Der Porsche 911 Turbo 50 Jahre
Zum 50. Geburtstag des 911 Turbo legt Porsche ein exklusives Jubiläumsmodell seiner Sportwagen-Ikone auf. Der „911 Turbo 50 Jahre“ kombiniert herausragende Performance und edle Materialien mit besonders exklusiven Design-Elementen. Interieur und Exterieur zitieren historische 911 Turbo-Modelle, ergänzt um zeitlos elegante und aktuelle Stilelemente. Ein optionales Heritage Design Paket verfeinert die Ästhetik des Jubiläumsmodells zusätzlich. Porsche limitiert den „911 Turbo 50 Jahre“, der noch auf der gerade abgelösten Vorgänger-Generation basiert, in Anlehnung an das Debütjahr des ersten 911 Turbo auf 1.974 Exemplare.
Unverwechselbares Jubiläumsmodell mit Turbo-Gefühl und -Design
Der Porsche 911 Turbo (Typ 930) verschob bei seiner Vorstellung im Jahr 1974 die Grenzen des Machbaren. Er brachte die aus den Rennfahrzeugen 917/10 und 917/30 bekannte Turbo-Technologie mit überlegener Performance in einen Seriensportwagen ein und verband sie mit einzigartigem Design und einer bis dahin kaum gekannten Alltagstauglichkeit. Das Jubiläumsmodell „911 Turbo 50 Jahre“ auf Basis des 2019 vorgestellten 911 Turbo S würdigt dieses Erbe und interpretiert es neu. Die serienmäßige seitliche Folierung greift das historische Dekor des 1973 auf der IAA als Vorbild des 911 Turbo vorgestellten Porsche 911 RSR Turbo auf. Gleichzeitig zeigt es den aktuellen, exklusiv den Porsche-Turbo-Modellen vorbehaltenen Farbton Turbonit. Dieser kommt hier nun erstmals auch beim 911 zum Einsatz. Der Einleger im Heckdeckel, der Tankdeckelverschluss und das Porsche-Wappen sind im gleichen Farbton gehalten. Turbonit hebt als Kontrastfarbe zudem den Modellschriftzug „turbo 50“ hervor.
Als historische Referenz sind untern anderem Heckflügelblatt, Heckunterteil, Spiegelfuß und Lufteinlassblenden in Anthrazitgrau lackiert. Ein Badge auf dem Heckdeckelgitter zeigt ein Turbolader-Icon und die Jahreszahlen „1974-2024“. Der LED-Türprojektor projiziert bei geöffneter Tür das Icon eines Turboladers auf den Boden neben dem Fahrzeug. Serienmäßig rollt der 911 Turbo 50 Jahre auf 911 Turbo S Exclusive Design Rädern in Turbonit.
Interieur im Zeitgeist der 70er-Jahre
Auch im Interieur erinnert der 911 Turbo 50 Jahre an die Turbo-Historie. Als exklusive Hommage an die frühen Porsche 911 Turbo Modelle ziert das ikonische Schottenkaro McKenzie die Mittelbahnen der Sitzbezüge und die Türinnenverkleidungen. Für eine weitere Differenzierung zum Serienmodell 911 Turbo S sorgen zusätzliche Kontraste in Turbonit. Dazu zählen Sicherheitsgurte, Bedienelemente, Ziernähte, Zierleisten mit Dekoreinleger in schwarzem Leder und das Porsche-Wappen auf dem GT-Sportlenkrad. Ein beleuchteter „turbo 50“-Schriftzug findet sich in den in schwarz gebürstetem Aluminium ausgeführten Türeinstiegsleisten. In die Kopfstützen der adaptiven Sportsitze Plus ist der Schriftzug eingestickt. Auf der Rückseite des linken Rücksitzes befindet sich ebenfalls ein „turbo 50“-Schriftzug Über dem Handschuhfach ist eine Jubiläumsplakette aus Aluminium angebracht. Sie zeigt neben dem Schriftzug „turbo 50“ die individuelle Limitierungsnummer des Sportwagens. A-Säule, Sonnenblenden und Dachhimmel sind mit perforiertem Race-Tex bezogen. Auf der Schalttafel sitzt eine analoge Porsche Design Subsecond Uhr mit spezifischem „turbo 50“-Design.
Noch mehr Geschichte mit Heritage Design Paket
Das historisch inspirierte, optional erhältliche Heritage Design Paket „50 Jahre turbo“ ergänzt das Jubiläumsmodell um zahlreiche weitere exklusive Design- und Ausstattungsmerkmale. Sie erinnern an die 911 Turbo-Modelle der 70er Jahre. Die farbliche Basis des Heritage Design Pakets bildet die Lackierung Aventuringrünmetallic. Alternativ stehen die Serienfarben und Farben aus dem Programm „Farbe nach Wahl“ zur Verfügung. Teil des Heritage Design Pakets ist eine hochwertige Dekorgrafik in Weiß Seidenglanz, die aus drei Elementen besteht: dem Lollipop mit individuell wählbaren Startnummern zwischen 0 und 99, dem Schriftzug „50 Jahre turbo“ und einem „Porsche“ Schriftzug. Wer einen minimalistischen Look bevorzugt, kann die Grafik ganz oder teilweise abwählen.
Auf der Fronthaube sowie den Radzierdeckeln der in Brilliantsilber und Weiß Seidenglanz lackierten Sport-Classic-Räder kommt das historische Porsche Wappen von 1964 zum Einsatz. Die Schriftzüge „turbo 50“ und „Porsche“ am Heck sind in Gold ausgeführt. Im Innenraum veredeln erweiterte Lederumfänge und zusätzliche Designelemente mit Schottenkaro das Jubiläumsmodell. So sind die Zierblende der Schalttafel, der Handschuhkasten und die Einleger der Sitzrückenlehnen mit dem klassischen Muster bezogen. Auf dem Lenkrad ist das historische Porsche-Wappen montiert, das Ablagefach der Mittelkonsole trägt den in Leder geprägten Schriftzug „Porsche Exclusive Manufaktur“. Die Skalen im Kombiinstrument und der Sport Chrono Uhr im Heritage Design Paket sind in grün ausgeführt.
Überragend in Performance, Stil und Historie
Technisch basiert der Porsche 911 Turbo 50 Jahre auf dem seit 2019 gebauten 911 Turbo S. Sein 3,7-Liter-Boxermotor mit VTG-Biturbo-Aufladung leistet 478 kW (650 PS) und mobilisiert 800 Newtonmeter Drehmoment. Bei einem Leergewicht von 1.640 Kilogramm ergibt sich ein Leistungsgewicht von 2,52 kg/PS. Für den Sprint von 0 auf 100 km/h benötigt der 911 Turbo 50 lediglich 2,7 Sekunden, Tempo 200 ist nach 8,9 Sekunden erreicht. Für die Kraftübertragung sorgen das 8-Gang-Doppelkupplungsgetriebe (PDK) und der aktive Allradantrieb Porsche Traction Management (PTM) samt Porsche Torque Vectoring Plus (PTV Plus) inklusive elektronisch geregelter Hinterachs-Quersperre mit vollvariabler Momentenverteilung. Serienmäßig ist eine Sportabgasanlage mit schwarzen Endrohren verbaut. Das Porsche Active Suspension Management (PASM) Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung um 10 Millimeter sowie das Liftsystem an der Vorderachse gehören ebenso zum Serienumfang wie abgedunkelten LED-Matrix-Hauptscheinwerfer inklusive Porsche Dynamic Light System Plus. Die Bremssättel der serienmäßigen PCCB-Bremsanlage sind in schwarz ausgeführt.
Exklusiver Chronograph zum zeitlosen Sportwagen
Exklusiv für Besitzer des 911 Turbo 50 Jahre legt Porsche Design Timepieces einen besonderen Zeitmesser als Hommage an das Jubiläumsmodell auf. Der Chronograph 911 Turbo 50 Jahre ist mit dem COSC-zertifizierten Porsche Design Kaliber WERK 01.200 mit Flyback-Funktion ausgestattet. Die Armbanduhr ist wie das Fahrzeug auf 1.974 Exemplare limitiert und verbindet klassisches Design mit moderner Technik. Ihr schwarzes Zifferblatt mit Turbonit-Elementen ist ein Ebenbild des Zeitmessers auf der Schalttafel. Das Armband aus schwarzem Fahrzeugleder mit Ziernaht in Turbonit wird durch eine Faltschließe gehalten. Der transparente Gehäuseboden gibt den Blick auf den Aufzugsrotor in der Optik des 911 Turbo 50 Rades frei. Die auf dem Titan-Gehäuse eingravierte Limitierungsnummer korrespondiert mit der Limitierungsnummer des Fahrzeugs. Der Chronograph ist auch in einer spezifischen Ausführung in Verbindung mit dem Heritage Design Paket erhältlich.
Ab sofort bestellbar
Das limitierte Jubiläumsmodell 911 Turbo 50 Jahre ist ab sofort zu Preisen ab 274.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer und länderspezifischer Ausstattung bestellbar. Die Auslieferungen beginnen im Herbst 2024. Zu sehen ist es bereits in der aktuellen Sonderausstellung „Beyond Performance – 50 Jahre Porsche Turbo“ im Porsche Museum in Stuttgart-Zuffenhausen.

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Aktuelles
Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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