Haftung bei Falschbetankung

<p> „Tausend Mal ber&uuml;hrt, tausend Mal ist nichts passiert, tausendundeine Nacht, und es hat Zoom gemacht“: diese Liedzeile von Klaus Lage k&ouml;nnte die Situation bei der Falschbetankung kaum besser beschreiben: Das Betanken von Fahrzeugen mit dem falschen Kraftstoff kommt n&auml;mlich in der Praxis sehr viel h&auml;ufiger vor als man denkt.</p>

Haftung bei Falschbetankung

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Haftung bei Falschbetankung

Über die Häufigkeit derartiger peinlicher Missgeschicke gibt es durchaus statistische Erkenntnisse. Laut ADAC-Pannenstatistik 2007 wurden 5.500 Fälle gezählt, in denen Autofahrer durch den Griff zur falschen Zapfpistole eine teure Reinigung des Kraftstoffsystems in der Werkstatt vornehmen lassen mussten. Und nach Berichten des Touring Club Schweiz (TCS) leistet die Patrouille TCS jährlich in mindestens 5.000 Fällen Hilfe bei Falschbetankungen. Und es kann jedem passieren. Wegen der dickeren Diesel-Zapfpistole ist es heutzutage zwar kaum noch möglich, einen Benziner mit Diesel zu betanken. Und doch kommt es vor, dass ein Benziner mit dem dieselgefüllten Reservekanister betankt wird. Häufiger ist aber wohl der Fall, dass das ärgerliche und teure Missgeschick genau anders herum passiert. Heutige Dieselmotoren sind kaum noch am Klang zu identifizieren. Bei Fahrzeugflotten, vor allem dann, wenn ein Auto von mehreren Nutzern gefahren wird, kann es durchaus geschehen, dass man an der Tanksäule zur falschen Zapfpistole greift und Normal- oder Superbenzin in den Dieseltank einfüllt. Mit dem steigenden Diesel-Anteil in Fahrzeugflotten nimmt deshalb auch das Risiko zu, dass Fuhrparkmanager irgendwann mit dem Fall konfrontiert werden, dass ein Dieselfahrzeug irrtümlich Haftung bei Falschbetankung „Tausend Mal berührt, tausend Mal ist nichts passiert, tausendundeine Nacht, und es hat Zoom gemacht“: diese Liedzeile von Klaus Lage könnte die Situation bei der Falschbetankung kaum besser beschreiben: Das Betanken von Fahrzeugen mit dem falschen Kraftstoff kommt nämlich in der Praxis sehr viel häufiger vor als man denkt. mit Benzin betankt wurde. Und dann ist nicht nur guter Rat teuer. Die Falschbetankung aus technischer Sicht Im Gegensatz zu älteren Dieselmotoren aus den achtziger Jahren mit indirekter Einspritzung, die kaum noch im aktiven Flottendienst stehen dürften, verzeihen moderne Dieselfahrzeuge keine Fehlbetankung mit Benzin. Während Dieseltreibstoff spezielle Schmiereigenschaften besitzt, die verhindern, dass die präzisen Feinbauteile in den mit Hochdruck arbeitenden Einspritzsystemen moderner Dieselmotoren blockieren, hat Benzin genau die gegenteilige Eigenschaft. Bereits bei geringen Beimischungen von Benzin kann daher der Schmierfilm reißen. Bemerkt man die Falschbetankung noch rechtzeitig, sollte man also nicht mehr losfahren. Der Motor sollte – selbst wenn es nur einige Meter bis zur nächsten Werkstatt sind – auch nicht einmal mehr gestartet werden. Der Treibstoff muss aus dem Tank abgesaugt werden. In einem Polizeibericht war einmal von dem Fall zu lesen, dass zwei Personen nach einer Falschbetankung an einer Tankstelle versuchten, den falschen Sprit aus dem Tank eines Fahrzeugs mittels eines Tankstellenstaubsaugers selbst abzusaugen. Die Meldung titelte „Explosion an Tankstelle“. Das Diesel-Benzin-Treibstoffgemisch ist nämlich leicht entzündbar und es besteht Explosionsgefahr durch Verpuffung, wenn sich die aus dem Tank austretenden Kraftstoffdämpfe im Bereich des Kraftstoff-Einfüllstutzens mit Luft mischen. Daher sollte man keinesfalls versuchen, den falschen Kraftstoff selbst abzusaugen. Bei Inanspruchnahme professioneller Hilfe in der Werkstatt muss der Tank abgelassen, gereinigt und neu mit Diesel befüllt werden. Je nach Aufwand können hierbei Kosten von bis zu 300 Euro entstehen – von einer neuen Tankfüllung einmal ganz abgesehen. Wurde der Dieselmotor bereits mit dem Diesel- Benzin-Gemisch gestartet oder sogar gefahren, kann es zum heftigen Nageln des Motors, Motorstottern oder zum völligen Stillstand kommen. Dann ist es mit dem Ablassen des Treibstoffs nicht mehr getan. Das Fahrzeug muss vielmehr in einer Fachwerkstatt nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers repariert werden, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Das ist ein aufwändiges Unterfangen, weil es durchaus erforderlich sein kann, alle Teile auszutauschen, die mit dem Diesel-Benzin-Gemisch in Berührung gekommen sind: Tank, Kraftstoffleitungen, Einspritzpumpe und –düsen usw. Hierbei sind Reparaturkosten von über 5.000 Euro keine Seltenheit. Wie kann das Fuhrparkmanagement Falschbetankungen verhindern? Um eine Falschbetankung zu verhindern, müssen die Fahrzeugnutzer entsprechend über die richtige Betankung instruiert werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich die anlässlich der Fahrzeugübergabe erfolgte Belehrung über die richtige Betankung schriftlich quittieren, sprich den Betankungshinweis gegenzeichnen. Stehen Fahrzeuge mehreren Fahrern zur Verfügung oder handelt es sich um Poolfahrzeuge, sollte man weitergehende Maßnahmen ergreifen und beispielsweise Aufkleber mit dem Hinweis auf die richtige Spritsorte am Armaturenbrett sowie innen und außen auf dem Tankdeckel oder beim Tankeinfüllstutzen anbringen. Auch ein deutlicher Hinweis im Fahrtenbuch kann hilfreich sein. Dem Phänomen der Falschbetankung kann man mit diesen klaren Instruktionen zwar begegnen. Ganz verhindern können wird man derartige Fälle aber dennoch nicht. Denn die Falschbetankung beruht immer auf einem menschlichen Versehen. Werden die vorstehenden Hinweise berücksichtigt, sollte zumindest das Fuhrparkmanagement selbst haftungstechnisch „aus dem Schneider“ sein. Haftung des Tankstellenbetreibers für den Schaden bei Falschbetankung? Um es vorweg zu sagen: Weder die Mineralölkonzerne noch die Tankstellenbetreiber haften im Schadenfall. Es kann zwar vorkommen, dass ein Tankstellenbetreiber in die Haftung genommen wird. Aber dies sind Ausnahmefälle, zum Beispiel wenn der Tankwart selbst die Fehlbetankung vorgenommen hat. Auch bei – ausnahmsweise – fehlender Beschriftung des Zapfhahns oder einer fehlenden Beschriftungsplatte auf dem Tankstutzen ist eher an eine Haftungsteilung zu denken. Denn eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus dem „Tankvertrag“ setzt für eine Schadensersatzhaftung nach §§ 280,241 BGB ein Verschulden des Tankstellenbetreibers voraus. Und der sorgt regelmäßig durch eindeutige Beschriftungen der Zapfsäulen vor. Haftung des Autoherstellers für den Schaden bei Falschbetankung? Die Garantie der Autohersteller greift auch nicht ein. Die entsprechenden Regelwerke schließen markenübergreifend üblicherweise eine Haftung vollkommen aus, zumeist mit der Formulierung, dass keine Verantwortung für Reparaturen übernommen wird, die wegen Ein- oder Nachfüllen von falschem Treibstoff, beispielsweise Benzin statt Diesel, entstanden sind. Der Schaden bei Falschbetankung – ein Versicherungsfall? Schäden durch Fehlbetankung sind auch nicht versichert. Die Fehlbetankung stellt einen nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckten sogenannten Betriebsschaden dar, der – im Gegensatz zum Unfallschaden – eben nicht versichert ist (vgl. BGH-Urteil vom 25.6.2003; Az.: IV ZR 322/02). Zu den sogenannten Betriebsschäden gehören insbesondere Schäden, die im Zusammenhang mit Bedienungsfehlern entstehen. Zum Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gehören außerdem auch Tätigkeiten einer Person, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges stehen, also beim Be- und Entladen, Tanken oder der Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten. Die Versorgung eines Kraftfahrzeuges mit den notwendigen Betriebsmitteln und dem für die Fortsetzung der Fahrt notwendigen Treibstoff gehört zu den Bedienungsvorgängen (vgl. BGH VersR 2003, 1031 ff.) und damit zu den Tätigkeiten, die zum Kreis der Verrichtungen eines Fahrers zu rechnen sind. Die Wahl des falschen Kraftstoffs ist daher als Bedienungsfehler einzustufen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung in derartigen Fällen nicht zahlen muss. An fremden Fahrzeugen – ausgenommen sind regelmäßig Flottenfahrzeuge und Mietwagen – kann man dies gegebenenfalls über die Privathaftpflichtversicherung regeln, aber eben nicht für das eigene Fahrzeug. Allerdings ist zu beachten, dass eine mögliche Versagung des Versicherungsschutzes innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung und anderer Versicherungen nicht dazu führt, dass zur Vermeidung einer Deckungslücke der Schaden deswegen in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung fällt (vgl. zur Abgrenzung der Privathaftpflichtversicherung von der Kfz-Haftpflichtversicherung nach der Benzinklausel: Betanken eines Kfz durch einen Dritten mit falschem Kraftstoff: LG Duisburg, Urteil vom 5.7.2006, Az. 11 O 105/05).

Haftung des Mitarbeiters bei Fehlbetankung von Firmenwagen? Wer also den Schaden hat, hat neben dem Spott auch noch die Kosten zu tragen. Ob ein Mitarbeiter für den durch die Falschbetankung des Firmenwagens entstandenen Schaden letztlich mit Erfolg in die Haftung genommen werden kann, hängt zunächst von den konkreten Umständen des Tankvorgangs ab. Relevant sind hier auch die Regelungen und Haftungsklauseln im Dienstwagenüberlassungsvertrag sowie anderweitigen Nutzungsvereinbarungen. Für die Frage, welche Schäden der Arbeitgeber vom Mitarbeiter letztlich ersetzt verlangen kann, sind aber auch im Falle einer Fehlbetankung die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadenausgleiches ausschlaggebend. Danach ist eine Alleinhaftung des Arbeitnehmers bei einer Beschädigung des Firmenfahrzeuges nur bei Vorsatz und „grober“ Fahrlässigkeit gegeben, was der Arbeitgeber zu beweisen hat. Unter dem Gesichtspunkt der Existenzgefährdung wird die Haftung des Arbeitnehmers nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aber regelmäßig auf maximal bis zu drei Monatsgehälter begrenzt. Im Prinzip kommt eine völlig Abwälzung des Schadens der Fehlbetankung nur dann ernsthaft in Betracht, wenn man dem Mitarbeiter zumindest grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Bei „normaler“ Fahrlässigkeit müssen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter den Schaden teilen. Bei „leichter“ Fahrlässigkeit muss der Arbeitgeber die Schadenskosten allein tragen. So hat das LAG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 29. 12. 2003 (Az. 7 Sa 631/03) entschieden, dass ein Mitarbeiter in einem solchen Fall nur zwei Drittel der Schadenssumme ersetzen musste. Das LAG zog die vorerwähnten Grundsätze zum innerbetrieblichen Schadenausgleich heran, nach denen eine völlig uneingeschränkte Haftung des Mitarbeiters im Rahmen betrieblich veranlasster Tätigkeiten überwiegend unbillig ist. Benzin statt Diesel zu tanken, stufte das LAG hier als „normale“ Fahrlässigkeit ein und der Schaden wurde geteilt. Den Restbetrag musste der Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt des Betriebsrisikos, das sich aus einem Arbeitsverhältnis ergibt, selbst tragen. In einem anderen Fall entschied das OVG Rheinland- Pfalz (Beschluss vom 26.2.2004, Az. 2 A 11982/03.OVG), dass ein Beamter, der einen ihm anvertrauten Dienstwagen mit dem falschen Kraftstoff betankt (hier: Superbenzin statt Diesel), in der Regel grob fahrlässig handelt und dem Dienstherrn zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Denn bei der Benutzung eines Dienstfahrzeuges, dessen Tank vor der Rückgabe aufgefüllt werden muss, handelt ein Beamter angesichts der verschiedenen Kraftstoffsorten in der Regel grob fahrlässig, wenn er sich nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist. Denn es gehört zu den Dienstpflichten, den richtigen Kraftstoff vor dem Betanken festzustellen. In Anbetracht der allgemeinen Verbreitung sowohl diesel- als auch benzingetriebener Personenkraftwagen ist es für jeden Autofahrer eine offenkundig auf der Hand liegende Selbstverständlichkeit, sich vor dem Betanken eines fremden Kraftfahrzeugs zu vergewissern, welches der geeignete Kraftstoff für das Fahrzeug ist (für grobe Fahrlässigkeit beim Falschbetanken vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.2.2008, Az. 5 LB 365/07; VG Minden, Urteil vom 25.3.2008, Az. 10 K 1365/07; VG Hannover, Urteil vom 29.1.2008, Az. 13 A 8415/06; VG Kassel, Urteil vom 8.3.2007, Az. 1 E 889/06; VG Düsseldorf, Urteil vom 9.6.2006, Az. 2 K 1340/06; zu einem Ausnahmefall, in dem grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist s.a. VG Osnabrück, Urteil vom 21.6.2007, Az. 3 A 19/07). Die gleichen Grundsätze werden von der Rechtsprechung im Wesentlichen auch auf Arbeitnehmer öffentlicher Dienstherren angewendet. Im Übrigen kommen die Umstände des Einzelfalls zum Tragen. Hat der Mitarbeiter zum ersten Mal den falschen Zapfhahn erwischt und wurde eine Falschbetankung auch nicht durch deutliche Hinweise – z.B. Aufkleber am Tankdeckel – erschwert, sind die Erfolgsaussichten für einen Mitarbeiterregress eher gering. Nicht zu unterschätzen ist übrigens die demoralisierende Auswirkung, die ein solcher Regress im Erfolgsfalle auf den Mitarbeiter haben kann. Bevor man es soweit kommen lässt, sollte man vor dem Regress ein Gespräch mit dem betroffenen Fahrer führen und klären, ob ein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss vereinbart werden kann. Sollte die Sache doch rechtlich geklärt werden müssen, weil beispielsweise der Mitarbeiter seine Mitschuld nicht einsehen mag oder weil die Schadensumme sehr hoch ist, sollte man zur Abklärung der rechtlichen Handhabe unbedingt die eigene Rechtsabteilung oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

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Opel reduziert Verbrauch bei Agila, Corsa, Meriva und Astra

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MwSt.) erh&auml;ltlich sein.</p> <p> <strong>Opel Meriva: Nur 109 g/km CO<sub>2</sub>&nbsp;mit Start/Stop System und ecoFLEX-Technologie</strong></p> <p> &Auml;hnlich wie f&uuml;r den Corsa vergr&ouml;&szlig;ert Opel auch f&uuml;r den Meriva das Angebot an Motoren mit Start/Stop-System und ecoFLEX-Technologie. Der Flexibilit&auml;ts-Champion ist jetzt als 1.3 CDTI ecoFLEXmit 70 kW/95 PS, Start/Stop-Automatik, Hochleistungsbatterie, verst&auml;rktem Anlasser und rollwiderstandsarmen Reifen erh&auml;ltlich. Der Nutzeffekt ist beeindruckend: Der Verbrauch sinkt im innerst&auml;dtischen Betrieb auf 4,8 Liter (vorher: 5,6 Liter), also um 0,8 Liter pro 100 Kilometer. Selbst im kombinierten Zyklus macht sich die Spritspartechnologie noch mit durchschnittlich 0,4 Liter weniger Diesel pro 100 Kilometer bemerkbar. Mit CO<sub>2</sub>-Emissionen von nunmehr nur noch 109 g/km geh&ouml;rt der Meriva 1.3 CDTI ecoFLEX mit Start/Stop-Automatik zu den Besten seiner Klasse.</p> <p> <strong>Opel Astra: Zwei neue ecoFLEX Modelle mit nur 99 g/km CO<sub>2</sub></strong></p> <p> Auch beim Astra ein wichtiger Punkt auf der Agenda: Kraftstoff und CO<sub>2</sub>&nbsp;reduzieren. Deshalb verf&uuml;gt das erfolgreiche Kompaktmodell ab sofort &uuml;ber eine gro&szlig;e Anzahl an Motoren mit Start/Stop-System.</p> <p> Mit Modelljahr 2012 startet ein neuer 1.7 CDTI-Motor in der Astra-Familie. Das Highlight des reibungsoptimierten Common-Rail-Turbodiesels ist ein neues Motormanagement, das komplett neu entwickelt wurde. Es sorgt f&uuml;r eine optimierte Leistungsentfaltung, weniger Verbrauch sowie eine geringere Ger&auml;usch- und Vibrationsentwicklung. Der neue 1.7 CDTI-Motor ist in zwei Leistungsstufen erh&auml;ltlich: 81 kW/110 PS und 96 kW/130 PS mit einem maximalen Drehmoment von 280 bezeigungsweise 300 Nm.</p> <p> Das f&uuml;nft&uuml;rige Astra ecoFLEX-Modell ist mit beiden 1,7-Liter-Versionen verf&uuml;gbar und verbindet in einzigartiger Weise &ouml;konomische Fahrweise mit souver&auml;ner Leistungs entfaltung. Es ben&ouml;tigt in beiden Leistungsvarianten lediglich 3,7 Liter Diesel auf 100 Kilo meter und st&ouml;&szlig;t so nur noch 99 Gramm CO<sub>2</sub>&nbsp;pro Kilometer aus &ndash; das macht den neuen ecoFLEX zum sparsamsten und saubersten Astra aller Zeiten. Erm&ouml;glicht werden die Spitzenwerte durch Komponenten wie das Start/Stop System, ein Bremsenergie-R&uuml;ckgewinnungssystem, eine optimierte Schalteinheit, ein effektives W&auml;rmemanagement, ein aktives aerodynamisches Luftleitelement (Aeroshutter) im K&uuml;hlergrill, die Absenkung der Karosserie sowie LED-Tagfahrlicht.</p> <div> &nbsp;</div>

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Zusammenarbeit verlängert: GE Capital und Control€xpert kooperieren bis 2014

<p> ASL Fleet Services, ein Unternehmensbereich von GE Capital in Deutschland, verl&auml;ngert vorzeitig die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungsunternehmen Control&euro;xpert&nbsp;</p> <p> Seit 2006 ist Control&euro;xpert Partner von ASL&nbsp;Fleet Services. Jetzt hat ASL Fleet Services die Vertr&auml;ge bis mindestens 2014 verl&auml;ngert,&nbsp;um den Leasingnehmern weiter die fachliche Unterst&uuml;tzung von Control&euro;xpert zu erm&ouml;glichen. Kunden von ASL Fleet Services profitieren durch die langj&auml;hrige Zusammenarbeit mit&nbsp;dem auf Schadendaten-Management spezialisierten Dienstleister: Mobilit&auml;t, Kostentransparenz und Kalkulationssicherheit sind garantiert. &nbsp;</p> <p> Control&euro;xpert sorgt bei Inspektionen und Wartungsarbeiten von den rund 45.000 &uuml;ber ASL&nbsp;Fleet Services verleasten Fahrzeugen mit der hoch automatisierten Abwicklung von Freigabe&nbsp;und Rechnungsbearbeitung f&uuml;r schnellere Abl&auml;ufe und damit f&uuml;r geringere Kosten. &nbsp;&nbsp;Dies wird durch die von Control&euro;xpert entwickelten Software &bdquo;C&euro; PostMaster&ldquo; gew&auml;hrleistet.&nbsp;Das Tool erm&ouml;glicht bei Wartung, Inspektion oder Unfall, Freigabeanfragen und abschlie&szlig;end&nbsp;auch Rechnungen der Werkst&auml;tten elektronisch zu &uuml;bermitteln. Diese effizienten Prozesse f&uuml;hren zu schnellen Entscheidungen und verschaffen im praktischen Gesch&auml;ftsbetrieb einen entscheidenden Vorteil &ndash; f&uuml;r ASL Fleet Services und f&uuml;r die Kunden. &nbsp;</p> <p> Sowohl bei GE Capital als auch bei Control&euro;xpert herrscht Einvernehmen, die Zusammenarbeit&nbsp;&uuml;ber die bisherige Vertragsdauer fortzusetzen und auszuweiten. &bdquo;Wir waren uns mit&nbsp;Control&euro;xpert-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer&nbsp; Wolfgang Kallweit schnell einig, die Zusammenarbeit mit unserem langj&auml;hrigen Partner fortzusetzen. Wir freuen uns, dass unsere Kunden weiter von dem&nbsp;guten Service von Control&euro;xpert profitieren k&ouml;nnen&ldquo;, sagt Dieter Brandl, Leiter Operations von&nbsp;GE Capital / ASL Fleet Services.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber ASL Fleet Services&nbsp;</p> <p> ASL Fleet Services ist ein Unternehmensbereich von GE Capital und ein f&uuml;hrender Anbieter von L&ouml;sungen&nbsp;zum Fuhrparkmanagement und Flottenleasing in Deutschland und Europa. Zur Expertise des hersteller&nbsp;und bankenunabh&auml;ngigen Tochterunternehmens von GE (General Electric) z&auml;hlen nationale und europ&auml;ische Analysen samt Fuhrparkberatung. In Deutschland besch&auml;ftigt das&nbsp; Unternehmen mit Hauptsitz in&nbsp;Oberhaching derzeit 300 Mitarbeiter und betreut rund 56.000 Fahrzeuge.&nbsp; Mit circa 200.000 Fahrzeugen&nbsp;in 12 europ&auml;ischen L&auml;ndern und &uuml;ber 1,5 Millionen Fahrzeugen weltweit ist GE Capital global pr&auml;sent. &nbsp;Weitere Informationen finden Sie unter www.gecapital.de.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber GE Capital in Deutschland &nbsp;</p> <p> GE Capital fasst f&uuml;hrende und traditionsreiche Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland unter&nbsp;einem Dach zusammen und bietet als integrierter und bankenunabh&auml;ngiger Partner mittelst&auml;ndischer&nbsp;Unternehmen ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Factoring,&nbsp;Leasing, Investitionskredit, Lagerfinanzierung und Fuhrparkmanagement an. &nbsp; &nbsp;Als Teil des GE-Konzerns verbindet GE Capital die Vorteile eines Global Players mit jahrzehntelanger Expertise und exzellenten Kenntnissen lokaler Anbieter auf dem deutschen Markt. Weltweite Industrieerfahrung, ein ausgezeichnetes Produkt- und Serviceangebot sowie regionale Beratungskompetenz erm&ouml;glichen GE Capital, jedem Kunden individuelle und ma&szlig;geschneiderte Finanzierungsl&ouml;sungen aus einer Hand anbieten zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber Control&euro;xpert&nbsp;</p> <p> Control&euro;xpert ist der marktf&uuml;hrende Prozessdienstleister im Daten-, Schaden- und Qualit&auml;tsmanagement. Spezialgebiet ist die industrialisierte und hoch automatisierte Belegbearbeitung mit der Zielsetzung, den gesamten Abwicklungsprozess f&uuml;r die Kunden zu optimieren. Control&euro;xpert ist kompetenter&nbsp;Experte in der Entwicklung innovativer IT-Technologien, die sowohl zur Gesamtprozessabwicklung wie&nbsp;zur strukturierten Kommunikation eingesetzt werden.&nbsp;Der von Control&euro;xpert entwickelte Prozess umfasst die Umwandlung von Schaden- und Wartungsdokumenten jeglichen Formats in strukturierte Datens&auml;tze, die datenbankgest&uuml;tzte sowie bei Bedarf manuelle Kostenpr&uuml;fung durch Spezialisten, die Weiterverarbeitung der Daten inklusive Dienstleistersteuerung&nbsp;sowie ein detailliertes Reporting. F&uuml;r die Kunden bedeutet dies eine sp&uuml;rbare Kostenreduktion und Effizienzsteigerung sowie Transparenz des gesamten Prozesses.&nbsp;Weitere Informationen finden Sie unter www.controlexpert.com. &nbsp;</p> <p> &nbsp;&nbsp;</p>