Stagnation in der Innovationskurve: Vorbehalte bremsen Entwicklung bei der E-Mobilität in Deutschland aus

In einer Welt, die von ständiger Disruption und hoher Volatilität geprägt ist, zeigt die Elektromobilitätslandschaft in Deutschland auch in diesem Jahr eine bemerkenswerte Trägheit. Im Ergebnis scheint sich die E-Mobilität zu langsam zu etablieren, um die von der Bundesregierung gesteckten Ziele erfüllen zu können. Das aktuelle "Trendbarometer Elektromobilität" der Management- und Technologieberatung BearingPoint gibt in der siebten halbjährlichen Auflage Aufschluss über aktuelle Trends der Elektromobilität in Deutschland und legt offen, an welchen Stellen in der Entwicklung noch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit notwendig ist.

Stagnation in der Innovationskurve: Vorbehalte bremsen Entwicklung bei der E-Mobilität in Deutschland aus

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Stagnation in der Innovationskurve: Vorbehalte bremsen Entwicklung bei der E-Mobilität in Deutschland aus

Das Interesse an Elektrofahrzeugen bleibt laut BearingPoint-Umfrage stabil - etwa 30 Prozent der Autokäuferinnen und -käufer geben an, dass ihr nächstes Fahrzeug ein Elektroauto sein wird. Gleichzeitig ist für die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland im Jahr 2024 kein signifikantes Wachstum zu erwarten, so die Ergebnisse. Dies zeigt, dass die Elektromobilität den Massenmarkt noch nicht erreicht hat. Die Gründe dafür betreffen vor allem preisliche, technologische und infrastrukturelle Aspekte, aber auch ideologische Vorbehalte spielen eine Rolle.

Stabilität in den Argumenten: Pro und Contra im Überblick

Die Argumentation für oder gegen Elektromobilität bleibt ebenfalls auf einem konstanten Niveau. Bei den Befürworterinnen und Befürwortern stehen vor allem ökologische Aspekte und erwartete Vorteile im Unterhalt im Fokus. Auf der anderen Seite nehmen Autokäuferinnen und -käufer, die sich gegen ein E-Auto entscheiden, vor allem den Preis, die Reichweite und die fehlenden Lademöglichkeiten als Hindernisse wahr. Über die Jahre zeigt sich jedoch ein klarer Trend: Während der Preis jedes Jahr von den Befragten als Hindernis Nummer eins genannt wurde, werden Lademöglichkeiten von Jahr zu Jahr weniger als Hürde empfunden.

Herstellerpräferenzen: Tesla, BMW sowie Audi und Porsche im Aufwind

Im Bereich der bevorzugten Hersteller von E-Autos legen im Vorjahresvergleich vor allem Premiumhersteller zu: Neben Tesla, die immer noch globaler Marktführer bei E-Autos sind, ist dies vor allem BMW mit einem im Vergleich zum Vorjahr drastisch gesteigerten Produktportfolio sowie Audi und Porsche. Die Premiummarken setzen sich offenbar von der Konkurrenz ab und überzeugen Kundinnen und Kunden mit innovativen und attraktiven Modellen. Ein Rückgang im Interesse ist vor allem bei den Volumenmarken zu verzeichnen, die scheinbar deutlich stärker unter der weggefallenen E-Auto-Prämie leiden. Die Prämie, die bis Ende 2023 galt, hatte vor allem die Nachfrage nach günstigeren E-Autos angekurbelt, die nun wieder abflaut.

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Ausgabe 3/2024

Chinesische Hersteller laufen sich warm

Chinesische Hersteller holen auf: 14 Prozent der Befragten geben an, dass ein entsprechendes Modell für sie in Frage kommen würde. Die chinesischen Marken, die bisher kaum auf dem deutschen Markt präsent sind, haben in den letzten Jahren stark in die Elektromobilität investiert und bieten mittlerweile eine breite Palette von E-Autos an, die sich durch ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnen. Es bleibt abzuwarten, ob diese in Zukunft eine ernsthafte Konkurrenz für die etablierten Hersteller darstellen werden.

Herausforderungen und Vorbehalte: Aufklärungsbedarf in der Elektromobilität

Die Befragung zeigt auch, dass die Elektromobilitätsbranche noch einige Vorbehalte aufräumen muss. Der Blick ins Detail der Antworten innerhalb der Befragung offenbart, dass die Bedenken aus verschiedenen Quellen rühren - sei es die wahrgenommene Umweltbilanz von E-Autos, die vermeintliche Brandgefahr, mutmaßliche technologische Einschränkungen in den Wintermonaten oder auch politisch-ideologische Ansichten. Insgesamt machen die Aussagen der Befragten deutlich, dass noch viel Aufklärungsarbeit im Rahmen der Antriebswende notwendig ist.

Überzeugungsarbeit insbesondere bei älteren Generationen notwendig

Ältere Personen haben weniger E-Auto-Fahrerfahrung und sind gleichzeitig auch weniger dazu geneigt, sich für ein solches Fahrzeug zu entscheiden. Dies liegt zum Teil an der mangelnden Verfügbarkeit von E-Autos in der Vergangenheit, aber auch an der geringeren Bereitschaft dieser Personengruppe, sich auf eine neue Technologie einzulassen. Hier präsentiert sich ein Hebel zur Förderung der E-Mobilität: Überzeugungsarbeit leisten und mehr Fahrerfahrung auch für die ältere Zielgruppe ermöglichen.

Die Herausforderungen und Potenziale der Elektromobilität sind weiterhin Gegenstand reger Diskussion und die Branche steht vor der kritischen Aufgabe, bestehende Vorurteile abzubauen und eine breite Akzeptanz für die nachhaltige Antriebstechnologie zu schaffen.

"Die Automobilhersteller sehen einem anspruchsvollen Jahr entgegen. Ein stagnierender Markt bedeutet jedoch nicht, dass die E-Mobilität ein Auslaufmodell ist, sondern spiegelt lediglich eine Phase der Innovation auf dem Weg in den Massenmarkt wider. Das Zeitalter der Elektromobilität steht unbestreitbar vor uns, doch anhaltende ideologische Vorbehalte und Unsicherheit müssen überwunden und Aufklärungsarbeit geleistet werden, um den reibungslosen Übergang in eine nachhaltige Mobilitätszukunft zu gewährleisten. Deutschland folgte mit Blick auf die Durchdringung der Elektromobilität bei den Neuzulassungen bisher mehr oder weniger der gleichen Entwicklung, die Norwegen - als Vorreiterland der Elektromobilität - bereits vor knapp zehn Jahren gegangen ist. Doch 2024 droht Deutschland den Anschluss zu verpassen und durch geschürte Zweifel und ein desaströs kommuniziertes Förderungsende hinterher zu hinken", resümiert Dr. Stefan Penthin, globaler Leiter Automotive bei BearingPoint.

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Der Branchentreff" 2025

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A.T.U-Fuhrpark-Treff

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Alphabet präsentiert AlphaCity

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Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>

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Zum Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

<p> Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Gesch&auml;digten, die Verursachung des geltend gemachten Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausma&szlig; des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen. Der Nachweis einer die Haftung ausschlie&szlig;enden Manipulation obliegt dem Sch&auml;diger oder dem Haftpflichtversicherer. Dabei bedarf es zum Nachweis einer Kollisionsabsprache allerdings keiner l&uuml;ckenlosen Gewissheit im Sinne einer mathematischen Beweisf&uuml;hrung. Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vern&uuml;nftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschlie&szlig;t. Es kommt nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer &auml;u&szlig;eren Entscheidungsformel immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden m&uuml;ssen. Entscheidend ist stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, nicht die isolierte W&uuml;rdigung der einzelnen Umst&auml;nde. Dabei m&ouml;gen in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverd&auml;chtig erkl&auml;rt werden k&ouml;nnen</p> <p> Unter Auswertung des Sachvortrags der Parteien und des Ergebnisses der Beweisaufnahme und aller sonstigen Umst&auml;nde liegen in ihrer Gesamtheit so viele gewichtige Anzeichen f&uuml;r einen fingierten Unfall vor, dass der Senat bei lebensnaher Betrachtung von dem Vorliegen eines manipulierten Verkehrsunfalls &uuml;berzeugt ist.</p> <p> F&uuml;r das Vorliegen eines abgesprochenen Verkehrsunfalls spricht, dass der Kl&auml;ger und der Beklagte zu 1) sich bereits vor dem Unfall gut kannten, ein Treffen an der sp&auml;teren Unfallstelle mit den beiderseitigen Fahrzeugen zuvor abgesprochen war und das pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnis der unfallbeteiligten Parteien sowohl gegen&uuml;ber der Polizei als auch gegen&uuml;ber dem beklagten Haftpflichtversicherer zun&auml;chst verschwiegen wurde. Selbst im vorliegenden Rechtsstreit wurden die private Bekanntschaft der unfallbeteiligten Parteien sowie der Anlass f&uuml;r das Zusammentreffen an der Unfallstelle zun&auml;chst nicht offengelegt, sondern erst auf entsprechende Vorhalte der beklagten Haftpflichtversicherung sowie auf Nachfragen des Gerichts offenbart.</p> <p> Der Einwand, man habe das pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnis nicht offenbart, um nicht unter den Verdacht eines fingierten Unfalls zu geraten, ist als reine Schutzbehauptung zu werten. Ein redlicher Beteiligter an einem Unfall h&auml;tte sich von Anfang an um eine wahrheitsgem&auml;&szlig;e und vollst&auml;ndige Darstellung des Geschehens bem&uuml;ht, gerade wenn besondere Umst&auml;nde &ndash; wie hier die Verabredung am Unfallort &ndash; objektive Zweifel h&auml;tten hervorrufen k&ouml;nnen. Bei einer Offenlegung des gesamten Geschehens h&auml;tte &ndash; ggf. auf Anforderung der Versicherung - eine umfassende Beweissicherung stattfinden k&ouml;nnen.</p> <p> <em>OLG K&ouml;ln, Urteil vom 19.07.2011, Az. 4 U 25/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank (NRW-Entscheidungen) im Volltext kostenlos abgerufen werden. </strong></p> <p> <strong>Link: <a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>