Um die ab dem 01.05.2023 zu erteilenden Erlaubnisse bewarben sich vier Anbieterinnen. Nach einem Auswahlverfahren wurden die Anträge der Antragstellerinnen abgelehnt, wogegen sie sich mit den Eilanträgen wendeten. Grundlage der Auswahl war ein von der Stadtbürgerschaft Bremen im Jahr 2021 beschlossenes Sondernutzungskonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Anbieten von Elektrokleinstfahrzeugen. Dies sah insbesondere die Begrenzung auf ein Gesamtkontingent von 2.500 gewerblich angebotenen E-Scootern in der Stadtgemeinde Bremen sowie auf zwei Anbieterinnen vor.
Das Verwaltungsgericht hat das Sondernutzungskonzept der Stadtbürgerschaft für Elektrokleinstfahrzeuge als solches rechtlich nicht beanstandet. Auch das Verfahren, das die zuständige Behörde für die Auswahl zwischen mehreren Anbieterinnen gewählt hat, begegnet nach Ansicht der Kammer grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken. Die Behörde hat jedoch bei der konkreten Auswahlentscheidung zwischen den vier Anbieterinnen, Fehler begangen, insbesondere ist sie bei der Bewertung der Konzepte der Unternehmen teilweise von einem falschen Sachverhalt ausgegangen. Dies führt dazu, dass die Behörde innerhalb der vom Gericht vorgegeben Frist erneut über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis der Antragstellerinnen unter Vermeidung der von der Kammer festgestellten Fehler zu entscheiden hat. Dem Gericht ist es aus Rechtsgründen verwehrt, diese Ermessensentscheidung anstelle der zuständigen Behörde zu treffen.
Eine darüberhinausgehende vorläufige Zulassung des Einbringens und Anbietens der E-Scooter -bis zu einer erneuten, rechtmäßigen Auswahlentscheidung - durch die Antragstellerinnen hat die Kammer nicht für erforderlich erachtet.
Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses
Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
Die Beschlüsse sind auf der Homepage des Verwaltungsgerichts abrufbar.
VG Bremen, Beschlüsse vom 24.05.2023, Az. 5 V 810/23, 5 V 829/23 (Pressemitteilung des Gerichts).
LINK zur Pressemeldung https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pre-erkl_26_05_23.10894.pdf