Typische Beweisanzeichen können sich aus dem Unfallhergang, der Art der Schäden, der Art der beteiligten Fahrzeuge, dem Anlass der Fahrt, fehlender Kompatibilität, persönlichen Beziehungen oder den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien ergeben.

Bei einem provozierten Unfall werden bewusst bestimmte Verkehrssituationen wie z.B. Rechts-vor-links-Regelung, Spurwechsel im Kreisverkehr oder Ausscheren aus einer Parklücke zur Herbeiführung einer Kollision mit scheinbar klarer Verantwortlichkeit ausgenutzt. Der Täter nutzt dabei gezielt die ihm bekannten Besonderheiten der Verkehrsführung aus, um mit dem Opferfahrzeug eine Kollision mit möglichst zweifelsfreier Verschuldensfrage herbeizuführen. Die Unfallsituation eines „unachtsamen Ausparkens“ aus einer Parklücke mit fehlenden neutralen Zeugen und vermeintlich klarer Haftungslage kann Indiz für ein manipuliertes Kollisionsgeschehen sein. Der Umstand, dass nach der Kollision die Polizei benachrichtigt worden ist, spricht weder für noch gegen eine Manipulation. Das Merkmal ist vielmehr ambivalent, weil gerade auch die fehlende Einschaltung der Polizei ein Indiz für ein kollusives Zusammenwirken sein könnte.

Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 21.10.2022, Az. 7 U 140/22