Scheckheftgepflegt als Beschaffenheitsvereinbarung beim Autokauf

Eine Privatperson, die einen PKW als „“scheckheftgepflegt““ anbietet, muss sich dies später beim Verkauf an eine andere Privatperson als Beschaffenheitsvereinbarung zurechnen lassen mit der Folge, dass ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss insoweit nicht greift.
Der Verkäufer bot seinen gebrauchten VW Polo auf einer Internetplattform an. Das Inserat wies zur Beschreibung des Fahrzeugs unter anderem die Leistung des Fahrzeugs mit 55 kW und die Eigenschaft „“scheckheftgepflegt““ aus. Das Fahrzeug wurde unter Verwendung eines vorgedruckten Kaufvertrags für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen an eine Privatperson veräußert. Im Vertrag findet sich ein Hinweis auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Nach dem Erwerb ließ die Käuferin das Fahrzeug in einer Werkstatt untersuchen. Dabei wurde festgestellt, dass die Motorleistung nur 44 kW betrug und, das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt ist und zudem weitere Mängel aufwies. Die Käuferin trat darauf von dem Vertrag zurück und verlangte vom Verkäufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis zurück.
Das Amtsgericht München gab der Käuferin Recht:. Sie könne die Rückabwicklung verlangen, da das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweise und damit mangelhaft ist. Eine Beschaffenheitsvereinbarung liege hinsichtlich der Eigenschaft „scheckheftgepflegt“ und der Motorleistung vor.
Unter Beschaffenheit falle jede Eigenschaft und jeder der Sache anhaftende tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Umstand. Vereinbart werde die Beschaffenheit, wenn der Inhalt des Kaufvertrages die Pflicht des Verkäufers bestimmt, die gekaufte Sache in dem Zustand zu übereignen und zu übergeben, wie sie im Vertrag festgelegt ist.
Die Scheckheftpflege eines Fahrzeuges stelle eine Beschaffenheit dar, da sie ein wertbildender Faktor des Fahrzeugs sei. Die Angebotsbeschreibung im Internet habe nicht lediglich werbenden Charakter. Dies ergebe sich aus dem Umstand, dass im Kaufvertragsformular eine nähere Beschreibung des Fahrzeuges hinsichtlich Ausstattung und Zustand des Fahrzeugs nicht mehr im Detail erfolgt sei. Die Scheckheftpflege als Beschaffenheit des Fahrzeuges sei auch nicht bloß eine einseitige Erwartung der Käuferin gewesen, da der beklagte Verkäufer ohne Anlass darauf im Internetangebot hingewiesen habe. Für die Käuferin sei die Angabe, dass das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist, maßgebend für den Kaufentschluss gewesen. Sie habe erwarten können, dass die vorgeschriebenen Inspektionen von einer hierzu autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt und im Scheckheft dokumentiert sind. Eine weitere Beschaffenheitsvereinbarung hätten die Parteien über die Motorstärke getroffen in Höhe von 55 kW. Obwohl im Kaufvertrag auf die Motorleistung nicht erneut eingegangen wurde, habe die Angabe im Angebot auch hier nicht nur werbenden Charakter, sondern bestimme die geschuldete Leistungspflicht des Verkäufers.
Der beklagte Verkäufer kann sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Abgesehen davon müsste sich der Verkäufer bei einem Gewährleistungsausschluss den Vorwurf der Arglist gefallen lassen und könnte sich gemäß § 444 BGB wegen der Fahrzeugmängel nicht auf den Haftungsausschluss berufen. Der Verkäufer habe das Fahrzeug als scheckheftgepflegt angeboten, ohne den Nachweis dafür zu erbringen, obwohl er wissen musste, ob die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen durch eine autorisierte Fachwerkstatt regelmäßig durchgeführt worden sind. Dass die Käuferin nicht sofort nach dem Scheckheft gefragt hat, lasse nicht den Schluss zu, dass die Scheckheftpflege für sie keine maßgebliche Bedeutung gehabt hätte. Vielmehr durfte sich die Käuferin sich auf die Angaben des Verkäufers im Angebot verlassen; „dass sie es nicht sofort überprüft hat, hat nicht zur Folge, dass sie sich ihrer diesbezüglichen Rechte begeben hat.“
AG München, Urteil vom 05.05.2015, Az. 191 C 8106/15 (rechtskräftig)
Quelle: Pressemitteilung Nr. 70/2015 des AG München vom 23.10.2015
Link: https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/05007/index.php
 

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Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen

<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gest&uuml;tzt werden. Ein Gest&auml;ndnis tr&auml;gt auch dann zur &Uuml;berzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. F&uuml;r einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabw&auml;gung zu Lasten des Betroffenen darauf gest&uuml;tzt werden, dass dieser die Ursache f&uuml;r den Verdacht, er sei Ungeeignet zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>

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Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots: sukzessive Anordnung unzulässig

<p> Das gesetzliche Mindestma&szlig; des bu&szlig;geldrechtlichen Fahrverbots betr&auml;gt einen Monat. Wird es angeordnet, darf die Mindestdauer weder aus Gr&uuml;nden des &Uuml;berma&szlig;verbotes oder des Zeitablaufs noch wegen des Vorliegens einer privilegierenden Fallkonstellation, aufgrund derer von einem Fahrverbot g&auml;nzlich abgesehen oder ein an sich &uuml;ber der Mindestdauer von einem Monat festgesetztes Regelfahrverbot auf dieses abgek&uuml;rzt werden d&uuml;rfte, unterschritten werden. Aus der gesetzlichen Mindestdauer f&uuml;r das bu&szlig;geldrechtliche Fahrverbot folgt weiterhin, dass dieses auch nicht sukzessive, d.h. unterteilt in Etappen angeordnet werden darf.</p> <p> <em>BayObLG, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 201 ObOWi 569/19 </em></p>

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Arbeitsvergütung für Wegezeiten bei der Personenbeförderung

<p> Bei T&auml;tigkeiten, die ein Arbeitnehmer au&szlig;erhalb des Betriebs zu erf&uuml;llen hat, geh&ouml;ren die Fahrten zu ausw&auml;rtigen Arbeitsstellen zu den vertragliche Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamtt&auml;tigkeit darauf ausgerichtet ist, dort die Personenbef&ouml;rderung als Dienstleistung zu erbringen. Damit geh&ouml;rt auch die Fahrt zu den jeweiligen Auftragnehmern des Arbeitgebers und wieder zur&uuml;ck f&uuml;r den damit betrauten Arbeitnehmer zu seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Dienstleistung, und zwar unabh&auml;ngig davon, ob der Fahrtantritt oder dessen Ende am Betriebssitz des Arbeitgebers oder aber von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgt, was insbesondere dann gilt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit sich f&uuml;hren muss, um Arbeitsmittel vor Ort zu haben. Das gilt erst recht, wenn das Fahrzeug f&uuml;r sich gesehen das Arbeitsmittel ist, das ben&ouml;tigt wird, um die Arbeiten - hier die Personenbef&ouml;rderung - auszuf&uuml;hren.</p> <p> <em>LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 06.09.2019, Az. 1 Sa 922/19 </em></p>

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EuGH: Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport

<p> Das Berufungsgericht in Sachen der sozialen Sicherheit und des &ouml;ffentlichen Dienstes (Niederlande) hat dem Europ&auml;ischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, wer &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; der Fahrer ist &ndash; die in den Niederlanden ans&auml;ssigen Transportunternehmen oder AFMB, eine in 2011 in Zypern gegr&uuml;ndete Gesellschaft, die Vertr&auml;ge mit Transportunternehmen und Fahrern, die in den Niederlanden ans&auml;ssig sind, geschlossen hat.</p> <p> Nach Auffassung von Generalanwalt Pikam&auml;e ist Arbeitgeber von abh&auml;ngig besch&auml;ftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber ihnen aus&uuml;bt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat</p> <p> &hellip;</p> <p> In seinen Schlussantr&auml;gen &hellip; weist Generalanwalt Pikam&auml;e darauf hin, dass die Union ein vollst&auml;ndiges und einheitliches System von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit errichtet habe, dessen Ziel es sei, die Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und abwanderten, dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats zu unterstellen.</p> <p> &hellip; &nbsp;</p> <p> Der Begriff &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; sei durch das Unionsrecht nicht definiert. Die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verwiesen zur Ermittlung des Sinns und der Bedeutung dieses Begriffs auch nicht ausdr&uuml;cklich auf das Recht der Mitgliedstaaten.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die betreffenden Fahrer seien &hellip; als Fahrer im internationalen Stra&szlig;entransport abh&auml;ngig besch&auml;ftigt gewesen und ausschlie&szlig;lich Lastkraftwagen auf Rechnung und Risiko von Transportunternehmen gefahren, die in den Niederlanden ans&auml;ssig gewesen seien. Was die Gehaltskosten betreffe, habe zwar AFMB Gehalt unmittelbar an die Fahrer gezahlt, dieses sei aber offenbar von den in den Niederlanden ans&auml;ssigen Unternehmen finanziert worden, die gem&auml;&szlig; den Vereinbarungen, die sie mit AFMB geschlossen h&auml;tten, bestimmte Betr&auml;ge an diese zu leisten gehabt h&auml;tten.</p> <p> Als Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport sei folglich das Transportunternehmen anzusehen, das den Betreffenden eingestellt habe, dem der Betreffende tats&auml;chlich auf unbestimmte Zeit uneingeschr&auml;nkt zur Verf&uuml;gung stehe, das eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber dem Betreffenden aus&uuml;be und das faktisch die Gehaltskosten zu tragen habe, vorbehaltlich der tats&auml;chlichen &Uuml;berpr&uuml;fungen, die das vorlegende Gericht vorzunehmen habe.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die Umsetzung dieser rechtlichen Konstruktion habe zu einer Verschlechterung des Sozialversicherungsschutzes der Fahrer gef&uuml;hrt, w&auml;hrend die fr&uuml;heren Arbeitgeber daraus offenbar Vorteile bei den Gehaltskosten gezogen h&auml;tten. Der Generalanwalt gelangt zu dem Schluss, dass &hellip; ein Rechtsmissbrauch vorliege, der es AFMB verbiete, sich auf ihre angebliche Arbeitgebereigenschaft zu berufen, um beim RSVB zu beantragen, die zyprischen Rechtsvorschriften f&uuml;r auf die betreffenden Fahrer anwendbar zu erkl&auml;ren.</p> <p> <em>Schlussantr&auml;ge des Generalanwalts in der Rechtssache C-610/18 AFMB Ltd u. a. / Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank, Pressemitteilung des EuGH Nr. 146/19 vom 26.11.2019 </em></p> <p> <strong>LINK zur Pressemitteilung des EuGH: </strong></p> <p> <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf"><strong>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf</strong></a></p>

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Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren

<p> Der Rhein-Kreis Neuss hat die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts D&uuml;sseldorf durch ein am 24.10.2019 verk&uuml;ndetes Urteil entschieden und der gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde gerichteten Klage des Medizinal-Cannabis-Patient stattgegeben.</p>

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Jaguar XKR Special Edition

<p> <img alt="" src="/files/UserFiles/jaguar.jpg" style="width: 250px; height: 158px; " /></p> <p> <strong>Zum Genfer Autosalon pr&auml;sentiert sich der Jaguar XKR in einer noch edleren Variante. Der XKR Special Edition bietet neben einer umfangreichen Ausstattung ein Interieur mit besonderen Materialien und besonderer Farbgebung. Mit einer Leistung von 375 kW (510 PS) ist dies der XKR als Coup&eacute; und Cabriolet zu Preisen ab 122.020,- Euro ab sofort bei den Jaguar Vertragspartnern in Deutschland erh&auml;ltlich.</strong></p> <p> &nbsp;</p> <p> <strong>Auf einen Blick</strong></p> <ul> <li> <p> Jaguar XKR Special Edition mit umfangreicher Ausstattung</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Zu Preisen von 122.020 Euro f&uuml;r das Coup&eacute; und 129.120 Euro f&uuml;r das Cabriolet ab sofort bestellbar</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Neue20&quot; Leichtmetallfelgen im Design &quot;Venom&quot;</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Mit detaillierter Handwerkskunst aufgewerteter Innenraum: Soft-Grain-Leder mit feinporiger Scraffito-Maserung f&uuml;r die Vordersitze, das Instrumentenbrett, die T&uuml;rinnenseiten und die hinteren Seitenverkleidungen, Poltrona Frau&reg; Leder f&uuml;r den Dachhimmel</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Erstmals f&uuml;r das komplette Interieur erh&auml;ltlicher Farbton Truffle mit Micro-Kedern und Kontrastn&auml;hten in Ivory</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Elektrische 16x16-Wege Sitzverstellung f&uuml;r beheizbare Performance-Sitze, 525 Watt starkes Klangsystem von Bowers &amp; Wilkins, individuelle T&uuml;reinstiegsleisten und polierte Edelstahlpedalerie</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Au&szlig;enfarbe in der Premium-Farbe Ultimate Black</p> </li> </ul> <p> &nbsp;</p> <p> <strong>Einmalige Handwerkskunst im Jaguar XKR Special Edition</strong></p> <p> Jeder Jaguar XKR stellt f&uuml;r sich ein einmaliges Kunstwerk aus fortschrittlicher Technik und sportlichem Luxus dar. Nun steigert der in liebevoller Handarbeit veredelte Innenraum der XKR Special Edition den Luxuscharakter der Sportwagen-Baureihe noch weiter.</p> <p> Eigens f&uuml;r das Interieur der in Coup&eacute;- und Cabriolet-Form erh&auml;ltlichen XKR Special Edition f&uuml;hrt Jaguar ein haptisch besonders angenehmes Soft-Grain-Leder mit Scraffito-Maserung an. Es kommt an den Vordersitzen, am Instrumentenbrett sowie an den Innenseiten der T&uuml;ren und den hinteren Seitenverkleidungen zum Einsatz. Das beheizbare Lenkrad ist mit &uuml;ppigem Leder bezogen und wird mit ungef&auml;hr 15 Meter Faden vern&auml;ht, wobei das Leder auf der Innenseite des Lenkrads von Hand zusammengen&auml;ht ist. In Kombination mit einem Dachhimmel in Poltrona Frau&reg; Leder, einem 525 Watt starken Premium Klangsystem von Bowers &amp; Wilkins, 16-fach elektrisch verstell- sowie beheizbaren Performance-Sitzen f&uuml;r Fahrer und Beifahrer und Jaguar Smart Key System mit Keyless Entry offeriert die XKR Special Edition ein H&ouml;chstma&szlig; an Komfort.</p> <p> Als Kr&ouml;nung hat das von Ian Callum geleitete Jaguar Design-Team die neue Farbkombination f&uuml;r den 2+2-sitzigen Innenraum konzipiert: Truffle mit Mikro-Kedern und Kontrastn&auml;hten in Ivory und Teppich in Truffle. T&uuml;reinstiegsleisten mit &bdquo;Special Edition&rdquo;-Schriftzug und polierte Pedale aus rostfreiem Edelstahl z&auml;hlen ebenfalls zu den kleinen, aber feinen Zutaten.</p> <p> Die 20 Zoll gro&szlig;en Felgen im Design Venom sind diamantgedreht mit dunkelgrauem Finish und passen perfekt zur Au&szlig;enfarbe in Ultimate Black.</p> <p> J<strong>aguar </strong><strong>XKR: Ein starkes St&uuml;ck High-tech</strong></p> <p> Als Coup&eacute; und als Cabriolet mit elektrisch versenkbarem Soft-Top profitiert die XKR Special Edition von der fortschrittlichen Konstruktion der Jaguar XK/XKR-Baureihe. Ein Schl&uuml;sselelement ist die Monocoque-Konstruktion aus Aluminium, f&uuml;r deren Verbindungsstellen Jaguar sowohl Nieten als auch Epoxidharzkleber verwendet. Diese Hightech-L&ouml;sung macht die Karosserie des XK und XKR wesentlich leichter und steifer als das Stahlchassis des Vorg&auml;ngermodells.</p> <p> Zusammen mit der stufenlos variablenD&auml;mpfereinstellung &bdquo;Adaptive Dynamics&rdquo; und dem 5,0-Liter V8 Kompressor-Motor mit einer Leistung von 375 kW (510 PS) besticht der Jaguar durch sein sportliches Handling und einer souver&auml;n-l&auml;ssigen Kraftentfaltung.</p> <p> Weitere Informationen und Fotos zu Jaguar und Land Rover erhalten Sie unter <u><a href="http://media.jaguar.de/">http://media.jaguar.de</a></u></p>

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Innovative Technologien für Kompaktklasse-Modell

<p> - Variable Lenkunterstützung Flex Steer serienmä&szlig;ig</p> <div> <p> - Adaptives Fahrlicht AFLS optional erhältlich</p> <p> Innovative Technologielösungen kommen in der zweiten Generation des Hyundai i30 zum Einsatz. Das Kompaktklasse-Modell, das am 23. März seinen offiziellen Verkaufsstart feiert, erhält die variable Lenkunterstützung Flex Steer serienmä&szlig;ig. Über eine Lenkrad-Taste können drei Modi eingestellt werden, die Einfluss auf das Ansprechverhalten der Lenkung haben: Die Standard-Einstellung &bdquo;Normal&ldquo; bietet mittleren Lenkaufwand. Der Modus &bdquo;Comfort&ldquo; erleichtert das Lenken und macht damit Fahrten im Stadtverkehr oder das Parken des Fahrzeugs komfortabler. Möchte der Fahrer sportlich unterwegs sein, bietet sich der &bdquo;Sport&ldquo;-Modus an: Dann reagiert das Fahrzeug noch direkter auf Lenkbewegungen. Die Modi können während des Fahrens gewechselt werden. Erreicht das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 45 km/h wird automatisch vom &bdquo;Comfort&ldquo;- auf den &bdquo;Normal&ldquo;-Modus umgeschaltet.</p> <p> Ebenfalls Premiere feiert im neuen i30 das adaptive Fahrlicht AFLS (Adaptive Front Lighting System), das optional im Lichtpaket zusammen mit Xenon-Scheinwerfern erhältlich ist. Es passt die Ausleuchtung der Stra&szlig;e wechselnden Bedingungen an, leuchtet also weit, wenn es auf der Autobahn zügig vorangeht, und legt den Fokus auf den direkt vor dem Fahrzeug liegenden Bereich, wenn der Wagen auf engen kurvigen Wegen unterwegs ist. Was hinzukommt: Bei Kurvenfahrt leuchten die Scheinwerfer in die Kurve hinein, was vor allem nachts auf Landstra&szlig;en die Sicht des Fahrers ganz erheblich verbessert.&nbsp;</p> </div>

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Kleiner Sportsfreund

<p> <img alt="" src="/files/UserFiles/suzi.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> <strong>Suzuki Swift-Freunde, die nach Einf&uuml;hrung des neuen Modells im Jahr 2010 zun&auml;chst eine sportive Ausf&uuml;hrung vermisst haben, d&uuml;rfen schon seit dem Jahreswechsel aufatmen: Der Swift Sport erfreut mit knackigen 136 PS und einem sauber gestuften Sechsgang-Getriebe. Flottenmanagement war bereits unterwegs mit dem quirligen Kleinwagen.</strong></p> <p> Der Swift verdient den Namen Kleinwagen noch &ndash; mit deutlich unter vier L&auml;ngenmetern n&auml;mlich passt der Japaner perfekt in die City, ohne zu nerven mit Problemen bei der Parkplatzsuche. Im Gegenzug bietet er ordentliche Raumverh&auml;ltnisse selbst f&uuml;r gro&szlig;gewachsene Fahrg&auml;ste. Wer den 136 PS starken &quot;Sport&quot; ordert, darf aber ruhig auch mal einen Abstecher auf die windungsreiche Landstra&szlig;e wagen, denn dort macht das wendige Vehikel richtig Spa&szlig;. Okay, er ist nicht &uuml;bermotorisiert und braucht ein bisschen Drehzahl, um in Fahrt zu kommen &ndash; aber darauf kann man sich einstellen. Wer m&ouml;chte, beschleunigt den kleinen Fronttriebler mit den potent aussehenden 17-Z&ouml;llern auf knapp 200 km/h &ndash; nicht von schlechten Eltern. Ausgepr&auml;gte Sportsitze halten die menschliche Fracht bei hoher Querbeschleunigung in der Zange, sie sind hier Standard</p> <p> Der 1,6 Liter gro&szlig;e Vierzylinder l&auml;uft kultiviert und vibrationsfrei, die Sechsgang-Box l&auml;sst sich leichtg&auml;ngig schalten. Eine recht direkte Servolenkung hilft, den Asiaten schwungvoll ums Eck zu wuchten. Trotz straffer Abstimmung bereitet die Fuhre aber auch auf weiten Strecken Freude &ndash; dann am besten mit Tempomat, der zur Serienausstattung geh&ouml;rt. In Sachen Durst h&auml;lt sich das mit Schaltsaugrohr ausger&uuml;stete, dezent r&ouml;hrende Triebwerk zur&uuml;ck und gl&auml;nzt mit 6,4 Litern pro 100 km. Ab 15.537 Euro netto ist der drahtige Swift zu haben, dessen Tradition immerhin bis in die Achtzigerjahre zur&uuml;ckreicht und mit dem einstigen Swift GTI begr&uuml;ndet wurde. Das aktuelle Topmodell der Linie kommt mit Klimaautomatik, der vollen Sicherheitsausr&uuml;stung inklusive ESP und sogar Bixenon-Scheinwerfern &uuml;ppig ausgestattet daher.</p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>