Sicherstellung von Kfz zur Verhinderung von Verkehrsverstößen ohne Fahrerlaubnis

Begeht ein Fahrzeughalter zahlreiche Verkehrsverstöße ohne Fahrerlaubnis durch seine Teilnahme mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehrs ist die Sicherstellung des Fahrzeugs zulässig.

Vorliegend ist die Sicherstellung der Fahrzeuge BMW Z4 und Nissan Z350 in materieller Hinsicht nicht zu beanstanden. Nach § 43 Nr. 1 PolG NRW kann die Polizei eine Sache zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sicherstellen. Die Voraussetzungen dafür sind hier gegeben. Die Sicherstellung der Kraftfahrzeuge dient im vorliegenden Fall der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Konkret soll die weitere Begehung von Straftaten im Wege des Führens von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch den Betroffenen verhindert werden. Die Annahme einer gegenwärtigen Gefahr ist im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden. Denn es ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnislage mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Betroffene in allernächster Zukunft erneut ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr führen wird. Diese Annahme stützt sich auf die große Zahl der Fälle, in denen der Betroffene ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt hat. Der polizeibekannte Betroffene war zu keiner Zeit Inhaber einer Fahrerlaubnis. Es ist - auf der Grundlage der vorliegenden Straf- bzw. Ermittlungsakten - davon auszugehen, dass der Betroffene seit September 2014 in mindesten 20 Fällen ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat. Die Konstanz und Selbstverständlichkeit, mit der der Betroffene Straftaten durch und während seiner Teilnahme am Straßenverkehr begangen hat, spricht im Übrigen dafür, dass nur ein Teil seiner Taten zur Anzeige gebracht worden sein dürfte, so dass davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Zahl der Taten um ein Vielfaches höher sein dürfte. Allein die dokumentierten Taten belegen jedoch, dass der Antragsteller regelmäßig in ganz besonders enthemmter und rücksichtsloser Weise mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr agiert und bei dieser Fahrweise letztlich schwerste Verletzungen und auch den Tod anderer Menschen billigend in Kauf nehmen muss. Der Betroffene ist als Intensivtäter im Bereich der Straßenverkehrsdelikte zu bezeichnen. Er ist offenkundig in keiner Weise in der Lage, sein Verhalten eigenständig zu kontrollieren, um sich regelkonform zu verhalten. Zugleich zeigen die Vorfälle, dass Vorgaben anderer und die Versuche, von außen regulierend auf ihn einzuwirken, nicht nur ohne Erfolg geblieben sind, sondern noch zu gesteigerten Regelverstößen geführt haben.

VG Köln, Beschluss vom 06.02.2017, Az. 20 L 3178/16

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Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen

<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gest&uuml;tzt werden. Ein Gest&auml;ndnis tr&auml;gt auch dann zur &Uuml;berzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. F&uuml;r einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabw&auml;gung zu Lasten des Betroffenen darauf gest&uuml;tzt werden, dass dieser die Ursache f&uuml;r den Verdacht, er sei Ungeeignet zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>

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Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots: sukzessive Anordnung unzulässig

<p> Das gesetzliche Mindestma&szlig; des bu&szlig;geldrechtlichen Fahrverbots betr&auml;gt einen Monat. Wird es angeordnet, darf die Mindestdauer weder aus Gr&uuml;nden des &Uuml;berma&szlig;verbotes oder des Zeitablaufs noch wegen des Vorliegens einer privilegierenden Fallkonstellation, aufgrund derer von einem Fahrverbot g&auml;nzlich abgesehen oder ein an sich &uuml;ber der Mindestdauer von einem Monat festgesetztes Regelfahrverbot auf dieses abgek&uuml;rzt werden d&uuml;rfte, unterschritten werden. Aus der gesetzlichen Mindestdauer f&uuml;r das bu&szlig;geldrechtliche Fahrverbot folgt weiterhin, dass dieses auch nicht sukzessive, d.h. unterteilt in Etappen angeordnet werden darf.</p> <p> <em>BayObLG, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 201 ObOWi 569/19 </em></p>

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Arbeitsvergütung für Wegezeiten bei der Personenbeförderung

<p> Bei T&auml;tigkeiten, die ein Arbeitnehmer au&szlig;erhalb des Betriebs zu erf&uuml;llen hat, geh&ouml;ren die Fahrten zu ausw&auml;rtigen Arbeitsstellen zu den vertragliche Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamtt&auml;tigkeit darauf ausgerichtet ist, dort die Personenbef&ouml;rderung als Dienstleistung zu erbringen. Damit geh&ouml;rt auch die Fahrt zu den jeweiligen Auftragnehmern des Arbeitgebers und wieder zur&uuml;ck f&uuml;r den damit betrauten Arbeitnehmer zu seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Dienstleistung, und zwar unabh&auml;ngig davon, ob der Fahrtantritt oder dessen Ende am Betriebssitz des Arbeitgebers oder aber von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgt, was insbesondere dann gilt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit sich f&uuml;hren muss, um Arbeitsmittel vor Ort zu haben. Das gilt erst recht, wenn das Fahrzeug f&uuml;r sich gesehen das Arbeitsmittel ist, das ben&ouml;tigt wird, um die Arbeiten - hier die Personenbef&ouml;rderung - auszuf&uuml;hren.</p> <p> <em>LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 06.09.2019, Az. 1 Sa 922/19 </em></p>

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EuGH: Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport

<p> Das Berufungsgericht in Sachen der sozialen Sicherheit und des &ouml;ffentlichen Dienstes (Niederlande) hat dem Europ&auml;ischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, wer &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; der Fahrer ist &ndash; die in den Niederlanden ans&auml;ssigen Transportunternehmen oder AFMB, eine in 2011 in Zypern gegr&uuml;ndete Gesellschaft, die Vertr&auml;ge mit Transportunternehmen und Fahrern, die in den Niederlanden ans&auml;ssig sind, geschlossen hat.</p> <p> Nach Auffassung von Generalanwalt Pikam&auml;e ist Arbeitgeber von abh&auml;ngig besch&auml;ftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber ihnen aus&uuml;bt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat</p> <p> &hellip;</p> <p> In seinen Schlussantr&auml;gen &hellip; weist Generalanwalt Pikam&auml;e darauf hin, dass die Union ein vollst&auml;ndiges und einheitliches System von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit errichtet habe, dessen Ziel es sei, die Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und abwanderten, dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats zu unterstellen.</p> <p> &hellip; &nbsp;</p> <p> Der Begriff &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; sei durch das Unionsrecht nicht definiert. Die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verwiesen zur Ermittlung des Sinns und der Bedeutung dieses Begriffs auch nicht ausdr&uuml;cklich auf das Recht der Mitgliedstaaten.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die betreffenden Fahrer seien &hellip; als Fahrer im internationalen Stra&szlig;entransport abh&auml;ngig besch&auml;ftigt gewesen und ausschlie&szlig;lich Lastkraftwagen auf Rechnung und Risiko von Transportunternehmen gefahren, die in den Niederlanden ans&auml;ssig gewesen seien. Was die Gehaltskosten betreffe, habe zwar AFMB Gehalt unmittelbar an die Fahrer gezahlt, dieses sei aber offenbar von den in den Niederlanden ans&auml;ssigen Unternehmen finanziert worden, die gem&auml;&szlig; den Vereinbarungen, die sie mit AFMB geschlossen h&auml;tten, bestimmte Betr&auml;ge an diese zu leisten gehabt h&auml;tten.</p> <p> Als Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport sei folglich das Transportunternehmen anzusehen, das den Betreffenden eingestellt habe, dem der Betreffende tats&auml;chlich auf unbestimmte Zeit uneingeschr&auml;nkt zur Verf&uuml;gung stehe, das eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber dem Betreffenden aus&uuml;be und das faktisch die Gehaltskosten zu tragen habe, vorbehaltlich der tats&auml;chlichen &Uuml;berpr&uuml;fungen, die das vorlegende Gericht vorzunehmen habe.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die Umsetzung dieser rechtlichen Konstruktion habe zu einer Verschlechterung des Sozialversicherungsschutzes der Fahrer gef&uuml;hrt, w&auml;hrend die fr&uuml;heren Arbeitgeber daraus offenbar Vorteile bei den Gehaltskosten gezogen h&auml;tten. Der Generalanwalt gelangt zu dem Schluss, dass &hellip; ein Rechtsmissbrauch vorliege, der es AFMB verbiete, sich auf ihre angebliche Arbeitgebereigenschaft zu berufen, um beim RSVB zu beantragen, die zyprischen Rechtsvorschriften f&uuml;r auf die betreffenden Fahrer anwendbar zu erkl&auml;ren.</p> <p> <em>Schlussantr&auml;ge des Generalanwalts in der Rechtssache C-610/18 AFMB Ltd u. a. / Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank, Pressemitteilung des EuGH Nr. 146/19 vom 26.11.2019 </em></p> <p> <strong>LINK zur Pressemitteilung des EuGH: </strong></p> <p> <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf"><strong>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf</strong></a></p>

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Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren

<p> Der Rhein-Kreis Neuss hat die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts D&uuml;sseldorf durch ein am 24.10.2019 verk&uuml;ndetes Urteil entschieden und der gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde gerichteten Klage des Medizinal-Cannabis-Patient stattgegeben.</p>

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Stefan Wieber neuer Leiter Flottenverkauf und Remarketing

<p> <img alt="" src="/files/UserFiles/fotoswieber.jpg" style="width: 250px; height: 381px; " /></p> <p> Stefan Wieber (48) &uuml;bernimmt ab 1. April die Leitung des Bereichs Flottenverkauf und Remarketing der Ford-Werke GmbH. Der Gesch&auml;ftsbereich ist f&uuml;r die Fahrzeugverk&auml;ufe der Ford-Werke GmbH an Gro&szlig;kunden, Fahrzeugvermieter, Beh&ouml;rden, Mitarbeiter sowie die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen und das Flotten- und Gebrauchtwagenmarketing zust&auml;ndig.</p> <p> Der diplomierte &Ouml;konom ist seit 1992 im Unternehmen und startete seine Karriere als Graduate Trainee Marketing und Vertrieb bei Ford Deutschland. Danach war Wieber mit am Aufbau des H&auml;ndlernetzes und der H&auml;ndlerbetreuung in Ostdeutschland beteiligt. Ab 1995 arbeitete er im Bereich globales Produktmarketing an der Entwicklung gro&szlig;er Fahrzeuge, bevor er 1998 die Leitung der Marketingplanung f&uuml;r Ford in Deutschland &uuml;bernommen hat. Weitere berufliche Stationen waren die Leitung des Kundenbeziehungsmanagements sowie die Marketing Koordination von Ford Deutschland und Gro&szlig;britannien (1999 bis 2007). Zwischen 2007 und 2011 bekleidete Wieber die Position des Direktor Pricing und Revenue Management bei Ford Europa. Zuletzt war er f&uuml;r die Ford-Werke GmbH als Leiter Kommunikation, Messen und Events zust&auml;ndig. Dort hat er die Markenkommunikation, die Online Marketingaktivit&auml;ten, das Handelsmarketing sowie die Messeauftritte von Ford verantwortet.</p> <p> Stefan Wieber ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Regelung seiner Nachfolge wird zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt kommuniziert.</p> <p> Stefan Wieber &uuml;bernimmt von Klaus Sawallisch (59), der sich &uuml;ber 42 Jahre f&uuml;r das Unternehmen verdient gemacht hat. Sawallisch wird Ende April in die passive Phase der Altersteilzeit eintreten. Insgesamt war er 19 Jahre im Fahrzeugverkauf sowie 21 Jahre im Teileverkauf und Service f&uuml;r das Unternehmen t&auml;tig. Darunter waren verschiedene europ&auml;ische Stabsfunktionen in Gro&szlig;britannien und den USA.</p> <p> Seine erste Managementposition &uuml;bernahm Klaus Sawallisch 1990 als Leiter Teileverkauf im Distrikt Frankfurt. Ab 1996 hat Sawallisch f&uuml;nf Jahre die Leitung des Au&szlig;endienstes der Ford Service Organisation inne gehabt. Von 2001 bis 2004 hat er die Position des Leiters Remarketing Operations im Fahrzeugverkauf der Ford-Werke GmbH bekleidet. Im Anschluss daran hat er bis 2010 den Bereich Flotten- und Beh&ouml;rdenverkauf der deutschen Ford Organisation geleitet. Zuletzt war Klaus Sawallisch auf der Position des Leiters Flottenverkauf und Remarketing f&uuml;r die Ford-Werke GmbH t&auml;tig.</p>

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Toyota Motor Europe und LeasePlan kooperieren im Bereich Elektrofahrzeuge

<p> <img alt="" src="/files/UserFiles/leaseplan.jpg" style="width: 250px; height: 187px; " /></p> <p> Prius Plug-In Hybrid wird vor Markteinf&uuml;hrung von LeasePlan-Kunden getestet</p> <h3> Das Wichtigste in K&uuml;rze</h3> <ul> <li> Mehr umweltschonende Autos im Fuhrpark</li> <li> Bestwertung bei &ouml;kologischen Einsparpotenzial</li> <li> Kostenoptimierung durch Hybrid</li> </ul> <div> <p> Rund sechs Monate, nachdem LeasePlan und Toyota Motor Europe ihre Partnerschaft im Bereich der F&ouml;rderung der Elektromobilit&auml;t bekannt gaben, gibt es erste Ergebnisse der Zusammenarbeit. Im Rahmen der Kooperation bot LeasePlan Deutschland nun ihren interessierten Kunden an, die innovative Antriebstechnologie des Plug-In-Hybridfahrzeugs im mehrt&auml;gigen Praxistest unter Alltagsbedingungen n&auml;her kennen zu lernen. Drei Monate tourte das an jeder Haushaltssteckdose aufladbare Hybridfahrzeug durch die f&uuml;nf Niederlassungen von LeasePlan und konnte so im gesamten Bundesgebiet getestet werden. &quot;Gerade im Hinblick auf das zunehmende Engagement von Unternehmen im Bereich Umweltschutz werden alternative Antriebe immer interessanter. Mit den Testfahrten wollten wir es unseren Flottenkunden erm&ouml;glichen, sich ein eigenes Urteil &uuml;ber Elektrofahrzeuge zu bilden und ihnen so die Gelegenheit bieten, die individuellen Einsatzm&ouml;glichkeiten in ihrem Fuhrpark zu &uuml;berpr&uuml;fen&quot;, so Gunter Gl&uuml;ck, Gesch&auml;ftsleitung Vertrieb und Kundenbetreuung der LeasePlan Deutschland GmbH.</p> <p> Im Nachgang zum Praxistest wurden Kunden zu ihren Erfahrungen befragt. Die Ergebnisse sind lediglich eine Momentaufnahme einzelner Fuhrparkleiter, dennoch geben die Antworten erste Einblicke in die Einsatzm&ouml;glichkeit von Elektrofahrzeugen in Fuhrparks. Im Gro&szlig;en und Ganzen halten Fuhrparkleiter die effiziente Hybrid-Technologie f&uuml;r flottentauglich. So k&ouml;nnen sich die Befragten durchaus vorstellen, dass Hybridfahrzeuge in der Zukunft vereinzelt im Fuhrpark eingesetzt werden - und zwar in allen Fahrzeugklassen. Der Hauptgrund f&uuml;r die Anschaffung eines Hybridfahrzeugs ist nach wie vor die Schonung der Ressourcen. &quot;Wir interessieren uns f&uuml;r ein Hybridfahrzeug, da wir als Unternehmen im Bereich Umweltschutz mit gutem Beispiel voran gehen m&ouml;chten. Deshalb haben wir gerne &uuml;ber LeasePlan den Toyota Prius Plug-In getestet. Ich halte das Fahrzeug f&uuml;r Fahrten in Ballungsgebieten f&uuml;r geeignet&quot;, so Birgit Wolf, Zentraleinkauf der Schubertgruppe. Gerade f&uuml;r sein &ouml;kologisches Einsparpotenzial erhielt der Toyota Prius Plug-In die beste Bewertung. Denn nachdem die Batterie entladen ist, f&auml;hrt der effiziente Antrieb noch mit einer Tankf&uuml;llung bis zu 1.000 Kilometern im Hybridbetrieb. So konnte das Fahrzeug auch im Bereich Wirtschaftlichkeit punkten. Das Kostenoptimierungspotenzial wurde von den Befragten als &quot;besser&quot; im Vergleich zu den herk&ouml;mmlich angetriebenen Fahrzeugen eingestuft. Damit hat das Fahrzeug unter den Befragten nicht nur &ouml;kologisch, sondern auch &ouml;konomisch die Nase vorn.&nbsp;<br /> R&uuml;ckmeldungen gab es auch zum individuellen Fahrerlebnis. Eine Batterieladung reicht f&uuml;r 25 Kilometer lokal emissionsfreie Fahrt. Positiv &uuml;berrascht waren die Testfahrer von den geringen Fahrger&auml;uschen und dem Bremsverhalten des Toyota Prius Plug-In Hybrid. Deshalb f&uuml;hlten sie sich gerade im Stadtverkehr gut motorisiert. Verbesserungspotenzial sahen die Testfahrer bei der Ger&auml;uschentwicklung w&auml;hrend der starken Beschleunigung. In diesem Moment arbeitet der Benzinmotor mit hoher Drehzahl im Bereich des besten Wirkungsgrades. In punkto Praktikabilit&auml;t stand das Hybridfahrzeug den konventionell angetriebenen Fahrzeugen in nichts nach.</p> <p> LeasePlan tr&auml;gt dem zunehmenden Interesse der Fuhrparkverantwortlichen an Elektromobilit&auml;t Rechnung und erarbeitet umfassende Leasingkonzepte speziell f&uuml;r Elektrofahrzeuge. Die ersten Elektrofahrzeuge haben bereits vor einiger Zeit Einzug in die Kundenflotten von LeasePlan gehalten.</p> <div> &nbsp;</div> </div>

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Höchststand an den Tanksäulen

<p> Die extrem hohen Spritpreise belasten weiterhin die Autofahrer. Laut ADAC schoss der Preis f&uuml;r einen Liter Diesel in Deutschland gegen&uuml;ber der Vorwoche um 2 Cent auf durchschnittlich 1,507 Euro. Teuer bleibt&rsquo;s auch f&uuml;r die Benziner: Ein Liter Super E10 kostet nach Angaben des Clubs im Bundesdurchschnitt 1,618 Euro &ndash; das sind 3,5 Cent mehr als vor Wochenfrist. Schuld an den hohen Kraftstoffpreisen sind nach wie vor insbesondere die hohen Roh&ouml;lpreise und der schwache Euro.</p> <p> ADAC Pr&auml;sident Peter Meyer forderte die Politik auf, alles zu unternehmen, damit f&uuml;r Millionen Menschen die Mobilit&auml;t wieder bezahlbar wird. Dazu geh&ouml;re auch die R&uuml;cknahme der 2004 vorgenommenen K&uuml;rzung der Pendlerpauschale.</p> <p> Den Verbrauchern r&auml;t der ADAC, die Preise gut zu vergleichen und g&uuml;nstige Gelegenheiten zum Tanken zu nutzen. Detaillierte Informationen zur Preisentwicklung auf dem deutschen Kraftstoffmarkt sowie zu den Kraftstoffpreisen im europ&auml;ischen Ausland findet man unter&nbsp;<a href="http://www.adac.de/tanken" target="_blank">www.adac.de/tanken</a>.</p> <p> Au&szlig;erdem lohne sich ein spritsparendes Fahren. Dazu geh&ouml;rt etwa mit einer niedrigen Motordrehzahl zu fahren, den Reifendruck richtig einzustellen und das Auto von unn&ouml;tigem Ballast zu befreien.</p> <p> &nbsp;</p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/adac-neu.jpg" style="width: 250px; height: 185px; " /></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>