Der 9. SIGNal Flottentag war ein voller Erfolg

<p><span style="color:rgb(0,0,0);">Am vergangenen Donnerstag, den 07.10.2021, fand der 9. SIGNal Flottentag in Schwäbisch Hall statt, veranstaltet vom Schwäbisch Haller Unternehmen SIGNal Design. Zusammengekommen sind 250 Fuhrparkverantwortliche und Dienstleister, sowie 32 Aussteller und der </span><i><strong>Stargast Christian Danner</strong></i><span style="color:rgb(0,0,0);">, um in familiärer Atmosphäre spannenden Vorträgen zu lauschen, sich untereinander zu vernetzen und neue Kunden oder Anbieter zu finden.</span></p>

Der 9. SIGNal Flottentag war ein voller Erfolg

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Der 9. SIGNal Flottentag war ein voller Erfolg

Das Fuhrpark Event des Jahres in Schwäbisch Hall hat wieder gezeigt, dass das soziale Vernetzen wichtiger denn je ist. Wie bereits seit 9 Jahren wurde auch beim 9. SIGNal Flottentag das Ziel, Fuhrparkverantwortliche und Dienstleister aus der Branche zu vernetzen, erreicht. Aufgrund der besonderen Situation wurden wieder zwei Zelte an die Veranstaltungshalle angebaut, sodass auf der gesamten Tages- und Abendveranstaltung genug Abstand gehalten werden konnte. Die Stimmung war trotz Maskenpflicht und Sicherheitsbestimmungen durchweg positiv und durch beide Zelte fanden sogar noch mehr Aussteller und Besucher einen Platz. Über 250 Fuhrparkleiter und 32 Dienstleister kamen in der Montage Halle bei Signal Design zusammen und lauschten den Vorträgen und spannenden Erzählungen.

Motor-Talk mit Christian Danner

Der jährlich stattfindende Motor-Talk begeistert die Besucher. Still und gebannt lauschten sie, was der Stargast, die Rennfahrerlegende und Motorsportexperte Christian Danner, aus seinem Leben erzählte. Im Gespräch mit Markus Schaeffler, der auf einige Meilensteine in Danners Leben hinwies und mehr über den Formel 1 Moderator wissen wollte, ging es unter anderem über die aktive Zeit bei der DTM, Formel 2 und Formel 1, die Anfänge seiner Karriere und seine größte Leidenschaft: das Rennen fahren. Danner schwelgte spannend und mitreißend in Erinnerung, sprach über aktive und frühere Motorsportlegeneden wie Niki Lauda und Michael Schumacher. Bei der anschließenden Autogrammstunde freuten sich viele Besucher über ein Bild mit und eine persönlich signierte Autogrammkarte von Christian Danner.


Fachvortrag zur eMobilität in der Praxis

Auch der Fachvortrag von Felix Deitert (Mer Solutions GmbH) über „Elektrofahrzeuge – kurzfristige Mode oder überlegene Technologie? – Wird sich die Elektromobilität in Fuhrparks etablieren und welche Auswirkungen hätte das auf Ihr Unternehmen?“ sorgte für neue Denkansätze und aktuelle Informationen rund um die eMobilität.

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Ladungssicherheit powered by bott

Markus Mertens, TV Polizist und Experte für Ladungssicherheit, schulte in einem kurzweiligen Vortrag über die Wichtigkeit von Sicherheit für Fahrer. Er sprach über Fahrzeuge, beladen mit losen Gegenständen, wie Gasflaschen, flüssiger Sauerstoff oder anderes Gefahrengut. Später am Tag demonstrierte er außerdem das Thema live am bott Van und gab so einen noch besseren Einblick. Sind Fahrer nicht über die richtige Sicherung beim Transport aufgeklärt worden, kann dem Fuhrparkleiter ein Bußgeld von 5.000 Euro drohen.

Vielzählige Aussteller

Ein großer Branchenüberblick wurde durch sorgfältig ausgewählte Aussteller garantiert:

Mitsubishi Motors, bott, Jaguar Land Rover,  Hyundai, Genesis, Mer Solutions ,KIA, Copart, EnBW, Euromaster, DKV mobility, FCA Group, CARSYNC, LapID, Repairfix, Sixt leasing, Raiffeisen-IMPULS Leasing, junited Autoglas, ARI Fleet, ALD Automotive, akf servicelease, wollnikom, GEOTAB, Volkswagen Automobile Stuttgart, JobRad, Global Automotive Service, Autoproff, Koch Auto.Gruppe, Innovation Group, Car Professional Management, Finn.

Reber’s Pflug

Für Leib und Wohl wurde bestens gesorgt: die Sternenküche des Reber’s Pflug in Kooperation mit dem Grillmeister Simon Kuch tischte eine große Auswahl an Köstlichkeiten auf. Der mehrfach ausgezeichnete, deutsche Grillmeister zeigte sowohl beim bott-Business-Lunch als auch bei der Abendveranstaltung sein Können. Das Team vom Reber’s Pflug präsentierte einladend die kulinarischen Highlights. Die Abendveranstaltung startete mit einem Sektempfang, gefolgt von einem 3 Gänge Menü. Ausklingen lassen konnten die Aussteller und Fuhrparkleiter, sowie Dienstleister den Abend an der Cocktail Bar oder bei einem Glas Wein.

Save the date

Wir freuen uns, dass der Tag für alle Dienstleister, Fuhrparkleiter, Besucher und Aussteller gelungen war. Auch für den 10. Flottentag, das 10 Jährige Jubiläum, steht das Datum schon fest:

der 13. Oktober 2022 steht bei Signal wieder ganz unter dem Motto Fuhrpark. 

Hier geht’s direkt zur Anmeldung:  www.flottentag.de

1 Kommentare

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Anonym

15.10.2021 07:54
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Vielen Dank für den tollen Beitrag! Wir sind froh, dass das Event wieder (fast) alle Wünsche erfüllt hat, es genügend Zeit fürs Netzwerken gab und wir mit Christian Danner wieder einen hochkarätigen Speaker dabei haben durften. Wir freuen uns schon aufs nächste Jahr! https://www.flottenbeschrifter.de/flottentag

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Der Branchentreff" 2024

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Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>