Autonomes Fahren: Neue Regeln für Fahrerassistenzsysteme treten in Kraft

Autonomes Fahren: Neue Regeln für Fahrerassistenzsysteme treten in Kraft

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Autonomes Fahren: Neue Regeln für Fahrerassistenzsysteme treten in Kraft

Mit der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen werden ab dem 6.7.2022 Fahrer-Assistenz-Systeme eingeführt, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen. Damit wird der Rechtsrahmen für die Genehmigung automatisierter und vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU geschaffen. Die Kommission wird auf Grundlage der Verordnung noch in diesem Sommer technische Vorschriften für die Genehmigung von fahrerlosen Fahrzeugen vorlegen. So kann die EU eine Vorreiterrolle beim fahrerlosen Fahren einnehmen. Im kommenden Jahr werden zudem die Vorschriften zur technischen Überwachung von Fahrzeugen überarbeitet. Dafür bittet die Kommission in einer Konsultation um Rückmeldung.

Ziel der heute in Kraft getretenen Verordnung ist es, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Prognosen zeigen, dass bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Technologie hilft uns, das Sicherheitsniveau unserer Autos zu erhöhen. Heute stellen wir sicher, dass unsere Vorschriften es uns ermöglichen, autonome und fahrerlose Fahrzeuge in der EU in einem Rahmen einzuführen, der die Sicherheit der Menschen in den Mittelpunkt stellt.“

Vorschriften über die allgemeine Sicherheit

Vom 6.7.2022 an umfassen die neuen Maßnahmen, mit denen Sicherheitsfunktionen zur Unterstützung des Fahrers eingeführt werden, folgende Aspekte:

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für alle Straßenfahrzeuge (d. h. Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse): intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent mit Kamera oder Sensoren, Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Ereignisdatenspeicher sowie Notbremslicht;

für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: zusätzliche Funktionen wie Spurhaltesysteme und automatische Bremssysteme;

für Busse und Lastkraftwagen: Technologien zur besseren Erkennung möglicher toter Winkel, Warnhinweise zur Vermeidung von Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern und Reifendrucküberwachungssysteme.

Die Vorschriften gelten zunächst für neue Fahrzeugtypen, ab dem 7. Juli 2024 dann für alle Neufahrzeuge. Einige der neuen Maßnahmen werden bis 2029 auf verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen ausgeweitet.

Technische Vorschriften für automatisierte Fahrzeuge

Auf der Grundlage der Verordnung über die allgemeine Sicherheit plant die Kommission, in diesem Sommer technische Vorschriften für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu erlassen, wobei der Schwerpunkt auf automatisierten Fahrzeugen, die den Fahrer auf Autobahnen ersetzen (Automatisierungsstufe 3), und vollständig fahrerlosen Fahrzeugen wie städtischen Pendelbussen oder Robotertaxis (Automatisierungsstufe 4) liegen wird. Mit den neuen Vorschriften werden die EU-Rechtsvorschriften an die neuen UN-Vorschriften für die Automatisierungsstufe 3 angeglichen und neue technische EU-Rechtsvorschriften für vollständig fahrerlose Fahrzeuge angenommen, die ersten internationalen Vorschriften dieser Art. Die im Wege eines delegierten Rechtsakts und eines Durchführungsrechtsakts festgelegten technischen Vorschriften werden eine umfassende Bewertung der Sicherheit und Reife vollautomatisierter Fahrzeuge vor ihrem Inverkehrbringen in der EU vorschreiben. Sie werden Testverfahren, Anforderungen an die Cybersicherheit, Vorschriften für die Datenaufzeichnung, die Überwachung der Sicherheitsleistung und Anforderungen an die Berichterstattung bei Vorfällen für die Hersteller vollständig fahrerloser Fahrzeuge umfassen.

Öffentliche Konsultation

Die Kommission bittet in einer öffentlichen Konsultation um Mithilfe bei der Überarbeitung der Vorschriften zur technischen Überwachung von Fahrzeugen. Die Vorschriften werden Mitte 2023 überarbeitet. Im Mittelpunkt steht zum einen die Verkehrssicherheit aber auch die Erhaltung der Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs während seiner gesamten Lebensdauer. Interessensverbände, NGOs und Unternehmen sind aufgerufen sich zu beteiligen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Überarbeitung der EU-Vorschriften für die technische Überwachung einfließen.

Konsultation zur Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung

In einer weiteren Konsultation fordert die Europäische Kommission alle Interessenträger auf, zu ihren Vorschlagsentwürfen zur Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO“) Stellung zu nehmen. Konkret geht es um den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Kfz-GVO um fünf Jahre und den Entwurf einer Mitteilung mit gezielten Aktualisierungen der Ergänzenden Leitlinien. Stellungnahmen können über eine öffentliche Konsultation und eine Sondierung eingereicht werden.

Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager, erklärte, mit der vorgeschlagenen Verlängerung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung solle eine Regelung beibehalten werden, damit Unternehmen der Automobilindustrie leichter beurteilen können, ob ihre Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften im Einklang stehen. „Wir schlagen außerdem gezielte Aktualisierungen unserer Leitlinien vor, um das Thema der fahrzeuggenerierten Daten aufzugreifen, die einen wesentlichen Input für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen liefern. Interessenträger sind aufgerufen, ihre Anmerkungen kundzutun, die uns dabei helfen werden, die Regelungen, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten sollen, weiter abzurunden.“

Die Vorschlagsentwürfe folgen auf eine Überprüfung, die im Dezember 2018 im Hinblick auf das Auslaufen der Kfz-GVO am 31. Mai 2023 eingeleitet wurde. Mit der Überprüfung sollte festgestellt werden, inwieweit die für vertikale Vereinbarungen in der Automobilbranche geltenden Vorschriften ihren Zweck erfüllen. Die Interessenträger sind aufgefordert, bis zum 30. September 2022 zu den im Entwurf vorgelegten Regelwerken Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen zu der Konsultation, den vorgeschlagenen Änderungen und den nächsten Schritten hier.

Quelle: EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 6.7.2022

LINK zur Pressemeldung ) https://germany.representation.ec.europa.eu/news/autonomes-fahren-neue-regeln-fur-fahrerassistenzsysteme-treten-kraft-2022-07-06_de

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