Bestellstart für den neuen Mazda CX-5
Start frei für den neuen Mazda CX-5: Die dritte Generation des Mazda Erfolgsmodells ist ab Oktober zu Preisen ab 34.990 Euro bestellbar. Damit liegt das neue Modell trotz deutlich besserer Ausstattung unterhalb des Preises für das vergleichbare Vorgängermodell. Die ersten neuen Mazda CX-5 rollen im Dezember 2025 in die Ausstellungsräume der deutschen Mazda Händler.
Die Neuauflage des Mazda CX-5 bietet alle Stärken, die die beiden Vorgänger-Generationen zum globalen Bestseller gemacht haben – verbunden mit einem markanteren Design, das dem Fahrzeug noch mehr Präsenz auf der Straße verleiht, einem geräumigen und variablen Interieur, neuen Technologien für mehr Komfort und Konnektivität sowie einem noch ausgewogeneren Jinba-Ittai-Fahrerlebnis. Für einen ebenso lebhaften wie effizienten Antrieb sorgt ein neuer 2,5-Liter e-Skyactiv G Benzinmotor mit 104 kW/141 PS und Mazda M Hybrid-System, der wahlweise Verbindung mit Front- oder Allradantrieb (Energieverbrauch kombiniert 7,4-7,5 l/100 km, CO2-Emission 168-169 g/km, CO2-Klasse F, vorläufige Werte) angeboten wird.
Geräumiger und vielseitiger
Gegenüber dem Vorgänger ist der neue Mazda CX-5 in allen Abmessungen gewachsen und bietet dadurch ein spürbares Plus an Vielseitigkeit und Geräumigkeit, das vor allem Familien zu schätzen wissen dürften. In der Länge ist er um 115 mm auf 4.690 mm gewachsen, der Radstand legte um ebenfalls 115 mm auf 2.815 mm zu. Speziell im Fond und Kofferraum sind damit großzügige Platzverhältnisse garantiert. Knie- und Kopffreiheit erreichen neue Bestwerte, die weit öffnenden hinteren Türen erleichtern den Ein- und Ausstieg oder das Befestigen einer Babyschale, während der Laderaum mit einem Plus von 61 Litern auf 583 Liter Volumen ausreichend Platz für Urlaubsgepäck sowie Sport- und Freizeitausrüstung bietet; bei umgeklappten Rücksitzen passen sogar bis zu 2.019 Liter in das Gepäckabteil.
Google built-in serienmäßig
Mazda bietet den neuen CX-5 in vier Ausstattungslinien an. Bereits die Einstiegsversion PRIME-LINE (ab 34.990 Euro, nicht mit Allradantrieb kombinierbar) umfasst unter anderem 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, LED-Scheinwerfer, eine Zweizonen-Klimaautomatik sowie ein Audiosystem mit acht Lautsprechern. Auch die neuen Anzeigen – ein digitales 10,25-Zoll-Kombiinstrument und ein 12,9-Zoll-Touchdisplay in der Mittelkonsole – sind serienmäßig an Bord. Das Infotainmentsystem bietet jetzt auch Zugriff auf integrierte Google Dienste wie Gemini, ein KI-Assistent von Google, der bald in alle Fahrzeuge mit Google Diensten integriert wird. Gemini ermöglich eine intuitive Sprachsteuerung des Fahrzeugs, so können Nutzer auf natürliche Weise sprechen, komplexe Fragen stellen und Gespräche mit Folgefragen führen, ohne an feste Befehle gebunden zu sein. Zudem ermöglicht Google built-in die Nutzung des Navigationsdienstes Google Maps. Smartphones lassen sich kabelgebunden über Apple CarPlay® und Android Auto™ mit den Infotainmentsystem verbinden. Zu den wichtigsten Sicherheitsmerkmalen gehören die adaptive Geschwindigkeitsregelanlage mit radargestützter Distanzregelung und Stauassistenzfunktion, die erweiterte Lenkunterstützung (CTS), der Spurwechselassistent und der Aufmerksamkeitsassistent.

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Eine noch elegantere Optik und mehr Komfort bietet die Ausstattungsvariante CENTRE-LINE (ab 38.790 Euro). Merkmale wie ein Head-up-Display, ein rahmenloser Innenspiegel, kabelloses Apple CarPlay® und Android Auto™, eine induktive Smartphone-Ladeschale (Qi) für kompatible Smartphones, eine elektrisch bedienbare Heckklappe und ein zehnfach elektrisch einstellbarer Fahrersitz inklusive Lordosestütze gehören zu den Highlights. Vordersitze und Lenkrad sind beheizbar. In der CENTRE-LINE rollt der Crossover auf 19-Zoll-Leichtmetallrädern im Diamantschnitt-Design und verfügt an den hinteren Fenstern über Privacy Glass und eine schwarz glänzende Dachreling.
In der EXCLUSIVE-LINE (ab 40.890 Euro) liefert das BOSE® Premium-Soundsystem mit zwölf Lautsprechern ein herausragendes Klangerlebnis. Der 360° Monitor mit See-Through View erleichtert das Manövrieren auf engem Raum. An Bord sind außerdem ein sechsfach elektrisch einstellbarer Beifahrersitz, beheizbare Rücksitze und USB-C-Ladeanschlüsse im Fond.
Top-Modell HOMURA mit eigenständigen Designakzenten
Die Topausstattung HOMURA verbindet fortschrittliche Funktionen und ein herausragendes Erscheinungsbild. 19-Zoll-Leichtmetallräder in Schwarz, glänzend schwarze Zierelemente im Stoßfänger und eine charakteristische Lichtsignatur vorne und hinten verleihen dem neuen Mazda CX-5 HOMURA einen besonders hochwertigen und eleganten Auftritt. Der Innenraum ist entweder mit schwarzen oder beigen Echtlederbezügen ausgestattet, kombiniert mit Kontrastnähten und einer Armaturentafel aus Vinyl-Leder. Zu den weiteren Premium-Ausstattungsmerkmalen gehören belüftete Vordersitze, adaptive Matrix-LED-Scheinwerfer, Lenkrad-Schaltwippen, eine elektrisch bedienbare Heckklappe mit Sensorsteuerung, Ambientebeleuchtung sowie ein großes 15,6-Zoll-Touchdisplay in der Mittelkonsole. Zum Serienumfang gehört außerdem das Driver Personalization System, das mittels Kamera erkennt, wer auf dem Fahrersitz Platz genommen hat, und die Umgebung – Sitzposition, Lenkrad, Spiegel, Head-up Display und sogar die Sound- und Klimaeinstellungen – automatisch an den Körperbau und die persönlichen Vorlieben anpasst.
Wie für alle Neufahrzeuge bietet Mazda auch für den neuen Mazda CX-5 eine mit sechs Jahren überdurchschnittlich lange Neuwagengarantie. Die Mazda 6-Jahres-Neuwagengarantie, die auf eine Gesamtfahrleistung von maximal 150.000 km begrenzt ist, ist eine Herstellergarantie und deckt im Falle von Material- oder Herstellungsfehlern die Reparatur oder den Austausch des betroffenen Teils ab. Davon ausgenommen sind Verschleißteile.

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Neues Portal von InNuce Solutions
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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
<p> </p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. „Fahrverbotsschwelle“) nur knapp unterschritten wurde. Der für die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes nach § 25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverstößen regelmäßig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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