Audi kündigt mit dem A2 e-tron neuen vollelektrischen Einsteiger an

Im Herbst 2026 stellt Audi den neuen A2 e-tron vor und ergänzt damit sein Portfolio um einen rein elektrischen Einstieg in die Kompaktklasse. Mit dem A2 e-tron, der am Standort Ingolstadt gefertigt wird, verjüngt die Marke mit den vier Ringen ihr Modellangebot weiter und erweitert den Zugang zur elektrischen Premiummobilität. Eine erste Designskizze gibt bereits einen Ausblick auf die Silhouette des Fahrzeugs.

Audi kündigt mit dem A2 e-tron neuen vollelektrischen Einsteiger an

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Audi kündigt mit dem A2 e-tron neuen vollelektrischen Einsteiger an

Audi macht den nächsten großen Schritt auf dem Weg in eine konsequent elektrische Zukunft. Auf der Annual Media Conference der Marke mit den vier Ringen kündigt Audi CEO Gernot Döllner die neue elektrische Modellfamilie von Audi an: A2 e-tron. „Wir haben zugehört: Unsere Kundinnen und Kunden wünschen sich elektrische Mobilität, die im Alltag überzeugt. Der A2 e-tron ist unser Versprechen, genau das zu liefern – effizient, kompakt und selbstbewusst. Wir machen den Einstieg in die elektrische Audi Welt einfacher und relevanter denn je“, sagt Vorstandsvorsitzender Gernot Döllner.

Neues Kapitel im kompakten Premiumsegment

Der Markt für kompakte E-Fahrzeuge wächst weiter – vor allem in europäischen Metropolen. Mit dem neuen A2 e-tronadressiert Audi gezielt eine breite internationale Kundschaft, die Wert auf urbane Alltagstauglichkeit, Nachhaltigkeit, hohe Effizienz und digitale Vernetzung legt. Der A2 e-tron stärkt ein jüngeres, klareres und zunehmend elektrisches Portfolio und macht den Einstieg in die Marke moderner und relevanter für neue Zielgruppen. Die Typbezeichnung knüpft bewusst an den Audi A2 an, der schon vor über 25 Jahren als Pionier für Effizienz und urbane Mobilität galt. Der neue A2 e-tron führt diesen Anspruch konsequent in das elektrische Zeitalter fort.

Produktion am Standort Ingolstadt

Der Audi A2 e-tron wird als weitere vollelektrische Baureihe am deutschen Heimatstandort Ingolstadt produziert und unterstreicht damit das Bekenntnis von Audi zur Transformation der Werke in Deutschland und Europa. „Der A2 e-tronist zentral für unsere Marke und auch für den Standort Deutschland. Mit der Produktion einer zusätzlichen vollelektrischen Modellfamilie in Ingolstadt sichern wir Arbeitsplätze und liefern E-Mobilität ‚made in Germany‘“, betont Döllner.

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Fortsetzung der Modelloffensive

Nach über 20 neuen Modellen in den Jahren 2024 und 2025 verfügt Audi heute über das jüngste Portfolio im Wettbewerb - vom vollelektrischen Kompaktsegment bis hin zur Oberklasse. 2026 führt das Unternehmen diesen Kurs konsequent fort. Im Mittelpunkt stehen zwei Baureihen, die das Portfolio strategisch nach oben und unten abrunden: in der Spitze der Audi Q9, sowie im Kompaktsegment der Audi A2 e-tron.

Erste Designskizze zeigt Silhouette

Im Herbst feiert der neue Audi A2 e-tron Weltpremiere. Neben dem Namen verrät eine Designskizze schon jetzt die Silhouette des kommenden Kompaktfahrzeugs.

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Neues Portal von InNuce Solutions

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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"

<p> &nbsp;</p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach &sect; 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von &sect; 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begr&uuml;ndung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. &bdquo;Fahrverbotsschwelle&ldquo;) nur knapp unterschritten wurde. Der f&uuml;r die Annahme eines beharrlichen Pflichtenversto&szlig;es nach &sect;&nbsp;25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. &sect; 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverst&ouml;&szlig;en regelm&auml;&szlig;ig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>

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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes

<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verh&auml;ngung eines Regelfahrverbotes, sondern nur H&auml;rten ganz au&szlig;ergew&ouml;hnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung &uuml;ber das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begr&uuml;nden und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische &Uuml;bernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen k&ouml;nnen, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgr&uuml;nden. Grunds&auml;tzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Ma&szlig;nahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Besch&auml;ftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Ma&szlig;nahmen auszugleichen. F&uuml;r hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und f&uuml;r den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig kurze Dauer - in &uuml;berschaubaren Grenzen bewegt, sind grunds&auml;tzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Ma&szlig;nahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene &uuml;ber ein geregeltes Einkommen verf&uuml;gt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination m&ouml;glicher Ausgleichsma&szlig;nahmen ein Ausgleich der H&auml;rten nicht m&ouml;glich oder zumutbar w&auml;re, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsma&szlig;nahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub f&uuml;r einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach &sect; 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gew&auml;hren sein d&uuml;rfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie f&uuml;r die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangeh&ouml;rigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Besch&auml;ftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verh&auml;ltnisse nicht m&ouml;glich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. N&ouml;tigenfalls muss er sich die hierf&uuml;r erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>