Stagnation in der Innovationskurve: Vorbehalte bremsen Entwicklung bei der E-Mobilität in Deutschland aus

In einer Welt, die von ständiger Disruption und hoher Volatilität geprägt ist, zeigt die Elektromobilitätslandschaft in Deutschland auch in diesem Jahr eine bemerkenswerte Trägheit. Im Ergebnis scheint sich die E-Mobilität zu langsam zu etablieren, um die von der Bundesregierung gesteckten Ziele erfüllen zu können. Das aktuelle "Trendbarometer Elektromobilität" der Management- und Technologieberatung BearingPoint gibt in der siebten halbjährlichen Auflage Aufschluss über aktuelle Trends der Elektromobilität in Deutschland und legt offen, an welchen Stellen in der Entwicklung noch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit notwendig ist.

Stagnation in der Innovationskurve: Vorbehalte bremsen Entwicklung bei der E-Mobilität in Deutschland aus

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Stagnation in der Innovationskurve: Vorbehalte bremsen Entwicklung bei der E-Mobilität in Deutschland aus

Das Interesse an Elektrofahrzeugen bleibt laut BearingPoint-Umfrage stabil - etwa 30 Prozent der Autokäuferinnen und -käufer geben an, dass ihr nächstes Fahrzeug ein Elektroauto sein wird. Gleichzeitig ist für die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland im Jahr 2024 kein signifikantes Wachstum zu erwarten, so die Ergebnisse. Dies zeigt, dass die Elektromobilität den Massenmarkt noch nicht erreicht hat. Die Gründe dafür betreffen vor allem preisliche, technologische und infrastrukturelle Aspekte, aber auch ideologische Vorbehalte spielen eine Rolle.

Stabilität in den Argumenten: Pro und Contra im Überblick

Die Argumentation für oder gegen Elektromobilität bleibt ebenfalls auf einem konstanten Niveau. Bei den Befürworterinnen und Befürwortern stehen vor allem ökologische Aspekte und erwartete Vorteile im Unterhalt im Fokus. Auf der anderen Seite nehmen Autokäuferinnen und -käufer, die sich gegen ein E-Auto entscheiden, vor allem den Preis, die Reichweite und die fehlenden Lademöglichkeiten als Hindernisse wahr. Über die Jahre zeigt sich jedoch ein klarer Trend: Während der Preis jedes Jahr von den Befragten als Hindernis Nummer eins genannt wurde, werden Lademöglichkeiten von Jahr zu Jahr weniger als Hürde empfunden.

Herstellerpräferenzen: Tesla, BMW sowie Audi und Porsche im Aufwind

Im Bereich der bevorzugten Hersteller von E-Autos legen im Vorjahresvergleich vor allem Premiumhersteller zu: Neben Tesla, die immer noch globaler Marktführer bei E-Autos sind, ist dies vor allem BMW mit einem im Vergleich zum Vorjahr drastisch gesteigerten Produktportfolio sowie Audi und Porsche. Die Premiummarken setzen sich offenbar von der Konkurrenz ab und überzeugen Kundinnen und Kunden mit innovativen und attraktiven Modellen. Ein Rückgang im Interesse ist vor allem bei den Volumenmarken zu verzeichnen, die scheinbar deutlich stärker unter der weggefallenen E-Auto-Prämie leiden. Die Prämie, die bis Ende 2023 galt, hatte vor allem die Nachfrage nach günstigeren E-Autos angekurbelt, die nun wieder abflaut.

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Ausgabe 2/2024

Chinesische Hersteller laufen sich warm

Chinesische Hersteller holen auf: 14 Prozent der Befragten geben an, dass ein entsprechendes Modell für sie in Frage kommen würde. Die chinesischen Marken, die bisher kaum auf dem deutschen Markt präsent sind, haben in den letzten Jahren stark in die Elektromobilität investiert und bieten mittlerweile eine breite Palette von E-Autos an, die sich durch ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnen. Es bleibt abzuwarten, ob diese in Zukunft eine ernsthafte Konkurrenz für die etablierten Hersteller darstellen werden.

Herausforderungen und Vorbehalte: Aufklärungsbedarf in der Elektromobilität

Die Befragung zeigt auch, dass die Elektromobilitätsbranche noch einige Vorbehalte aufräumen muss. Der Blick ins Detail der Antworten innerhalb der Befragung offenbart, dass die Bedenken aus verschiedenen Quellen rühren - sei es die wahrgenommene Umweltbilanz von E-Autos, die vermeintliche Brandgefahr, mutmaßliche technologische Einschränkungen in den Wintermonaten oder auch politisch-ideologische Ansichten. Insgesamt machen die Aussagen der Befragten deutlich, dass noch viel Aufklärungsarbeit im Rahmen der Antriebswende notwendig ist.

Überzeugungsarbeit insbesondere bei älteren Generationen notwendig

Ältere Personen haben weniger E-Auto-Fahrerfahrung und sind gleichzeitig auch weniger dazu geneigt, sich für ein solches Fahrzeug zu entscheiden. Dies liegt zum Teil an der mangelnden Verfügbarkeit von E-Autos in der Vergangenheit, aber auch an der geringeren Bereitschaft dieser Personengruppe, sich auf eine neue Technologie einzulassen. Hier präsentiert sich ein Hebel zur Förderung der E-Mobilität: Überzeugungsarbeit leisten und mehr Fahrerfahrung auch für die ältere Zielgruppe ermöglichen.

Die Herausforderungen und Potenziale der Elektromobilität sind weiterhin Gegenstand reger Diskussion und die Branche steht vor der kritischen Aufgabe, bestehende Vorurteile abzubauen und eine breite Akzeptanz für die nachhaltige Antriebstechnologie zu schaffen.

"Die Automobilhersteller sehen einem anspruchsvollen Jahr entgegen. Ein stagnierender Markt bedeutet jedoch nicht, dass die E-Mobilität ein Auslaufmodell ist, sondern spiegelt lediglich eine Phase der Innovation auf dem Weg in den Massenmarkt wider. Das Zeitalter der Elektromobilität steht unbestreitbar vor uns, doch anhaltende ideologische Vorbehalte und Unsicherheit müssen überwunden und Aufklärungsarbeit geleistet werden, um den reibungslosen Übergang in eine nachhaltige Mobilitätszukunft zu gewährleisten. Deutschland folgte mit Blick auf die Durchdringung der Elektromobilität bei den Neuzulassungen bisher mehr oder weniger der gleichen Entwicklung, die Norwegen - als Vorreiterland der Elektromobilität - bereits vor knapp zehn Jahren gegangen ist. Doch 2024 droht Deutschland den Anschluss zu verpassen und durch geschürte Zweifel und ein desaströs kommuniziertes Förderungsende hinterher zu hinken", resümiert Dr. Stefan Penthin, globaler Leiter Automotive bei BearingPoint.

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Neue BMW 3er Reihe geht an den Start

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Februar auf den Markt</strong></p> <p> Die neue BMW 3er Limousine kommt am 11. Februar 2012 weltweit auf den Markt. &bdquo;Die sechste Generation des BMW 3er bietet als sportlichstes Fahrzeug in ihrem Segment Freude am Fahren auf h&ouml;chstem Niveau&ldquo;, unterstrich Reithofer. Zur Markteinf&uuml;hrung werden als Benziner der 328i und der 335i sowie als Diesel-Varianten der 320d und der 320d EfficientDynamics angeboten. Die Preise liegen f&uuml;r die genannten Modelle zwischen 35.350 Euro (320d) und 43.600 Euro (335i).</p> <p> Bei der neuen 3er Limousine stehen vier durchzugsstarke, kultvierte und verbrauchsg&uuml;nstige Triebwerke zur Verf&uuml;gung, die mit der neuen BMW TwinPower Turbo Technologie arbeiten. Im Fr&uuml;hjahr 2012 wird die Modellpalette durch weitere Varianten erg&auml;nzt. 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ATTRAKTIVES FULL SERVICE LEASING FÜR FLOTTENKUNDEN

<p> <strong>Mit scharf kalkulierten Angeboten macht Renault Fleet Services Flottenkunden den Einstieg in ein neues Renault Modell besonders leicht. In Kooperation mit der Renault Bank und dem Finanzdienstleister ALD Automotive bietet der franz&ouml;sische Automobilhersteller ein besonders attraktives Full Service Leasing f&uuml;r Fuhrparks und Flottenkunden an. Vorteil: Der Kunde erh&auml;lt durch transparente monatliche Fixkosten jederzeit die vollst&auml;ndige Kostenkontrolle.</strong></p> <p> So ist beispielsweise der Renault Laguna Grandtour Dynamique mit der neuen, hocheffizienten Motorisierung 2.0 ENERGY dCi 150 im Full Service Leasing bereits f&uuml;r eine Monatsrate von 268 Euro (netto) zu haben. Die Vertragslaufzeit betr&auml;gt 36 Monate, die Laufleistung 60.000 Kilometer. Besonders fair: Eine Anzahlung muss nicht geleistet werden.</p> <p> <strong>G&uuml;nstige Angebote f&uuml;r alle Pkw und Transporter</strong></p> <p> Bei gleichen Eckdaten sind der Renault M&eacute;gane Grandtour Expression dCi 90 FAP ab 210 Euro (netto) pro Monat, der Grand Scenic Expression dCi 110 FAP ab 235 Euro (netto) pro Monat sowie der Renault Espace dCi 150 FAP Celsium ab 349 Euro (netto) pro Monat zu haben. Die Renault Angebotsoffensive gilt bis Ende des Jahres f&uuml;r alle Renault Pkw und Transporter.</p> <p> Das Full Service Leasing Angebot beinhaltet den Technikservice mit allen vom Hersteller vorgeschriebenen und empfohlenen Inspektionen und Wartungsarbeiten. Ebenso sind alle Verschlei&szlig;reparaturen und die Geb&uuml;hren f&uuml;r die Haupt&shy;untersuchung/Abgasuntersuchung, sowie Schmier- und Hilfsstoffe innerhalb der Wartungsintervalle abgedeckt. Und im Fall der F&auml;lle bleibt der Kunde mit der 24-Stunden Pannenhilfe-Hotline mobil.</p> <p> Weitere Bausteine wie Reifen-, Versicherungs- und Tank-Service sind individuell w&auml;hlbar. &Uuml;ber 3.000 Service-Partner in ganz Deutschland stellen ihre Dienstleistungen bargeldlos gegen Vorlage der Service-Karte von Renault Fleet Services zur Verf&uuml;gung.</p>

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Neuer Berater bei Hiepler + Partner

<p> Die Hiepler + Partner Software- und Unternehmensberatung baut ihr Beraterteam weiter aus und&nbsp; verst&auml;rkt das Team mit einem erfahrenen Manager aus der Leasing- &nbsp;und &nbsp;ITK-Branche.&nbsp;Dieter Sensen war in den vergangenen &nbsp;Jahren war f&uuml;r internationale Leasingunternehmen &nbsp;in leitenden Positionen t&auml;tig. Er verantwortete dort unter anderem die Bereiche Sales &amp; Marketing,&nbsp; Risk Management und Remarketing. &nbsp;Zudem arbeitete er als&nbsp; Berater im Prozessmanagement und war Director Human &amp; Resources.</p>

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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>