EV100 weiter auf dem Vormarsch
<p>Laut einem heute veröffentlichten Bericht betreiben führende Unternehmen im Rahmen der EV100-Initiative der Climate Group weltweit bereits mehr als 400.000 Elektrofahrzeuge.</p>
Die Zahl der Elektrofahrzeuge, die von EV100-Mitgliedern in Betrieb genommen wurden, ist in den letzten 12 Monaten um 93% gestiegen. Insgesamt haben sich die EV100-Unternehmen verpflichtet, bis zum Jahr 2030 mehr als 5,75 Millionen Fahrzeuge auf Elektroantrieb umzustellen und somit den elektrischen Verkehr zur neuen Normalität werden zu lassen.
Aus dem heute veröffentlichten Fortschrittsbericht geht außerdem hervor, dass das EV100-Netzwerk bereits mehr als 30.000 einzelne Ladestationen in 72 Märkten auf der ganzen Welt installiert hat. Bis zum Ende des Jahrzehnts haben die Unternehmen sich verpflichtet,die Infrastruktur an mehr als 6.000 Standorten auf der ganzen Welt zu installieren.
Als großer Automobilhersteller und wichtiger Automobilmarkt spielt Deutschland eine Schlüsselrolle bei der weltweiten Einführung von Elektrofahrzeugen, und die EV100-Präsenz im Land nimmt weiter zu. Sieben EV100-Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland, und 30 weitere Unternehmen betreiben eine Fahrzeugflotte in Deutschland. Dank der EV100-Mitglieder sind heute bereits 17.000 Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs, und sie haben sich zur Elektrifizierung von fast 126.000 Fahrzeugen bis zum Jahr 2030 verpflichtet.
Klare politische Signale - insbesondere durch klare Ausstiegsdaten für Benzin- und Dieselfahrzeuge, und umsetzende Maßnahmen wie ZEV (Zero Emission Vehicle)-Mandate und strikte CO2-Standards - sind notwendig, damit Unternehmen mit mehr Klarheit und Vertrauen in EVs als die Zukunft des Straßenverkehrs investieren können, sagt die Climate Group.
Sandra Roling, Director of Transport der Climate Group:

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„Zum fünfjährigen Bestehen von EV100 ist es fantastisch zu sehen, wie sehr wir gemeinsam gewachsen sind. Es geht nicht nur darum, sich zum Umstieg auf Elektroautos zu verpflichten, sondern auch darum, diesen tatsächlich umzusetzen. Unsere Mitglieder ergreifen bereits heute Maßnahmen, um umweltschädliche Benzin- und Dieselfahrzeuge zu ersetzen, und haben die Zahl der Elektrofahrzeuge in ihren gemeinsamen Fuhrparks in den letzten 12 Monaten fast verdoppelt. Es ist auch großartig zu sehen, wie die Unternehmen Ladestationen auf ihren Firmengeländen einrichten und in die breitere Infrastruktur investieren, die den elektrischen Straßenverkehr zur neuen Realität für uns alle machen wird."
Im fünften Jahr seines Bestehens ist EV100 von anfänglich zehn Unternehmen im Jahr 2017 auf eine Gruppe von 127 Elektromobilitäts-Pionieren in 100 globalen Märkten angewachsen, die ihre Ambitionen auf dem Weg zur vollständigen Elektrifizierung des Straßenverkehrs bis 2030 kontinuierlich steigern.
Als weiteres Bekenntnis zum emissionsfreien Straßenverkehr hat die Climate Group kürzlich eine neue EV100+ Selbstverpflichtung ins Leben gerufen, die sich auf mittlere und schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen konzentriert. Allein die fünf Gründungsmitglieder werden bis 2040 mehr als 90.000 Fahrzeuge in den OECD-Märkten, China und Indien auf Null-Emission umstellen.
Sandra Roling setzt fort:
„Immer mehr Unternehmen sehen den Umstieg auf Elektrofahrzeuge als notwendigen Teil ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen, und die EV100-Mitglieder sind bei diesem Umstieg führend. Wir brauchen den gleichen Einsatz von Regierungen, Automobilherstellern und Unternehmen auf der ganzen Welt. Um den globalen Temperaturanstieg auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen, müssen viel mehr Fahrzeuge auf Elektroantrieb umgestellt werden. Dazu muss die Ladeinfrastruktur zügig ausgebaut werden und die Hersteller müssen das Volumen und die Vielfalt der auf den Markt gebrachten Fahrzeuge erhöhen. Regierungen müssen klare Ziele in Form von Ausstiegsdaten setzen, die durch Maßnahmen wie ZEV-Mandate und CO2-Standards praktisch umgesetzt werden.
„Der Fortschrittsbericht, den wir heute vorstellen, zeigt, dass die EV100-Mitglieder mutige Schritte unternehmen, um die Zahl der Elektrofahrzeuge auf den Straßen zu erhöhen. Er zeigt, dass Unternehmen wirklich etwas bewegen können, wenn sie ihre Kräfte bündeln, um den Übergang zur Elektromobilität so schnell wie möglich zu vollziehen.“
Die Vorstellung des Berichts wurde von einer Reihe globaler Unternehmen kommentiert, die alle EV100-Mitglieder sind.
Jens Bäringhausen, Head of Global Mobility Services, Allianz Services:
„Die Allianz Gruppe ist im Jahr 2022 der EV100 Initiative beigetreten und hat sich dazu verpflichtet, ihre Flotte bis 2030 vollständig zu elektrifizieren. Schon vor dem offiziellen Beitritt zu EV100, hatten wir in vielen unserer Gesellschaften begonnen, die Flotten auf Elektrofahrzeuge umzustellen und keine Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor mehr zu bestellen. Nachhaltige Individualmobilität beschränkt sich bei der Allianz nicht nur auf formelle Änderungen unserer Richtlinien, sondern umfasst auch die persönliche Überzeugung und eine neue Denkweise. Hierzu stellen wir alternative nachhaltige Fortbewegungsmittel wie z.B. Co2 freie Bahnfahrten oder Elektrobikes zur Verfügung, sowie eine Ladeinfrastruktur zu Hause, im Büro und unterwegs bereit, um es der Belegschaft einfach zu machen auf nachhaltige Mobilität umzusteigen. Net-Zero ist für uns sowohl ein Unternehmensziel, als auch ein Wert, der die globale Allianz Gemeinschaft verbindet.“
Stefan Kurz, Head of Global Fleet Management bei Siemens AG, erklärt:
„Nachhaltigkeit steht bei Siemens an erster Stelle. Deshalb haben wir uns der EV100-Initiative angeschlossen: Bis 2030 wollen wir unsere Flotte vollständig elektrifizieren. Wir fördern das Aufladen zu Hause, bieten kostenloses Aufladen an Siemens-Standorten und überwachen die CO2-Emissionen, um unsere CO2-Bilanz kontinuierlich zu verbessern, und somit den Umstieg auf Elektrofahrzeuge weiter zu beschleunigen."

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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
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DIGges Ding
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