Frei nach Wahl: Neuer Opel Astra als batterie-elektrischer Astra Electric, Plug-in-Hybrid, Hybrid oder effizienter Diesel
Der neue Opel Astra fährt strahlender, dynamischer und geschärfter denn je – und er fährt weiter als zuvor. So sind mit dem neuen Astra Electric nun bis zu 454 Kilometer (gemäß WLTP) zwischen einzelnen Ladestopps drin. Gleiches gilt für den Plug-in-Hybrid: Auch er wurde weiterentwickelt, so dass die rein elektrische und damit lokal emissionsfreie Reichweite gesteigert werden konnte – nach EAER City auf über 100 Kilometer (WLTP). Darüber hinaus bietet Opel das volle Antriebsprogramm. So können die Kunden zusätzlich aus effizienten Hybrid- und Diesel-Alternativen wählen – maßgeschneidert für alle Bedürfnisse und jeden Einsatzzweck.
Lokal emissionsfrei weiter fahren: Jetzt bis zu 454 km (WLTP) im Astra Electric
Ressourcenschonung stand bei der Weiterentwicklung des elektrifizierten Astra-Antriebsportfolios im Mittelpunkt. Der 115 kW (156 PS) starke Astra Electric ermöglicht mit nun 58 kWh-Akku (55 kWh nutzbare Kapazität) und dank weiterem aerodynamischem Feinschliff nun eine lokal emissionsfreie Reichweite von bis zu 454 Kilometern (WLTP) – so können Astra Electric-Fahrer bis zum ersten Ladestopp rund 35 Kilometer weiter reisen als bisher. Wie effizient der Stromer auch unter harten Bedingungen unterwegs ist, hat er gerade erst beim internationalen Medialaunch unter Beweis gestellt. Damit bietet der vollelektrische Kompaktklasse-Bestseller Fahrspaß mit Verantwortung. Denn in gerade einmal 9,3 Sekunden (Sports Tourer: 9,5 Sekunden) beschleunigt er von 0 auf 100 km/h. Das maximale Drehmoment von 270 Newtonmeter liegt dabei vom ersten Tipp aufs Pedal voll an. Erst bei 170 km/h Spitze ist elektronisch abgeregelt Schluss.
Das nun in drei Stufen via Lenkradwippen einstellbare regenerative Bremssystem sorgt außerdem dafür, dass Astra Electric und Astra Sports Tourer Electric im Fahrbetrieb Energie zurückgewinnen können. Und selbst wenn der batterie-elektrische Astra einmal Strom nachladen muss, bedeutet das nur einen moderaten Zwischenhalt. An einer 100 kW-Gleichstrom-Schnellladesäule lässt sich die Batterie in rund 32 Minuten auf 80 Prozent Kapazität laden. Darüber hinaus ist jeder vollelektrische Astra serienmäßig mit einem bidirektionalen dreiphasigen 11 kW-Onboard-Charger für schnelle Wechselstromladungen an der heimischen Wall Box zuhause ausgestattet.
Neu und überaus praktisch: Der vollelektrische Astra bietet erstmals V2L – Vehicle to Load – und damit die Möglichkeit, beispielsweise am Urlaubsort externe Geräte wie E-Bikes zu laden, ohne auf weitere Stromquellen angewiesen zu sein. Darüber hinaus lässt sich die Batterie von Astra Electric und Astra Sports Tourer Electric vorkonditionieren, um eventuell geplante Schnellladevorgänge zu optimieren.
Das Beste aus zwei Welten: Teilzeitstromern mit Astra Plug-in-Hybrid und Hybrid

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Wer hocheffizient, aber lieber teilelektrifiziert im neuen Astra reisen möchte, hat die Wahl aus Hybrid oder weiterentwickeltem Plug-in-Hybrid. Letzterer stellt mit einer Systemleistung von nun 144 kW (196 PS) und bis zu 360 Newtonmeter Drehmoment die aktuelle Leistungsspitze im Astra-Antriebsportfolio dar. Für eine ausgewogene Performance sorgt das vorbildliche Zusammenspiel von Verbrennungs- und Elektromotor sowie neuem elektrifiziertem Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe. Der 1,6‑Liter-Vierzylinder leistet hier 110 kW (150 PS). Der E‑Motor steuert nun bis zu 92 kW (125 PS) bei. Für den lokal emissionsfreien Betrieb im Stadtverkehr kann einfach der Elektro-Modus angewählt werden. Dann fährt der Plug-in-Hybrid mit ab sofort 17 kWh (14 kWh nutzbare Kapazität) statt 12,4 kWh fassender Batterie bis zu 84 Kilometer gemäß WLTP rein elektrisch – das sind knapp 20 Kilometer weiter als zuvor. Im EAER-City-Zyklus gemessen, sind innerorts nun sogar bis zu 101 Kilometer (WLTP) vollelektrisch drin. Zugleich sind ein flotter Ampelstart und eine sportliche Höchstgeschwindigkeit garantiert. Aus dem Stand beschleunigt die fünftürige Limousine in 7,6 Sekunden auf 100 km/h (Astra Sports Tourer Plug-in-Hybrid: 7,7 Sekunden); bis zu 225 km/h Top-Speed sind drin (135 km/h rein elektrisch).
Elektrifiziert fahren und dabei Kraftstoff sparen, ohne sich bei den Fahr- und Bediengewohnheiten umzugewöhnen oder das Auto zum Laden an eine Steckdose anzuschließen: Das alles ermöglicht der Opel Astra Hybrid. Zum Antriebssystem zählen eine Lithium-Ionen-Batterie, die sich automatisch unter bestimmten Fahrbedingungen auflädt, sowie ein 100 kW (136 PS) starker Turbobenziner, der in Kombination mit einem elektrifizierten Sechsgang-Doppelkupplungsgetriebe sowie einem 15,6 kW (21 PS)-Elektromotor arbeitet. Die kompakt ausgelegte Hybrid-Technologie mit 107 kW (145 PS) Systemleistung bietet als clevere, kosteneffiziente und platzsparende Lösung im Alltagsbetrieb viele Vorteile – gerade auch im Stadtverkehr.
So unterstützt der E-Antrieb den Benziner beim Beschleunigen wie beim Anfahren aus dem Stand. Vor allem bei niedrigen Drehzahlen des Verbrenners steuert der E-Motor Drehmoment bei, was der Fahrdynamik und der CO2-Ersparnis zugutekommt. Bei niedrigen Geschwindigkeiten ermöglicht der Elektromotor außerdem die vollelektrische Fahrt bis zu einem Kilometer bzw. bis zu 50 Prozent der zeitlichen Nutzung in der Stadt. Verzögert der Astra Hybrid bei höherem Tempo und der Benzinmotor schaltet sich ab, fungiert der E‑Motor als Generator, um die Batterie des Hybridsystems wieder aufzuladen. So ist das optimal aufeinander abgestimmte System auf stets beste Leistung bei niedrigstem Energieverbrauch ausgelegt. Das volldigitale Fahrerinfodisplay zeigt dabei neben den gewohnten Informationen weitere Details zum elektrifizierten Betrieb an, so dass Astra Hybrid-Fahrer alle im Blick behalten.
Und wer weiterhin lieber mit klassischer Motorentechnologie unterwegs sein möchte, kann den effizienten 1,5-Liter Diesel mit serienmäßigem 8-Gang-Automatikgetriebe wählen. Der 96 kW (130 PS) starke Vierzylinder-Motor beschleunigt sowohl Astra als auch Astra Sports Tourer mit einem maximalen Drehmoment von 300 Newtonmeter in 10,6 Sekunden auf Tempo 100. Die Tachonadel schlägt bis zum Spitzentempo von 209 km/h aus.
Mit der Wahlmöglichkeit von batterie-elektrisch über Plug-in-Hybrid und Hybrid bis zum klassischen Diesel bietet Opel für die Kunden beim neuen Astra so ein überaus breites und für jeden Bedarf ausgelegtes Antriebsportfolio.

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Neues Portal von InNuce Solutions
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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
<p> </p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. „Fahrverbotsschwelle“) nur knapp unterschritten wurde. Der für die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes nach § 25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverstößen regelmäßig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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