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Falls dem Unternehmer nichts daran liegen sollte, wird er im Grunde sogar zu seinem Glück gezwungen. Denn Gefahren im Betrieb einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen, Ein- und Unterweisungen durchzuführen, sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben. Dazu kommen Unfallverhütungsvorschriften und diverse Verordnungen, welche die Vorgaben konkretisieren. Für das Thema Fuhrparkmanagement wird die Verpflichtung oft von der Unternehmensleitung oder den verantwortlich handelnden Vorgesetzten an den Fuhrparkleiter delegiert. Das wird auch in § 13 des ArbSchG „Verantwortliche Personen“ deutlich: Neben dem Unternehmer und seinem gesetzlichen Vertreter ist immer auch diejenige Person verantwortlich, die für die Durchführung und Einhaltung der Maßnahmen vom Unternehmer beauftragt wurde.

Worum es geht
Der Unternehmer hat also die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Es geht darum, Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen, notwendige technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen oder Inhalte für Unterweisungen im Blick zu haben. Je nach Größe und Arbeitsprozessen in den Unternehmen fällt das natürlich sehr unterschiedlich aus. Wenn es um die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark geht, sind die Verantwortlichen für das Fuhrparkmanagement zu beteiligen. Darüber hinaus sollte sich der Unternehmer von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und dem eventuell vorhandenen Betriebsrat beraten lassen sowie von weiteren Mitarbeitern, die unmittelbar mit dem zu beurteilenden Sachverhalten betraut sind. Die unterschiedlichen Blickwinkel aller Fachbereiche ermöglichen eine vollumfängliche Gefährdungsbeurteilung des Fuhrparks. „Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen und insbesondere bei besonderen Anlässen zu aktualisieren“, so die Berufsgenossenschaft. Anlässe können unter anderem sein, wenn neue Arbeitsmittel oder Fahrzeuge angeschafft werden, Investitionen geplant, die Betriebsorganisation oder Vorschriften geändert werden oder sich die Technik weiterentwickelt. Aber auch wenn Unfälle, Beinahe-Unfälle, Erkrankungen oder andere Auffälligkeiten auftreten, muss gehandelt werden.

Wie es geht
Grundsätzlich lässt sich die Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritte aufgliedern (siehe Grafik). Sind die Beteiligten in der Gefährdungsbeurteilung identifiziert, werden die Tätigkeiten und die Einsatzgebiete des Fuhrparks untersucht. Die Gefahren, die sich aus der Nutzung der einzelnen Fahrzeuge ergeben, werden so sichtbar. Die Erfassung der Tätigkeiten kann gegebenenfalls mittels Fragebogen von den Nutzern der einzelnen Fahrzeuge und Maschinen im Fuhrpark erhoben werden. Diese Daten können ergänzt werden, indem durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Gefährdungspotenziale oder Schwachstellen aufgezeigt werden.

Die einzelnen Gefährdungspotenziale und Belastungen für die Fuhrparknutzer werden beurteilt und einer Risikoanalyse zugeführt. Die zeigt, welche Gefahren eintreten können und wie wahrscheinlich sie sind. Daraus folgen Schutzziele und Maßnahmen, die umfangreich ausfallen können. Denn oft reicht eine Ein- oder Unterweisung nicht aus, um die Ziele zu erreichen. Die technische Ausrüstung der Fahrzeuge, zum Beispiel hinsichtlich der Ladungssicherung oder des Schutzes der Fuhrparknutzer (Warnweste, Leuchtmittel et cetera), gehört ebenso dazu wie die Vermeidung von Gefahrensituationen. Ein Radwechsel auf dem Standstreifen kann in der Risikobeurteilung zu einer erheblichen Gefahr werden, sodass im Falle eines Reifenschadens als organisatorische Schutzmaßname ein Pannendienst beauftragt werden und das eigenständige Wechseln des Rades in der Nutzungsüberlassung klar untersagt werden muss.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sollte es einen Beauftragten geben, der maßgeblich für die Realisierung und das Einhalten der Schutzziele verantwortlich ist. Unterweisungen oder Trainingsprogramme sind zum Erreichen der Schutzziele unerlässlich. Und natürlich müssen die Maßnahmen im Alltag auf ihren praktischen Nutzen und ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Fazit
Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat oberste Priorität. Selbstverständlich. Mit Gefährdungsbeurteilungen wird der Grundstein für Arbeitsschutzmaßnahmen gelegt. Sie tragen daher der allgemeinen Fürsorgepflicht des Unternehmers Rechnung und müssen bei jeder Veränderung im Fuhrpark auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Das ist ein fortlaufender Prozess. Darüber hinaus bringt ein professioneller Umgang mit dem Thema dem Unternehmer Imagevorteile und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber. Es dokumentiert die Wertschätzung für die Mitarbeiter. Und wenn es um Auditierungen und Zertifizierungen geht, stellen Gefährdungsbeurteilungen ein wesentliches Kriterium dar. Neben diesen qualitativen Aspekten gibt es aber für alle, die lieber mit Zahlen und Daten arbeiten, ganz konkretebetriebswirtschaftliche Vorteile: Kosten und Ausfallzeiten als Folge von Unfällen oder Erkrankungen können verringert werden. Dies gilt für große wie auch kleinere Unternehmen.

Mehr zum Thema finden Mitglieder des Fuhrparkverbandes im „Fuhrparkcockpit“ oder „Formularcenter“ auf der Homepage des Verbandes. Zum Download stehen zum Beispiel Richtlinien und Formulare zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie eine Muster-Dokumentation mit einer Gesamtübersicht über die sieben notwendigen Schritte der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung: www.fuhrparkverband.de

 

 

AUTOR

AXEL SCHÄFER ist seit 2010 Geschäftsführer des von ihm mit initiierten und mitgegründeten Bundesverbandes Fuhrparkmanagement e. V. Zuvor war er viele Jahre erfolgreich im Vertrieb bei führenden Leasinggesellschaften tätig, bevor er sich 1991 selbstständig machte. Der diplomierte Finanzierungs- und Leasingwirt (VWA) ist seit 1992 als Autor, Trainer/Fachreferent in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig. Seine Kernkompetenz liegt nach wie vor im Fuhrparkmanagement und Leasing. Von 1992 bis 2012 war er Autor und Herausgeber des Praxishandbuchs Fuhrparkmanagement, aktuell gibt er das Fuhrparkcockpit für Mitglieder des Fuhrparkverbandes heraus, eine digitale Know-how-Sammlung, die umfangreiches Fuhrparkwissen bereitstellt.