Zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zählen insbesondere die Fahrweise, d.h. eine auffällige, regelwidrige, besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise, aber auch Gleichgewichts- und Sehstörungen, ein stolpernder oder schwankender Gang, Sprechstörungen sowie unbeherrschtes, apathisches oder aggressives Verhalten. Dies alles konnte beim Betroffenen nicht festgestellt werden.

Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.08.2023, Az. 11 CE 23.1060