenen schlie&szlig;en, wenn dieser eine Untersuchung verweigert oder ein gefordertes Gutachten nicht fristgerecht beibringt. Das setzt allerdings voraus, dass die Gutachtenanordnung rechtm&auml;&szlig;ig, insbesondere anlassbezogen und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig war und f&uuml;r nicht fristgerechte Beibringung kein ausreichender Grund besteht. An diesen Voraussetzungen fehlt es hier. Der Antragsgegner war zu der Gutachtenanordnung nicht berechtigt.</p> <p> Denn Alkoholmissbrauch liegt erst dann vor, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber nicht hinreichend sicher zwischen dem F&uuml;hren von Fahrzeugen und einem die Fahrsicherheit beeintr&auml;chtigenden Alkoholkonsum trennen kann. Nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Stra&szlig;enverkehr stehende Alkoholauff&auml;lligkeiten begr&uuml;nden einen die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigenden Verdacht des Alkoholmissbrauchs nur dann, wenn zus&auml;tzlich besondere tats&auml;chliche Umst&auml;nde vorliegen, die den Schluss nahe legen, der Betroffene werde k&uuml;nftig trotz alkoholbedingter Fahrunt&uuml;chtigkeit ein Fahrzeug f&uuml;hren. F&uuml;r die Annahme von Alkoholmissbrauch gen&uuml;gt nicht jedes Verhalten des Fahrerlaubnisinhabers, das ganz allgemein fehlendes Verantwortungsbewusstsein nach erheblichem Alkoholgenuss erkennen l&auml;sst, wie beispielsweise eine erstmalige Alkoholfahrt.</p> <p> <em>VG Minden, Beschluss vom 08.09.2011, Az. 9 L 352/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a></strong></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>