Rechtsschutzversicherung muss bei Klage des Autokäufers im Zusammenhang mit dem „VW-Abgasskandal“ leisten

Der für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.09.2017 im Rahmen eines Berufungsverfahrens darauf hingewiesen, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestünden. Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Kneist hat der Senat seine Absicht mitgeteilt, die Berufung des Rechtsschutzversicherers durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Vorinstanz hatte bereits festgestellt, dass der Rechtsschutzversicherer zur Deckung verpflichtet sei.

Der aus Sachsen stammende Käufer eines vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffenen VW-Sharan begehrte von seiner in Düsseldorf sitzenden Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, um Ansprüche gegen die Herstellerin Volkswagen AG auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen geltend zu machen. Dies hatte die Rechtsschutzversicherung abgelehnt mit dem Hinweis, es bestünden für die Verfolgung eines Schadensersatzanspruches gegen die Herstellerin keine hinreichenden Erfolgsaussichten. Denn der Käufer könne keinen konkreten Schaden benennen oder beziffern, da die Fahrtauglichkeit nicht eingeschränkt sei und auch die Betriebserlaubnis weiterhin bestehe. Der Mangel sei außerdem mit geringem Aufwand zu beheben. Sollte ein merkantiler Minderwert bestehen, könne dieser zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden.

Demgegenüber geht der Senat des Oberlandesgerichts im Rahmen der Beurteilung der Einstandspflicht der Versicherung von einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung aus. Bereits mehrere Landgerichte erster Instanz hätten einen Schadensersatzanspruch eines Kraftfahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht, unter anderem gemäß § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung).

Der Versicherungsnehmer verstoße mit seiner beabsichtigten sofortigen Klage gegen die Herstellerin auch nicht gegen seine Schadensminderungspflicht. Ihm sei es nicht zuzumuten, trotz hinreichender Erfolgsaussichten mit rechtlichen Schritten gegen die Herstellerin zuzuwarten. Nach dem bisherigen Verhalten der Herstellerin spreche nichts dafür, dass sie freiwillig den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruch erfüllen werde und eine streitige Auseinandersetzung vermeidbar wäre. Im Übrigen sei es Sache des Autokäufers zu entscheiden, wann er seine Ansprüche gegen die Herstellerin geltend machen wolle. Dies sei von seinem Versicherungsvertrag gedeckt.

Nach dem Hinweis des Senates wurde die Berufung zurückgenommen. Das Urteil erster Instanz (LG Düsseldorf, Az. 9 O 157/16) ist damit rechtskräftig.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 4/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, Az. I-4 U 87/17 (Pressemitteilung des Gerichts vom 26.10.2017)

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 4/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026

Ähnliche Artikel

Aktuelles

Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen

<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gest&uuml;tzt werden. Ein Gest&auml;ndnis tr&auml;gt auch dann zur &Uuml;berzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. F&uuml;r einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabw&auml;gung zu Lasten des Betroffenen darauf gest&uuml;tzt werden, dass dieser die Ursache f&uuml;r den Verdacht, er sei Ungeeignet zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>

Aktuelles

Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots: sukzessive Anordnung unzulässig

<p> Das gesetzliche Mindestma&szlig; des bu&szlig;geldrechtlichen Fahrverbots betr&auml;gt einen Monat. Wird es angeordnet, darf die Mindestdauer weder aus Gr&uuml;nden des &Uuml;berma&szlig;verbotes oder des Zeitablaufs noch wegen des Vorliegens einer privilegierenden Fallkonstellation, aufgrund derer von einem Fahrverbot g&auml;nzlich abgesehen oder ein an sich &uuml;ber der Mindestdauer von einem Monat festgesetztes Regelfahrverbot auf dieses abgek&uuml;rzt werden d&uuml;rfte, unterschritten werden. Aus der gesetzlichen Mindestdauer f&uuml;r das bu&szlig;geldrechtliche Fahrverbot folgt weiterhin, dass dieses auch nicht sukzessive, d.h. unterteilt in Etappen angeordnet werden darf.</p> <p> <em>BayObLG, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 201 ObOWi 569/19 </em></p>

Aktuelles

Arbeitsvergütung für Wegezeiten bei der Personenbeförderung

<p> Bei T&auml;tigkeiten, die ein Arbeitnehmer au&szlig;erhalb des Betriebs zu erf&uuml;llen hat, geh&ouml;ren die Fahrten zu ausw&auml;rtigen Arbeitsstellen zu den vertragliche Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamtt&auml;tigkeit darauf ausgerichtet ist, dort die Personenbef&ouml;rderung als Dienstleistung zu erbringen. Damit geh&ouml;rt auch die Fahrt zu den jeweiligen Auftragnehmern des Arbeitgebers und wieder zur&uuml;ck f&uuml;r den damit betrauten Arbeitnehmer zu seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Dienstleistung, und zwar unabh&auml;ngig davon, ob der Fahrtantritt oder dessen Ende am Betriebssitz des Arbeitgebers oder aber von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgt, was insbesondere dann gilt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit sich f&uuml;hren muss, um Arbeitsmittel vor Ort zu haben. Das gilt erst recht, wenn das Fahrzeug f&uuml;r sich gesehen das Arbeitsmittel ist, das ben&ouml;tigt wird, um die Arbeiten - hier die Personenbef&ouml;rderung - auszuf&uuml;hren.</p> <p> <em>LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 06.09.2019, Az. 1 Sa 922/19 </em></p>

Aktuelles

EuGH: Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport

<p> Das Berufungsgericht in Sachen der sozialen Sicherheit und des &ouml;ffentlichen Dienstes (Niederlande) hat dem Europ&auml;ischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, wer &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; der Fahrer ist &ndash; die in den Niederlanden ans&auml;ssigen Transportunternehmen oder AFMB, eine in 2011 in Zypern gegr&uuml;ndete Gesellschaft, die Vertr&auml;ge mit Transportunternehmen und Fahrern, die in den Niederlanden ans&auml;ssig sind, geschlossen hat.</p> <p> Nach Auffassung von Generalanwalt Pikam&auml;e ist Arbeitgeber von abh&auml;ngig besch&auml;ftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber ihnen aus&uuml;bt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat</p> <p> &hellip;</p> <p> In seinen Schlussantr&auml;gen &hellip; weist Generalanwalt Pikam&auml;e darauf hin, dass die Union ein vollst&auml;ndiges und einheitliches System von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit errichtet habe, dessen Ziel es sei, die Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und abwanderten, dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats zu unterstellen.</p> <p> &hellip; &nbsp;</p> <p> Der Begriff &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; sei durch das Unionsrecht nicht definiert. Die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verwiesen zur Ermittlung des Sinns und der Bedeutung dieses Begriffs auch nicht ausdr&uuml;cklich auf das Recht der Mitgliedstaaten.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die betreffenden Fahrer seien &hellip; als Fahrer im internationalen Stra&szlig;entransport abh&auml;ngig besch&auml;ftigt gewesen und ausschlie&szlig;lich Lastkraftwagen auf Rechnung und Risiko von Transportunternehmen gefahren, die in den Niederlanden ans&auml;ssig gewesen seien. Was die Gehaltskosten betreffe, habe zwar AFMB Gehalt unmittelbar an die Fahrer gezahlt, dieses sei aber offenbar von den in den Niederlanden ans&auml;ssigen Unternehmen finanziert worden, die gem&auml;&szlig; den Vereinbarungen, die sie mit AFMB geschlossen h&auml;tten, bestimmte Betr&auml;ge an diese zu leisten gehabt h&auml;tten.</p> <p> Als Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport sei folglich das Transportunternehmen anzusehen, das den Betreffenden eingestellt habe, dem der Betreffende tats&auml;chlich auf unbestimmte Zeit uneingeschr&auml;nkt zur Verf&uuml;gung stehe, das eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber dem Betreffenden aus&uuml;be und das faktisch die Gehaltskosten zu tragen habe, vorbehaltlich der tats&auml;chlichen &Uuml;berpr&uuml;fungen, die das vorlegende Gericht vorzunehmen habe.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die Umsetzung dieser rechtlichen Konstruktion habe zu einer Verschlechterung des Sozialversicherungsschutzes der Fahrer gef&uuml;hrt, w&auml;hrend die fr&uuml;heren Arbeitgeber daraus offenbar Vorteile bei den Gehaltskosten gezogen h&auml;tten. Der Generalanwalt gelangt zu dem Schluss, dass &hellip; ein Rechtsmissbrauch vorliege, der es AFMB verbiete, sich auf ihre angebliche Arbeitgebereigenschaft zu berufen, um beim RSVB zu beantragen, die zyprischen Rechtsvorschriften f&uuml;r auf die betreffenden Fahrer anwendbar zu erkl&auml;ren.</p> <p> <em>Schlussantr&auml;ge des Generalanwalts in der Rechtssache C-610/18 AFMB Ltd u. a. / Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank, Pressemitteilung des EuGH Nr. 146/19 vom 26.11.2019 </em></p> <p> <strong>LINK zur Pressemitteilung des EuGH: </strong></p> <p> <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf"><strong>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf</strong></a></p>

Aktuelles

Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren

<p> Der Rhein-Kreis Neuss hat die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts D&uuml;sseldorf durch ein am 24.10.2019 verk&uuml;ndetes Urteil entschieden und der gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde gerichteten Klage des Medizinal-Cannabis-Patient stattgegeben.</p>

Ausgewählte Artikel

Home

Sparsamstes Oberklasse-Modell der Welt

<p> &bull; Mercedes-Benz E 300 BlueTEC HYBRID: 4,2 l Diesel/100 km,&nbsp;109 g CO2/km&nbsp;</p> <p> &bull; Mercedes-Benz E 400 HYBRID: 27 mpg Benzin&nbsp;</p> <p> &bull; Mehr Drehmoment und Leistung, keine Einschr&auml;nkungen des&nbsp;Platzangebotes und des nutzbaren Kofferraumvolumens&nbsp;</p> <p> &bull; Als Limousine und als T-Modell verf&uuml;gbar (E 300 BlueTEC HYBRID)&nbsp;</p> <p> &bull; Modulares Hybrid-Konzept mit Lithium-Ionen Batterie&nbsp;</p> <p> &bull; Reduktion der CO2-Emissionen und des Verbrauchs gegen&uuml;ber E 250 CDI um rund 15 Prozent&nbsp;</p> <p> &bull; Beeindruckendes Fahrerlebnis dank Start/Stopp, Rekuperation, &nbsp;Boost-Effekt, rein elektrischem Fahren und Segeln&nbsp;</p> <p> &nbsp;</p> <p> Mercedes-Benz schl&auml;gt ein neues Kapitel im Kernsegment seiner Marke auf&nbsp;und setzt dabei neue Ma&szlig;st&auml;be f&uuml;r Business-Fahrzeuge der Oberklasse: Der&nbsp;sowohl als Limousine als auch als T-Modell erh&auml;ltliche E 300 BlueTEC HYBRID&nbsp;&uuml;berzeugt durch neue Rekordwerte bei der Effizienz. Er gl&auml;nzt mit&nbsp;vorbildlichen Verbrauchswerten (4,2 l/100 km Verbrauch1) sowie&nbsp;beeindruckender Leistungsf&auml;higkeit: Der 4-Zylinder-Diesel des &nbsp;E 300 BlueTEC HYBRID verf&uuml;gt &uuml;ber 150 kW (204 PS) und 500 Nm.&nbsp;Gemeinsam mit einem Elektromotor mit 20 kW und 250 Nm ergibt sich ein stimmiges Gesamtkonzept. Der E 300 BlueTEC HYBRID ist das sparsamste&nbsp;Oberklasse-Modell der Welt. &nbsp;</p> <div> <p> Der V6-Ottomotor des E 400 HYBRID leistet 225 kW (306 PS) und 370 Nm,&nbsp;hinzu kommen auch hier 20 kW und 250 Nm des Elektromotors. Die&nbsp;Verbrauchswerte nach amerikanischer Norm CAFE: City 24 mpg, &nbsp;Highway 31 mpg, Combined 27 mpg. &nbsp;</p> <p> &bdquo;Mit den beiden E-Klasse Modellen setzen wir jetzt unsere umfassende &nbsp;Hybrid-Offensive fort. Die modulare Technik &ouml;ffnet uns den Weg, z&uuml;gig weitere&nbsp;Baureihen um Hybrid-Modelle zu erg&auml;nzen&ldquo;, erkl&auml;rt Professor Dr. Thomas&nbsp;Weber, Daimler-Vorstand f&uuml;r Konzernforschung und Leiter Mercedes-Benz&nbsp;Cars Entwicklung. &bdquo;Mit einem klaren Fokus auf die unterschiedlichen&nbsp;Bed&uuml;rfnisse der weltweiten M&auml;rkte k&ouml;nnen wir genau die Modelle anbieten,&nbsp;die unsere Kunden verlangen. Die E-Klasse Hybride bieten neben einer&nbsp;deutlichen Verbrauchsreduzierung ein sehr beeindruckendes Fahrerlebnis:&nbsp;Hybrid-Fahren auf Premiumniveau.&ldquo;&nbsp;</p> <p> Die neuen Modelle verlangen von ihren Passagieren keinerlei&nbsp;Einschr&auml;nkungen im Platzangebot, weder im Innen- noch im Kofferraum.&nbsp;Weitere Vorteile des intelligenten modularen Hybridkonzeptes, einer&nbsp;umfassenden Weiterentwicklung des seit 2009 zum klaren Marktf&uuml;hrer seines&nbsp;Segments avancierten Mercedes-Benz S 400 HYBRID: An der Karosserie sind&nbsp;keine &Auml;nderungen notwendig, das Hybrid-Modul ist flexibel und modular auch&nbsp;in weiteren Baureihen einsetzbar, neben Diesel- und Benzinmodellen wird es&nbsp;auch Rechtslenkervarianten geben. Dabei f&auml;llt der Aufpreis moderat aus. Die&nbsp;neuen Hybrid-Modelle feiern ihre Weltpremiere bei der Detroit Motor Show&nbsp;(14. bis 22. Januar 2012) und kommen im Laufe des Jahres auf den Markt. Der&nbsp;E 300 BlueTEC HYBRID ist zun&auml;chst f&uuml;r den europ&auml;ischen Markt vorgesehen,&nbsp;w&auml;hrend der E 400 HYBRID auf dem amerikanischen Markt startet und sp&auml;ter&nbsp;in weiteren L&auml;ndern wie Japan und China angeboten wird.&nbsp;</p> <p> Die Highlights des E 300 BlueTEC HYBRID auf einen Blick:&nbsp;</p> <p> - Kompaktes, intelligentes und modulares Hybridkonzept: Keine&nbsp;&Auml;nderungen an der Karosserie des Basisfahrzeugs notwendig&nbsp;</p> </div> <div> - Auch als T-Modell erh&auml;ltlich&nbsp;</div> <div> <p> - Platzangebot, Sicherheit und Komfort bleiben erhalten&nbsp;</p> <p> - Deutliche Komfortsteigerung im Start-Stopp-Betrieb; ger&auml;uschloser&nbsp;Start, voller Klimakomfort&nbsp;</p> <p> - Bestmarke im Verbrauch im Segment der Oberklasse-Business-&nbsp;Fahrzeuge: 4,2 Liter/100 km, 109 g CO2/km&nbsp;</p> <p> - Teil der intelligenten Downsizing-Strategie von Mercedes-Benz.&nbsp;Steigerung der motorischen Leistung des E 300 BlueTEC HYBRID mit&nbsp;150 kW + 20 kW E-Maschine/500 Nm + 250 Nm gegen&uuml;ber E 250 CDI&nbsp;(150 kW/500 Nm). Damit auf dem Niveau des E 300 CDI (170 kW/&nbsp;540 Nm)&nbsp;</p> <p> - Verbrauchseinsparung gegen&uuml;ber E 250 CDI von rund 15 Prozent &ndash;&nbsp;auch im realen Stra&szlig;enverkehr&nbsp;</p> <p> - Beeindruckendes Hybrid-Fahrerlebnis (Start/Stopp, Rekuperation,&nbsp;Boosteffekt, rein elektrisches Fahren und Segeln)&nbsp;</p> </div> <div> <p> Die Highlights des E 400 HYBRID auf einen Blick:&nbsp;</p> <p> - Kompaktes, intelligentes und modulares Hybridkonzept: Keine&nbsp;&Auml;nderungen an der Karosserie des Basisfahrzeugs notwendig. &nbsp;</p> <p> - Platzangebot, Sicherheit und Komfort bleiben erhalten &nbsp;</p> <p> - Deutliche Komfortsteigerung im Start-Stopp-Betrieb; &nbsp;ger&auml;uschloser Start, voller Klimakomfort&nbsp;</p> <p> - Verbrauch Combined (CAFE): 27 mpg&nbsp;</p> <p> - Teil der intelligenten Downsizing-Strategie von Mercedes-Benz.&nbsp;Steigerung der motorischen Leistung des E 400 HYBRID um 20 kW&nbsp;und 250 Nm durch die E-Maschine.&nbsp;</p> <p> - Beeindruckendes Hybrid-Fahrerlebnis (Start/Stopp, Rekuperation,&nbsp;Boosteffekt, rein elektrisches Fahren und Segeln)&nbsp;</p> <p> &nbsp;</p> </div>

Home

SEAT Finanzierung: Null Zinsen – null Anzahlung

<p> &nbsp;SEAT startet mit einem Sonder-Finanzierungsangebot ins&nbsp;Jahr 2012 und bietet seinen Kunden damit einen herausragend g&uuml;nstigen Weg zum&nbsp;neuen Fahrzeug: Ohne Zinsen und ohne Anzahlung &ndash; bei Laufzeiten zwischen 12 und 48&nbsp;Monaten. Die Sonderaktion l&auml;uft bis zum 31. M&auml;rz 2012 und gilt f&uuml;r alle SEAT Neuwagen&nbsp;mit Ausnahme des Alhambra.&nbsp;</p> <p> Der SEAT Ibiza, Gewinner des reddot design award und Autobild Dauertestsieger&nbsp;(Ausgabe 26/2011) ist mit dieser Finanzierung bei null Zinsen und null Anzahlung sowie&nbsp;einer Vertragslaufzeit bis zu 48 Monaten genauso budgetschonend zu bekommen wie&nbsp;alle SEAT Altea, Exeo und Leon Fahrzeuge. Auch die Copa Sondermodelle, die gegen&uuml;ber&nbsp;den vergleichbaren Serienfahrzeugen einen Preisvorteil von bis zu 2.195 Euro bieten,&nbsp;k&ouml;nnen ohne Zinszahlung und ohne Anzahlung finanziert werden. &nbsp;</p>

Home

Renault plant Lieferung von 300 Kangoo Z.E. für die Modellregion Hamburg

<p> Renault plant, bis Ende 2012 insgesamt 300 Renault Kangoo Z.E. in die Modellregion Hamburg auszuliefern. Die elektrisch angetriebenen City-Lieferwagen sollen an &ouml;ffentliche und private Fuhrparkbetreiber &uuml;bergeben werden. Die Ausweitung der bisherigen Zusammenarbeit am Standort Hamburg erfolgt aufgrund der durchweg positiven Resonanz der bisherigen Pilotkunden.</p> <p> Renault ist bereits einer der bisherigen Projektpartner in der Modellregion Elektromobilit&auml;t Hamburg. Im Mai 2011 starteten in der Hansestadt die ersten 15 Kangoo Z.E. (Zero Emission) ihren Einsatz im Lieferverkehr. Insgesamt 200 Ladepunkte, davon 100 im &ouml;ffentlichen Stra&szlig;enraum, gew&auml;hrleisten im Stadtgebiet die Stromversorgung f&uuml;r die Elektrofahrzeuge mit erneuerbaren Energien.</p> <p> Positive Resonanz bei den Pilotkunden</p> <p> Die Resonanz der bisherigen Pilotkunden zeigt eine hohe Akzeptanz auf Seiten der Nutzer. Als Reaktion darauf plant Renault, das Fahrzeugkontingent in der Hansestadt um 300&nbsp;Kangoo Z.E. mit rein batterieelektrischem Antrieb zu erh&ouml;hen. &bdquo;Das erfreuliche Feedback unserer Pilotkunden zeigt uns, dass die Renault <a href="">Elektrofahrzeuge</a> nicht nur f&uuml;r umweltfreundliche, sondern auch f&uuml;r alltagstaugliche Mobilit&auml;t stehen&ldquo;, so Achim Schaible, Vorstands&shy;vorsitzender der Renault Deutschland AG. Der franz&ouml;sische Automobilhersteller und die Stadt Hamburg werden nach Ende des Modellregionenprojekts ihre Zusammenarbeit auf breiterer Basis fortsetzen, da sich bereits heute die Nachfrage der Hamburger Wirtschaft auf hohem Niveau bewegt und Hamburg vor Ort &uuml;ber eine schlagkr&auml;ftige Organisation f&uuml;r den Auf- und Ausbau der Elektromobilit&auml;t verf&uuml;gt.</p> <p> Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Starts des Modellregionen&shy;projekts hat der Hamburger Senat beschlossen, dass sich die Hansestadt auch als &bdquo;Schaufenster Elektromobilit&auml;t&ldquo; bewerben wird. Hintergrund: Der Bund beabsichtigt, in den kommenden drei Jahren in bis zu f&uuml;nf ausgew&auml;hlten Regionen die verst&auml;rkte Einf&uuml;hrung und Akzeptanz von Elektroautos zu testen. In diesen &bdquo;Schaufenstern&ldquo; soll ein besonders hoher und sichtbarer Anteil von Elektrofahrzeugen am Gesamtverkehr eine positive Wahrnehmung in der &Ouml;ffentlichkeit bewirken. Renault wird daran einen ma&szlig;geblichen Anteil haben.</p> <p> Erste Elektrotransporter aus Gro&szlig;serienproduktion</p> <p> Der City-Lieferwagen Kangoo Z.E. und die Langversion Kangoo Maxi Z.E. sind die ersten rein elektrisch betriebenen Transporter aus Gro&szlig;serienproduktion. Die kompakten Lieferwagen sind auf die Bed&uuml;rfnisse gewerblicher Nutzer zugeschnitten und eignen sich speziell f&uuml;r den Einsatz im Stadtgebiet. Das g&uuml;nstige Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis macht den rein elektrisch betriebenen Kangoo Z.E. und Kangoo Maxi Z.E. gleicherma&szlig;en f&uuml;r Flotten- und Privatkunden attraktiv. Die Reichweite betr&auml;gt mit voll aufgeladener Batterie im Neuen Europ&auml;ischen Fahrzyklus (NEFZ) 170 Kilometer, jedoch sind bei sparsamer Fahrweise bis zu 200&nbsp;Kilometer m&ouml;glich.</p> <p> Bisherige F&ouml;rderung vom Bundesverkehrsministerium</p> <p> Die Modellregion Hamburg ist eine der bisherigen acht Modellregionen, die im Rahmen eines Bundesprogramms vom Bundesministerium f&uuml;r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gef&ouml;rdert wurden. Koordiniert wird das Programm von der NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellen&shy;technologie. Neben der Stadt Hamburg und dem Bundesverkehrs&shy;ministerium engagieren sich in der Modellregion Industriepartner aus der Automobilbranche und der Energiewirtschaft sowie Mobilit&auml;ts&shy;dienstleister,&nbsp; jeweils koordiniert durch &nbsp;die hySOLUTIONS GmbH als regionale Projektleitstelle.</p>

Home

Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

Home

DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>