Deutscher Automarkt 2025 im Strukturwandel
Mit 246.429 Pkw-Neuzulassungen im Dezember (+9,7 % zu 2024) erreichte der deutsche Pkw-Markt 2025 insgesamt 2,858 Millionen Neuzulassungen. Das entspricht fast exakt der Dataforce Prognose von Ende 2024 (2,861 Millionen). Gründe für das starke Dezemberergebnis waren einerseits ein zusätzlicher Arbeitstag und anderseits ein Jahresendspurt in den meisten Kanälen.
So legten im Relevanten Flottenmarkt im Dezember ganz entgegen dem Gesamtjahrestrend (-5 %) die Neuzulassungen um 11 Prozent zu. Private Halter steigerten ihre Neuzulassungen gegenüber Dezember 2024 um 10 Prozent, die Hersteller erhöhten ihre Eigenzulassungen um 15 Prozent und die Autovermieter ließen sogar 17 Prozent mehr Pkw zu als noch im Dezember 2024.
Über das Gesamtjahr wurde das Marktwachstum in Deutschland dabei von einer Erholung der privaten Nachfrage (+5 %) sowie einem deutlichen Anstieg der Eigenzulassungen im Fahrzeugbau (+23 %) angetrieben. Damit stieg der Taktikanteil (Zulassungen auf Fahrzeugbau, -handel, Autovermieter) 2025 auf 36 Prozent (2024 35 %, 2019 40 %) während sich der Schwerpunkt vom Handel auf die Hersteller verlagert.
So lief die Antriebswende nach Kundengruppen
Bei den Kraftstoffarten hat sich das Wachstum der BEV (+63 %) und PHEV (+58 %) im Dezember 2025 noch weiter beschleunigt. In der Gesamtjahresbilanz 2025 kamen 62 Prozent mehr PHEV und 43 Prozent mehr BEV in den Markt.
Mit 207.000 Pkw (+38 %) bleibt der Relevante Flottenmarkt der größte BEV-Nachfrager, und der Absatz erreichte im abgelaufenen Jahr ein neues Allzeithoch. Noch stärker wuchs die BEV-Nachfrage im Privatmarkt (195.000, +43 %). Allerdings ist hier noch Luft nach oben: 2022 kauften Privatpersonen mit der Kaufprämie noch 237.000 BEV.

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Der Absatz von Verbrennern ging dagegen um 11 Prozent auf ziemlich genau zwei Millionen Pkw zurück. Das sind eine halbe Million weniger als 2020 und 1,5 Millionen weniger als 2019.
Transportermarkt egalisiert Vorjahresniveau, 62 Prozent mehr Elektrotransporter
Der Transportermarkt beendete das Jahr 2025 mit einem Dämpfer: Im Dezember 2025 gingen die Neuzulassungen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw-Utilities um 5,1 Prozent zurück. Das betraf allerdings vor allem die Eigenzulassungen im Fahrzeughandel (-23 %) und die Anschaffungen der Vermieter (-17 %). Diese Player haben im Dezember 2024 eine größere Anzahl von Diesel- und Benzintransportern zugelassen, unmittelbar vor der Einführung der verschärften Emissionsregeln. Im Vergleich zu dieser Zulassungsspitze fielen die Neuzulassungen nun deutlich ab. Im Relevanten Flottenmarkt (+1,2 %) und bei den Privatzulassungen (+0,8 %) fiel die Dezemberbilanz dagegen positiv aus. Auffällig ist zwar die starke Steigerung von 44 Prozent bei den Herstellerzulassungen. Volumenmäßig machen diese jedoch lediglich 4 Prozent des Markts aus.
Über alle 12 Monate kommt der Transportermarkt nun ziemlich genau auf Vorjahresniveau. Angesichts der Herausforderungen durch Regulierung und wirtschaftlicher Stagnation ist das ein ordentliches Ergebnis.
Auch bei den Transportern ist die Antriebswende voll im Gange. Das Neuzulassungsvolumen von Elektrotransportern ist nahezu Monat für Monat gestiegen. Im Dezember lag ihr Anteil bei 12 Prozent, über das Gesamtjahr waren 9 Prozent der Transporter vollelektrisch. Etwa zwei Drittel der BEVs wurden im Flottenmarkt zugelassen, bei einem Gesamtanteil der Flottenzulassungen von 50 Prozent.
Benjamin Kibies, Senior Automotive Analyst
„Nach einem schwachen Jahresauftakt haben sich Pkw- und Transportermarkt in Deutschland zur Jahresmitte stabilisiert und konnten ihre jeweiligen Vorjahresergebnisse halten oder sogar leicht übertreffen. Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation und der vielfältigen Herausforderungen ist das ein gutes Ergebnis. Gerade die Belebung zum Jahresende macht Hoffnung für 2026. Parallel dazu geht die Antriebswende weiter. Dass allein in Deutschland innerhalb von sechs Jahren 1,5 Millionen weniger Verbrenner verkauft wurden und das Volumen immer weiter sinkt, führt zu einem tiefgreifenden Strukturwandel, der die Branche weiterhin beschäftigen wird.“

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Attraktive Raten für ix35 und i40cw
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Aktuelles
Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetamin-Konsum unter analytischem Grenzwert
<p> Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht (mehr oder wieder) besteht, so dass die Teilnahme des Fahrzeugführers am Straßenverkehr eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sehr wahrscheinlich macht, verdient das öffentliche Interesse den Vorrang, den betroffenen Fahrer zu hindern, von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.</p> <p> Anders als bei der Bestimmung der Schwelle zur Strafbarkeit oder der Grenze für die Verhängung von Bußgeldern, die quantitativ bei einem analytischen Grenzwert von 25 ng/ml für Amphetamin liegt, reicht es im Zusammenhang mit der Frage der Fahreignung aus, dass sich qualitativ überhaupt ein Amphetaminkonsum feststellen lässt.</p> <p> Bei einer Verkehrskontrolle fiel den Polizeibeamten auf, dass die Augenlider des betroffenen Fahrzeugführers stark flatterten und die Pupillen einen sog. Reboundeffekt aufwiesen. Es waren mithin Erscheinungen feststellbar, die typischerweise Folge eines Drogenkonsums sind. Der dadurch begründete Verdacht bestätigte sich insofern, als das durchgeführte Drogenscreening in Gestalt einer immunologischen Untersuchung ein positives Ergebnis hinsichtlich Amphetamin hatte. Zwar können derartige Suchtests lediglich als hinweisgebende Analysen, also als Vorteste verwendet werden und sind sie für sich genommen nicht abschließend aussagekräftig. Die erforderliche Bestätigungsanalyse ergab jedoch ebenfalls einen Amphetaminwert, der über der Bestimmungsgrenze lag und selbst bei Berücksichtigung einer maximal zu erwartenden Messunsicherheit nicht sehr weit unterhalb der Bestimmungsgrenze zu verorten war, jedenfalls aber bei dem 3-fachen des Wertes der Nachweisgrenze lag. Diese gewonnenen Erkenntnisse sind durch die vom Fahrzeugführer aufgeworfenen Fragen nicht durchgreifend erschüttert worden. Vielmehr haben sich konkrete Anhaltspunkte von hohem Gewicht dafür ergeben, dass der Antragsteller erneut - wie 2008/2009 Cocain - sog. harte Drogen konsumiert hat. Zugleich sprechen schwerwiegende Anzeichen dafür, dass der Fahrer auch nach Einnahme derartiger Drogen ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat und ein derartiges Verhalten auch in Zukunft befürchtet werden müsste.</p> <p> Die Menge und die Konzentration der Drogenaufnahme ist im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Kraftfahreignung unerheblich, weil es für die Bestimmung der Fahreignung nicht auf das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung einer („harten“) Droge ankommt. Es spielt keine entscheidende Rolle, dass die Blutuntersuchung einen Wert ergeben hat, der unter dem analytischen Grenzwert von 25 ng/ml für Amphetamin liegt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch unterhalb des analytischen Grenzwerts von 25 ng/ml für Amphetamin typischerweise Wirkungen möglich sind und ein unterer Gefahrenwert für Amphetamin nicht festgelegt werden kann. Das bedeutet ferner, dass auch bei niedrigeren Werten eine Ahndung nach § 24 a Abs. 2 StVG nicht ausgeschlossen ist. Im Hinblick auf das mit dem Konsum von Amphetamin verbundene konkrete Gefahrenpotenzial kann mithin unter den hier gegebenen Umständen im Interesse der hochrangigen Rechtsgüter der Gesundheit und des Lebens der übrigen Verkehrsteilnehmer eine Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht verantwortet werden.</p> <p> <em>OVG Niedersachsen, Beschluss v. 23.11.2011, Az. 12 ME 245/11</em></p>
Aktuelles
Verhältnis der Betriebsgefahr von fahrenden und parkenden Fahrzeug
<p> Nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Fahrzeugführer die Fahrertür an dem geschädigten Kraftfahrzeug erst unmittelbar vor dem herannahenden Fahrzeug des Schädigers weit in die Fahrbahn hinein geöffnet hat, so dass es dem Schädiger trotz sogleich eingeleiteter Vollbremsung nicht mehr möglich gewesen ist, den Zusammenstoß mit der Fahrertür des geschädigten Fahrzeugs zu vermeiden.</p> <p> Entscheidend ist, dass eine mögliche Betriebsgefahr des fahrenden Fahrzeugs des Schädigers wegen des vom Fahrer des geschädigten Fahrzeugs begangenen Verstoßes gegen die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO in jedem Fall hinter der Betriebsgefahr des geschädigten (parkenden) Fahrzeugs zurücktritt. Durch das Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn hin spricht gegen den Geschädigten der Anschein, der Unfall sei allein darauf zurückzuführen, dass der Fahrer die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO nicht eingehalten hat. Denn es ist anerkannt, dass derjenige, der die linke Wagentür zur Fahrbahn hin öffnen wolle, eben diese Tür nur langsam und nur spaltweise öffnen dürfe, wobei Letzterem regelmäßig nur bei einer Spaltbreite von bis zu 10 cm Genüge getan sei und die Tür obendrein nur dann überhaupt geöffnet werden dürfe, wenn sich mit Gewissheit kein Verkehr nähert.</p> <p> Es ist anerkannt, dass die Sorgfaltsanforderungen des § 14 StVO für die Dauer des gesamten Aus- und Einsteigevorgangs gelten, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Ein- oder Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist. Der erste Anschein spricht insoweit gegen den Geschädigten, der diesen auch nicht durch Beweise entkräftet hat. Jedenfalls ist es dem Geschädigten selbst auf Grund der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme nicht gelungen, den gegen ihn sprechenden Anschein eines Verstoßes gegen § 14 StVO zu entkräften, weshalb das Erstgericht die Klage mit Recht abgewiesen hat. Vor diesem Hintergrund konnte die Berufung keinen Erfolg haben.</p> <p> <em>LG Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011, Az. 9 S 16/11</em></p> <p> </p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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