Das sogenannte "Dienstwagenprivileg" gibt es nicht!
Umweltorganisationen haben derzeit wieder mal Diskussionen ausgelöst und fordern die "Abschaffung des Dienstwagenprivilegs". Von hohen Einsparungen ist die Rede. Der Bundesverband Betriebliche Mobilität e.V. (BBM) empfindet diese Diskussion nicht nur als ärgerlich, sondern sieht auch viele faktische Fehler. Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des BBM, hat die Argumente zusammengestellt und die Fakten gecheckt.
Die Diskussion um den Abbau klimaschädlicher Subventionen hat nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafond neuen Aufwind erhalten. Die Diskussionen um Finanzierung und Bestand des 49 Euro-Tickets zeigten zudem, wie schwierig es für Unternehmen ist, eine geänderte, nachhaltige Mobilität zu planen. Denn es herrscht keine Sicherheit, ob beschlossene Maßnahmen dauerhaft Bestand haben. Im Bereich von Subventionierungen geht es unter anderem um Dieselkraftstoffe und die Frage des Abbaus des sogenannten "Dienstwagenprivilegs" wird aktuell heftig diskutiert. Umweltakteure wie zum Beispiel "Agora Verkehrswende" oder die "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) bemühen sich massiv um eine Änderung der Regulatorik und versuchen, ihre Positionen politisch durchzusetzen.
In vielen Diskussionen wird der Begriff Dienstwagenprivileg inflationär genutzt, dies leider aber eher im polemischen Bereich. Aus unserer Sicht wird es Zeit, das Thema mehr fachlich und sachlich zu beleuchten. Mit der pauschalen Aussage, Dienstwagenprivilegien müssten abgeschafft werden, wird nach dem Gießkannenprinzip agiert. Eine genauere Differenzierung ist aber notwendig, um eine zielführende und lösungsorientierte Diskussion zu erreichen.
So sagt die DUH: "Für die private Nutzung eines Dienstwagens muss derzeit - unabhängig von den gefahrenen Kilometern - pauschal maximal 1 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei Elektroautos bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro sind es sogar nur 0,25 Prozent, bei Preisen darüber 0,5 Prozent. Diese Obergrenze soll nun auf 80.000 Euro angehoben werden, sodass sich ausgerechnet für teurere, typischerweise große und schwere Elektroautos die steuerlichen Kosten für die private Nutzung halbieren. Schon heute kostet das Dienstwagenprivileg, von dem fast ausschließlich die einkommensstärksten 10 Prozent der Bevölkerung profitieren, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jährlich bis zu 5,5 Milliarden Euro. Durch eine umfassende Reform würden zusätzliche Haushaltsmittel in Milliardenhöhe frei, die für notwendige Investitionen in die Mobilitätswende genutzt werden könnten. Zugleich könnten durch eine Abschaffung des Dienstwagenprivilegs laut Studien jedes Jahr bis zu 5,8 Millionen Tonnen klimaschädliche Treibhausgase eingespart werden."
Die Deutsche Umwelthilfe vermengt hier mehrere Themenfelder und stellt diese teilweise faktisch falsch dar. In der politischen Diskussion mag dies zweckdienlich sein und in den Medien scheint diese Ungenauigkeit keine große Rolle zu spielen. Allein der genutzte Begriff Dienstwagenprivileg stellt ein klares Framing dar. Der Hinweis, dass dieses angebliche Privileg fast ausschließlich den einkommensstärksten zehn Prozent zugutekäme, zeigt, welche Instrumente in dieser Diskussion genutzt werden. Soziale Ungerechtigkeit, Sozialneid, umweltschädliches Verhalten... Eine brisante Mischung aus Argumenten, die bei näherer Betrachtung weder korrekt noch im Detail belegbar sind. Im Gegenteil. Es geht offenbar um Stimmungsmache, die in der offiziellen Lesart der Einführung von Elektromobilität und damit der Nachhaltigkeit zuträglich sein soll. Diese Emotionalisierung ist nur deshalb möglich, weil sich die Forderungen de facto nicht belegen lassen. Daher die nahezu unwidersprochene Nutzung eines Framings und die Bedienung allgemeiner, bereits vorhandener Ressentiments. Anders gesagt: Der Idealismus wächst mit der Entfernung zum Problem.
Faktencheck:

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"...das Dienstwagenprivileg, von dem fast ausschließlich die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung profitieren..."
Hierzu gibt es weder offizielle Zahlen noch belastbare Studien. Deshalb lohnt es sich nicht, auf weiterführende Behauptungen diesbezüglich einzugehen. Es handelt sich also um eine unhaltbare Behauptung oder einfach gesagt, um eine Vermutung. Dass eher einkommensstärkere Teile der Bevölkerung einen Dienstwagen nutzen können, kann jedoch angenommen werden, da dieser meist mit einer Berufstätigkeit einhergeht, die eine qualifizierten Ausbildung voraussetzt. Die amtliche Statistik definiert Reichtum in der Regel als das Doppelte des Medianeinkommens - also 3.892 Euro bei Singles. Paare ohne Kinder zählen ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 5.294 Euro zu den Top-10-Verdienern.
Der Dienstwagen ist also in den meisten Fällen kein Privileg von "Reichen", sondern ein Gehaltsbestandteil vieler Berufstätiger.
Die Bezeichnung "Privileg" resultiert jedoch eigentlich aus der steuerrechtlichen Behandlung eines Dienstwagens. Die anteilige Privatnutzung des Dienstwagens wird als geldwerter Vorteil einer zusätzlichen Besteuerung unterworfen. Aktuell wird diese meist über die sogenannte Pauschalversteuerung abgewickelt. Dabei versteuert ein Dienstwagennutzer ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs sowie 0,03 Prozent desselben je einmalige Entfernung Kilometer der Arbeitsstätte zum Wohnort.
Bei Elektrofahrzeugen reduziert sich dieser Satz auf maximal 0,25 Prozent, bei Plug-in Hybriden auf 0,5 Prozent des Basiswerts.
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Beispiel:
Frau Müller ist im Außendienst tätig. Sie verdient 3.810 Euro brutto pro Monat. Für Ihre Tätigkeit erhält sie einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf. Bruttolistenpreis des Fahrzeugs: 46.750 Euro. Sie hat 25 Kilometer Wegstrecke zu ihrer ersten Arbeitsstätte, ist Single, gesetzlich versichert und hat keine Kinderfreibeträge.
Für die anteilige Privatnutzung muss sie somit 817 Euro versteuern. In Folge kostet sie dies circa 410 Euro netto. Das entspricht circa 17 Prozent ihres Nettogehalts ohne Dienstwagen. Ihr Arbeitgeber bezahlt zusätzlich zu den Fahrzeugkosten anteilig Abgaben in Höhe von circa 320 Euro. In Summe werden für die Privatnutzung des Dienstwagens 730 Euro monatlich abgeführt.
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Unbestreitbar ist, dass bei einem geringen dienstlichen Nutzungsanteil ein Dienstwagen an Vorteil gewinnt. Die grundsätzlichen Fragen zur Relevanz dieses Themas wurde bisher jedoch nie näher untersucht. Die aktuell veröffentlichte "USER CHOOSER STUDIE 2023" von Dataforce gibt erstmals einen genaueren Einblick.
Abgeleitet aus der Studie kann man davon ausgehen, dass lediglich circa 50 Prozent der gewerblich zugelassenen Pkw privat genutzt werden dürfen. Davon sind circa 30 Prozent reine Benefit-Fahrzeuge, also Autos, die nicht für Dienstzwecke benötigt werden. Alle anderen Pkw werden für betriebliche Zwecke benötigt. In dieser Gruppe liegt vermutlich auch der größte Teil an Fahrzeugen, die auch privat genutzt werden dürfen. Der Anteil an gewerblich zugelassenen Pkw in Deutschland beträgt in Summe circa elf Prozent (von knapp 49 Millionen).
Die Diskussion um die Abschaffung des "Dienstwagenprivilegs" zielt also auf lediglich circa 1,65 Prozent des gesamten Pkw-Bestands in Deutschland. Davon sind 70 Prozent der Fahrzeugnutzer tagtäglich auf ihr Fahrzeug angewiesen, um ihren Job zu machen. Diese würden durch die Abschaffung des sogenannten Dienstwagenprivilegs massiv in ihren Haushaltseinkommen beeinträchtigt.
Folgen einer Abschaffung des "Dienstwagenprivilegs"
Geht man davon aus, dass die Versteuerung der Privatnutzung geändert würde, muss man sich die Frage nach den Folgen einer solchen Änderung stellen. Was wären die Vorteile und vor allem für wen entstünden diese?
Die Idee von Agora und DUH ist es, die Versteuerung von Verbrennern um 50 bis 100 Prozent anzuheben. Wer weiter einen Dienstwagen privat nutzen möchte und sich dies nicht mehr leisten kann, könnte ja dann (theoretisch) auf ein aktuell noch steuervergünstigtes Elektrofahrzeug umsteigen.
Nur 50 Prozent der Nutzer zählen laut der Dataforce Studie zu den sogenannten "User Choosern", also zu Dienstwagenberechtigten, die sich im Rahmen der Dienstwagenordnung ihres Unternehmens ihr Fahrzeug aussuchen dürfen. Damit wird klar, nicht der Nutzer entscheidet über die zur Auswahl stehenden Fahrzeuge und Antriebsarten, sondern das Unternehmen. Diese Vorgabe wird auf Basis von Wirtschaftlichkeit, Fahrprofil, Nutzungsanforderungen, Image, Sicherheit und Nachhaltigkeit getroffen. Wo hier Elektrofahrzeug nicht möglich sind, kann der Nutzer auch kein E-Auto auswählen.
In Folge würde es zu Ausweichbewegungen kommen. Statt Dienstwagen würden Nutzer auf das Privatnutzungsrecht verzichten müssen und sich selbst einen vermutlich älteren Gebrauchtwagen für den privaten Bedarf kaufen. Diese sind dann aber aufgrund des älteren technischen Standes weniger nachhaltig und haben als Antriebsart in der Regel Verbrennungsmotoren. Bei dann circa 820 Euro monatlichem Budget (anstatt Dienstwagen in unserem Beispiel) wäre dies kein Problem. Zudem würden Dienstwagennutzer von ihrem Unternehmen für den Verzicht auf die Privatnutzung zu Recht eine gehaltliche Kompensation fordern.
Alternativ würden Dienstwagennutzer, die bisher den Aufwand scheuen, auf die sogenannte Fahrtenbuchlösung ausweichen. Dies würde zu weiteren massiven Steuerausfällen führen.
Die Folgen:
- Zusätzliche (schlecht ausgelastete) Fahrzeuge auf unseren Straßen und im Verkehrsraum.
- Ersatz von modernen, emissionsarmen Fahrzeugen durch ältere Gebrauchtfahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß.
- Höhere Kosten für Unternehmen, die auf Produkte und Dienstleistungen umgelegt werden müssten.
- Hohe Verluste an Einkommenssteuern und Einzahlungen in die Sozialkassen durch Wegfall der Versteuerung des geldwerten Vorteils.
- Demotivation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Mitgliedern intensiv an alternativen Mobilitätskonzepten und erfreulicherweise werden diese wo möglich auch zur Verbesserung der Mitarbeitendenmobilität eingeführt. Unternehmen können aber nicht rein idealistisch arbeiten und die idealisierte und weltfremde Vorstellung, dass Dienstwagennutzer in Folge einer solchen Veränderung auf ÖPNV und privat gekaufte Elektrofahrzeuge umsteigen würden, entspringt mehr dem Motto "Der kleine Nils möchte aus dem Kinderparadies abgeholt werden", aber nicht der unternehmerischen, wirtschaftlichen und sozialen Realität.
Unternehmen tragen heute bereits zu einem wesentlichen Anteil zur Elektrifizierung der automobilen Mobilität bei und sorgen durch schnellere Fahrzeug-Tauschzyklen für attraktive und eher zahlbare Gebrauchtfahrzeuge auf dem Privatmarkt.
In der gesamten Diskussion sollte nicht vergessen werden, dass derzeit circa 60 bis 65 Prozent der Pkw-Neuzulassungen auf gewerbliche Halter entfallen. Eine Änderung der Versteuerung von Dienstwagen hätte auch empfindliche Folgen für die deutsche Autoindustrie und den Autohandel. Und dies in einer aktuell bereits schwierigen Phase in dieser Branche durch die notwendige Transformation hin zur Elektromobilität.
Die geforderten Maßnahmen basierend auf dem Begriff eines nicht vorhandenen "Dienstwagenprivilegs" würden massive negative Auswirkungen auf Einkommensstrukturen Arbeitnehmern haben, den Kostendruck auf Unternehmen weiter steigern und gesamtwirtschaftlich zu hohen Steuerausfällen führen.
Es ist kontraproduktiv eine soziale Neiddebatte für einen notwendigen Umstieg auf E-Mobilität vom Zaun zu brechen oder weiter zu führen. Bereits heute können sich laut der aktuellen Dataforce-Studie über 20 Prozent der befragten Dienstwagennutzer vorstellen, als nächstes ein E-Auto auszuwählen. Auch ohne Repressalien. Wesentlich zielführender wäre es, Unternehmen bei der Transformation und den nicht unerheblichen Investitionen hierfür zu unterstützen. Eine Veränderung der Versteuerung des geldwerten Vorteils, wie sie Agora und DUH fordern, würde das Gegenteil bedeuten.
Unser Verband und unsere Mitglieder haben ein essenzielles Interesse an der Reduzierung nachteiliger Umweltwirkungen durch betriebliche Mobilität. Als Gestalter eines Großteils der Mobilität in Deutschland sind wir in der Lage, entscheidende Änderungen herbeizuführen, die auch eine Reduzierung der automobilen Mobilität zur Folge haben kann und soll. Hierzu werden auf vielen Ebenen nachhaltige Mobilitätskonzepte entwickelt, die (einschließlich ÖPNV) sinnvoll zu fördern sind. Hierfür benötigen unsere Mitglieder und alle Unternehmen staatliche Unterstützung, die nicht zwingend Zuschüsse und Subventionen sein müssen. Zusätzliche Belastungen, Wunschdenken und Sozialneiddebatten ohne Faktenbasis sind hierbei nicht zweckdienlich und zielführend.
Marc-Oliver Prinzing, Vorsitzender
Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.

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Ford: Sehr erfolgreiches Gewerbekundengeschäft in 2011
<p> - Knapp 49.000 Fahrzeuge in Deutschland abgesetzt, Marktanteil deutlich gesteigert </p> <p> - Der Ford Focus war im vergangenen Jahr wieder das wichtigstes Ford-Modell </p> <p> - Optimismus für 2012 aufgrund Produktfeuerwerk und neuer Organisation </p> <p> </p> <p> Ford blickt in Deutschland auf ein sehr erfolgreiches Gewerbekundengeschäft in 2011 zurück. Im vergangenen Jahr konnte Ford seine Zulassungen um 22 Prozent steigern und wuchs damit deutlich stärker als der Gesamtmarkt (17 Prozent). Insgesamt setzte Ford knapp 49.000 Fahrzeuge an Gewerbekunden ab. Der Marktanteil von Ford in diesem Segment betrug im vergangenen Jahr 6,8 Prozent (2010: 6,5 Prozent). Klaus Sawallisch, Leiter Flotten- und Behördenverkauf sowie Re-Marketing der Ford-Werke GmbH: „Wir blieben auch im vergangenen Jahr auf der Erfolgsspur und sind daher sehr zufrieden“. </p> <p> Das wichtigste Modell für Gewerbekunden war der Ford Focus, von dem im vergangenen Jahr 11.300 Einheiten abgesetzt werden konnten, gefolgt vom Ford Mondeo mit 8.400 Einheiten (plus 36 Prozent gegenüber 2010) und dem Ford S-MAX mit 7.100 Einheiten (plus 54 Prozent). Den stärksten Zuwachs erzielte Ford beim Ford C-MAX/Ford Grand C-MAX, der in 2011 um fast das Vierfache gegenüber dem Vorjahr auf nun 4.400 Einheiten zulegen konnte und damit das Segment der „Kleinen Vans“ deutlich anführt. </p> <p> Ford geht mit Optimismus auch in das Flottenjahr 2012. Wolfgang Kopplin, Direktor Verkauf Ford-Werke GmbH: „In einem insgesamt stabilen Flottenmarkt rechnen wir für uns mit einem weiteren Zuwachs von etwa vier bis fünf Prozent. Dazu zünden wir dieses Jahr ein neuerliches Produktfeuerwerk und wir werden die neu geschaffene Organisation zur Eroberung der kleinen und mittleren Flotten erstmals voll umfänglich nutzen können“. Ford Deutschland hat im vergangenen Jahr eine neue Organisation mit professionellen Gewerbe-Beratern etabliert und implementiert aktuell das bundesweite Konzept von speziell auf Gewerbekunden ausgerichtete Händlerbetriebe. Diese Ford-Partner halten maßgeschneiderte Angebote und Serviceleistungen speziell für Flottenkunden bereit. </p> <p> Auf der Produktseite geht es insbesondere um den neuen 1,0-Liter-Dreizylinder-Ford EcoBoost- Benzindirekteinspritzermotor aus Kölner Produktion. Dieses neue Triebwerk steht ab Frühjahr im Ford Focus und ab Mitte des Jahres auch im Ford C-MAX/Ford Grand C-MAX zur Verfügung. Ein anderes Highlight ist die völlig neue Ford B-MAX-Baureihe, mit der sich Ford sehr gute Verkaufschancen auch bei Gewerbekunden ausrechnet. Der Ford B-MAX, die Markteinführung ist für die zweite Jahreshälfte 2012 geplant, wartet unter anderem mit dem Verzicht auf eine B-Säule und einem daraus resultierenden innovativen Schiebetür-Konzept auf. </p> <p> Darüber hinaus steht beim Ford B-MAX auch der neue Ford EcoBoost-Motor mit 1,0 Liter Hubraum als besonders interessante Variante bereits ab Markteinführung zur Verfügung. Klaus Sawallisch: „Die Kombination aus attraktivem Anschaffungspreis und sehr günstigem Verbrauch bei hohem Fahrspaß wirkt sich positiv auf die operativen Kosten der Flottenbetreiber aus. Wir glauben daher, dass wir im Flottenmarkt künftig deutlich mehr Ford EcoBoost-Benziner sehen werden“. </p> <p> Hinzu kommen Fahrzeuge wie der neue Ford Focus ECOnetic mit einem kombinierten Kraftstoffverbrauch von nur 3,4 Liter/100 Kilometer, die Markteinführung ist für Mitte 2012 geplant, oder auch die nächste Generation des Ford Ranger, die seit Ende 2011 bestellbar ist. Dieser Pick-Up hat im Oktober 2011 bereits ein Stück Automobilgeschichte geschrieben: Mit fünf Sternen wurde der neuen Modellgeneration beim anspruchsvollen Euro NCAP-Crashtest die höchstmögliche Bewertung verliehen - weltweit wurde zuvor kein anderer Pick-Up mit den maximal möglichen fünf Euro NCAP-Sternen ausgezeichnet. Der neue Ford Ranger erzielte eine Gesamtnote von 89 Prozent für sein umfassendes Sicherheitskonzept. Dies ist nicht nur die weltweit beste Bewertung in der Kategorie Pick-Ups, sondern auch eines der besten Ergebnisse, die je ein Fahrzeug beim Euro NCAP-Crashtest erreicht hat. Mit 81 Prozent erhielt der neue Ford Ranger darüber hinaus die beste Note für Fußgängerschutz, die jemals von den Testern der unabhängigen Euro NCAP-Organisation an ein Auto vergeben wurde. </p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Abrechnung bei Kürzung des Vollkasko-Leistungsanspruchs wegen Trunkenheit
<p> Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall infolge erheblicher Alkoholisierung grob fahrlässig, so kann der aus einer Vollkaskoversicherung in Anspruch genommene Versicherer den Anspruch aus der Vollkaskoversicherung im Einzelfall um 75% kürzen. Der Versicherer ist zur Kürzung seiner Versicherungsleistung berechtigt, weil der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. In diesem Falle ist der Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung zunächst vom Gesamtschaden abzuziehen erst sodann die Kürzung des Leistungsanspruchs vorzunehmen. Dies folgt daraus, dass die Selbstbeteiligung in unmittelbarem Zusammenhang zum Schaden steht, dessen Höhe eben erst feststehen muss, bevor eine Leistungskürzung nach § 81 Abs.2 VVG vorgenommen wird. Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich etwas anderes auch nicht aus § 13 Abs.10 AKB. In dieser Bestimmung ist lediglich normiert, dass von dem Schaden die Selbstbeteiligung abzuziehen ist. Eine Regelung, wie die Selbstbeteiligung bei Leistungskürzungen nach § 81 Abs. 2 VVG zu berücksichtigen ist, enthält § 13 Abs. 10 AKB dagegen nicht.</p> <p> Bei dem unstreitigen Schaden in Höhe von 2.261,83 €, einer Selbstbeteiligung von 500,00 € und einer Leistungskürzung um 75 % ergibt sich ein Leistungsanspruch des Beklagten in Höhe von 440,46 €. Damit hat der Beklagte einen Betrag in Höhe von 1.321,37 € ohne Rechtsgrund von der Klägerin erhalten.</p> <p> <em>LG Aachen, Urteil vom 14.07.2011, Az. 2 S 61/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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