Toyota Mobility Foundation und Stadt Vichy fördern inklusive Mobilität

Die Toyota Mobility Foundation (TMF) setzt sich gemeinsam mit der französischen Stadt Vichy für mehr Inklusion ein: In Zusammenarbeit mit drei Start-ups sollen die Bedingungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität verbessert werden. Die neu gegründete Partnerschaft unterstreicht das Engagement der TMF, integrative Mobilitätslösungen zu fördern, damit sich jeder mühelos und unabhängig bewegen kann.

Toyota Mobility Foundation und Stadt Vichy fördern inklusive Mobilität

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Toyota Mobility Foundation und Stadt Vichy fördern inklusive Mobilität

Nahezu 30 Prozent der Bevölkerung in der EU sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Sie können sich nicht frei bewegen, ohne auf viele Hindernisse zu stoßen. Die Folge sind ein Gefühl der Isolation, der Verlust von Autonomie und sogar Gesundheitsrisiken. Mit der Förderung von Kooperationen und Innovationen arbeiten die TMF und ihre Partner daran, diese dringenden Probleme anzugehen und eine besser zugängliche und integrative Welt für alle zu schaffen.

Das Projekt wird ein Vermächtnis der inklusiven Mobilität hinterlassen, das über die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Paris hinausgeht. Als weltweiter Mobilitätspartner des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) wird Toyota mehr als 2.600 elektrifizierte Fahrzeuge zur Verfügung stellen, um den Transport bei den Veranstaltungen zu unterstützen und so eine inklusive und nachhaltige Mobilität zu ermöglichen.

„Unser Ziel geht über die Paralympischen Spiele in Paris hinaus. Wir wollen ein dauerhaftes Vermächtnis an integrativen Mobilitätslösungen hinterlassen, die es Menschen mit eingeschränkter Mobilität ermöglichen, sich frei und selbstbewusst zu bewegen“, erklärt Monica Perez Lobo, Direktorin der Toyota Mobility Foundation Europe. „In enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und Gemeinden wollen wir nachhaltige Lösungen entwickeln, die über den Rahmen unseres ersten Engagements hinaus Bestand haben.“

Die neue Partnerschaft bringt verschiedene Stakeholder zusammen: Neben der Stadt Vichy, die sich für Barrierefreiheit stark macht, wurden drei Start-ups im Rahmen des Toyota Open Labs ausgewählt – die Innovationsplattform unterstützt aufstrebende Unternehmen dabei, zu wachsen und zu einer nachhaltigen Zukunft beizutragen. Die jetzt beteiligten Start-ups Andyamo, Evelity und Genny Factory werden ihr Fachwissen bündeln, um ganzheitliche Ansätze zur Verbesserung der Navigation und des Zugangs für Personen mit eingeschränkter Mobilität in städtischen Umgebungen zu entwickeln.

Das Projekt wird auf dem Trainingscampus „Le CREPS“ angesiedelt, einer 9,2 Hektar großen Anlage im Herzen des Sportgeländes von Vichy, das auch als Trainingsstätte für die olympischen und paralympischen Mannschaften auf ihrem Weg nach Paris dient. Die Anlage wird genauso für die Indoor- und Outdoor-Navigation für Menschen mit eingeschränkter Mobilität kartografiert wie die wichtigsten Routen in die Stadt Vichy. Dabei wird die vernetzte persönliche Mobilitätstechnologie von Genny Factory eingesetzt, um die Kartierungsfähigkeiten auf unterschiedlichem Terrain zu verbessern. Dadurch wird das erste vollständig angepasste GPS für Menschen mit eingeschränkter Mobilität entwickelt – eine Lösung, die als Best-Practice-Beispiel für andere Orte adaptiert werden könnte.

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„Vichy setzt sich sehr dafür ein, die Zugänglichkeit und Mobilität aller Einwohner zu verbessern. Wir sind stolz darauf, mit der Toyota Mobility Foundation und den ausgewählten Start-ups zusammenzuarbeiten, um innovative Lösungen zu entwickeln, die die Inklusion fördern und die Lebensqualität von Menschen mit eingeschränkter Mobilität verbessern“, so Frédéric Aguillera, Bürgermeister von Vichy und Präsident von Vichy Communauté.

Als erste ganzheitliche Lösung für Menschen mit Aktivitätseinschränkungen werden allgemeine Herausforderungen und Unsicherheiten angegangen, mit denen diese Personen außerhalb ihrer Wohnung konfrontiert werden. Durch die Kombination von barrierefreier Outdoor- und Indoor-Navigation und der Verfeinerung der gesammelten Informationen zielt das Projekt darauf ab, Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkungen während ihrer gesamten Reise umfassend zu unterstützen.

„Unser Ziel ist es, die Mobilität aller zu verbessern, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Wir wollen Verkehrsbetreibern und MaaS-Anbietern dabei helfen, die Mobilität zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fördern, indem wir die besten zugänglichen und präzisen Routen berechnen“, erklärt Sebastien Guillon, CEO & Mitbegründer, Andyamo.

„Evelity bietet Schnittstellen, Routen und Hinweise, die sich an jedes Benutzerprofil anpassen lassen. Unser Ziel ist es, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder mit Behinderungen eine bessere Orientierung und Navigation an komplexen Orten des täglichen Lebens zu ermöglichen, indem wir eine Anwendung zur Mobilitätsunterstützung einsetzen“, so Sylvain Denoncin, Präsident und CEO der Groupe Okeenea.

„Um sich frei und unabhängig in einer Fußgängerzone oder in einer Halle zu bewegen, muss man mindestens einmal dort gewesen sein. Die Technologie von Genny Zero kartiert kontinuierlich die Position und das Terrain und gibt Informationen über zu navigierende oder zu meidende Bereiche weiter. Genny ZERO ist ein stilvoll gestalteter persönlicher Transporter für alle Benutzer, der über eine redundante selbstbalancierende Technologie verfügt“, ergänzt Paolo Badano, CEO und Gründer von Genny Factory.

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Alphabet präsentiert AlphaCity

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Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>

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Zum Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

<p> Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Gesch&auml;digten, die Verursachung des geltend gemachten Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausma&szlig; des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen. Der Nachweis einer die Haftung ausschlie&szlig;enden Manipulation obliegt dem Sch&auml;diger oder dem Haftpflichtversicherer. Dabei bedarf es zum Nachweis einer Kollisionsabsprache allerdings keiner l&uuml;ckenlosen Gewissheit im Sinne einer mathematischen Beweisf&uuml;hrung. Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vern&uuml;nftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschlie&szlig;t. Es kommt nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer &auml;u&szlig;eren Entscheidungsformel immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden m&uuml;ssen. Entscheidend ist stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, nicht die isolierte W&uuml;rdigung der einzelnen Umst&auml;nde. Dabei m&ouml;gen in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverd&auml;chtig erkl&auml;rt werden k&ouml;nnen</p> <p> Unter Auswertung des Sachvortrags der Parteien und des Ergebnisses der Beweisaufnahme und aller sonstigen Umst&auml;nde liegen in ihrer Gesamtheit so viele gewichtige Anzeichen f&uuml;r einen fingierten Unfall vor, dass der Senat bei lebensnaher Betrachtung von dem Vorliegen eines manipulierten Verkehrsunfalls &uuml;berzeugt ist.</p> <p> F&uuml;r das Vorliegen eines abgesprochenen Verkehrsunfalls spricht, dass der Kl&auml;ger und der Beklagte zu 1) sich bereits vor dem Unfall gut kannten, ein Treffen an der sp&auml;teren Unfallstelle mit den beiderseitigen Fahrzeugen zuvor abgesprochen war und das pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnis der unfallbeteiligten Parteien sowohl gegen&uuml;ber der Polizei als auch gegen&uuml;ber dem beklagten Haftpflichtversicherer zun&auml;chst verschwiegen wurde. Selbst im vorliegenden Rechtsstreit wurden die private Bekanntschaft der unfallbeteiligten Parteien sowie der Anlass f&uuml;r das Zusammentreffen an der Unfallstelle zun&auml;chst nicht offengelegt, sondern erst auf entsprechende Vorhalte der beklagten Haftpflichtversicherung sowie auf Nachfragen des Gerichts offenbart.</p> <p> Der Einwand, man habe das pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnis nicht offenbart, um nicht unter den Verdacht eines fingierten Unfalls zu geraten, ist als reine Schutzbehauptung zu werten. Ein redlicher Beteiligter an einem Unfall h&auml;tte sich von Anfang an um eine wahrheitsgem&auml;&szlig;e und vollst&auml;ndige Darstellung des Geschehens bem&uuml;ht, gerade wenn besondere Umst&auml;nde &ndash; wie hier die Verabredung am Unfallort &ndash; objektive Zweifel h&auml;tten hervorrufen k&ouml;nnen. Bei einer Offenlegung des gesamten Geschehens h&auml;tte &ndash; ggf. auf Anforderung der Versicherung - eine umfassende Beweissicherung stattfinden k&ouml;nnen.</p> <p> <em>OLG K&ouml;ln, Urteil vom 19.07.2011, Az. 4 U 25/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank (NRW-Entscheidungen) im Volltext kostenlos abgerufen werden. </strong></p> <p> <strong>Link: <a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>