ZF gestaltet nachhaltigen Stadtverkehr

<p> Staus, Parkplatzmangel, Fahrverbote f&uuml;r Diesel-Pkw: Weil sie den Verkehrsinfarkt f&uuml;rchten und Klimaziele einhalten wollen, erweitern viele St&auml;dte ihre Nahverkehrsangebote. Ein m&ouml;glichst l&uuml;ckenlos aufeinander abgestimmtes Netz unterschiedlicher Transportmittel soll den Menschen alle Vorteile der Mobilit&auml;t bieten. Mit einem vielf&auml;ltigen Angebot an elektrischen Antrieben f&uuml;r alle Fahrzeugsegmente sowie Sensorik und Steuerboxen f&uuml;r autonome Transportsysteme unterst&uuml;tzt ZF diesen Umstieg zu einem emissionsarmen, sicheren und smarten &ouml;ffentlichen Nahverkehr. Auf der Busworld Europe pr&auml;sentiert der Technologiekonzern sein umfassendes Portfolio, darunter die Weltpremiere der neuen Generation des automatischen Getriebesystems EcoLife sowie eine Nachr&uuml;st-L&ouml;sung f&uuml;r den rein elektrischen Bus-Antrieb CeTrax.</p>

ZF gestaltet nachhaltigen Stadtverkehr

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ZF gestaltet nachhaltigen Stadtverkehr

Um eine nachhaltigere und attraktivere Alternative zur individuellen Mobilität zu bieten, setzen immer mehr Nahverkehrsverbünde auf ein breitgefächertes und vernetztes Angebot, das neben traditionellen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn auch Ride-Sharing-Optionen oder Leihstationen für E-Bikes umfasst. 


Elektrische Lösungen für das ganze Fahrzeugspektrum
So bietet der Technologiekonzern elektrische Antriebslösungen für Fahrzeuge aller Größenordnungen – vom kompakten und leistungsstarken Pedelec-Motor Sachs RS bis hin zu gleich zwei vielseitig einsetzbaren E-Antrieben für Gelenkbusse. Zum einen ermöglicht der elektrische Zentralantrieb CeTrax es Busherstellern dank seines „Plug-and-Drive“-Ansatzes, auch bestehende Fahrzeugmodelle ohne größere Änderungen an Fahrwerk, Achsen, Statik oder Differenzial zu elektrifizieren. Zum anderen stellt die weltweit bereits tausendfach serienerprobte Elektroportalachse AxTrax AVE eine attraktive Lösung für Bushersteller dar. Beide Produkte eignen sich zudem für die nachträgliche Umstellung bestehender Flotten auf elektrische Antriebe. Für die e-troFit-Lösung des Engineering-Unternehmens e-troFit GmbH steuert ZF Aftermarket nicht nur als Systemlieferant die Elektroantriebsachse sowie die passende Connectivity-Plattform Openmatics bei, sondern bietet auch gleichzeitig den Zugriff auf das weltweite Werkstattnetz. 

Sowohl CeTrax als auch AxTrax AVE liefert ZF als abgestimmtes Gesamtsystem im Verbund mit Wechselrichter sowie Fahrsteuerung und garantiert seinen Kunden so maximale Performance, Effizienz und Lebensdauer. 

Daneben bleibt es ZF wichtig, auch konventionelle Antriebe immer effizienter und emissionsärmer zu machen. Dies gelingt dem Konzern mit der neuen Generation des automatischen Getriebesystems EcoLife für Busse. Es kann den Kraftstoffverbrauch um bis zu drei Prozent reduzieren und feiert auf der Busworld Europe in Brüssel Premiere.

Digitale Systeme machen Flottenmanagement effizienter
Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit zählen für Verkehrsverbünde zu den entscheidenden Kriterien. Um ungeplante Ausfallzeiten zu verhindern und ein effizientes Fuhrparkmanagement zu ermöglichen, setzt ZF auf seine breite Expertise für smarte digitale Lösungen. Mit der offenen Connectivity-Plattform Openmatics bietet der Konzern ein umfassendes Werkzeug für rein elektrische ebenso wie für gemischte Busflotten. Openmatics erfasst alle relevanten Parameter und Diagnosedaten des elektrischen Antriebsstrangs und erlaubt es Busunternehmen so, die Ladeinfrastruktur optimal zu nutzen und die Wartung der Fahrzeuge vorausschauend zu planen. 
Auch für das im Stadtbus eingesetzte Getriebesystem EcoLife hat ZF ein neues, cloud-basiertes Predictive-Maintenance-Programm entwickelt: ZF-DriveLife überwacht und analysiert zuverlässig und vollumfänglich den Zustand des Getriebes. Das ermöglicht es Betreiber und OEM, die Lebensdauer des Getriebes durch eine vorausschauende Wartung zu maximieren und gleichzeitig Betriebskosten und Ausfallzeiten zu minimieren. Ein ähnlicher Predictive-Maintenance-Ansatz kommt in Reisebussen bei TraXon zur Anwendung. Mit dieser neuen Funktion bereitet ZF sein erfolgreiches Getriebesystem TraXon auf die digitale Zukunft der Nutzfahrzeugindustrie vor.

Automatisierte Transportmittel bringen mehr Lebensqualität 
Einen weiteren wichtigen Beitrag zu einer smarten innerstädtischen Mobilität werden zukünftig selbstfahrende Transportsysteme für Ride-Sharing-Dienste leisten. Damit diese Robo-Taxis zuverlässig und sicher durch den Stadtverkehr navigieren können, hat ZF ein umfassendes Set an Kamera-, Radar- und Lidar-Sensoren entwickelt. Mit der KI-fähigen Steuerbox ZF ProAI RoboThink hat das Unternehmen den aktuell leistungsfähigsten Zentralrechner der Automotive-Branche im Angebot. Im Joint Venture e.GO Moove GmbHsowie zusammen mit dem niederländischen Mobilitätsdienstleister 2getthere, an dem der Konzern im Frühjahr eine Mehrheit erworben hat, arbeitet ZF an verschiedenen autonomen Transportsystemen für die urbane Mobilität der Zukunft. ZF zeigt auf der Busworld Europe in Brüssel vom 18. bis 23. Oktober in Halle 5, Stand 506 seine Lösungen.
 

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Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>