AutoScout24 Jahresrückblick 2025: Elektro-Gebrauchtwagenmarkt wächst – doch durch neue Förderung drohen erneute Preisturbulenzen
Die neue Elektroförderung für 2026 steht in den Startlöchern. Auch wenn letzte Details und das Startdatum noch offen sind, ist schon jetzt klar: Die Prämie wird dem Elektro-Neuwagenmarkt neuen Schwung verleihen. Welche Folgen für den Gebrauchtwagenmarkt zu erwarten sind, der in den vergangenen Jahren bereits unter massiven Restwertverlusten gelitten hat, analysiert AutoScout24 in einer aktuellen Auswertung. Der Report gibt Einblicke in den Status Quo zu Angebot, Preisentwicklung und den beliebtesten Modelle in Deutschland und vier weiteren europäischen Märkten in 2025 – und wagt einen Ausblick auf 2026.
Angebot gebrauchter E-Autos wächst stetig
Der Markt für gebrauchte Elektrofahrzeuge wächst kontinuierlich und etabliert sich zunehmend als fester Bestandteil des Gebrauchtwagenangebots. In Deutschland stieg das Angebot 2025 um 6 Prozent auf rund 45.000 Fahrzeuge. Damit machen gebrauchte E-Autos inzwischen 6,5 Prozent aller Inserate auf AutoScout24 aus. Seit 2020 hat sich ihr Anteil mehr als versechsfacht – von 0,8 Prozent auf 6,5 Prozent.
Auch in anderen europäischen Ländern nimmt die Verfügbarkeit deutlich zu. Besonders stark wuchs das Angebot 2025 in den Niederlanden mit einem Plus von 16 Prozent. Grund hierfür ist unter anderem eine stärkere Präsenz professioneller Händler auf AutoScout24. Der Anteil elektrischer Fahrzeuge am Gesamtangebot liegt dort aktuell bei 7,3 Prozent. Österreich weist gemessen am Elektroanteil mit 7,7 Prozent den höchsten Wert auf, das Angebot stagniert jedoch gegenüber 2024 (−1 Prozent). In Belgien legte das Angebot um 6 Prozent zu und erreicht einen Anteil von 5,6 Prozent. Italien weist weiterhin den niedrigsten Elektroanteil auf: Dort sank das Angebot im Jahresvergleich um 4 Prozent, der Anteil elektrischer Fahrzeuge liegt derzeit bei nur 2,6 Prozent.
Leicht sinkende Preise – aber weiter deutlicher Abstand zu Verbrennern
Mit durchschnittlich 34.800 Euro verbilligten sich gebrauchte Elektroautos in Deutschland 2025 um 4,1 Prozent oder 1.400 Euro. Trotz leichter Preiskorrektur sind gebrauchte E-Autos weiterhin rund 8.500 Euro teurer als Verbrenner (26.300 Euro).

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Dieser Unterschied erklärt sich vor allem durch die unterschiedliche Marktstruktur. „Das Verbrennerangebot auf AutoScout24 ist deutlich älter und damit günstiger – Fahrzeuge sind im Schnitt rund sieben Jahre alt –, während gebrauchte Elektroautos als noch junger Markt im Durchschnitt erst 2,5 Jahre alt sind. Auch wenn die Preisunterschiede nach wie vor hoch ausfallen, so haben sich Elektro und Verbrenner in den vergangenen Jahren stärker angenähert“, sagt AutoScout24 Deutschland Vertriebschef Stefan Schneck. Zu Höchstwerten 2022 kostete ein gebrauchter Stromer in Deutschland im Schnitt noch stolze 50.000 Euro, 30 Prozent mehr als ein E-Auto und fast doppelt so viel ein Verbrenner heute. „Die in 2025 ausgebremste Verbilligung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass vermehrt sehr junge und damit teurere Fahrzeuge aus Leasingverträgen in den Markt kommen und den Durchschnittspreis stützen“, so Schneck.
Dass Elektro-Gebrauchtwagen nicht mehr pauschal teurer sind als Verbrenner zeigt hingegen der genaue Blick auf den Modellvergleich. „Betrachtet man Fahrzeuge gleichen Alters und mit ähnlicher Laufleistung, so wird deutlich, dass beispielsweise der VW ID.3 bereits seit einer Weile günstiger zu haben ist als sein Verbrenner-Pendant VW Golf. Der genaue Vergleich bleibt entscheidend“, sagt Stefan Schneck. Bereits im Frühjahr 2024 unterschritt ein drei bis vier Jahre alter ID.3 mit 10.000 bis 75.000 Kilometern das Preisniveau eines vergleichbaren Golf. Zuletzt lag das Elektromodell mit rund 26.000 Euro etwa 1.000 Euro unter dem Preis des Verbrenners.
Beliebteste E-Auto-Modelle 2025: Tesla bleibt Leitgröße
Ungeachtet der Debatten rund um politische Aktivitäten und Imageverlust von Elon Musk oder rückläufige Neuzulassungen im Jahr 2025 bleibt Tesla die dominierende Marke im Elektro-Gebrauchtwagenmarkt. Das Tesla Model 3 ist auf Basis der Kaufanfragen in vier von fünf Ländern die klare Nummer eins; lediglich in Belgien wird es vom Porsche Taycan auf den zweiten Platz verdrängt. Auch das Model Y ist in der europäischen Top-5 stark vertreten.
„Die Nachfrage nach Tesla-Modellen blieb 2025 hoch und legte seit Mitte des Jahres sogar noch leicht zu. Model 3 und Model Y erzielen im Schnitt bis zu sechsmal mehr Kaufanfragen pro Inserat als ein durchschnittlicher Gebrauchtwagen auf AutoScout24. Damit bleibt Tesla die zentrale Leitgröße im Elektro-Gebrauchtwagenmarkt“, so Schneck. Auf den mittleren und unteren Rängen zeigt sich deutlich mehr Dynamik. Insgesamt prägt der Volkswagen Konzern das Elektro-Ranking stark und ist mit Modellen wie ID.3, ID.4, Q4 e-tron und e-Golf in allen Ländern präsent.
Das detaillierte Ranking findet sich unter:
https://www.autoscout24.de/unternehmen/daten/jahresrueckblick-2025-elektro-gebrauchtwagenmarkt- waechst/
Ausblick 2026: Neue Förderung als Belastungstest für den Elektro-Gebrauchtwagenmarkt
„Der Elektro-Gebrauchtwagenmarkt wächst stetig und etabliert sich zunehmend als ernstzunehmender Teil des Automobilmarkts. Gebrauchte E-Autos sind heute für viele Anwendungsfälle – etwa im städtischen Umfeld – kein pauschales No-Go mehr. Auch die Bedenken hinsichtlich der Batterielebensdauer haben in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen“, so Stefan Schneck. „Ein zentrales Thema bleibt jedoch das Restwertrisiko, das viele Verbraucher weiterhin verunsichert.“
Die geplante neue Elektroförderung dürfte den sich noch aufbauenden Markt erneut spürbar beeinflussen. „Fördermaßnahmen wirken sich immer auf die gesamte Marktdynamik aus und erzeugen nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer. Zunächst ist davon auszugehen, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidungen – sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen – aufschieben, bis Klarheit über die Ausgestaltung der Förderung und insbesondere über den Starttermin besteht. Danach wird sich der Fokus voraussichtlich klar auf Elektro-Neuwagen verlagern. Ob gebrauchte Stromer zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten“, so Schneck.
AutoScout24 rechnet daher mit deutlich negativen Auswirkungen auf den Elektro-Gebrauchtwagenmarkt. „Nach der zuletzt beobachteten Stabilisierung könnten E-Gebrauchte erneut an Wert verlieren, weil sie im Vergleich zu geförderten Neuwagen weiter an Attraktivität einbüßen. Eine erneute Phase sinkender Restwerte, wie wir sie in den vergangenen Jahren bereits erlebt haben, dürfte die Verunsicherung vieler Verbraucher weiter verstärken. Gleichzeitig werden Käuferinnen und Käufer, die erst kürzlich in ein Elektroauto investiert haben, schlagartig mit deutlichen Wertverlusten konfrontiert.“
AutoScout24 spricht sich deshalb klar für eine breiter angelegte Förderung aus: „Eine Förderung, die auch gebrauchte Elektrofahrzeuge einbezieht, wäre deutlich wirksamer für die nachhaltige Verbreitung der Elektromobilität. Gerade für einkommensschwächere Haushalte, bei denen die Prämie eigentlich ansetzen soll, spielen Gebrauchte eine entscheidende Rolle für bezahlbare Mobilität – sie werden nach aktuellem Kenntnisstand jedoch nicht berücksichtigt.“

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Attraktive Raten für ix35 und i40cw
<p> <br /> - Erfolgs-SUV ix35 ab 159 Euro monatlich erhältlich<br /> - Günstig Kombi fahren ab 199 Euro im Monat<br /> - Unterstützung durch reichweitenstarke Werbekampagne<br /> <br /> Attraktive Finanzierungen bietet die Hyundai Motor Deutschland GmbH seitJahresbeginn in Zusammenarbeit mit der FFS Bank GmbH für die Modelle ix35 und i40cw an. Der dynamische Cityroader ix35, mit 13.248 Verkäufen in 2011 eine der Erfolgsgrößen im deutschen SUV-Markt, ist in der Variante 1.6 Comfort bereits ab einer Monatsrate von 159 Euro erhältlich. Die Anzahlung beträgt 4.706,43 Euro und die Zielrate 10.551,90 Euro. Als wirtschaftliches Dieselmodell 1.7 CRDi in der mittleren Ausstattungslinie Style kommt der ix35 mit 199 Euro pro Monat kaum teurer (6.119,55 Euro Anzahlung, 13.889,20 Euro Zielrate).<br /> <br /> Anhänger von Mittelklasse-Kombis finden beim i40cw das richtige Angebot. So gibt es den 1.6 Comfort bei einer Anzahlung von 5.284,52 Euro für günstige 199 Euro im Monat. Auch hier fällt die Zielrate mit 10.993,30 Euro moderat aus. Für Langstreckenfahrer bietet sich der i40cw 1.7 CRDi<br /> Style mit einer Finanzierungsrate von 259 Euro an. Die Anzahlung beträgt dann 6.995,83 Euro und die Schlussrate 14.400,80 Euro.<br /> <br /> Alle Angebote basieren auf einem jährlichen effektiven Zinssatz von 3,9 Prozent und einer Laufzeit von 48 Monaten bei einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern. Die Sonderfinanzierung wird mit einer aufmerksamkeitsstarken Werbekampagne in Publikums- und Fachzeitschriften, Hörfunk und Internet begleitet.<br /> <br /> </p>
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Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetamin-Konsum unter analytischem Grenzwert
<p> Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht (mehr oder wieder) besteht, so dass die Teilnahme des Fahrzeugführers am Straßenverkehr eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sehr wahrscheinlich macht, verdient das öffentliche Interesse den Vorrang, den betroffenen Fahrer zu hindern, von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.</p> <p> Anders als bei der Bestimmung der Schwelle zur Strafbarkeit oder der Grenze für die Verhängung von Bußgeldern, die quantitativ bei einem analytischen Grenzwert von 25 ng/ml für Amphetamin liegt, reicht es im Zusammenhang mit der Frage der Fahreignung aus, dass sich qualitativ überhaupt ein Amphetaminkonsum feststellen lässt.</p> <p> Bei einer Verkehrskontrolle fiel den Polizeibeamten auf, dass die Augenlider des betroffenen Fahrzeugführers stark flatterten und die Pupillen einen sog. Reboundeffekt aufwiesen. Es waren mithin Erscheinungen feststellbar, die typischerweise Folge eines Drogenkonsums sind. Der dadurch begründete Verdacht bestätigte sich insofern, als das durchgeführte Drogenscreening in Gestalt einer immunologischen Untersuchung ein positives Ergebnis hinsichtlich Amphetamin hatte. Zwar können derartige Suchtests lediglich als hinweisgebende Analysen, also als Vorteste verwendet werden und sind sie für sich genommen nicht abschließend aussagekräftig. Die erforderliche Bestätigungsanalyse ergab jedoch ebenfalls einen Amphetaminwert, der über der Bestimmungsgrenze lag und selbst bei Berücksichtigung einer maximal zu erwartenden Messunsicherheit nicht sehr weit unterhalb der Bestimmungsgrenze zu verorten war, jedenfalls aber bei dem 3-fachen des Wertes der Nachweisgrenze lag. Diese gewonnenen Erkenntnisse sind durch die vom Fahrzeugführer aufgeworfenen Fragen nicht durchgreifend erschüttert worden. Vielmehr haben sich konkrete Anhaltspunkte von hohem Gewicht dafür ergeben, dass der Antragsteller erneut - wie 2008/2009 Cocain - sog. harte Drogen konsumiert hat. Zugleich sprechen schwerwiegende Anzeichen dafür, dass der Fahrer auch nach Einnahme derartiger Drogen ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat und ein derartiges Verhalten auch in Zukunft befürchtet werden müsste.</p> <p> Die Menge und die Konzentration der Drogenaufnahme ist im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Kraftfahreignung unerheblich, weil es für die Bestimmung der Fahreignung nicht auf das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung einer („harten“) Droge ankommt. Es spielt keine entscheidende Rolle, dass die Blutuntersuchung einen Wert ergeben hat, der unter dem analytischen Grenzwert von 25 ng/ml für Amphetamin liegt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch unterhalb des analytischen Grenzwerts von 25 ng/ml für Amphetamin typischerweise Wirkungen möglich sind und ein unterer Gefahrenwert für Amphetamin nicht festgelegt werden kann. Das bedeutet ferner, dass auch bei niedrigeren Werten eine Ahndung nach § 24 a Abs. 2 StVG nicht ausgeschlossen ist. Im Hinblick auf das mit dem Konsum von Amphetamin verbundene konkrete Gefahrenpotenzial kann mithin unter den hier gegebenen Umständen im Interesse der hochrangigen Rechtsgüter der Gesundheit und des Lebens der übrigen Verkehrsteilnehmer eine Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht verantwortet werden.</p> <p> <em>OVG Niedersachsen, Beschluss v. 23.11.2011, Az. 12 ME 245/11</em></p>
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Verhältnis der Betriebsgefahr von fahrenden und parkenden Fahrzeug
<p> Nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Fahrzeugführer die Fahrertür an dem geschädigten Kraftfahrzeug erst unmittelbar vor dem herannahenden Fahrzeug des Schädigers weit in die Fahrbahn hinein geöffnet hat, so dass es dem Schädiger trotz sogleich eingeleiteter Vollbremsung nicht mehr möglich gewesen ist, den Zusammenstoß mit der Fahrertür des geschädigten Fahrzeugs zu vermeiden.</p> <p> Entscheidend ist, dass eine mögliche Betriebsgefahr des fahrenden Fahrzeugs des Schädigers wegen des vom Fahrer des geschädigten Fahrzeugs begangenen Verstoßes gegen die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO in jedem Fall hinter der Betriebsgefahr des geschädigten (parkenden) Fahrzeugs zurücktritt. Durch das Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn hin spricht gegen den Geschädigten der Anschein, der Unfall sei allein darauf zurückzuführen, dass der Fahrer die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO nicht eingehalten hat. Denn es ist anerkannt, dass derjenige, der die linke Wagentür zur Fahrbahn hin öffnen wolle, eben diese Tür nur langsam und nur spaltweise öffnen dürfe, wobei Letzterem regelmäßig nur bei einer Spaltbreite von bis zu 10 cm Genüge getan sei und die Tür obendrein nur dann überhaupt geöffnet werden dürfe, wenn sich mit Gewissheit kein Verkehr nähert.</p> <p> Es ist anerkannt, dass die Sorgfaltsanforderungen des § 14 StVO für die Dauer des gesamten Aus- und Einsteigevorgangs gelten, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Ein- oder Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist. Der erste Anschein spricht insoweit gegen den Geschädigten, der diesen auch nicht durch Beweise entkräftet hat. Jedenfalls ist es dem Geschädigten selbst auf Grund der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme nicht gelungen, den gegen ihn sprechenden Anschein eines Verstoßes gegen § 14 StVO zu entkräften, weshalb das Erstgericht die Klage mit Recht abgewiesen hat. Vor diesem Hintergrund konnte die Berufung keinen Erfolg haben.</p> <p> <em>LG Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011, Az. 9 S 16/11</em></p> <p> </p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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