Neuer Hyundai KONA überzeugt mit zukunftsweisendem Design
<p>Das dynamisches Design setzt sich im fahrerorientierten Innenraum fort. Die Basis aller Karosserievarianten ist dabei der neue Hyundai KONA Elektro. Neben der Elektroversion (BEV) auch Hybrid- und Benzinversion (HEV und ICE) sowie sportliche N Line verfügbar.</p>
Hyundai Motor stellt das futuristische Design des neuen KONA vor. Basis für alle Modelle der neuen Generation ist die batterieelektrische Variante. Der neue Hyundai KONA wird in vier Varianten erhältlich sein: vollelektrisch (BEV), hybrid-elektrisch (HEV), mit Verbrennungsmotor und als sportlicher Hyundai KONA N Line. Alle Modelle eint die universelle Architektur* – mit einem einzigartigen Design für jedes einzelne Modell*.Mit dem neuen KONA beweist Hyundai Motor sein Engagement für nachhaltige Mobilität und technologieorientiertes Designdenken. In Kombination mit seiner innovativen und preisgekrönten Submarke IONIQ erweitert Hyundai sein Angebot an Elektrofahrzeugen und erfüllt gleichzeitig die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse seiner Kunden mit einer Vielzahl von Antriebsarten.„Mit seinem einzigartigen Charakter von KONA aufgewertet, bringt der neue KONA selbstbewusst seine kühne und dynamische Präsenz zum Ausdruck“, sagt SangYup Lee, Executive Vice President und Head of Hyundai Design Center. „Der KONA hat sich in jeder Hinsicht weiterentwickelt, um ein noch breiteres Spektrum an Vielfalt zu bieten und ein echter Lifestyle-Unterstützer zu werden.“Neuer Hyundai KONA: dynamischere Präsenz und mehr LebensraumDer neue KONA hat sich zu einem größeren, aber voll stadttauglichen SUV mit kühnerem Design entwickelt. Er vermittelt eine dynamischere Präsenz auf der Straße und bietet einen fahrerorientierten Innenraum. Um den Kunden ein Maximum an Lebensraum zu bieten, ist der neue Hyundai KONA Elektro um 150 mm auf 4.355 mm Länge gewachsen. Im Vergleich zum Vorgängermodell wuchsen die Breite um 25 mm und der Radstand um 60 mm, ohne dass die ikonische Designidentität verloren ging.Im Gegensatz zu den meisten Fahrzeugen, die mit verschiedenen Antriebsarten angeboten werden, begannen die Design- und Entwicklungsteams von Hyundai ihre Arbeit am neuen KONA mit der EV-Variante. Diese wurde dann angepasst an das hybrid-elektrische Modell, das mit Verbrennungsmotor und die KONA N Line. Dieser unkonventionelle Ansatz ermöglichte es Hyundai, alle Varianten des KONA mit einem technikzentrierten Designkonzept auszustatten. Trotz der gemeinsamen Architektur hat jedes Modell ein unverwechselbares, futuristisches Design.Die klare, unverwechselbare Frontpartie des neuen KONA charakterisiert die individuelle Ausstrahlungskraft, die zu den guten aerodynamischen Eigenschaften des neuen Modells beiträgt. Das quer über die gesamte Frontpartie laufende LED-Leuchtband hebt das unverwechselbare Design des neuen Hyundai KONA markant hervor. Der KONA Elektro ist das erste Modell von Hyundai, das das durchgehende Lichtband darüber hinaus mit einem charakteristischen „Parametric Pixel Design“ kombiniert. Damit greift der KONA Elektro ein charakteristisches Design-Element aus der Submarke IONIQ auf. Trotz seines futuristischen Aussehens lässt der neue KONA nie vergessen, dass er ein SUV ist. Sein dynamisches Styling wird durch markant geformte Radlaufverkleidungen akzentuiert. Sie beziehen die Scheinwerfer und Rückleuchten ein und betonen den robusten Charakter des neuen KONA. Kennzeichen des neuen Hyundai KONA sind seine parametrischen Oberflächen. Die scharfe, diagonale Falte an den Seiten verbindet die satinierten Chromleisten von der Gürtellinie bis zum Spoiler und schafft so eine Kontur, die sich um das gesamte Fahrzeug zieht. Ein weiteres LED-Leuchtband am Heck sowie eine hoch angebrachte dritte Bremsleuchte, die nahtlos in die satinierte Chromleiste des Dachspoilers integriert ist, unterstreichen das futuristische Design.Die Antriebsvarianten unterscheiden sich im Design durch Details. So verfügt der neue KONA Elektro über Pixel-Grafikelemente am Kühlergrill und am hinteren Stoßfänger, ein Pixel-inspiriertes 19-Zoll-Leichtmetallfelgendesign und eine schwarze Umrandungslinie. Optional können das Dach und die Außenspiegelkappen schwarz lackiert bestellt werden. Der KONA mit Benzinmotor und der KONA Hybrid teilen sich das robust anmutende Design des Stoßfängers und des Unterfahrschutzes sowie schwarze Radlaufverkleidungen. Der neue Hyundai KONA als N Line bietet optional schwarze Seitenspiegel und ein schwarzes Dach, einen Heckspoiler, ein sportlicheres Front- und Heckdesign mit flügelförmigem Stoßfänger, markante 19-Zoll-Leichtmetallräder, einen doppeltes Endrohr der Abgasanlage und eine silberfarbene Seitenschweller-Verkleidung.Neuer Hyundai KONA bietet mehr Platz und FunktionalitätBei der Entwicklung des neuen KONA haben die Ingenieure von Hyundai ihren Fokus auf einen geräumigen Innenraum, praktische Funktionalität und noch mehr Fahrspaß gelegt, der den unterschiedlichsten Lebensstilen gerecht wird. Ein Beispiel dafür sind zwei 12,3 Zoll Displays für das freischwebend anmutende digitale Cockpit. Es betont den schlanken und breiten Innenraum des neuen KONA und schafft einen vielseitigen Raum für Fahrer und Passagiere. Um diesen Eindruck zu unterstützen und mehr Platz für die Ablage zu schaffen, hat Hyundai den Schaltknauf von der Mittelkonsole hinter das Lenkrad verlegt. Eine Ambiente-Beleuchtung steigert den Komfort und das Fahrerlebnis. Die Rücksitzbank ohne Abrundungen unterstreicht die urbane Designästhetik des 21. Jahrhunderts im KONA. Außerdem wurde das Kofferraumvolumen optimiert.
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ATTRAKTIVES FULL SERVICE LEASING FÜR FLOTTENKUNDEN
<p> <strong>Mit scharf kalkulierten Angeboten macht Renault Fleet Services Flottenkunden den Einstieg in ein neues Renault Modell besonders leicht. In Kooperation mit der Renault Bank und dem Finanzdienstleister ALD Automotive bietet der französische Automobilhersteller ein besonders attraktives Full Service Leasing für Fuhrparks und Flottenkunden an. Vorteil: Der Kunde erhält durch transparente monatliche Fixkosten jederzeit die vollständige Kostenkontrolle.</strong></p> <p> So ist beispielsweise der Renault Laguna Grandtour Dynamique mit der neuen, hocheffizienten Motorisierung 2.0 ENERGY dCi 150 im Full Service Leasing bereits für eine Monatsrate von 268 Euro (netto) zu haben. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, die Laufleistung 60.000 Kilometer. Besonders fair: Eine Anzahlung muss nicht geleistet werden.</p> <p> <strong>Günstige Angebote für alle Pkw und Transporter</strong></p> <p> Bei gleichen Eckdaten sind der Renault Mégane Grandtour Expression dCi 90 FAP ab 210 Euro (netto) pro Monat, der Grand Scenic Expression dCi 110 FAP ab 235 Euro (netto) pro Monat sowie der Renault Espace dCi 150 FAP Celsium ab 349 Euro (netto) pro Monat zu haben. Die Renault Angebotsoffensive gilt bis Ende des Jahres für alle Renault Pkw und Transporter.</p> <p> Das Full Service Leasing Angebot beinhaltet den Technikservice mit allen vom Hersteller vorgeschriebenen und empfohlenen Inspektionen und Wartungsarbeiten. Ebenso sind alle Verschleißreparaturen und die Gebühren für die Haupt­untersuchung/Abgasuntersuchung, sowie Schmier- und Hilfsstoffe innerhalb der Wartungsintervalle abgedeckt. Und im Fall der Fälle bleibt der Kunde mit der 24-Stunden Pannenhilfe-Hotline mobil.</p> <p> Weitere Bausteine wie Reifen-, Versicherungs- und Tank-Service sind individuell wählbar. Über 3.000 Service-Partner in ganz Deutschland stellen ihre Dienstleistungen bargeldlos gegen Vorlage der Service-Karte von Renault Fleet Services zur Verfügung.</p>
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Neuer Berater bei Hiepler + Partner
<p> Die Hiepler + Partner Software- und Unternehmensberatung baut ihr Beraterteam weiter aus und verstärkt das Team mit einem erfahrenen Manager aus der Leasing- und ITK-Branche. Dieter Sensen war in den vergangenen Jahren war für internationale Leasingunternehmen in leitenden Positionen tätig. Er verantwortete dort unter anderem die Bereiche Sales & Marketing, Risk Management und Remarketing. Zudem arbeitete er als Berater im Prozessmanagement und war Director Human & Resources.</p>
Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
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