Wiedereröffnung des Centers Marienfelde mit zukunftsweisendem Neubau der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin

<p>Mercedes-Benz investiert weiter in seine Berliner Zukunft: Am 10. Juni 2023 feiert die Mercedes-Benz Niederlassung Berlin die Wiedereröffnung des hochmodernen Centers im Bezirk Marienfelde. Das Bauprojekt ist erfolgreich abgeschlossen und beinhaltet den kompletten Neubau des Autohauses inklusive Showroom, Auslieferungshalle, Werkstatt- und Servicebereiche, Bürokomplex und begrüntem Hof.</p>

Wiedereröffnung des Centers Marienfelde mit zukunftsweisendem Neubau der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin

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Wiedereröffnung des Centers Marienfelde mit zukunftsweisendem Neubau der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin

Die neue Mercedes-Benz Niederlassung bietet den Kundinnen und Kunden die komplette Betreuungsleistung hinsichtlich Verkauf und Service für Mercedes-Benz Pkw sowie alle Werkstattleistungen für Mercedes-Benz Vans. Darüber hinaus liefert die Niederlassung exklusiv die Firmenwagen der Mercedes-Benz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin aus.

„Wir freuen uns, mit dieser Wiedereröffnung unsere Präsenz in der Hauptstadt weiter zu stärken“, so Hans-Bahne Hansen, Vorsitz der Geschäftsleitung der Mercedes-Benz Niederlassung in Berlin. „Mit dem neugebauten und modernisierten Center in Marienfelde setzen wir konsequent auf die Zukunftsthemen der Digitalisierung und Vernetzung. Das neue Center bietet eine einzigartige Plattform, um unsere Produktvielfalt im Bereich der Elektromobilität erlebbar zu machen und unsere Marke zu präsentieren. Sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen wir damit ein inspirierendes Umfeld, das die Zukunft der nachhaltigen Mobilität verkörpert: Wir laden unsere Kundinnen und Kunden herzlich ein, in Marienfelde die Marke Mercedes-Benz neu zu erleben.“

Der Neubau, der sich ganz in der Nähe des Mercedes-Benz Werks in Marienfelde befindet, verfügt über eine Gesamtnutzfläche von über 7.500 m². Der Showroom bietet eine Fläche von 1.100 m² und damit Platz für die Präsentation von 20 Ausstellungsfahrzeugen, hinzu kommen 136 Präsentationsplätze auf rund 20.000 m² im Außenbereich. Mit einer fortschrittlichen Zentral-Reststoffsammelstelle werden anfallenden Reststoffe sorgfältig getrennt und unter anderem mit der vorhandenen Papppresse bearbeitet und in den designierten Containern nachhaltig bis zur Abholung verwahrt. Seit der Inbetriebnahme im Winter 2022 hat die neu installierte Heizungsanlage mit einer zweistufigen Sole-Wasser-Wärmepumpe dazu beigetragen, den Gasverbrauch um 63% zu reduzieren. Die Anlage ermöglicht sowohl das effiziente Heizen im Winter als auch das angenehme Kühlen im Sommer.

Das zukunftsweisende neue Center in der Daimlerstraße ist vollständig auf die Anforderungen der Elektromobilität und der Digitalisierung ausgerichtet. Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um das Wohl der Besucherinnen und Besucher der Niederlassung.

Schwerpunkt Elektromobilität

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Ausgabe 3/2024

Die Mercedes-Benz Niederlassung Marienfelde bietet unter anderem alle Vertriebs-, Service- und Dienstleistungsangebote hinsichtlich der Elektromobilität. Im Showroom des Hauses zeigt eine spezielle Ausstellung die elektrifizierten Modelle der Marke Mercedes-Benz EQ. Die Parkplätze des Centers sind mit 8 Ladesäulen ausgestattet, die zeitgleich 16 Fahrzeuge mit der notwendigen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität versorgen.

Faszinierendes Markenerlebnis im Showroom

 

Im state-of-the-art Showroom wird durch den Einsatz digitaler Lösungen das Kundenerlebnis noch individueller gestaltet und somit das haptische und physische Erlebnis der Produkte ergänzt. Das qualitative Design und der luxuriöse Charakter des Showrooms tragen dazu bei, dass der Point of Sale zu einem beeindruckenden Point of Experience wird, der mit innovativen Store- und Standortkonzepten ein einzigartiges Erlebnis bietet.

Innovatives Werkstattkonzept mit digitaler Komfortabilität

Kernstück der neuen Werkstatt in Marienfelde ist das hochkomfortable Service-Lane Konzept, bei dem alle Abläufe konsequent der optimalen Kundenbetreuung dienen. Über die Mercedes me connect Dienste können Kunden online bequem Servicetermine vereinbaren oder Fahrzeuge für ihre Ersatzmobilität im Voraus buchen.

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Alphabet präsentiert AlphaCity

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Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>

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Zum Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

<p> Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Gesch&auml;digten, die Verursachung des geltend gemachten Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausma&szlig; des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen. Der Nachweis einer die Haftung ausschlie&szlig;enden Manipulation obliegt dem Sch&auml;diger oder dem Haftpflichtversicherer. Dabei bedarf es zum Nachweis einer Kollisionsabsprache allerdings keiner l&uuml;ckenlosen Gewissheit im Sinne einer mathematischen Beweisf&uuml;hrung. Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vern&uuml;nftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschlie&szlig;t. Es kommt nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer &auml;u&szlig;eren Entscheidungsformel immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden m&uuml;ssen. Entscheidend ist stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, nicht die isolierte W&uuml;rdigung der einzelnen Umst&auml;nde. Dabei m&ouml;gen in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverd&auml;chtig erkl&auml;rt werden k&ouml;nnen</p> <p> Unter Auswertung des Sachvortrags der Parteien und des Ergebnisses der Beweisaufnahme und aller sonstigen Umst&auml;nde liegen in ihrer Gesamtheit so viele gewichtige Anzeichen f&uuml;r einen fingierten Unfall vor, dass der Senat bei lebensnaher Betrachtung von dem Vorliegen eines manipulierten Verkehrsunfalls &uuml;berzeugt ist.</p> <p> F&uuml;r das Vorliegen eines abgesprochenen Verkehrsunfalls spricht, dass der Kl&auml;ger und der Beklagte zu 1) sich bereits vor dem Unfall gut kannten, ein Treffen an der sp&auml;teren Unfallstelle mit den beiderseitigen Fahrzeugen zuvor abgesprochen war und das pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnis der unfallbeteiligten Parteien sowohl gegen&uuml;ber der Polizei als auch gegen&uuml;ber dem beklagten Haftpflichtversicherer zun&auml;chst verschwiegen wurde. Selbst im vorliegenden Rechtsstreit wurden die private Bekanntschaft der unfallbeteiligten Parteien sowie der Anlass f&uuml;r das Zusammentreffen an der Unfallstelle zun&auml;chst nicht offengelegt, sondern erst auf entsprechende Vorhalte der beklagten Haftpflichtversicherung sowie auf Nachfragen des Gerichts offenbart.</p> <p> Der Einwand, man habe das pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnis nicht offenbart, um nicht unter den Verdacht eines fingierten Unfalls zu geraten, ist als reine Schutzbehauptung zu werten. Ein redlicher Beteiligter an einem Unfall h&auml;tte sich von Anfang an um eine wahrheitsgem&auml;&szlig;e und vollst&auml;ndige Darstellung des Geschehens bem&uuml;ht, gerade wenn besondere Umst&auml;nde &ndash; wie hier die Verabredung am Unfallort &ndash; objektive Zweifel h&auml;tten hervorrufen k&ouml;nnen. Bei einer Offenlegung des gesamten Geschehens h&auml;tte &ndash; ggf. auf Anforderung der Versicherung - eine umfassende Beweissicherung stattfinden k&ouml;nnen.</p> <p> <em>OLG K&ouml;ln, Urteil vom 19.07.2011, Az. 4 U 25/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank (NRW-Entscheidungen) im Volltext kostenlos abgerufen werden. </strong></p> <p> <strong>Link: <a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>