Wiedereröffnung des Centers Marienfelde mit zukunftsweisendem Neubau der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin

<p>Mercedes-Benz investiert weiter in seine Berliner Zukunft: Am 10. Juni 2023 feiert die Mercedes-Benz Niederlassung Berlin die Wiedereröffnung des hochmodernen Centers im Bezirk Marienfelde. Das Bauprojekt ist erfolgreich abgeschlossen und beinhaltet den kompletten Neubau des Autohauses inklusive Showroom, Auslieferungshalle, Werkstatt- und Servicebereiche, Bürokomplex und begrüntem Hof.</p>

Wiedereröffnung des Centers Marienfelde mit zukunftsweisendem Neubau der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin

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Wiedereröffnung des Centers Marienfelde mit zukunftsweisendem Neubau der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin

Die neue Mercedes-Benz Niederlassung bietet den Kundinnen und Kunden die komplette Betreuungsleistung hinsichtlich Verkauf und Service für Mercedes-Benz Pkw sowie alle Werkstattleistungen für Mercedes-Benz Vans. Darüber hinaus liefert die Niederlassung exklusiv die Firmenwagen der Mercedes-Benz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin aus.

„Wir freuen uns, mit dieser Wiedereröffnung unsere Präsenz in der Hauptstadt weiter zu stärken“, so Hans-Bahne Hansen, Vorsitz der Geschäftsleitung der Mercedes-Benz Niederlassung in Berlin. „Mit dem neugebauten und modernisierten Center in Marienfelde setzen wir konsequent auf die Zukunftsthemen der Digitalisierung und Vernetzung. Das neue Center bietet eine einzigartige Plattform, um unsere Produktvielfalt im Bereich der Elektromobilität erlebbar zu machen und unsere Marke zu präsentieren. Sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen wir damit ein inspirierendes Umfeld, das die Zukunft der nachhaltigen Mobilität verkörpert: Wir laden unsere Kundinnen und Kunden herzlich ein, in Marienfelde die Marke Mercedes-Benz neu zu erleben.“

Der Neubau, der sich ganz in der Nähe des Mercedes-Benz Werks in Marienfelde befindet, verfügt über eine Gesamtnutzfläche von über 7.500 m². Der Showroom bietet eine Fläche von 1.100 m² und damit Platz für die Präsentation von 20 Ausstellungsfahrzeugen, hinzu kommen 136 Präsentationsplätze auf rund 20.000 m² im Außenbereich. Mit einer fortschrittlichen Zentral-Reststoffsammelstelle werden anfallenden Reststoffe sorgfältig getrennt und unter anderem mit der vorhandenen Papppresse bearbeitet und in den designierten Containern nachhaltig bis zur Abholung verwahrt. Seit der Inbetriebnahme im Winter 2022 hat die neu installierte Heizungsanlage mit einer zweistufigen Sole-Wasser-Wärmepumpe dazu beigetragen, den Gasverbrauch um 63% zu reduzieren. Die Anlage ermöglicht sowohl das effiziente Heizen im Winter als auch das angenehme Kühlen im Sommer.

Das zukunftsweisende neue Center in der Daimlerstraße ist vollständig auf die Anforderungen der Elektromobilität und der Digitalisierung ausgerichtet. Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um das Wohl der Besucherinnen und Besucher der Niederlassung.

Schwerpunkt Elektromobilität

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Ausgabe 2/2024

Die Mercedes-Benz Niederlassung Marienfelde bietet unter anderem alle Vertriebs-, Service- und Dienstleistungsangebote hinsichtlich der Elektromobilität. Im Showroom des Hauses zeigt eine spezielle Ausstellung die elektrifizierten Modelle der Marke Mercedes-Benz EQ. Die Parkplätze des Centers sind mit 8 Ladesäulen ausgestattet, die zeitgleich 16 Fahrzeuge mit der notwendigen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität versorgen.

Faszinierendes Markenerlebnis im Showroom

 

Im state-of-the-art Showroom wird durch den Einsatz digitaler Lösungen das Kundenerlebnis noch individueller gestaltet und somit das haptische und physische Erlebnis der Produkte ergänzt. Das qualitative Design und der luxuriöse Charakter des Showrooms tragen dazu bei, dass der Point of Sale zu einem beeindruckenden Point of Experience wird, der mit innovativen Store- und Standortkonzepten ein einzigartiges Erlebnis bietet.

Innovatives Werkstattkonzept mit digitaler Komfortabilität

Kernstück der neuen Werkstatt in Marienfelde ist das hochkomfortable Service-Lane Konzept, bei dem alle Abläufe konsequent der optimalen Kundenbetreuung dienen. Über die Mercedes me connect Dienste können Kunden online bequem Servicetermine vereinbaren oder Fahrzeuge für ihre Ersatzmobilität im Voraus buchen.

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Februar auf den Markt</strong></p> <p> Die neue BMW 3er Limousine kommt am 11. Februar 2012 weltweit auf den Markt. &bdquo;Die sechste Generation des BMW 3er bietet als sportlichstes Fahrzeug in ihrem Segment Freude am Fahren auf h&ouml;chstem Niveau&ldquo;, unterstrich Reithofer. Zur Markteinf&uuml;hrung werden als Benziner der 328i und der 335i sowie als Diesel-Varianten der 320d und der 320d EfficientDynamics angeboten. Die Preise liegen f&uuml;r die genannten Modelle zwischen 35.350 Euro (320d) und 43.600 Euro (335i).</p> <p> Bei der neuen 3er Limousine stehen vier durchzugsstarke, kultvierte und verbrauchsg&uuml;nstige Triebwerke zur Verf&uuml;gung, die mit der neuen BMW TwinPower Turbo Technologie arbeiten. Im Fr&uuml;hjahr 2012 wird die Modellpalette durch weitere Varianten erg&auml;nzt. 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ATTRAKTIVES FULL SERVICE LEASING FÜR FLOTTENKUNDEN

<p> <strong>Mit scharf kalkulierten Angeboten macht Renault Fleet Services Flottenkunden den Einstieg in ein neues Renault Modell besonders leicht. In Kooperation mit der Renault Bank und dem Finanzdienstleister ALD Automotive bietet der franz&ouml;sische Automobilhersteller ein besonders attraktives Full Service Leasing f&uuml;r Fuhrparks und Flottenkunden an. Vorteil: Der Kunde erh&auml;lt durch transparente monatliche Fixkosten jederzeit die vollst&auml;ndige Kostenkontrolle.</strong></p> <p> So ist beispielsweise der Renault Laguna Grandtour Dynamique mit der neuen, hocheffizienten Motorisierung 2.0 ENERGY dCi 150 im Full Service Leasing bereits f&uuml;r eine Monatsrate von 268 Euro (netto) zu haben. Die Vertragslaufzeit betr&auml;gt 36 Monate, die Laufleistung 60.000 Kilometer. Besonders fair: Eine Anzahlung muss nicht geleistet werden.</p> <p> <strong>G&uuml;nstige Angebote f&uuml;r alle Pkw und Transporter</strong></p> <p> Bei gleichen Eckdaten sind der Renault M&eacute;gane Grandtour Expression dCi 90 FAP ab 210 Euro (netto) pro Monat, der Grand Scenic Expression dCi 110 FAP ab 235 Euro (netto) pro Monat sowie der Renault Espace dCi 150 FAP Celsium ab 349 Euro (netto) pro Monat zu haben. Die Renault Angebotsoffensive gilt bis Ende des Jahres f&uuml;r alle Renault Pkw und Transporter.</p> <p> Das Full Service Leasing Angebot beinhaltet den Technikservice mit allen vom Hersteller vorgeschriebenen und empfohlenen Inspektionen und Wartungsarbeiten. Ebenso sind alle Verschlei&szlig;reparaturen und die Geb&uuml;hren f&uuml;r die Haupt&shy;untersuchung/Abgasuntersuchung, sowie Schmier- und Hilfsstoffe innerhalb der Wartungsintervalle abgedeckt. Und im Fall der F&auml;lle bleibt der Kunde mit der 24-Stunden Pannenhilfe-Hotline mobil.</p> <p> Weitere Bausteine wie Reifen-, Versicherungs- und Tank-Service sind individuell w&auml;hlbar. &Uuml;ber 3.000 Service-Partner in ganz Deutschland stellen ihre Dienstleistungen bargeldlos gegen Vorlage der Service-Karte von Renault Fleet Services zur Verf&uuml;gung.</p>

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Neuer Berater bei Hiepler + Partner

<p> Die Hiepler + Partner Software- und Unternehmensberatung baut ihr Beraterteam weiter aus und&nbsp; verst&auml;rkt das Team mit einem erfahrenen Manager aus der Leasing- &nbsp;und &nbsp;ITK-Branche.&nbsp;Dieter Sensen war in den vergangenen &nbsp;Jahren war f&uuml;r internationale Leasingunternehmen &nbsp;in leitenden Positionen t&auml;tig. Er verantwortete dort unter anderem die Bereiche Sales &amp; Marketing,&nbsp; Risk Management und Remarketing. &nbsp;Zudem arbeitete er als&nbsp; Berater im Prozessmanagement und war Director Human &amp; Resources.</p>

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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>