Wiedereröffnung des Centers Marienfelde mit zukunftsweisendem Neubau der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin
<p>Mercedes-Benz investiert weiter in seine Berliner Zukunft: Am 10. Juni 2023 feiert die Mercedes-Benz Niederlassung Berlin die Wiedereröffnung des hochmodernen Centers im Bezirk Marienfelde. Das Bauprojekt ist erfolgreich abgeschlossen und beinhaltet den kompletten Neubau des Autohauses inklusive Showroom, Auslieferungshalle, Werkstatt- und Servicebereiche, Bürokomplex und begrüntem Hof.</p>
Die neue Mercedes-Benz Niederlassung bietet den Kundinnen und Kunden die komplette Betreuungsleistung hinsichtlich Verkauf und Service für Mercedes-Benz Pkw sowie alle Werkstattleistungen für Mercedes-Benz Vans. Darüber hinaus liefert die Niederlassung exklusiv die Firmenwagen der Mercedes-Benz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin aus.
„Wir freuen uns, mit dieser Wiedereröffnung unsere Präsenz in der Hauptstadt weiter zu stärken“, so Hans-Bahne Hansen, Vorsitz der Geschäftsleitung der Mercedes-Benz Niederlassung in Berlin. „Mit dem neugebauten und modernisierten Center in Marienfelde setzen wir konsequent auf die Zukunftsthemen der Digitalisierung und Vernetzung. Das neue Center bietet eine einzigartige Plattform, um unsere Produktvielfalt im Bereich der Elektromobilität erlebbar zu machen und unsere Marke zu präsentieren. Sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen wir damit ein inspirierendes Umfeld, das die Zukunft der nachhaltigen Mobilität verkörpert: Wir laden unsere Kundinnen und Kunden herzlich ein, in Marienfelde die Marke Mercedes-Benz neu zu erleben.“
Der Neubau, der sich ganz in der Nähe des Mercedes-Benz Werks in Marienfelde befindet, verfügt über eine Gesamtnutzfläche von über 7.500 m². Der Showroom bietet eine Fläche von 1.100 m² und damit Platz für die Präsentation von 20 Ausstellungsfahrzeugen, hinzu kommen 136 Präsentationsplätze auf rund 20.000 m² im Außenbereich. Mit einer fortschrittlichen Zentral-Reststoffsammelstelle werden anfallenden Reststoffe sorgfältig getrennt und unter anderem mit der vorhandenen Papppresse bearbeitet und in den designierten Containern nachhaltig bis zur Abholung verwahrt. Seit der Inbetriebnahme im Winter 2022 hat die neu installierte Heizungsanlage mit einer zweistufigen Sole-Wasser-Wärmepumpe dazu beigetragen, den Gasverbrauch um 63% zu reduzieren. Die Anlage ermöglicht sowohl das effiziente Heizen im Winter als auch das angenehme Kühlen im Sommer.
Das zukunftsweisende neue Center in der Daimlerstraße ist vollständig auf die Anforderungen der Elektromobilität und der Digitalisierung ausgerichtet. Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um das Wohl der Besucherinnen und Besucher der Niederlassung.
Schwerpunkt Elektromobilität
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Ausgabe 2/2024
Die Mercedes-Benz Niederlassung Marienfelde bietet unter anderem alle Vertriebs-, Service- und Dienstleistungsangebote hinsichtlich der Elektromobilität. Im Showroom des Hauses zeigt eine spezielle Ausstellung die elektrifizierten Modelle der Marke Mercedes-Benz EQ. Die Parkplätze des Centers sind mit 8 Ladesäulen ausgestattet, die zeitgleich 16 Fahrzeuge mit der notwendigen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität versorgen.
Faszinierendes Markenerlebnis im Showroom
Im state-of-the-art Showroom wird durch den Einsatz digitaler Lösungen das Kundenerlebnis noch individueller gestaltet und somit das haptische und physische Erlebnis der Produkte ergänzt. Das qualitative Design und der luxuriöse Charakter des Showrooms tragen dazu bei, dass der Point of Sale zu einem beeindruckenden Point of Experience wird, der mit innovativen Store- und Standortkonzepten ein einzigartiges Erlebnis bietet.
Innovatives Werkstattkonzept mit digitaler Komfortabilität
Kernstück der neuen Werkstatt in Marienfelde ist das hochkomfortable Service-Lane Konzept, bei dem alle Abläufe konsequent der optimalen Kundenbetreuung dienen. Über die Mercedes me connect Dienste können Kunden online bequem Servicetermine vereinbaren oder Fahrzeuge für ihre Ersatzmobilität im Voraus buchen.
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ATTRAKTIVES FULL SERVICE LEASING FÜR FLOTTENKUNDEN
<p> <strong>Mit scharf kalkulierten Angeboten macht Renault Fleet Services Flottenkunden den Einstieg in ein neues Renault Modell besonders leicht. In Kooperation mit der Renault Bank und dem Finanzdienstleister ALD Automotive bietet der französische Automobilhersteller ein besonders attraktives Full Service Leasing für Fuhrparks und Flottenkunden an. Vorteil: Der Kunde erhält durch transparente monatliche Fixkosten jederzeit die vollständige Kostenkontrolle.</strong></p> <p> So ist beispielsweise der Renault Laguna Grandtour Dynamique mit der neuen, hocheffizienten Motorisierung 2.0 ENERGY dCi 150 im Full Service Leasing bereits für eine Monatsrate von 268 Euro (netto) zu haben. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, die Laufleistung 60.000 Kilometer. Besonders fair: Eine Anzahlung muss nicht geleistet werden.</p> <p> <strong>Günstige Angebote für alle Pkw und Transporter</strong></p> <p> Bei gleichen Eckdaten sind der Renault Mégane Grandtour Expression dCi 90 FAP ab 210 Euro (netto) pro Monat, der Grand Scenic Expression dCi 110 FAP ab 235 Euro (netto) pro Monat sowie der Renault Espace dCi 150 FAP Celsium ab 349 Euro (netto) pro Monat zu haben. Die Renault Angebotsoffensive gilt bis Ende des Jahres für alle Renault Pkw und Transporter.</p> <p> Das Full Service Leasing Angebot beinhaltet den Technikservice mit allen vom Hersteller vorgeschriebenen und empfohlenen Inspektionen und Wartungsarbeiten. Ebenso sind alle Verschleißreparaturen und die Gebühren für die Haupt­untersuchung/Abgasuntersuchung, sowie Schmier- und Hilfsstoffe innerhalb der Wartungsintervalle abgedeckt. Und im Fall der Fälle bleibt der Kunde mit der 24-Stunden Pannenhilfe-Hotline mobil.</p> <p> Weitere Bausteine wie Reifen-, Versicherungs- und Tank-Service sind individuell wählbar. Über 3.000 Service-Partner in ganz Deutschland stellen ihre Dienstleistungen bargeldlos gegen Vorlage der Service-Karte von Renault Fleet Services zur Verfügung.</p>
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Neuer Berater bei Hiepler + Partner
<p> Die Hiepler + Partner Software- und Unternehmensberatung baut ihr Beraterteam weiter aus und verstärkt das Team mit einem erfahrenen Manager aus der Leasing- und ITK-Branche. Dieter Sensen war in den vergangenen Jahren war für internationale Leasingunternehmen in leitenden Positionen tätig. Er verantwortete dort unter anderem die Bereiche Sales & Marketing, Risk Management und Remarketing. Zudem arbeitete er als Berater im Prozessmanagement und war Director Human & Resources.</p>
Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
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