Schmerzensgeld nach Sturz mit Fahrrad (Pedelec) - Mitverschulden auf beiden Seiten
Wegen eines Fahrradsturzes erhält ein Mann aus dem Landkreis Osnabrück jetzt Schmerzensgeld in Höhe von 6.300 Euro und Schadensersatz in Höhe von rund 250 Euro.
Der 72-jährige Kläger war mit seinem Pedelec in einer Gemeinde im Landkreis Osnabrück unterwegs. Der Beklagte hielt sich am Straßenrand auf und rief seinen Hund, der sich auf der anderen Straßenseite befand. Der Hund des Beklagten lief daraufhin auf die Straße und auf den Kläger zu. Dieser hielt an und kam dabei zu Fall und verletzte sich. Er brach sich das Schlüsselbein und musste an der Schulter operiert werden. Darüber hinaus verlor er die Greiffunktion der rechten Hand, die allerdings vor dem Sturz bereits beeinträchtigt war. Er verklagte den Hundebesitzer.
Das Landgericht Osnabrück urteilte, dass ein Fahrradfahrer zwar grundsätzlich in der Lage sein müsse, sein Pedelec abzubremsen, einem Hindernis auszuweichen oder sicher abzusteigen. Die unzulängliche Reaktion des Klägers wiege allerdings angesichts der durch den Hund ausgelösten Reaktion nicht so schwer, dass der Pedelec- Fahrer allein für den Unfall verantwortlich zu machen sei. Das Verhalten des Hundes sei für den Unfall kausal geworden, es habe sich hierin eine typische Tiergefahr realisiert. Dies führe zu einer hälftigen Haftung.
Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat die Berufung des Hundehalters gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. Das Landgericht habe fehlerfrei eine hälftige Haftung angenommen, so der Senat. Die Senatsentscheidung ist rechtskräftig.
OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 05.04.2022, Beschluss vom 10.05.2022, Az. 13 U 199/21 (Pressemitteilung des Gerichts 28/2022)

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DIGges Ding
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Neuzugang
<p> A+, das Geschäftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erhältlich. Nutzer können mittels Fingerstreich durch sämtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Geschäftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verfügung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verfügung, im Querformat kann er auf zusätzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verfügung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert für den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zusätzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Geschäftsreisemanagement geben; Nutzer können auf Wunsch automatisch über neue Inhalte informiert werden.</p>
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