Scheckheftgepflegt als Beschaffenheitsvereinbarung beim Autokauf
Eine Privatperson, die einen PKW als “scheckheftgepflegt“ anbietet, muss sich dies später beim Verkauf an eine andere Privatperson als Beschaffenheitsvereinbarung zurechnen lassen mit der Folge, dass ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss insoweit nicht greift.
Der Verkäufer bot seinen gebrauchten VW Polo auf einer Internetplattform an. Das Inserat wies zur Beschreibung des Fahrzeugs unter anderem die Leistung des Fahrzeugs mit 55 kW und die Eigenschaft “scheckheftgepflegt“ aus. Das Fahrzeug wurde unter Verwendung eines vorgedruckten Kaufvertrags für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen an eine Privatperson veräußert. Im Vertrag findet sich ein Hinweis auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Nach dem Erwerb ließ die Käuferin das Fahrzeug in einer Werkstatt untersuchen. Dabei wurde festgestellt, dass die Motorleistung nur 44 kW betrug und, das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt ist und zudem weitere Mängel aufwies. Die Käuferin trat darauf von dem Vertrag zurück und verlangte vom Verkäufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis zurück.
Das Amtsgericht München gab der Käuferin Recht:. Sie könne die Rückabwicklung verlangen, da das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweise und damit mangelhaft ist. Eine Beschaffenheitsvereinbarung liege hinsichtlich der Eigenschaft scheckheftgepflegt und der Motorleistung vor.
Unter Beschaffenheit falle jede Eigenschaft und jeder der Sache anhaftende tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Umstand. Vereinbart werde die Beschaffenheit, wenn der Inhalt des Kaufvertrages die Pflicht des Verkäufers bestimmt, die gekaufte Sache in dem Zustand zu übereignen und zu übergeben, wie sie im Vertrag festgelegt ist.
Die Scheckheftpflege eines Fahrzeuges stelle eine Beschaffenheit dar, da sie ein wertbildender Faktor des Fahrzeugs sei. Die Angebotsbeschreibung im Internet habe nicht lediglich werbenden Charakter. Dies ergebe sich aus dem Umstand, dass im Kaufvertragsformular eine nähere Beschreibung des Fahrzeuges hinsichtlich Ausstattung und Zustand des Fahrzeugs nicht mehr im Detail erfolgt sei. Die Scheckheftpflege als Beschaffenheit des Fahrzeuges sei auch nicht bloß eine einseitige Erwartung der Käuferin gewesen, da der beklagte Verkäufer ohne Anlass darauf im Internetangebot hingewiesen habe. Für die Käuferin sei die Angabe, dass das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist, maßgebend für den Kaufentschluss gewesen. Sie habe erwarten können, dass die vorgeschriebenen Inspektionen von einer hierzu autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt und im Scheckheft dokumentiert sind. Eine weitere Beschaffenheitsvereinbarung hätten die Parteien über die Motorstärke getroffen in Höhe von 55 kW. Obwohl im Kaufvertrag auf die Motorleistung nicht erneut eingegangen wurde, habe die Angabe im Angebot auch hier nicht nur werbenden Charakter, sondern bestimme die geschuldete Leistungspflicht des Verkäufers.
Der beklagte Verkäufer kann sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Abgesehen davon müsste sich der Verkäufer bei einem Gewährleistungsausschluss den Vorwurf der Arglist gefallen lassen und könnte sich gemäß § 444 BGB wegen der Fahrzeugmängel nicht auf den Haftungsausschluss berufen. Der Verkäufer habe das Fahrzeug als scheckheftgepflegt angeboten, ohne den Nachweis dafür zu erbringen, obwohl er wissen musste, ob die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen durch eine autorisierte Fachwerkstatt regelmäßig durchgeführt worden sind. Dass die Käuferin nicht sofort nach dem Scheckheft gefragt hat, lasse nicht den Schluss zu, dass die Scheckheftpflege für sie keine maßgebliche Bedeutung gehabt hätte. Vielmehr durfte sich die Käuferin sich auf die Angaben des Verkäufers im Angebot verlassen; dass sie es nicht sofort überprüft hat, hat nicht zur Folge, dass sie sich ihrer diesbezüglichen Rechte begeben hat.
AG München, Urteil vom 05.05.2015, Az. 191 C 8106/15 (rechtskräftig)
Quelle: Pressemitteilung Nr. 70/2015 des AG München vom 23.10.2015
Link: https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/05007/index.php

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Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen
<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gestützt werden. Ein Geständnis trägt auch dann zur Überzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. Für einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabwägung zu Lasten des Betroffenen darauf gestützt werden, dass dieser die Ursache für den Verdacht, er sei Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>
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Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots: sukzessive Anordnung unzulässig
<p> Das gesetzliche Mindestmaß des bußgeldrechtlichen Fahrverbots beträgt einen Monat. Wird es angeordnet, darf die Mindestdauer weder aus Gründen des Übermaßverbotes oder des Zeitablaufs noch wegen des Vorliegens einer privilegierenden Fallkonstellation, aufgrund derer von einem Fahrverbot gänzlich abgesehen oder ein an sich über der Mindestdauer von einem Monat festgesetztes Regelfahrverbot auf dieses abgekürzt werden dürfte, unterschritten werden. Aus der gesetzlichen Mindestdauer für das bußgeldrechtliche Fahrverbot folgt weiterhin, dass dieses auch nicht sukzessive, d.h. unterteilt in Etappen angeordnet werden darf.</p> <p> <em>BayObLG, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 201 ObOWi 569/19 </em></p>
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Arbeitsvergütung für Wegezeiten bei der Personenbeförderung
<p> Bei Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer außerhalb des Betriebs zu erfüllen hat, gehören die Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen zu den vertragliche Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darauf ausgerichtet ist, dort die Personenbeförderung als Dienstleistung zu erbringen. Damit gehört auch die Fahrt zu den jeweiligen Auftragnehmern des Arbeitgebers und wieder zurück für den damit betrauten Arbeitnehmer zu seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Dienstleistung, und zwar unabhängig davon, ob der Fahrtantritt oder dessen Ende am Betriebssitz des Arbeitgebers oder aber von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgt, was insbesondere dann gilt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit sich führen muss, um Arbeitsmittel vor Ort zu haben. Das gilt erst recht, wenn das Fahrzeug für sich gesehen das Arbeitsmittel ist, das benötigt wird, um die Arbeiten - hier die Personenbeförderung - auszuführen.</p> <p> <em>LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 06.09.2019, Az. 1 Sa 922/19 </em></p>
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EuGH: Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport
<p> Das Berufungsgericht in Sachen der sozialen Sicherheit und des öffentlichen Dienstes (Niederlande) hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, wer „Arbeitgeber“ der Fahrer ist – die in den Niederlanden ansässigen Transportunternehmen oder AFMB, eine in 2011 in Zypern gegründete Gesellschaft, die Verträge mit Transportunternehmen und Fahrern, die in den Niederlanden ansässig sind, geschlossen hat.</p> <p> Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig beschäftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tatsächliche Weisungsbefugnis gegenüber ihnen ausübt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat</p> <p> …</p> <p> In seinen Schlussanträgen … weist Generalanwalt Pikamäe darauf hin, dass die Union ein vollständiges und einheitliches System von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit errichtet habe, dessen Ziel es sei, die Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und abwanderten, dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats zu unterstellen.</p> <p> … </p> <p> Der Begriff „Arbeitgeber“ sei durch das Unionsrecht nicht definiert. Die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verwiesen zur Ermittlung des Sinns und der Bedeutung dieses Begriffs auch nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten.</p> <p> …</p> <p> Die betreffenden Fahrer seien … als Fahrer im internationalen Straßentransport abhängig beschäftigt gewesen und ausschließlich Lastkraftwagen auf Rechnung und Risiko von Transportunternehmen gefahren, die in den Niederlanden ansässig gewesen seien. Was die Gehaltskosten betreffe, habe zwar AFMB Gehalt unmittelbar an die Fahrer gezahlt, dieses sei aber offenbar von den in den Niederlanden ansässigen Unternehmen finanziert worden, die gemäß den Vereinbarungen, die sie mit AFMB geschlossen hätten, bestimmte Beträge an diese zu leisten gehabt hätten.</p> <p> Als Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport sei folglich das Transportunternehmen anzusehen, das den Betreffenden eingestellt habe, dem der Betreffende tatsächlich auf unbestimmte Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehe, das eine tatsächliche Weisungsbefugnis gegenüber dem Betreffenden ausübe und das faktisch die Gehaltskosten zu tragen habe, vorbehaltlich der tatsächlichen Überprüfungen, die das vorlegende Gericht vorzunehmen habe.</p> <p> …</p> <p> Die Umsetzung dieser rechtlichen Konstruktion habe zu einer Verschlechterung des Sozialversicherungsschutzes der Fahrer geführt, während die früheren Arbeitgeber daraus offenbar Vorteile bei den Gehaltskosten gezogen hätten. Der Generalanwalt gelangt zu dem Schluss, dass … ein Rechtsmissbrauch vorliege, der es AFMB verbiete, sich auf ihre angebliche Arbeitgebereigenschaft zu berufen, um beim RSVB zu beantragen, die zyprischen Rechtsvorschriften für auf die betreffenden Fahrer anwendbar zu erklären.</p> <p> <em>Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-610/18 AFMB Ltd u. a. / Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank, Pressemitteilung des EuGH Nr. 146/19 vom 26.11.2019 </em></p> <p> <strong>LINK zur Pressemitteilung des EuGH: </strong></p> <p> <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf"><strong>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf</strong></a></p>
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Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren
<p> Der Rhein-Kreis Neuss hat die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch ein am 24.10.2019 verkündetes Urteil entschieden und der gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde gerichteten Klage des Medizinal-Cannabis-Patient stattgegeben.</p>
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Jaguar XKR Special Edition
<p> <img alt="" src="/files/UserFiles/jaguar.jpg" style="width: 250px; height: 158px; " /></p> <p> <strong>Zum Genfer Autosalon präsentiert sich der Jaguar XKR in einer noch edleren Variante. Der XKR Special Edition bietet neben einer umfangreichen Ausstattung ein Interieur mit besonderen Materialien und besonderer Farbgebung. Mit einer Leistung von 375 kW (510 PS) ist dies der XKR als Coupé und Cabriolet zu Preisen ab 122.020,- Euro ab sofort bei den Jaguar Vertragspartnern in Deutschland erhältlich.</strong></p> <p> </p> <p> <strong>Auf einen Blick</strong></p> <ul> <li> <p> Jaguar XKR Special Edition mit umfangreicher Ausstattung</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Zu Preisen von 122.020 Euro für das Coupé und 129.120 Euro für das Cabriolet ab sofort bestellbar</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Neue20" Leichtmetallfelgen im Design "Venom"</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Mit detaillierter Handwerkskunst aufgewerteter Innenraum: Soft-Grain-Leder mit feinporiger Scraffito-Maserung für die Vordersitze, das Instrumentenbrett, die Türinnenseiten und die hinteren Seitenverkleidungen, Poltrona Frau® Leder für den Dachhimmel</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Erstmals für das komplette Interieur erhältlicher Farbton Truffle mit Micro-Kedern und Kontrastnähten in Ivory</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Elektrische 16x16-Wege Sitzverstellung für beheizbare Performance-Sitze, 525 Watt starkes Klangsystem von Bowers & Wilkins, individuelle Türeinstiegsleisten und polierte Edelstahlpedalerie</p> </li> </ul> <ul> <li> <p> Außenfarbe in der Premium-Farbe Ultimate Black</p> </li> </ul> <p> </p> <p> <strong>Einmalige Handwerkskunst im Jaguar XKR Special Edition</strong></p> <p> Jeder Jaguar XKR stellt für sich ein einmaliges Kunstwerk aus fortschrittlicher Technik und sportlichem Luxus dar. Nun steigert der in liebevoller Handarbeit veredelte Innenraum der XKR Special Edition den Luxuscharakter der Sportwagen-Baureihe noch weiter.</p> <p> Eigens für das Interieur der in Coupé- und Cabriolet-Form erhältlichen XKR Special Edition führt Jaguar ein haptisch besonders angenehmes Soft-Grain-Leder mit Scraffito-Maserung an. Es kommt an den Vordersitzen, am Instrumentenbrett sowie an den Innenseiten der Türen und den hinteren Seitenverkleidungen zum Einsatz. Das beheizbare Lenkrad ist mit üppigem Leder bezogen und wird mit ungefähr 15 Meter Faden vernäht, wobei das Leder auf der Innenseite des Lenkrads von Hand zusammengenäht ist. In Kombination mit einem Dachhimmel in Poltrona Frau® Leder, einem 525 Watt starken Premium Klangsystem von Bowers & Wilkins, 16-fach elektrisch verstell- sowie beheizbaren Performance-Sitzen für Fahrer und Beifahrer und Jaguar Smart Key System mit Keyless Entry offeriert die XKR Special Edition ein Höchstmaß an Komfort.</p> <p> Als Krönung hat das von Ian Callum geleitete Jaguar Design-Team die neue Farbkombination für den 2+2-sitzigen Innenraum konzipiert: Truffle mit Mikro-Kedern und Kontrastnähten in Ivory und Teppich in Truffle. Türeinstiegsleisten mit „Special Edition”-Schriftzug und polierte Pedale aus rostfreiem Edelstahl zählen ebenfalls zu den kleinen, aber feinen Zutaten.</p> <p> Die 20 Zoll großen Felgen im Design Venom sind diamantgedreht mit dunkelgrauem Finish und passen perfekt zur Außenfarbe in Ultimate Black.</p> <p> J<strong>aguar </strong><strong>XKR: Ein starkes Stück High-tech</strong></p> <p> Als Coupé und als Cabriolet mit elektrisch versenkbarem Soft-Top profitiert die XKR Special Edition von der fortschrittlichen Konstruktion der Jaguar XK/XKR-Baureihe. Ein Schlüsselelement ist die Monocoque-Konstruktion aus Aluminium, für deren Verbindungsstellen Jaguar sowohl Nieten als auch Epoxidharzkleber verwendet. Diese Hightech-Lösung macht die Karosserie des XK und XKR wesentlich leichter und steifer als das Stahlchassis des Vorgängermodells.</p> <p> Zusammen mit der stufenlos variablenDämpfereinstellung „Adaptive Dynamics” und dem 5,0-Liter V8 Kompressor-Motor mit einer Leistung von 375 kW (510 PS) besticht der Jaguar durch sein sportliches Handling und einer souverän-lässigen Kraftentfaltung.</p> <p> Weitere Informationen und Fotos zu Jaguar und Land Rover erhalten Sie unter <u><a href="http://media.jaguar.de/">http://media.jaguar.de</a></u></p>
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Innovative Technologien für Kompaktklasse-Modell
<p> - Variable Lenkunterstützung Flex Steer serienmäßig</p> <div> <p> - Adaptives Fahrlicht AFLS optional erhältlich</p> <p> Innovative Technologielösungen kommen in der zweiten Generation des Hyundai i30 zum Einsatz. Das Kompaktklasse-Modell, das am 23. März seinen offiziellen Verkaufsstart feiert, erhält die variable Lenkunterstützung Flex Steer serienmäßig. Über eine Lenkrad-Taste können drei Modi eingestellt werden, die Einfluss auf das Ansprechverhalten der Lenkung haben: Die Standard-Einstellung „Normal“ bietet mittleren Lenkaufwand. Der Modus „Comfort“ erleichtert das Lenken und macht damit Fahrten im Stadtverkehr oder das Parken des Fahrzeugs komfortabler. Möchte der Fahrer sportlich unterwegs sein, bietet sich der „Sport“-Modus an: Dann reagiert das Fahrzeug noch direkter auf Lenkbewegungen. Die Modi können während des Fahrens gewechselt werden. Erreicht das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 45 km/h wird automatisch vom „Comfort“- auf den „Normal“-Modus umgeschaltet.</p> <p> Ebenfalls Premiere feiert im neuen i30 das adaptive Fahrlicht AFLS (Adaptive Front Lighting System), das optional im Lichtpaket zusammen mit Xenon-Scheinwerfern erhältlich ist. Es passt die Ausleuchtung der Straße wechselnden Bedingungen an, leuchtet also weit, wenn es auf der Autobahn zügig vorangeht, und legt den Fokus auf den direkt vor dem Fahrzeug liegenden Bereich, wenn der Wagen auf engen kurvigen Wegen unterwegs ist. Was hinzukommt: Bei Kurvenfahrt leuchten die Scheinwerfer in die Kurve hinein, was vor allem nachts auf Landstraßen die Sicht des Fahrers ganz erheblich verbessert. </p> </div>
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Kleiner Sportsfreund
<p> <img alt="" src="/files/UserFiles/suzi.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> <strong>Suzuki Swift-Freunde, die nach Einführung des neuen Modells im Jahr 2010 zunächst eine sportive Ausführung vermisst haben, dürfen schon seit dem Jahreswechsel aufatmen: Der Swift Sport erfreut mit knackigen 136 PS und einem sauber gestuften Sechsgang-Getriebe. Flottenmanagement war bereits unterwegs mit dem quirligen Kleinwagen.</strong></p> <p> Der Swift verdient den Namen Kleinwagen noch – mit deutlich unter vier Längenmetern nämlich passt der Japaner perfekt in die City, ohne zu nerven mit Problemen bei der Parkplatzsuche. Im Gegenzug bietet er ordentliche Raumverhältnisse selbst für großgewachsene Fahrgäste. Wer den 136 PS starken "Sport" ordert, darf aber ruhig auch mal einen Abstecher auf die windungsreiche Landstraße wagen, denn dort macht das wendige Vehikel richtig Spaß. Okay, er ist nicht übermotorisiert und braucht ein bisschen Drehzahl, um in Fahrt zu kommen – aber darauf kann man sich einstellen. Wer möchte, beschleunigt den kleinen Fronttriebler mit den potent aussehenden 17-Zöllern auf knapp 200 km/h – nicht von schlechten Eltern. Ausgeprägte Sportsitze halten die menschliche Fracht bei hoher Querbeschleunigung in der Zange, sie sind hier Standard</p> <p> Der 1,6 Liter große Vierzylinder läuft kultiviert und vibrationsfrei, die Sechsgang-Box lässt sich leichtgängig schalten. Eine recht direkte Servolenkung hilft, den Asiaten schwungvoll ums Eck zu wuchten. Trotz straffer Abstimmung bereitet die Fuhre aber auch auf weiten Strecken Freude – dann am besten mit Tempomat, der zur Serienausstattung gehört. In Sachen Durst hält sich das mit Schaltsaugrohr ausgerüstete, dezent röhrende Triebwerk zurück und glänzt mit 6,4 Litern pro 100 km. Ab 15.537 Euro netto ist der drahtige Swift zu haben, dessen Tradition immerhin bis in die Achtzigerjahre zurückreicht und mit dem einstigen Swift GTI begründet wurde. Das aktuelle Topmodell der Linie kommt mit Klimaautomatik, der vollen Sicherheitsausrüstung inklusive ESP und sogar Bixenon-Scheinwerfern üppig ausgestattet daher.</p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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