Neuer Hyundai KONA überzeugt mit zukunftsweisendem Design

<p>Das dynamisches Design setzt sich im fahrerorientierten Innenraum fort. Die Basis aller Karosserievarianten ist dabei der neue Hyundai KONA Elektro. Neben der Elektroversion (BEV) auch Hybrid- und Benzinversion (HEV und ICE) sowie sportliche N Line verfügbar.</p>

Neuer Hyundai KONA überzeugt mit zukunftsweisendem Design

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Neuer Hyundai KONA überzeugt mit zukunftsweisendem Design

Hyundai Motor stellt das futuristische Design des neuen KONA vor. Basis für alle Modelle der neuen Generation ist die batterieelektrische Variante. Der neue Hyundai KONA wird in vier Varianten erhältlich sein: vollelektrisch (BEV), hybrid-elektrisch (HEV), mit Verbrennungsmotor und als sportlicher Hyundai KONA N Line. Alle Modelle eint die universelle Architektur* – mit einem einzigartigen Design für jedes einzelne Modell*.Mit dem neuen KONA beweist Hyundai Motor sein Engagement für nachhaltige Mobilität und technologieorientiertes Designdenken. In Kombination mit seiner innovativen und preisgekrönten Submarke IONIQ erweitert Hyundai sein Angebot an Elektrofahrzeugen und erfüllt gleichzeitig die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse seiner Kunden mit einer Vielzahl von Antriebsarten.„Mit seinem einzigartigen Charakter von KONA aufgewertet, bringt der neue KONA selbstbewusst seine kühne und dynamische Präsenz zum Ausdruck“, sagt SangYup Lee, Executive Vice President und Head of Hyundai Design Center. „Der KONA hat sich in jeder Hinsicht weiterentwickelt, um ein noch breiteres Spektrum an Vielfalt zu bieten und ein echter Lifestyle-Unterstützer zu werden.“Neuer Hyundai KONA: dynamischere Präsenz und mehr LebensraumDer neue KONA hat sich zu einem größeren, aber voll stadttauglichen SUV mit kühnerem Design entwickelt. Er vermittelt eine dynamischere Präsenz auf der Straße und bietet einen fahrerorientierten Innenraum. Um den Kunden ein Maximum an Lebensraum zu bieten, ist der neue Hyundai KONA Elektro um 150 mm auf 4.355 mm Länge gewachsen. Im Vergleich zum Vorgängermodell wuchsen die Breite um 25 mm und der Radstand um 60 mm, ohne dass die ikonische Designidentität verloren ging.Im Gegensatz zu den meisten Fahrzeugen, die mit verschiedenen Antriebsarten angeboten werden, begannen die Design- und Entwicklungsteams von Hyundai ihre Arbeit am neuen KONA mit der EV-Variante. Diese wurde dann angepasst an das hybrid-elektrische Modell, das mit Verbrennungsmotor und die KONA N Line. Dieser unkonventionelle Ansatz ermöglichte es Hyundai, alle Varianten des KONA mit einem technikzentrierten Designkonzept auszustatten. Trotz der gemeinsamen Architektur hat jedes Modell ein unverwechselbares, futuristisches Design.Die klare, unverwechselbare Frontpartie des neuen KONA charakterisiert die individuelle Ausstrahlungskraft, die zu den guten aerodynamischen Eigenschaften des neuen Modells beiträgt. Das quer über die gesamte Frontpartie laufende LED-Leuchtband hebt das unverwechselbare Design des neuen Hyundai KONA markant hervor. Der KONA Elektro ist das erste Modell von Hyundai, das das durchgehende Lichtband darüber hinaus mit einem charakteristischen „Parametric Pixel Design“ kombiniert. Damit greift der KONA Elektro ein charakteristisches Design-Element aus der Submarke IONIQ auf. Trotz seines futuristischen Aussehens lässt der neue KONA nie vergessen, dass er ein SUV ist. Sein dynamisches Styling wird durch markant geformte Radlaufverkleidungen akzentuiert. Sie beziehen die Scheinwerfer und Rückleuchten ein und betonen den robusten Charakter des neuen KONA. Kennzeichen des neuen Hyundai KONA sind seine parametrischen Oberflächen. Die scharfe, diagonale Falte an den Seiten verbindet die satinierten Chromleisten von der Gürtellinie bis zum Spoiler und schafft so eine Kontur, die sich um das gesamte Fahrzeug zieht. Ein weiteres LED-Leuchtband am Heck sowie eine hoch angebrachte dritte Bremsleuchte, die nahtlos in die satinierte Chromleiste des Dachspoilers integriert ist, unterstreichen das futuristische Design.Die Antriebsvarianten unterscheiden sich im Design durch Details. So verfügt der neue KONA Elektro über Pixel-Grafikelemente am Kühlergrill und am hinteren Stoßfänger, ein Pixel-inspiriertes 19-Zoll-Leichtmetallfelgendesign und eine schwarze Umrandungslinie. Optional können das Dach und die Außenspiegelkappen schwarz lackiert bestellt werden. Der KONA mit Benzinmotor und der KONA Hybrid teilen sich das robust anmutende Design des Stoßfängers und des Unterfahrschutzes sowie schwarze Radlaufverkleidungen. Der neue Hyundai KONA als N Line bietet optional schwarze Seitenspiegel und ein schwarzes Dach, einen Heckspoiler, ein sportlicheres Front- und Heckdesign mit flügelförmigem Stoßfänger, markante 19-Zoll-Leichtmetallräder, einen doppeltes Endrohr der Abgasanlage und eine silberfarbene Seitenschweller-Verkleidung.Neuer Hyundai KONA bietet mehr Platz und FunktionalitätBei der Entwicklung des neuen KONA haben die Ingenieure von Hyundai ihren Fokus auf einen geräumigen Innenraum, praktische Funktionalität und noch mehr Fahrspaß gelegt, der den unterschiedlichsten Lebensstilen gerecht wird. Ein Beispiel dafür sind zwei 12,3 Zoll Displays für das freischwebend anmutende digitale Cockpit. Es betont den schlanken und breiten Innenraum des neuen KONA und schafft einen vielseitigen Raum für Fahrer und Passagiere. Um diesen Eindruck zu unterstützen und mehr Platz für die Ablage zu schaffen, hat Hyundai den Schaltknauf von der Mittelkonsole hinter das Lenkrad verlegt. Eine Ambiente-Beleuchtung steigert den Komfort und das Fahrerlebnis. Die Rücksitzbank ohne Abrundungen unterstreicht die urbane Designästhetik des 21. Jahrhunderts im KONA. Außerdem wurde das Kofferraumvolumen optimiert.

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Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>

Aktuelles

Zum Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

<p> Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Gesch&auml;digten, die Verursachung des geltend gemachten Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausma&szlig; des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen. Der Nachweis einer die Haftung ausschlie&szlig;enden Manipulation obliegt dem Sch&auml;diger oder dem Haftpflichtversicherer. Dabei bedarf es zum Nachweis einer Kollisionsabsprache allerdings keiner l&uuml;ckenlosen Gewissheit im Sinne einer mathematischen Beweisf&uuml;hrung. Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vern&uuml;nftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschlie&szlig;t. Es kommt nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer &auml;u&szlig;eren Entscheidungsformel immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden m&uuml;ssen. Entscheidend ist stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, nicht die isolierte W&uuml;rdigung der einzelnen Umst&auml;nde. Dabei m&ouml;gen in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverd&auml;chtig erkl&auml;rt werden k&ouml;nnen</p> <p> Unter Auswertung des Sachvortrags der Parteien und des Ergebnisses der Beweisaufnahme und aller sonstigen Umst&auml;nde liegen in ihrer Gesamtheit so viele gewichtige Anzeichen f&uuml;r einen fingierten Unfall vor, dass der Senat bei lebensnaher Betrachtung von dem Vorliegen eines manipulierten Verkehrsunfalls &uuml;berzeugt ist.</p> <p> F&uuml;r das Vorliegen eines abgesprochenen Verkehrsunfalls spricht, dass der Kl&auml;ger und der Beklagte zu 1) sich bereits vor dem Unfall gut kannten, ein Treffen an der sp&auml;teren Unfallstelle mit den beiderseitigen Fahrzeugen zuvor abgesprochen war und das pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnis der unfallbeteiligten Parteien sowohl gegen&uuml;ber der Polizei als auch gegen&uuml;ber dem beklagten Haftpflichtversicherer zun&auml;chst verschwiegen wurde. Selbst im vorliegenden Rechtsstreit wurden die private Bekanntschaft der unfallbeteiligten Parteien sowie der Anlass f&uuml;r das Zusammentreffen an der Unfallstelle zun&auml;chst nicht offengelegt, sondern erst auf entsprechende Vorhalte der beklagten Haftpflichtversicherung sowie auf Nachfragen des Gerichts offenbart.</p> <p> Der Einwand, man habe das pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnis nicht offenbart, um nicht unter den Verdacht eines fingierten Unfalls zu geraten, ist als reine Schutzbehauptung zu werten. Ein redlicher Beteiligter an einem Unfall h&auml;tte sich von Anfang an um eine wahrheitsgem&auml;&szlig;e und vollst&auml;ndige Darstellung des Geschehens bem&uuml;ht, gerade wenn besondere Umst&auml;nde &ndash; wie hier die Verabredung am Unfallort &ndash; objektive Zweifel h&auml;tten hervorrufen k&ouml;nnen. Bei einer Offenlegung des gesamten Geschehens h&auml;tte &ndash; ggf. auf Anforderung der Versicherung - eine umfassende Beweissicherung stattfinden k&ouml;nnen.</p> <p> <em>OLG K&ouml;ln, Urteil vom 19.07.2011, Az. 4 U 25/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank (NRW-Entscheidungen) im Volltext kostenlos abgerufen werden. </strong></p> <p> <strong>Link: <a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>