Neuer Ford Focus EcoBoost Hybrid

<p>Der Ford Focus (Limousine, 5-türig und Turnier) kann von europäischen Kunden jetzt auf Wunsch auch mit einem elektrifizierten EcoBoost Hybrid-Antriebsstrang bestellt werden. In Kombination mit dieser ausgereiften 48-Volt-Mild-Hybrid-Technologie entwickelt der mehrfach preisgekrönte 1,0-Liter-EcoBoost-Dreizylinder-Benziner wahlweise eine Leistung von 92 kW (125 PS) oder von 114 kW (155 PS) bei geringen CO<sub>2</sub>-Emissionen von kombiniert 99-94 g/km (Limousine, 92 kW/125 PS-Version) beziehungsweise von kombiniert 103-93 g/km (Limousine, 114 kW/155 PS-Version). Insgesamt ergibt sich, bezogen auf die 114 kW/155 PS-Version, eine Verbesserung der Kraftstoffeffizienz um 17 Prozent im Vergleich zum aktuellen Ford Focus mit dem 1,5-Liter-EcoBoost-Motor und einer Leistung von 110 kW (150 PS).</p>

Neuer Ford Focus EcoBoost Hybrid

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Neuer Ford Focus EcoBoost Hybrid

Der neue EcoBoost Hybrid-Antrieb ist für alle neun Ford Focus-Ausstattungsvarianten erhältlich. Verkaufspreis der 103 kW/125 PS-Variante (Limousine): ab 22.774 Euro (Ausstattungsversion Trend) beziehungsweise ab 26.368 Euro (114 kW/155 PS, Limousine, Ausstattung Cool & Connect). Der 1,0-Liter-EcoBoost-Motor mit 92 kW (125 PS) ist auch ohne mild Hybrid-Antrieb lieferbar (ab 21.933 Euro). Alle Preise gültig ab 1. Juli, inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer.

Zusätzlich zum neuen, elektrifizierten Antriebsstrang bietet die weiterentwickelte Ford Focus-Baureihe eine ebenfalls neue, 12,3-Zoll große digitale Instrumententafel mit Echtfarben-Anzeige sowie ein hohes Maß an Konnektivität durch das serienmäßige FordPass Connect-Modem. Im Verlauf dieses Jahres werden die verfügbaren Bord-Technologien außerdem um das Fahrer-Assistenzsystem "Lokale Gefahrenwarnung" (Local Hazard Information LHI) erweitert.

"Unsere elektrifizierten Antriebsstränge sind nicht nur darauf ausgelegt, den Fahrern beim Tanken bares Geld zu sparen, sondern auch dazu, den Fahrspaß zu steigern", sagt Roelant de Waard, Vice President, Marketing, Sales & Service, Ford of Europe. "Der Ford Focus EcoBoost Hybrid kombiniert überzeugend die Leistung von Elektro- und Benzinmotor. Die daraus resultierende Effizienz bei zugleich kraftvoller Leistungsentfaltung wären in diesem Umfang vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen".

Der Ford Focus ist nach dem Ford Puma und dem Ford Fiesta sowie den Nutzfahrzeugen Ford Transit und Tourneo Custom/Transit Custom die nächste Ford-Baureihe mit Mild-Hybrid-Technologie und entsprechend verbesserter Kraftstoffeffizienz. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, von jeder in Europa auf den Markt gebrachten Pkw-Baureihe auch mindestens eine elektrifizierte Version anzubieten. Alleine bis Ende 2021 will Ford die Zahl der elektrifizierten Fahrzeugmodelle in Europa auf insgesamt 18 erweitern, darunter Versionen mit Mild-Hybrid-, Plug-in-Hybrid- und Voll-Hybrid-Antrieb sowie batterie-elektrische Fahrzeuge.

Der Ford EcoBoost Hybrid-Antrieb - der Einstieg in die Welt der Elektromobilität

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Aktuelles Magazin

Ausgabe 1/2024

Beim Ford EcoBoost Hybrid-Antrieb handelt es sich um eine 48-Volt-Mild-Hybrid-Technologie und damit um den Einstieg in die Welt der Elektromobilität. Das bedeutet: Bei geringeren Drehzahlen wird der EcoBoost-Benzinmotor von einem Elektromotor unterstützt - genauer: von einem riemengetriebenen Starter-Generator (Belt-driven Integrated Starter/Generator, BISG) mit einer Leistung von 11,5 kW (16 PS). Durch die Platzierung der 48-Volt-Batterie unter dem Beifahrersitz des Ford Focus konnte der Mild-Hybrid-Antrieb ohne Verlust von Gepäck- oder Passagierraum integriert werden. Der BISG ersetzt die konventionelle Lichtmaschine und ist in den Nebenaggregate-Strang integriert. Die elektrische Drehmoment-Unterstützung sorgt insbesondere im Drehzahlkeller für ein druckvolles, unmittelbares Ansprechverhalten des Turbo-Benziners. Zugleich ermöglicht das Mild-Hybrid-System es, einen größeren Lader einzusetzen. Dies sorgt für mehr Leistung, bringt normalerweise aber auch ein trägeres Ansprechverhalten mit sich. Die Drehmoment-Unterstützung des Starter-Generators kann dieses "Turboloch" jedoch überbrücken.

Der Ford Focus mit EcoBoost Hybrid-Technologie kann nicht an eine externe Stromquelle angeschlossen werden. Dies ist auch nicht nötig, denn die luftgekühlte 48-Volt-Lithium-Ionen-Batterie (10 Ah), die den Elektromotor (BISG) mit Strom versorgt, wird automatisch durch das Bremssystem beim Ausrollen und beim Abbremsen des Fahrzeugs aufgeladen (Rekuperation).

Das EcoBoost Hybrid-System überwacht kontinuierlich, wie das Fahrzeug bewegt sowie wann und wie intensiv die Batterie geladen wird. Hieraus errechnet es, wann die gespeicherte Energie am sinnvollsten in Vortrieb investiert werden kann. Zwei Strategien kommen zum Einsatz:

  • Drehmoment-Ersatz - der riemengetriebene Starter-Generator BISG steuert im laufenden Betrieb, bezogen auf die 114 kW/155 PS-Version, bis zu 24 Nm bei, die der Benziner daher nicht aufbringen muss. Dies ermöglicht niedrige CO2-Emissionen von 103-93 g/km (kombiniert) sowie eine hohe Kraftstoffeffizienz von 4,6-4,1 l/100 km (kombiniert).
  • Drehmoment-Zuschuss - der riemengetriebene Starter-Generator BISG greift als Elektromotor ein, sobald der Benziner die volle Leistung abruft. Dies bedeutet eine Erhöhung des Gesamtdrehmoments von bis zu 20 Nm über das vom Benzinmotor allein bei Volllast erzeugte Niveau. Bei niedrigen Drehzahlen beträgt das Drehmoment-Plus sogar bis zu 50 Prozent.  

Der 114 kW (155 PS) starke 1,0-Liter EcoBoost Hybrid-Antrieb des Ford Focus ermöglicht im Vergleich zu einem 2,0-Liter-Benzinermotor mit 145 PS, wie er noch vor zehn Jahren für den damaligen Ford Focus erhältlich war, eine Verbesserung der Kraftstoffeffizienz von rund 45 Prozent.

Weiterentwickeltes Start-Stopp-System und Zylinder-Deaktivierung

Der Ford Focus mit EcoBoost Hybrid-Antrieb verfügt über ein serienmäßiges Start-Stopp-System mit Ausroll-Funktion. Hierbei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des herkömmlichen Start-Stopp-Systems. Bei niedrigen Geschwindigkeiten schaltet diese Technologie den Benzinmotor schon vor dem tatsächlichen Stillstand ab, sobald die Kupplung getreten wird, je nach gewählter Einstellung bei 15, 20 oder 25 km/h ein. So lassen sich bereits beim Ausrollen Kraftstoff sparen und die Emissionen reduzieren. Beim Wiederanfahren startet der Motor dann innerhalb von nur 350 Millisekunden - dies entspricht gerade mal einem Wimpernschlag.

Darüber hinaus kommt auch beim Ford Focus EcoBoost Hybrid die kraftstoffsparende Zylinder-Deaktivierung zum Einsatz. Dank dieser innovativen Technologie wird die Kraftstoffeffizienz weiter erhöht, indem einer der drei Zylinder automatisch abgeschaltet wird, wenn keine volle Leistung benötigt wird - beispielsweise im Schubbetrieb. Das System kann einen Zylinder in 14 Millisekunden ohne Beeinträchtigung der Leistung und für den Fahrer unmerklich ab- und wieder zuschalten.

Die 12,3 Zoll große digitale Instrumententafel

Besonders detaillierte, hochaufgelöste und intuitiv erkennbare Bilder und Icons zeichnen die 12,3 Zoll große digitale Instrumententafel aus (Bildschirm-Diagonale: 31,2 Zentimeter). Sie lässt sich vielfach individualisieren - zum Beispiel wenn es um die Priorisierung bestimmter Informationen geht, und deckt das komplette Farbspektrum ab. Außerdem ermüdet sie die Augen weniger als herkömmliche Displays. Ihre sogenannte Freiform-Technologie überwindet das typische Rechteck-Format und ermöglicht eine harmonische Integration in das Interieur.

Bei den Versionen mit 48-Volt-Antriebstechnologie (EcoBoost Hybrid) hat die digitale Instrumententafel zusätzlich einen Mild-Hybrid-Informationsbereich, der den Fahrer darüber informiert, ob die Batterie gerade geladen oder als zusätzliche Unterstützung bei der Beschleunigung eingesetzt wird.

Das System "Lokale Gefahrenhinweise"

Ein weiteres Highlight ist das serienmäßige FordPass Connect-Modem. Es wird Fahrern erstmals im Ford Focus ermöglichen, von lokalen Gefahrenmeldungen (LHI) zu profitieren. Auf Basis von Informationen des FordPass Connect-Modems kann dieses Feature bereits schon dann auf mögliche Gefahrensituationen hinweisen, wenn sie weder vom Fahrer noch von den Assistenzsystemen wahrgenommen werden können, da sie sich zum Beispiel hinter einer uneinsehbaren Kurve befinden. Möglich wird dies durch den Zugriff auf Daten von HERE Technologies, die lokale Behörden und Rettungsdienste sowie andere mit der Cloud verbundene Verkehrsteilnehmer beisteuern. Dies betrifft zum Beispiel Hinweise auf Unfälle, Baustellen und liegengebliebene Fahrzeuge oder auch vor kritischen Straßenbedingungen außerhalb des Sichtbereichs. Das System "Lokale Gefahrenhinweise" ist ein Beispiel für die umfassenden Möglichkeiten vernetzter Cloud-Systeme ("Schwarm-Intelligenz").

"Um lokale Gefahrenmeldungen zu ermöglichen, werden Verkehrsteilnehmer unmittelbar über das Internet der Dinge miteinander vernetzt. Es existiert keine Abhängigkeit von App-Anbietern", sagt Joerg Beyer, Executive Director, Engineering, Ford of Europe. "Dies ist ein bedeutender Schritt nach vorn. Warnungen sind relevant und speziell auf die situativen Bedürfnisse von Autofahrern vor Ort zugeschnitten".

Dank des serienmäßigen FordPass Connect-Modems lassen sich eine Vielzahl von Funktionen via Smartphone aus der Ferne kontrollieren und betätigen - so zum Beispiel das Ver- und Entriegeln des Fahrzeugs, die Fahrzeugortung, oder auch ein schneller Check der Tankfüllung, des Luftdrucks und des Ölstands, sogar der Motor lässt sich - bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe - per Fernbedienung starten.

Innovative Technologien und viel Persönlichkeit

Die Ausstattungsvarianten Ford Focus ST-Line und Ford Focus Active werden nun mit zusätzlicher Serienausstattung angeboten, darunter eine elektronische Zwei-Zonen-Klimaanlage, ein automatisch abblendender Innenspiegel, ein Regensensor für die Scheibenwischer sowie das Key Free-System für schlüsselfreies Ver- und Entriegeln des Fahrzeugs.

Grundsätzlich ist der Ford Focus mit einer großen Bandbreite an Fahrer-Assistenzsystemen erhältlich, dazu zählen unter anderem die intelligente Geschwindigkeitsregelanlage mit Stop & Go-Funktion (für die Versionen mit Automatikgetriebe), Verkehrszeichen-Erkennung und Park-Pilot, der aktive Park-Assistent sowie der Pre-Collision-Assist mit Fußgänger- und Radfahrererkennung.

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Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>