Kia gibt Preis und Ausstattungsdetails des EV6 GT bekannt

<p><strong>Das Elektro-Crossover KIA EV6 GT hat die Fahrdynamik eines Supersportwagens:&nbsp;&nbsp;3,5 Sekunden bis Tempo 100, Spitze 260 Stundenkilometer.</strong></p><p>&nbsp;</p>

Kia gibt Preis und Ausstattungsdetails des EV6 GT bekannt

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Kia gibt Preis und Ausstattungsdetails des EV6 GT bekannt

Selten wurde ein Kia-Modell mit so großer Spannung erwartet wie der EV6 GT, das bisher stärkste Serienmodell der Marke, das die Fahrdynamik eines Supersportwagens mit Crossover- und Grand-Tourer-Qualitäten verbindet. Und der Sieg des EV6* bei der Wahl zu Europas „Car of the Year 2022“ hat die Zahl der Kaufinteressenten, die den Crossover-Sportler schon seit der EV6-Weltpremiere im März 2021 vorab reservieren konnten, weiter wachsen lassen. Mit der Folge, dass vorübergehend keine weiteren Reservierungen mehr angenommen wurden. Das ändert sich jetzt: Kia hat nun die Ausstattungsdetails und den endgültigen Preis des EV6 GT bekanntgegeben und damit offiziell den Verkauf gestartet. Kunden können den 430 kW (585 PS) starken Stromer jetzt wieder ordern. Der Grundpreis des serienmäßig voll ausgestatteten Kia EV6 GT beträgt 69.990 Euro*** und reduziert sich gemäß den zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Förderregelungen. Die 7-Jahre-Herstellergarantie**** schließt die Antriebsbatterie***** mit ein. Damit verfügt der EV6 GT über eine der umfassendsten Herstellergarantien für Elektroautos in Europa. Die Produktion startet im September, die ersten Auslieferungen der Vorbestellungen an europäische Kunden sind für Ende des Jahres geplant.

„Kia setzt mit dem EV6 GT neue Maßstäbe im Crossover-Segment“, sagt Thomas Djuren, Geschäftsführer von Kia Deutschland. „Unsere Marke verfolgt konsequent das Ziel, ein führender Anbieter nachhaltiger Mobilitätslösungen zu werden. Mit dem EV6 GT liefert Kia den Beweis dafür, dass ein vollelektrischer Crossover Fahrspaß und Begeisterung in bisher nicht gekannter Art und Weise bieten kann.“

Drehfreudiger Antrieb mit innovativem Heckmotor, Akkuladung in 18 MinutenDer knapp 4,70 lange, allradgetriebene Crossover, der auf der neuen Elektroplattform E-GMP (Electric-Global Modular Platform) basiert, ist das sprintstärkste Modell in der gesamten Hyundai Motor Group, zu der Kia gehört. Er beschleunigt in 3,5 Sekunden auf Tempo 100 und fährt in der Spitze 260 Stundenkilometer. Der Schlüssel zur Hochgeschwindigkeitstechnologie des EV6 GT liegt in seiner Drehfreudigkeit: Die beiden Motoren an der Vorder- und Hinterachse erreichen mit bis zu 21.000 Umdrehungen pro Minute außergewöhnlich hohe Drehzahlen. Der Frontmotor wurde vom EV6 übernommen. Das neue, innovative Hecktriebwerk verfügt unter anderem über ölgekühlte „Hairpin“-Statorspulen und einen zweistufigen Inverter mit Siliziumkarbid-Halbleitern (SiC).

Die Antriebspower und das Drehmoment von bis zu 740 Nm bringt das sportlich-straff abgestimmte Hochleistungsfahrwerk eindrucksvoll auf die Straße. Dabei tragen der tiefe Fahrzeugschwerpunkt, die direkte Lenkung, die leistungsstarken Bremsen, die elektronische Dämpferkontrolle (ECS) und das elektronische Sperrdifferenzial (e-LSD) zur faszinierenden Fahrdynamik bei. Sein volles Sportpotenzial entfaltet der Crossover, wenn der GT-Modus aktiviert wird: Er wählt für alle Antriebs- und Fahrwerkssysteme automatisch die jeweils dynamischste Einstellung und bietet darüber hinaus einen speziellen Drift-Modus, der bis 100 Prozent der Antriebskraft an die Hinterräder leitet und dadurch uneingeschränkte Seitwärtsbewegungen ermöglicht. Mit dem „My Drive“-Modus lassen sich die Systeme zudem individualisieren und so noch besser an die eigenen Fahrvorlieben anpassen.

Als moderner Grand-Tourer zeichnet sich der EV6 GT neben sportlichen Spitzenleistungen auch durch echte Langstreckenqualitäten aus. Mit einer Batterieladung kann er bis zu 424 Kilometer zurücklegen (kombinierter Zyklus, nach WLTP). Und dank der ultraschnellen 800-Volt-Ladetechnologie, über die bisher nur sehr wenige Stromer verfügen, kann der EV6 GT schon während einer Kaffeepause wieder aufgeladen werden: In nur 18 Minuten lässt sich der 77,4-kWh-Akku unter optimalen Bedingungen von 10 auf 80 Prozent füllen. Die mit dem Navigationssystem gekoppelte Batterievorkonditionierung sorgt dafür, dass der Crossover auch an kälteren Tagen mit perfekt temperiertem Akku zur Schnellladesäule rollt, um eine größtmögliche Ladeeffizienz zu gewährleisten. Standard sind zudem eine Wärmepumpe zur Verbesserung der realen Reichweite bei niedriger Außentemperatur sowie ein 3-Phasen-On-Board Charger für schnelles Wechselstromladen.

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Um das herausragende Ladevermögen des EV6 GT voll umfänglich zu nutzen, bietet der Ladeservice Kia Charge einen bequemen Zugang zu Europas führendem Schnellladenetzwerk Ionity. An diesem Joint Venture großer Automobilhersteller ist Kia über seinen Mutterkonzern Hyundai Motor Group beteiligt. Aufgrund der Partnerschaft von Kia mit dem Unternehmen Digital Charging Solutions bietet Kia Charge darüber hinaus Zugang zu den europaweit mehr als 360.000 öffentlichen Ladepunkten des DCS-Netzwerks inklusive nahezu allen öffentlichen Stationen in Deutschland.

Sportlicher Auftritt, Premium-Interieur mit virtuellem Motorsound, viel PlatzDa schon der EV6 über ein äußerst dynamisches Design verfügt, das mit höchsten Auszeichnungen prämiert wurde (u.a. „Red Dot: Best of the Best“), hat Kia den Auftritt des EV6 GT nur in wenigen Bereichen markant modifiziert. Ein spezieller Frontstoßfänger mit vertikalen Design-Elementen unterstreicht die Dynamik des GT. In der Seitenansicht verweisen die 21 Zoll großen Leichtmetallfelgen auf den sportlichen Charakter und die neonfarbenen Bremssättel auf die eindrucksvolle Verzögerungskraft. Am Heck ist der speziell gestaltete GT-Stoßfänger inklusive Diffusor ein Erkennungszeichen des Sportlers. Insgesamt lassen die Designänderungen den EV6 GT besonders satt auf der Straße stehen. Er wird in fünf Außenfarben angeboten (serienmäßig Runway Rot Metallic, optional Snow White Pearl, Moonscape Matt, Yacht Blau Metallic und Auroraschwarz Metallic).

Das mit Premium-Materialien ausgestattete Interieur kombiniert Sportlichkeit und Komfort. Die schwarzen Sportsitze mit veganen Bezügen in Wildlederoptik und Neon-Akzenten bieten in allen Fahrsituationen optimale Unterstützung. Und die Leistungsfähigkeit des EV6 GT wird den Insassen auch akustisch vermittelt: Ein Electric Active Sound Design (e-ASD) kann mithilfe des serienmäßigen Meridian-Soundsystems einen virtuellen Motorsound kreieren, der sich individuell variieren lässt. Ein charakteristisches Interieurelement ist das gewölbte Panoramadisplay mit den beiden 31,2-cm-Bildschirmen (12,3 Zoll) des volldigitalen Kombiinstruments und des Navigationssystems, das die Online-Dienste Kia Connect beinhaltet. Sie bieten unter anderem eine Cloud-basierte Online-Navigation, Echtzeit-Verkehrsinformationen sowie die Anzeige von Ladestationen samt Details zu Verfügbarkeit und Kompatibilität. Mit der Kia Connect App lassen sich zudem per Smartphone Daten vom und zum Fahrzeug übertragen sowie verschiedene Funktionen fernbedienen.

Trotz der kompakten äußeren Dimensionen verfügt der EV6 GT aufgrund seines Radstands von 2,90 Metern über ein ähnliches Raumangebot wie ein Mittelklasse-SUV. Und er bietet nicht nur den Insassen viel Platz: Der Gepäckraum mit serienmäßiger Ski-Durchreiche hat ein Fassungsvermögen von 480 Litern, das sich durch Umklappen der Rücksitzlehne auf 1.260 Liter erweitern lässt. Weitere 20 Liter Stauraum bietet der „Frunk“ unter der Haube.

Breite Hightech- und Komfortausstattung, 1.800 kg Anhängelast, mobile StromquelleDie Hightech-Ausstattung des EV6 GT beinhaltet eine breite Palette modernster Assistenzsysteme. Dazu gehören unter anderem eine navigationsbasierte adaptive Geschwindigkeitsregelanlage, Autobahnassistent mit Spurwechselunterstützung, Totwinkelassistent mit Monitoranzeige sowie Lenk- und Bremseingriff, Frontkollisionswarner mit Abbiegefunktion und Querverkehrerkennung, Ausstiegsassistent, Rundumsichtkamera, adaptive Dual-LED-Scheinwerfer, die die Ausleuchtung der Fahrbahn automatisch der Verkehrssituation anpassen, und ein Remote Parkassistent, der den EV6 GT per Fernsteuerung autonom in enge Parklücken hinein und wieder heraus manövrieren kann.

Die Serienausstattung umfasst neben den bereits genannten Elementen zum Beispiel ein Head-up-Display mit Funktionen erweiterter Realität (AR), sensorgesteuerte elektrische Heckklappe, Türgriffe mit automatischer Flush-Funktion, Frontscheibe sowie Seitenfenster vorn und hinten aus Solarglas, Privacy-Verglasung (hintere Seitenfenster und Heckscheibe), elektrische Fensterheber mit Impulsfunktion an allen vier Türen, Sportpedale, Ambientebeleuchtung, Zwei-Zonen-Klimaautomatik sowie Sitzheizung vorn und hinten. Die aufgrund der Vollausstattung sehr kurze Liste an Sonderausstattungen beinhaltet neben einem elektrischen Glasschiebedach auch eine abnehmbare Anhängerkupplung. Denn bei aller Sportlichkeit ist der EV6 GT auch ein perfektes Gespanngefährt und kann bis zu 1,8 Tonnen schwere gebremste Anhänger ziehen.

Darüber hinaus besitzt der Stromer eine weitere äußerst praktische und seltene Fähigkeit: Die serienmäßige „Vehicle-to-Device“-Funktion (V2D) ermöglicht es, Strom mit einer Leistung von bis zu 3,6 kW aus der Fahrzeugbatterie zu entnehmen. Dazu wird der Ladeanschluss des Fahrzeugs durch einen serienmäßigen Adapter in eine Steckdose verwandelt, an die sich zum Beispiel Haushaltsgeräte oder E-Bikes anschließen lassen und über die sogar andere Elektrofahrzeuge aufgeladen werden können.

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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>