Fiat Doblo
<p> Fiat hat seinen Familientransporter Doblo aufgefrischt. Der Hochdachkombi sieht nun etwas schicker aus. Geblieben sind die zwei seitlichen Schiebetüren und Platz, Platz und Platz.</p>
Bislang zeigten sich besonders die gewerblichen Nützlinge im Doblo-Programm (Kasten, Kombi, Fahrgestell und Pritschenwagen) als Verkaufsgaranten. Auf die zur Cargo genannten Nutzfahrzeugsparte gehörenden Varianten fallen Zweidrittel der Doblo-Verkäufe. Der Pkw-Hochdachkombi mit fünf oder sieben Sitzen tat sich dagegen schwer, Privatkunden wie Familien oder Freizeitsportler von seinen Vorteilen zu überzeugen. Damit die Überzeugungsarbeit nun leichter wird, hat Fiat dem Familientransporter ein Facelift gegönnt. In Verbindung mit dem 70kW/95 PS starken Benziner kostet der Doblo ab 17.600 Euro.
An der eckigen, auf optimale Raumnutzung ausgelegten Grundform haben die Italiener bei der optischen Auffrischung natürlich nichts geändert. Immerhin sieht die Front dank der neuen Stoßfänger sowie der etwas höher positionierten Scheinwerfer recht knuffig aus. Wie auch die Mitbewerber VW Caddy, Citroen Berlingo oder Renault Kangoo gewinnt der Doblo sicherlich keinen Designer-Schönheitspreis, hier gilt eben: Funktion vor Form. Praktisch sind besonders die zwei serienmäßigen seitlichen Schiebetüren. Diese erleichtern das Ein- und Aussteigen in engen Parklücken.
Praxisorientiert zeigt sich auch die Gestaltung des Innenraums. Einfache Kunststoff- und Polstermaterialien dominieren. Eltern mit zu schokoladenklebrigen Fingern tendierendem Krümmelmonster-Nachwuchs freuen sich über die pflegeleichten Oberflächen. Das Armaturenbrett wirkt übersichtlich, in der höheren Ausstattungsstufe Lounge ist es zweifarbig.
Apropos Ausstattung: Das Basisniveau (Pop) bietet weder Radio noch Klimaanlage. Diese können in Verbindung mit einer Funkfernverbindung für die Zentralverriegelung sowie einem höhenverstellbaren Fahrersitz gegen Zuzahlung von 1.200 Euro erworben werden. Die meisten Käufer werden aber wohl gleich zur Lounge-Variante (ab 20.050 Euro) greifen. Die bietet bereits diese Annehmlichkeiten, dazu gibt es ab Werk unter anderem elektrisch anklappbare sowie verstellbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber für alle Türen, Multifunktions-Lederlenkrad sowie 16-Zoll-Leichtmetallräder. Immer an Bord: viele Ablagemöglichkeiten sowie das große Dachfach über den Köpfen von Fahrer und Beifahrer.
Serienmäßig ist der Doblo als Fünfsitzer konfiguriert, gegen Aufpreis (950 Euro bei Pop, 650 Euro bei Lounge) kann man noch zwei weitere Sitze ordern. Als Siebensitzer schrumpft allerdings das Kofferraumvolumen von 790 auf 133 Liter. Die zwei Einzelsitze können nicht in den Fahrzeugboden versenkt werden. Wer Transportraum für Gepäck benötigt, muss die Sitze 6 und 7 ausbauen und in der Garage oder im Keller verstauen. Das Thema Sitzvariabilität wird beim Doblo auch sonst nicht groß geschrieben. Die Rücksitzbanklehne lässt sich zwar im Verhältnis 60 zu 40 umlegen, die Fondanlage kann zudem nach vorne geklappt werden, aber die Sitze können weder längs verschoben noch im Fahrzeugboden verstaut werden. Die Kunden werden es verschmerzen, schließlich beträgt das maximale Gepäckraumvolumen bis zu 3.200 Liter – beim Doblo mit langem Radstand sind es sogar bis zu 4.000 Liter. Die niedrige Ladekante erleichtert das Be- und Entladen.

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Für den Antrieb bietet Fiat zwei 1,4-Liter-Benziner mit 70 kW/95 PS und 88 kW/120 PS sowie drei Diesel an. Die Selbstzünder – zwei 1,6-Liter und ein 2,0-Liter, decken ein Leistungsband von 66 kW/90 PS bis zu 99 kW/135 PS ab. Der Einstiegsbenziner, der an ein Fünfgang-Getriebe gekoppelt ist, dürfte sich an anspruchslose Fahrer richten. Der Sauger, der 127 Nm mobilisiert, kommt nur sehr gemächlich aus den Puschen, Geduld, Übersicht und Schaltfreude sind gefragt, wenn man zum Überholen ansetzen will. Der Standardspurt gelingt in 15,4 Sekunden – gefühlt dauert es aber deutlich länger. Straßenunebenheiten neutralisiert das Fahrwerk ganz ordentlich. Im Gegensatz zu den Mitbewerbern verfügt der Doblo hinten über keine Starrachse, sondern über eine Bi-Link-Hinterachse mit Kurvenstabilisator. Die Höchstgeschwindigkeit ist bei 161 km/h erreicht. Ab Tempo 120 steigt aber die Geräuschkulisse im Innenraum. Der Durchschnittsverbrauch liegt bei 7,4 Litern. (CO2-Ausstoß: 172 g/km). Mit dem aufpreispflichtigen Start-Stopp-System (320 Euro) sinkt der Verbrauch um 0,2 Liter. Vielfahrer sind mit dem 88 kW/120 PS starken 1,4-Liter-Turbo oder mit einem Diesel besser bedient.
Insgesamt stellt der Doblo-Pkw eine interessante Alternative im Angebot der Hochdachkombis dar. Und vielleicht schafft er es ja, ein wenig aus dem Schatten seiner Nutzfahrzeugbrüder zu treten.
Fiat Doblo – Technische Daten
Fünf- oder siebensitziger Hochdachkombi, zwei Längen (4,41 und 4,76 Meter), zwei Radstände (2,76 und 3,11 Meter), zwei Höhen (1,90 und 2,16 Meter); Breite: 1,83 Meter (2,12 Meter mit Außenspiegeln); Kofferraumvolumen kurzer Radstand: 133 Liter (Siebensitzer), 790 Liter (Fünfsitzer), 3.200 Liter (Zweisitzer), Kofferraumvolumen langer Radstand: 1.050 bis 4.000 Liter
Benzinmotoren:
1,4-Liter, 70 kW/95 PS, Fünfgang-Getriebe, maximales Drehmoment: 127 Nm bei 4.500 U/min, Vmax: 161 km/h, 0-100 km/h: 15,4 s, Durchschnittsverbrauch: 7,4 (7,2) l/100 km, CO2-Ausstoß: 172 (165) g/km, Effizienzklasse: E (E), Abgasnorm: Euro 6
Preis: ab 17.600 Euro
Werte in () mit optionalem Start-Stopp-System, 320 Euro Aufpreis
1,4-Liter-Turbo, 88 kW/120 PS, maximales Drehmoment: 206 Nm bei 2.000 U/min, Vmax: 172 km/h, 0-100 km/h: 12,4 s, Durchschnittsverbrauch: 7,2 l/100 km, CO2-Ausstoß: 169 g/km, Effizienzklasse: E, Abgasnorm: Euro 6
Preis: ab 21.350 Euro [Lounge]
1,4-Liter-Turbo, Erdgas, 88 kW/120 PS, maximales Drehmoment: 206 Nm bei 2.000 U/min, Vmax: 172 km/h, 0-100 km/h: 12,3 s, Durchschnittsverbrauch: 4,9 kg (7,4 l) /100 km, CO2-Ausstoß: 134 (173) g/km, Effizienzklasse: B (D), Abgasnorm: Euro 6
Preis: ab 21.700 Euro
Werte in () Benzinbetrieb
Diesel:
1,6-Liter, 66 kW/90 PS, maximales Drehmoment: 290 Nm bei 1.500 U/min, Vmax: 158 km/h, 0-100 km/h: 14,9 s, Durchschnittsverbrauch: 5,5 (5,0) l/100 km, CO2-Ausstoß: 145 (133) g/km, Effizienzklasse: C (B), Abgasnorm: Euro 5+
Preis: ab 19.600 Euro
Werte in () mit optionalem Start-Stopp-System, 320 Euro Aufpreis
1,6-Liter, 77 kW/105 PS, maximales Drehmoment: 290 Nm bei 1.500 U/min, Vmax: 164 km/h, 0-100 km/h: 13,4 s, Durchschnittsverbrauch: 5,5 (5,2) l/100 km, CO2-Ausstoß: 145 (138) g/km, Effizienzklasse: C (B) Abgasnorm: Euro 5+
Preis: ab 22.950 Euro [Lounge]
Werte in () mit optionalem Start-Stopp-System, 320 Euro Aufpreis
2,0-Liter, 99 kW/135 PS, maximales Drehmoment: 320 Nm bei 1.500 U/min, Vmax: 179 km/h, 0-100 km/h:11,3, Durchschnittsverbrauch: 5,9 l/100 km, CO2-Ausstoß: 156 g/km, Effizienzklasse: C, Abgasnorm: Euro 5+
Preis: ab 23.850 Euro [Lounge]
Fiat Doblo - Kurzcharakteristik:
Alternative zu: Opel Combo, Citroen Berlingo Multispace, Peugeot Partner Tepee, Renault Kangoo, VW Caddy
Passt zu: Familien und Freizeitsportlern
Sieht gut aus: Hier zählen die inneren Werte!
Kommt wann: ist schon da

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Aktuelles
Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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