Reichweite des Haltverbots an Bushaltstellen
<p>Das Haltverbot an Bushaltstellen nach § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 224 (Anl. 2) betrifft nicht nur die Fahrbahn der Haltestelle, sondern auch den angrenzenden Seitenstreifen, um neben dem Schutz der ein- und aussteigenden Fahrgäste auch ein gefahrloses Ein- und Ausfahren seitlich ausschwenkender Busse zu gewährleisten.</p>
Nach § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Verkehrszeichen 224 besteht ein Parkverbot innerhalb einer Strecke von 15 Metern vor und hinter einer Bushaltestelle. Zwar dient das Zeichen 224 in erster Linie dem Zweck, die Fahrbahn der Haltestelle für das öffentliche Verkehrsmittel freizuhalten, um diesem ein ungehindertes An- und Abfahren i.S.v. § 20 Abs. 5 StVO zu ermöglichen. Es bezieht sich allerdings auch auf den Seitenstreifen, um das unbeeinträchtigte Ein- und Aussteigen von Fahrgästen zu gewährleisten. Des Weiteren muss der Bereich neben den Haltebuchten auch deshalb freigehalten werden, da z.B. Gelenkbusse Überhänge haben, die beim Ein- und Ausfahren erfahrungsgemäß über die Bordsteinkante hinausragen können. Dass ein Linienbus, wie vorliegend, aufgrund eines weiteren vor ihm haltenden Busses die Haltestelle schrägwinklig verlässt, dabei ein Teil des Hecks auf den Gehweg ausschwenkt und ein dort in unmittelbarer Nähe zur Bordsteinkante abgestelltes Fahrzeug berührt, gehört zu den vorhersehbaren Gefahren in einem Haltestellenbereich, vor denen das Parkverbot gerade auch schützen soll. Diese Ausweitung des Schutzbereichs des Parkverbotes geht auch nicht mit einer unkontrollierbaren Gefährdung von Fußgängern im Bereich der Bushaltestelle einher. Wie häufig, wenn im Straßenverkehr verschiedene Teilnehmer aufeinandertreffen, kann ein Ausschluss jeglicher denkbaren Gefahren für sämtliche Beteiligte nicht garantiert werden. Dies gilt insbesondere für den Schutz vor Gefahren, die auf die Beschaffenheit der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge sowie deren Abmessungen zurückzuführen und für jedermann gut erkennbar sind. Dass ein zu nahes Herantreten an einen an- oder abfahrenden Kraftomnibus für einen Fußgänger im Bereich der Haltestelle mit Gefahren verbunden sein kann und er deshalb einen angemessenen Sicherheitsabstand zu dem Gefährt einhalten muss, versteht sich von selbst. Im Gegensatz zu einem abgestellten Fahrzeug ist ein Mensch in der konkreten Situation auch in der Lage, einer etwaigen Gefährdung durch ein vorhersehbares Ausschwenken eines Linienbusses vorzubeugen bzw. auszuweichen, zumal an der konkreten Haltestelle ausreichend Raum für Fußgängerverkehr bzw. wartende Fahrgäste vorhanden ist.
LG Saarbrücken, Urteil vom 13.11.2020, Az. 13 S 92/20

Aktuelles Magazin
Ausgabe 4/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 4/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
Ähnliche Artikel
Recht
Ausreichende Ermittlungen bei Fahrtenbuchauflage
<p>Wirkt der Fahrzeughalter an der Ermittlung des verantwortlichen Fahrers nicht hinreichend mit, ist die Polizei nicht verpflichtet, bei ihm erneut vorstellig zu werden.</p>
Recht
Autobesitzer scheitert mit Widerruf von Tesla-Online-Kauf
<p>Neufahrzeuge werden heute häufig online gekauft. Verbrauchern steht dabei grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, das sie nicht begründen müssen und über das der Verkäufer ordnungsgemäß belehren muss. Damit hat sich die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einer aktuellen Entscheidung befasst und die Klage eines Ludwigshafener Tesla-Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs abgewiesen. Der Käufer hatte geltend gemacht, dass er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei, weshalb dieses erst 12 Monate später als vorgesehen erloschen sei.</p>
Recht
Nichtigkeitsbeschwerden wegen Besetzung des VIa. Zivilsenats ("Dieselsenats") erfolglos
<p>Der VI. Zivilsenat als Vertretersenat des VIa. Zivilsenats hat Nichtigkeitsbeschwerden, mit denen die Besetzung des VIa. Zivilsenats als nicht vorschriftsmäßig gerügt worden ist, zurückgewiesen.</p>
Recht
Anspruch auf angemessene Entschädigung bei unzulässiger Abschalteinrichtung
<p>Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung entlasten, weil eine EG-Typgenehmigung vorliegt. Zudem hindert das Unionsrecht weder daran, dass auf den Schadensersatzbetrag, der dem Erwerber geschuldet wird, ein Betrag angerechnet wird, der dem Vorteil der Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht, noch, dass diese Entschädigung auf einen Betrag begrenzt wird, der 15 % des Kaufpreises entspricht, sofern diese Entschädigung eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstellt.</p>
Recht
Bußgeldverfahren wegen Autotransport: Geldbußenfestsetzung gegen juristische Person als Nebenbeteiligte nach § 30 Abs. 1 OWiG
<p>Die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung i. S. d. § 30 Abs. 1 OWiG erfordert die Feststellung, dass eine der dort genannten natürlichen Personen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen hat, durch die Pflichten der juristischen Person bzw. Personenvereinigung verletzt worden sind oder durch die diese bereichert worden ist oder werden sollte. Allein die Stellung als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person etc. führt nicht schon für sich genommen zur Verantwortlichkeit für einen von Mitarbeitern begangenen Verstoß. Insoweit ist Voraussetzung, dass die verantwortliche vertretungsberechtigte Person festgestellt sowie benannt und ihr das bestimmte ordnungswidrige Handeln nach den allgemeinen Grundsätzen zugerechnet wird.</p>
Ausgewählte Artikel
Home
Aus DigiCore wird Ctrack
<p> Mit frischem Wind ins neue Jahr: Ab 01.01.2012 ändert die DigiCore Deutschland GmbH ihren Namen in Ctrack Deutschland GmbH. Der Name DigiCore wird in Europa künftig nicht mehr verwendet. Zeitgleich führt der Hersteller des Fuhrparkmanagementsystems Ctrack weltweit ein einheitliches Logo ein und präsentiert sich in neuem Corporate Design. Mit der internationalen Vereinheitlichung unterstreicht das Unternehmen seine führende Position in der Telematik Branche. </p> <p> Seit einem halben Jahr leitet Barny Esterhuyzen als Vorstandsvorsitzender den Mutterkonzern von Ctrack, die in Südafrika ansässige DigiCore Holdings. Esterhuyzen löste Nick Vlok ab, der auch in seinem Ruhestand weiterhin im Aufsichtsrat des Unternehmens tätig sein wird. </p> <p> Um Ctrack als Marke weltweit noch stärker zu profilieren, entwickelte das Unternehmen unter Esterhuyzen ein neues Logo und ein neues Corporate Design. In über 50 Ländern wird der einheitliche Look von jetzt an präsent sein und die Wahrnehmung von Ctrack erhöhen. In Deutschland ist darüber hinaus die Umbenennung in Ctrack Deutschland GmbH eine logische Konsequenz, damit das Fuhrparkmanagementsystem in allen europäischen Ländern unter dem gleichem Namen Ctrack vermarktet wird. An den firmeninternen Strukturen von Ctrack ändert sich nichts. Allen Ctrack Kunden steht wie gewohnt der prompte Service mit den gleichen Ansprechpartnern zur Verfügung. </p> <p> Das Design des neuen Logos steht für den beständigen technologischen Fortschritt des Unternehmens und die zukunftsfähige Lösungen zum modernen Flottenmanagement mit Ctrack. Es spiegelt die Flexibilität, Funktiona- lität und Zuverlässigkeit des Systems wider – eine runde Sache. </p>
Home
Hankook: In Ungarn rollt der 25 Millionste Reifen vom Band
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/20111221Hankook-Tire-25millionth-tyre-rolling-off-the-production-line-in-Europelr.jpg" style="width: 250px; height: 240px; " /></p> <p> - <strong>Europäischer Produktionsstätte läuft auf Hochtouren</strong></p> <p> - <strong>Hankook Tires „Made in Europe“ UHP- und OE-Produktportfolio feiert große Erfolge auf den europäischen Märkten</strong></p> <p> - <strong>Soziales Engagement wird bei Hankook großgeschrieben</strong></p> <p> Nachdem Premium-Reifenhersteller Hankook Mitte des Jahres erfolgreich die 2. Produktionseinheit seiner europäischen Fabrik in Ungarn fertiggestellt hat, gibt das Unternehmen heute bekannt, dass der 25 Millionste Reifen im November in der Fabrik vom Band gerollt ist. Das kontinuierliche und dynamische Wachstum des Unternehmens wird durch die steigende Nachfrage nach Hankook Reifen in ganz Europa sowie durch die Ausweitung der OE-Lieferungen an führende Automobilhersteller getragen.</p> <p> Hankook hat bislang 550 Millionen Euro in den Bau seiner hochmodernen europäischen Produktionsstätte in Ungarn investiert, die vor Kurzem ihre volle Produktionskapazität erreicht hat. Dort stellen derzeit 2.000 Beschäftigte bis zu 12 Millionen Reifen pro Jahr her.</p> <p> Seit der ersten Inbetriebnahme der Fabrik 2007 ist die Kapazität kontinuierlich und dynamisch gewachsen: Wurden 2010 noch 6 Millionen Reifen hergestellt wurden, wird die Gesamtproduktion für dieses Jahr bereits auf über 9 Millionen Reifen geschätzt und soll sich 2012 weiter auf 12 Millionen Reifen steigern.</p> <p> Am europäischen Produktionsstandort werden Reifen für Pkws, SUVs und Leicht-Lkws in über 500 verschiedenen Ausführungen hergestellt. Aufgrund der wachsenden Anerkennung Hankooks hoher Produktqualität in ganz Europa, nimmt die Herstellung von UHP-Reifen einen immer größeren Anteil an der Gesamtproduktion ein. Auch die OE-Belieferung des Reifenherstellers glänzt mit beständigem Wachstum und stellt so den ausgezeichneten Produktionsstandard des Unternehmens unter Beweis. Der Hersteller beliefert direkt ab Werk die europäischen Produktionsstätten von Volkswagen, Hyundai und KIA. Die Produktionsrate von Hankooks OE-Reifen macht gegenwärtig einen zweistelligen Prozentbetrag an der Gesamtproduktion aus und soll 2012 noch erhöht werden.</p> <p> Als verantwortungsbewusstes Unternehmen hat sich Hankook zu Investitionen verpflichtet, die nahhaltig zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens und seiner Produktionsstandorte beitragen. Von Beginn an hat Hankook die Investition in Bildungs- und Sozialeinrichtungen an seiner europäischen Produktionsstätte als eine seiner obersten Prioritäten betrachtet. Gemeinsam mit dem Dunaújváros College wurde im Februar 2009 ein Programm für graduierte Ingenieure in der Reifen- und Gummiindustrie eingerichtet. Im gleichen Jahr wurde in Zusammenarbeit mit der örtlichen Mittelschule und regionalen Arbeitsämtern ein berufliches Aus- und Weiterbildungsprogramm des Reifenherstellers für gemeldete Arbeitslose ins Leben gerufen.</p> <p> 2010 hat Hankook zudem als Unterstützung für seine Mitarbeiter eine moderne Wohnanlage errichtet, die Unterkünfte sowie Sport- und Erholungsmöglichkeiten bietet. Das Hankook House wurde mit einer Investition im Wert von 6 Millionen Euro gebaut und bietet nun 3-Sterne Unterkünfte für 500 Mitarbeiter.</p> <p> „Unsere moderne europäische Fabrik ist das Herzstück unseres Betriebs in Europa und nimmt eine Schlüsselrolle in unserer Geschäftsstrategie ein, da Europa einer der wichtigsten Märkte für Hankook ist,“ erklärt Jin-Wook Choi, Europachef von Hankook Tire.</p> <p> „Der Bau unseres 25 Millionsten Reifens in unserer europäischen Fabrik stellt einen weiteren bedeutenden Meilenstein in unserer Firmengeschichte dar. Wir sind sehr stolz auf diese Leistung und froh, dass sich unsere Bemühung und das Engagement unserer hoch motivierten Mitarbeiter auszahlen, wie die steigende Anerkennung unserer hohen Produktqualität auf dem vielleicht anspruchvollsten Reifenmarkt Europa beweist“, fügt Sang Il Lee, Managing Director Hankook Tire Hungary, hinzu.</p>
Aktuelles
MPU-Anordnung nur bei begründeter Annahme von Alkoholmissbrauch
<p> Der Antragsteller ist nicht deshalb als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, weil er sich geweigert hat, der Aufforderung des Antragsgegners zur Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten, vgl. § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV) Folge zu leisten. Die Fahrerlaubnisbehörde darf zwar gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV dann auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, wenn dieser eine Untersuchung verweigert oder ein gefordertes Gutachten nicht fristgerecht beibringt. Das setzt allerdings voraus, dass die Gutachtenanordnung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war und für nicht fristgerechte Beibringung kein ausreichender Grund besteht. An diesen Voraussetzungen fehlt es hier. Der Antragsgegner war zu der Gutachtenanordnung nicht berechtigt.</p> <p> Denn Alkoholmissbrauch liegt erst dann vor, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber nicht hinreichend sicher zwischen dem Führen von Fahrzeugen und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum trennen kann. Nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehende Alkoholauffälligkeiten begründen einen die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigenden Verdacht des Alkoholmissbrauchs nur dann, wenn zusätzlich besondere tatsächliche Umstände vorliegen, die den Schluss nahe legen, der Betroffene werde künftig trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug führen. Für die Annahme von Alkoholmissbrauch genügt nicht jedes Verhalten des Fahrerlaubnisinhabers, das ganz allgemein fehlendes Verantwortungsbewusstsein nach erheblichem Alkoholgenuss erkennen lässt, wie beispielsweise eine erstmalige Alkoholfahrt.</p> <p> <em>VG Minden, Beschluss vom 08.09.2011, Az. 9 L 352/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a></strong></p>
Home
Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000