Neues und Wichtiges: Firmenwagen zur privaten Nutzung

<p>Steuerrechtliche Angelegenheiten sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmende nicht immer transparent. Wenn der Firmenwagen privat genutzt wird, gibt es steuerrechtlich gesehen allerdings einiges zu beachten. Andernfalls können hohe Kosten entstehen. Steuerexperte Gerhard Nolle vom Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. gibt einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Änderungen im Steuerrecht.</p>

Neues und Wichtiges: Firmenwagen zur privaten Nutzung

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Neues und Wichtiges: Firmenwagen zur privaten Nutzung

Zuzahlungen des Arbeitnehmers 

Der Arbeitnehmer kann mit dem Arbeitgeber eine Zuzahlung für die private Nutzung des Firmenwagens vereinbaren. Dies kann eine einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens sein, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel eine besondere Sonderausstattung haben möchte, als ihm nach den betrieblichen Regeln zustünde. Es kann sich aber auch um monatliche Zuzahlungen (pauschal oder kilometerbezogen) oder um die teilweise Übernahme von Kfz-Kosten handeln.  Diese Zuzahlungen können auf den geldwerten Vorteil für Privatfahrten angerechnet werden.

Neue Rechtsprechung bei Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens 

Leistet der Arbeitnehmer eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Pkws können diese Zuzahlungen auf den geldwerten Vorteil für Privatfahrten angerechnet werden. Ein Abzug der Zuzahlungen ist so lange möglich, wie dem Arbeitnehmer dieses Fahrzeug zur Nutzung überlassen wird. Bestehen arbeitsvertragliche Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums, sind zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen (BMF-Schreiben vom 3.3.2022 Randnummer 65 ff). Sollte das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben, veräußert oder getauscht werden, hat der Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß Anspruch auf zeitanteilige Rückzahlung des Zuschusses. Die Rückerstattung der Zuzahlung ist kein Arbeitslohn, weil sie den privaten Nutzungswert nicht gemindert hat (R 8.1 Abs. 9 Nummer 4 Satz 4 LStR).

Steuerfalle bei Umsatzsteuerpflicht des geldwerten Vorteils 

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Die Überlassung von Firmenwagen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ist ein umsatzsteuerpflichtiger Sachbezug (BMF-Schreiben vom 5.6.2014). Als Bemessungsgrundlage können die lohnsteuerlichen Werte (geldwerter Vorteil) zugrunde gelegt werden.Die lohnsteuerlichen Werte sind allerdings Bruttowerte, aus denen die Umsatzsteuer mit 19/119 herauszurechnen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abzuführen ist.

Es muss allerdings immer vom vollen lohnsteuerlichen Wert ausgegangen werden. Minderungen dieses Werts wie zum Beispiel bei Zuzahlungen des Arbeitnehmers und bei Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge dürfen für die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt werden.

Für das Personalabrechnungs-System des Arbeitgebers müssen deshalb immer zwei Werte zur Verfügung gestellt werden: Geldwerter Vorteil aus eventuell geminderter lohnsteuerlicher Bemessungsgrundlage für die Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers und voller (ungeminderter) lohnsteuerlicher Wert als Bemessungsgrundlage für die Abführung der Umsatzsteuer durch den Arbeitgeber an das Finanzamt. Diese Regelung ist vielen Unternehmen nicht bekannt und kann bei Lohnsteueraußenprüfungen zu Problemen und hohen Nachforderungen führen.

(Quelle: Dataforce)

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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Neuzugang

<p> A+, das Gesch&auml;ftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erh&auml;ltlich. Nutzer k&ouml;nnen mittels Fingerstreich durch s&auml;mtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Gesch&auml;ftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verf&uuml;gung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verf&uuml;gung, im Querformat kann er auf zus&auml;tzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verf&uuml;gung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert f&uuml;r den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zus&auml;tzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Gesch&auml;ftsreisemanagement geben; Nutzer k&ouml;nnen auf Wunsch automatisch &uuml;ber neue Inhalte informiert werden.</p>