Öffentliches Schnellladen jetzt in Halle möglich
<p>Richtfest bei der BWG in Halle: Run auf die E-Schnellladestation von me energy</p>
Schon seit einem halben Jahr ist ein Rapid Charger des Start-up-Unternehmens me energy vor der BWG, der Wohnungsgenossenschaft Halle (Saale) und Merseburg e. G., erfolgreich in Betrieb. Als Schnellladestation ist er für die Mitglieder der Genossenschaft zum Sondertarif nutzbar. Darüber hinaus ist die Schnellladestation öffentlich zugänglich via Ladeapps oder Ad-hoc-Zahlung.
Die Schnellladestation bietet einen großen Mehrwert für die Mitglieder der Genossenschaft ebenso wie für die ganze Region. Seit dem 31. März 2022 können dort zwei Fahrzeuge parallel rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche, geladen werden. Es wird direkt in der Station 150 kW grüner Ladestrom aus Bio-Ethanol erzeugt.
Die Nutzungszahlen belegen, wie gut das Angebot angenommen wird. Neben den direkten Anwohner:innen nutzen auch viele Kund:innen von außerhalb den Rapid Charger via Roaming. So wurden bis heute über 20.000 km elektrische Reichweite mit grünem Ladestrom aus dem Rapid Charger zurückgelegt, was dem halben Erdumfang entspricht. „Wir freuen uns sehr, dass die Schnellladestation von me energy bei uns in Halle so gut angenommen wird. Damit leisten auch wir unseren Beitrag zur Energiewende – ein für alle Beteiligten gewinnbringendes Projekt. Der Rapid Charger ist einfach ein tolles Produkt“, zeigt sich Lutz Haake, Sprecher des Vorstands der BWG, zufrieden. „Mit der klimafreundlichen Energieerzeugung aus Biomasse und der damit verbundenen Elektrifizierung haben wir bereits knapp 3 Tonnen Kohlendioxid eingespart. So konnten wir in den vergangenen Wochen bereits einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit in unserer Stadt leisten.“ Für Mitglieder der Genossenschaft wird ein Sondertarif angeboten: Pro Kilowattstunde wird der Preis um 5 Cent im Vergleich zu den Nutzer:innen aus der Umgebung reduziert.
Elektromobilität ist die Lösung der Zukunft – sie ist nachhaltig und ökologisch. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist auch deswegen ein wichtiges politisches Ziel. Zugleich ist sie Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, denn besonders Menschen, die zur Miete wohnen und/oder keinen eigenen Stellplatz zur Verfügung haben, sind auf leicht zugängliche Schnellladeinfrastruktur angewiesen. Die Wende in der Mobilität betrifft damit auch die kommunale Wohnungswirtschaft und die Wohnungsbauunternehmen. Um der wachsenden Zahl an Fahrer:innen von E-Autos gerecht zu werden, setzen sie vermehrt auf eine entsprechende Ladeinfrastruktur. Allerdings sind lange Planungs- und Genehmigungsverfahren und langwierige Baumaßnahmen beim Einsatz herkömmlicher Ladestationen große Hindernisse. Zudem sind viele Bestandsgebäude schlicht nicht auf Ladeinfrastruktur ausgelegt.
Die Schnellladestationen von me energy können hier eine autarke und mobile Lösung bieten. Beim Rapid Charger 150 ist weder eine Baugenehmigung noch spezifische Infrastruktur nötig. Wenn die Entscheidung für diese netzautarke Lösung gefallen ist, kann die Umsetzung sehr rasch erfolgen. Das Best-Practice-Beispiel in Halle zeigt, wie einfach es sein kann.

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Haftung für einen Steinschlagschaden
<p> Die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Gefährdungshaftung nach § 7 Absatz 1 StVG sind erfüllt, wenn ein Stein nachweislich infolge der Fahrt des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs in Bewegung gesetzt wurde und dieser sodann beim Auftreffen die Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs beschädigt hat. In diesem Fall obliegt dem durch den Steinschlag Geschädigten nicht zusätzlich die Darlegung und der Beweis der "genauen Art und Weise der Schadensverursachung".</p> <p> Die Frage, ob der Stein von den Rädern des vorausfahrenden Fahrzeugs aufgewirbelt wurde oder von seiner unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist, ist vielmehr nur für die Frage eines Haftungsausschlusses nach § 17 Absatz 2, 3 StVG (unabwendbares Ereignis) relevant. Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs.</p> <p> <em>LG Heidelberg, Urteil vom 21.10.2011, Az. 5 S 30/11</em></p>
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Außerordentliche Kündigung bei unerlaubten Privatgesprächen mit dem Diensthandy
<p> Die unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu führen, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden.</p> <p> Es wird nicht verkannt, dass, insbesondere auch bei Ähnlichkeit der privaten und der dienstlichen PIN-Nummer, es im Einzelfall geschehen kann, dass versehentlich der falsche Modus angewählt wird, und dass es beispielsweise bei dem versehentlich einmal angewählten dienstlichen Modus dann versehentlich weiter bleiben kann, wenn das Handy während eines Auslandsaufenthalts im Urlaub permanent eingeschaltet bleibt. Die mehrmalige Nutzung des Dienstmodus während der verschiedenen privaten Aufenthalte zeigt aber, dass nicht mehrere Versehen vorliegen, sondern eine einheitliche Methode. Dies wird belegt dadurch, dass der Kläger jeweils nach seinen Auslandsaufenthalten jedenfalls aus seinen privaten Telefonrechnungen unschwer erkennen konnte, dass seine im Ausland geführten Telefonate ihm gerade nicht belastet wurden. Damit wäre ihm auch bei einem von ihm für sich in Anspruch genommenen Versehen spätestens jetzt klar gewesen, dass die Belastung auf Kosten des beklagten Arbeitgebers erfolgt. Der Umstand, dass er dies dann nicht zum Anlass nahm, den Arbeitgeber über die angebliche versehentliche Nutzung des Dienstmodus zu unterrichten und Ausgleich der privat verursachten Kosten vorzunehmen, wird hierbei von der Kammer zwar nicht als anderer dem Kündigungsgrund entsprechender Pflichtverstoß gewertet, sondern als Beleg dafür, dass das vom Kläger vorgebrachte Versehen schlicht nicht vorlag, sondern vorsätzliches Handeln.</p> <p> Eine Abmahnung war entbehrlich, da die – und sei es auch nur erstmalige – Hinnahme einer Pflichtverletzung der vorliegenden Art durch den beklagten Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist.</p> <p> <em>LAG Hessen, Urteil vom 25.07.2011, Az. 17 Sa 153/11 </em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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Neuzugang
<p> A+, das Geschäftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erhältlich. Nutzer können mittels Fingerstreich durch sämtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Geschäftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verfügung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verfügung, im Querformat kann er auf zusätzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verfügung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert für den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zusätzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Geschäftsreisemanagement geben; Nutzer können auf Wunsch automatisch über neue Inhalte informiert werden.</p>
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