Kein Anspruch auf kostenfreie Nutzung des Dienstwagens für Privatfahrten

Der Arbeitnehmer kann vom beklagten Arbeitgeber nicht verlangen, dass ihm der Dienstwagen für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Es fehlt an einer Anspruchsgrundlage. Dies hat das Arbeitsgericht zutreffend erkannt.

Aus dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 29.01.2003 folgt keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Kläger den Dienstwagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, um damit von seiner Wohnung zur Arbeit zu fahren. Der schriftliche Arbeitsvertrag enthält keinerlei Dienstwagenregelung.

Der Anspruch folgt nicht aus tariflichen Vorschriften. Nach § 2 des Arbeitsvertrags vom 29.01.2003 bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach dem BAT und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen. Damit richtet sich das Arbeitsverhältnis der Parteien seit 01.10.2005 nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-B), der den BAT ersetzt hat. Es handelt sich um eine Tarifsukzession. Weder der TVöD-B noch der BAT begründen tarifliche Ansprüche auf kostenfreie Nutzung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort.

Der Anspruch folgt nicht aus betrieblicher Übung. Dem steht schon das Schriftformgebot des § 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD (früher: § 4 Abs. 2 Satz 1 BAT) entgegen. Nach dieser Tarifvorschrift sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Schriftform iSd. § 126 BGB. Ihre Missachtung hat die Unwirksamkeit des betreffenden Rechtsgeschäfts zur Folge. Im Geltungsbereich des TVöD (früher: BAT) kann deshalb die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung eine bindende Wirkung grundsätzlich nur dann entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird.

Eine vertragliche Abrede über die kostenfreie Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort würde als Nebenabrede dem Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 TVöD unterfallen. Nach der Rechtsprechung des BAG, der die Berufungskammer folgt, ist die Zusage einer unentgeltlichen Beförderung des Arbeitnehmers von und zum Arbeitsplatz eine Nebenabrede. Der mit ihr verbundene vermögenswerte Vorteil wird nicht als Gegenleistung für die vertraglich geschuldete Leistung des Arbeitnehmers erbracht, sondern aus sozialen Gründen, weil der Kläger - wie er selbst einräumt - im ländlichen Raum nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu seinem Arbeitsort gelangen kann. Es handelt sich um eine betriebliche Sozialleistung und nicht um eine vertragliche Hauptpflicht, für die § 2 Abs. 1 TVöD lediglich ein deklaratorisches Schriftformerfordernis enthält.

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Der Anspruch folgt nicht aus § 612 Abs. 1 BGB. Danach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Mit der Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsort erbringt der Kläger keine Dienstleistung iSv. § 612 Abs. 1 BGB. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind erforderliche Handlungen des Arbeitnehmers, um die geschuldete Tätigkeit am Arbeitsplatz aufnehmen zu können. Nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen hat der Arbeitnehmer seine Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte selbst zu tragen.

Das Besitzrecht des Mitarbeiters am Dienstwagen gibt keinen Aufschluss über die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, ihn ab 01.10.2011 mit € 0,22 pro Kilometer an den Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort zu beteiligen. Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf kostenfreie Nutzung des Dienstwagens für die Fahrten von seiner Wohnung zum Arbeitsort aufgrund der Dienstvereinbarung vom 27.09.2011. Es kann dahinstehen, ob diese Dienstvereinbarung von Anfang an rechtsunwirksam war, denn sie regelt eine Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer mit 0,22 € pro Kilometer und keinen Anspruch auf kostenfreie Nutzung.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.05.2013, Az. 10 Sa 25/13 

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Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen

<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gest&uuml;tzt werden. Ein Gest&auml;ndnis tr&auml;gt auch dann zur &Uuml;berzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. F&uuml;r einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabw&auml;gung zu Lasten des Betroffenen darauf gest&uuml;tzt werden, dass dieser die Ursache f&uuml;r den Verdacht, er sei Ungeeignet zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>

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Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren

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Best of Events International 2012

<p> Es ist wieder soweit: Am 18. Und 19. Januar 2012 findet die Best of Events International (BOE) in den Westfalenhallen Dortmund statt. Die BOE gilt als Pflichttermin f&uuml;r Entscheider der Eventbranche und bietet auf 20.000 Quadratmetern Veranstaltungsfl&auml;che einen umfassenden Markt&uuml;berblick, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Gelegenheiten f&uuml;r Gesch&auml;ftskontakte. Bereits 2011 konnte die BOE mit 435 internationalen Ausstellern und &uuml;ber 9.500 Fachb&uuml;chern aufwarten und sich als einer der f&uuml;hrenden Branchentreffs f&uuml;r Wirtschaftskommunikation, Live-Marketing, Veranstaltungsservices &amp; Kongress zeigen. Besuchern wird unter anderem die Vortrags- und Diskussionsplattform BOE-FORUM zu den unterschiedlichen Facetten der Branche geboten; Sonderschauen, Workshops und Wettbewerbe wie der BEA Event Award vom BlachReport stehen au&szlig;erdem auf dem Programm. Ebenfalls wieder anwesend sein wird intergerma mit einem Gemeinschaftsstand, an dem das Handbuch &bdquo;Eventlocations&ldquo; pr&auml;sentiert wird und au&szlig;erdem das Gesch&auml;ftsfeld &bdquo;intergerma solutions&ldquo; mit den Themenschwerpunkten Hotel- und Location-Recherche, Projekt- und Teilnehmer-Management, Eventkonzeption und -logistik, Reporting-Tools f&uuml;r das MICE-Segment sowie Green-Meetings vertreten ist. Infos zum intergerma-Stand sowie zu Terminvereinbarungen am Stand &uuml;ber intergerma.de.&nbsp;</p>

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Toyota Yaris Hybrid debütiert auf dem Genfer Automobilsalon

<p> &nbsp;</p> <div id="summary"> <ul> <li> Markteinf&uuml;hrung im Juni 2012</li> <li> Neuentwickelter kompakter Hybridantriebsstrang</li> <li> 74 kW/100 PS Systemleistung bei minimalen Emissionen</li> </ul> <div> <p> Toyota stellt auf dem Genfer Automobilsalon (8. bis 18. M&auml;rz 2012) den neuen Yaris Hybrid vor. Der erste Kleinwagen mit Vollhybridantrieb im europ&auml;ischen B-Segment kombiniert die Agilit&auml;t und das clevere Packaging des neuen Yaris mit der Effizienz des bew&auml;hrten Hybrid Synergy Drive von Toyota. Die Einf&uuml;hrung des Yaris Hybrid markiert einen weiteren wichtigen Schritt bei der Ausweitung des Hybridmodellangebots auf neue Marktsegmente.</p> <p> Nach dem 2010 eingef&uuml;hrten Auris Hybrid ist der Yaris das zweite in Europa produzierte Toyota Kernmodell, das mit einem Vollhybridantrieb ausger&uuml;stet wird. Damit bringt Toyota den hocheffizienten Antrieb in die volumenst&auml;rkste Fahrzeugklasse des europ&auml;ischen Automobilmarktes. Als neues Flaggschiffmodell der Baureihe erh&auml;lt der Yaris Hybrid ein exklusives, aerodynamisch optimiertes Au&szlig;endesign. Die Frontpartie weist das entschlossene neue Toyota Familiengesicht mit trapezf&ouml;rmigem Lufteinlass und neu gestalteten Scheinwerfern auf.</p> <p> Der neu entwickelte Hybridantriebsstrang besteht aus einem neuen 1,5-Liter-Benzinmotor und einem leichteren und kompakteren Elektromotor und ist einschlie&szlig;lich Inverter und Batterie 20 Prozent leichter als der bew&auml;hrte Antrieb des Auris Hybrid. Erstmals wird bei einem Toyota Hybrid die Batterie unter der Sitzfl&auml;che der R&uuml;ckbank verbaut. So bietet der Yaris Hybrid exakt die gleichen Platzverh&auml;ltnisse wie der konventionell angetriebene Yaris; auch das Kofferraumvolumen bleibt unver&auml;ndert.</p> <p> Der Hybridantrieb entwickelt eine Systemleistung von 74 kW/100 PS und &uuml;bernimmt in den Bereichen Leistungsentfaltung und Effizienz eine F&uuml;hrungsrolle im europ&auml;ischen B-Segment. Er erlaubt es den Kunden immer wieder Etappen der Fahrstrecke rein elektrisch zur&uuml;ck zu legen, in denen er weder CO<sub>2</sub> noch Schadstoffe emittiert. F&uuml;r hohen Komfort sorgen neben dem stufenlosen Antrieb auch eine serienm&auml;&szlig;ige Zwei-Zonen Klimaautomatik.</p> <p> Als g&uuml;nstigstes Vollhybridmodell in Europa wird der neue Yaris Hybrid nach seiner Weltpremiere auf dem Genfer Automobilsalon auf den europ&auml;ischen Automobilm&auml;rkten eingef&uuml;hrt.</p> </div> </div>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

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